Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3545 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Sylvia Bruns, Susanne Victoria Schütz und Björn Försterling (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz namens der Landesregierung Neue Förderrichtlinie für „Mietwohnungen und Ersatzbaumaßnahmen“ - oder doch nicht? Anfrage der Abgeordneten Sylvia Bruns, Susanne Victoria Schütz und Björn Försterling (FDP), eingegangen am 03.04.2019 - Drs. 18/3424 an die Staatskanzlei übersandt am 04.04.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 18.04.2019 Vorbemerkung der Abgeordneten Die bisherige Förderung von „Mietwohnungen und Ersatzbaumaßnahmen“ (https://www.nbank.de/ medien/nb-media/Downloads/Programminformation/Produktinformationen/Produktinformation-Miet wohnungen-in-städtischen-Gebieten.pdf), die dazu dient, allgemeinen Wohnraum neu zu bauen oder Ersatzbaumaßnahmen in Verbindung mit Abriss oder Teilrückbau von unwirtschaftlichen Mietwohngebäuden zu fördern, soll sich derzeit in der Überarbeitung befinden. Vorbemerkung der Landesregierung Die in der Fragestellung angesprochene Förderung erfolgt auf der Grundlage der vom Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz im Niedersächsischen Ministerialblatt veröffentlichten Förderrichtlinien und Förderbestimmungen zur sozialen Wohnraumförderung des Landes. Im Einzelnen handelt es sich um das Wohnraumförderprogramm 2014 und die Richtlinie zur Durchführung der sozialen Wohnraumförderung in Niedersachsen. Die beiden Verwaltungsvorschriften treten nach ihren Ablaufdaten zum 31. Dezember 2019 außer Kraft. Es sind daher rechtzeitig neue Verwaltungsvorschriften in Kraft zu setzen. 1. Seit wann befindet sich die zugehörige Richtlinie in der Überarbeitung? Erste Vorarbeiten zur Neufassung der Verwaltungsvorschriften hat das Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz im Februar 2018 aufgenommen. 2. Wann ist mit einer Veröffentlichung der neuen Richtlinie zu rechnen? Die Landesregierung strebt eine unverzügliche Veröffentlichung der neuen Richtlinien an. Ein konkreter Zeitpunkt hierfür steht noch nicht fest. Eine Veröffentlichung kann erst dann erfolgen, wenn das nach der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Landesregierung und der Ministerien in Niedersachsen (GGO) vorgeschriebene Verfahren und die Beteiligung des Landesrechnungshofes nach den Bestimmungen der Landeshaushaltsordnung abgeschlossen sind. Am 8. April 2019 hat das Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz die Verbandsbeteiligung nach § 31 GGO eingeleitet. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3545 2 3. Wie stellt sich die derzeitige Genehmigungspraxis in diesem Bereich dar? Die Förderung nach den genannten Richtlinien kann ungeachtet der vorgesehenen Neufassung der Verwaltungsvorschriften weiterhin von jeder natürlichen und juristischen Person, die ein in dem geltenden Förderprogramm beschriebenes Bauvorhaben durchführt und die geforderten Belegungsund Mietpreisbindungen einhält, in Anspruch genommen werden. Anträge können fortlaufend über die örtlichen Wohnraumförderstellen bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) gestellt werden. Über die Anträge wird nach den geltenden Förderbedingungen und -voraussetzungen entschieden. Zugleich stellt sich die Genehmigungspraxis bei der NBank derzeit so dar, dass Antragstellerinnen und Antragsteller die Bearbeitung ihrer Anträge zurückstellen lassen, bis die neuen Förderrichtlinien in Kraft getreten sind. Dies betrifft aktuell (Stand: 11. April 2019) 29 Förderfälle und damit etwa die Hälfte der vorliegenden Vor- und Hauptanträge. Aus Sicht der Landesregierung bezwecken die Investorinnen und Investoren damit, dass sie mit ihren Bauvorhaben von den vorgesehenen verbesserten Förderkonditionen profitieren können. 4. Sofern derzeit keine Förderungen stattfinden sollten, wie viele Projekte konnten nach Kenntnis der Landesregierung dadurch noch nicht begonnen werden? Förderungen finden weiterhin statt. Auf die Antwort zur Frage 3 wird verwiesen. (Verteilt am 23.04.2019) Drucksache 18/3545 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Neue Förderrichtlinie für „Mietwohnungen und Ersatzbaumaßnahmen“ - oder doch nicht? Vorbemerkung der Abgeordneten Vorbemerkung der Landesregierung