Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3612 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Julia Willie Hamburg, Anja Piel, Detlev Schulz-Hendel, Meta Janssen- Kucz und Eva Viehoff (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung Wie will das Land Niedersachsen Finanzmittel des Bundes für die Weiterentwicklung der Qualität und Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung verwenden? Anfrage der Abgeordneten Julia Willie Hamburg, Anja Piel, Detlev Schulz-Hendel, Meta Janssen- Kucz und Eva Viehoff (GRÜNE), eingegangen am 20.03.2019 - Drs. 18/3371 an die Staatskanzlei übersandt am 01.04.2019 Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung vom 02.05.2019 Vorbemerkung der Abgeordneten Im Dezember 2018 hat der Bundestag das Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (KiQuTG) verabschiedet. Dieses Gesetz soll dazu beitragen, durch die Weiterentwicklung der Qualität frühkindlicher Bildung, Erziehung und Betreuung in der Kindertagesbetreuung nach den Entwicklungsbedarfen der Länder bundesweit gleichwertige qualitative Standards zu erreichen. Hierzu sollen die Länder nach § 3 KiQuTG ein Handlungs- und Finanzierungskonzept vorlegen, auf dessen Grundlage sie einen Vertrag mit dem Bund über die Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung nach § 4 KiQuTG abschließen wollen. Bei der Ermittlung der Handlungsfelder, Maßnahmen und Handlungsziele sollen nach § 3 Abs. 3 KiQuTG insbesondere die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die kommunalen Spitzenverbände auf Landesebene, die freien Träger, Sozialpartner sowie Vertreterinnen und Vertreter der Elternschaft in geeigneter Weise beteiligt und wissenschaftliche Standards berücksichtigt werden. Verschiedene Verbände äußern, dass sie sich von der Landesregierung nicht genügend eingebunden fühlen. So sagte der Niedersächsische Landkreistag in einer Pressemitteilung vom 08.03.2019, dass er irritiert sei über die Umsetzung der beschlossenen Beitragsfreiheit für zwei weitere Kindergartenjahre : „Uns wurde stets versichert, die zusätzlichen Bundesmittel aus dem Gute-Kita-Gesetz würden im vollen Umfang zur Entlastung der kommunalen Ebene eingesetzt. Darauf haben wir vertraut . Wenn nunmehr im Kultusministerium darüber spekuliert wird, über 180 Millionen Euro für eigene Landesprogramme einzusetzen, widerspricht das bisherigen Verabredungen.“ Dem Rundblick vom 12.03.2019 zufolge sieht sich der Präsident des Städte- und Gemeindebundes Niedersachsen gefordert, die Landesregierung an ihre Zusagen im Zusammenhang mit der Kindergartenfinanzierung zu erinnern. Zugleich beklagt das Bündnis für Kinder und Familien in Niedersachsen e. V. in einem Positionspapier, der im Bundesgesetz formulierte Anspruch, geeignete Qualitätsmaßnahmen gemeinsam mit allen Beteiligten zu identifizieren und festzulegen, sei in Niedersachsen übergangen worden. Gleichzeitig beschlossen die regierungstragenden Fraktionen SPD und CDU in einem Entschließungsantrag einen Stufenplan zur Verbesserung der Fachkraft-Kind-Relation und weitere Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung. Vorbemerkung der Landesregierung Zur Umsetzung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (KiQuTG) - auch Gute-Kita-Gesetz genannt - wird die Landesregierung mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ein bereits länderübergrei- Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3612 2 fend abgestimmtes Vertragswerk abschließen, dem ein Handlungs- und Finanzierungskonzept zur Umsetzung des KiQuTG in Niedersachsen beizufügen sein wird. Die abschließende Bearbeitung des Entwurfs für dieses Handlungs- und Finanzierungskonzept erfolgt derzeit auf Arbeitsebene zwischen Kultusministerium und BMFSFJ. Die Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens stehen bereits seit 2018 zu Angelegenheiten der Umsetzung des KiQuTG und der Einführung der vollständigen Beitragsfreiheit für Kindergartenkinder zum 01.08.2018 im Gespräch. Die Verwendung der im Rahmen des KiQuTG zur Verfügung gestellten Bundesmittel wird den Ergebnissen der bisherigen Gespräche Rechnung tragen. Zur Beteiligung der Träger