Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3527 neu*) 1 _________________ *) Die Drucksache 18/3527 - verteilt am 18.04.2019 - ist durch diese Fassung zu ersetzen. Die ursprüngliche Fassung wurde aufgrund eines redaktionellen Versehens bereitgestellt. Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Imke Byl, Anja Piel und Christian Meyer (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung Brand im Bergwerk vermutlich stundenlang unentdeckt: Warum gab es keine Brandmelder im Bergwerk Siegfried-Giesen? Anfrage der Abgeordneten Imke Byl, Anja Piel und Christian Meyer (GRÜNE), eingegangen am 20.03.2019 - Drs. 18/3340 an die Staatskanzlei übersandt am 27.03.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung vom 17.04.2019 Vorbemerkung der Abgeordneten Am 10. Januar 2019 brannten im Bergwerk Siegfried-Giesen in 750 m Tiefe vier Bürocontainer aus. Der Brand wurde entdeckt, als die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Frühschicht um 6 Uhr morgens ihren Dienst antraten. Nach Angaben der Bürgerinitiative „Giesen-Schacht“ konnte jedoch bereits ab 3:30 Uhr am Standort Fürstenhall in der Nähe des Wetterschachts eine erhöhte Feinstaubkonzentration in der Umgebung des Bergwerks gemessen werden. Die BI betreibt an mehreren Stellen Feinstaubsensoren, die kontinuierlich messen. Am Standort Giesen-Schacht berichten Anwohnerinnen und Anwohner bereits am Vorabend gegen 23:30 Uhr von starkem Kabelbrandgeruch . Dies sind Hinweise, dass das Feuer bereits mehrere Stunden brannte, bevor die Frühschicht eintraf (vgl. Hildesheimer Allgemeine Zeitung vom 16. Januar 2019). „Nach dem Brand im Giesener Kalibergwerk hat der Hildesheimer Bundestagsabgeordnete Ottmar von Holtz von den Grünen schwere Vorwürfe gegen Betreiber K+S und das Land Niedersachsen erhoben. ‚Das Unternehmen K+S nimmt anscheinend Sicherheitsrisiken in Kauf‘, sagt von Holtz. Der Hildesheimer hatte wegen des Brands eine Anfrage zum Thema an die Bundesregierung gestellt . (…) Eine Brandmeldeanlage gibt es in dem Giesener Bergwerk nicht. Daran knüpfte der Hildesheimer Grünen-Abgeordnete in seiner Anfrage an. Im Namen der Bundesregierung beantwortete Claudia Dörr-Voß, Staatssekretärin im Bundeswirtschaftsministerium, die Anfrage - und stellt fest, dass der Arbeitgeber durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen habe, ‚dass die Beschäftigten im Brandfall unverzüglich gewarnt und zum Verlassen von Gebäuden oder gefährdeten Bereichen aufgefordert werden‘. Brände könnten auch durch Personen gemeldet werden, heißt es in dem Schreiben aus dem Wirtschaftsministerium. ‚Automatische Brandmelde- und Alarmierungseinrichtungen‘ seien hingegen zu bevorzugen, so Dörr-Voß. Von Holtz kritisiert nun, dass es solche Einrichtungen in Giesen nicht gibt. ‚Es wäre angebracht, die von der Bundesregierung empfohlenen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um Anwohner und Mitarbeiter zu schützen.‘ Nach Angaben von Dörr-Voß sind für die Überprüfung der Sicherheitseinrichtungen in Bergwerken die Länder zuständig. Es sei daher zu prüfen, so von Holtz, ‚ob das Land Niedersachsen seine Aufsichtspflicht verletzt hat‘. Das Unternehmen K+S konnte zu dem Thema zunächst nicht Stellung nehmen. (…) Nach Angaben des Landesamts für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) gebe es keine Brandmeldeanlage, weil es sich um kein aktives Bergwerk handelt. Es gebe aber Feuerlöscher an den Arbeitsplätzen. Technische Geräte und Fahrzeuge seien zudem mit automatischen Löscheinrichtungen ausgestattet. ‚Ein förderndes Bergwerk ist in der Regel über 24 Stunden mit Personal