Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3760 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Anja Piel, Helge Limburg und Belit Onay (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung Wie regelt die Landesregierung den Abschiebungshaftvollzug? Anfrage der Abgeordneten Anja Piel, Helge Limburg und Belit Onay (GRÜNE), eingegangen am 15.04.2019 - Drs. 18/3509 an die Staatskanzlei übersandt am 16.04.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 15.05.2019 Vorbemerkung der Abgeordneten In ihrer Antwort (Drs. 18/864) vom 09.05.2018 auf eine Anfrage teilte die Landesregierung mit: „Die Hausordnung und das Konzept für den Vollzug der Abschiebungshaft wurden gemäß §§ 62, 62 a Abs. 1 Satz 1 AufenthG sowie gemäß §§ 171, 173 bis 175 und 178 Abs. 3 des Strafvollzugsgesetzes (StVollzG) konzipiert. Dabei wurde die Anwendbarkeit des StVollzG gemäß § 422 Abs. 4 FamFG für den Vollzug der Abschiebungshaft gesehen. Inzwischen sind die verantwortlichen Ressorts zur gemeinsamen Auffassung gelangt, dass ein eigenes Gesetz für den Vollzug der Abschiebungshaft geschaffen werden soll, in dem voraussichtlich auch Regelungen zur Telekommunikation enthalten sein werden.“ Im Juni antwortete die Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur mündlichen Beantwortung: „Das niedersächsische Abschiebungshaftvollzugsgesetz wird nunmehr unter der Federführung des Ministeriums für Inneres und Sport in enger Zusammenarbeit mit dem Justizministerium erarbeitet. Der Zeitpunkt, wann der Entwurf in den Landtag eingebracht werden wird, steht noch nicht fest.“ Schließlich teilte die Landesregierung in ihrer Antwort vom 09.08.2018 (Drs. 18/1371) auf eine Anfrage mit: „Die JVA Hannover hat daher die Hausordnung für die Abteilung Langenhagen überarbeitet und der Fachabteilung des Justizministeriums zur Abstimmung vorgelegt. Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen.“ 1. Welchen Wortlaut hat die aktuell gültige Hausordnung für die Abschiebungshaft in Langenhagen? Wann wird die überarbeitete Fassung der Hausordnung vorliegen? Die beiliegende Fassung der Hausordnung (Anlage 1) ist aktuell und mit der Fachabteilung des Justizministeriums abgestimmt. 2. Welchen Wortlaut hat das aktuell gültige Konzept für den Vollzug der Abschiebungshaft in Langenhagen? Soll auch dieses Konzept in absehbarer Zeit überarbeitet werden ? Falls ja, wann wird die überarbeitete Fassung des Konzepts vorliegen? Die beiliegende Fassung der Hausordnung (Anlage 2) ist aktuell und mit der Fachabteilung des Justizministeriums abgestimmt Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3760 2 3. Warum liegt knapp ein Jahr nach der Ankündigung eines niedersächsischen Abschiebungshaftvollzugsgesetzes ein solches Gesetz nicht vor? Wo liegen die Probleme? Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit von Innenministerium und Justizministerium in dieser Sache? Wann wird das Gesetz oder ein Entwurf vorliegen? Das Ministerium für Inneres und Sport hat einen Referentenentwurf erarbeitet, der sich gegenwärtig in der Abstimmung mit dem Justizministerium befindet. Es ist beabsichtigt, bis Mitte 2019 einen auf Arbeitsebene abgestimmten Gesetzesentwurf vorliegen zu haben, sodass nach der Sommerpause eine erste Kabinettsbefassung erfolgen kann. 4. Wird die Landesregierung neben dem Abschiebungshaftvollzugsgesetz auch eine Abschiebungshaftvollzugsverordnung schaffen? Falls ja, wann wird die