Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3585 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Julia Willie Hamburg (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz namens der Landesregierung Dioxin-Ausstoß der Harz-Metall GmbH: Grenzwerte überschritten Anfrage der Abgeordneten Julia Willie Hamburg (GRÜNE), eingegangen am 19.02.2019 - Drs. 18/3009 an die Staatskanzlei übersandt am 28.02.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 29.04.2019 Vorbemerkung der Abgeordneten Beim Drehrohrofen der zur deutschen Recylex-Gruppe gehörenden Harz-Metall GmbH (HMG) auf dem Hüttengelände Harlingerode/Oker hat es nach Mitteilung des BUND-Regionalverbands Westharz im August 2017 drastische Überschreitungen der geltenden Dioxin-Grenzwerte gegeben, die der Öffentlichkeit verschwiegen wurden. Das gehe aus einer Akteneinsicht nach Umweltinformationsgesetz (UIG) hervor, die der Verband beantragt hatte. Wichtigstes Ergebnis der Einsicht waren nach BUND-Einschätzung die Daten zur Messung der Emissionsquelle „Schornstein am Drehrohrofen“. Die Abgase des Schornsteins werden nach BUND-Angaben gemäß gesetzlichen Vorgaben jährlich nur einmal analysiert: „Im August 2017 - genau in der Zeit, als sich die Bürgerbeschwerden massiv häuften - gab es sehr starke Grenzwertüberschreitungen bei Dioxinen und Furanen!“ Durch den Einsatz von schwefelhaltigem Petrolkoks, so der BUND, wurden bis zu 1,8 Nanogramm Dioxine und Furane pro Kubikmeter Luftemission freigesetzt. Der Grenzwert liegt bei 0,1 Nanogramm. Ein BUND-Vorstandsmitglied äußerte: „Das ist für diese Ultragifte eine extreme Erhöhung - immerhin 1 800 %.“ Der BUND habe erfahren, dass sich durch den Einsatz des „schlechten Koks“ der Filter verklebt habe und unbrauchbar geworden sei. Auf die Frage der Goslarschen Zeitung, wie das Geschehen mit seiner seit 2017 mehrfach öffentlich gemachten Äußerung in Einklang stehe, alle Industriefirmen rund ums Hüttengelände hielten die Grenzwerte nach ihrer Betriebsgenehmigung ein, erklärte der Leiter des zuständigen Gewerbeaufsichtsamtes : „Diese Aussagen gelten nur für den Normalbetrieb, nicht aber für etwaige Betriebsstörungen .“ Konkrete Details zu den Geschehnissen bei der Harz-Metall wollte der Chef der Gewerbeaufsicht vor einer Beantwortung erst einmal behördenintern mit den Sachbearbeitern abklären . Der Vorgang dauert an. An einer Akteneinsichtnahme, die an zwei Tagen in Braunschweig unter Anwesenheit von Vertretern der Harz-Metall stattfand, nahm auch der Umweltbeauftragte der Harz-Metall GmbH teil, der laut BUND erklärte, dass es sich bei dem Einsatzstoff um genehmigten Petrolkoks gehandelt habe, der „vielleicht etwas mehr Schwefel“ enthalten hätte. Der Koks stamme aus einem großen Lager im belgischen Lüttich. Es habe sich um eine Charge von 5 000 t gehandelt, die benötigte Jahresmenge liege bei 27 000 t. Als man gemerkt habe, dass es sich um minderwertige Ware handelte, seien die Filterrohre schon verklebt gewesen. Das habe man der Gewerbeaufsicht „relativ zügig“ gemeldet , wird der Umweltbeauftragte weiter zitiert. Soweit Zitate aus der Goslarschen Zeitung vom 17. Januar 2019. Die HMG reagierte gemäß Goslarscher Zeitung folgendermaßen auf die Berichterstattung: „Die Geschäftsführung bedauere die Überschreitung der Messwerte im Werk Oker/Harlingerode im Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3585 2 Sommer 2017 und habe Maßnahmen ergriffen, um eine Wiederholung für die Zukunft auszuschließen “, erklärt der Umweltbeauftragte. Der Filter am Drehrohrofen sei 2001 in Betrieb genommen worden. Seit vielen Jahren werde der Staubgehalt rund um die Uhr kontrolliert. Die Messwerte würden minütlich aufgezeichnet und zu Halbstundenmittelwerten zusammengefasst, „es existieren 48 Mittelwerte pro Tag“. Hierzu würden fortlaufend klassierte Protokolle mit genauer Zeit- und Datumszuordnung erstellt. Es werde „genauestens“ überwacht, ob und wie stark der Filter zugesetzt sei. Die Filterschläuche würden in regelmäßigen Abständen gegen neue ausgetauscht. (...) Die HMG habe die Aufsichtsbehörden „in den vorgesehenen Intervallen“ ausreichend informiert. Die Übergabe des „kompletten Messberichts über alle drei Kampagnen“ ans Gewerbeaufsichtsamt sei im Februar 2018 bei einer Besichtigung erfolgt. Gemeint ist die Jahresmessung von 2017, die vom 8. bis 10. August, am 13. und 15. September sowie am 12./13. Oktober stattfand. „Die drastischen Werte wurden im August ermittelt - also sieben Monate, bevor die HMG nach eigener Angabe die Aufsichtsbehörde umfassend informierte“, berichtete die Goslarsche Zeitung am 21. Januar 2019. Am 9. Februar 2019 kündigte Umweltminister Lies laut Berichterstattung der Goslarschen Zeitung eine Transparenzoffensive an. Vorbemerkung der Landesregierung Das Gebiet in Oker-Harlingerode ist historisch geprägt durch den Bergbau und das Hüttenwesen. Dies hat Folgen für die Umwelt hinterlassen. Ein wesentlicher Aspekt ist die Belastung des Bodens mit Stoffen wie z. B. Blei, Cadmium, Nickel, Thallium und Arsen. Heute arbeitet dort eine Reihe von Unternehmen, die