Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3707 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Christian Meyer und Anja Piel (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz namens der Landesregierung Wie steht es um den sozialen Wohnungsbau in Niedersachsen 2018? Anfrage der Abgeordneten Christian Meyer und Anja Piel (GRÜNE), eingegangen am 04.04.2019 - Drs. 18/3467 an die Staatskanzlei übersandt am 11.04.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 10.05.2019 Vorbemerkung der Abgeordneten Die rot-grüne Landesregierung hat in ihrer Regierungszeit 800 Millionen Euro aus Bundes- und Landesmitteln für die Förderung des sozialen Wohnungsbaus bis 2019 zur Verfügung gestellt. Neben zinslosen Darlehen gewährt das Land Niedersachsen angesichts der Niedrigzinsphase an den Kapitalmärkten seit 2017 auch Tilgungszuschüsse i. H. v. 15 %. Im Koalitionsvertrag von SPD und CDU hat die Landesregierung angekündigt, die Zuschussförderung auszubauen. In der Beantwortung der kleinen Anfrage „Wie steht es um den sozialen Wohnungsbau “ von Februar 2018 hat die Landesregierung ebenfalls eine Anpassung der Förderbedingungen in Aussicht gestellt. Im September 2018 sagte Bauminister Olaf Lies im Plenum, dass es Ziel sein müsse, 4 000 Sozialwohnungen im Jahr in Niedersachsen zu schaffen. Auf der Klausurtagung der SPD Anfang März 2019 kündigte Fraktionsvorsitzende Johanne Modder an, die SPD-Fraktion würde erwarten, dass die Landesregierung 2019 einen nicht unerheblichen dreistelligen Millionenbetrag zur Wohnbauförderung zur Verfügung stelle. 1. Wie viele Wohnungen wurden 2017 und 2018 in Niedersachsen insgesamt fertiggestellt und wie viele Baugenehmigungen erteilt (bitte auflisten)? Aus der Anlage 1 ergibt sich die Entwicklung seit 2013. Die amtlichen Zahlen für das Jahr 2018 liegen noch nicht vor. Für die Baugenehmigungen liegen amtlicherseits allerdings alle Einzelmonate vor. Die Summe entspricht erfahrungsgemäß schon sehr genau dem in Kürze zu erwartenden Jahresergebnis. Die Fertigstellungszahlen werden ebenfalls für Mai 2019 erwartet. Eine Orientierung für die Fertigstellungen 2018 bieten die Genehmigungen des Vorjahres 2017. 2. Welche Bauvorhaben wurden 2018 mit Mitteln aus dem Wohnraumförderfonds gefördert (bitte auflisten), und wie viele Wohnungen werden dadurch entstehen? Die Bauvorhaben, die 2018 mit Mitteln aus dem Wohnraumförderfonds gefördert worden sind, können der Anlage 2 entnommen werden. 3. In welcher Höhe wurden 2018 Mittel aus dem Wohnraumförderprogramm in Anspruch genommen? In 2018 wurden Mittel in Höhe von 148 858 991 Euro bewilligt. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3707 2 4. Warum wurden die Tilgungszuschüsse 2018 nicht erhöht? An welche Stelle wurden die Förderbedingungen im letzten Jahr angepasst? Die Förderbedingungen wurden im Jahr 2018 nicht angepasst. Wie in der Antwort der Landesregierung zu Frage 90 auf die Große Anfrage der Fraktion der FDP „Wie steht es um die Haushalts- und Finanzlage des Landes Niedersachsen?“ (Drs. 18/1484) dargestellt, hat die Landesregierung das Ziel verfolgt, die Förderung im Konsens und in einem offenen Dialog mit allen am Wohnungsbau beteiligten Akteurinnen und Akteuren in Niedersachsen weiterzuentwickeln. Dazu wurde im Rahmen des im März 2018 gegründeten „Bündnis für bezahlbares Wohnen in Niedersachsen“ eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich speziell mit der sozialen Wohnraumförderung befasst hat. Die Arbeitsergebnisse und Vorschläge der Arbeitsgruppe sind am 26. August 2018 vom Plenum des Bündnisses beschlossen worden und sind dann im Weiteren vom Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz bei der Neufassung der Förderrichtlinien aufgegriffen worden. Die Entwürfe der Förderrichtlinien sind den betroffenen Verbänden und sonstigen Stellen am 8. April 2019 gemäß § 31 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Landesregierung und der Ministerien in Niedersachsen (GGO) zur Stellungnahme zugeleitet worden. Die neuen Förderrichtlinien sehen u. a. höhere Tilgungsnachlässe vor. Die Tilgungsnachlässe sind aufgrund des geschilderten zeitlichen Ablaufs in 2018 nicht erhöht worden . 