Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3608 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Anja Piel (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz namens der Landesregierung Wie steht die Landesregierung zur Zukunft des Wouldham Camps? Anfrage der Abgeordneten Anja Piel (GRÜNE), eingegangen am 28.02.2019 - Drs. 18/3087 an die Staatskanzlei übersandt am 06.03.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 30.04.2019 Vorbemerkung der Abgeordneten Laut Informationen auf der Website www.hameln.de plant die Stadt Hameln die Renaturierung des ehemaligen britischen Truppenübungsgeländes Wouldham Camp in Hameln. Es heißt dort: „die rund 22,4 Hektar werden an die Natur zurückgegeben, damit sich hier ungestört ein Weser-Auwald entwickeln kann. Unterstützt durch Nisthilfen, hofft man, dass sich Fischadler, Eisvögel oder Weißstörche ansiedeln. Unter dem Motto ‚Naturbeobachtung‘ soll daher auch ein Aussichtsplateau entstehen . Ansonsten wird das Gelände für den Menschen tabu sein.“ Die Deister-Weser-Zeitung berichtete am 08.07.2018 von Plänen, das Gelände als Übungsgelände für den Katastrophenschutz zu verwenden. Vorbemerkung der Landesregierung Das Wouldham Camp liegt fast gänzlich im gesetzlichen Überschwemmungsgebiet (§§ 78 ff WHG). Baurechtlich befindet sich das Gelände im Außenbereich. Das Gelände des Wouldham Camps teilt sich in einen höhergelegenen Bereich, der nicht so häufig dem Hochwasser ausgesetzt ist, und einen deutlich tiefergelegenen Bereich. Seitens der Stadt Hameln liegen folgende Planungsabsichten vor. Für den höhergelegenen Bereich entlang der B 83: Der südöstliche Bereich wird durch die Polizeihundestaffel des Landes Niedersachsen genutzt. Im südwestlichen Bereich ist ein Übungsgelände für den örtlichen Katastrophenschutz (Feuerwehren, THW, DLRG) mit Zugang zur Weser geplant. Des Weiteren sollen auf dem großen vorhandenen Parkplatz im Eingangsbereich Parkplätze für Park&Bike zur Entlastung des innerörtlichen Verkehrs entstehen. Es wird geprüft, ob gegebenenfalls eine Aussichtsplattform zur Naturbeobachtung für die interessierte Öffentlichkeit in diesem Bereich errichtet werden kann. Der tiefergelegene Bereich einschließlich des naturschutzfachlich besonders wertvollen Einmündungsbereichs der Humme wird renaturiert. Zur Abschirmung der renaturierten Bereiche ist eine ausreichend breite Anpflanzung von Gehölzen vorgesehen. Die Landesregierung begrüßt die Bemühungen der Stadt Hameln, hier einen Interessenausgleich zwischen den Belangen des Naturschutzes und des Katastrophenschutzes herbeizuführen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3608 2 1. Welche Maßnahmen zur Auenrenaturierung des Wouldham Camps wurden vom Land bislang gefördert (bitte jeweils Umfang der Förderung nennen)? a) Im Jahr 2015 wurde der Stadt Hameln im Rahmen der Förderung von Maßnahmen der Fließgewässerentwicklung (FGE) erstmals eine Zuwendung aus reinen Landesmitteln in Höhe von 9 992,87 Euro für die „Renaturierung des ehemaligen britischen Wasserübungsplatzes Wouldham Camp“ gewährt. Der Zuwendungszweck umfasste die Grundlagenermittlung (Biotoptypenkartierung , Leitungsplan, Untersuchungen vorhandener Asphalt- und Betonflächen) sowie die Vorplanung (Leistungsphase 1-2 gemäß HOAI). b) Im Jahr 2018 wurde der Stadt Hameln für das FGE Vorhaben „Renaturierung des ehemaligen britischen Wasserübungsplatzes Wouldham Camp; Entwurfs/Genehmigungsplanung (Leistungsphase 3-4 gemäß HOAI), Gutachten und Hydraulischer Nachweis“ eine Zuwendung unter finanzieller Beteiligung der EU in Höhe von 54 000,00 Euro bewilligt. Eine Auszahlung der bewilligten Zuwendung erfolgte bislang noch nicht. 