sich mit der Metallwiedergewinnung befassen . Der Schwerpunkt liegt auf der Gewinnung von Blei und Zink. Dabei werden unterschiedliche Verfahren eingesetzt, bei denen auch Emissionen entstehen. Aufgrund der Bodenbelastungen ermitteln die zuständigen Behörden seit Jahrzehnten im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz die Deposition der relevanten Stoffe, die bereits als Belastung im Boden enthalten sind. In den ersten Jahren stellten die Fachleute an vielen Messpunkten die Überschreitung der Depositionswerte für verschiedene Stoffe fest. Aufgrund der Umweltgesetzgebung, des Handelns des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Braunschweig und der Investitionen der Unternehmen sind die Werte der Messergebnisse kontinuierlich gesunken. Aktuell sind die Werte lediglich an drei Messpunkten noch nicht eingehalten. Die Messpunkte liegen nicht in Wohngebieten. Bei allen drei Messpunkten ist der Wert für Blei überschritten. An einem Messpunkt liegen auch Überschreitungen für Cadmium und Nickel vor. In Einzelfällen stellten sich temporäre Depositionssteigerungen an einzelnen Messpunkten ein, die z. B. mit Bodenbewegung (Bautätigkeit) zu begründen waren. Näheres kann der Serie der Sonderberichte zum Immissionsmessprogramm Oker-Harlingerode auf der Internetseite des Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz entnommen werden: https://www.umwelt.niedersachsen.de/the men/luft/LUEN/berichte/sonderberichte/depositionsmessungen-in-oker-harlingerode--100674.html. 1. Wie wird der Ausstoß von Dioxinen am Werksgelände in Harlingerode überwacht? a) In welchen Intervallen werden die Messungen von wem durchgeführt? Gemäß Genehmigungsbescheid der Firma Harz-Metall GmbH vom 25.08.2005 werden die Emissionen von Dioxinen und Furanen jährlich gemessen. Diese Messungen werden von einer nach § 29 b BImSchG1 bekannt gegebenen Stelle durchgeführt. 1 Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I. S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. April 2019 (BGBl. I S. 432) Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3585 3 In Abschnitt 5.3.2.1 der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft2 wird ein Intervall für wiederkehrende Messungen von drei Jahren gefordert. Bereits mit Bescheid aus dem Jahre 1996 wurde für die Firma Harz-Metall GmbH für die wiederkehrenden Emissionsmessungen von Dioxinen /Furanen ein kürzeres Messintervall (jährlich) festgelegt. b) Wie viele Messpunkte gibt es und wo? Es wird an zwei Messpunkten (Quellen) gemessen. Quelle 1 ist der 110-m-Kamin des Drehrohrofens und Quelle 2 ist die Hallenabluft. c) In welchen Intervallen werden die Messungen durch die Gewerbeaufsicht überprüft? Der Betreiber übermittelt die vom Messinstitut erhaltenen Messberichte über die jährlichen Emissionsmessungen von Dioxinen und Furanen an das Gewerbeaufsichtsamt. Die Messberichte sind die Basis für die Überprüfung durch die Aufsichtsbehörde. d) Innerhalb welches Zeitraums muss die Gewerbeaufsicht über Grenzwertüberschreitungen informiert werden? Gemäß Nebenbestimmung 3.11 des Genehmigungsbescheids vom 25.08.2005 hat die Firma Harz- Metall GmbH dem Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig zwei Ausfertigungen des Messberichts vorzulegen . Zeitliche Vorgaben sind in dieser Nebenbestimmung nicht konkretisiert (siehe auch Antwort zu Frage 16). 2. Wie wird der Ausstoß von Dioxinen auf den Werksgeländen der Grillo Zinkoxid GmbH, Günther Metall GmbH & Co. KG, der Firmengruppe H.C. Starck und Norzinco GmbH überwacht (bitte nach Firmen aufgeschlüsselt beantworten)? a) In welchen Intervallen werden die Messungen von wem durchgeführt? Norzinco GmbH: Gemäß Genehmigungsbescheid der Firma Norzinco GmbH vom 01.07.2013 werden die Emissionen von Dioxinen und Furanen jährlich gemessen. Diese Messungen werden von einer nach § 29b BImSchG bekannt gegebenen Stelle durchgeführt. Günther Metall GmbH & Co. KG: Seit 01.12.2016, seitdem der Änderungsgenehmigungsbescheid für die Firma Günther Metall GmbH & CO. KG vom 08.04.2015, Az.: G/12/011-1172 zb/rh, genutzt wird, werden die Emissionen von Dioxinen und Furanen halbjährlich gemessen. Die Messungen sind beim gleichzeitigen Betrieb aller vier Öfen durchzuführen. Die Messungen werden durch eine nach § 29 b BImSchG bekannt gegebenen Stelle durchgeführt. Grillo Zinkoxid GmbH: Emissionsmessungen von Dioxinen und Furanen erfolgen aufgrund einer nachträglichen Anordnung aus dem Jahre 2011 alle drei Jahre durch eine nach § 29 b BImSchG bekannt gegebene Stelle . H. C. Starck Firmengruppe: Aufgrund der verfahrenstechnischen Fahrweise ist die Entstehung von Dioxinen ausgeschlossen. Deswegen werden keine Messungen von Dioxinen und Furanen vorgenommen. 