Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3626 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Stefan Wenzel, Anja Piel, Imke Byl, Eva Viehoff, Meta Janssen-Kucz, Detlef Schulz-Hendel und Dragos Pancescu (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung Fragen zur Vereinbarkeit der Verordnung des Bundeswirtschaftsministeriums zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Aufbau der LNG-Infrastruktur in Deutschland vom 14. März 2019 mit dem EU Beihilferecht Anfrage der Abgeordneten Stefan Wenzel, Anja Piel, Imke Byl, Eva Viehoff, Meta Janssen-Kucz, Detlef Schulz-Hendel und Dragos Pancescu (GRÜNE), eingegangen am 26.03.2019 - Drs. 18/3380 an die Staatskanzlei übersandt am 02.04.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung vom 03.05.2019 Vorbemerkung der Abgeordneten Im Entwurf der o. g. Verordnung des Bundeswirtschaftsministeriums stehen keine langfristigen Erwägungen für die Dekarbonisierung des Energiesystems. Im Fokus steht nur die kurzfristige Verbesserung der Wirtschaftlichkeit von LNG-Terminals. Der Verordnungsentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums (https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/E/verordnung-zur-verbesserung -der-rahmenbedingungen-fuer-den-aufbau-der-lng-infrastruktur.pdf?__blob=publicationFile &v=6 ) enthält keine Regelung zur Erreichung der langfristigen klimapolitischen Ziele. Der tatsächliche Bedarf für zusätzliche fossile LNG Terminal- und Netzkapazitäten und die Regulierung von Anlagen zur Erzeugung von Gas aus erneuerbaren Energiequellen sind im Entwurf der o. g. Verordnung nicht enthalten. RTL berichtete am 15.03.2019: „Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) sieht positive Signale , dass ein Import-Terminal für verflüssigtes Erdgas (LNG) in Brunsbüttel realisiert werden kann. Das private Konsortium, das letztlich über die Investition entscheiden werde, sei bereits sehr weit, sagte Altmaier nach einer Klausurtagung mit der CDU-Landtagsfraktion am Freitag in Norderstedt. Die Bundesregierung unterstütze das Projekt, indem sie möglicherweise Fördermittel bereitstelle sowie eine Anbindung Brunsbüttels an das deutsche Gasnetz auf Kosten der Netzbetreiber sicherstelle . Das entlastet die privaten Investoren.“ In Summe sollen die Betreiber der LNG-Terminals von rund 134,1 Millionen Euro an Investitionen in Infrastruktur und jährlich rund 2,1 Millionen Euro an Betriebskosten entlastet werden. Im Einzelnen: Brunsbüttel: 78,3 Millionen Euro Invest für die Anschlussleitung sowie Gasdruckregel- und Messanlage (GDRM) sowie 0,7 Millionen Euro jährliche Betriebskosten. Wilhelmshaven und Stade in Summe : Invest für Anschlussleitungen sowie GDRMs 55,8 Millionen Euro sowie 1,4 Millionen Euro jährliche Betriebskosten. Das EU-Recht enthält ein generelles Beihilfeverbot und regelt konkret abschließend aufgezählte Ausnahmetatbestände, die nicht beihilferelevant sind. Wurde eine Beihilfe vor ihrer Gewährung nicht notifiziert, kann die Kommission eingreifen. Die Förderung von fossilen Alttechnologien ist grundsätzlich nicht zulässig. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3626 2 Vorbemerkung der Landesregierung Für die Hafenstandorte Wilhelmshaven und Stade haben mehrere Unternehmen sowohl unmittelbares als auch mittelbares Interesse am Bau eines LNG-Importterminals erkennen lassen. Im Verlauf der letzten zwölf Monate haben sich auf Initiative der Unternehmen UNIPER SE (für den Standort Wilhelmshaven) und der LNG Stade GmbH (für den Standort Stade) diese Planungen konkretisiert und ein nach Einschätzung der Landesregierung belastbares Niveau erreicht. Darüber hinaus haben in der Vergangenheit weitere Unternehmen ihr Interesse am Bau eines LNG-Terminals bzw. dem Import von LNG bekundet. Hierzu zählen die DFTG-Deutsche Flüssigerdgas Terminalgesellschaft mbH, HES Wilhelmshaven GmbH und die Nordwest Ölleitung GmbH. Die damit verbundenen Überlegungen bezogen sich maßgeblich auf den Standort Wilhelmshaven. Zwischen der Landesregierung sowie Vertretern der Landesregierung hat es zudem Gespräche bezüglich des Standorts Stade mit dem Unternehmen DOW (Deutschland Anlagengesellschaft mbH/Dow Chemical Company) und bezüglich des Standorts Wilhelmshaven mit dem Unternehmen Exxon Mobil gegeben, welche bislang nicht über Konzeptvorstellungen hinausgegangen sind, bzw. in der jüngsten Vergangenheit nicht erkennbar weiterverfolgt wurden. Die Terminkalender der in den Fragen 8 und 11 genannten Mitglieder der Landesregierung und Staatssekretäre wurden seitens der in der Landesregierung hierfür zuständigen Stellen eingehend auf die Vereinbarung und Wahrnehmung von Terminen der in diesen Fragen beschriebenen Art überprüft und die vorgenannten Hausspitzen zu ihrer Erinnerung an etwaige Gespräche und Gesprächsinhalte zu den Themen „LNG Terminals“ und „Produktion von Windwasserstoff“ gefragt. Soweit in der Antwort der Landesregierung nicht anderslautend ausgeführt, wurden keine Termine der in der Frage beschriebenen Art in den jeweiligen Terminkalendern dokumentiert, und auch die in den Fragen 8 und 11 genannten Mitglieder der Landesregierung bzw. Staatssekretärinnen und Staatssekretäre haben ihrer Erinnerung nach in den letzten sechs Monaten keine persönlichen Gespräche mit Vertretern der vorgenannten Unternehmen oder anderen Unternehmen zu den Themen „LNG Terminal“ und „Produktion von Windwasserstoff“ geführt. Es kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass bei zufälligen Begegnungen oder Treffen aus anderem Anlass der vorgenannten Mitglieder der Landesregierung oder Staatssekretärinnen und Staatssekretäre mit Vertretern der Industrie und/oder der vorgenannten Unternehmen über die Themen „LNG Terminal“ und „Produktion von Windwasserstoff“ beiläufig gesprochen worden ist. Solche Begegnungen oder Treffen sind tägliche Praxis und werden deshalb nicht systematisch erfasst. Die in den Antworten zu den Fragen 8, 9, 11, 12, 13 und 14 dargestellten Ergebnisse der Gespräche wurden nach bestem Wissen und Gewissen der Landesregierung wiedergegeben. 1. Hat die Landesregierung eine Stellungnahme zu der o. g. Verordnung abgegeben? 2. Wenn ja, wie lautet der Inhalt? Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Im Rahmen der Länder- und Verbändeanhörung zum Referentenentwurf der Verordnung zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Aufbau der LNG-Infrastruktur in Deutschland hat das Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz eine fachliche Stellungnahme abgegeben . Diese Stellungnahme hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie über den nachfolgenden Link veröffentlicht: https://www.bmwi.de/Navigation/DE/Service/Stellungnahmen/LNG-In frastruktur/stellungnahmen-lng-infrastruktur.html?cms_gtp=1179296_list%253D3. 3. Hält die Landesregierung die Förderung des o. g. Projekts mit öffentlichen Mitteln bzw. die Umlage von Kosten auf Verbraucher beihilferechtlich für zulässig? Nach dem Europäischen Beihilferecht ist eine Förderung von LNG-Energieinfrastrukturen grundsätzlich möglich (siehe etwa den Freistellungstatbestand gemäß Artikel 48 i. V. m. Artikel 2 Abs. 130 Buchst. b) iii) der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung). Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3626 3 Ob eine Förderung des genannten Projekts dem Beihilferecht unterfällt, einem Freistellungstatbestand zugeordnet werden kann oder von der Europäischen Kommission in einem Notifizierungsverfahren genehmigt werden würde, hängt von den Details eines solchen Projekts und der Ausgestaltung einer entsprechenden Förderung ab. Angesichts des aktuellen Planungsstands ist eine beihilferechtliche Beurteilung zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Bei der in der Vorbemerkung genannten möglichen Bereitstellung von Fördermitteln durch die Bundesregierung ist für die Einhaltung des Beihilferechts überdies der Bund verantwortlich , der mit dem im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bestehenden Kompetenzzentrum Europarecht über großen Sachverstand auch im Beihilferecht verfügt. Hinsichtlich einer Umlage von Kosten auf Verbraucher gilt dies gleichermaßen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. 4. Wenn ja, wie lautet die Formulierung im Beihilferecht, auf die die Landesregierung ihre Einschätzung stützt? Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. 5. Welche Unternehmen bzw. Konsortien von Unternehmen haben Interesse am Bau von LNG-Terminals in Brunsbüttel, Stade oder Wilhelmshaven gezeigt? Für den Standort Wilhelmshaven hat die Uniper SE und für den Standort Stade hat die LNG Stade GmbH konkretes Interesse am Bau eines LNG-Terminals gezeigt. Die Planungen beider Unternehmen haben nach Einschätzung der Landesregierung ein belastbares Niveau erreicht. Eine finale Investitionsentscheidung wurde nach Kenntnis der Landesregierung in beiden Fällen bisher noch nicht getroffen. 6. Wie lauten jeweils die Namen der Mutterkonzerne dieser Unternehmen? Bei den Unternehmen Uniper SE und der LNG Stade GmbH handelt es sich um jeweils eigenständige Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Beantwortung der Frage von keinem anderen Unternehmen beherrscht werden. Die Aktionärsstruktur der Uniper SE kann über den nachfolgenden Link eingesehen werden: https://ir.uniper.energy/websites/uniper/German/1400/aktionaersstruktur.html. 7. Handelt es sich bei den Unternehmen um Firmen, die nach EU-Recht als klein- und mittelständische Firmen zu klassifizieren sind? Bei der Uniper SE handelt es sich nicht um ein Unternehmen, das nach EU-Recht unter klein- und mittelständische Firmen zu klassifizieren ist. Bei der LNG Stade GmbH handelt es sich um ein Unternehmen, das nach EU-Recht unter kleinund mittelständische Firmen zu klassifizieren ist. 8. Mit welchen dieser Firmen haben der Niedersächsische Ministerpräsident, der Wirtschaftsminister , der Umweltminister oder einer ihrer Staatssekretäre in den letzten sechs Monaten persönliche Gespräche geführt? 9. Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Die Fragen 8 und 9 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Herr Ministerpräsident Weil hat am 17.10.2018 ein Gespräch mit Frau Bridget Sparrow, Leiterin des Werkes DOW in Stade, zum Thema LNG geführt. Des Weiteren hat zu diesem Thema auch am 23.10.2018 ein MP-Gespräch mit Herrn Christopher Delbrück, CFO der Uniper SE, und am Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3626 4 19.01.2019 ein MP-Telefonat mit Herrn Florian Barsch, Vorstandsvorsitzender der Exxon Mobil Deutschland, stattgefunden. Frau Sparrow und Herr Delbrück haben Herrn Ministerpräsidenten Weil jeweils