Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3687 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Stephan Bothe (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung Geringe Einkommen Anfrage des Abgeordneten Stephan Bothe (AfD), eingegangen am 01.04.2019 - Drs. 18/3429 an die Staatskanzlei übersandt am 09.04.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung vom 09.05.2019 Vorbemerkung des Abgeordneten Rund 4 Millionen Menschen in Deutschland, die in einer Vollzeitbeschäftigung tätig sind, arbeiten zu einem Niedriglohn.1 Aufgrund dieses Umstands entsteht für diese Gruppe ein Risiko für Altersarmut . Vorbemerkung der Landesregierung Die Lage auf dem niedersächsischen Arbeitsmarkt entwickelt sich weiterhin positiv. Die Arbeitslosigkeit sinkt kontinuierlich. In 18 niedersächsischen Landkreisen liegt die Arbeitslosenquote unter 5 %, in elf Landkreisen sogar unter 4 %, sodass hier nahezu von Vollbeschäftigung gesprochen werden kann. Historische Bestwerte erreichen auch Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Niedersachsen: 4 Millionen Menschen sind erwerbstätig, rund 3 Millionen von ihnen gehen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach. Auch die Prognosen für die nahe Zukunft stimmen zuversichtlich. Die stabile Arbeitsmarktlage ist aber kein Selbstläufer. Angesichts der Herausforderungen der Zukunft etwa durch Demografie und Digitalisierung ist die Sicherung des Fachkräftebedarfs eines der zentralen arbeitsmarktpolitischen Ziele der Landesregierung, die im Rahmen der Fachkräfteinitiative ressortübergreifend angegangen werden. Die Antworten zu nachfolgenden Fragen enthalten den jeweils aktuell zur Verfügung stehenden Datenstand . Für die Beantwortung der Fragen wurden Statistiken der Bundesagentur für Arbeit, des Statistischen Bundesamtes und des Betriebspanels des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB-Betriebspanel) zugrunde gelegt. Das IAB-Betriebspanel ist eine repräsentative Arbeitgeberbefragung zu betrieblichen Bestimmungsgrößen der Beschäftigung. Sie umfasst ein breites Fragenspektrum zu einer Vielzahl beschäftigungspolitischer Themen, die in verschiedenen Forschungsprojekten untersucht werden. Bei den Zahlen des IAB-Betriebspanels handelt es sich um hochgerechnete Werte aus einer Stichprobe, die mit einer gewissen Ungenauigkeit einhergehen. 1. Wie viele Arbeitnehmer in Niedersachsen arbeiten derzeit im Niedriglohnsektor, sind derzeit sogenannte Ein-Euro-Jobber und/oder sind zurzeit in der Zeitarbeit beschäftigt (bitte einzeln aufschlüsseln)? In Anlehnung an die Definition der OECD gilt laut Bundesagentur für Arbeit als Geringverdiener, „wer als sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigter der Kerngruppe weniger als zwei Drittel 1 Vgl. https://www.zeit.de/news/2018-11/30/millionen-menschen-arbeiten-in-vollzeit-zum-niedriglohn-181130- 99-27833; abgerufen am 06.03.19 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3687 2 des Medianentgelts aller sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten der Kerngruppe erzielt (Schwelle des unteren Entgeltbereichs)“. Der Medianverdienst ist jener Bruttoverdienst, welcher die Beschäftigten in zwei gleich große Gruppen einteilt. Die eine Hälfte verdient weniger und die andere Hälfte mehr als den Medianverdienst. Im Einzelnen gehören zu den sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten der Kerngruppe folgende Personengruppen aus dem Meldeverfahren zur Sozialversicherung : – sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ohne besondere Merkmale, – Nebenerwerbslandwirte, – Nebenerwerbslandwirte saisonal