2 Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft - TA Luft) vom 24. Juli 2002 (GMBl. S. 511) Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3585 4 Ergänzende Erläuterungen: Die unterschiedlichen Intervalle für die Messungen beruhen auf der unterschiedlichen Beschaffenheit und Betriebsweise der technischen Anlagen sowie auf vorausgegangenen Messergebnissen. Die Betreiber können auf freiwilliger Basis häufigere Messungen durchführen bzw. beauftragen. b) Wie viele Messpunkte gibt es und wo? Norzinco GmbH: Es wird an einem Messpunkt (Quelle: Filter 6 des 12-Tonnen-Induktionsofens) gemessen. Günther Metall GmbH & Co. KG: Es wird an einem Messpunkt (Quelle) gemessen. Quelle EQ1 ist die Abluft der Trommelöfen. Grillo Zinkoxid GmbH: Es wird an zwei Messpunkten (Quellen) gemessen, jeweils im Abgas der Langrohröfen 1 und 2. H. C. Starck Firmengruppe: Es werden keine Messungen von Dioxinen und Furanen vorgenommen, da die Entstehung verfahrenstechnisch ausgeschlossen ist. c) In welchen Intervallen werden die Messungen durch die Gewerbeaufsicht überprüft? Norzinco GmbH: Der Betreiber übermittelt die vom Messinstitut erhaltenen Messberichte über die jährlichen Emissionsmessungen von Dioxinen und Furanen an das Gewerbeaufsichtsamt. Die Messberichte sind die Basis für die Überprüfung durch die Aufsichtsbehörde. Günther Metall GmbH & Co. KG: Der Betreiber übermittelt die vom Messinstitut erhaltenen Messberichte über die halbjährlichen Emissionsmessungen von Dioxinen und Furanen an das Gewerbeaufsichtsamt. Die Messberichte sind die Basis für die Überprüfung durch die Aufsichtsbehörde. Grillo Zinkoxid GmbH: Der Betreiber übermittelt die vom Messinstitut erhaltenen Messberichte über die dreijährliche Emissionsmessung von Dioxinen und Furanen an das Gewerbeaufsichtsamt. Die Messberichte sind die Basis für die Überprüfung durch die Aufsichtsbehörde. H. C. Starck Firmengruppe: Entfällt. d) Innerhalb welches Zeitraums muss die Gewerbeaufsicht über Grenzwertüberschreitungen informiert werden? Der Betreiber soll Betriebsstörungen und Grenzwertüberschreitungen als Abweichungen vom genehmigten Anlagenbetrieb der Gewerbeaufsicht unverzüglich nach Bekanntwerden/Auftreten mitteilen , damit in Abstimmung mit der Aufsichtsbehörde die erforderlichen Maßnahmen getroffen werden können und die Anlage wieder in den bestimmungsgemäßen Betrieb zurückkehrt. Die unverzügliche Mitteilung von Grenzwertüberschreitungen an die Aufsichtsbehörde trägt dazu bei, dass der Anlagenbetreiber seine gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG bestehende Pflicht erfüllt, Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen zu treffen. Entsprechende Auskunftspflichten sind für Anlagen nach der Industrieemissions -Richtlinie in § 31 Abs. 3 und 4 BImSchG geregelt. Die Anlagen der Firmen Norzinco Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3585 5 GmbH, Günther Metall GmbH & Co. KG, Grillo Zinkoxid GmbH und H. C. Starck Firmengruppe unterliegen dem Geltungsbereich der Industrieemission-Richtlinie. 3. Welche Grenzwertüberschreitungen für den Ausstoß von Dioxinen gab es auf dem Hüttengelände in Oker-Harlingerode in den vergangenen fünf Jahren (bitte jeweils Höhe des Dioxinausstoßes, Dauer der Grenzwertüberschreitung sowie Zeitpunkt der Messungen aufführen)? Bei der Firma Harz-Metall GmbH kam es im Hinblick auf Dioxine und Furane in den letzten fünf Jahren zu einer Grenzwertüberschreitung. In der Betriebsgenehmigung der Firma Harz-Metall GmbH in der Fassung der letzten Änderungsgenehmigung aus 2005 ist ein Grenzwert von 0,1 ng/m3 für Dioxine und Furane gemäß Nr. 5.2.7.2 der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft festgelegt. Vom 08. Bis 10.08.2017 wurde die fällige jährliche Emissionsmessung durchgeführt . Am 04.09.2017 erhielt das Unternehmen vom Sachverständigen die Nachricht, dass der gemessene Wert zu hoch und die Emissionsbegrenzung überschritten ist (Messwert 1,8 ng/m3 für Dioxine und Furane). Die erforderlichen Nachmessungen erfolgten am 13. und 15.09.2017 (Messwert 0,06 ng/m3 für Dioxine und Furane) und in der Zeit vom 12. bis zum 13.10.2017 (Messwert 0,01 ng/m3 für Dioxine und Furane). Die Messungen werden an drei Tagen mit jeweils sechs Stunden Messzeit durchgeführt. Über die Dauer der Grenzwertüberschreitung können keine belastbaren Angaben gemacht werden. 4. Welche Grenzwertüberschreitungen für den Ausstoß von Dioxinen gab es auf den Werksgeländen der Grillo Zinkoxid GmbH, Günther Metall GmbH & Co. KG, der Firmengruppe H. C. Starck und Norzinco GmbH in den vergangenen fünf Jahren (bitte jeweils Höhe des Dioxinausstoßes, Dauer der Grenzwertüberschreitung sowie Zeitpunkt der Messungen nach Firmen aufgeschlüsselt aufführen)? Die Messungen werden grundsätzlich an drei Tagen mit jeweils sechs Stunden Messzeit durchgeführt . Die Messergebnisse spiegeln die Emissionen während des Zeitraums der Messung wider. Nachfolgend werden die Grenzwertüberschreitungen genannt. Norzinco GmbH: Keine Grenzwertüberschreitungen für Dioxine und Furane in den letzten fünf Jahren. Günther Metall GmbH & Co. KG: Für die Firma Günther Metall GmbH & Co. KG gab es in den letzten fünf Jahren im Messzeitraum vom 24.10. bis 26.10.2018 eine Grenzwertüberschreitung bei der Messung am 24.10.2018 in Höhe von 0,1 ng TE/m3. Grillo Zinkoxid GmbH: Bei der Firma Grillo Zinkoxid GmbH kam es in den letzten fünf Jahren im Hinblick auf Dioxine und Furane zu Grenzwertüberschreitungen an zwei Messterminen. Für die Firma Grillo Zinkoxid GmbH gab es im Messzeitraum vom 11. Bis 13.05.2015 Grenzwertüberschreitungen in Höhe von 0,276 ng TE/m3, 1,43 ng TE/m3 und 1,04 ng TE/m3 im Abgas vom Langrohr 1 und 0,328 ng TE/m3, 0,328 ng TE/m3 und 0,398 ng TE/m3 im Abgas von Langrohr 2. Nach Einbau der neuen Abgasreinigungseinrichtungen 2016 wurde im Messzeitraum vom 25. bis 27.04.2017 die Einhaltung der Grenzwerte festgestellt mit der Ausnahme einer Überschreitung des Grenzwerts im Abgas des Langrohrs 1 infolge eines 20-minütigen Brennerausfalls in Höhe von 0,351 ng TE/m3 für den Messwert am 27.04.2017. Die Ursache des Brennerausfalls wurde geklärt und abgestellt. H. C. Starck Firmengruppe: Entfällt. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3585 6 5. Wie konnte es trotz der o. g. minütlichen Messwertaufzeichnungen in Harlingerode zu der Überschreitung der Dioxin-Grenzwerte kommen? Emissionsmessungen von Dioxinen und Furanen sind nach Abschnitt 5.3.2.1 der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft alle drei Jahre wiederkehrend durchzuführen. Gemäß Nebenbestimmungen 3.10 und 3.11 aus dem Genehmigungsbescheid des Jahrs 2005 für die Firma Harz- Metall GmbH ist eine jährliche Emissionsmessung für Dioxine und Furane festgelegt. Dies bedeutet , dass über die Anforderungen der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft hinausgegangen wurde. In einem Gespräch am 31.01.2019 hat die Betreiberin freiwillig zugesagt, Dioxine und Furane abweichend von dem per Genehmigung festgelegten jährlichen Intervall ab sofort in einem monatlichen Intervall messen zu lassen. Die erste monatliche Messung fand am 07.02.2019 statt. Zur Anlagenauslegung im Rahmen des anstehenden Einbaus einer Regenerativen Thermischen Oxidation (RTO) hat die Betreiberin von sich aus für den Monat Februar weitere wöchentliche Messungen beauftragt, und zwar am 11.02.2019, am 18.02.2019 und in der 9. Kalenderwoche. Eine kontinuierliche (minütliche) Messwertaufzeichnung für Dioxine und Furane ist technisch nicht möglich. Eine kontinuierliche Aufzeichnung der Messwerte erfolgt für Gesamtstaub. 6. Wann wurde die Aufsichtsbehörde jeweils über die Grenzwertüberschreitungen der jeweiligen Werksgelände informiert? Harz-Metall GmbH: Das Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig hat von der Dioxin-Grenzwertüberschreitung mit Vorlage des Messberichtes am 07.02.2018 erfahren. Günther Metall GmbH & Co. KG: Das Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig hat von der Dioxin-Grenzwertüberschreitung mit Vorlage des Messberichtes am 08.02.2019 erfahren. Grillo Zinkoxid GmbH: Das Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig hat von der Dioxin-Grenzwertüberschreitung per E-Mail vorab am 12.06.2015 und mit Vorlage des Messberichtes am 18.06.2015 erfahren. 7. Warum wurde die betroffene Öffentlichkeit nicht über die Grenzwertüberschreitungen informiert? Wie häufig wurde die betroffene Öffentlichkeit bereits nicht über Grenzwertüberschreitungen informiert (bitte mit Auflistung des Datums, der Uhrzeit, des betroffenen Unternehmens und des Grundes der Nichtveröffentlichung sowie der Werte der Grenzüberschreitung)? Für die öffentliche Bekanntgabe von Messergebnissen oder auch Grenzwertüberschreitungen durch die Überwachungsbehörden gibt es hinsichtlich der Ereignisse bei den o. g. Firmen keine rechtliche Grundlage. Das Umweltinformationsgesetz (UIG)3 setzt - abgesehen von den hinsichtlich der Anfragen nicht einschlägigen Fällen des § 10 UIG - einen konkreten Antrag voraus. Der Gesetzgeber geht im Grundsatz davon aus, dass Emissionsgrenzwerte zur Vorsorge so streng bemessen sind, dass bei Überschreitungen dieser Vorsorgewerte in aller Regel noch keine Gesundheitsgefahren oder unzumutbaren Belästigungen für die Nachbarschaft resultieren. Wenn hingegen ein seltener Ausnahmefall vorliegt, in dem nach den bei der Überschreitung der Emissionsgrenzwerte zu erkennenden Umständen mit Gesundheitsgefahren oder unzumutbaren Belästigungen zu rechnen ist, besteht nach § 10 Abs. 5 UIG oder zumindest nach dem allgemeinen Gefahrenabwehrrecht zum Schutz der möglicherweise Gefährdeten die Pflicht zur Information der Öffentlichkeit . 3 Umweltinformationsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Oktober 2014 (BGBl. I S. 1643), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 17 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808) Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3585 7 Wenn jedoch keine Gefahren abzuwehren sind und gesetzliche Informationspflichten nicht bestehen , sind alle Behördenbeschäftigten, von der Sachbearbeitung bis zur Behördenleitung, auch über die Geheimhaltung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen hinaus verpflichtet, über alle dienstlichen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren. In Fällen, in denen der Gesetzgeber das Informationsinteresse der Öffentlichkeit höher bewertet als das Interesse der Anlagenbetreiber an der behördlichen Verschwiegenheit, hat er gesetzliche Pflichten zur Information der Öffentlichkeit aufgestellt. Beispiel: Verpflichtung des Betreibers einer Anlage, die sich in einem Betriebsbereich nach Störfall V4 befindet (hier Grillo Zinkoxid GmbH und Günther Metall GmbH & Co. KG) und damit den Anforderungen des Störfallrechts (12. BImSchV) unterliegt, die Öffentlichkeit über bestimmte Sachverhalte in § 11 der 12. BImSchV (Betriebsbereich der oberen Klasse) zu informieren. Bei den eingetretenen Grenzwertüberschreitungen handelt es sich jedoch nicht um meldepflichtige Störfälle nach Anhang VI, Teil 1 Abschnitt I der 12. BImSchV. Bezüglich der Informationen zu den Grenzwertüberschreitungen wird auf die Antworten zur Frage 4 verwiesen. 