Verordnung oder ein Entwurf vorliegen? Findet auch hier eine Zusammenarbeit von Innenministerium und Justizministerium statt, und wie gestaltet sich diese gegebenenfalls in dieser Sache ? Ob es neben dem Abschiebungshaftvollzugsgesetz auch eine Abschiebungshaftvollzugsordnung geben wird, ist noch nicht abschließend geklärt. (Verteilt am 16.05.2019) 1 Hausordnung für die Vorwort Sie sind in der Abteilung Langenhagen untergebracht, die organisatorisch zur Justizvollzugsanstalt Hannover gehört. Die Abteilung ist spezifisch für Abschiebungsgefangene eingerichtet worden, um die Ausreisepflicht durchzusetzen. Gesetzlich ist das Land Niedersachsen verpflichtet, eine solche Einrichtung vorzuhalten. Ziel dieser Hausordnung ist es, Sie über die Ausgestaltung des Vollzuges der Abschiebungshaft , über den Tagesablauf in der Abteilung sowie über Ihre Rechte und Pflichten zu informieren. Die in der Abteilung tätigen Bediensteten sind bestrebt, Ihren Aufenthalt so liberal wie möglich zu gestalten. Bitte wenden Sie sich an uns, wenn Sie Fragen, Empfehlungen und Anregungen zur Verbesserung haben. 1. Allgemeine Regeln für das Zusammenleben in der Einrichtung 1.1. Sie haben Anspruch auf die Unterbringung in einem Einzelhaftraum. Freiwillig können Sie mit einer weiteren Person Ihres Vertrauens in einem Doppelhaftraum untergebracht werden. Sollten Sie diesen Wunsch haben, wenden Sie sich bitte an einen Bediensteten. 1.2. Bitte befolgen Sie die rechtmäßigen Anordnungen von Vollzugsbediensteten , auch wenn Sie sich hierdurch beschwert fühlen. 1.3. In der Abteilung können Tabak, Süßwaren und alkoholfreie Getränke käuflich erworben werden. Hierfür wird der Besitz von Bargeld in Höhe von 20 € pro Woche in der Regel als ausreichend betrachtet. Sollten Sie mehr Bargeld benötigen, wenden Sie sich bitte an eine Bedienstete oder einen Bediensteten . 1.4. Der Besitz von Waffen ist verboten, ebenso die Herstellung, das Einbringen und der Konsum jeglicher Art von Rauschmitteln (Drogen, Spice etc.). Verstöße werden zur Anzeige gebracht. Im Interesse eines geordneten Zusammenlebens und gegenseitiger Rücksichtnahme sind der Konsum, die Herstellung und das Einbringen von Alkohol nicht erlaubt. 1.5. Ärztlich verordnete Medikamente werden Ihnen durch den Stationsdienst - im Rahmen des Medikationsplanes - ausgehändigt. 1.6. Privatkleidung dürfen Sie besitzen, tragen und sich zuschicken lassen. Privatkleidung darf werktags von 6:00 Uhr bis 19:30 Uhr sowie am Wochenende und feiertags von 07:00 Uhr bis 18:30 Uhr an der Außenpforte abgegeben werden. Anlage 1 2 1.7. Bitte halten Sie Ihren Haftraum und die gemeinsam genutzten Räumlichkeiten sauber. 1.8. Mobiltelefone werden Ihnen bei Bedarf kostenlos zur Verfügung gestellt. Diese können Sie mit eigenen SIM-Karten nutzen. Auf Kosten der Anstalt können Sie einen PC mit Internetanschluss im Unterkunftsgebäude L 2 nutzen (sofern es in L1 keinen Internetraum gibt). Bitte sprechen Sie die Stationsbediensteten an, wenn Sie in den Internetraum möchten. 1.9. Beim Musikhören, Fernsehen und Telefonieren nehmen Sie bitte Rücksicht auf das Empfinden der Mitgefangenen und halten Sie Zimmerlautstärke ein. Zimmerlautstärke bedeutet, dass Geräusche aus Ihrem Haftraum in angrenzenden Räumlichkeiten nicht oder kaum wahrgenommen werden können. Während der Nachtruhe (ab 22 Uhr) darf die Lautstärke den Schlaf der anderen Gefangenen nicht stören. Bedienstete sind berechtigt, Geräte während der Nacht herauszunehmen, wenn diese ruhestörend betrieben werden. 