5. Für wie viele Wohnungen in Niedersachsen sind die Belegbindungen zu den Stichtagen 31.12.2017, 30.06.2018 und 31.12.2018 abgelaufen? 6. Wie hat sich die Anzahl der Wohnungen mit Belegbindung seit 2009 in Niedersachsen entwickelt? Die Fragen 5 und 6 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Anzahl der belegungsgebundenen Mietwohnungen wird landesweit erst seit 2012 im halbjährlichen Abstand statistisch ermittelt. Angaben über den davor liegenden Zeitraum können daher nicht gemacht werden. Die Anzahl und die Bestandsrückgänge der belegungsgebundenen Mietwohnungen seit 2012 ergeben sich aus nachstehender Übersicht: Abnahme im Vergleich zum vorherigen Stichtag Stichtag Bestand absolut in Prozent 30.06.2012 97.785 -- -- 31.12.2012 97.106 679 0,69 % 30.06.2013 94.743 2.363 2,43 % 31.12.2013 94.724 19 0,02 % 30.06.2014 93.927 797 0,84 % 31.12.2014 93.395 532 0,57 % 30.06.2015 93.035 360 0,39 % 31.12.2015 90.637 2.398 2,58 % 30.06.2016 87.935 2.702 2,98 % 31.12.2016 85.766 2.169 2,47 % 30.06.2017 84.786 980 1,14 % 31.12.2017 82.496 2.290 2,70 % 30.06.2018 78.483 4.013 4,86 % 31.12.2018 74.887 3.596 4,58 % Abnahme seit 30.06.2012: 22.898 23,42 % Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3707 3 7. Wie beurteilt die Landesregierung die Studie der Hans-Böckler-Stiftung, die feststellt, dass allein in den Großstädten Niedersachsens 110 000 bezahlbare Wohnungen fehlen ? Die Autoren der von der Hans-Böckler-Stiftung im März 2019 publizierten Studie „Die Wohnsituation in deutschen Großstädten - 77 Stadtprofile“ (www.boeckler.de/pdf_fof/100892.pdf), Andrej Holm und Stephan Junker, verweisen in ihrer Einleitung darauf, dass die „Wohnsituation in deutschen Städten (…) ein zentrales kommunalpolitisches Thema (ist). Um Angebot und Nachfrage von Wohnraum besser in Übereinstimmung zu bringen, benötigen wohnungspolitische Akteure genaue Informationen über die Situation in der jeweiligen Stadt. In diesem Bericht finden sich 77 Stadtprofile im Überblick und geben Auskunft über die soziale Wohnsituation. Mit diesem Bericht schließen wir an bereits publizierte Veröffentlichungen an. Alle Berichte basieren auf Auswertungen des Mikrozensus 2014.“ Für jede Stadt geben 28 Tabellen „einen breiten Überblick zur Situation in der jeweiligen Stadt.“ Als besonders prägnante Aussagen werden Angaben zu Versorgungslücken, Miethöhen und Mietbelastung sowie Einkommen und Mietbelastung hervorgehoben. Die Auswertungen des Statistischen Bundesamts basieren auf der Zusatzerhebung Wohnen zum Mikrozensus 2014. Die vier thematischen Zusatzerhebungen werden wechselnd alle vier Jahre durchgeführt, sodass die 2014er-Erhebung die aktuellste zum Thema Wohnen ist. Zu diesen Zahlen formulieren Holm und Junker, dass „Versorgungslücken beziffern, wie viele Haushalte der jeweiligen Einkommensklassen selbst dann nicht mit leistbaren Wohnungen versorgt werden könnten, wenn eine sozial- und bedarfsgerechte Verteilung der städtischen Wohnungsbestände erfolgen würde. Die Versorgungslücken wurden kalkuliert, indem der Bedarf an leistbaren Wohnungen mit dem Versorgungspotenzial verrechnet wurde. Sollten Wohnungen vorhanden sein, die leistbar sind, aber für diese Haushaltsgröße als ‚zu groß‘ gelten, wurden diese trotzdem verrechnet . Die Reihenfolge der Berechnung ergibt sich aus Einkommensgruppe und Haushaltsgröße aufsteigend. Unterversorgung bei höheren Einkommensgruppen ist daher in vielen Fällen auf Mangel an leistbarem Wohnraum für untere Einkommensgruppen zurückzuführen. Die Berechnungen kommen zu dem Ergebnis, dass in den bundesdeutschen Großstädten insgesamt 1 901 544 Wohnungen fehlen bzw. 27,4 % aller Haushalte unterversorgt sind.