Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3653 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Eva Viehoff und Julia Willie Hamburg (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur namens der Landesregierung Hat die Landesregierung ein Konzept für die Zukunft des paläon? Anfrage der Abgeordneten Eva Viehoff und Julia Willie Hamburg (GRÜNE), eingegangen am 02.04.2019 - Drs. 18/3426 an die Staatskanzlei übersandt am 05.04.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur namens der Landesregierung vom 07.05.2019 Vorbemerkung der Abgeordneten Das Forschungs- und Erlebniszentrum paläon in Schöningen (Landkreis Helmstedt) ist ein anerkannter außerschulischer Lernort für Bildung für Nachhaltige Entwicklung. Zum Juli 2019 wird das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege (NLD) den Betrieb von der paläon GmbH übernehmen . Laut Angaben der Gewerkschaft ver.di wird allen 30 Beschäftigten zum 30. Juni 2019 gekündigt. Mit Stand Ende März 2019 hat das NLD fünf neue Stellen für den Weiterbetrieb des paläon ausgeschrieben (www.denkmalpflege.niedersachsen.de/aktuelles_service/stellenausschreibun gen). Die Beibehaltung als außerschulischer Lernort ist laut Antwort der Landesregierung in der Drucksache 18/2911 auch weiterhin angestrebt, da vor Ort die pädagogische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen von zentraler Bedeutung sei. Das NLD entwickele ein Konzept, wie unter seiner Regie Forschung und archäologische Vermittlung am Fundort im Braunkohletagebau Schöningen organisiert werden könne. Weiter heißt es in der Antwort der Landesregierung: „Im NLD soll die Gesamtleitung der Aufgabenbereiche Forschung und Vermittlung der Archäologie jägerisch lebender Frühmenschengruppen an der Fundstelle im Braunkohletagebau Schöningen wahrgenommen werden. Dazu gehören die Ausstellungverantwortung, die Zuständigkeit für die Vermittlung, der Bereich Marketing und Öffentlichkeitsarbeit sowie die Restaurierung. Die Aufgabenbereiche Reinigung , Kasse, Aufsicht, Führungen und Gruppenbetreuung sollen an Dienstleistungsbetriebe vergeben werden.“ Vorbemerkung der Landesregierung Das paläon - Forschungs- und Erlebniszentrum Schöninger Speere in Schöningen wird von der paläon GmbH getragen. Gesellschafter sind der Landkreis Helmstedt, die Stadt Schöningen, die Allianz für die Region, der Förderverein Schöninger Speere - Erbe der Menschheit e. V., die Stiftung NORD/LB-Öffentliche und die Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz. 1. Wie bewertet die Landesregierung das bisherige Konzept für Museumsbetrieb und außerschulische Bildung des paläon und dessen Durchführung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der paläon GmbH? Das von der paläon GmbH betriebene paläon - Forschungs- und Erlebniszentrum Schöninger Speere ist kein Museumsbetrieb, da die drei neben der Vermittlung für ein Museum konstituierenden Aufgabenbereiche „Sammeln, Forschen und Bewahren“ nicht wahrgenommen werden. Eine qualitative Bewertung von Konzepten und deren Durchführung von privatrechtlichen Unternehmen ist nicht Aufgabe der Landesregierung. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3653 2 2. Wie viele Schulklassen besuchten das paläon in den Jahren 2013, 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 (bitte aufschlüsseln nach Postleitzahl der besuchenden Schulen)? Das paläon - Forschungs- und Erlebniszentrum Schöninger Speere in Schöningen wird von der privatrechtlich organisierten paläon GmbH betrieben, an der das Land Niedersachsen nicht beteiligt ist. Die Landesregierung verfügt daher nicht über die mit der Frage 2 erbetenen Informationen. 