1.10. Das Rauchen ist ausschließlich im Haftraum bei geschlossener Tür und außerhalb von Gebäuden erlaubt. Nichtraucher erhalten Hafträume, in denen nicht geraucht wird. 1.11. Aus hygienischen Gründen sowie zur Wahrung des Anstands und gegenseitigen Respekts wird bei der Entgegennahme des Essens und sonstigem Aufenthalt außerhalb des Haftraumes eine vollständige Bekleidung (Schuhwerk, Hose, Oberbekleidung) erwartet. 1.12. Abfälle entsorgen Sie bitte nach Arten in den dafür vorgesehenen Behälter in den Hafthäusern. Die tägliche Müllabgabe findet morgens im Anschluss an die Frühstücksausgabe statt. Bitte werfen Sie Abfälle und sonstige Gegenstände nicht aus den Fenstern. 1.13. Die Fensterscheiben der Hafträume müssen einsehbar und gut kontrollierbar sein. Außengitter und Außenwände des Haftraums dürfen nicht verhängt (z.B. mit Kleidungsstücken) oder zugestellt werden. Außerhalb der Haftraumfenster bitte keine Antennen etc. anbringen. 1.14. Zum Kühlen und für die Lagerung von Lebensmitteln verwenden Sie bitte die dafür bereitgestellten Kühlschränke in den Küchen. 1.15. Achten Sie auf sparsamen Strom- und Wasserverbrauch. Elektrische Geräte bitte abschalten, wenn Sie den Haftraum verlassen. Regulieren Sie bitte die Heizung herunter, wenn Sie länger lüften. 3 2. Tagesablauf 2.1. an Werktagen Zeit 07:30 Uhr Lebend- und Vollzähligkeitskontrolle Aufschluss der Bereichstüren (Treppenhaus) ** Ausnahme L 1 Flur 71 D ** 07:30 12:45 Uhr Aufschluss in den Unterkunftsbereichen (Durchgangstüren sind verschlossen – Bereichsweise Ausnahmen vom gemeinschaftlichen Aufenthalt in den Unterkunftsbereichen sind während der Reinigungsarbeiten durch die externe Dienstleistungsfirma möglich) Frühstück, Krankmeldungen, Anmeldungen zum Arzt, Annahme von Anträgen, Müllentsorgung und Reinigung der Hafträume Sportgruppe Betreuungsangebote gem. Aushang Duschen 09:00 - 11:00 Uhr Aufenthalt im Freien für weibliche Abschiebungsgefangene und Einzelfreistunden Angeleitete Sportangebote und Freizeitbetreuung 09:30 - 11:30 Uhr Kammerzeiten (Effekten und Wäsche) Servicezeiten nach Bedarf 11:30 - 12:45 Uhr Ausgabe des Mittagessens ab 12:45 - 13:00 Uhr Einschluss in den Hafträumen und Vollzähligkeitskontrolle 13:00 - 14:00 Uhr Aufschluss in den Unterkunftsbereichen (Durchgangstüren sind verschlossen, Haftraumtüren sind offen) 14:00 - 16:00 Uhr Aufenthalt im Freien für männliche Abschiebungsgefangene Angeleitete Sportangebote und Freizeitbetreuung ab 16:00 - 16:15 Uhr Vollzähligkeitskontrolle 16:15 - 19:30 Uhr Aufschluss in den Unterkunftsbereichen (Durchgangstüren sind verschlossen, Haftraumtüren sind offen) Sportgruppe und Betreuungsangebote gem. Aushang (Stationsdienst ), Duschen, Nutzung der Gefangenenküche 16:30 - 17:00 Uhr Ausgabe des Abendessens Ab 19:30 Uhr Vollzähligkeitskontrolle und Verschluss der Bereichstüren (Aufschluss in der Station, Haftraumtüren sind offen) 2.1.2. am Wochenende, an Feiertagen und am 24.12. und 31.12. Zeit 08:00 Uhr Lebend- und Vollzähligkeitskontrolle Aufschluss der Bereichstüren (Treppenhaus) ** Ausnahme L 1 Flur 71 D ** 4 08:00 - 13:30 Uhr Aufschluss in den Unterkunftsbereichen (Durchgangstüren sind verschlossen) Frühstück, Krankmeldungen, Anmeldungen zum Arzt, Annahme von Anträgen, Müllentsorgung und Reinigung der Hafträume Sportgruppe Betreuungsangebote gem. Aushang, Duschen 09:00 - 11:00 Uhr