Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3581 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Julia Willie Hamburg, Anja Piel, Belit Onay, Christian Meyer, Dragos Pancescu und Imke Byl (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung Einordnung des Todes von M. K. am 04.03.1992 in die Polizeiliche Kriminalstatistik Anfrage der Abgeordneten Julia Willie Hamburg, Anja Piel, Belit Onay, Christian Meyer, Dragos Pancescu und Imke Byl (GRÜNE), eingegangen am 13.03.2019 - Drs. 18/3282 an die Staatskanzlei übersandt am 25.03.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 26.04.2019 Vorbemerkung der Abgeordneten Wie Die Zeit am 16. September 2010 berichtete, starb der 23-jährige M. K. am 4. März 1992 an schweren Hirnverletzungen, die er sich am 8. Mai 1991 infolge eines Autounfalls zugezogen hat. Vorangegangen war ein Angriff auf ihn durch 15 rechte Skinheads, infolgedessen M. K. von einem Auto auf der Bundesstraße 4 bei Gifhorn erfasst wurde. Einer der Täter, C. B., wurde wegen Beteiligung an einer Schlägerei und fahrlässiger Tötung zu zwei Jahren Haft verurteilt. Laut Augenzeugenberichten wurde M. K. von den Skinheads auf die Straße gestoßen. 1. Ist das oben angesprochene Tötungsdelikt in der polizeilichen Statistik als politisch motivierte Kriminalität - rechts - geführt? Die Fragen 1 und 2 werden zusammenfassend beantwortet. Zu dem o. a. Fall erfolgte eine Befassung im Rahmen der Beantwortung der Kleinen Anfrage „Todesopfer neonazistischer Gewalt in Niedersachsen seit 1990“ (Drs. 16/4635). Dabei wurde bereits dargelegt, dass der Fall im Kriminalpolizeilichen Meldedienst (KPMD) für den polizeilichen Staatsschutz (KPMD-S) nicht erfasst worden war. Aus der Beantwortung ergibt sich außerdem, dass sich Aussagen, ob das Tötungsdelikt unmittelbar nach der Tat in einem polizeilichen Lagebild oder in der „PMK Rechts“ erfasst wurde, nicht mehr treffen ließen. Mit Wirkung ab dem Jahr 2001 wurde die polizeiliche Statistik zur Politisch motivierten Kriminalität neu gestaltet und fortan auf der Grundlage der Meldungen im Rahmen des eingeführten Kriminalpolizeilichen Meldedienstes Politisch motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) nach der Tatzeit ausgerichtet (Eingangsstatistik). Die auf das Jahr 1992 zurückzuführende Tat ist nicht Teil der mit Wirkung zum Jahr 2001 in Kraft getretenen (aktuellen) Statistik für den Bereich der Politisch motivierten Kriminalität; die Täter waren zeitlich vor deren Einführung ermittelt, angeklagt und verurteilt worden. Die Erfassung eines zurückliegenden Deliktes aus der Zeit vor 2001 in der aktuellen PMK- Statistik ist nicht vorgesehen. Daneben wurde in der Antwort auf die Kleine Anfrage zur mündlichen Beantwortung „Liegt bei folgenden Tötungsdelikten in Niedersachsen eine politische Motivation zugrunde?“ (Drs. 17/6747) auf Basis der zum o. a. Fall polizeilich vorliegenden Erkenntnisse dargelegt, dass „zwar nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden (konnte), dass es sich um rechtsmotivierte Taten gehandelt hatte . Es sprachen aber dennoch Anhaltspunkte dagegen. So lagen (…) sogenannte Täter-Opfer- Beziehungen vor“. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3581 2 2. Wenn nein, welche Begründung liegt dieser Einschätzung zugrunde? Siehe Antwort zu Frage 1. 3. Geht die Landesregierung bei der Tötung von M. K. von Hasskriminalität aus? Wenn ja, welches Tatmotiv und Themenfeld legt die Landesregierung dieser Einordnung zugrunde ? Die Fragen 3 und 4 werden zusammenfassend beantwortet. Die Einordnung der Tat als Hasskriminalität erfolgte zum Zeitpunkt des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft nicht, da dieses Attribut damals noch nicht bei den Staatsanwaltschaften als Erfassungsmerkmal existierte. Seit dem 01.07.2018 werden bei den niedersächsischen Staatsanwaltschaften Straftaten, die als Hasskriminalität zu klassifizieren sind, gemäß einem bundesweiten Erhebungsbogen statistisch erfasst. Soweit der Angeklagte verurteilt worden ist, lässt sich den Urteilsgründen jedoch entnehmen, dass es sich bei der Tat nach heutigen Maßstäben um Hasskriminalität gehandelt haben dürfte. Maßgeblich sind die Feststellungen des Landgerichts Hildesheim - 14 KLs 3 Js 11722/91 - im Urteil vom 28.10.1993, rechtskräftig seit demselben Tag bzw. hinsichtlich eines Angeklagten seit dem 03.11.1993. Das in Bezug genommene Verfahren 3 Js 11722/91 hat einen Vorfall vom 08.05.1991 zum Gegenstand , bei dem der M. K. zu Tode kam. Er war zufällig auf eine Gruppe feiernder und alkoholisierter Skinheads getroffen, von denen ihn dann vier verfolgten. An einer vielbefahrenen Bundesstraße kam M. K. zu Fall (ob er gestürzt war oder einer der Verfolger ihm ein Bein gestellt hatte, konnte nicht geklärt werden), rappelte sich hoch und lief auf die Straße, wo er von einem Pkw erfasst und tödlich verletzt wurde. Aufgrund dessen hat die Staatsanwaltschaft Hildesheim gegen vier Personen Anklage erhoben, die am 28.10.1992 wegen Beteiligung an einer Schlägerei verurteilt wurden, ein Angeklagter darüber hinaus wegen fahrlässiger Tötung. Da die verurteilten Täter, die als Skinheads dem rechten Bereich zuzurechnen waren, den Getöteten als Punker ansahen, den sie als „Zecke“ bezeichneten und ihn deshalb „aufmischen“ wollten, dürfte die Tat nach heutigen Maßstäben vonseiten der Staatsanwaltschaft Hildesheim als „Hasskriminalität “ einzustufen sein. 4. Wenn nein, von welchem Motiv geht sie aus? Siehe Antwort zu Frage 3. 5. Plant die Landesregierung eine Untersuchung und eventuelle Neubewertung des Falles ? Die Fragen 5 und 6 werden zusammenfassend beantwortet. Eine erneute Befassung der Justiz mit dem Verfahren ist schon aufgrund des Grundsatzes „ne bis in idem“ nicht möglich. 6. Wenn nein, warum nicht? Siehe Antwort zu Frage 5. (Verteilt am 30.04.2019) Drucksache 18/3581 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Julia Willie Hamburg, Anja Piel, Belit Onay, Christian Meyer, Dragos Pancescu und Imke Byl (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport Einordnung des Todes von M. K. am 04.03.1992 in die Polizeiliche Kriminalstatistik