Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3513 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Dr. Stefan Birkner (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung Anschlussstelle Bissendorf-Wietze an der A 352? Anfrage des Abgeordneten Dr. Stefan Birkner (FDP), eingegangen am 18.03.2019 - Drs. 18/3287 an die Staatskanzlei übersandt am 25.03.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung vom 16.04.2019 Vorbemerkung des Abgeordneten Das Autobahnnetz in Niedersachsen ist gut ausgebaut und wird weiter an die künftigen Erfordernisse der prognostizierten Verkehrsentwicklung angepasst. Zu einer Anpassung gehören auch die Entzerrung von Verkehren und eine optimierte Anbindung von Ortschaften und Gewerbegebieten. Die Verbindungsautobahn A 352 verbindet die Autobahndreiecke Hannover-West und Hannover- Nord miteinander, hat eine Länge von 17,3 km und verfügt derzeit über die Anschlussstellen Langenhagen -Kaltenweide, Hannover-Flughafen und Engelbostel. Die Anschlussstellen liegen jeweils ca. 3 bis 4 km auseinander, nur zwischen dem Dreieck Hannover-Nord und Langenhagen-Kaltenweide ist eine Distanz von 8 km. Die A 352 kreuzt in Höhe der L 383 die Gemeinden Bissendorf und Wietze. Die Wedemark verfügt derzeit nicht über einen Autobahnanschluss an die A 352. Vorbemerkung der Landesregierung Die Lage von Anschlussstellen (AS) an Autobahnen ergibt sich aus der Netzplanung unter Berücksichtigung der Netzhierarchie der Straßenkategorien und der räumlichen Gegebenheiten. Hierbei sind die Richtlinien für die Anlage von Autobahnen zu verwenden. Hieraus ergibt sich, dass aus netzplanerischen Gründen außerhalb bebauter Gebiete für Autobahnen großräumiger Verbindungsfunktion (z. B. A 352) Mindestabstände benachbarter Knotenpunkte von mindestens 5 km anzustreben sind. 1. Wie beurteilt die Landesregierung das Fehlen einer Anschlussstelle Bissendorf-Wietze an der A 352? Die Gemeinde Wedemark ist über die drei Anschlussstellen Berkhof (A 7/K 108), Mellendorf (A 7/L 310) und Langenhagen-Kaltenweide (A 352/L 190) grundsätzlich gut an das Bundesautobahnnetz angebunden. Aus der verkehrlichen Situation auf der L 383 und der A 352 ergibt sich kein unmittelbarer Handlungsbedarf für die Neuanlage einer AS im Bereich Bissendorf-Wietze. Die davor bzw. dahinter liegenden AS Langenhagen-Kaltenweide und AS Mellendorf sind im derzeitigen Zustand nicht überlastet . Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3513 2 2. Wie beurteilt die Landesregierung die Einrichtung/Schaffung einer Anschlussstelle Bissendorf-Wietze an der A 352 (bitte mit Begründung)? Bei der Anlage neuer Anschlussstellen wird ein standardisiertes Verfahren notwendig. Vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ist das Verfahren durch ein Allgemeines Rundschreiben (StB 10/7114.4-1 vom 14.12.2011) geregelt worden. Planung und Genehmigung von neuen Anschlussstellen werden an umfangreiche Voraussetzungen geknüpft. Sollte die verkehrlich begründete Notwendigkeit einer neuen Anschlussstelle bestehen, könnte die Kommune einen Antrag auf eine neue Anschlussstelle beim BMVI über die Straßenbauverwaltung des Landes stellen. Das BMVI würde dann über den Antrag zur neuen Anschlussstelle entscheiden . Ein solcher Antrag liegt der niedersächsischen Straßenbauverwaltung bisher nicht vor. Grundlage dieses Antrags ist die Abarbeitung eines Fragenkatalogs des BMVI. Ergänzend ist eine Leistungsfähigkeitsberechnung der bestehenden Anschlussstellen unter Einbeziehung des nachgeordneten Netzes sowie verschiedene bewertete Varianten zur Verbesserung der verkehrlichen Situation dem