Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3574 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Stephan Bothe (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung namens der Landesregierung Bedarfe in der Pflege Anfrage des Abgeordneten Stephan Bothe (AfD), eingegangen am 21.03.2019 - Drs. 18/3298 an die Staatskanzlei übersandt am 26.03.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung namens der Landesregierung vom 26.04.2019 Vorbemerkung des Abgeordneten „Pflegebedürftige finden in einigen Regionen Schleswig-Holsteins derzeit kaum einen Pflegeplatz. Mobile Pflegedienste müssen nach Recherchen des NDR Schleswig-Holstein zunehmend Kunden abweisen.“1 Darüber hinaus soll es Vertragskündigungen geben. „Bei Pflegeheimen sind Wartelisten in einigen Teilen des Landes inzwischen die Regel. Gemeinnützige und private Träger nennen als Grund vor allem den Fachkräftemangel.“2 Vorbemerkung der Landesregierung Der Landesregierung ist bewusst, dass sich der Bedarf an Pflegeleistungen insbesondere wegen des demografischen Wandels, in den nächsten Jahren nochmals massiv erhöhen wird. Daher ist es ihr Ziel, allen hilfe- und pflegebedürftigen Bürgerinnen und Bürgern eine gute Versorgung mit Pflegeleistungen auch in Zukunft zu sichern. Es gehört zu den dringendsten gesellschaftlichen Aufgaben unserer Zeit, die aktuellen Rahmenbedingungen in der Pflege zu verbessern. Hierzu bedarf es Anstrengungen von allen Beteiligten - Politik , Kassen, Anbieter und Tarifpartner. Ein zentraler Bestandteil für eine Verbesserung der Pflegebedingungen ist eine ausreichende Anzahl von Fachkräften. Die Landesregierung hat deshalb zahlreiche Maßnahmen eingeleitet, die einen Ausbau des Fachkräfteangebots zum Ziel haben. Hierzu zählen beispielsweise die Beteiligung an der Konzertierten Aktion Pflege auf Bundesebene, die gesetzliche Verankerung der Schulgeldfreiheit in der Altenpflege sowie das Förderprogramm zur Stärkung der ambulanten Pflege im ländlichen Raum. Mit der geplanten Änderung des Niedersächsischen Pflegegesetzes sollen Anreize für eine tarifgerechte Bezahlung in Pflegeeinrichtungen im Rahmen der Investitionskostenförderung geschaffen werden. 1 https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Pflege-In-Schleswig-Holstein-fehlen-immer-mehr- Heimplaetze,pflege976.html; abgerufen am 20.03.19 2 ebd. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3574 2 1. Hat die Landesregierung Kenntnisse über abgelehnte Anfragen von Pflegebedürftigen bei ambulanten Pflegediensten in Niedersachsen aufgrund von fehlendem Pflegepersonal bzw. Pflegeplätzen? Wenn ja, wie viele Ablehnungen gab es aus diesem Grund in den Jahren 2017 und 2018 (bitte nach Jahren einzeln aufschlüsseln)? Der Landesregierung liegen hierüber keine Erkenntnisse vor. Ebenso verhält es sich bei der AOK Niedersachsen. Dort liegen weder aus Leistungs- noch aus dem Vertragsgeschehen belastbare Erkenntnisse über tatsächliche Ablehnungen vor. In der Öffentlichkeit wurde im Mai 2018 von der Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege Niedersachsen e. V. (LAG FW) über eine Umfrage bei den Pflegediensten ihrer Mitgliedsverbände berichtet, bei der ambulante Versorgungsprobleme festgestellt worden seien. Hierbei handelt es sich zum einen um eine Momentaufnahme. Es wurde seinerzeit lediglich abgefragt, wie viele Personen von Anbietern abgelehnt wurden. Jedoch wurde nicht analysiert, ob diese Menschen anderweitig einen Pflegeplatz gefunden haben. 