Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3459 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Peer Lilienthal (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung Wohnungsdurchsuchungen in Barsinghausen. Werden die Vorfälle bei einem im Bau befindlichen Flüchtlingsheim aus 2016 jetzt aufgeklärt? Anfrage der Abgeordneten Peer Lilienthal (AfD), eingegangen am 08.03.2019 - Drs. 18/3197 an die Staatskanzlei übersandt am 15.03.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 09.04.2019 Vorbemerkung des Abgeordneten Im Jahr 2016 wurden in dem damals noch im Bau befindlichen Flüchtlingsheim an der Hannoverschen Straße in Barsinghausen mehrere Gasflaschen abgestellt und geöffnet. Außerdem wurden Koteletts auf den Fensterbänken der Unterkunft abgelegt. 1. Handelt es sich bei der Unterkunft an der Hannoverschen Straße in Barsinghausen um eine Flüchtlingsunterkunft? Wird das Gebäude auch für die Unterbringung anderer Personen verwendet? Wenn ja, auf welcher Grundlage? Bei der Unterkunft in Barsinghausen handelt es sich um eine Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerberinnen und Asylbewerber im Sinne von § 53 des Asylgesetzes (AsylG). Darüber hinaus werden auch anerkannte Asylbewerberinnen und Asylbewerber und nachziehende Familienangehörige dort untergebracht. In besonderen Notlagen wird die Unterkunft in Ausnahmefällen auch für die Unterbringung von Obdachlosen genutzt. Dies erfolgt nach Mitteilung der Region Hannover zur Gefahrenabwehr nach den Bestimmungen des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG) sowie aufgrund der Satzung und Gebührensatzung für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Barsinghausen (vom 25.06.1981 in Form der 7. Änderungssatzung vom 01.06.2016; derzeit in Überarbeitung). 2. Steht der Polizeieinsatz am 6. März 2019 in Barsinghausen im Zusammenhang mit dem Abstellen der Gasflaschen, den abgelegten Koteletts oder dem Brand städtischer Fahrzeuge im Jahr 2016? Der Polizeieinsatz vom 06.03.2019 erfolgte im Zusammenhang mit dem Abstellen der Gasflaschen im Rohbau der Flüchtlingsunterkunft. 3. Wird wegen des Brandes der Fahrzeuge, der abgestellten Gasflaschen und der abgelegten Koteletts noch ermittelt? Wenn ja wegen des Verdachts welcher Straftaten? Die Strafverfahren gegen Unbekannt im Kontext mit den Brandanschlägen in Barsinghausen vom 23.01.2016 (Rohbau Flüchtlingsunterkunft) und vom 28.01.2016 (Fahrzeuge vor dem Rathaus Barsinghausen ) wurden am 28.10.2016 von der Staatsanwaltschaft Hannover (Az.: 1181 UJs 5998/16) zunächst eingestellt. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3459 2 Aufgrund neuer Erkenntnisse wurden die Ermittlungen zum Brandanschlag auf die Flüchtlingsunterkunft /Rohbau am 11.01.2019 wiederaufgenommen. Bei der Staatsanwaltschaft Hannover wird das Ermittlungsverfahren wegen Brandstiftung unter dem Aktenzeichen 1181 Js 6150/19 geführt. Die abgelegten Koteletts waren strafrechtlich irrelevant, sodass kein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Im Vorgangsbearbeitungssystem der Polizei Niedersachsen wurde diesbezüglich ein sonstiges Ereignis angelegt. 4. Hängen die drei Sachverhalte zusammen? Seitens der Polizeidirektion Hannover wird zurzeit ein Tatzusammenhang kriminalistisch angenommen . Dieser konnte jedoch bislang nicht beweiskräftig verifiziert werden. 5. Haben die Vorfälle einen politisch motivierten Hintergrund? Wenn ja, welchen? Die strafrechtlich relevanten Vorfälle werden der politisch motivierten Kriminalität - rechts - zugeordnet . Der Brandanschlag in Barsinghausen vom 23.01.2016 (Rohbau Flüchtlingsunterkunft) wurde gemäß dem bundeseinheitlichen Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) folgenden Themenfeldern zugeordnet: „Hasskriminalität, Fremdenfeindlich, Ausländer-/Asylthematik Unterbringung von Asylbewerbern, Ausländer-/Asylthematik Asylunterkünfte “. Der Brandanschlag vom 28.01.2016 (Fahrzeuge vor dem Rathaus Barsinghausen) wurde gemäß KMPD-PMK den Themenfeldern „Politische Einstellung/Konfrontation gegen den Staat, seine Einrichtungen und Symbole“ zugeordnet. Aufgrund des Gesamtkontextes steht bezüglich des Ablegens der Koteletts ein ausländerfeindlicher Hintergrund zu vermuten. Da weder eine strafrechtliche noch eine ordnungswidrigkeitenrechtliche Relevanz festgestellt wurde, erfolgte diesbezüglich keine weiterführende/abschließende Einordnung . 6. Haben sich die Vorfälle in der PKS niedergeschlagen? Wenn ja, wie? Die beiden vorsätzlichen Brandstiftungen wurden in der PKS mit dem entsprechenden Deliktsschlüssel erfasst. Ein mit der Brandstiftung der Flüchtlingsunterkunft in Zusammenhang stehender Diebstahl unter erschwerenden Umständen von sonstigen Sachen in/aus Dienst-, Büro-, Fabrikations -, Werkstatt- und Lagerräumen wurde gesondert in der PKS erfasst. 7. Sind Tatverdächtige ermittelt worden? Wenn ja, wie viele? Es wurden bis zum jetzigen Zeitpunkt insgesamt sieben Tatverdächtige zum Brandanschlag auf die Flüchtlingsunterkunft/Rohbau ermittelt. (Verteilt am 11.04.2019) Drucksache 18/3459 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Peer Lilienthal (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport Wohnungsdurchsuchungen in Barsinghausen. Werden die Vorfälle bei einem im Bau befind-lichen Flüchtlingsheim aus 2016 jetzt aufgeklärt?