der Freien Wohlfahrtspflege, der Kirchen und Elterninitiativen sowie der Sozialpartner und Elternvertreter an den Entscheidungen zur Umsetzung des KiQuTG in Niedersachsen hat das Kultusministerium am 04.03.2019 ein „Forum Frühkindliche Bildung“ ausgerichtet. Im Rahmen dieses Forums hat Herr Minister Tonne gemeinsam mit den Vertreterinnen und Vertretern der Verbände und der Sozialpartner erörtert, welche Handlungsziele durch Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen des KiQuTG in Niedersachsen verfolgt werden sollten und wie der Erfolg und die Wirksamkeit dieser Maßnahmen nachgehalten werden könnten. Die Ergebnisse der Arbeit in Workshops und der Diskussion im Plenum wurden in o. a. Entwurf eines Handlungs- und Finanzierungskonzepts zur Umsetzung des KiQuTG in Niedersachsen berücksichtigt. 1. Mittel in welcher Höhe werden dem Land Niedersachsen voraussichtlich aus dem KiQuTG insgesamt zur Verfügung stehen? Von den Mitteln aus dem KiQuTG entfallen auf das Land Niedersachsen insgesamt 526 749 127 Euro. 2. Mittel in welcher Höhe werden dem Land Niedersachsen voraussichtlich aus dem KiQuTG jeweils in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 zur Verfügung stehen? Die Mittel fließen dem Land Niedersachsen wie folgt zu: 2019 47 457 478 Euro, 2020 95 588 795 Euro, 2021 191 851 427 Euro, 2022 191 851 427 Euro. 3. Welches Handlungs- und Finanzierungskonzept gemäß § 3 KiQuTG hat das Land dem Bund vorgelegt bzw. wird es dem Bund vorlegen? Das Handlungs- und Finanzierungskonzept zur Umsetzung des KiQuTG in Niedersachsen wird derzeit in engem Austausch zwischen dem Kultusministerium und dem BMFSFJ erarbeitet. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen. 4. In welcher Weise wurden bzw. werden in Niedersachen die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die kommunalen Spitzenverbände auf Landesebene, die freien Träger , Sozialpartner sowie Vertreterinnen und Vertreter der Elternschaft an der Ermittlung der Handlungsfelder, Maßnahmen und Handlungsziele beteiligt? Zur Beteiligung der Trägerverbände und Sozialpartner hat Herr Minister Tonne am 04.03.2019 insgesamt 35 Verbände zu einem „Forum Frühkindliche Bildung“ mit „Workshop-Charakter“ eingeladen , bei dem sich die Verbände mit ihren jeweiligen Perspektiven in den Entscheidungsprozess einbringen konnten. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3612 3 Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen. 5. In welcher Höhe sollen in Niedersachsen Finanzmittel des Bundes für die Umsetzung von Maßnahmen jeweils in den zehn in § 2 KiQuTG aufgeführten Handlungsfeldern verwendet werden? Warum wird diese Gewichtung seitens der Landesregierung vorgenommen ? Ziel des KiQuTG ist es, die Qualität frühkindlicher Bildung, Erziehung und Betreuung in der Kindertagesbetreuung bundesweit weiterzuentwickeln und die Teilhabe in der Kindertagesbetreuung zu verbessern. Hierdurch soll ein Beitrag zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse für das Aufwachsen von Kindern im Bundesgebiet und zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf geleistet werden. Die Weiterentwicklung der Qualität und von Teilhabe in der Kindertagesbetreuung kann u. a. über Maßnahmen in folgenden Bereichen erfolgen: – Sicherstellung eines guten Fachkraft-Kind-Schlüssels in Kindertageseinrichtungen, – Stärkung der Kindertagespflege, – Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte in der Kindertagesbetreuung, – Stärkung der Leitungen der Kindertageseinrichtungen, – Steuerung des Systems der Kindertagesbetreuung im Sinne eines miteinander abgestimmten, kohärenten und zielorientierten Zusammenwirkens des Landes sowie der Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe, – Entlastung der Eltern bei Gebühren, um die Teilhabe an Kinderbetreuungsangeboten zu verbessern . Wie in der Vorbemerkung der Landesregierung ausgeführt, sind Maßnahmen in den verschiedenen Handlungsfeldern Bestandteil des Entwurfs für ein Handlungs- und Finanzierungskonzept, das derzeit zwischen dem Kultusministerium und dem BMFSFJ erarbeitet und abgestimmt wird. Die Landesregierung wird die Bundesmittel - vorbehaltlich