3. Wie viele Beschäftigte hatte das paläon in den Jahren 2013, 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018? Dem Ministerium für Wissenschaft und Kultur liegen bezüglich der mit der Frage 3 erbetenen Informationen lediglich Beschäftigungszahlen der paläon GmbH für das Jahr 2018 vor. Danach waren 38 Personen bei der paläon GmbH beschäftigt, davon zwei Personen als Vollzeitbeschäftigte (VZ), 14 Personen als Teilzeitbeschäftigte (TZ) und 22 als geringfügig Beschäftigte (GB). Des Weiteren befand sich im Jahr 2018 eine Person bei der paläon GmbH in einem Ausbildungsverhältnis. 4. Welche Aufgaben nahmen die bislang 30 Beschäftigten beim paläon wahr (bitte einzeln auflisten)? Nach einer dem Ministerium für Wissenschaft und Kultur vorliegenden Auflistung von Beschäftigten der paläon GmbH nahmen die Beschäftigten der paläon GmbH im Jahr 2018 folgende Aufgaben wahr: Geschäftsführung (2 Personen TZ), Vertrieb (1 Person VZ), PR (1 Person TZ), Bildung und Vermittlung (1 Person TZ), Assistenz Geschäftsführung (1 Person TZ), Buchungsservice (1 Person TZ), Wissenschaft (1 Person TZ), Haustechnik (1 Person VZ), Hausmeister (1 Person GB), Kasse (3 Personen TZ, 2 Personen GB), Vermittlung (4 Personen TZ, 18 Personen GB), Pferdepflege (1 Person GB). 5. Welche dieser bislang ausgeführten Aufgaben werden künftig wegfallen, wenn statt 30 dann fünf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim paläon beschäftigt sein werden? Die aktuellen Planungen für die zukünftige Vermittlung der Archäologie jägerisch lebender Frühmenschengruppen am Beispiel der altpaläolithischen Fundstelle im Braunkohletagebau Schöningen sehen vor, dass der vom Land finanzierte Forschungsbereich in Kooperation mit der Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung sowie der Eberhard-Karls-Universität Tübingen zusammen mit der Vermittlung der Archäologie jägerisch lebender Frühmenschengruppen unter einer gemeinsamen wissenschaftlichen Leitung unter der Regie des Niedersächsischen Landesamts (NLD) neu organisiert und strukturiert wird. Dabei werden Synergien entstehen, da beispielsweise die im Forschungsbereich tätigen Studierenden sowie Doktorandinnen und Doktoranden mit ihrer Expertise die Vermittlung unterstützen. Die für die Vermittlung der Archäologie jägerisch lebender Frühmenschengruppen geplante Struktur unterscheidet sich grundsätzlich von der der paläon GmbH. Es handelt sich um eine Einheit innerhalb der Denkmalfachbehörde. Deshalb sind zahlreiche Querschnittsaufgaben durch die bestehende Behördenstruktur abgebildet. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3653 3 Im NLD soll die Gesamtleitung der Aufgabenbereiche Forschung und Vermittlung der Archäologie jägerisch lebender Frühmenschengruppen an der Fundstelle im Braunkohletagebau Schöningen wahrgenommen werden. Dazu sollen die Ausstellungsverantwortung, die Zuständigkeit für die Vermittlung, der Bereich Marketing und Öffentlichkeitsarbeit sowie die Restaurierung gehören. Die Dienstleistungen, die sich zur Fremdvergabe eignen, sollen gemäß den Vorgaben der Landeshaushaltsordnung und des Vergaberechts ausgeschrieben werden. Alle weiteren Aufgabenbereiche sollen von Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern vor Ort wahrgenommen werden. 