ihre konzeptionellen Überlegungen zu einem LNG-Terminal in Niedersachsen vorgestellt . DOW verfolgt eine Realisierung in Stade, während Uniper SE einen Standort in Wilhelmshaven anstrebt. Herr Minister Dr. Althusmann wurde am 18.12.2018 von Vertretern der Uniper SE über die aktuellen Überlegungen zum Import von LNG am Standort Wilhelmshaven informiert. Im Rahmen dieses Gespräches erfolgte eine Vorhaben- und Projektträgervorstellung. Die aktuellen Planungen der Uniper SE sehen vor, ein schwimmendes LNG-Terminal zu errichten und zu betreiben. Mit diesem Terminal könnten bis zu 1,2 Millionen m3/h Erdgas ins Gasversorgungnetz eingespeist werden (entspricht rund 10 Milliarden m3 jährlich). Der aktuelle Status der Projektplanung und Partner der Uniper SE können unter folgendem Link abgerufen werden: https://lng-wilhelmshaven.com/?gclid=EAIaIQobChMIsti5-9TU4QIVUeh3Ch07 wgkqEAAYASAAEgIg2PD_BwE. Am 14.01.2019 hat Herr Minister Dr. Althusmann ein Telefonat mit Herrn Barsch (Exxon Mobil) geführt . Gegenstand dieses Gespräches waren die Möglichkeiten und Potenziale des LNG-Imports in Niedersachsen. Am 31.01.2019 fand ein gemeinsames Gespräch von Herrn Minister Dr. Althusmann und Herrn Minister Lies mit den Herren Dr. Schäfers (Uniper SE) und Manfred Schubert (LNG Stade GmbH) statt. Gegenstand des Gespräches waren Überlegungen der Minister Althusmann und Lies, die Planungen der LNG Stade GmbH für den Bau eines LNG-Terminals am Standort Stade und die Planungen der Uniper SE für den Bau eines LNG-Terminals am Standort Wilhelmshaven von beiden Unternehmen auf das Vorhandensein möglicher Synergien zu prüfen. Herr Minister Lies hat in den letzten sechs Monaten Gespräche mit den Unternehmen Uniper SE und HES Wilhelmshaven Tank Terminal GmbH geführt. Sowohl in Bezug auf Wilhelmshaven als auch in Bezug auf Stade besteht nach Bekunden beider Unternehmen ein großes Interesse, an beiden Orten LNG-Terminals zu realisieren. In diesem Zusammenhang wurde sowohl über die Möglichkeit einer etwaigen GRW-Förderung gesprochen als auch darüber, dass das Bundeswirtschaftsministerium zum Zeitpunkt des Gespräches prüfte, zukünftig die Netzausbaukosten umzuwälzen , das heißt, regulierend tätig zu werden. Des Weiteren wurde über die rechtlichen Rahmenbedingungen der verwaltungstechnischen Umsetzung gesprochen. 10. Hat die Bundesregierung die o. g. Verordnung zur Förderung von fossiler Infrastruktur nach EU-Recht notifizieren lassen? Nein. Nach hiesigem Kenntnisstand hat die Prüfung durch den Bund ergeben, dass die Regelungen nicht als staatliche Beihilfe einzustufen sind, da die Rechtsänderungen netz- und nicht terminalbezogen sind (keine sogenannte Selektivität) und zudem die räumliche Ausdehnung der Monopolzuständigkeit des Netzbetreibers für das Gasfernleitungsnetz bis hin zum LNG-Terminal nicht dem Beihilfenrecht unterfällt. 11. Hat der Niedersächsische Ministerpräsident, der Wirtschaftsminister, der Umweltminister oder einer ihrer Staatssekretäre in den letzten sechs Monaten persönliche Gespräche mit der Bundesregierung über die Förderung von Anlagen zur Produktion von Windwasserstoff geführt? Herr Minister Lies hat ein Gespräch über die Förderung von Anlagen zur Produktion von Windwasserstoff mit Herrn Andreas Feicht, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, geführt. Darüber hinaus ist erwähnenswert, dass die Produktion von Windwasserstoff auf dem letzten Treffen der Energieminister thematisiert wurde, an dem auch der Bundeswirtschaftsminister teilnahm. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3626 5 12. Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 13. Welche Optionen zur Regulierung bzw. zur Gestaltung eines Geschäftsmodells wurden dabei besprochen? Die Fragen 12 und 13 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. In den Gesprächen wurden insbesondere die Inhalte der vom Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz erfolgreich in den Bundesrat eingebrachten Entschließungen zum Handlungsbedarf im Bereich Wasserstoff thematisiert (vgl. BR-Drs. 563/18 [B], Ziffer 3, und BR-Drs. 13/19 [B]). Dazu gehören u. a. die deutliche Ausweitung der im Rahmen des Ideenwettbewerbs „Reallabore der Energiewende“ zur Verfügung stehenden Fördermittel von aktuell 100 Millionen Euro pro Jahr, die Nutzung von Elektrolyseuren als Transformatoren zwischen Strom- und Gasnetzen sowie die grundlegende Erfordernis, ein level-playing-field für regenerativ erzeugten Wasserstoff zu ermöglichen. Die Bundesregierung hat in den Gesprächen dargelegt, dass im Rahmen des Förderprogramms „Reallabore der Energiewende“ nur eine Förderung im Wege eines finanziellen Zuschusses erfolgen solle, nicht jedoch über Ausnahmeregelungen bei Umlagen, Netzentgelten und Steuern. 14. Wie wurden dabei die beihilferechtlichen Fragen beurteilt? Hinsichtlich des zwischen Herrn Minister Lies und Herrn Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Andreas Feicht geführten Gespräches wurden keine beihilferechtlichen Fragen beurteilt. Da der Ideenwettbewerb „Reallabore der Energiewende“ ein Bundesförderprogramm ist, obliegt die Einschätzung, ob und inwieweit in diesem Zusammenhang beihilferechtliche Fragen zu berücksichtigen sind, der Bundesregierung. 15. Wie ist der Stand der Projekte zur Produktion von Windwasserstoff in Niedersachsen? In Niedersachsen gibt es neben den Projekten zur Nutzung von Elektrolyseuren als Transformatoren zwischen Strom- und Gasnetzen, die von den Netzbetreibern vorangetrieben werden, zahlreiche Initiativen mit dem Ziel des Aufbaus einer Wasserstoffwirtschaft. Unter den derzeit geltenden regulatorischen Rahmenbedingungen ist ein auskömmlicher Betrieb dieser Anlagen nicht gegeben. Die Landesregierung hat sich aus diesem Grund in der Vergangenheit bereits mehrfach beim Bund für eine Anpassung dieser Rahmenbedingungen eingesetzt. An dem aktuellen Ideenwettbewerb „Reallabore der Energiewende“ des Bundeswirtschaftsministeriums - Bewerbungsschluss war der 05.04.2019 - haben sich dazu aus verschiedenen Regionen in Niedersachsen Projektträger beworben. Wie kürzlich das BMWi bekannt gegeben hat, wurden insgesamt 88 Projektskizzen eingereicht. Die Vorstellungen der Wettbewerbsteilnehmer zum Förderbedarf der Vorschläge belaufen sich auf insgesamt rund 2,3 Milliarden Euro bei einem Fördervolumen von zunächst 100 Millionen Euro pro Jahr. Eine erste Prüfung der Vorschläge soll nach Auskünften des BMWi bis Ende Juni abgeschlossen werden. Die Landesregierung hat von einzelnen Wettbewerbsteilnehmern vorgestellte Projekte durch Ministerschreiben unterstützt, soweit dies durch die Konsortien gewünscht war. (Verteilt am 06.05.2019) Drucksache 18/3626 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Stefan Wenzel, Anja Piel, Imke Byl, Eva Viehoff, Meta Janssen-Kucz, Detlef Schulz-Hendel und Dragos Pancescu (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung Fragen zur Vereinbarkeit der Verordnung des Bundeswirtschaftsministeriums zur Verbesse-rung der Rahmenbedingungen für den Aufbau der LNG-Infrastruktur in Deutschland vom 14. März 2019 mit dem EU Beihilferecht