Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3759 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Belit Onay und Anja Piel (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung Anti-türkische Anschläge mit Beteiligung eines Spitzels und Agent provocateur? Anfrage der Abgeordneten Belit Onay und Anja Piel (GRÜNE), eingegangen am 09.04.2019 - Drs. 18/3481 an die Staatskanzlei übersandt am 12.04.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 15.05.2019 Vorbemerkung der Abgeordneten Am 04.04.2019 berichtete die Hannoversche Allgemeine Zeitung (HAZ) über ein Staatsschutzverfahren vor dem 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Celle. Den angeklagten vier jungen Männern aus Syrien und dem Irak werden zwei Brandanschläge in Garbsen und Hannover im Jahr 2018 zur Last gelegt. Eine besondere Rolle soll einer der Angeklagten, der Iraker Khaled K., im Zusammenhang mit den Anschlägen gespielt haben. „Er arbeitete frühzeitig mit der Polizei zusammen und verriet Namen von Hintermännern; Anwälte sprechen davon, dass er ein Spitzel und Agent provocateur gewesen sei.“, so die HAZ. Vorbemerkung der Landesregierung Fragen zu einem konkreten Einsatz im Rahmen polizeilicher Ermittlungen oder solcher des Verfassungsschutzes verdeckt tätig werdender Personen wie Vertrauenspersonen können in öffentlich zugänglichen Drucksachen grundsätzlich nicht beantwortet werden, denn durch die Beantwortung der Anfrage würden dem Wohl des Landes Nachteile zugefügt und schutzwürdige Interessen Dritter verletzt (Artikel 24 Abs. 3 der Niedersächsischen Verfassung). Die Bestätigung eines solchen Einsatzes wäre z. B. grundsätzlich geeignet, die Wiederverwendbarkeit einer Vertrauensperson zu erschweren bzw. unmöglich zu machen oder die künftige Durchführbarkeit derartiger Maßnahmen zu beeinträchtigen. Insbesondere muss aber eine Gefährdung von Leib oder Leben einer eingesetzten Vertrauensperson oder ihr nahestehender Personen einkalkuliert werden, so denn der Umstand bekannt wird, dass eine Vertrauensperson eingesetzt wurde . Dagegen würde eine Angabe über das Nichtbestehen eines entsprechenden Einsatzes den Schluss auf das Vorliegen in anderen Fällen zulassen. 1. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über eine Zusammenarbeit des Khaled K. mit der Polizei oder dem Verfassungsschutz in Niedersachsen? Siehe Vorbemerkung. 2. Hat Khaled K. mit der Polizei Niedersachsen z. B. als Spitzel und Agent provocateur zusammengearbeitet , gegebenenfalls seit wann und in welchem Umfang? Siehe Vorbemerkung. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3759 2 3. In welchem Zeitraum und in welcher Höhe wurde Khaled K. für Informationen bzw. Tätigkeiten durch das Land Niedersachsen vergütet bzw. erhielt/erhält welche Vergünstigungen ? Siehe Vorbemerkung. (Verteilt am 16.05.2019) Drucksache 18/3759 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Belit Onay und Anja Piel (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport Anti-türkische Anschläge mit Beteiligung eines Spitzels und Agent provocateur?