bedingt, – unständig Beschäftigte (Meldung des Arbeitgebers), – versicherungsfreie Altersvollrentner und Versorgungsbezieher wegen Alters, – Seeleute und Seelotsen, – in der Seefahrt beschäftigte versicherungsfreie Altersvollrentner und Versorgungsbezieher wegen Alters, – unständig Beschäftigte (Meldung der Krankenkasse). Für Deutschland berechnet sich für das Jahr 2017 nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit eine Schwelle des unteren Entgeltbereichs von 2 139 Euro. In Niedersachsen verdienten 378 645 aller sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten der Kerngruppe in 2017 ein Einkommen, das unter dieser bundeseinheitlichen Schwelle liegt. Im Dezember 2018 befanden sich in Niedersachsen nach der Statistik der Bundesagentur für Arbeit 4 341 Personen in einer Arbeitsgelegenheit nach § 16 d SGB II (umgangssprachlich „Ein-Euro-Jobber “). Im September 2018 waren in Niedersachsen nach der Statistik der Bundesagentur für Arbeit 88 925 Leiharbeiternehmerinnen und -nehmer beschäftigt. Darunter waren 82 137 sozialversicherungspflichtig und 6 788 ausschließlich geringfügig beschäftigt. 2. Wie viele Personen in Niedersachsen arbeiten derzeit für den Mindestlohn? Um Daten zur Wirkung des Mindestlohns zu gewinnen, wurde die Verdiensterhebung 2017 als Sondererhebung von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durchgeführt. Auf freiwilliger Basis berichteten dazu repräsentativ ausgewählte Betriebe über Bruttoverdienste und Arbeitszeit im April 2017. Der geringe Rücklauf verhinderte, Auswertungen auf Bundeslandebene durchzuführen. Nur für drei Länder konnte die Zahl der Beschäftigungsverhältnisse mit Mindestlohn dargestellt werden. Für Niedersachsen liegen keine Erkenntnisse vor. Die Mindestlohnkommission stellt hierzu in ihrem zweiten Bericht zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns fest, „wie schwierig es trotz hoher methodischer Kompetenz ist, aussagekräftige und belastbare Ergebnisse auf Basis der verfügbaren Daten zu generieren. Dies hängt maßgeblich mit den Schwierigkeiten zusammen, den Stundenlohn exakt zu berechnen, vom Mindestlohn betroffene Beschäftigte und Betriebe zu identifizieren und geeignete Kontrollgruppen abzugrenzen.“ 3. Wie viele Personen in Niedersachsen erhalten derzeit neben ihrem Einkommen aufstockendes ALG II? Im Dezember 2018 waren in Niedersachsen 106 384 erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) erwerbstätig und haben neben ihrem Erwerbseinkommen Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) bezogen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3687 3 4. Mit wie vielen Rentenbeziehern, die in die Grundsicherung fallen, rechnet die Landesregierung im Jahr 2030? Eine belastbare Prognose, wie viele Menschen im Jahr 2030 einen Anspruch auf Grundsicherung im Alter haben werden, ist zum heutigen Zeitpunkt aus Sicht der Landesregierung noch nicht möglich . Konkrete Zahlen können hierzu auch seitens der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig -Hannover und Oldenburg-Bremen für Niedersachsen nicht genannt werden. Anspruch auf Grundsicherung im Alter nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB XII) haben Menschen, wenn sie die Regelaltersgrenze erreicht haben und wenn sie ein so geringes Einkommen oder Vermögen haben, dass es für den Lebensunterhalt nicht oder nicht vollständig ausreicht. Grundsätzlich führen dabei leistungserweiternde Regelungen wie beispielsweise die mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz zum 01.01.2018 eingeführten zusätzlichen Freibeträge nach § 82 Abs. 4, 5 SGB XII zu einem Anstieg der