Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3613 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Belit Onay (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung Islamfeindliche Übergriffe in Niedersachsen Anfrage des Abgeordneten Belit Onay (GRÜNE), eingegangen am 28.03.2019 - Drs. 18/3398 an die Staatskanzlei übersandt am 02.04.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 02.05.2019 Vorbemerkung des Abgeordneten Am 15. März 2019 tötete ein Attentäter im neuseeländischen Christchurch 50 Menschen, die am Freitag in einer Moschee beteten. Weitere 50 Personen wurden teils schwer verletzt. Sein Anschlagsmotiv war Rassismus und Islamfeindlichkeit. Wie die taz am 26. März berichtete, gab es einen Bezug des Attentäters nach Europa und zu der vom Verfassungsschutz beobachteten Identitären Bewegung und ihrer Führungsfigur Martin Sellner. Auch in Deutschland und Niedersachsen kam es in der Vergangenheit zu Übergriffen auf Moscheen und islamische Einrichtungen. 1. Wie viele Anschläge oder Angriffe auf Moscheen (oder in Bau oder Planung befindliche Moscheen) in Niedersachsen gab es seit dem 4. April 2018 bis heute? Bezug nehmend auf die Antwort auf die Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung „Islamfeindliche Übergriffe in Niedersachsen“ (Drs. 18/528) erfolgte zur Beantwortung vorliegender Anfrage eine Recherche im polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystem NIVADIS nach Ermittlungsvorgängen, bei denen „Moschee“ im Kurzsachverhalt oder als Tatörtlichkeit erfasst oder bei denen im Themenfeld der Hasskriminalität „Islamfeindlich“ eingetragen wurde. Diese ergab sechs Delikte im Sinne der Anfrage (Stand 08.04.2019). 2. Wo, wann und gegen welche Moscheen (oder in Bau oder Planung befindliche Moscheen ) haben sich diese im Einzelnen gerichtet? Eine entsprechende Aufstellung ergibt sich ausweislich folgender Übersicht: Datum PLZ Ort Bezeichnung der Einrichtung Delikt Schadensbeschreibung 09.09.- 10.09.2018 26954 Nordenham Türkisch-Islamische Gemeinde zu Nordenham e. V. sonst. Gemeinschädliche Sachbeschädigung Schwarze Lackfarbe/Lebensmittelprodukte aus Schweinefleisch vor Moschee abgelegt 16.09.- 30.09.2018 49406 Barnstorf Deutsch-Türkischer Kulturverein e. V. Störung der Religionsausübung Kunststoffsack mit Kot an Außenwand geworfen 13.11.- 14.11.2018 31137 Hildesheim Ayasofya Moschee Verwenden v. Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Hakenkreuz auf Glastür geschmiert u. Türgriff mit Exkrementen verunreinigt 27.11.2018 49406 Barnstorf Deutsch-Türkischer Kulturverein e. V. Beleidigung Handgeschriebener Brief mit beleidigendem Inhalt Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3613 2 Datum PLZ Ort Bezeichnung der Einrichtung Delikt Schadensbeschreibung 07.02.2019 26624 Südbrookmerland Geplanter Moscheebau Öffentliche Aufforderung zu Straftaten Auf Facebook gepostet „… mit einem großen Bagger hinfahren u. wüten dann ist der Spuk vorbei …“ 07.02.2019 26556 Westerholt Geplanter Moscheebau Öffentliche Aufforderung zu Straftaten Auf Facebook gepostet „… Schweineblut vom Schlachter holen und das an dem Ort verteilen , wo das Gebäude errichtet werden soll ...“ 3. Kamen bei den Anschlägen oder Angriffen Personen zu Schaden (bitte jeweiligen Anschlägen oder Angriffen zuordnen)? Nein, zu den Delikten sind in keinem Fall natürliche Personen als Geschädigte oder Opfer erfasst. 4. Welcher Art waren die Beschädigungen im Einzelnen (bitte jeweils Schadensart und -höhe angeben)? Hinsichtlich der Schadensbeschreibung wird auf die tabellarische Übersicht in der Antwort auf die Frage 2 verwiesen. Zu dem Delikt in Nordenham ist polizeilich eine Schadenshöhe von ca. 2 000 Euro registriert. Für die anderen Fälle liegen keine Angaben vor; bei den Angriffen in Barnstorf (16.09. bis 30.09.2018) und in Hildesheim (13.11 bis 14.11.2018) wurden die Verunreinigungen durch Reinigung entfernt, in den übrigen Fällen sind keine Sachschäden registriert. 5. Bei wie vielen dieser Anschläge oder Angriffen konnten Tatverdächtige ermittelt werden ? Zu vier der Delikte wurden Tatverdächtige ermittelt. 6. Hat die Landesregierung Erkenntnisse darüber, ob die Täterinnen und Täter derartiger Schändungen einer politisch motivierten Szene zugeordnet werden können? Wenn ja, welcher (bitte jeweiligen Anschlägen oder Angriffen zuordnen)? Bezüglich eines der vier Delikte gemäß Antwort zu Frage 5 konnte eine Tatbegehung nicht nachgewiesen werden, weswegen die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt hat. Bezüglich der anderen drei Delikte werden die Ermittlungsverfahren seitens der Staatsanwaltschaften noch geführt, sodass eine Beantwortung zu Täterinnen oder Tätern sowie die Zuordnung im Sinne der Frage nicht erfolgen können. In einem der genannten Fälle werden die dazu ermittelten Tatverdächtigen aktuell der politisch motivierten rechten Szene zugeordnet. 7. In wie vielen Fällen kann die Landesregierung eine politische Motivation derartiger Vorfälle ausschließen (bitte jeweiligen Anschlägen oder Angriffen zuordnen)? In keinem Fall; alle Delikte sind polizeilich dem Phänomenbereich Politisch motivierte Kriminalität - rechts - zugeordnet worden. 8. Hat die Landesregierung Erkenntnisse über Verbindungen des Christchurch-Attentäters nach Niedersachsen? Nein, entsprechende Erkenntnisse liegen derzeit nicht vor. (Verteilt am 03.05.2019)