Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3496 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Helge Limburg und Dragos Pancescu (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Justizministeriums namens der Landesregierung „Staatsanwaltschaft heillos überlastet“ Anfrage der Abgeordneten Helge Limburg und Dragos Pancescu (GRÜNE), eingegangen am 06.03.2019 - Drs. 18/3137 an die Staatskanzlei übersandt am 11.03.2019 Antwort des Niedersächsischen Justizministeriums namens der Landesregierung vom 15.04.2019 Vorbemerkung der Abgeordneten Die Hannoversche Allgemeine Zeitung berichtete am 08.02.19 über die „heillose Überlastung“ der Staatsanwaltschaft und der Gerichte in Hannover. So hätte am Jahresende 2018 bei der StA Hannover noch insgesamt 11 461 offene Fälle vorgelegen und der Pebbsy-Index 2017 (Personalbedarfsberechnungssystem ) habe bei einem Wert von 1,25 statt im Idealfall bei 1,0 gelegen. Vor allem seien die jungen Staatsanwälte überlastet. Auch der Vorsitzende des Niedersächsischen Richterbundes wird zitiert, der die ständige Übertragung von neuen Aufgaben kritisiert. Nach seiner Berechnung fehlen im Land Niedersachsen 98 Richterinnen und Richter und 68 Staatsanwältinnen und -anwälte. 1. Wie bewertet die Landesregierung die Darstellung der Überlastung der Staatsanwaltschaft und der Gerichte in Hannover? Die Arbeitsbelastung an den Gerichten und Staatsanwaltschaften wird nach dem Personalbedarfsberechnungssystem (PEBB§Y) gemessen. Bei PEBB§Y handelt es sich um ein mathematisch-analytisches Berechnungsverfahren zur Ermittlung des Personalbedarfs in Vollzeitäquivalenten für jede Gerichtsbarkeit und die Staatsanwaltschaften. Maßgebliche Berechnungsfaktoren sind die Anzahl der Verfahrenseingänge, die Jahresarbeitszeit, das tatsächlich eingesetzte Personal sowie die vom PEBB§Y-Gutachter ermittelte Basiszahl. Hinzu kommen nicht vorhersehbare Sondereffekte, die zwar nur punktuell auftreten, jedoch gleichwohl Auswirkungen auf die Berechnung des Personalbedarfs insgesamt haben. Da sich nach PEBB§Y noch ein Stellenfehlbedarf ergibt, ist die Arbeitsbelastung für Richter und Staatsanwälte wie in den vergangenen Jahren nicht nur in Hannover nach wie vor hoch. 2. Wie viele zusätzliche Richterinnen und Richter und Staatsanwältinnen und -anwälte wären notwendig, um Pebbsy 1,0 bzw. Pebbsy 1,1 in Niedersachsen zu erreichen? Auf der Basis der vorläufigen Personalbedarfsberechnung 2018 und des tatsächlichen Personaleinsatzes 2018 unter Einbeziehung der zusätzlich für die Jahre 2018 und 2019 neu geschaffenen Stellen errechnet sich für die Erreichung des Ziels PEBB§Y 1,0 ein zusätzlicher Bedarf von rund 246 Richterinnen und Richtern (davon 181 bei den ordentlichen Gerichten und 65 bei den Fachgerichten ) sowie rund 83 Staatsanwältinnen und Staatsanwälten. Für die Erreichung des Ziels PEBB§Y 1,1 wären noch 55 Richterstellen (davon 42 bei den ordentlichen Gerichten und 13 bei den Fachgerichten) und 29 Stellen für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte zu schaffen. Da der Personalbedarf jedes Jahr neu ermittelt wird, können sich unabhängig von der Stellenentwicklung in den Folgejahren höhere oder niedrigere Bedarfe ergeben. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3496 2 3. Wie viele Stellen für Richterinnen und Richter und Staatsanwältinnen und -anwälte in Voll- oder Teilzeit hat die Landesregierung an welchen Staatsanwaltschaften bzw. Gerichten im Jahr 2018 geschaffen und besetzt, und wie viele sind jeweils geplant für 2019? Im Jahr 2018 wurden 62 neue Stellen für Richterinnen und Richter und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte an den nachfolgenden Standorten geschaffen: Anzahl Stellen Gericht/Staatsanwaltschaft 1 Amtsgericht Braunschweig 1 Amtsgericht Salzgitter 2 Landgericht Braunschweig 2 Landgericht Göttingen 2 Amtsgericht Celle 5 Landgericht Verden 1 Landgericht Stade 1 Landgericht Hannover 1 Amtsgericht Hannover 3 Amtsgericht Lüneburg 0,5 Amtsgericht Geestland 0,5 Amtsgericht Bückeburg 1 Amtsgericht Bremervörde 1 Amtsgericht Winsen (Luhe) 4 Kapitel 11 17 (Oberlandesgerichtsbezirk Celle) unverteilt - mit Proberichterinnen/Proberichtern besetzt 1 Amtsgericht Norden 1 Amtsgericht Oldenburg 1 Amtsgericht Wilhelmshaven 1 Amtsgericht Lingen 1 Amtsgericht Papenburg 1 Landgericht Osnabrück 1,5 Amtsgericht Aurich 1 Amtsgericht Cloppenburg 1,5 Amtsgericht Meppen 2 Amtsgericht Osnabrück 2 Staatsanwaltschaft Braunschweig 1 Staatsanwaltschaft Göttingen 5 Staatsanwaltschaft Hannover 1 Staatsanwaltschaft Hildesheim 3 Staatsanwaltschaft Lüneburg 2 Staatsanwaltschaft Stade 2 Staatsanwaltschaft Verden 1 Staatsanwaltschaft Aurich 1 Staatsanwaltschaft Oldenburg 6 Staatsanwaltschaft Osnabrück Die Stellen sind mit Ausnahme je einer Stelle bei den Landgerichten Göttingen und Verden und einer Stelle bei der Staatsanwaltschaft Lüneburg besetzt. Für das Jahr 2019 enthält der Haushaltsplan jeweils 20,5 neue Stellen für den Richter- und Staatsanwaltsdienst . (Verteilt am 16.04.2019) Drucksache 18/3496 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Helge Limburg und Dragos Pancescu (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Justizministeriums „Staatsanwaltschaft heillos überlastet“