Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3639 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Jens Ahrends (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung Clan-Familien in Niedersachsen Anfrage des Abgeordneten Jens Ahrends (AfD), eingegangen am 01.04.2019 - Drs. 18/3427 an die Staatskanzlei übersandt am 05.04.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 06.05.2019 Vorbemerkung des Abgeordneten Laut Welt online vom 28. März 2019 leben in Nordrhein-Westfalen derzeit mehr als 100 sogenannte Clan-Familien, deren Mitglieder in den vergangenen drei Jahren 14 225 Straftaten begangen haben (https://www.welt.de/politik/article190962605/Polizei-In-NRW-gibt-es-doppelt-so-viele-Clans-wiegedacht .html/). Vorbemerkung der Landesregierung Wie bereits in der Beantwortung der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Genthe, Oetjen u. a. (FDP) zu „Clankriminalität in Niedersachsen“, Drs. 18/973 vom 27.06.2018, und anlässlich einer Aktuellen Stunde zu der Anfrage der Fraktion der AfD zum Thema „Kriminelle Familienclans in Niedersachsen - Unternimmt die Landesregierung genug?“ zu TOP 2 a am 22.08.2018 sowie der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Ahrends (AfD) zu „Einsatz des SEK der Polizei in Delmenhorst“, Drs. 18/1606 vom 12.09.2018 und in mehreren zurückliegenden Kleinen und Mündlichen Anfragen in der 17. Legislaturperiode von der Landesregierung dargestellt, ist die Bekämpfung krimineller Clanstrukturen seit Jahren Gegenstand sicherheitsstrategischer Befassungen in Niedersachsen. Ein wichtiger Baustein ist dabei die „Landesrahmenkonzeption zur Bekämpfung krimineller Clanstrukturen in Niedersachen“, die der Gewährleistung landesweit einheitlicher Standards bei der Bekämpfung und Einsatzbewältigung in diesem Phänomenbereich dient und auf einen ganzheitlichen und niedrigschwelligen Bekämpfungsansatz zielt. Die Landesrahmenkonzeption sieht u. a. vor, den kriminellen Clanstrukturen konsequent mit allen zur Verfügung stehenden rechtsstaatlichen Mitteln zu begegnen. Das Phänomen der Clankriminalität wird in Niedersachsen im Bereich der Polizei grundsätzlich auf Basis erkannter clankrimineller Strukturen ausgewertet. Im polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystem wird dazu recherchiert, ob Personen, die diesen Strukturen zugerechnet werden, polizeilich als Verdächtige, Tatverdächtige oder Beschuldigte in Erscheinung getreten sind. Das sich daraus ergebende Bild ist Gegenstand von periodischen Lagebildern, die das Landeskriminalamt seit 2013 jährlich fertigt, und beschränkt sich auf die Zählung von Straftaten, die durch Angehörige von Clanstrukturen aus dem Kreis der Mhallamiye begangen wurden. Danach wurden 2016 882 Ermittlungsverfahren und im Jahr 2017 878 Ermittlungsverfahren eingeleitet . Die Lageerhebung für das Jahr 2018 ist noch nicht abgeschlossen. Es ist deutlich herauszustellen, dass sich der Fokus polizeilicher und justizieller Maßnahmen nicht gegen ganze Clans oder Großfamilien richtet, sondern auf Straftaten, Ordnungsverstöße und Gefahrensituationen , welche durch Angehörige krimineller Clans oder unter Ausnutzung krimineller Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3639 2 Clanstrukturen begangen werden. Bei aller Notwendigkeit einer klaren Problembeschreibung im Zusammenhang mit kriminellen Clans oder Clanangehörigen gilt es, stets sorgsam zu differenzieren und einer Stigmatisierung ganzer Bevölkerungsgruppen entgegenzuwirken. Vor diesem Hintergrund findet eine statistische Erfassung nach Familienstrukturellen oder ethnischen Erhebungsmerkmalen im Bereich der Landesregierung nicht statt; insofern bestehen keine Statistiken über Clan- bzw. Großfamilien, deren Mitglieder oder diesen zuzuordnende Straftaten oder Transferleistungen. 1. Wie viele sogenannte Clan-Familien leben derzeit in Niedersachsen, und wie viele Mitglieder haben diese Familien insgesamt? Unter Hinweis auf die Vorbemerkungen kann diese Frage nicht beantwortet werden. 2. Aus welchen Ländern stammen die Mitglieder der unter Punkt 1 genannten Familien? Unter Hinweis auf die Vorbemerkungen kann diese Frage nicht beantwortet werden. 3. Wie viele Straftaten konnten 2016, 2017 und 2018 Mitgliedern dieser Clan-Familien in Niedersachsen zugeordnet werden? Unter Hinweis auf die Vorbemerkungen kann diese Frage nicht beantwortet werden. 4. Wie viele von den in den Jahren 2016, 2017 und 2018 straffällig gewordenen Clan- Mitgliedern werden derzeit als Intensivtäter geführt? Im Sinne der bestehenden Intensivtäterkonzepte werden derzeit 20 Clan-Angehörige der Mhallamiye als Intensivtäter in Niedersachsen geführt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen verwiesen. 5. Wie viele Mitglieder der Clan-Familien leben aktuell in Niedersachsen von Transferleistungen (ALG II, Sozialhilfe etc.; bitte nach Art und Höhe der jeweiligen Leistungen auflisten )? Unter Hinweis auf die Vorbemerkungen kann diese Frage nicht beantwortet werden. (Verteilt am 08.05.2019) Drucksache 18/3639 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Jens Ahrends (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport Clan-Familien in Niedersachsen