Empfängerzahl, während die kontinuierliche Anhebung der Altersgrenze nach § 41 SGB XII anstiegsmindernd wirkt. Ferner muss abgewartet werden , ob die von Bundesminister Heil beabsichtigte Grundrente umgesetzt wird und, wenn ja, in welcher Form. Dieses könnte gegebenenfalls die Risiken von Altersarmut reduzieren und somit auch Auswirkungen auf die Anzahl von Grundsicherungsbeziehern im Alter haben. Darüber hinaus wurde durch die Bundesregierung am 03.05.2018 die Kommission „Verlässlicher Generationenvertrag (sogenannte Rentenkommission)“ einberufen. Ziel der Kommission ist es, Wege zu einer nachhaltigen Sicherung und Fortentwicklung der Alterssicherungssysteme ab dem Jahr 2025 zu finden und damit das Fundament für einen neuen, verlässlichen Generationenvertrag zu schaffen, welcher die berechtigten Interessen der beitragszahlenden jüngeren und der leistungsempfangenden älteren Generation in einen sachgerechten Einklang bringt. Gegebenenfalls könnten auch Vorschläge dieser Kommission die Risiken von Altersarmut reduzieren und somit ebenfalls Auswirkungen auf die Anzahl von Grundsicherungsbezieherinnen und Grundsicherungsbeziehern im Alter haben. Weitere erhebliche Einflussfaktoren ergeben sich aus der nicht verlässlich zu prognostizierenden wirtschaftlichen Entwicklung und der damit verbundenen Entwicklung des Arbeitsmarktes wie auch aus sonstigen gesellschaftlichen Entwicklungen. 5. Wie viele Personen in Niedersachsen erhalten derzeit Wohngeld nach dem WoGG? Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes bezogen am Jahresende 2017 in Niedersachsen 53 529 Haushalte Wohngeld. 6. Wie hoch ist derzeit der durchschnittliche Satz des Wohngeldes aller Wohngeldbezieher ? Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes belief sich der durchschnittliche Wohngeldanspruch am Jahresende 2017 in Niedersachsen auf 158 Euro. 7. Arbeitnehmer im abhängigen Beschäftigungsverhältnis, die eine Voll- oder Teilzeitstelle ab 21 Wochenstunden unbefristet ausüben, sind in einem sogenannten Normalarbeitsverhältnis . Wie haben sich die absolute Zahl und der Anteil der Beschäftigten im Normalarbeitsverhältnis an allen abhängig Beschäftigten in Niedersachsen von 2000 bis 2019 entwickelt (bitte nach jedem Jahr einzeln aufschlüsseln)? In der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit ist eine Unterscheidung der Arbeitszeit nach Stundenzahl nicht möglich. Teilzeit ist jede vertraglich festgelegte Arbeitszeit, die geringer als die tariflich/betrieblich festgelegte Regelarbeitszeit ist. Die Entwicklung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach Voll- und Teilzeit sowie die entsprechenden Anteile von 2000 bis 2018 (jeweils zum 30.06. des Jahres) können der Tabelle zu Frage 7 in der Anlage entnommen werden. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3687 4 8. Arbeitnehmer im abhängigen Beschäftigungsverhältnis, die in Leiharbeit/Zeitarbeit, in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis, in einer Teilzeitbeschäftigung und/oder einem befristeten Beschäftigungsverhältnis sind, werden als sogenannte Beschäftigte in einem atypischen Arbeitsverhältnis bezeichnet. Wie haben sich die absolute Zahl und der Anteil der Beschäftigten in einem atypischen Arbeitsverhältnis an allen abhängig Beschäftigten in Niedersachsen von 2000 bis 2019 entwickelt (bitte nach jedem Jahr einzeln aufschlüsseln)? Die Beschäftigten in einem atypischen Beschäftigungsverhältnis können/dürfen nicht aufsummiert werden, da beispielsweise eine Person in der Arbeitnehmerüberlassung in Teilzeit oder auch geringfügig beschäftigt sein kann und es somit zu Doppelzählungen