Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3558 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Christopher Emden (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur namens der Landesregierung Förderung der Soziokultur Anfrage des Abgeordneten Christopher Emden (AfD), eingegangen am 21.03.2019 - Drs. 18/3301 an die Staatskanzlei übersandt am 26.03.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur namens der Landesregierung vom 23.04.2019 Vorbemerkung des Abgeordneten Nach Medienberichten, u. a. in der Neuen Presse vom 21.02.2019, sollen in Niedersachsen rund 1,2 Millionen Euro in die Förderung der Soziokultur fließen. Insgesamt sollen rund 60 Projekte eine Förderung erhalten haben. Davon soll allein das Kulturzentrum Faust in Hannover 150 000 Euro erhalten haben. Vorbemerkung der Landesregierung Soziokulturelle Zentren, Initiativen und Vereine leisten einen wichtigen Beitrag für kulturelle Teilhabe und Bildung in Niedersachsen und bieten den Menschen vielfältige Möglichkeiten, aktiv am kulturellen Leben teilzuhaben und mitzugestalten. Soziokulturelle Angebote gibt es in allen Regionen Niedersachsens, im städtischen Umfeld und vor allem in ländlichen Räumen. Das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) stellt in 2019 insgesamt 1,6 Mio. Euro aus Landesmitteln für Projekte und Strukturmaßnahmen sowie investive Bau- und Beschaffungsmaßnahmen soziokultureller Einrichtungen und Initiativen zur Verfügung. 1. Welche 60 Projekte werden gefördert und in welcher Höhe (bitte aufschlüsseln)? Das Land investiert in Aus- und Umbau, Sanierung sowie Erneuerung technischer Infrastruktur in soziokulturellen Zentren und stellt soziokulturelle Zentren und Initiativen dadurch zukunftsfähig auf. Insgesamt werden in 2019 18 Einrichtungen bei der Umsetzung ihrer investiven Maßnahmen unterstützt , die der Landesbeirat Soziokultur zur Förderung empfohlen hat. Zudem stellt das MWK der Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultur (LAGS) für die Förderung von soziokulturellen Projekten Mittel zur Verfügung. Des Weiteren erhält die LAGS Mittel für Strukturmaßnahmen beispielsweise für Veränderungsprozesse soziokultureller Vereine. Über die Vergabe dieser Mittel entscheidet der Soziokulturbeirat der LAGS unter Beteiligung des MWK. Förderung von Investitionen 2019 (18) Antragsteller Ort Titel Fördersumme in Euro Kultur- und Kommunikationszentrum Sumpfblume Hameln Brandschutz in der Sumpfblume 17.349,15 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3558 2 Hüller Medienwerkstatt Drochtersen-Hüll Projektionsraum 13.711,11 boat people projekt Göttingen Hallen boat people 17.210,00 Blauschimmel Atelier - Projekt zur Förderung der BlauenKunst, Kultur und Begegnung Oldenburg Blauschimmel Atelier 4.0 - Fit für die Zukunft 9.695,30 Werkschule - Werkstatt für Kunst und Kulturarbeit Oldenburg Sanierung Kunstforum 11.500,00 KuK - Verein für Kultur und Kommunikation Bad Gandersheim Brandschutz & Barrierefreiheit Weltbühne 10.000,00 Lagerhalle Osnabrück Lagerhalle Renovierung und Tontechnik II 62.000,00 Kulturverein Krawatte Barsinghausen Kulturfabrik Krawatte BA 2B 100.000,00 Jugendkulturarbeit Oldenburg Sanierung Weiße Rose 1 - Brandschutz 261.500,00 Jugendkulturarbeit Oldenburg Mobile Technik für die Stadtteilarbeit 4.175,20 Kulturzentrum Seefelder Mühle Stadland Investitionen 2019 - Seefelder Mühle 9.700,00 Theaterpädagogisches Zentrum Hildesheim Hildesheim Auf gutem Grund - Theaterarbeit im Stadtteil 40.000,00 Kulturverein Lewer Däle Liebenburg Bestuhlung 2 3.668,00 Faust Stiftung Hannover Dachausbau Verwaltungstrakt Kulturzentrum Faust 150.000,00 Kulturfabrik Löseke / Kulturfabrik Hildesheim Investition und Infrastruktur 40.000,00 Nienburger Kulturwerk Nienburg Erneuerung Tontechnik 