Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3579 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Julia Willie Hamburg, Anja Piel, Belit Onay, Christian Meyer, Dragos Pancescu und Imke Byl (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung Einordnung des Todes von A. S. am 01.01.1992 in die Polizeiliche Kriminalstatistik Anfrage der Abgeordneten Julia Willie Hamburg, Anja Piel, Belit Onay, Christian Meyer, Dragos Pancescu und Imke Byl (GRÜNE), eingegangen am 13.03.2019 - Drs. 18/3286 an die Staatskanzlei übersandt am 25.03.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 26.04.2019 Vorbemerkung der Abgeordneten Laut Berichterstattung des Göttinger Tageblatts vom 15.01.2011 wurde in der Silvesternacht 1991 der 21-jährige Wehrdienstleistende A. S. von Skinheads mit fünf Messerstichen getötet. Weil er nicht ihrem gesellschaftlichen Weltbild entsprach und sich in der Antifaschistischen Szene bewegte, wurde er angegriffen und auch nach der Tat von Anhängerinnen und Anhängern der Szene verhöhnt . Der Haupttäter und andere Beteiligte wurden verurteilt. Bisher wird die Tat laut Presseberichten nicht als politisch rechts-motiviert eingeordnet. 1. Ist das oben angesprochene Tötungsdelikt in der polizeilichen Statistik als politisch motivierte Kriminalität - rechts - geführt? Die Fragen 1 und 2 werden zusammenfassend beantwortet. Zu dem o. a. Fall (der sich entgegen der Bezeichnung der Anfrage am 01.01.1991 ereignete) erfolgte eine Befassung im Rahmen der Beantwortung der Kleinen Anfrage „Todesopfer neonazistischer Gewalt in Niedersachsen seit 1990“ (Drs. 16/4635). Dabei wurde bereits dargelegt, dass der Fall im Kriminalpolizeilichen Meldedienst (KPMD) für den polizeilichen Staatsschutz (KPMD-S) nicht erfasst worden war. Aus der Beantwortung ergibt sich außerdem, dass sich Aussagen, ob das Tötungsdelikt unmittelbar nach der Tat in einem polizeilichen Lagebild oder in der „PMK Rechts“ erfasst wurde, nicht mehr treffen ließen. Mit Wirkung ab dem Jahr 2001 wurde die polizeiliche Statistik zur Politisch motivierten Kriminalität neu gestaltet und fortan auf der Grundlage der Meldungen im Rahmen des eingeführten Kriminalpolizeilichen Meldedienstes Politisch motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) nach der Tatzeit ausgerichtet (Eingangsstatistik). Die auf das Jahr 1991 zurückzuführende Tat ist nicht Teil der mit Wirkung zum Jahr 2001 in Kraft getretenen (aktuellen) Statistik für den Bereich der Politisch motivierten Kriminalität; die Täter waren zeitlich vor deren Einführung ermittelt, angeklagt und verurteilt worden. Die Erfassung eines zurückliegenden Delikts aus der Zeit vor 2001 in der aktuellen PMK- Statistik ist nicht vorgesehen. Daneben wurde in der Antwort auf die Kleine Anfrage zur mündlichen Beantwortung „Liegt bei folgenden Tötungsdelikten in Niedersachsen eine politische Motivation zugrunde?“ (Drs. 17/6747) auf Basis der zum o. a. Fall polizeilich vorliegenden Erkenntnisse dargelegt, dass „zwar nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden (konnte), dass es sich um rechtsmotivierte Taten gehandelt hatte . Es sprachen aber dennoch Anhaltspunkte dagegen. So lagen (…) sogenannte Täter-Opfer- Beziehungen vor“. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3579 2 2. Wenn nein, welche Begründung liegt dieser Einschätzung zugrunde? Siehe Antwort zu Frage 1. 3. Geht die Landesregierung bei der Tötung von A. S. von Hasskriminalität aus? Wenn ja, welches Tatmotiv und Themenfeld legt die Landesregierung dieser Einordnung zugrunde ? Die Fragen 3 und 4 werden zusammenfassend beantwortet: Soweit die Angeklagten des Verfahrens durch Urteil des Landgerichts Göttingen vom 19.02.1992, rechtskräftig seit dem 03.04.1992, verurteilt worden sind, lässt sich auch den Urteilsgründen nicht ausdrücklich entnehmen, ob es sich bei der Tat um Hasskriminalität gehandelt hat. Ferner lassen sich den Urteilsgründen keine weiterführend ausdrücklichen Angaben zum Motiv entnehmen. 4. Wenn nein, von welchem Motiv geht sie aus? Siehe Antwort zu Frage 3. 5. Plant die Landesregierung eine Untersuchung und eventuelle Neubewertung des Falles ? Die Fragen 5 und 6 werden zusammenfassend beantwortet. Eine erneute Befassung der Justiz mit dem Verfahren ist schon aufgrund des Grundsatzes „ne bis in idem“ nicht möglich. 6. Wenn nein, warum nicht? Siehe Antwort zu Frage 5. (Verteilt am 30.04.2019) Drucksache 18/3579 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Julia Willie Hamburg, Anja Piel, Belit Onay, Christian Meyer, Dragos Pancescu und Imke Byl (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport Einordnung des Todes von A. S. am 01.01.1992 in die Polizeiliche Kriminalstatistik