8. Hat das Gewerbeaufsichtsamt Presse- und Bürgerinnen- und Bürger-Anfragen zu Grenzwertüberschreitungen wissentlich falsch beantwortet? a) Wenn ja, wie häufig, wann und in Bezug auf welches Unternehmen und aufgrund welcher Geheimhaltungsnotwendigkeit und rechtlichen Grundlage? b) Wenn nein, wie kam es dann zu diesem Einzelfall und warum wusste die Gewerbeaufsicht nicht davon? Wann hat die Gewerbeaufsicht davon erfahren, dass sie falsch geantwortet hat, und hat sie geplant, die Öffentlichkeit davon in Kenntnis zu setzen? Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt hat sie das geplant? Das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig hat zu keinem Zeitpunkt Bürgeranfragen zu Grenzwertüberschreitungen wissentlich falsch beantwortet. Das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig hat aufgrund anhaltender Beschwerden über Gerüche das Projekt Immissionsbeschwerden Oker-Harlingerode gegründet. Im Zuge des Projekts führte das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig gemeinsam mit dem Landkreis Goslar vier öffentliche Informationsveranstaltungen durch. Dabei wurde regelmäßig auch Folgendes vermittelt : – Für die Anlagen in den Unternehmen liegen die erforderlichen Genehmigungen vor. – Die Emissionsbegrenzungen für die einschlägigen Emissionen sind dort festgelegt. Im bestimmungsgemäßen Betrieb werden die Emissionsbegrenzungen eingehalten. Bei Betriebsstörungen , die nicht ausgeschlossen werden können, ist es in der Vergangenheit in Einzelfällen zu Grenzwertüberschreitungen gekommen. Das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig hat die erforderlichen Maßnahmen getroffen, damit der regelkonforme Betrieb wieder sichergestellt ist. Jeder Einwohner hat das Recht, nach dem UIG und NUIG Umweltinformationen beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig abzurufen. Siehe auch Antworten zu den Fragen 6 und 7. 4 Zwölfte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Störfall-Verordnung - 12. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. März 2017 (BGBl. I S. 483, ber. S. 3527), zuletzt geändert durch Artikel 1a der Verordnung zur Änderung der 9. BImSchV vom 8. Dezember 2017 (BGBl. I S. 3882, 3890) Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3585 8 9. Ist es übliche Praxis in der Gewerbeaufsicht, dass Aussagen zur Einhaltung von Umweltstandards „nur für den Normalbetrieb, nicht aber für etwaige Betriebsstörungen“ gelten? Die Gewerbeaufsichtsämter informieren aktiv bzw. beantworten Anfragen unter Beachtung gesetzlich vorgegebener Informations- und Verschwiegenheitspflichten. 10. In welchem Zeitraum wurden welche Mengen des belasteten Petrolkoks von HMG eingesetzt ? Gibt es auch Erkenntnisse über die eingesetzten Mengen von belastetem Petrolkoks bei der Grillo Zinkoxid GmbH, Günther Metall GmbH & Co. KG, der Firmengruppe H.C. Starck und Norzinco GmbH? Wenn ja, bitte aufschlüsseln. Wenn nein, warum nicht? Harz-Metall GmbH: Nach Aussage der Firma Harz-Metall GmbH wurden im Zeitraum vom 30.07.2017 bis zum 16.08.2017 878 tTrockenmasse des in Verdacht stehenden Petrolkokses eingesetzt. Der Einsatz erfolgte ohne die Vermischung mit anderen Reduktionsstoffen. Ab dem 13.09.2018 wurde die verbliebene Menge von 416 t Trockenmasse des in Verdacht stehenden Petrolkokses für ca. zwei Wochen in einer Mischung mit Anthrazit als Reduktionsstoff eingesetzt. Dies wurde durch Messungen begleitet. Im Ergebnis war der Emissionsgrenzwert eingehalten. Norzinco GmbH, H.C. Starck Firmengruppe, Günther Metall GmbH, Grillo Zinkoxid GmbH: Bei diesen Firmen wird kein Petrolkoks eingesetzt. 11. Wie wird die Dioxin-Belastung des Bodens im Umfeld des Werksgeländes in Harlingerode überwacht? a) Wer hat in den vergangenen fünf Jahren in welchen Intervallen Bodenproben genommen ? b) An wie vielen Stellen wurden Bodenproben entnommen, und wo liegen die Probestellen ? c) Zu welchen Ergebnissen führten die Bodenproben? Siehe Antwort zur Frage 14. 12. Wie wird die Dioxin-Belastung des Bodens im Umfeld der Werksgelände der Grillo Zinkoxid GmbH, Günther Metall GmbH & Co. KG, der Firmengruppe H.C. Starck und Norzinco GmbH überwacht (bitte nach Unternehmen aufschlüsseln)? a) Wer hat in den vergangenen fünf Jahren in welchen Intervallen Bodenproben genommen ? b) An wie vielen Stellen wurden Bodenproben entnommen, und wo liegen die Probestellen ? c) Zu welchen Ergebnissen führten die Bodenproben? Siehe Antwort zur Frage 14. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3585 9 13. Welche Grenzwerte gelten für die Belastung des Bodens mit Dioxinen? Gemäß Anhang 2 der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)5 sind die nachfolgend aufgeführten Maßnahmewerte maßgeblich: Maßnahmenwerte nach § 8 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 des Bundes-Bodenschutzgesetzes6 für die direkte Aufnahme von Dioxinen/Furanen auf Kinderspielflächen, in Wohngebieten, Park- und Freizeitanlagen und Industrie- und Gewerbegrundstücken (in ng/kg Trockenmasse, Feinboden, Analytik nach Anhang 1) Maßnahmenwerte (ng l-TEq/kg TM) 1*) Stoff Kinderspielflächen Wohngebiete Park- u. Freizeitanlagen Industrie- und Gewerbegrundstücke Dioxine/Furane (PCDD/F) 100 1 000 1 000 10 000 1*) Summe der 2,3,7,8 - TCDD-Toxizitätsäquivalente (nach NATO/CCMS). 14. Werden diese im Umfeld des Werksgeländes in Harlingerode sowie in Goslar eingehalten ? a) Wenn ja, wie und wie häufig werden diese Grenzwerte erhoben? b) Wenn nein, wie häufig wurde eine Überschreitung in welcher Höhe festgestellt, und welche Gegenmaßnahmen sind geplant? In Oker/Harlingerode wurden zwischen Ende der 1980er- und Anfang der 1990er-Jahre Böden auf Dioxine und Furane untersucht. Im Wesentlichen wurde dabei die Frage nach den Auswirkungen der ehemaligen Kabelverschwelungsanlage an der Wolfenbütteler Straße (heute Firma Günther Metall) betrachtet. Die Ergebnisse wurden auch im Zuge der Ausweisung des Bodenplanungsgebietes Harz im Landkreis Goslar von der unteren Bodenschutzbehörde ausgewertet. Danach war eine Belastung der Böden festzustellen, die nicht nur auf die Kabelverschwelungsanlage zurückzuführen sein musste. Gleichwohl lagen die gemessenen Werte durchweg unterhalb der Maßnahmenwerte für Kinderspielflächen gemäß der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung von 100 ng/kg TE PCDD/F. Der Maßnahmenwert für Wohngrundstücke liegt bei 1 000 ng/kg TE, die Messwerte in Oker/Harlingerode lagen zwischen 2 und 60 ng/kg TE. Insofern ist der Landkreis Goslar damals zu dem Schluss gekommen, dass die Dioxine und Furane im Vergleich zu den harztypischen Schwermetallen keine Relevanz besitzen und für keinen Transferpfad von Bedeutung sind. Da keine Vergleichsdaten aus neuerer Zeit vorliegen, wurde vom Landkreis Goslar eine Untersuchung der Böden an zwölf Standorten im Bereich Oker/Harlingerode durchgeführt. Bei den Proben handelte es sich um sogenannte Worst-Case-Proben, die ganz bewusst auf Flächen genommen wurden, die seit Jahrzehnten brach liegen. Die Messwerte lagen zwischen 3 ng/kg TE und 25 ng/kg TE und damit deutlich unter den Maßnahmenwerten für Kinderspielflächen. Das Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz wird zusätzlich die Durchführung von Luftmessungen und Depositionsmessungen veranlassen. 15. Welche Gesundheitsrisiken sind mit Dioxinen aus Hüttenprozessen verbunden? Dioxine (Polychlorierte Dibenzo-p-dioxine und Dibenzofurane, abgekürzt PCDD/F) als unerwünschte Nebenprodukte aus Hüttenprozessen unterscheiden sich hinsichtlich der Gesundheitsrisiken und der Aufnahme durch den Menschen nicht grundlegend von Dioxinen aus anderen Verbrennungsprozessen . Jedoch kann sich die Zusammensetzung der einzelnen Parameter in einer Probe je nach Verbrennung oder Verschwelung ändern. Daher werden Messwerte üblicherweise hinsichtlich 5 Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) vom 12. Juli 1999 (BGBl. I S. 1554), zuletzt geändert durch Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung vom 27. September 2017 (BGBl. I S. 3456) 6 Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundes- Bodenschutzgesetz - BBodSchG) vom 17. März 1989 (BGBl. I S. 502), zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 der Verordnung vom 27. September 2017 (BGBl. I S. 3465) Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3585 10 der gesundheitlichen Wirkung auf das sogenannte Seveso-Dioxin 2,3,7,8-Tetrachlordibenzodioxin (TCDD) normiert. Wenn die PCDD/F erst einmal in den Körper aufgenommen wurden, ist die Wirkung unabhängig vom Aufnahmepfad (Luft oder z. B. Nahrung). Daher kann die Bewertung von PCDD/F aus anderen Medien auch auf Dioxine aus Hüttenprozessen angewendet werden. Bei den gesundheitlichen Folgen sind kurz- und langfristige Effekte zu unterscheiden: Eine akute Wirkung von Dioxinen ist beim Menschen nur bei sehr hohen Mengen, z. B. durch Vergiftungen oder Unfälle, zu erwarten. In diesen Fällen können Dioxine z. B. akut zu Hautschädigungen (Chlorakne ) führen. Der Kenntnisstand zur langfristigen Wirkung der Dioxine basiert vornehmlich auf Untersuchungen zu 2,3,7,8-TCDD. In Tierversuchen wurden Störungen der Reproduktionsfunktionen, des Immunsystems, des Nervensystems und des Hormonhaushaltes beobachtet. Zudem wurde 2,3,7,8-TCDD von der International Agency for Research on Cancer (IARC) bereits 1997 als „karzinogen für den Menschen“ eingestuft. In epidemiologischen Kohorten- und Fall-Kontroll-Untersuchungen zeigt sich - neben einer unspezifischen Erhöhung der Krebsmortalität bzw. Inzidenz für die Gesamtheit aller Krebserkrankungen - ein spezifischer Zusammenhang zu Non-Hodgkin-Lyphomen (siehe hierzu die Meta-Analyse aus dem Jahr 2016 https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/27897234). 