6. Wie wird sich die Reduktion von bislang 30 Beschäftigten auf künftig fünf Beschäftigte auf den Betrieb des paläon bzw. auf die bisher ausgeführten Aufgaben auswirken? Die paläon GmbH führt bis zum 30. Juni 2019 in eigener Zuständigkeit und Verantwortung das Geschäft des paläon - Forschungs- und Erlebniszentrum Schöninger Speere. Ab dem 1. Juli 2019 wird die Vermittlung der Archäologie jägerisch lebender Frühmenschengruppen an der Fundstelle im Braunkohletagebau Schöningen neu strukturiert und organisiert und unter der Regie des NLD stattfinden . Das Land Niedersachsen, vertreten durch das NLD, übernimmt nicht den Betrieb des paläon bzw. der paläon GmbH. Die zukünftige Vermittlung der Archäologie jägerisch lebender Frühmenschengruppen an der Fundstelle im Braunkohletagebau Schöningen wird gemäß den Standards in Landesmuseen sowie den Vorgaben des Haushaltsgesetzgebers erfolgen. Dabei steht die Übertragung wissenschaftlicher Qualität in eine publikumsorientierte Sprache im Vordergrund. Mit dem zukünftigen Personalkörper sowie den einzukaufenden Dienstleistungen werden die Anforderungen an eine zeitgemäße Vermittlung erfüllt. 7. In welcher Weise stellt die Landesregierung sicher, dass mögliche Beschäftigte externer Drittanbieter nicht schlechter gestellt sind bezüglich Entgelt und Arbeitsbedingungen als die direkt beim paläon Beschäftigten? Das Land Niedersachsen, vertreten durch das NLD, übernimmt nicht den Betrieb des paläon - Forschungs - und Erlebniszentrum Schöninger Speere bzw. der paläon GmbH. Es wird daher zukünftig keine „direkt beim paläon Beschäftigten“ geben. Die Zuständigkeit für die Vermittlung der Archäologie jägerisch lebender Frühmenschengruppen an der Fundstelle im Braunkohletagebau Schöningen liegt ab dem 1. Juli 2019 beim NLD, sodass die in diesem Zusammenhang insbesondere in den Bereichen Ausstellungs- und Vermittlungsverantwortung, Marketing und Öffentlichkeitsarbeit sowie Restaurierung tätigen Beschäftigten Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter des Landes Niedersachsen werden. Die Aufgabenbereiche, die sich zur Fremdvergabe eignen, sollen ausgeschrieben werden und gemäß den Regeln des Landes vergeben. Zuständige Stelle ist das Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN). 8. Welche Vorgaben werden möglichen externen Dienstleistungsbetrieben für die Auftragsdurchführung der Aufgabenbereiche Reinigung, Kasse, Aufsicht, Führungen und Gruppenbetreuung gemacht? Es werden der Umfang der benötigten Stunden sowie die Aufgabendefinition (z. B. Reinigungsleistungen ) als zu erbringende Leistung definiert. Grundlage für die Vergabe sind die gesetzlichen Grundlagen des Bundes bzw. des Landes Niedersachsen für die Vergabe von Dienstleistungen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3653 4 9. Nach welchen Entgeltstufen wurden die bisherigen 30 Mitarbeitenden der paläon GmbH bezahlt und nach welchen Entgeltstufen sollen die neuen fünf vom NLD ausgeschriebenen Stellen bezahlt werden? Das Land Niedersachsen ist nicht an der paläon GmbH beteiligt. Ob die Mitarbeitenden der privatrechtlich organisierten paläon GmbH nach Entgeltstufen bezahlt werden bzw. nach welchen konkreten Entgeltstufen sie bezahlt werden, ist Angelegenheit der paläon GmbH; Informationen hierüber liegen dem Ministerium für Wissenschaft und Kultur bzw. dem Landesamt für Denkmalpflege nicht vor. Die für der Vermittlung der Archäologie jägerisch lebender Frühmenschengruppen an der Fundstelle im Braunkohletagebau Schöningen vom NLD ausgeschriebenen bzw. zu besetzenden Stellen sollen wie folgt dotiert sein: – Gesamtleitung: Entgeltgruppe (EG) 14 der Entgeltordnung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder, – Leitung Vermittlung/Ausstellung: EG 13 der Entgeltordnung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder, – Restaurierung: EG 10 der Entgeltordnung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder, – Verwaltung: EG 9 der Entgeltordnung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder, – Haustechnik: EG 5 der