Aufenthalt im Freien für weibliche Abschiebungsgefangene und Einzelfreistunden Angeleitete Sportangebote und Freizeitbetreuung 11:30 - 13:30 Uhr Ausgabe des Mittagessens ab 13:30 - 14:00 Uhr Aufschluss in den Unterkunftsbereichen (Durchgangstüren sind verschlossen, Haftraumtüren sind offen) 14:00 - 16:00 Uhr Aufenthalt im Freien für männliche Abschiebungsgefangene Angeleitete Sportangebote und Freizeitbetreuung ab 16:00 - 16:15 Uhr Vollzähligkeitskontrolle 16:15 - 18:50 Uhr Aufschluss in den Unterkunftsbereichen (Durchgangstüren sind verschlossen, Haftraumtüren sind offen) Sportgruppe und Betreuungsangebote gem. Aushang (Stationsdienst ), Duschen, Nutzung der Gefangenenküche 16:30 - 17:00 Uhr Ausgabe des Abendessens ab 18:50 Uhr Vollzähligkeitskontrolle und Verschluss der Bereichstüren (Aufschluss in der Station, Haftraumtüren sind offen) ** Eine Unterbringung in L 1 im Flurbereich 71 D unterliegt einer besonderen Form der Betreuung und Beobachtung, um Einzelpersonen ggfs. eine intensivere Aufmerksamkeit zu gewähren. Eventuelle Abweichungen von den aufgeführten Tagesabläufen werden vorher per Aushang von der Abteilungsleitung bekannt gegeben. 3. Haftraumausstattung 3.1 Den Ihnen zugewiesenen Haftraum dürfen Sie im angemessenen Umfang mit privaten Gegenständen ausstatten. Einschränkungen nehmen wir vor, wenn der Haftraum unübersichtlich wird, die Hygiene nicht mehr gewährleistet ist oder erhöhte Brandgefahr besteht. Bei einem Haftraumwechsel sowie bei Ihrer Entlassung entfernen Sie bitte alle ausgehändigten Gegenstände aus dem Haftraum und geben Sie von der Anstalt überlassene Sachen ab. 3.2 Achten Sie bitte auf die Übersichtlichkeit und Ordnung im Haftraum. Ihr Haftraum ist mit Anstaltsmöbeln, einem Fernseher incl. DVBT-2 - Receiver, einer Antenne und einem Wasserkocher ausgestattet. Bitte behandeln Sie das anstaltseigene Mobiliar schonend. Das Anstaltsmobiliar darf nicht umgebaut, angestrichen oder zweckentfremdet werden. Wegen der Unfallgefahr stapeln 5 Sie das Haftraummobiliar bitte nicht übereinander. Die Übernahme und Übergabe des Haftraumes wird durch Bedienstete protokolliert. Für Schäden am Eigentum der Anstalt können Sie haftbar gemacht werden. 3.3 Sie können Ihren Haftraum während Ihrer Abwesenheit verschließen, um Unbefugten den Zutritt zu verwehren. Bitte verwahren Sie den Schlüssel sorgfältig . Den Bediensteten ist eine Öffnung der Haftraumtür mit einem Generalschlüssel möglich. 3.4 Halten Sie den Türbereich des Haftraumes frei. Wände und Decken dürfen nicht beklebt oder verhängt werden. Bitte benutzen Sie keine Nägel oder Schrauben für die Befestigung von Fotos, Postern und Bildern, sondern verwenden Sie die vorhandenen Wandleisten. 3.5 Verändern Sie bitte nichts an den elektrischen Installationen (Lichtruf, Zellenkommunikation , Lichtschaltern, Steckdosen, Beleuchtung etc.) in Ihrem Haftraum. Defekte Elektroinstallationen bitte sofort einer oder einem Bediensteten mitteilen. Bei beschädigten oder manipulierten Stromanschlüssen besteht Lebens- und Brandgefahr. 3.6 Ihre Kleidung können Sie in den anstaltseigenen Waschmaschinen und Trocknern kostenfrei waschen und trocknen. 3.7 Das Halten von Tieren ist nicht erlaubt. 4. Einkauf 4.1 Für den Einkauf wird in der Regel ein Betrag von monatlich 140 € (inkl. Automateneinkauf ) als ausreichend betrachtet. Sollten Sie mehr Geld benötigen, wenden Sie sich bitte an eine Bedienstete oder einen Bediensteten. 