2. Hat die Landesregierung Kenntnisse darüber, ob ambulante Pflegedienste in Niedersachsen Wartelisten für ihre Pflegeplätze führen? Wenn ja, wie viele Pflegebedürftige sind insgesamt auf den Wartelisten aller ambulanten Pflegedienste? Der Landesregierung liegen hierüber keine Erkenntnisse vor. Ebenso verhält es sich bei der AOK Niedersachsen. Dort liegen weder aus Leistungs- noch aus dem Vertragsgeschehen belastbare Erkenntnisse über geführte Wartelisten vor. 3. Hat die Landesregierung Kenntnisse über die Anzahl der fehlenden Fachkräfte in der ambulanten Pflege in Niedersachsen? Hierzu wurde die Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen (BA) um Auskunft gebeten. Eine allumfassende Aussage darüber, wie viele Fachkräfte im Pflegebereich in Niedersachsen fehlen , kann seitens der Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen der Bundesagentur für Arbeit nicht getroffen werden. Die Statistik der BA weist die bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern gemeldeten Arbeitslosen und die dort gemeldeten Stellen aus. Diese Daten bilden den Markt zu einem wesentlichen Teil ab, aber eben nicht vollständig: So wird auf der einen Seite nur etwa jede zweite offene Stelle der Bundesagentur für Arbeit gemeldet. Auf der anderen Seite werden - bei einer ausschließlichen Fokussierung auf Arbeitslose - wichtige Fachkräfteressourcen nicht einbezogen , wie etwa Studien- und Ausbildungsabsolventen, Personen, die aus der „Stillen Reserve“ zurückkehren , oder Teilzeitkräfte, die ihre Arbeitszeit gerne ausweiten würden. Trotz dieser Einschränkungen gibt es aber keine Datenquelle, die zeitnähere und differenziertere Informationen zum Arbeitsmarktgeschehen bereitstellt als die Statistiken der Bundesagentur für Arbeit , die monatlich aus den Prozessdaten gewonnen werden. Zur Einschätzung der Entwicklung des Fachkräftebedarfs bzw. des Fachkräftemangels im Pflegebereich kann die Statistik der BA daher wichtige Hinweise geben. Eine Differenzierung der Pflegefachkräfte bzw. der Arbeitsstellen nach „stationär“ und „ambulant“ im Sinne der Fragestellung ist jedoch nicht möglich. Möglich und auch sinnvoll ist eine Differenzierung nach Fachkräften und Arbeitsstellen in der Altenpflege und in der Krankenpflege. Grundsätzlich ist festzustellen, dass die Arbeitslosigkeit in Niedersachsen seit Jahren kontinuierlich sinkt. Gleichzeitig sind die Nachfrage nach Fachkräften und die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung stark gestiegen. Diese Entwicklung betrifft insbesondere auch die Pflegeberufe. Um eine Einschätzung der Entwicklung des Fachkräftebedarfs bzw. des Fachkräftemangels im Pflegebereich vornehmen zu können, ist daher u. a. eine Betrachtung der Arbeitslosen-Stellen-Relation sinnvoll. Die BA geht von einem berufsspezifischen Fachkräftemangel aus, wenn rechnerisch für 100 offene Stellen weniger als 200 Arbeitslose zur Verfügung stehen. Nach dieser Definition besteht sowohl in der Berufsgruppe 813 „Gesundheits- und Krankenpflege, Rettungsdienst und Ge- Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3574 3 burtshilfe“ als auch in der Berufsgruppe 821 „Altenpflege“ (Klassifikation der Berufe 2010) in Niedersachsen ein gravierender Fachkräftemangel. Im Jahr 2018 kamen in der Berufsgruppe 813 „Gesundheits- und Krankenpflege, Rettungsdienst und Geburtshilfe“ durchschnittlich nur 44 arbeitslose Fachkräfte