belegt, Entstehungsbrände können dadurch frühzeitig entdeckt werden‘, erklärt LBEG-Sprecherin Heinke Traeger. Sollte in Giesen künftig ein kontinuierlicher Förderbetrieb aufgenommen werden, wären laut Traeger auch Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3527 2 Brandmeldeanlagen zu installieren. Die Ursache für das Feuer ist unterdessen weiter unklar,“ so ein Bericht der Hildesheimer Zeitung vom 23. Februar 2019. Vorbemerkung der Landesregierung Vor Einfahrt ins Grubengebäude des Bergwerks Siegfried-Giesen am 10.01.2019 haben Beschäftige des Unternehmens K+S AG am Schacht Fürstenhall gegen 6:00 Uhr Brandgeruch bemerkt. Nach Alarmierung der Grubenwehr wurde von dieser ein inzwischen erloschener Brand an vier Bürocontainern im Bereich der Werkstatt auf der 750-Meter-Sohle festgestellt. Während des Brandes befanden sich keine Beschäftigten des Unternehmens unter Tage. Im Bergwerk Sigfried-Giesen, in dem in der Zeit von 6:00 Uhr bis 14:00 Uhr vier Personen beschäftigt sind, finden aktuell Erkundungsarbeiten statt. Weder beim Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) noch der örtlichen Polizei oder Feuerwehr gingen trotz der oben geschilderten Beobachtungen (Feinstaub/Geruch) entsprechende Meldungen Dritter zu einem etwaigen Brandereignis ein. Das LBEG wurde vom Unternehmen über den Brand informiert. 1. Hat die Landesregierung ihre Aufsichtspflicht verletzt und versäumt sicherzustellen, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Notfällen unverzüglich gewarnt und zum Verlassen von Gebäuden oder gefährdeten Bereichen aufgefordert werden? Der Nachweis über die erforderliche Vorsorge zum Schutz von Leben und Gesundheit der Beschäftigten und Dritter im Betrieb ist Bestandteil des Betriebsplanverfahrens. Darüber hinaus existieren Vorschriften zum Brandschutz, die nicht explizit mit Genehmigungen verknüpft sind. Die Wahrnehmung der sich aus diesen Rechtsvorschriften ergebenden Unternehmerpflichten prüft das LBEG im Rahmen der Bergaufsicht. Vor diesem Hintergrund ist der Betreiber des Bergwerks verantwortlich für die Einhaltung der maßgebenden Brandschutzvorschriften. Die Aufsichtsbehörde kann nur im Rahmen der Rechtsvorschriften (Genehmigungen, Aufsicht) tätig werden und die zur Verfügung stehenden Rechtsmittel (wie Zulassung, Anordnung, Auskunft, Bußgeld) nutzen. Eine Garantenfunktion der Aufsichtsbehörde ist rechtlich nicht ausgestaltet. 2. Wie häufig befanden sich im letzten Jahr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter untertage im Bergwerk Siegfried-Giesen, und um wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter handelt es sich? Nach Auskunft des LBEG befinden sich an den meisten Werktagen Personen unter Tage. Dabei handelt es sich um Beschäftige der K+S AG und um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von beauftragten Beratungs-, Prüf- und Serviceunternehmen. Eine tages- und personenscharfe Aufstellung liegt dem LBEG nicht vor. Das Bergwerk ist regelmäßig mit vier bis fünf Beschäftigten belegt. 3. Handelt es sich angesichts der Tatsache, dass hier regelmäßig Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Erhaltungs- und Erkundungsarbeiten eingesetzt werden, um eine Arbeitsstätte ? Falls ja, welche Maßnahmen zur Brandmeldung müssen demzufolge ergriffen werden? Für Betriebe unter Bergaufsicht gilt die Arbeitsstättenverordnung nicht (siehe § 1 Abs. 5 der Arbeitsstättenverordnung ), sondern es gelten die Vorschriften der Allgemeinen Bundesbergverordnung (ABBergV). Gemäß § 2 Abs. 1 ABBergV handelt es sich um eine Arbeitsstätte mit verschiedenen Arbeitsplätzen , deren Anforderungen vor allem in den Anhängen 1 und 2 der ABBergV näher konkretisiert Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3527 3 werden. Hinsichtlich der Anforderungen an den Brandschutz lautet die einschlägige Vorschrift des Anhang 1: „1.4.2 Arbeitsstätten müssen mit geeigneten Feuerlöscheinrichtungen und erforderlichenfalls mit Brandmeldern und Alarmanlagen ausgestattet sein.