4.2 Abschiebungsgefangene, die nicht über ausreichende Eigengeldmittel verfügen sowie die weiteren Voraussetzungen erfüllen, erhalten nach § 3 Abs. 1 Asylbewerberleistungsgesetz Taschengeld. Auf der Basis des jeweils gültigen Taschengeldsatzes wird das Taschengeld am Tag Ihrer Zuführung geprüft, anschließend berechnet und angewiesen. 4.3 Wenn Sie über Geld verfügen, können Sie zweimal im Monat an festgesetzten Tagen bei einem externen Anbieter (Massak) innerhalb der Abteilung einkaufen . Wenn Sie im Besitz von Bargeld sind, können Sie zusätzlich Tabak- und Süßwaren sowie alkoholfreie Getränke an den aufgestellten Automaten erwerben . Alternativ können Angehörige oder sonstige Dritte Hygiene-, Genussund Lebensmittel ohne vorherigen Antrag während der Geschäftszeiten in die Abteilung bringen. 5. Paketsendungen 6 Der Empfang von Paketen ist erlaubt. Sie brauchen dafür keinen Antrag zu stellen. Die Pakete dürfen Nahrungs- und Genussmittel (z.B. Kaffee, Tee, Zigaretten und ähnliche legitime Tabakerzeugnisse) enthalten. 6. Geldeingänge Für Einzahlungen verwenden Sie bitte das folgende Konto: Zahlstelle der JVA Hannover IBAN-Nummer: DE 11 2501 0030 0003 6663 05 BIC/Swift-Code: PBNK DE FF250 Postbank Hannover Im Feld Verwendungszweck: Ihr Name, Vorname, Geburtsdatum, Buchnummer 7. Verwahrung der Habe 7.1 Die Kammer verwahrt Ihre persönlichen Sachen (Habe) für die Zeit der Abschiebungshaft . Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass komplette Haushaltsauflösungen nicht angenommen werden können. 7.2 Gegenstände, die nicht verwahrt werden können, können Sie an Dritte herausgeben , auf eigene Kosten versenden oder ebenfalls auf eigene Kosten außerhalb der Anstalt verwahren lassen. Ausnahmen von dieser Regelung sind in jedem Einzelfall und mit Rücksicht auf die Menge, die Sie mit in Ihr Heimatland nehmen dürfen (15 - 20 kg, je nach Fluggesellschaft ) zu besprechen. 8. Post 8.1 Abzusendende Briefe bitte ausreichend frankieren und verschlossen beim Stationsdienst abgeben. 8.2 Eingehende Post wird in Ihrer Gegenwart geöffnet, einer Sichtkontrolle unterzogen und dann ausgehändigt. Geldsendungen sind erlaubt. Größere Geldeingänge werden Ihrem Gefangenenkonto gutgeschrieben. 9. Besuche 9.1 Besuchsdauer Sie können während der Besuchszeiten ohne zeitliche Begrenzung Besuch empfangen. 9.2 Besuchsmodalitäten Ein Besuchsantrag ist nicht erforderlich. Personen, die Sie besuchen möchten , können täglich unter der Rufnummer 0511/6796-956 ab 13:00 Uhr einen Besuchstermin vereinbaren. 9.3 Einkauf durch Besucherinnen und Besucher 7 Besucherinnen und Besucher haben die Möglichkeit, im Warte- und Besuchsraum Genussmittel zu erwerben. Nicht verzehrte Ware dürfen Sie mit in den Unterkunftsbereich nehmen. 9.4 Besuchszeiten Montag bis Freitag Wochenende/Feiertage * 16:00 - 19:30 Uhr* 16:00 - 18:30 Uhr* (*nach telefonischer Terminvereinbarung) Besuchs- und Sprechzeiten für Verteidigerinnen/Verteidiger, Rechtsanwältinnen /Rechtsanwälte, Notarinnen/Notare, Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des AJSD und Menschenrechtsorganisationen werden nach Bedarf vereinbart. 10. Krankmeldungen Wenn Sie krank sind, informieren Sie bitte den Stationsdienst darüber, der den Kontakt zu einer medizinischen Fachkraft veranlassen wird. Sofern eine Versorgung durch den ärztlichen Dienst der Anstalt nicht ausreicht, werden Sie zur Behandlung in ein Krankenhaus oder zu einer/einem externen Facharzt/-ärztin ausgeführt. 