2018 hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) eine umfassende Bewertung zu Gesundheitsrisiken durch Dioxine in Lebens- und Futtermitteln abgeschlossen und tolerierbare Aufnahmemengen abgeleitet (https://www.efsa.europa.eu/en/efsajournal/pub/5333). Weitergehende Informationen zu Aufnahmewegen, zum Umweltverhalten und zur gesundheitlichen Wirkung geben die Veröffentlichungen der Bundesoberbehörden Umweltbundesamt (UBA 2017, https://www.umweltbundesamt.de/node/49480) und Bundesamt für Risikobewertung (BfR 2018, (https://www.bfr.bund.de/de/fragen_und_antworten_zu_dioxinen_und_pcb_in_lebensmitteln- 54771.html). 16. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um einen Anstieg der Dioxin-Emissionen künftig unverzüglich festzustellen und Grenzwertüberschreitungen auszuschließen? Nach Nummer 5.3.2.4 der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft ist über das Ergebnis der Messungen ein Messbericht zu erstellen, der unverzüglich vorzulegen ist. Wird durch das Messergebnis zuzüglich der Messunsicherheit die festgelegte Emissionsbegrenzung nicht eingehalten, soll das Gewerbeaufsichtsamt unverzüglich informiert werden, damit der Betreiberpflicht gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 bzw. den Auskunftspflichten gemäß § 31 Abs. 3 und 4 BImSchG entsprochen wird. Die Aufsichtsbehörde veranlasst in Abstimmung mit dem Anlagenbetreiber die erforderlichen Maßnahmen , um einen regelkonformen Anlagenbetrieb schnellstmöglich sicherzustellen. Das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig prüft derzeit, ob die Informationspflichten der Betreiber gegenüber der Aufsichtsbehörde in den jeweiligen Genehmigungsbescheiden ausreichend konkret festgeschrieben sind. In Abstimmung mit den Anlagenbetreibern werden die Informationspflichten gegebenenfalls in rechtsverbindlicher Form konkreter ausgestaltet. Harz-Metall GmbH: Die Betreiberin der Firma Harz-Metall GmbH wurde aufgefordert, zukünftig unverzüglich über Grenzwertüberschreitungen zu informieren, auch wenn zeitnahe Nachmessungen die Einhaltung des Grenzwertes ergeben. Außerdem hat die Betreiberin freiwillig zugesagt, Dioxine und Furane abweichend von dem per Genehmigung festgelegten jährlichen Intervall ab sofort in einem monatlichen Intervall messen zu lassen. Günther Metall GmbH & Co. KG: Die Ursache der Überschreitung am 24.10.2018 basierte auf einer kurzzeitigen Fehlbedienung, die sofort behoben wurde. Im Regelbetrieb wird der Grenzwert (Vorsorgewert) für Dioxine und Furane eingehalten. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3585 11 Grillo Zinkoxid GmbH: Die neuen Abluftreinigungsanlagen wurden bis Ende 2016 installiert. Mit der ersten Messung (Mitte 2017) wurde die Grenzwerteinhaltung (Vorsorgewert) bestätigt. Die Ursache des Brennerausfalls wurde geklärt und abgestellt. Die Firma hat gegenüber dem GAA Braunschweig ihre Bereitschaft bekundet, anstelle eines im Genehmigungsbescheid vorgegebenen Messintervalls von drei Jahren in den kommenden zwei Jahren jährliche Dioxinmessungen durchführen zu lassen. Das Unternehmen Norzinco GmbH hat auf freiwilliger Basis zugesagt, die jährlich wiederkehrenden Kontrollmessungen auf Dioxine und Furane für die kommenden zwei Jahre in halbjährlichen Abständen durchführen zu lassen. 17. Welche dioxinausstoßenden Werke liegen darüber hinaus in einem Radius von 3 bis 5 km zu Wohngebieten (sollte es welche geben, bitte bei der Beantwortung der oben genannten Fragen berücksichtigen)? In einem Radius von 3 bis 5 km zu Wohngebieten in Oker und Harlingerode sind keine weiteren genehmigungsbedürftigen Anlagen nach BImSchG mit Messanforderungen zu Dioxinen und Furanen vorhanden. 18. Sieht die Landesregierung die gegenüber Bürgerinnen und Bürger geäußerte Aufforderung , selbst einen „Schnüffeltest“ durchzuführen und wahrgenommene Geruchsemissionen zu protokollieren, als eine adäquate Untersuchungsmethode an? Kann dieser „Schnüffeltest“ Messungen und engmaschige Kontrollen durch die Aufsichtsbehörden ersetzen? Gerüche können nur olfaktometrisch bestimmt werden. Bei Geruchsbeschwerden entwickelt die Gewerbeaufsicht u. a. im Gespräch mit den Beschwerdeführern eine Abschätzung über die Art und das Ausmaß der Gerüche. Dies ist erforderlich, um zu prüfen, ob die Beschwerden begründet sind, und um das emittierende Unternehmen zu identifizieren. Eine gegebenenfalls erforderliche Anordnung muss sachgerecht und rechtssicher begründet sein. Weil die Mitarbeiter der Gewerbeaufsicht nicht 24 h vor Ort präsent sein können, sind sie auch auf Informationen der Bürgerinnen und Bürger angewiesen. Dies kann auch dazu dienen, subjektive Wahrnehmungen durch eigene Wahrnehmungen zu bestätigen oder durch unmittelbar folgende Betriebsüberprüfungen den Grund für die Geruchsimmissionen zu identifizieren. In diesem Sinne ist dies als wertvolle Unterstützung bei der Informationsbeschaffung zu betrachten. Im vorliegenden Fall haben parallel auch Geruchsüberprüfungen durch Gewerbeaufsichtsmitarbeiter zu unterschiedlichen Zeiten stattgefunden. Schließlich wurde bereits im Januar 2018 im Einvernehmen mit den Unternehmen entschieden, eine qualifizierte Geruchsermittlung durch eine Begehung nach der Geruchsimmissions-Richtlinie durchzuführen. 