auf 100 gemeldete sozialversicherungspflichtige Stellen. In der Berufsgruppe 821 „Altenpflege“ war die Situation noch schwieriger: Hier kamen auf 100 gemeldete sozialversicherungspflichtige Stellen nur 15 arbeitslose Fachkräfte. Ein weiterer Indikator für einen Fachkräftemangel ist die abgeschlossene Vakanzzeit von Stellenangeboten . Diese misst die Zeit vom gewünschten Besetzungstermin bis zur Abmeldung einer Stelle bei der BA/Jobcenter. Nach den Daten der Statistik der BA lag die abgeschlossene Vakanzzeit in der Berufsgruppe 813 (nur Stellen für Fachkräfte) im Jahr 2018 in Niedersachsen bei 156 Tagen und damit um 44 Tage höher als der Durchschnitt aller Berufe. In der Berufsgruppe 821 „Altenpflege“ lag die abgeschlossene Vakanzzeit (nur Stellen für Fachkräfte ) bei 195 Tagen. 4. Hat die Landesregierung Kenntnisse über die Anzahl der Bezieher von Beihilfeleistungen bei vollstationärer Pflege in einer Pflegeeinrichtung in Niedersachsen für die Jahre 2017 und 2018 (bitte nach Jahren einzeln aufschlüsseln)? Die nachfolgenden Angaben beziehen sich auf die beihilfeberechtigten Personen des Landes und deren berücksichtigungsfähige Angehörige, die in den Jahren 2017 und 2018 in einer vollstationären Einrichtung gepflegt wurden und denen für diese Aufwendungen vom Niedersächsischen Landesamt für Bezüge und Versorgung (NLBV) als landeszentraler Beihilfefestsetzungsstelle eine Beihilfe gewährt wurde. Eine Eingrenzung auf Personen, die in Einrichtungen in Niedersachsen gepflegt wurden, ist nicht möglich, da Daten zur geographischen Lage der Pflegeeinrichtung für die Gewährung der Beihilfe nicht erforderlich sind und deshalb nicht erhoben werden. Aktive Beamtinnen und Beamte sowie deren berücksichtigungsfähige Angehörige 2017 Monat beihilfeberechtigte Person Ehegattin/Ehegatte, Lebenspartnerin/ Lebenspartner Kinder Gesamt Januar 2 6 1 9 Februar 3 6 1 10 März 5 6 1 12 April 4 7 1 12 Mai 4 6 1 11 Juni 3 6 1 10 Juli 3 5 1 9 August 3 5 1 9 September 4 5 1 10 Oktober 3 5 1 9 November 4 5 1 10 Dezember 4 5 2 11 2018 Monat beihilfeberechtigte Person Ehegattin/Ehegatte, Lebenspartnerin/ Lebenspartner Kinder Gesamt Januar 4 3 2 9 Februar 4 3 2 9 März 5 4 2 11 April 5 4 2 11 Mai 5 4 2 11 Juni 5 4 3 12 Juli 4 4 3 11 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3574 4 2018 Monat beihilfeberechtigte Person Ehegattin/Ehegatte, Lebenspartnerin/ Lebenspartner Kinder Gesamt August 6 4 3 13 September 6 3 3 12 Oktober 5 3 2 10 November 4 2 2 8 Dezember 4 3 2 9 Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sowie deren berücksichtigungsfähige Angehörige 2017 Monat beihilfeberechtigte Person Ehegattin/Ehegatte, Lebenspartnerin/ Lebenspartner Kinder Gesamt Januar 2 547 139 7 2 693 Februar 2 545 139 7 2 691 März 2 560 143 7 2 710 April 2 561 147 7 2 715 Mai 2 565 147 7 2 719 Juni 2 572 144 7 2 723 Juli 2 589 154 7 2 750 August 2 583 154 7 2 744 September 2 613 154 7 2 744 Oktober 2 629 160 7 2 796 November 2 654 162 7 2 823 Dezember 2 655 156 7 2 818 2018 Monat beihilfeberechtigte Person Ehegattin/Ehegatte, Lebenspartnerin/ Lebenspartner Kinder Gesamt Januar 2 645 160 7 2 812 Februar 2 657 160 7 2 824 März 2 675 163 9 2 847 April 2 652 170 9 2 831 Mai 2 642 161 9 2 812 Juni 2 628 155 9 2 792 Juli 2 616 151 9 2 776 August 2 614 152 9 2 775 September 2 562 154 8 2 724 Oktober 2 484 150 8 2 642 November 2 353 145 8 2 506 Dezember 2 203 136 7 2 346 (Quelle: Beihilfeabrechnungsverfahren des NLBV) Die Landesregierung hat keine Kenntnis darüber, wie viele beihilfeberechtigte Personen oder deren berücksichtigungsfähige Angehörige anderer niedersächsischer Kostenträger, insbesondere der Kommunen, in den Jahren 2017 und 2018 in einer vollstationären Einrichtung gepflegt wurden. 