11. Psychologische und sozialpädagogische Betreuung Bei Bedarf können Sie sich an den psychologischen und sozialpädagogischen Dienst der Anstalt sowie an die Mitarbeiter/innen der Suchtberatung wenden. 12. Angebote der Seelsorge Angebote der muslimischen, der evangelischen und katholischen Seelsorge der Abteilung entnehmen Sie bitte den Aushängen. Bei Bedarf wird Kontakt zu einer Seelsorgerin oder einem Seelsorger Ihrer Glaubensgemeinschaft aufgenommen, um Besuche in der Abteilung zu organisieren. 13. Bücher Sie können jederzeit Bücher aus der Bibliothek entleihen. Findet das Angebot nicht Ihr Interesse, können Sie sich Bücher von Angehörigen oder sonstigen Dritten mitbringen lassen. Dies gilt nicht für Druckerzeugnisse, deren Verbreitung mit Strafe oder Geldbuße bedroht ist. 14. Arbeit Sie sind nicht zur Arbeit verpflichtet. 8 Auf Wunsch werden - in einem gewissen Umfang - Hilfstätigkeiten in der Abteilung vermittelt, für die Sie eine Entlohnung erhalten. Bitte wenden Sie sich bei Interesse an den Stationsdienst. 15. Freizeitveranstaltungen und externe Vereine Im Innen- und Außenbereich stehen Sportgeräte für die Nutzung während der Aufschlusszeiten bzw. Freistunden zur Verfügung. Die angebotenen Freizeitveranstaltungen der Anstalt entnehmen Sie bitte den Aushängen in der Vollzugsabteilung . Angebote von Hilfs- und Unterstützungsorganisationen werden über Aushänge auf den Stationen bekanntgegeben. 16. Anträge Anträge geben Sie bitte beim Stationsdienst ab. 17. Beschwerden Sie können sich mündlich oder schriftlich mit Wünschen, Anregungen und Beschwerden an die Abteilungsleitung sowie die Anstaltsleitung wenden. Darüber hinaus haben Sie das Recht, sich schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden. 18. Aufsichtsbehörde Die Aufsicht über die Justizvollzugsanstalt Hannover, der die Abteilung Langenhagen angehört, obliegt dem Niedersächsischen Justizministerium. In eigenen Angelegenheiten haben Sie die Möglichkeit, mit Bediensteten des Niedersächsischen Justizministeriums als Aufsichtsbehörde zu sprechen, wenn diese die Anstalt besichtigen. Aus organisatorischen Gründen ist eine Voranmeldung erforderlich . Bitte wenden Sie sich an den Stationsdienst. Stand: April 2019 1 Justizvollzugsanstalt Hannover (VA 9000) Abteilung Langenhagen Konzept für den Vollzug der Abschiebungshaft in der Abteilung Langenhagen Inhaltsverzeichnis Blattseiten 1. Allgemeines 1 2. Zuständigkeiten 2 3. Unterbringung 3 4. Haft-/Abschiebungskosten 3 5. Aufnahme und Abschiebungsplanung 3 6. Medizinische, psychologische, 4 sozialpädagogische und seelsorgerische Versorgung 7. Zusammenarbeit mit externen Personen und Gruppen 4 (z.B. Flüchtlingsverbände, Kirchen und Rechtsanwälte) 8. Arbeit, Freizeit und Sport 5 9. Versorgung, Verpflegung und Haftraumausstattung 5 10. Tagesablauf 6 11. Bücher/Zeitschriften 7 12. Besuch, Außenkontakte, Telefon, Internet und Pakete 7 13. Bargeld und Einkauf 8 Anlage 2 2 1. Allgemeines In Niedersachsen wird die Abschiebungshaft in der Abteilung Langenhagen der Justizvollzugsanstalt Hannover vollzogen. Die Vollzugsbehörde ist für das „Wie“ der Abschiebungshaft verantwortlich, stellt den gesetzeskonformen Vollzug sicher, gewährleistet die Sicherheit im Einzelfall und trifft die erforderlichen Anordnungen. Die Vorschrift des § 62 a AufenthG regelt den Vollzug der Abschiebungshaft und geht auf Artikel 16 der RL 2008/115/EG zurück. