Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3540 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Dr. Marco Genthe (FDP) Antwort des Niedersächsischen Justizministeriums namens der Landesregierung Fund im Justizministerium (Teil 3) Anfrage des Abgeordneten Dr. Marco Genthe (FDP), eingegangen am 11.03.2019 - Drs. 18/3198 an die Staatskanzlei übersandt am 15.03.2019 Antwort des Niedersächsischen Justizministeriums namens der Landesregierung vom 18.04.2019 Vorbemerkung des Abgeordneten Mit der Antwort in der Drucksache 18/2633 antwortete die Landesregierung auf meine Anfrage, die sich mit dem Fund im Justizministerium vom 03.01.2019 auseinandersetzte. Aufgrund der Antwort der Landesregierung haben sich weitere Nachfragen ergeben. 1. Wer hatte die direkte Leitung der Aussteigerhilfe Rechts, bzw. wer hatte die Gesamtleitung und Gesamtverantwortung des AJSD im Jahr 2017 inne? Die Aussteigerhilfe Rechts war im Jahr 2017 der Geschäftsstelle des Landespräventionsrates Niedersachsen im Justizministerium angegliedert. Die Arbeit der Aussteigerhilfe Rechts wurde durch die zuständige Referentin koordiniert. Die Gesamtleitung der Geschäftsstelle oblag der Geschäftsführung des Landespräventionsrats Niedersachsen. 2. Wurden diese beiden Personen aus der Leitungsebene angewiesen, eine Stellungnahme zu dem Fund abzugeben? Falls nein, warum nicht? Nein. Zur Aufklärung des Sachverhalts war es nicht erforderlich, die Geschäftsführung um eine Stellungnahme zu bitten. 3. Wer wusste von der Tatsache, dass die Aussteigerhilfe Rechts auch Waffen entgegennahm ? Die zuständige Referentin war über die in der Vergangenheit übliche Praxis der Entgegennahme von Gegenständen seitens der Aussteigerhilfe informiert. 4. Wurde bei Entgegennahmen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen durch die Aussteigerhilfe Rechts auch immer die Leitung des AJSD in Kenntnis gesetzt? Falls nein, warum nicht? Die für die Aussteigerhilfe Rechts zuständige Leitung wurde über die Details der Einzelfallarbeit nicht in Kenntnis gesetzt. Dies entsprach den in der Vergangenheit geltenden Regelungen für die Arbeit der Aussteigerhilfe Rechts. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3540 2 5. Warum wurde erst jetzt eine Dienstanweisung zur „Regelung zur Annahme und Verwahrung von Gegenständen durch Mitarbeitende der Aussteigerhilfe Rechts „ geschaffen ? Die in der Vergangenheit übliche Praxis der Entgegennahme von Gegenständen seitens der Aussteigerhilfe Rechts wurde im Rahmen der Rückverlagerung an den AJSD überprüft. Die Prüfung ist zum Anlass genommen worden, die neue Dienstanweisung zu erlassen. 6. Wie wird nun mit der Situation umgegangen, wenn Ausstiegswillige Waffen abgeben wollen, die nicht mehr angenommen werden dürfen? Wird dann die Polizei informiert? Eine Entgegennahme von Waffen durch die Aussteigerhilfe Rechts erfolgt nicht. Vielmehr werden Personen, die Waffen übergeben wollen, zu den zuständigen Ordnungsbehörden begleitet, damit dort eine Übergabe erfolgen kann. Auf die Unterrichtung der Landesregierung in der 26. Sitzung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen am 20. Februar 2019 wird ergänzend verwiesen. (Verteilt am 23.04.2019) Drucksache 18/3540 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Fund im Justizministerium (Teil 3) Vorbemerkung des Abgeordneten