der Aufstellung des Haushaltsplans für das Jahr 2020 durch den Haushaltsgesetzgeber - für Vorhaben zur Weiterentwicklung von Qualität und Teilhabe in der frühkindlichen Bildung in vollem Umfang zur Verfügung stellen. Im Rahmen der Erarbeitung und Abstimmung des Handlungs- und Finanzierungskonzepts wird auch geprüft, inwieweit örtlichen Gegebenheiten und Bedarfen bei der Gewichtung von Maßnahmen und Mittelverwendung in einzelnen Handlungsfeldern auch auf der Ebene der örtlichen Träger der Kinderund Jugendhilfe Rechnung getragen werden kann. 6. Welche verbindlichen Zusagen hat die Landesregierung gegenüber den kommunalen Spitzenverbänden in Zusammenhang mit den Bundesmitteln abgegeben? Ist die Vereinbarung zwischen der Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden zur Kompensation der Elternbeitragsfreiheit inzwischen unterzeichnet worden? Wenn nein, warum nicht? Die Landesregierung befindet sich hinsichtlich der Umsetzung der sogenannten Korb-II-Gespräche weiterhin im Austausch mit der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände. Eine Vereinbarung ist bisher nicht unterzeichnet worden, da im Vorfeld der Erzielung von Einvernehmen noch letzte verwaltungstechnische Fragen zu klären sind. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3612 4 7. Plant die Landesregierung, von den bisherigen Zusagen gegenüber den kommunalen Spitzenverbänden abzuweichen? Wenn ja, warum? Der Landtag hat das Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) zum 01.08.2018 novelliert und damit allen Kindern ab drei Jahren bis zur Einschulung den Zugang zur Betreuung in Kindertageseinrichtungen ermöglicht sowie zahlreiche Familien in Niedersachsen finanziell entlastet. Mit den seit August 2018 gezahlten erhöhten Finanzhilfeleistungen - zunächst als Abschlagszahlungen - an die Träger von Kindertageseinrichtungen stellt die Landesregierung den erforderlichen finanziellen Ausgleich der Kommunen für die vollständige Beitragsfreiheit für Kindergartenkinder sicher . Das Land erfüllt damit bereits einen wesentlichen Teil der mit der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände angestrebten Vereinbarung. Die Landesregierung wird auch die übrigen Bestandteile der sogenannten Korb-II-Gespräche honorieren und befindet sich hinsichtlich der Umsetzung der Gesprächsergebnisse weiterhin im Austausch mit den kommunalen Spitzenverbänden. 8. Mittel in welcher Höhe sollen jeweils in den Jahren 2019 bis 2022 und insgesamt für den Härtefallfonds verwendet werden? Die Landesregierung steht zu den Zusagen, die den kommunalen Spitzenverbänden im Rahmen der sogenannten Korb-II-Gespräche vor Einführung der vollständigen Beitragsfreiheit für Kindergartenkinder mit Änderung des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) zum 01.08.2018 gemacht wurden. Vereinbart wurde, dass das Land die Kommunen, in denen die Ausgleichszahlungen für die Einführung der vollständigen Beitragsfreiheit für Kindergartenkinder über die Anhebung der allgemeinen Finanzhilfe für Kindergartengruppen auf 55 % nicht die entfallenden Elternbeiträge kompensieren, zusätzlich über einen auf drei Jahre angelegten und mit 48 Millionen Euro ausgestatteten Härtefallfonds entschädigen wird. Landesregierung und kommunale Spitzenverbände gingen bei dieser Vereinbarung davon aus, dass die weitere stufenweise Steigerung des Finanzhilfesatzes für Kindergartengruppen von 55 % im Kindergartenjahr 2018/2019 auf 58 % im Kindergartenjahr 2021/2022 dazu führt, dass die Ausgleichszahlungen spätestens ab August 2021 für alle Kommunen auskömmlich sein werden. Die Landesregierung strebt an, dass den Kommunen mindestens die zugesagten 48 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Es ist möglich, dass sich der Betrag bis auf 57,75 Millionen Euro erhöhen wird. Die Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden sind jedoch noch nicht abgeschlossen . 