Entgeltordnung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder . Die Entgeltstufen der zukünftigen Stellen hängen von der jeweiligen Berufserfahrung der einzustellenden Personen ab. 10. Wie sieht das neue Gesamtkonzept des NLD für die Fortführung des Museumsbetriebs, der außerschulischen Bildungsangebote und der Gastronomie des paläon aus (bitte für jeden Einzelbereich aus inhaltlicher als auch betriebswirtschaftlicher Sicht darstellen)? Das von der paläon GmbH betriebene paläon - Forschungs- und Erlebniszentrum Schöninger Speere ist kein Museumsbetrieb, da die drei neben der Vermittlung für ein Museum konstituierenden Aufgabenbereiche Sammeln, Forschen und Bewahren nicht wahrgenommen werden. Die zukünftige Vermittlung der Archäologie jägerisch lebender Frühmenschen unter der Regie des NLD soll den aktuellen Planungen zufolge erstmals museale Aufgaben an der Fundstelle im Braunkohletagebau Schöningen wahrnehmen, da sie die Erforschung der landeseigenen Funde sowie deren konservatorischen Erhalt betreuen soll und diese Aufgaben erstmals mit der Vermittlung verbunden werden sollen. Das NLD entwickelt aktuell das Feinkonzept für die zukünftige Vermittlung der Archäologie jägerisch lebender Frühmenschengruppen an der Fundstelle im Braunkohletagebau Schöningen. Da die Vermittlung als eine der musealen Säulen im Zentrum der Arbeit steht, kann die zukünftige Arbeit des NLD im Bereich der Archäologie jägerisch lebender Frühmenschen weder inhaltlich noch betriebswirtschaftlich in diesen Bereichen getrennt werden. Sie erfolgt im kameralistischen System des Landeshaushalts. Für den Grundbetrieb des Gebäudes ohne Öffnung für die Öffentlichkeit und ohne Personaleinsatz sind voraussichtlich ca. 327 TEuro notwendig. Darunter fallen u. a. die Kosten für die Pacht, Wartung etc. Aufgrund der Tarifentwicklung sind Aufwendungen für das Personal in Höhe von bis zu 306 TEuro zu veranschlagen. Das NLD hat beim Kultusministerium im Kontext der Vermittlung der Archäologie jägerisch lebender Frühmenschengruppen an der Fundstelle im Braunkohletagebau Schöningen die Anerkennung als außerschulischer Lernort beantragt. Das NLD wird keine Gastronomie an der Fundstelle im Braunkohletagebau Schöningen betreiben. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3653 5 11. In welchem Umfang plant die Landesregierung, die aktuelle paläon GmbH fortzuführen? Das Land wird weder die paläon GmbH fortführen noch den Betrieb des paläon - Forschungs- und Erlebniszentrum Schöninger Speere an der Fundstelle im Braunkohletagebau Schöningen übernehmen . 12. Welche Höhe sollen die von der Stadt Schöningen und dem Landkreis Helmstedt als Gesellschafter gezahlten Einlagen bei einer Nichtabwicklung der paläon GmbH haben? Das Land Niedersachsen ist nicht an der privatrechtlich organisierten paläon GmbH beteiligt. Die Landesregierung verfügt daher nicht über die mit der Frage 12 erbetenen Informationen. 13. Wie hoch sind die zu erwartenden Mehrkosten, die die Stadt Schöningen aufgrund der Berechnungsgrundlage des Verkehrswertes an Pacht erheben muss, um zukünftig entsprechende Rückstellungen für anfallende Reparaturkosten einstellen zu können? Wurden diese Zahlen vom Land Niedersachsen bei der Kostenberechnung mit einbezogen ? Das Mietvolumen des Betriebspachtvertrags der Stadt Schöningen mit der paläon GmbH ist die Grundlage für die aktuellen Verhandlungen für einen neuen Pachtvertrag zwischen der Stadt Schöningen und dem Land Niedersachsen, vertreten durch das NLD, und als Verhandlungsführer dem fachlich zuständigen Landesliegenschaftsfonds. Die Verteilung der gegebenenfalls entstehenden Kosten für Reparaturen erfolgt gemäß den marktüblichen Regeln. Dabei liegen der Erhalt des Baukörpers (Dach und Fach) beim Eigentümer (Stadt Schöningen), die Lasten für Schönheitsreparaturen und aus eigener Notwendigkeit entstehenden Maßnahmen beim Pächter (NLD). 