Antrag beizufügen. Dem BMVI reicht es nicht aus, dass in der Machbarkeitsstudie eine Prognoseverkehrsbelastung aus kommunalem bzw. regionalem Pendler- und Wirtschaftsverkehr ermittelt wird, der auch die A 352 benutzt. Es sind Angaben zur Weiträumigkeit dieser Verkehre sowie über den Einfluss auf den vorhandenen Verkehr der A 352 erforderlich. Weiterhin sind Verkehrsuntersuchungen zu erstellen , ob und mit welcher Qualität durch die Einrichtung einer neuen Anschlussstelle verlagerte Prognoseverkehre aufgrund der vorhandenen Straßenquerschnitte und der vorhandenen Trassierung bewältigt werden können. Nach bisheriger Auffassung des BMVI sind Überlastungen im nachgeordneten Netz von den jeweils zuständigen Baulastträgern zu beseitigen. Des Weiteren wird vom BMVI gefordert, eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zugunsten der Bundesautobahn und somit des Baulastträgers Bund vorzunehmen, in die die bestehenden benachbarten Anschlussstellen einbezogen sein müssen. Auf die Beantwortung von Frage 1 wird verwiesen. 3. Würde die Landesregierung die Einrichtung/Schaffung einer Anschlussstelle Bissendorf -Wietze an der A 352 befürworten oder unterstützen? Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) würde bei einem Antrag der Kommune fachlich unterstützend tätig werden. 4. Wie beurteilt die Landesregierung die Notwendigkeit von Lärmschutzmaßnahmen im Bereich Wietze entlang der A 352? Die NLStBV hat im Oktober 2014 entlang der A 352 im Bereich Bissendorf und Wietze eine schalltechnische Untersuchung unter dem Gesichtspunkt der Lärmsanierung durchgeführt. An neun Gebäuden wurden die im Bundeshaushalt festgelegten Lärmsanierungsgrenzwerte überschritten und damit die Anspruchsvoraussetzungen für eine Lärmsanierung erfüllt. Das Sanierungskonzept sah die Durchführung von notwendigen Lärmschutzmaßnahmen in Form von baulichen Verbesserungen an Umfassungsbauteilen schutzbedürftiger Räume vor (passiver Lärmschutz). Aktive Lärmschutzmaßnahmen (Lärmschutzwände, -wälle, lärmarmer Asphalt) konnten nicht vorgesehen werden , weil die Kosten dafür aufgrund der geringen Anzahl betroffener Gebäude außer Verhältnis zum Schutzzweck gestanden hätten. Mit der Abwicklung der möglichen Ansprüche wurde ein Ingenieurbüro beauftragt, welches vor Ort Gespräche mit den Eigentümern geführt und die entsprechenden Aufmaße erstellt und bewertet hat. Die gesamte Lärmsanierungsmaßnahme ist inzwischen abgeschlossen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3513 3 5. Wird sich die Landesregierung für die Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen entlang der A 352 im Bereich Bissendorf und Wietze einsetzen? Alle Lärmschutzmaßnahmen, die an einer bestehenden Bundesfernstraße infrage kommen, wurden untersucht und bereits umgesetzt. Sofern sich neue Erkenntnisse ergeben, die möglicherweise Anlass zu weiteren Lärmschutzmaßnahmen geben könnten, wird die Landesregierung diese ordnungsgemäß prüfen. 6. Was würde die Schaffung einer Anschlussstelle Bissendorf-Wietze erfahrungsgemäß kosten (grobe Kostenschätzung)? Die reinen Baukosten für eine neue übliche Anschlussstelle in Form eines „halben Kleeblatts“ könnten bei ungefähr 10 Millionen Euro liegen. Die genauen Kosten sind neben dem Grunderwerb u. a. abhängig davon, ob und was am Bestandnetz verändert werden muss, um die Schaffung einer neuen Anschlussstelle realisieren zu können. (Verteilt am 18.04.2019) Drucksache 18/3513 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Dr. Stefan Birkner (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung Anschlussstelle Bissendorf-Wietze an der A 352?