5. Hat die Landesregierung Kenntnisse über die Anzahl fehlender Fachkräfte in der stationären Pflege in Niedersachsen? Siehe Antwort zu Frage 3. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3574 5 6. Hat die Landesregierung Kenntnisse über die Anzahl fehlender stationärer Pflegeplätze in Niedersachsen? Die Landesregierung hat mittels einer Befragung im Sommer 2018 die pflegerische Versorgungssituation in den Landkreisen und kreisfreien Städte ermittelt. Danach werden in 17 von 45 Kommunen Versorgungsengpässe in der vollstationären Versorgung gesehen. Vollstationäre Einrichtungen waren zum Zeitpunkt der Befragung niedersachsenweit zu 93 % ausgelastet. Die Auslastungsgrade der einzelnen kommunalen Gebietskörperschaften lagen zwischen 80 % und 99 %. Über die Anzahl fehlender Pflegeplätze liegen der Landesregierung keine Daten vor. 7. Mit wie viel Bedarf an neuem Pflegepersonal und neuen Pflegeplätzen rechnet die Landesregierung bis 2030 in Niedersachsen (bitte nach ambulant und stationär einzeln aufschlüsseln)? Aktuell ist im Bundesgebiet insgesamt in allen Wirtschaftsbereichen ein allgemeiner Fachkräftemangel festzustellen, der sich vor dem Hintergrund des demografischen Wandels in den nächsten Jahren weiter verschärfen wird. Mit steigender Zahl der pflegebedürftigen Menschen (s. Antwort zu Frage 9.) wird grundsätzlich auch die Inanspruchnahme von professionellen Hilfen und damit der Bedarf an Fach- und Hilfskräften in der Pflege und Betreuung weiter wachsen. Vor diesem Hintergrund ist zunächst festzustellen, dass Voraussagen zum Pflegebedarfsaufkommen und zur Kapazitätsentwicklung der pflegerischen Infrastruktur bis 2030 zum einen auf der Grundlage aktuell verfügbarer Daten und im Weiteren auf unterschiedlichen Szenarien zur Bevölkerungsentwicklung basieren. Für die Pflegebedarfsentwicklung und die damit einhergehende Personalentwicklung können insofern allenfalls Trends abgebildet werden (Niedersächsischer Landespflegebericht 2015, Einführung, S. 23). Der Themenreport „Pflege 2030“ der Bertelsmann-Stiftung (2012) weist in der ambulanten Versorgung eine Versorgungslücke von 11 164 und in der stationären Pflege für Niedersachsen 33 320 Vollzeitäquivalente aus, die allein auf den Anstieg der Zahl der Pflegebedürftigen bis zum Jahr 2030 zurückgeführt werden können (S. 56). Ausgehend von der Annahme, dass das gegenwärtig bestehende Verhältnis der Anzahl der Beschäftigten in ambulanten und stationären Altenpflegeeinrichtungen sich entsprechend auch in den nächsten Jahren fortschreiben lässt, ist der Personalbedarf für die Jahre 2030 im Landespflegebericht 2015 auf Basis der erwarteten Entwicklung der Pflegebedürftigkeit prognostiziert worden. Nach den Feststellungen des Landespflegeberichts werden danach bis 2030 bis zu 50 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pflege fehlen, davon rund 19 000 in der ambulanten und 31 000 in der stationären Versorgung (S. 313). Die Prognosen des Landespflegeberichts aus dem Jahr 2015 werden durch neuere Untersuchungen bestätigt. So zeigt der Bericht zur Lage der Pflegefachberufe in Niedersachsen, den die Pflegekammer Niedersachsen