Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3487 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Stefan Wirtz (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz namens der Landesregierung Brandschutz in Windenergieanlagen Anfrage des Abgeordneten Stefan Wirtz (AfD), eingegangen am 05.03.2019 - Drs. 18/3159 an die Staatskanzlei übersandt am 12.03.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 11.04.2019 Vorbemerkung des Abgeordneten Brände in Windenergieanlagen sind für Feuerwehren problematisch, wenn der Brandherd in einer Höhe liegt, die mit den Löschgeräten der Feuerwehr nicht erreicht werden kann (http://www.haz.de/Nachrichten/Der-Norden/Brennende-Windraeder-Wenn-die-Feuerwehr-nurzuschauen -kann, abgerufen am 27.02.2019). Die Thematik wurde bereits in einer Anfrage der AfD- Fraktion (Drucksache 18/2143) aufgegriffen. Da herabfallende, brennende Flügel Folgebrände am Boden auslösen können (Drucksache 17/4135), ist der Brandhergang mit Gefahren für Menschen und Umwelt verbunden. Auch der Geschäftsführer des TÜV-Verbandes weist auf die Gefahr hin, auch weil Windparks an Straßen und Siedlungen heranrücken. Eine Möglichkeit, das Ausmaß von Bränden einzudämmen, sind fest installierte Selbstlöschanlagen, die sich in der Windenergieanlage selbst befinden. Eine Pflicht zur Installation solcher Löschanlagen besteht im Allgemeinen nicht. Für Windenergieanlagen in Waldnähe kann dies jedoch als Auflage festgelegt werden. 1. Wie viele Windenergieanlagen sind in Niedersachsen mit einer Selbstlöschanlage ausgestattet (bitte die betreffenden Windenergieanlagen mit Standort angeben)? Der Landesregierung liegen keine Daten zur Ausstattung von Windenergieanlagen (WEA) mit Selbstlöschanlagen vor. 2. Welche unterschiedlichen Techniken für Selbstlöschanlagen gibt es, und welche werden bei den niedersächsischen Windenergieanlagen eingesetzt? Gemäß Brandschutz-Leitfaden zu Windenergieanlagen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (VdS 3523: 2008-07[01]) kommen für den Einsatz in Windenergieanlagen je nach Anwendung unterschiedliche selbsttätige, stationäre Feuerlöschanlagen infrage. Beispielhaft benannt werden CO2-Feuerlöschanlagen, Inertgaslöschanlagen, Feinsprühlöschanlagen und Sprühwasser-Löschanlagen. Pulver- bzw. Aerosollöschanlagen seien für den Einsatz in WEA nicht zu empfehlen. Zum konkreten Einsatz der genannten Technologieoptionen in WEA in Niedersachsen können mangels Daten keine Angaben gemacht werden. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3487 2 3. Fand die Installation von Selbstlöschanlagen in den niedersächsischen Windenergieanlagen auf freiwilliger Basis statt? Wenn nicht, aufgrund welcher Vorschrift wurden die Löschanlagen installiert? 4. Besteht für Windenergieanlagen in Waldnähe die gesetzlich verpflichtende Auflage, eine Selbstlöschanlage einzubauen? Wenn ja, aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage wird eine solche Auflage erlassen? Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund des Sachkontexts zusammen beantwortet. Der Landesregierung liegen keine Daten zur Ausstattung von WEA mit Selbstlöschanlagen vor. Folglich ist auch nicht bekannt, inwieweit freiwillige Installationen vorgenommen worden sind. Es besteht keine pauschale Verpflichtung zur Ausrüstung von WEA mit selbsttätigen Löschanlagen „in Waldnähe“. Vielmehr wurde eine unter Risikogesichtspunkten differenzierte Regelung zum vorbeugenden Brandschutz mit dem Niedersächsischen Windenergieerlass vorgenommen. Im Erlass ist dazu ausgeführt: „In Gebieten mit mittlerem bis hohem Waldbrandrisiko (Landkreise Celle, Gifhorn , Lüchow-Dannenberg, Uelzen, Lüneburg und Heidekreis) ist aus Gründen des vorbeugenden Brandschutzes grundsätzlich ein Abstand zu Waldflächen - die mit der Baumart Kiefer bestockt sind und mehr als 5 ha umfassen - im Umfang der 1,5-fachen Anlagengesamthöhe einzuhalten. Soll dieser Abstand unterschritten werden, so muss die Windenergieanlage über eine automatische Löschanlage verfügen, die einen Vollbrand der Gondel wirksam verhindern kann.“ Windenergieanlagen müssen wie alle baulichen Anlagen nach § 14 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) so angeordnet und beschaffen sein, dass der Entstehung eines Brandes der Anlage sowie der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird. Soweit aufgrund spezialgesetzlicher Regelungen keine entsprechenden Anforderungen in Betracht kommen, kann die Forderung zur Installation einer automatischen Löschanlage in einer Windenergieanlage in den oben beschriebenen Fällen auf § 51 NBauO gestützt werden. Danach können im Rahmen pflichtgemäßer Ermessensausübung an eine Windenergieanlagen als Sonderbau im Einzelfall besondere Anforderungen gestellt werden, um sicherzustellen, dass die Anlage die Anforderungen des § 3 NBauO, wonach die öffentliche Sicherheit nicht gefährdet werden darf, erfüllt. 5. Ab welchem Abstand zu Wald müssen Windenergieanlagen eine Selbstlöschanlage aufweisen? Siehe Antwort zu Frage 4. 6. Besteht nach Auffassung der Landesregierung die Notwendigkeit, ein gesetzliches Register für Schadenfälle von Windenergieanlagen einzuführen? Mit einem Erlass zur Sicherheit von Windenergieanlagen des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration vom 12.02.2014 wurden die unteren Bauaufsichtsbehörden und unteren Immissionsschutzbehörden darauf hingewiesen, dass Schadensereignisse, deren Ursache nachweislich durch die Beschaffenheit der Windenergieanlage begründet ist, den zuständigen Staatlichen Gewerbeaufsichtsämtern als Marküberwachungsbehörden zu melden sind. Damit soll erreicht werden, dass Ereignis und Produktinformationen ins ICSMS (Information and Communication System for Market Surveillance) eingetragen werden können. Ein Erfordernis für ein darüber hinausgehendes Schadensregister sieht die Landesregierung nicht. (Verteilt am 15.04.2019) Drucksache 18/3487 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Stefan Wirtz (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz Brandschutz in Windenergieanlagen