“ Entscheidend für das Versorgungspotenzial ist die Annahme, dass leistbare Wohnungen eine Bruttowarmmiete in Höhe von 30 % des Einkommens nicht überschreiten (dürfen). Die einzelnen Versorgungslücken für die sechs größten niedersächsischen Städte stellen sich laut Holm und Junker wie folgt dar: Braunschweig: 21 700 Wohnungen (34 % aller Haushalte), Göttingen: 12 100 Wohnungen (33 % aller Haushalte), Hannover: 48 700 Wohnungen (35 % aller Haushalte), Oldenburg: 11 200 Wohnungen (keine weitere Angabe), Osnabrück 12 800 Wohnungen (33 % aller Haushalte), Wolfsburg 3 600 Wohnungen (21 % aller Haushalte). Die Landesregierung zieht die Datengrundlage (amtliche Statistik, Mikrozensus) nicht in Zweifel. Die Vorgehensweise von Holm und Juncker wird für nachvollziehbar gehalten. Insofern geben die Daten für die genannten niedersächsischen Großstädte einen ergänzenden Überblick zu bereits bestehenden Analysen. So ergab die letzte NBank-Wohnungsbedarfsprognose 2015 bis 2035 im Zusammenspiel mit der aktuellen Neubautätigkeit in den von Holm und Junker betrachteten sechs niedersächsischen Großstädten eine Neubaulücke für die Jahre 2016 bis 2020 in Höhe von 27 000 Geschosswohnungen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3707 4 8. Wie viele Gelder sind 2016, 2017 und 2018 jeweils aus den Wohnraumförderfonds abgeflossen ? Wie viele Rückflüsse gab es? Und wie viele Wohnungen sind durch die Wohnraumförderung seit 2016 entstanden? Die in den Jahren 2016, 2017 und 2018 aus dem Wohnraumförderfonds abgeflossenen Gelder und die Rückflüsse stellen sich wie folgt dar: 2016 2017 2018 in Mio. Euro in Mio. Euro in Mio. Euro Auszahlungen 74,5 71,4 100,7 Rückflussaufkommen 7,7 11,6 17,2 Belastbare Daten darüber, wie viele Wohnungen durch die Wohnraumförderung seit 2016 entstanden (im Sinne von fertiggestellt) sind, liegen der Landesregierung nicht vor. Die Zahl wird systematisch und in auswertbarer Form nicht erhoben. Umfassend auswertbar sind hingegen Daten zur Anzahl der geförderten Wohnungen. Die Zahl der geförderten Wohnungen seit 2016 stellt sich wie folgt dar: 2016 2017 2018 Mietwohnungen 1 470 1 033 1 385 Eigentumsmaßnahmen 201 153 149 Summe 1 671 1 186 1 534 9. Wie beurteilt die Landesregierung den Verkauf der Landeswohnungsbaugesellschaft NILEG im Nachhinein? Der Verkauf der Landeswohnungsbaugesellschaft NILEG erfolgte vor dem Hintergrund der damaligen haushalts- und beteiligungspolitischen Rahmenbedingungen. Eine nachträgliche Bewertung der damals zur Verfügung stehenden Alternativen und ihrer Wirkungen erscheint aktuell kaum möglich . 10. Wie steht die Landesregierung zu der Gründung einer Landeswohnungsbaugesellschaft , wie von der Landesarmutskonferenz gefordert? Es ist das Ziel der Landesregierung, dass in Niedersachsen möglichst schnell zusätzlicher bezahlbarer Wohnraum geschaffen wird. Um dieses Ziel zu erreichen, stellt die Landesregierung 400 Millionen Euro zusätzlich für den sozialen Wohnungsbau bereit und verbessert die Förderbestimmungen für den sozialen Wohnungsbau, damit auch in Orten mit angespannten Wohnungsmärkten und besonders hohen Grundstücks- und Baukosten sozialer Wohnungsbau möglich ist. Eine zeitnahe Aufstockung des bezahlbaren Wohnraums kann am besten durch die vorhandenen Unternehmen der Wohnungswirtschaft erreicht werden. Kooperationen von Unternehmen der Wohnungswirtschaft mit den Kommunen und die Gründung neuer kommunaler Wohnungsbaugesellschaften werden seitens des Landes unterstützt. Angesichts des Zeit- und Finanzierungsbedarfs, um eine landeseigene Wohnungsbaugesellschaft aufzubauen und mit dem erforderlichen Fachpersonal auszustatten, hat sich die Landesregierung dafür entschieden, die bereitgestellten Mittel direkt in den sozialen Wohnungsbau zu investieren. 