im Dezember 2018 veröffentlicht hat, dass aktuell 38,35 % der Pflegefachpersonen 51 Jahre und älter sind. Bei einer gleichbleibenden Anzahl von Berufsausstiegen sei davon auszugehen, dass in 15 Jahren mehr als 40 % der heute tätigen Pflegefachpersonen ihren Beruf nicht mehr ausüben werden (s. dazu Drs. 18/3103). Die derzeit rund 5 000 jährlichen Neuzugänge der Absolventinnen und Absolventen einer Pflegeausbildung sowie die anerkannten ausländischen Pflegefachkräfte reichen nicht aus, um den Bedarf an Nachwuchskräften zu decken. Zur Zahl des zusätzlichen Bedarfs von Plätzen in Pflegeheimen weist der Pflegeheim-Atlas Deutschland (2018) im Auftrag der Immobilienwirtschaft „Wuest und Partner“, Frankfurt, für Niedersachsen 2030 einen zusätzlichen Bedarf von rund 22 400 bis 30 180 zusätzlichen Plätzen aus (S. 5 und Tabellenteil Anhang A, S. 18). Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3574 6 8. Wie viele Pflegebedürftige gibt es aktuell in Niedersachsen? Die im Zwei-Jahres-Rhythmus erscheinende Landespflegestatistik weist zum Stichtag 15.12.2017 für Niedersachsen 387 293 Pflegebedürftige aus, davon 96 524 ambulant, 96 135 stationär und 194 634 mit Bezug von Pflegegeld. 9. Mit wie vielen Pflegebedürftigen in Niedersachsen rechnet die Landesregierung bis 2030 (bitte nach Jahren einzeln aufschlüsseln)? Im Landespflegebericht 2015 sind für 2030 perspektivisch rund 380 000 Pflegebedürftige prognostiziert (s. Nr. 2.4, S. 98 ff.) Diese Zahl ist aktuell schon deshalb überholt, weil sich die Zahl der Pflegebedürftigen auch durch Leistungsausweitungen des Bundesgesetzgebers im Rahmen der Pflegestärkungsgesetze entscheidend erhöht hat. Eine differenzierte Ausweisung der Entwicklung Zahl der Pflegebedürftigen für einzelne Jahre bis 2030 ist vor diesem Hintergrund weder möglich noch zielführend. Die Studie „Pflegelandschaft 2030“ der Prognos AG im Auftrag der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. ging noch im Jahr 2012 für das Jahr 2030 von 3,4 Millionen Pflegebedürftigen bundesweit aus. Dies entspricht nach dem aktuellen Anteilsverhältnis einer erwarteten Zahl von 385 000 Pflegebedürftigen . Auch diese Zahl war nach der niedersächsischen Pflegestatistik bereits Ende 2017 überschritten . Zur Zahl der erwarteten Pflegebedürftigen wies der Pflegeheim-Atlas Deutschland (2018) für Niedersachsen 2030 zusammen 405 180 Pflegedürftige aus (Tabellenteil Anhang A, Bedarfsprognose für die Bundesländer, S. 18). Aktuell erwartet die Bertelsmann Stiftung in der 1. Auflage 2019 ihrer Veröffentlichung „Perspektive Pflege“ zur Finanzentwicklung der Sozialen Pflegeversicherung für das Jahr 2030 im Bundesgebiet zusammen 4,1 Millionen Pflegebedürftige (S. 5). Eine Verteilung der Pflegebedürftigen auf die Bundesländer nach dem aktuellen Anteilsverhältnis lässt auf dieser Basis für Niedersachsen (= 11,34 %) in 2030 eine Zahl von rund 465 000 Pflegebedürftigen erwarten (+ 20 % gegenüber 2017). Sofern diesem Ergebnis die aktuellen Anteile der Versorgungsarten zugrunde gelegt werden, ergeben sich für das Jahr 2030 die folgenden Zahlen: Versorgungsform Pflegebedürftige Anteil ambulant 115 906 24,92 % Vollstationäre Dauerpflege 115 439 24,78 % Pflegegeld 233 717 50,30 % Gesamt 465 062 100,00 % (Verteilt am 30.04.2019) Drucksache 18/3574 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Stephan Bothe (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Bedarfe in der Pflege