“ Demzufolge hat der Unternehmer im Rahmen dieser rechtlichen Vorgaben die jeweils erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes der die Arbeit berührenden Umstände zu treffen. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass vor Aufnahme der Arbeit ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument (SGD) erstellt wird. Die Meldung von Bränden bzw. Unfällen und Betriebsereignissen erfolgt durch den feststellenden Mitarbeiter per Funk oder Telefon an den Fördermaschinisten über Tage, der die Meldungen dann entsprechend weiterleitet. Diese Alarmierungspraxis hat sich bewährt, da zum einen das Gefährdungspotenzial nach Auskunft des LBEG als gering einzustufen ist (vgl. Antwort zur Frage 5 b) und zum anderen marktverfügbare Detektoren aufgrund der Umgebungsbedingungen (Staub, Abgase, Sprengschwaden) sehr störanfällig reagieren (Fehlalarme). 4. Wurden diese Anforderungen erfüllt? Falls nein, warum nicht? Nach Einschätzung des LBEG wurden die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. 5. Falls es sich nach Auffassung der Landesregierung bei dem Bergwerk nicht um eine Arbeitsstätte gemäß Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV) handelt, so gilt mindestens gemäß § 1 der Allgemeinen Bergverordnung (ABBergV) das allgemeine Bergrecht , welches u. a. Arbeitsschutz für Beschäftigte im Rahmen von Erkundungs- oder Erhaltungstätigkeiten in Bergwerksschächten vorsieht. Hierzu fragen wir: a) Abschnitt 1.4.1 der ABBergV besagt: „Bei der (...) Instandhaltung von Arbeitsstätten hat der Unternehmer nach Maßgabe des Ergebnisses der Beurteilung von Gefährdungen nach § 3 Abs. 1 Satz 5 Nr. 1 geeignete Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz gegen den Ausbruch und die Ausbreitung von Bränden sowie zu deren Erkennung und Bekämpfung zu treffen ...“ Hat das Land Niedersachsen als Aufsichtsbehörde solche Sicherheitsvorkehrungen zur Erkennung und Bekämpfung von Bränden vom Betreiber eingefordert , auf welchem Weg hat es sie eingefordert, und wie werden sie überprüft? Adressat der Vorschrift ist der Unternehmer, der die rechtlichen Vorgaben verpflichtend zu beachten hat. Die Aufsichtsbehörden kontrollieren den Unternehmer hinsichtlich der Wahrnehmung seiner Aufgaben/Pflichten („Compliance“). Verstöße gegen diese Vorschriften hat das LBEG im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Befahrungen nicht festgestellt. Für das Bergwerk wird die Grubenwehr der K+S AG Inaktive Werke bereitgehalten. An den Arbeitsstätten werden Feuerlöscher vorgehalten. Die Lagerung brennbarer Flüssigkeiten, beispielweise der Tagesbedarf an Dieselkraftstoff, erfolgt in sicheren Behältnissen. Für die Betriebsstoffversorgung mit Motoren-, Getriebe-, Wandler- und Hydraulikölen werden ebenfalls ADR-zugelassene Tankcontainer verwendet. Festgelegter Abstellplatz ist der bestehende Ölraum der Werkstatt unter Tage. Der Zugang ist abgemauert und mit einer zweiflügeligen, feuerhemmenden Stahltür verschlossen . Als Sicherheitsmaßnahme gegen Brand sind je ein Feuerlöscher PK 10 sowie ein PK-50 aufgestellt. Ergänzend dazu wird auf die Antwort zur Frage 1 verwiesen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3527 4 b) Wie bewertet die Landesregierung vor diesem Hintergrund