kommen kann. Folglich können die Anzahl und der Anteil der Beschäftigten in einem atypischen Beschäftigungsverhältnis an allen abhängig Beschäftigten in Niedersachsen nicht ausgewiesen werden. Daten zur Befristung und zum Befristungsanteil im Bestand der Beschäftigten können aus der Statistik der Bundesagentur für Arbeit aus methodischen Gründen nicht veröffentlicht werden. Grundlage für die Daten zur befristeten Beschäftigung ist das IAB-Betriebspanel (vgl. Vorbemerkungen). Die Daten können der Tabelle zu Frage 10 in der Anlage entnommen werden. Die Entwicklung der einzelnen Beschäftigungsarten und die jeweiligen Anteile an allen abhängig Beschäftigten können der Tabelle zu Frage 8 in der Anlage entnommen werden. 9. Hat die Landesregierung Kenntnisse über die absolute Anzahl und den Anteil Beschäftigter an allen abhängig Beschäftigten in Niedersachsen, die in einer sogenannten prekären Beschäftigung tätig sind (bitte die Jahre 2000 bis 2019 einzeln aufschlüsseln)? Der Begriff der prekären Beschäftigung ist in der amtlichen Statistik nicht definiert. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung subsumiert unter diesen Begriff „Arbeitsverhältnisse mit niedrigen Löhnen, die häufig nicht auf Dauer und Kontinuität angelegt sind, keine Absicherung durch die Sozialversicherung und nur geringe arbeitsrechtliche Schutzrechte aufweisen.“ Das Institut Arbeit und Qualifikation an der Universität Duisburg-Essen fasst prekäre Beschäftigung zusammen als „Arbeit, die aufgrund ihrer Instabilität, geringer und schwankender Vergütung, geringer sozialer Einbindung am Arbeitsplatz und weiterer Merkmale sowohl objektiv als auch subjektiv wenig Sicherheit und Perspektive bietet“. Zu den so definierten Arbeitsverhältnissen liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse für Niedersachsen vor, da sich die Fragestellung nicht mit den Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit beantworten lässt. 10. Wie haben sich die absolute Anzahl und der Anteil von befristet Beschäftigten an allen abhängig Beschäftigten von 2000 bis 2019 in Niedersachsen entwickelt (bitte nach jedem Jahr einzeln aufschlüsseln)? Die Frage 10 wird auf Basis des IAB-Betriebspanels beantwortet (vgl. Vorbemerkungen und Antwort zu Frage 8), da Daten zur Befristung und zum Befristungsanteil aus der Statistik der Bundesagentur für Arbeit aus methodischen Gründen nicht veröffentlicht werden können. Aktuell sind Daten aus dem Betriebspanel bis zum Jahr 2017 - jeweils zum 30.06. des Jahres - verfügbar. Die erfragten Angaben können der Tabelle zu Frage 10 in der Anlage entnommen werden. 11. Wie haben sich die absolute Anzahl und der Anteil von Leiharbeitsbeschäftigten an allen abhängig Beschäftigten von 2000 bis 2019 in Niedersachsen entwickelt (bitte nach jedem Jahr einzeln aufschlüsseln)? Die Anzahl und der Anteil von Leiharbeitsbeschäftigten an allen abhängig Beschäftigten von 2013 bis 2018 können der Tabelle zu Frage 8 in der Anlage entnommen werden. Daten für 2019 liegen noch nicht vor. Dabei ist zu berücksichtigten, dass es ein personenbezogenes Merkmal zur Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) auf Basis der Meldungen zur Sozialversicherung erst ab dem Berichtsjahr 2013 gibt (vgl. Spalte 4 der Tabelle zu Frage 8 in der Anlage). Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3687 5 12. Wie viele der befristeten Arbeitsverträge sind in Niedersachsen ohne Sachgrund befristet ? Wie hat sich diese Zahl von 2000 bis 2019 entwickelt (bitte nach jedem Jahr einzeln aufschlüsseln)? 