14. Wie ist das paläon in das Tourismuskonzept für die Region Braunschweig-Wolfsburg eingebunden? Für die Region Braunschweig-Wolfsburg liegt dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung ein Tourismuskonzept mit Stand vom 28.09.2017 vor. Das paläon - Forschungs- und Erlebniszentrum Schöninger Speere wird in dieser Ausfertigung als „ergänzende kulturelle Attraktion “ eingeordnet. Das Konzept umfasst u. a. eine SWOT-Analyse (Stärken-Schwächen-Chancen- Risiken-Analyse). In dieser wird das paläon - Forschungs- und Erlebniszentrum Schöninger Speere an zwei Stellen in der Rubrik „Stärken“ erwähnt: zum einen als eines von mehreren Beispielen für „Bedeutende Stätten deutscher Geschichte und Kultur“, zum anderen ebenfalls im Verbund mit anderen Einrichtungen unter der Überschrift „Besucherattraktionen im Bereich Geschichte und Kultur “. In dem Konzept wird herausgearbeitet, dass in der Region Braunschweig-Wolfsburg für die Entwicklung von touristischen Angeboten und Produkten die Themen Natur und Erholung sowie Kultur und Geschichte im Mittelpunkt stehen. Unter dem regionalen Thema „Kultur und Geschichte“ findet das paläon - Forschungs- und Erlebniszentrum Schöninger Speere Erwähnung im Zusammenhang mit dem Netzwerk ZeitOrte, welches Angebote bündelt, vernetzt und vermarktet - hier wird das paläon - Forschungs- und Erlebniszentrum Schöninger Speere als „Angebot mit Strahlkraft “ bezeichnet. Zudem erscheint das paläon - Forschungs- und Erlebniszentrum Schöninger Speere im Anhang des Tourismuskonzepts in einer Auflistung zertifizierter Betriebe unter KinderFerienLand Niedersachsen und Reisen für Alle. Im Kapitel „Handlungsempfehlungen“ wird das paläon - Forschungsund Erlebniszentrum Schöninger Speere nicht explizit erwähnt. Hier findet sich allgemein der Punkt „Weiterentwicklung und Reattraktivierung Museen“ wieder. Dort wird ausdrücklich darauf hingewiesen , dass es in der Region zahlreiche „ZeitOrte“ gebe, welche die Region im Hinblick auf den notwendigen Finanzbedarf für regelmäßige Reattraktivierungen und zeitgemäße Gestaltung von Museen und Besucherattraktionen vor besondere Herausforderungen stelle. Es wird die Erstellung von Entwicklungskonzepten und Reattraktivierungsplänen für einzelne Anlagen von besonderer touristi- Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3653 6 scher Bedeutung (überregionales Einzugsgebiet) empfohlen, ohne dass diese konkret benannt werden. 15. Zu welchem Zeitpunkt plant die Landesregierung die Evaluierung des neuen Betriebskonzeptes und wird sie diese Ergebnisse dem zuständigen Ausschuss für Wissenschaft und Kultur mitteilen? 16. Plant die Landesregierung, die Ergebnisse der Evaluierung in den Haushaltsplan für 2020 zu berücksichtigen? Die Fragen 15 und 16 werden zusammen beantwortet. Das NLD entwickelt aktuell das Feinkonzept für die zukünftige Vermittlung der Archäologie jägerisch lebender Frühmenschengruppen an der Fundstelle im Braunkohletagebau Schöningen. Die Vorgaben des Haushaltsgesetzgebers aus dem Haushaltsplan 2019 sind die Grundlage für diese Feinkonzeptentwicklung und die Durchführung. Über die Durchführung einer Evaluierung wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. (Verteilt am 08.05.2019) Drucksache 18/3653 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Eva Viehoff und Julia Willie Hamburg (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur Hat die Landesregierung ein Konzept für die Zukunft des paläon?