19. Wie sieht die geplante Transparenzoffensive der Landesregierung aus (bitte unter Nennung des Zeitplanes, der Zuständigkeiten, der Maßnahmen und ihres Beginns sowie der Zielgruppen, die die jeweiligen Maßnahmen erreichen sollen)? Ist die Transparenzoffensive mit den zuständigen Behörden in Stadt und Landkreis abgestimmt, und werden diese sich an dieser beteiligen? Zur Herstellung einer Kommunikationsplattform führen der Landkreis Goslar und das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig gemeinsame öffentliche Informationsveranstaltungen durch. Diese haben das Ziel, den Beschwerdeführerinnen und -führern und der interessierten Öffentlichkeit Fakten zu vermitteln. Dabei kommen in der Hauptsache folgende Themen zur Sprache: – Aufgaben der Behörden mit Handlungsoptionen und Handlungsgrenzen, – Betriebsstörungen in den Unternehmen, – Ergebnisse der Überprüfungen der Behörden, – Messergebnisse über Emissionen und Immissionen, Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3585 12 – Vorgehen des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Braunschweig zur Ermittlung der möglichen Ursachen der Beschwerden, – Vorgehen des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Braunschweig zur Ermittlung von Immissionswerten . Bei den öffentlichen Veranstaltungen wurde umfassend erläutert, welche Emissionsbegrenzungen und weiteren immissionsschutzrechtlichen Anforderungen von den Anlagenbetreibern einzuhalten sind und wie die Überwachung durch die Aufsichtsbehörde geregelt ist. In Absprache mit dem Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig ist für die interessierte Öffentlichkeit eine Informationsveranstaltung für Juni 2019 geplant, an der für die Landesregierung auch Herr Minister Lies teilnehmen wird. Im Rahmen der Veranstaltung wird zu klären sein, ob weitergehender Bedarf an Informationsforen neben den bereits bestehenden Kommunikationswegen besteht. 20. Erachtet die Landesregierung die geplanten Maßnahmen von Harz-Metall als ausreichend ? Wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht? Aufgrund der Überschreitung des Grenzwertes für Dioxine und Furane wurde das Messinterwall erheblich verkürzt. Während ursprünglich jährliche Messungen durchgeführt wurden, werden die Messungen jetzt in monatlichen Abständen durchgeführt. Diese Maßnahme wird als geeignet und ausreichend angesehen, da jetzt Grenzwertüberschreitungen wesentlich früher erkannt werden können. 21. Hat die Landesregierung mit anderen Unternehmen vergleichbare Gespräche geführt, oder plant sie, diese zu führen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis bzw. Ziel ist dies geschehen bzw. geplant? Wenn nein, warum wurde dies nicht geplant oder durchgeführt? Die Staatliche Gewerbeaufsichtsverwaltung steht im ständigen Dialog zu den verschiedensten Fragestellungen mit den Anlagenbetreibern und der Öffentlichkeit. 22. Seit wann hatte das Ministerium von den erhöhten Werten, von der Nichtinformation der Bevölkerung, von der Geruchs- und Dioxin-Problematik und von den gehäuften Beschwerden sowie der Debatte der Anwohnerinnen und Anwohner Kenntnis? Was hat das Ministerium diesbezüglich wann und wie veranlasst (bitte jeweils auflisten)? Das Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz hat von der Grenzwertüberschreitung für Dioxine und Furane sowie der Nichtinformation der Öffentlichkeit im Januar 2019 aufgrund von hier eingegangenen Beschwerden und aufgrund eines Zeitungsartikels der Goslarschen Zeitung erfahren . Zur Sachverhaltsermittlung wurden vom Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig mehrere Berichte angefordert. Darüber hinaus hat Herr Minister Lies am 08.02.2019 die Firma Harz-Metall GmbH besucht und mit Firmenvertretern gesprochen. Dabei hat die Firma Harz-Metall GmbH angekündigt, zukünftig eine bessere Informationspolitik zu betreiben. Die Belastung des Bodens mit Stoffen wie z. B. Blei, Cadmium, Nickel, Thallium und Arsen in diesem Bereich ist bereits seit mehreren Jahrzehnten bekannt. Aus diesem Grund wurde seitens des Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz diesbezüglich ein umfangreiches Messprogramm aufgelegt. Die an das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig gerichteten Beschwerden über Geruchsbelästigungen in dem Bereich Harlingerode-Oker sind dem Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz ebenfalls bekannt. (Verteilt am 30.04.2019) Drucksache 18/3585 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Julia Willie Hamburg (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz Dioxin-Ausstoß der Harz-Metall GmbH: Grenzwerte überschritten