11. Wird die Niedersächsische Landgesellschaft stärker zum Wohnungsbau genutzt werden ? Im Bündnis für bezahlbares Wohnen in Niedersachsen sollen weitere Möglichkeiten zur Unterstützung und Ergänzung der kommunalen Strategien zur Baulandmobilisierung und Wohnraumbeschaffung entwickelt und untersucht werden. Hierzu zählen auch Unterstützungsmöglichkeiten durch das Land. In welcher Form dies erfolgen könnte, wird intensiv geprüft. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3707 5 12. Welche zusätzlichen Mittel sollen im Bereich Wohnungsbauförderung zur Verfügung gestellt werden? Am 8. April 2019 hat sich die Landesregierung darauf verständigt, aus dem Haushaltsüberschuss des Jahres 2018 die Summe von 400 Millionen Euro für die soziale Wohnraumförderung zur Verfügung zu stellen. 13. Welche konkreten vom Bündnis für bezahlbaren Wohnraum vorgeschlagene Maßnahmen wurden bereits von der Landesregierung umgesetzt? Das Bündnis für bezahlbares Wohnen hat rund 100 Empfehlungen und Vorschläge erarbeitet, die teilweise sofort von den beteiligten Akteuren und teilweise erst nach einer weiteren Konkretisierung zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt oder weiter besprochen werden können. Die Landesregierung ist derzeit dabei, die Empfehlungen des Bündnisses zur Veränderung der sozialen Wohnraumförderung umzusetzen. Am 8. April 2019 hat sich die Landesregierung darauf verständigt , aus dem Haushaltsüberschuss des Jahres 2018 die Summe von 400 Millionen Euro für die soziale Wohnraumförderung zur Verfügung zu stellen. Die entsprechende Neufassung der Verwaltungsvorschriften zur sozialen Wohnraumförderung des Landes befindet sich zurzeit in der Anhörung . Darüber hinaus ist die Landesregierung dabei, einen großen Teil der Empfehlungen weiter zu konkretisieren , damit sie in eine Novellierung von Gesetzen und Verordnungen fließen können. Dieses betrifft vor allem Aspekte aus der Niedersächsischen Bauordnung und der Bauvorlagenverordnung. Zur Förderung der Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens und der Einführung von „Building Information Modelling“ (BIM) wird das Bauministerium als oberste Bauaufsicht in diesem Jahr in Lüneburg, Oldenburg, Braunschweig und Hannover Workshops mit den unteren Bauaufsichtsbehörden des Landes durchführen. Im Rahmen einer neuen Arbeitsgruppe im Bündnis für bezahlbares Wohnen in Niedersachsen werden im Bündnis aufgeworfene Fragen der öffentlichen Boden- und Baulandpolitik weiter vertieft bearbeitet und konkrete Handlungsempfehlungen entwickelt. Die Empfehlung des Bündnisses für bezahlbares Wohnen, Frauen aus Frauenhäusern eine verbesserte Perspektive für die Wohnungssuche zu bieten, wird in einem Modellvorhaben in Braunschweig gemeinsam mit der Arbeiterwohlfahrt und der Nibelungen-Wohnbau-GmbH erprobt. 14. Welche konkreten vom Bündnis für bezahlbaren Wohnraum vorgeschlagene Maßnahmen werden 2019 noch umgesetzt? Im Zentrum stehen die Veränderungen im Bereich der sozialen Wohnraumförderung, die in diesem Jahr in Kraft treten werden. Darüber hinaus ist eine Novellierung der Niedersächsischen Bauordnung und der Bauvorlagenverordnung vorgesehen. 