2.400,00 Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultur Niedersachsen Hannover LAGS Modernisierung EDV - mobiles Arbeiten 2.998,00 Kulturkooperative Oldenburg Oldenburg Barrierefreiheit Ostflügel 65.000,00 gesamt 820.906,76 Struktur- und Projektförderungen - 1. Halbjahr 2019 Strukturförderungen (17) Antragsteller Ort Titel Fördersumme in Euro Ruller Haus Wallenhorst- Rulle Strukturförderung /Geschäftsführu ng 9.500,00 Kultur im Esel Einbeck Perspektiven der Kulturarbeit im ländlichen Raum 7.223,80 Kulturkreis Gronau Gronau Zukunftsfähig: Antrag auf kleine Strukturförderung 9.900,00 Kulturverein Platenlaase Jameln Platenlaase | Land- 9.977,60 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3558 3 kultur Kulturbahnhof Uslar Uslar Mit Kultur nach vorn 9.950,00 Kulturkreis impulse Freren Sicherung der Kulturarbeit des Kulturkreises impulse 9.500,00 Theaterwerkstatt Quakenbrück Quakenbrück Ergänzung ehrenamtlicher Arbeit bezahlte Tätigkeit 6.525,00 Kulturverein Petersburg Osnabrück Projekt Keimzelle 6.569,47 Kulturverein Lewer Däle Liebenburg Minijob für Veranstaltungen 7.300,00 UJZ Komplex Schüttorf Neustrukturierung und Generationenwechsel 16.250,00 KuK/Weltbühne Heckenbeck Stabilisierung des Kernteams, Sicherung des Entwicklungsstandes 9.100,00 Trillke Hildesheim Strukturförderung: Neuorientierung der Vereinsarbeit 5.000,00 Seefelder Mühle Stadland Personalstellen für die Seefelder Mühle 9.999,00 Land & Kunst Asendorf Fortsetzung: Zukunft Land & Kunst e.V. 9.800,00 Cameo Kollektiv Hannover Upgration Probebetrieb 15.000,00 TPZ Hildesheim Hildesheim Ankommen, Anstoßen , Mitspielen 10.000,00 Kulturverein Brelinger Mitte Brelingen Koordination von Begegnungsangeboten 6.450,00 gesamt 158.044,87 Projektförderungen (25) Antragsteller Ort Titel Fördersumme in Euro Musiktheater Lupe Osnabrück Wolle im Wasser* 7.000,00 Kulturkreis Gronau Gronau Leine Los!* 8.355,00 Radio Tonkuhle Hildesheim Was ihr wollt!* 8.000,00 Alte Weberei Nordhorn Lieblingsstücke* 7.044,00 TPZ Hildesheim Hildesheim RAUMSTATION* 10.000,00 Tanzendes Theater Wolfsburg Die Zukunft war schon immer schrecklich 12.000,00 Freundeskreis des Festivals Denkmal!Kunst Hann. Münden DenkmalKunst- Festival 2019 in Hann. Münden 10.380,00 Forum Heersum Heersum Der Graf von Wrisbergholzen 20.000,00 Das letzte Kleinod Schiffdorf My Spaces 11.300,00 Ländliche Akademie Krummhörn Krummhörn 100 Jahre Frauenwahlrecht 13.700,00 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3558 4 Werkstattfilm Oldenburg Unterwegs in Oldenburg - Analog zu Digital 18.000,00 Jahrmarkttheater Altenmedingen Dorfgedanken - Oma Sanne unterwegs 13.000,00 Medienwerkstatt Isenhagener Land Hankensbüttel Ankommen 12.000,00 Brunsviga Braunschweig Zwischen Nierentisch und Spitzendeckchen 18.000,00 Piesberger Gesellschaftshaus Osnabrück Nahtzeit. Zwischen Muff und Moderne 18.000,00 Kulturverein Lewer Däle Liebenburg Liebenburger Kulturtage 2019: Mit dem Grubenlicht durchs Liebenburger Land 13.500,00 Kultur auf dem Lande Oberndorf Kulturland Hadeln - Vielfalt erleben 11.030,00 Jugendkulturarbeit Oldenburg Performing Sound - was hat das mit mir zu tun? 11.000,00 KAZ Göttingen Arche am Wall - Kultur zieht um 10.000,00 Kunstschule KunstWerk Hannover Messungen für gesellschaftlichen Klimawandel 10.600,00 TPZ Braunschweig Braunschweig Aktion Wirklichkeit 16.000,00 Kulturfabrik Löseke Hildesheim Aussicht: Ottoplatz 13.000,00 Fuchsbau Hannover Fuchsbau Supermarkt 20.000,00 TPZ Hildesheim Hildesheim Freiheit ist nur ein anderes Wort für … 4.000,00 Figurentheaterinitiative Osnabrück Osnabrück Theater von Anfang an 11.075,00 gesamt 306.984,00 *Projektfortsetzung aus 2018 2. Welche Kriterien werden der Förderung zugrunde gelegt? Kriterien für die Förderung von soziokulturellen