2. Kann die weitere Umsetzung der Auenrenaturierung ebenfalls durch das Land gefördert werden? Die weitere Umsetzung des Vorhabens „Renaturierung des ehemaligen britischen Wasserübungsplatzes Wouldham Camp“ wird im Rahmen der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Vorhaben der Fließgewässerentwicklung“ als grundsätzlich förderfähig angesehen . Darüber hinaus kommen hier auch andere Förderinstrumente in Betracht, die gegebenenfalls durch das Land kofinanziert werden können, z. B. im Rahmen des Bundesprogramms „Blaues Band Deutschland“. 3. Welchen Beitrag kann die Renaturierung des Wouldham Camps zum Schutz von Artenvielfalt und Gewässern in Niedersachsen leisten? Das geplante Vorhaben der Stadt Hameln zur Auenentwicklung an der Weser entspricht den inhaltlichen Zielsetzungen und der Grundintention des Aktionsprogramms Niedersächsische Gewässerlandschaften , das den Auenschutz und die Auenentwicklung insbesondere an den landesweit bedeutsamen Fließgewässern wie der Weser stärker in den Vordergrund setzt. Durch die Bereitstellung von Flächen in der flussbegleitenden Auenlandschaft kann ein Teilbereich des natürlichen Überschwemmungsgebiets der Weser in eine naturnähere Entwicklung des Flusses miteinbezogen werden. Die auf diesen Flächen geplante Reaktivierung ehemaliger Auenflächen , der Rückbau baulicher Anlagen, Flächenentsiegelung, eigendynamische Entwicklung, Nutzungsextensivierung u. Ä. sind wesentliche Bausteine einer solchen Gewässer- und Auenentwicklung 4. Wie bewertet das Umweltministerium Pläne, das Wouldham Camp als Übungsgelände für den Katastrophenschutz zu nutzen? Die Landesregierung setzt sich vielfältig für die Belange des Brand- und Katastrophenschutzes ein. Insbesondere gilt das Augenmerk der Landesregierung den vielen tausend ehrenamtlichen Einsatzkräften in den Feuerwehren, Hilfsorganisationen und anderen Behörden und Organisationen. Für den Katastrophenschutz hält das Land am Standort der Niedersächsischen Akademie für Brand- und Katastrophenschutz in Celle-Scheuen ein Ausbildungs- und Trainingszentrum mit einer Fläche von über 70 ha vor. Hier findet nicht nur der reine landesorgansierte Lehrbetrieb statt, sondern das Areal steht übenden Einheiten - insbesondere auch am Wochenende - für Ausbildungsund Übungsvorhaben im Brand- und Katastrophenschutz zur Verfügung. Dies Gelände wird durch das Land derzeit weiter ausgebaut und für einen umfassenden Lehr- und Übungsbetrieb hergerichtet . Hier investiert das Land über 80 Millionen Euro in die Infrastruktur für den Brand- und Katastrophenschutz . Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3608 3 Die für die örtliche Gefahrenabwehr zuständigen Kommunen können für ihre Aufgaben weitere Liegenschaften und Einrichtungen vorhalten. Dem Bereich Wouldham Camp kommt hier gegebenenfalls die Bedeutung einer Einrichtung für den örtlichen Katastrophenschutz zu. Die diesbezüglichen Zuständigkeiten obliegen den örtlichen Behörden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen verwiesen. 5. Wie wird sich das Umweltministerium zu etwaigen Plänen für ein Katastrophenschutzübungsgelände im Überschwemmungsgebiet der Weser in Hameln positionieren? Mit Verweis auf die Antwort zu Frage 4 sind die diesbezüglichen Entscheidungen in örtlicher Zuständigkeit zu treffen. 6. Wird die Stadt Hameln bereits erhaltene und verausgabte Fördermittel zurückzahlen müssen, wenn das Gelände nicht zur Auenrenaturierung, sondern als Katastrophenschutzübungsgelände genutzt wird? Die für die Erstellung der Vorplanung (vgl. Nr. 1 a) aus reinen Landesmitteln im Jahr 2015 gewährten Zuwendungen sind nicht zurückzuzahlen. Der Zuwendungszweck des in sich geschlossenen Vorhabens wurde erreicht. Für das unter Einbeziehung von EU-Mitteln geförderte FGE-Vorhaben nach Nr. 1 b liegt bisher kein Auszahlungsantrag vor. Möglicherweise zu beachtende Kürzungen können sich gegebenenfalls nach erfolgter Prüfung eines derartigen Antrags ergeben. (Verteilt am 02.05.2019) Drucksache 18/3608 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Anja Piel (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz Wie steht die Landesregierung zur Zukunft des Wouldham Camps?