die Aussage des LBEG, in dem Bergwerk müsse nicht für eine Brandmeldung gesorgt werden (s. Hildesheimer Allgemeine Zeitung vom 23. Februar 2019)? Die Erkennung und Meldung von Bränden in Grubenbetrieben erfolgt in der Regel durch die dort beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Im Kali- und Steinsalzbergbau gibt es außer den Arbeitsmitteln und Arbeitsstoffen (z. B. Maschinen und Anlagen) keine Brandlasten. Brände werden i. d. R. über Grubenfunk oder Telefon gemeldet. c) Hat die Eigentümerin des Bergwerks das nach § 3 ABBergV notwendige „Dokument über Sicherheit und Gesundheitsschutz“ vorgelegt, und enthält dieses Bemerkungen zu Brandmeldung und/oder Brandschutz? Wenn ja, welchen Inhalt haben diese Ausführungen ? Der Unternehmer hat ein SGD erstellt, und das LBEG hat Einsicht genommen. Das SGD wird dem LBEG nicht zur Prüfung übersandt, sondern „muss im Betrieb verfügbar sein“ (§ 3 Abs. 1 Satz 3 ABBergV). Im Rahmen der Bergaufsicht kann Einsicht in das SGD genommen und können einzelne Themen vertiefend erörtert werden. Dabei wurden vom LBEG bisher keine gravierenden Mängel festgestellt. Ein wesentlicher Inhalt des SGD ist die Gefährdungsbeurteilung. Sollte dabei festgestellt werden, dass eine Gefahr besteht - z. B. Ausbruch eines Brandes - muss der Unternehmer über geeignete Maßnahmen dafür sorgen, dass dieses Szenario nicht eintritt. Hinsichtlich der Brandgefahren spielen die vorhandenen Brandlasten (brennbare Materialen als Baustoff, Betriebsstoff, Bestandteile von Maschinen und Anlagen) sowie ihre Konzentration an bestimmten Stellen (Lagerräume, Tankstellen ) und deren Benutzungsintensität eine große Rolle. In der Gesamtschau der Umstände im Bergwerk Siegfried Giesen und vor allem im Vergleich zu Gewinnungsbergwerken ergibt sich keine höhere Gefährdung für die Belegschaft. Das SGD liegt dem LBEG nicht vor, weswegen konkrete Inhalte dazu nicht wiedergegeben werden können. d) Wird das Land Niedersachsen für den Fall einer Wiederaufnahme des Bergwerksbetriebs Brandmeldevorkehrungen anordnen und, wenn ja, welche? Für die Wiederaufnahme des Gewinnungsbetriebes ist ein entsprechender Hauptbetriebsplan erforderlich . Darin müssen die Maßnahmen zum Schutz von Leben und Gesundheit der Beschäftigten enthalten sein. Darüber hinaus müssen die Anforderungen der Bergverordnungen eingehalten werden. Sollten keine ausreichenden Vorkehrungen zum Brandschutz vorgesehen sein, können diese über Auflagen im Genehmigungsbescheid gefordert werden. In welchem Umfang Brandmeldevorkehrungen geboten sind, wird im Rahmen des Genehmigungsverfahrens geprüft. e) Nach Angaben des LBEG verlangt das Land Niedersachsen vom Eigentümer des Bergwerks keine Brandmeldevorkehrungen aufgrund des Umstands, dass aktuell keine regulären Abbauarbeiten stattfinden. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass Mitarbeiter, die zu Erkundungs- und Erhaltungszwecken im Bergwerksstollen arbeiten, im Gegensatz zu Beschäftigten in im Betrieb befindlichen Bergwerken einer größeren Gefahr durch Brände ausgeliefert sein sollen? Nein. Im Übrigen wird auf Antwort zu Frage 5 c verwiesen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3527 5 6. Um wie viel Uhr ist der Brand im Bergwerk ausgebrochen? Der Ausbruch des Brandes lässt sich eingrenzen auf die Nacht vom 09.01. zum 10.01.2019. Das ist der Zeitraum zwischen der letzten Frühschicht, die am Vortag gegen 13:15 Uhr das Grubengebäude verlassen hat, und der Wahrnehmung von Brandgeruch am Schacht Fürstenhall durch einen Mitarbeiter der folgenden Frühschicht am 10.01.2019 gegen 06:00 Uhr. In der Nacht war die Grube nicht belegt. 