Projekten und Projekten zur Strukturförderung sind: – kulturelle Teilhabe, – kulturelle Bildung, – (inter-)kultureller Öffnung, – Inklusion, – ehrenamtliches Engagement und/oder – Kommunikation zwischen den Generationen bzw. Vernetzung von Akteuren. Kriterien für die Förderung von investiven Bau- und Beschaffungsmaßnahmen soziokultureller Einrichtungen und Initiativen sind: – Erhöhung der Angebotsvielfalt, – Erhöhung der Anzahl der Aktivitäten, der Besucherinnen und Besucher sowie der Kooperationspartner und/oder – Erhöhung des Umsatzes, der Personalstellen und der kommunalen Förderung. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3558 5 3. Wie viele Förderungen sind jeweils im Jahr 2018 und 2019 beantragt bzw. abgelehnt worden? In der folgenden Tabelle sind die Anzahl der Anträge sowie der Bewilligungen und Ablehnungen nach Förderprogramm enthalten: 2018 Förderprogramm Anzahl Anträge davon: Bewilligungen Ablehnungen Investitionen 30 24 6 Projektförderungen 57 45 12 Strukturförderungen 30 27 3 2019 Förderprogramm Anzahl Anträge davon: Bewilligungen Ablehnungen Investitionen ** 21 18 3 Projektförderungen * 40* 25* 15* Strukturförderungen * 22* 17* 5* *Nur Zahlen für 1. Halbjahr 2019 berücksichtigt. (siehe Anmerkungen) Anmerkungen: * Projekt- und Strukturförderungen können am 30.04. für das 2. Halbjahr sowie am 15.10. für das Folgejahr gestellt werden. Der Stichtag für die zweite Antragsrunde für Projekt- und Strukturförderung bei der LAGS ist der 30. April 2019. ** Die investiven Maßnahmen können am 15.10. für das jeweilige Folgejahr beantragt werden. 4. Überprüft die Landesregierung, wofür die Geförderten die Fördergelder einsetzen? Die Fördergelder werden zweckgebunden für im Antrag genannte Maßnahmen der Projekte bewilligt . Von den Zuwendungsempfängern sind Verwendungsnachweise vorzulegen, die geprüft werden . 5. Wie schließt die Landesregierung aus, dass Fördergelder unmittelbar an politisch oder religiös radikale, d. h. außerhalb der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehende Empfänger fließen? Die vorgelegten Anträge werden fachlich und formal geprüft. Beiräte mit Beteiligung des MWK sprechen eine Förderempfehlung aus. Sie bildet die Grundlage für die Förderentscheidung. Aus Mitteln des MWK werden ausschließlich Kulturvereine gefördert, die politisch unabhängig sind. Beispielsweise das Kulturzentrum Faust und der Kunstverein Kunsthalle Hannover. 6. Wie schließt die Landesregierung aus, dass Fördergelder gemäß Frage 1 nicht mittelbar politisch oder religiös radikalen, d. h. außerhalb der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehenden Kräften, zugutekommen, da diese z. B. vom Förderprojekt Räume bereitgestellt bekommen? Die Fördergelder werden zweckgebunden für beantragte Kulturprojekte bewilligt. Im Antrag sind Kooperationen aufzuführen und Projektziele und -inhalte zu beschreiben. 7. Das Kulturzentrum Faust in Hannover nutzen über 30 Vereine und Verbände, so z. B. das Kulturkontor Hannover, das Kurden-Komitee-Hannover e. V., Karghan e. V., Asyl Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3558 6 e. V., das Frauentribunal und die IIK, Initiative für internationalen Kulturaustausch. Sind der Landesregierung von den rund 30 Vereinen, die dieses Kulturzentrum nutzen, linksoder rechtsradikale Äußerungen oder Aktivitäten bekannt? Der Landesregierung liegen keine Informationen über links- oder rechtsextremistische Äußerungen oder Aktivitäten von den Vereinen und Initiativen auf dem Gelände des Kulturzentrums Faust vor. Allerdings ist der Landesregierung bekannt, dass in der Vergangenheit unregelmäßig Räumlichkeiten auf dem Faustgelände von PKK-nahen Organisationen und Personen genutzt wurden. 