15. Welche konkreten vom Bündnis für bezahlbaren Wohnraum vorgeschlagene Maßnahmen werden vom Land nicht umgesetzt? Einige der Handlungsempfehlungen können nur durch andere Akteure des Bündnisses umgesetzt werden oder müssen noch innerhalb des Bündnisses weiter konkretisiert werden. Es gibt aber keine Entscheidung der Landesregierung, bestimmte Empfehlungen nicht umzusetzen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3707 6 16. Welche konkreten Maßnahmen haben sich aus der Sonder-Bauministerkonferenz für Niedersachsen ergeben, die im letzten Spätsommer die Schaffung von 1,5 Millionen neuen Wohnungen beschlossen hat? Die Sonder-Bauministerkonferenz am 5. September 2018 diente der Vorbereitung des Wohngipfels von Bund, Ländern, Kommunalverbänden sowie den Partnern im Bündnis „Bezahlbares Bauen und Wohnen“ am 21. September 2018. Im Rahmen des Wohngipfels haben sich die Beteiligten auf eine Reihe von Maßnahmen für die Erreichung einer angemessenen Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit bezahlbarem Wohnraum geeinigt. Gemeinsam wird angestrebt, 1,5 Millionen zusätzliche Wohnungen zu errichten. Im Fokus stehen dabei die Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen - insbesondere Familien mit Kindern und ältere Personen, Studierende und Auszubildende . Gemeinsam mit dem Bund haben sich die Länder zu diesem Ziel bekannt und ergreifen die ihnen zur Verfügung stehenden Maßnahmen. So hat sich die Landesregierung etwa darauf verständigt, aus dem Haushaltsüberschuss des Jahres 2018 die Summe von 400 Millionen Euro für die soziale Wohnraumförderung zur Verfügung zu stellen. Damit kommt Niedersachsen der Zusage der Länder nach, ihre Förderprogramme insbesondere für Wohnraum mit langfristigen Bindungen zu verstärken und auf hohem Niveau zu verstetigen. Neben dieser Objektförderung spielt auch die Subjektförderung eine wichtige Rolle, namentlich das Wohngeld. Bund und Länder hatten sich im Rahmen des Wohngipfels darauf verständigt, mit einer Wohngeldreform 2020 das Leistungsniveau und die Reichweite des Wohngeldes zu stärken. Die Landesregierung begrüßt die vom Bund vorgesehene Novellierung des Wohngeldgesetzes. 17. Das Statistische Bundesamt hat in der Neuberechnung des Verbraucherpreisindexes eine Preissteigerung bei Neuvermietungen von durchschnittlich 11 % ausgemacht. Wie hoch war die Preissteigerung bei Neuvermietungen 2016, 2017 und 2018 in Niedersachsen ? Die in der Frage genannten 11 % Mietpreissteigerung sind einem Hintergrundpapier des Statistischen Bundesamts zur Revision des Verbraucherpreisindex für Deutschland 2019 entnommen. Dort heißt es auf Seite 17 unten: „Um einen Eindruck über die aktuelle Preisdynamik in den Metropolen (Berlin, Düsseldorf, Frankfurt a. M., Hamburg, Köln, München und Stuttgart) zu erhalten, wurde die Preisentwicklung von Wiedervermietungen in der Mietenstichprobe unabhängig von den Bestandsmieten ausgewertet. Dabei zeigten sich bei Mieterwechseln große Unterschiede in den Preisänderungen. Zum Teil wurden keine oder nur geringe Preisänderungen verzeichnet, es gab aber auch sehr hohe Preissteigerungen . Im Durchschnitt ergab sich eine Preisveränderung von etwa 11 % im Jahr 2018. Hierbei handelt es sich um eine Sonderauswertung auf Grundlage einer relativ kleinen Stichprobe, sodass die Ergebnisse mit einer größeren Unsicherheit behaftet sind.“ Die von der NBank verwendeten Auswertungen der Internetinserate (Datenbasis: RegioKontext GmbH/ImmobilienScout GmbH) ergeben durchschnittlich für die zehn größten Städte Niedersachsens (Hannover, Braunschweig, Oldenburg, Osnabrück, Wolfsburg, Göttingen, Hildesheim, Salzgitter , Lüneburg und Wilhelmshaven) einen Anstieg der Nettokaltmiete bei neuen, erstvermieteten Wohnungen von 8,20 auf 10,20 Euro/m2 im Zeitraum 2011 bis 2017. Das entspricht einem durchschnittlichen Anstieg pro Jahr in Höhe von 3,8 %. Die Werte für 2018 liegen noch nicht vor. (Verteilt am 14.05.2019) Genehmigte Wohnungen in Niedersachsen 2013 2014 2015 2016 2017 ∆ 2016/17 Wohnungen ∆ 2016/17 Prozent 2018 ∆ 2017/18 Wohnungen* ∆ 2017/18 Prozent* in … Wohn- und Nichtwohngebäuden einschl. Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden 25.194 26.290 30.333 34.115 29.511 -4.604 -13,5 31.992 2.481 8,4 davon: - Neubauten 23.412 23.803 27.901 30.784 26.875 -3.909 -12,7 29.569 2.694 10,0 davon: ᵒ Wohngebäuden zusammen 22.889 23.550 27.648 30.382 26.421 -3.961 -13,0 29.213 2.792 10,6 davon: Wohngebäuden mit 1 Wohnung 11.600 11.449 13.351 12.959 11.471 -1.488 -11,5 11.663 192 1,7 Wohngebäuden mit 2 Wohnungen 2.488 2.382 2.644 2.750 2.670 -80 -2,9 2.688 18 0,7 Wohngebäuden mit 3 o. m. Wohnungen 8.338 8.966 10.975 13.247 12.005 -1.242 -9,4 14.277 2.272 18,9 Wohnheimen 463 753 678 1426 275 -1.151 -80,7 585 310 112,7 ᵒ Nichtwohngebäuden zusammen 523 253 253 402 454 52 12,9 356 -98 -21,6 - Baumaßnahmen an bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden 1782 2487 2432 3331 2.636 -695 -20,9 2.423 -213 -8,1 14.141 Fertig gestellte Wohnungen in Niedersachsen 2013 2014 2015 2016 2017 ∆ 2016/17 Wohnungen ∆ 2016/17 Prozent in … Wohn- und Nichtwohngebäuden einschl. Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden 22.652 25.600 25.453 29.300 28.512 -788 -2,7 davon: - Neubauten 20.967 23.353 23.171 26.778 25.763 -1.015 -3,8 davon: ᵒ Wohngebäuden zusammen 20.641 22.932 22.856 26.509 25.477 -1.032 -3,9 davon: Wohngebäuden mit 1 Wohnung 11.003 11.660 11.231 12.672 11.388 -1.284 -10,1 Wohngebäuden mit 2 Wohnungen 2.262 2.434 2.234 2.586 2.362 -224 -8,7 Wohngebäuden mit 3 o. m. Wohnungen 6.859 8.075 8.983 10.560 10.244 -316 -3,0 Wohnheimen 517 763 408 691 1.483 792 114,6 ᵒ Nichtwohngebäuden zusammen 326 421 315 269 286 17 6,3 - Baumaßnahmen an bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden 1.685 2.247 2.282 2.522 2.749 227 9,0 Datenbasis: Landesamt für Statistik Niedersachsen (Darstellung: NBank) Anlage 1 Anlage 2 - Wohnraumförderfonds: Auswertung der sozialen Wohnraumförderung 2018 nach Zielgruppen Zielgruppen Anträge Wohnungen Bewilligte Mittel Darlehen Zuschüsse - Anzahl - - Euro - Neubau von Eigentumsmaßnahmen für kinderreiche Familien 54 54 2.815.000 0 Neubau von Eigentumsmaßnahmen für Menschen mit Behinderung 7 7 400.000 0 Eigentums- Aus-, Umbau oder Erweiterung von selbst genutztem Wohnraum für kinderreiche Familien 2 2 30.000 0 maßnahmen Erwerb/Kauf eigengenutzten Wohnraums für kinderreiche Familien 66 66 3.375.000 0 Erwerb/Kauf eigengenutzten Wohnraums für Menschen mit Behinderung 5 5 280.000 0 Energetische Modernisierung von selbst genutztem Wohnraum 15 15 447.100 0 Eigentumsmaßnahmen gesamt 149 149 7.347.100 0 Mietwohnungen für ältere Menschen und für Menschen mit Behinderung 13 132 13.641.250 0 Mietwohnraum für gemeinschaftliche Wohnformen 2 10 1.629.000 0 Miet- Neubau von Mietwohnungen 52 646 75.120.450 0 wohnungen Neubau von Mietwohnungen (Vornutzung durch Flüchtlinge) 1 2 198.800 0 Modernisierungsmaßnahmen und Aus-/Umbau sowie Erweiterung in Fördergebieten 1 48 2.729.150 0 Ersatzbaumaßnahmen in Verbindung mit Abrissmaßnahmen 8 56 6.043.600 0 Wohnraum für Studierende 7 491 38.373.677 3.775.964 Mietwohnungen gesamt 84 1.385 137.735.927 3.775.964 Insgesamt 233 1.534 145.083.027 3.775.964 Drucksache 18/3707 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortunggemäß § 46 Abs. 1 GO LTmit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Christian Meyer und Anja Piel (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz Wie steht es um den sozialen Wohnungsbau in Niedersachsen 2018? Anlage 1 Anlage 2