13. Wie haben sich die absolute Anzahl und der Anteil der sachgrundlos befristeten Arbeitsverträge an allen befristeten Arbeitsverträgen in Niedersachsen von 2000 bis 2019 entwickelt (bitte nach jedem Jahr einzeln aufschlüsseln)? Die Fragen 12 und 13 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Frage lässt sich mit den Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit nicht beantworten, da die Angabe zum Befristungsgrund nicht Gegenstand des Meldeverfahrens zur Sozialversicherung ist. Daher wird die Frage auf Basis des IAB-Betriebspanels (vgl. Vorbemerkungen sowie Antwort zu Frage 10) beantwortet. Angaben zu sachgrundlosen Befristungen stehen nicht für alle gewünschten Jahre zur Verfügung. Die erfragten Angaben sind für die Jahre 2001, 2004, 2012, 2013 und 2017 der Tabelle zu den Fragen 12 und 13 in der Anlage zu entnehmen. 14. Wie hoch ist der derzeitige durchschnittliche Bruttomonatsverdienst von Vollzeitbeschäftigten in Niedersachsen? Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes lagen im Jahr 2018 die durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste für Vollzeitbeschäftigte im Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich in Niedersachsen ohne Sonderzahlungen bei 3 696 Euro und mit Sonderzahlungen bei 4 015 Euro. (Verteilt am 10.05.2019) Anlage Tabellen zur Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung zur Anfrage des Abgeordneten Stephan Bothe (AfD), eingegangen am 01.04.2019 - Drs. 18/3429 Tabelle zu Frage 7 Die Angaben zur Arbeitszeit (Vollzeit/Teilzeit) im Zeitraum von Januar 2011 bis September 2012 wurden durch ein Imputationsverfahren nachträglich ergänzt und entsprechen, was die Verteilung und Entwicklung betrifft, dem Stand nach Einführung des Tätigkeitsschlüssels 2010. Von Dezember 2010 auf Januar 2011 kommt es zu einem einmaligen umstellungsbedingten Niveaueffekt bei der Teilzeitquote, welcher bei den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten auf Bundesebene rund plus zwei Prozentpunkte beträgt. Dies ist auf Aktualisierungseffekte zurückzuführen. Niedersachsen Stichtag jeweils zum 30.06. des Jahres … Insgesamt darunter/davon Anteil Arbeitszeit an allen SvB Vollzeit Teilzeit Vollzeit Teilzeit 1 2 3 4 5 2000 2.431.125 1.998.689 409.644 82,2 16,8 2001 2.423.246 1.973.595 426.220 81,4 17,6 2002 2.419.514 1.954.669 439.708 80,8 18,2 2003 2.375.541 1.911.421 437.690 80,5 18,4 2004 2.342.842 1.872.670 442.965 79,9 18,9 2005 2.318.336 1.837.406 452.856 79,3 19,5 2006 2.336.871 1.842.519 465.910 78,8 19,9 2007 2.374.586 1.864.770 480.394 78,5 20,2 2008 2.438.087 1.904.989 502.376 78,1 20,6 2009 2.439.654 1.887.139 520.825 77,4 21,3 2010 2.478.845 1.900.793 545.053 76,7 22,0 2011 2.557.772 1.879.988 648.902 73,5 25,4 2012 2.632.994 1.944.916 684.454 73,9 26,0 2013 2.667.445 1.961.695 699.651 73,5 26,2 2014 2.722.506 1.962.013 726.942 72,1 26,7 2015 2.784.011 2.012.471 770.926 72,3 27,7 2016 2.836.091 2.034.689 801.309 71,7 28,3 2017 2.894.119 2.059.776 834.333 71,2 28,8 2018 2.956.773 2.094.969 861.804 70,9 29,1 Erstellungsdatum: 15.04.2019, Statistik-Service Nordost, Auftragsnummer 283784 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit Tabelle zu Frage 8 Niedersachsen Zeitreihe Stichtag jeweils zum 30.06. des Jahres … Beschäftigte Insgesamt darunter: Leiharbeitnehmer1) ausschließlich geringfügig Beschäftigte Teilzeit Beschäftigte (Sp. 2 + Sp. 3) davon Beschäftigte (Sp. 5 + Sp. 6) davon Anteil (Sp. 4 / Sp. 1) Anteil (Sp. 3 / Sp. 1) Teilzeit Anteil (Sp. 10 / Sp. 1) Sozialversicherungs - pflichtig Beschäftigte ausschließlich geringfügig Beschäftigte Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ausschließlich geringfügig Beschäftigte 