8. Einige der Nutzer, z. B. IIK Initiative für internationalen Kulturaustauch und der Verein Distel e. V., erhalten ebenfalls eine Förderung aus dem Sozialministerium. Hält es die Landesregierung für angemessen, sowohl das Kulturzentrum als auch die Nutzer zu fördern? Anträge von Vereinen, Nutzerinnen und Nutzern des Kulturzentrums Faust werden nach den Bestimmungen des Haushaltsrechts und den Entscheidungen des Haushaltsgesetzgebers, gegebenenfalls in Verbindung mit den jeweiligen Richtlinien, geprüft und, sofern die Fördervoraussetzungen erfüllt sind, gegebenenfalls auch positiv beschieden. 9. Welche der Nutzer des Kulturzentrums Faust erhalten zusätzlich Förderungen, wenn ja, von wem und in welcher Höhe? Folgende Nutzerinnen und Nutzer des Kulturzentrums Faust werden im Haushaltsjahr 2019 aus Mitteln des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung gefördert: Zuwendungsempfängerin / Zuwendungsempfänger Zuwendungsgeber Land Niedersachsen , Bewilligungsbehörde Projekt / Richtlinie Laufzeit Höhe der Förderung Initiative für Internationalen Kulturaustausch e.V. Landessozialamt, 5SL1 - Migration und Teilhabe „Migrationsberatung in der Stadt Hannover “ nach der RL Migrationsberatung 01.01.201 9 - 31.12.201 9 107 435,49 Euro kargah e.V. - Verein für interkulturelle Kommunikation , Migrations- und Flüchtlingsarbeit Zur Bettenfederfabrik 1 30451 Hannover Landessozialamt, 5SL1 - Migration und Teilhabe „Migrationsberatung in der Stadt und in der Region Hannover “ nach der RL Migrationsberatung 01.01.201 9 - 31.12.201 9 273 625,00 Euro kargah e.V. - Verein für interkulturelle Kommunikation , Migrations- und Flüchtlingsarbeit Zur Bettenfederfabrik 1 30451 Hannover Landessozialamt, 5SL1 - Migration und Teilhabe „Kontaktstudium: Anerkennung und pädagogische Kompetenz in der Migrationsgesellschaft “ nach der RL Migration , Teilhabe und Vielfalt 19.06.201 8 - 30.06.202 0. 135 000,00 Euro kargah e.V. - Verein für interkulturelle Kommunikation , Migrations- und Flüchtlingsarbeit Zur Bettenfederfabrik 1 30451 Hannover Nds. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Abteilung 2, Referat 203 „Umsetzung Handlungskonzept Zwangsheirat ächten – Zwangsehen verhindern “ fortlaufend 143 000 Euro jährlich kargah e.V. - Verein für interkulturelle Kommunikation , Migrations- und Flüchtlingsarbeit Nds. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung „Beratung und Hilfen für von ehrbezogener Gewalt und Zwangsheirat be- 07.03.201 9 – 06.03.202 2 280 962 Euro (2019, 2020 und Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3558 7 Zur Bettenfederfabrik 1 30451 Hannover Abteilung 2, Referat 203 drohter und betroffener Paare“ nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die allgemeine Förderung wohlfahrtspflegerischer Aufgaben und für außergewöhnliche Maßnahmen im sozialen Bereich (Erlass des MS v. 22.08.2018 – Nds. MBL 28/2018 , S. 746 f.) 2021 jeweils 93 654 Euro) kargah e.V. - Verein für interkulturelle Kommunikation , Migrations- und Flüchtlingsarbeit Zur Bettenfederfabrik 1 30451 Hannover Nds. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Abteilung 2, Referat 203 „Digitale Welten für Frauen aller Kulturen “ 01.01.201 8- 31.12.202 0 274 500 Euro (2018: 103 500 Euro / 2019: 85 500 Euro / 2020: 85 500 Euro) 10. Hat es bei der Prüfung der Projekte gemäß Frage 1 in den letzten fünf Jahren Unregelmäßigkeiten bei den Verwendungsnachweisen gegeben? Wenn ja, welche? Nein. 11. Sofern Unregelmäßigkeiten gemäß Frage 8 aufgefallen sind: Wie wurden diese behoben , und gab es Fälle von Rückforderungsbescheiden? Wenn ja, wie viele und in welcher Höhe? Siehe Antwort zu Frage 10. (Verteilt am 25.04.2019) Drucksache 18/3558 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Förderung der Soziokultur Vorbemerkung des Abgeordneten Vorbemerkung der Landesregierung