Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3614 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Sylvia Bruns, Susanne Victoria Schütz und Björn Försterling (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung namens der Landesregierung Investitionskostenförderung für die ambulante Pflege Anfrage der Abgeordneten Sylvia Bruns, Susanne Victoria Schütz und Björn Försterling (FDP), eingegangen am 03.04.2019 - Drs. 18/3449 an die Staatskanzlei übersandt am 09.04.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung namens der Landesregierung vom 02.05.2019 Vorbemerkung der Abgeordneten Im Jahr 2005 wurde mit der DVO-NPflegeG die Investitionskostenförderung für ambulante Pflegeeinrichtungen auf einen Betrag von 0,00254 Euro je Bewertungspunkt festgelegt. Die Förderung soll nun nach Aussage der Sozialministerin an die Zahlung von Tariflohn gekoppelt werden. 1. Um wie viel wurde die Investitionskostenförderung seit dem Jahr 2005 erhöht? Der in § 2 der Verordnung zur Durchführung der Förderung von Pflegeeinrichtungen (PflegeEFördVO, vormals Verordnung zur Durchführung des Niedersächsischen Pflegegesetzes - DVO-NPflegeG) festgelegte Zuschuss betrug im Jahr 2005 0,00317 Euro je Bewertungspunkt. Zum 01.01.2010 wurde der Zuschuss auf 0,00254 Euro abgesenkt. Seitdem wurde der Zuschuss nicht verändert. 2. Falls keine Erhöhung stattfand: Um wie viel Prozent ist der Realwert seit Festlegung der Förderhöhe von 0,00254 Euro je erwirtschaftetem Punkt im Jahr 2005 gesunken? Unter Berücksichtigung des jährlichen Verbraucherpreisindexes seit dem Jahr 2005 ergibt sich ein relativer Wertverlust von 18,7 % (Abfrage Statistisches Bundesamt [Destatis], 2019 zum 18.04.2019). Allerdings ist die Verwendung des Verbraucherpreisindexes unscharf, da sich die Förderung nur auf bestimmte investive Güter bezieht, während der Verbraucherpreisindex deutlich weiter gefasst ist. Um den Realwert der Förderung korrekt festzustellen, wäre eine separate Preisentwicklung für die von ambulanten Pflegediensten genutzten investiven Güter, z. B. Personenkraftfahrzeuge, Büroräume und Büroausstattung, notwendig. Diese Daten liegen der Landesregierung nicht vor. Auch der Bundesregierung liegen aktuell diese Daten nicht vor, wie eine Anfrage an das Statistische Bundesamt ergeben hat. Insgesamt befindet sich die Statistik zur Investitionskostenförderung erst im Aufbau. So wurde zum 01.01.2017 mit dem Pflegestärkungsgesetz III eine Berichtspflicht der Länder zur Investitionskostenförderungen in das Sozialgesetzbuch - Elftes Buch (SGB XI) eingefügt . Danach berichten die Länder dem Bundesministerium für Gesundheit jährlich bis zum 30.06. über Art und Umfang der finanziellen Förderung der Pflegeeinrichtungen im vorausgegangenen Kalenderjahr sowie über die mit dieser Förderung verbundenen durchschnittlichen Investitionskosten für die Pflegebedürftigen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3614 2 3. Wie begründet die Landesregierung die Höhe des Förderbetrags als solche und im Falle der Nichtanpassung ebendiese? Bei dem in § 2 der Verordnung zur Durchführung der Förderung von Pflegeeinrichtungen (PflegeEFördVO) festgelegtem Zuschuss in Höhe von 0,00254 Euro je Bewertungspunkt handelt es sich um eine Pauschalleistung an die ambulanten Pflegedienste zur Deckung ihrer Investitionsaufwendungen . Hierbei handelt es sich um einen Mittelwert für den Investitionsaufwand, der ambulanten Pflegediensten für eine Pflegfachkraftstelle entsteht. Der Pauschalleistung liegen Berechnungen zur früheren Investitionskostenförderung für die ehemaligen Sozialstationen aus der Mitte der 1990er-Jahre zugrunde. Die ursprünglich ermittelte Zuschusshöhe von 0,00317 Euro je Bewertungspunkt hat der Landesrechnungshof im Jahr 2008 überprüft. Dabei hat der Landesrechnungshof festgestellt, dass die Investitionsaufwendungen der ambulanten Pflegedienste im Durchschnitt 20 % niedriger als der gewährte Zuschuss waren. Zum 01.01.2010 wurde die Zuschusshöhe daher um 20 % auf 0,00254 Euro je Bewertungspunkt abgesenkt . Eine erneute Anpassung der Zuschusshöhe war bislang nicht erforderlich, da die Höhe zur Deckung der Investitionsaufwendungen als ausreichend erachtet wurde. Bislang hat die Landesregierung noch keine Hinweise darauf erhalten, dass die Zuschusshöhe nicht ausreichend sei. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung identifiziert zurzeit in einer Arbeitsgruppe zusammen mit den Verbänden der Pflegeanbieter, den Kommunen und dem Landesamt für Soziales, Jugend und Familie den Änderungsbedarf in der PflegeEFördVO. Auch im Rahmen der Arbeitsgruppe wurde bislang die Höhe der Pausschalleistung nach § 2 PflegeEFördVO nicht infrage gestellt. 4. Beabsichtigt die Landesregierung eine Anhebung der Investitionskostenförderung im Rahmen der Novellierung? Zurzeit bereitet die Landesregierung die Novellierung des NPflegeG vor. Im Anschluss wird auch eine Änderung der PflegeEFördVO notwendig werden, bei der auch die Höhe der Pauschale nach § 2 PflegeEFördVO überprüft wird. 5. Wenn nicht, warum erachtet die Landesregierung die Förderhöhe als ausreichend? Siehe Antwort zu Frage 4. 6. Nach welchen Maßstäben beabsichtigt die Landesregierung die Kopplung der Investitionskostenförderung an die Zahlung von Tariflöhnen? Der Gesetzesentwurf zur Novellierung des NPflegeG befindet sich zurzeit in Erarbeitung. Die Landesregierung hat sich daher noch nicht abschließend auf das Verfahren und die konkreten Maßstäbe zur Verknüpfung der Förderung der Investitionsaufwendungen an die Zahlung einer tarifgerechten Entlohnung durch die Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste festgelegt. Aussagen hierzu können daher noch nicht getroffen werden. (Verteilt am 03.05.2019) Drucksache 18/3614 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Sylvia Bruns, Susanne Victoria Schütz und Björn Försterling (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Investitionskostenförderung für die ambulante Pflege