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 2000 2.903.732 2.431.125 472.607 16,3% 409.644 14,1% 2001 2.891.946 2.423.246 468.700 16,2% 426.220 14,7% 2002 2.899.910 2.419.514 480.396 16,6% 439.708 15,2% 2003 2.859.057 2.375.541 483.516 16,9% 437.690 15,3% 2004 2.882.275 2.342.842 539.433 18,7% 442.965 15,4% 2005 2.855.101 2.318.336 536.765 18,8% 452.856 15,9% 2006 2.882.226 2.336.871 545.355 18,9% 465.910 16,2% 2007 2.923.063 2.374.586 548.477 18,8% 480.394 16,4% 2008 2.989.772 2.438.087 551.685 18,5% 502.376 16,8% 2009 3.003.899 2.439.654 564.245 18,8% 520.825 17,3% 2010 3.040.464 2.478.845 561.619 18,5% 545.053 17,9% 2011 3.119.700 2.557.772 561.928 18,0% 648.902 20,8% 2012 3.185.498 2.632.994 552.504 17,3% 684.454 21,5% 2013 3.224.285 2.667.445 556.840 88.523 81.427 7.096 2,7% 17,3% 699.651 21,7% 2014 3.283.444 2.722.506 560.938 88.164 81.107 7.057 2,7% 17,1% 726.942 22,1% 2015 3.328.728 2.784.011 544.717 92.436 85.104 7.332 2,8% 16,4% 770.926 23,2% 2016 3.380.965 2.836.091 544.874 98.877 90.515 8.362 2,9% 16,1% 801.309 23,7% 2017 3.434.188 2.894.119 540.069 98.858 90.553 8.305 2,9% 15,7% 834.333 24,3% 2018 3.487.853 2.956.773 531.080 93.544 85.697 7.847 2,7% 15,2% 861.804 24,7% Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit; eigene Darstellung 1) Ab dem Berichtsjahr 2013 erfolgt die Statistik auf Basis der Meldungen zur Sozialversicherung. Seit der Einführung des Tätigkeitsschlüssels 2010 gibt es ein personenbezogenes Merkmal zur Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ). Die Berichterstattung erfolgt halbjährlich. Das erste Datenheft auf dieser Basis wurde im Januar 2016 im Internet veröffentlicht. Daten auf der Grundlage des Tätigkeitsschlüssels stehen rückwirkend ab Januar 2013 zur Verfügung. Weitere Informationen zur Methodik finden Sie hier: Methodenbericht „Statistik zur Arbeitnehmerüberlassung auf Basis des Meldeverfahrens zur Sozialversicherung“ Tabelle zu Frage 10: Befristete Beschäftigungsverhältnisse in Niedersachsen Jahr Anzahl in Tsd. Anteil1 in % 2000 137 4,6 2001 122 4,2 2002 151 5,2 2003 142 4,9 2004 167 5,9 2005 173 6,2 2006 191 6,7 2007 200 6,8 2008 229 7,8 2009 230 7,7 2010 243 8,2 2011 241 7,8 2012 272 8,7 2013 245 7,5 2014 266 8,0 2015 263 7,7 2016 274 8,0 2017 285 8,1 Quelle: IAB-Betriebspanel; eigene Darstellung 1Anteil befristeter Beschäftigungsverhältnisse ohne Auszubildende an der betrieblichen Gesamtbeschäftigung ohne Auszubildende. Die betriebliche Gesamtbeschäftigung umfasst neben sozialversicherungspflichtig Beschäftigten Arbeitern und Angestellten auch nicht sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (Beamte/Beamtenanwärter, tätige Inhaber/innen und mithelfende Familienangehörige), sowie geringfügige und sonstige Beschäftigte. Tabelle zu den Fragen 12 und 13: Anzahl sachgrundloser Befristungen sowie Anteil sachgrundloser Befristungen an allen befristeten Verträgen in Niedersachsen Jahr Anzahl sachgrundloser Befristungen in Tsd. Anteil sachgrundloser Befristungen an allen befristeten Verträgen in %1 2001 46 37,8 2004 65 40,4 2012 123 46,5 2013 123 50,7 2017 149 56,2 Quelle: IAB-Betriebspanel, eigene Darstellung 1Die Anteile sachgrundloser Befristungen an allen Befristungen wurden auf Betriebsebene ermittelt und hochgerechnet. Das bedeutet, dass nur Betriebe in die Berechnung eingehen, die bei beiden Informationen gültige Angaben haben. Drucksache 18/3687 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Stephan Bothe (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung Geringe Einkommen Tabelle zu Frage 7 Tabelle zu Frage 8 Tabelle zu Frage 10 Tabelle zu den Fragen 12 und 13