Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3456 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Julia Willie Hamburg und Belit Onay (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung An welchen Schulformen werden schulpflichtige Geflüchtete unterrichtet? Anfrage der Abgeordneten Julia Willie Hamburg und Belit Onay (GRÜNE), eingegangen am 05.03.2019 - Drs. 18/3115 an die Staatskanzlei übersandt am 08.03.2019 Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung vom 09.04.2019 Vorbemerkung der Abgeordneten Nach Verteilung der Schutzsuchenden aus der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen auf die Kommunen besteht für Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter umgehend eine Schulpflicht auf Basis des niedersächsischen Schulgesetzes. Vorbemerkung der Landesregierung In der Kleinen Anfrage zur schriftlichen Beantwortung „Beschulung von Geflüchteten“ (Drs. 18/2286) haben die Fragesteller ähnliche Fragen wie in der vorliegenden Anfrage an die Landesregierung gestellt. Insofern wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung vom 14.01.2019 (Drs. 18/2549) verwiesen. Darin heißt es u. a.: „Die Schulen sind zuständig für die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern nach Maßgabe der §§ 63, 59, 59 a Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) und im Rahmen ihrer Kapazität. Die Kapazität wird vom Schulträger festgelegt. Dieser muss gewährleisten, dass alle in seinem Gebiet lebenden Schülerinnen und Schüler bedarfsgerecht geeignete öffentliche Schulen besuchen können (§ 101 Abs. 1 NSchG). Die Verpflichtung das erforderliche Schulangebot vorzuhalten gehört zum eigenen Wirkungskreis der Kommunen als Schulträger, §§ 101 Abs. 2 NSchG, 5 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG). Schülerbiografiebezogene Daten werden nicht erhoben von keiner Schülerin und keinem Schüler, somit auch nicht von neu zugewanderten Schülerinnen und Schülern. Die Zuweisung von Schulplätzen ist eine kommunale Angelegenheit. Insofern liegen dem Land keine individuellen Daten vor, anhand derer die Schulformzuweisung, -überweisung oder Schulformeinschulung von schutzsuchenden Kindern und Jugendlichen nachvollzogen werden könnten.“ 1. In Schulen welcher Schulformen wurden schutzsuchende Kinder und Jugendliche jeweils in den Jahren 2015 bis 2018 eingeschult, nachdem sie aus der Landesaufnahmebehörde auf eine Kommune verteilt worden waren (bitte in Fallzahlen und aufgeschlüsselt nach Landkreisen)? Auf die Vorbemerkung der Landesregierung wird verwiesen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3456 2 2. In welche Schulform sind diese Schülerinnen und Schüler beim Übergang in den Sekundarbereich I aufgenommen worden, wenn sie zunächst in eine Grundschule aufgenommen worden waren (bitte in Fallzahlen und aufgeschlüsselt nach Landkreisen)? Auf die Vorbemerkung der Landesregierung wird verwiesen. 3. Wie viele dieser Schülerinnen und Schüler haben nach ihrem Übergang in den Sekundarbereich I die Schulform gewechselt (bitte in Fallzahlen und aufgeschlüsselt nach Landkreisen)? Auf die Vorbemerkung der Landesregierung wird verwiesen. 4. Welche Schulformen haben die schulpflichtigen Geflüchteten jeweils in den Jahren 2015 bis 2018 besucht, die in eine berufsbildende Schule aufgenommen wurden, und wie viele von ihnen haben am Sprach- und Integrationsprojekt SRPINT teilgenommen (bitte in Fallzahlen und aufgeschlüsselt nach Fallzahlen)? SPRINT/SPRINT-Dual (Stichtag 15.11.2018) Beteiligte Schulen 53 Anzahl der Klassen 120 Schülerinnen und Schüler 1 421 Darüber hinaus wird auf die in der Antwort der Landesregierung zur vorstehend genannten Kleinen Anfrage angegebenen Daten der Schulstatistik 2018 sowie auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen. (Verteilt am 11.04.2019) Drucksache 18/3456 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Julia Willie Hamburg und Belit Onay (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums An welchen Schulformen werden schulpflichtige Geflüchtete unterrichtet?