7. Nach Stand der Brandermittlungen: Wie lange brannte das Feuer? Anhand des Schadensausmaßes ist davon auszugehen, dass das Feuer zwischen einer Stunde und wenigen Stunden brannte. 8. Um wie viel Uhr ist die Grubenwehr des Betreibers am Bergwerk angekommen, und wann begannen die Löscharbeiten? 9. Um wie viel Uhr war der Brand im Bergwerk gelöscht? Die Fragen 8 und 9 werden aufgrund ihres Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet. Die Mitglieder der Grubenwehr trafen ab 7:00 Uhr auf der Schachtanlage Fürstenhall des Bergwerks Siegfried-Giesen ein. Nach einer Lagebesprechung und der Aufrüstung fuhr der erste Trupp (Erkundungstrupp) der Grubenwehr um 07:50 Uhr über Schacht Fürstenhall in das Bergwerk ein. Maßnahmen zur Brandbekämpfung/Löscharbeiten durch die Grubenwehr waren nicht erforderlich, da das Feuer bei Eintreffen der Grubenwehr bereits selbstständig erloschen war. Der Brandort wurde mit einer Wärmebildkamera auf Glutnester überprüft (Brandkontrolle). 10. Wann und wo hat die Grubenwehrfeuerwehr des Betreibers Luftmessungen durchgeführt (bitte je Messstandort Tag und Uhrzeit anführen)? Geschulte Einsatzkräfte der Grubenwehr haben mit mobiler Gasmesstechnik der Firma Dräger an verschiedenen Betriebspunkten über und unter Tage mehrfach Messungen vorgenommen. Die Geräte selbst (Typ Dräger X-am 2500 sowie Dräger X-am 5000) werden regelmäßig geprüft und kalibriert . Messpunkte waren u. a. am ausziehenden Schacht Fürstenhall unter und über Tage sowie in der Werkstatt auf der 750-Meter-Sohle. Es wurde auf Kohlenstoffmonoxid (CO), Kohlenstoffdioxid (CO2), Methan (CH4), Schwefelwasserstoff (H2S) sowie Stickoxid (NOx) detektiert. Die gemessenen Einzelwerte wurden protokolliert. Die Messungen erfolgten am 10.01.2019 während der Frühschicht sowie zur Kontrolle am 11.01.2019. In der Werkstatt unter Tage wurde am 10.01.2019 ein einmaliger Maximalwert für Kohlenstoffmonoxid von 110 ppm gemessen. Am Schacht Fürstenhall über Tage betrug der Wert für Kohlenstoffmonoxid am 10.01.2019 immer 0 ppm. Die Messwerte der anderen o. g. Gase am Schacht Fürstenhall lagen zwar oberhalb von 0 ppm aber unterhalb von Arbeitsplatzgrenzwerten. 11. Liegen die Messprotokolle den Aufsichtsbehörden vor? Nein. In das Protokoll hat ein Mitarbeiter der Bergbehörde vor Ort Einsicht genommen. 12. Sind die Brandermittlungen abgeschlossen? Die Brandermittlungen sind abgeschlossen. Die Brandursache wurde von einem Brandsachverständigen aufgeklärt. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3527 6 13. Was war die Ursache des Brandes? Der Brandsachverständige hat einen Defekt am Elektromotor eines handelsüblichen Kühlschranks als Brandursache identifiziert. Der Kühlschrank war in einem der Büro- und Aufenthaltscontainer in der Werkstatt auf der 750-Meter-Sohle aufgestellt. 14. Waren von dem Brand in den Containern auch Klimaanlagen betroffen? Die vier Container waren mit Klimaanlagen ausgestattet, die durch den Brand beschädigt wurden. 15. Verfügt die Anlage über Filter, die geeignet sind, gefährliche Brandgase zurückzuhalten ? Nein. 16. Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus dem Vorfall? Nach Vorlage des Untersuchungsberichtes des Brandsachverständigen wird dieser vom LBEG ausgewertet und werden auf dieser Basis gegebenenfalls zusätzliche Brandschutzmaßnahmen abgeleitet . (Verteilt am 26.04.2019) Drucksache 18/3527 neu*) Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Brand im Bergwerk vermutlich stundenlang unentdeckt: Warum gab es keine Brandmelder im Bergwerk Siegfried-Giesen? Vorbemerkung der Abgeordneten Vorbemerkung der Landesregierung