Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3497 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Helge Limburg und Dragos Pancescu (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Justizministeriums namens der Landesregierung Wie hoch ist der reale Personalbedarf in der Justiz in Niedersachsen? Anfrage der Abgeordneten Helge Limburg und Dragos Pancescu (GRÜNE), eingegangen am 06.03.2019 - Drs. 18/3136 an die Staatskanzlei übersandt am 11.03.2019 Antwort des Niedersächsischen Justizministeriums namens der Landesregierung vom 15.04.2019 Vorbemerkung der Abgeordneten Die Landesregierung hat mit dem Nachtragshaushalt 2018 40 zusätzliche Stellen für Richterinnen und Richter und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte beschlossen, die ab dem 01.07.2018 eingestellt werden sollten. Für das Jahr 2019 hat die Justizministerin in der Pressemitteilung vom 26.06.2018 für den Haushalt 2019 weitere 40 Stellen für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie rund 70 neue Stellen für die Folgedienste angekündigt. Damit sollte das Personal in der niedersächsischen Justiz entlastet werden. 1. Wie viele der mit dem Nachtragshaushalt 2018 beschlossene Stellen wurden bereits zum 01.07. 2018 besetzt, wo wurden die Richterinnen und Richter und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte eingesetzt? Von den mit dem Nachtragshaushalt 2018 beschlossenen Stellen wurden sechs Stellen (davon 1,5 beim Amtsgericht Aurich, 0,5 beim Amtsgericht Meppen, drei bei der Staatsanwaltschaft Hannover und eine bei der Staatsanwaltschaft Verden) bereits zum 01.07.2018 besetzt. Bis auf zwei unbesetzte Stellen wurden die weiteren Stellen im Zeitraum vom 02.07.2018 bis zum 16.02.2019 besetzt . 2. Wie viele der 40 zusätzlichen Stellen für Richterinnen und Richter und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte für das Jahr 2019 sollen im Rahmen der allgemeinen Entlastung bzw. in den Bereichen Haus des Jugendrechts, Vermögensabschöpfung und in den Schwerpunktdezernaten für die gezielte Verfolgung von bandenmäßiger Einbruchskriminalität eingesetzt werden? Bitte einzelnen mit den Bereichen auflisten. Von den zusätzlichen im Jahr 2019 geschaffenen Stellen sollen jeweils zwei Stellen für den Richter - und Staatsanwaltsdienst im Bereich Haus des Jugendrechts und 4,5 Stellen für den Staatsanwaltsdienst im Bereich der Vermögensabschöpfung eingesetzt werden. Außerdem soll eine Stelle im Schwerpunktdezernat für die gezielte Verfolgung von bandenmäßiger Einbruchskriminalität eingesetzt werden. Für die restlichen Stellen ist keine Zweckbindung erfolgt. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3497 2 3. Wie hoch ist nach PEBB§Y für das Jahr 2017 die jeweilige reale Belastung bezogen auf die tatsächlich eingesetzten Personen (und nicht bezogen auf die Stellen) für Richterinnen und Richter und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, Serviceeinheiten und Wachtmeisterinnen und Wachtmeister? Bezogen auf den tatsächlichen Personaleinsatz ergibt sich auf Grundlage der Geschäftszahlen des Jahres 2017 für die Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit insgesamt eine Belastung von 1,13 für Richterinnen und Richter, 1,15 für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sowie 1,12 für Serviceeinheiten . Bei den Staatsanwaltschaften beträgt die Belastung der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte 1,25, der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger 1,22 und der Serviceeinheiten 1,19. Wegen der hohen Heterogenität der Aufgaben der Wachtmeisterinnen und Wachtmeister wurde diese Gruppe bei der PEBB§Y-Fortschreibung 2014 ausdrücklich von der Erhebung ausgenommen . PEBB§Y sieht aktuell keine Berechnung des Personalbedarfs der Wachtmeisterinnen und Wachtmeister vor. Daher kann keine Belastung ausgewiesen werden. 4. Welche Auswirkungen auf die Zahlen des Personalbedarfssystems (Pebb§y) werden die angekündigten (besetzten) Stellen für 2018 und 2019 haben? Bezüglich der Auswirkung der zusätzlichen besetzten Stellen ist darauf hinzuweisen, dass der Personalbedarf insbesondere durch die jährlich anzupassende Jahresarbeitszeit und den jeweiligen Geschäftsanfall beeinflusst wird. So hat die Einführung eines zusätzlichen Feiertags in Niedersachsen beispielsweise Auswirkungen auf die Jahresarbeitszeit. Je geringer diese u. a. dadurch wird, desto höher ist im Ergebnis der Personalbedarf. Etwaige Sondereffekte, die sich auf Eingangszahlen auswirken, verzerren ebenfalls das Ergebnis, da sie in dem jeweiligen Eingangsjahr die Belastung signifikant erhöhen und auch damit das gesamte Berechnungssystem beeinflussen. Auf Grundlage der Geschäftszahlen des Jahres 2018 ergibt die vorläufige Personalbedarfsberechnung für die Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit insgesamt eine Belastung von 1,17 für Richterinnen und Richter, 1,15 für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sowie 1,12 (1,123) für Serviceeinheiten . Unter der Voraussetzung, dass alle neuen Stellen tatsächlich besetzt werden, ergibt sich bei Hinzurechnung der neuen Stellen zum Personaleinsatz 2018 für das Jahr 2019 eine Belastung von 1,13 für Richterinnen und Richter, 1,13 für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sowie 1,12 (1,119) für Serviceeinheiten. Bei den Staatsanwaltschaften weist die vorläufige Personalbedarfsberechnung auf Grundlage der Geschäftszahlen des Jahres 2018 eine Belastung der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte von 1,24, der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger von 1,29 und der Serviceeinheiten von 1,20 aus. Die Erhöhung des Personaleinsatzes um die neuen Stellen für das Jahr 2019 ergibt eine Belastung von 1,16 für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, 1,20 für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sowie 1,18 für Serviceeinheiten. 5. Besteht aus Sicht der Landesregierung aufgrund der im Sinne der Frage zu 3.) ermittelten realen Belastung die Notwendigkeit nachzusteuern? Wenn ja in welchem Bereich? Wenn nein, warum nicht? Mit Ausnahme der vom PEBB§Y-Gutachter ermittelten Basiszahl sind die Berechnungsfaktoren und Sondereffekte nicht statisch. Sie unterliegen mehr oder weniger starken Schwankungen im Jahresdurchschnitt und sind durch die Landesregierung nicht beeinflussbar oder vorhersehbar. Es kann daher grundsätzlich erst im Nachhinein für das vorangegangene Kalenderjahr berechnet werden , ob PEBB§Y 1,0 erreicht wurde bzw. wie hoch die Abweichung davon ist. In Abhängigkeit davon kann auch erst im Nachhinein ein etwaiger Stellenfehlbedarf festgestellt werden, welcher ebenfalls von Jahr zu Jahr stark schwanken kann. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3497 3 Die Koalitionsvereinbarung zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), Landesverband Niedersachsen, und der Christlich-Demokratischen Union (CDU) in Niedersachsen für die 18. Wahlperiode des Niedersächsischen Landtages von 2017 bis 2022 sieht vor, dass an dem Personalbedarfsberechnungssystem (PEBB§Y) festgehalten wird. Ziel sei eine Erreichung von PEBB§Y 1,0 über das gesamte System. Dafür bedürfe es eines mehrjährigen Stufenplans. Die Landesregierung verfolgt dieses Ziel nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel weiter. 6. Bis wann und wo werden die angekündigten „70 neue(n) Stellen für die Folgedienste“ zur Entlastung der Justiz eingesetzt? Die mit Haushalt 2019 neu geschaffenen 70 Stellen für die Folgedienste werden folgendermaßen eingesetzt: Bes.-Gr. Anzahl Stellen Gericht/Staatsanwaltschaft besetzt seit/Besetzung geplant A 11 1 Zentraler IT-Betrieb (ZIB) - Fachverfahrensteam Fachgerichte - Besetzung geplant Mai/Juni 2019 (Ausschreibung bereits erfolgt) A 11 1 Zentraler IT-Betrieb (ZIB) - IT-Koordination - Besetzt seit Januar 2019 EG 12 2 Zentraler IT-Betrieb (ZIB) - IT-Koordination - Ausschreibung 2. Quartal 2019 geplant EG 12 1 Zentraler IT-Betrieb (ZIB) - Fachverfahrensteam Ordentliche Gerichte - Ausschreibung 2. Quartal 2019 geplant EG 10 1 Zentraler IT-Betrieb (ZIB) - Fachverfahrensteam Ordentliche Gerichte - Besetzt seit Februar 2019 EG 10 2 Zentraler IT-Betrieb (ZIB) - Fachverfahrensteam Ordentliche Gerichte - geplant Mai 2019 (Ausschreibung bereits erfolgt) EG 10 2 Zentraler IT-Betrieb (ZIB) - Technisches Betriebszentrum - Besetzt seit Februar 2019 EG 10 3 Zentraler IT-Betrieb (ZIB) - Technisches Betriebszentrum - Ausschreibung 2. Quartal 2019 A 12 1 Amtsgericht Braunschweig 01.01.2019 A 8 1 Landgericht Göttingen 01.01.2019 A 10 1 Amtsgericht Braunschweig 01.08.2019 A 10 1 Amtsgericht Göttingen 01.04.2019 A 12 1 unverteilt (Kapitel 11 17 - Oberlandesgerichtsbezirk Celle) 01.10.2019 A 11 1 unverteilt (Kapitel 11 17 - Oberlandesgerichtsbezirk Celle) 01.10.2019 A 10 1 unverteilt (Kapitel 11 17 - Oberlandesgerichtsbezirk Celle) 01.10.2019 A 9+Z 1 unverteilt (Kapitel 11 17 - Oberlandesgerichtsbezirk Celle) Ausschreibung April 2019 A 9 1 unverteilt (Kapitel 11 17 - Oberlandesgerichtsbezirk Celle) Ausschreibung April 2019 A 8 2 unverteilt (Kapitel 11 17 - Oberlandesgerichtsbezirk Celle) Ausschreibung bereits erfolgt A 7 2 unverteilt (Kapitel 11 17 - Oberlandesgerichtsbezirk Celle) noch offen A 6+Z 10 unverteilt (Kapitel 11 17 - Oberlandesgerichtsbezirk Celle) 01.10.2019 A 10 5 unverteilt (Kapitel 11 17 - Oberlandesgerichtsbezirk Celle) 01.10.2019 A 11 2 unverteilt (Kapitel 11 18 - Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg) 01.10.2019 A 9 mD 1 Landgericht Osnabrück 15.04.2019 A 8 1 Amtsgericht Lingen 01.05.2019 (vorübergehend mit Tarifbeschäftigte/r besetzt) Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3497 4 Bes.-Gr. Anzahl Stellen Gericht/Staatsanwaltschaft besetzt seit/Besetzung geplant A 8 1 Amtsgericht Aurich 01.04.2019 (vorübergehend mit Tarifbeschäftigte/r besetzt) A 7 1 Amtsgericht Nordenham 01.05.2019 (vorübergehend mit Tarifbeschäftigte/r besetzt) A 10 3 unverteilt (Kapitel 11 18 - Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg) 01.10.2019 A 10 1 Staatsanwaltschaft Braunschweig 01.05.2019 A 10 1 Staatsanwaltschaft Göttingen 01.10.2019 A 7 1 Staatsanwaltschaft Göttingen 01.03.2019 A 10 0,5 unverteilt (Kapitel 11 20 - Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Celle) 01.10.2019 A 7 1 Staatsanwaltschaft Lüneburg 01.02.2019 (vorübergehend mit Tarifbeschäftigte/r besetzt) A 7 1 Staatsanwaltschaft Hildesheim 01.02.2019 (vorübergehend mit Tarifbeschäftigte/r besetzt) A 7 1 Staatsanwaltschaft Bückeburg 01.03.2019 (vorübergehend mit Tarifbeschäftigte/r besetzt) A 10 2 Staatsanwaltschaft Hannover 15.02.2019 A 10 1 Staatsanwaltschaft Hildesheim 15.02.2019 A 10 1 Staatsanwaltschaft Hildesheim 01.04.2019 A 7 1 unverteilt (Kapitel 11 20 - Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Celle) noch offen A 7 1 Staatsanwaltschaft Lüneburg Zweigstelle Celle 02.01.2019 (vorübergehend mit Tarifbeschäftigte/r zu 0,5 AKA besetzt) A 10 1 Staatsanwaltschaft Aurich 01.10.2019 A 7 1 Staatsanwaltschaft Osnabrück 19.02.2019 A 7 1 Staatsanwaltschaft Osnabrück noch offen A 10 2 Staatsanwaltschaft Oldenburg 01.10.2019 A 10 1 Staatsanwaltschaft Osnabrück 29.03.2019 A 7 1 Staatsanwaltschaft Aurich noch offen A 7 0,5 Staatsanwaltschaft Oldenburg noch offen Die Aufteilung der neuen Stellen obliegt den Oberlandesgerichten und Generalstaatsanwaltschaften . Soweit bei der Besetzung der Planstellen im Rechtspflegerdienst als geplanter Besetzungszeitpunkt der 01.10.2019 angegeben ist, ist dies darauf zurückzuführen, dass erst zu diesem Zeitpunkt neue, geprüfte Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger zur Verfügung stehen. (Verteilt am 16.04.2019) Drucksache 18/3497 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Helge Limburg und Dragos Pancescu (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Justizministeriums Wie hoch ist der reale Personalbedarf in der Justiz in Niedersachsen?