9. Mittel in welcher Höhe sollen jeweils in den Jahren 2019 bis 2022 und insgesamt für eine stufenweise Anhebung der Landesfinanzhilfe verwendet werden? Die Mittel des Bundes müssen für Maßnahmen zur Weiterentwicklung von Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung verwendet werden. Bei einer Verwendung von Bundesmitteln für eine stufenweise Anhebung der Landesfinanzhilfe ist zunächst zu klären, wie das Land gegenüber dem Bund nachweisen kann, dass die Träger die über eine stufenweise Anhebung der Landesfinanzhilfe zur Verfügung gestellten Mittel für Maßnahmen zur Verbesserung von Qualität und Teilhabe gemäß KiQuTG verwenden. 10. Mittel in welcher Höhe sollen jeweils in den Jahren 2019 bis 2022 und insgesamt für einen Steigerungsfaktor der Landesfinanzhilfe zum Ausgleich von Tarifanhebungen verwendet werden? Die Mittel des Bundes müssen für Maßnahmen zur Weiterentwicklung von Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung verwendet werden. Es wird daher auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen . Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3612 5 11. Mittel in welcher Höhe sollen jeweils in den Jahren 2019 bis 2022 und insgesamt für eine Beitragsfreiheit für Kinder in Kindertagespflege verwendet werden? Für die Gewährleistung einer beitragsfreien Teilhabe an ersetzender Tagespflege von Kindern im Kindergartenalter in Niedersachsen haben Landesregierung und die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens im Rahmen der Korb-II-Gespräche vereinbart, dass insgesamt 20 Millionen Euro in jährlichen Raten von 5 Millionen Euro für einen Zeitraum von vier Haushaltsjahren zur Verfügung gestellt werden. 12. Mittel in welcher Höhe sollen jeweils in den Jahren 2019 bis 2022 und insgesamt für Qualitätsverbesserungen verwendet werden? Welche Maßnahmen im Einzelnen sollen hiermit finanziert werden? Die Verwendung von Mitteln des KiQuTG für die Förderung von Maßnahmen in Niedersachsen hängt davon ab, inwieweit die mit Bundesmitteln geförderten Maßnahmen zu einer Verbesserung von Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung führen. Die Landesregierung muss gegenüber dem Bund im Rahmen jährlicher Fortschrittsberichte in 2020, 2021 und 2022 sowie im Rahmen eines dauerhaft angelegten Monitorings nachweisen, dass die Mittel zweckentsprechend verwendet werden. Bundesmittel, die nicht für Maßnahmen zur Weiterentwicklung von Teilhabe an Angeboten der Kindertagesbetreuung fließen, sind entsprechend den Regelungen des KiQuTG für eine qualitative Weiterentwicklung bestehender oder aber für neue Maßnahmen in den Handlungsfeldern des KiQuTG zu verwenden. Zu der Förderung einzelner Maßnahmen stehen die Arbeitsebenen des Kultusministeriums und des BMFSFJ derzeit im Gespräch. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen . 13. Welche Überlegungen hat die Landesregierung bezüglich der Mittelverwendung bei dem sogenannten Forum frühkindliche Bildung vorgestellt (bitte gegebenenfalls auch unter Nennung der Kosten für die jeweiligen angedachten Maßnahmen)? Im Rahmen des Forums Frühkindliche Bildung am 04.03.2019 hat die Landesregierung keinen Umsetzungsplan einschließlich Mittelwendung vorgestellt, sondern in einem breit angelegten Beteiligungsprozess die unterschiedlichen Verbände und Interessenvertreter dazu eingeladen, ihre Perspektiven in den Entscheidungsprozess zur Umsetzung des KiQuTG einzubringen. Über Mittel des KiQuTG kann zusätzliches Personal gewonnen und können die strukturellen Rahmenbedingungen für Fach- und Leitungskräfte verbessert werden. Ferner sind auch Maßnahmen zur Steigerung von Teilhabe und Qualität der Kindertagespflege, einschließlich der Höherqualifizierung von Kindertagespflegepersonen, mögliche Maßnahmen, die im Rahmen der Umsetzung des KiQuTG in Niedersachsen in den Blick genommen werden können. Die Teilnehmenden des Forums haben sich auf Handlungsziele und nicht auf konkrete Maßnahmen, einschließlich deren Kostenfolgen , verständigt. (Verteilt am 03.05.2019) Drucksache 18/3612 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Julia Willie Hamburg, Anja Piel, Detlev Schulz-Hendel, Meta Janssen-Kucz und Eva Viehoff (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums Wie will das Land Niedersachsen Finanzmittel des Bundes für die Weiterentwicklung der Qualität und Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung verwenden?