3213Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3559 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Dr. Marco Genthe (FDP) Antwort des Niedersächsischen Justizministeriums namens der Landesregierung Justizvollzugseinrichtungen: Arbeitsgruppe „Drohnen“ Anfrage des Abgeordneten Dr. Marco Genthe (FDP), eingegangen am 13.03.2019 - Drs. 18/3213 an die Staatskanzlei übersandt am 19.03.2019 Antwort des Niedersächsischen Justizministeriums namens der Landesregierung vom 23.04.2019 Vorbemerkung des Abgeordneten Mit der Antwort in der Drucksache 18/2644 antwortete die Landesregierung auf meine Kleine Anfrage , die sich mit dem Einschleusen verbotener Gegenstände (auch mithilfe von ferngesteuerten Fluggeräten, sogenannten Drohnen) im Justizvollzug auseinandersetzte. In der Antwort hieß es, dass bereits 2015 eine landesweite Arbeitsgruppe „Drohnen“ eingerichtet worden sei. In dieser Arbeitsgruppe seien Mitarbeiter verschiedener Justizvollzugseinrichtungen vertreten, die den Auftrag hätten, wirksame Strategien und Maßnahmen zur Abwehr der sich aus einem Drohneneinsatz ergebenden Gefahren zu erarbeiten. Bisher seien aber keine Ergebnisse erzielt worden, um den Drohneneinsatz gegen Justizvollzugseinrichtungen effektiv zu verhindern. 1. Wie viele Mitglieder hat die Arbeitsgruppe „Drohnen“? Die Arbeitsgruppe setzt sich aus insgesamt sechs Justizvollzugsbediensteten zusammen. 2. Welche auch praktischen Ergebnisse hatte die Arbeitsgruppe bisher, und wird mit zeitnahen Fortschritten gerechnet, um den Drohneneinsatz gegen Justizvollzugseinrichtungen effektiv zu verhindern? Die Arbeitsgruppe pflegt Kontakte zu Behörden, die sich ebenfalls mit Maßnahmen der Drohnenabwehr befassen, namentlich das Bundeskriminalamt, die Polizei Niedersachsen sowie Justizvollzugseinrichtungen in Deutschland und der Schweiz. Die Mitglieder der Arbeitsgruppe besuchen Messen und Veranstaltungen und nehmen Kontakt zu Firmen auf. Anhand praktischer Versuche wurden Möglichkeiten des Einbringens unerlaubter Gegenstände in Justizvollzugseinrichtungen mit Hilfe von Drohnen ermittelt. Daraus wurde der Umfang der erforderlichen Abwehrmaßnahmen abgeleitet. Anschließend wurde eine Marktübersicht zu Erkennungsund Abwehrmaßnahmen von Drohnen erstellt. Die entsprechenden Angebote auf diesem Wachstumsmarkt verbessern sich stetig. Technische Lösungen zur Abwehr sind nach Einschätzung der Arbeitsgruppenmitglieder noch nicht ausgereift und konnten bisher auch unter wirtschaftlichen Aspekten nicht überzeugen. 3. Welche Kosten sind bisher für die Arbeitsgruppe „Drohnen“ angefallen (bitte nach den Jahren 2015, 2016, 2017 und 2018 aufschlüsseln)? Im Jahr 2018 wurden für eine Dienstreise in die Schweiz Reisekosten in Höhe von 461,44 Euro erstattet . Darüber hinaus haben die Arbeitsgruppenmitglieder für durchgeführte Dienstreisen keine Reisekosten geltend gemacht. Für weitere eintägige Dienstreisen wurden Dienstfahrzeuge genutzt. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3559 2 4. Sieht die Landesregierung vor dem Hintergrund der fortschreitenden Verbesserung der Drohentechnologie die Benutzung von Drohnen, um verbotene Gegenstände in die Justizvollzugsanstalten einzuschleusen, als zunehmendes Problem an? Im Jahr 2017 haben die Justizvollzugseinrichtungen im Rahmen der Berichtspflicht zu außerordentlichen Vorkommnissen insgesamt sechs und im Jahr 2018 insgesamt vier Drohnenüberflüge mitgeteilt. Erkenntnisse, dass durch diese Drohnen verbotene Gegenstände eingebracht wurden, liegen nicht vor. Quantitativ nimmt das Problem nicht zu. Allerdings kann in Abhängigkeit von den technischen Entwicklungen eine zunehmende Bedrohung nicht ausgeschlossen werden. (Verteilt am 25.04.2019) Drucksache 18/3559 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Justizvollzugseinrichtungen: Arbeitsgruppe „Drohnen“ Vorbemerkung des Abgeordneten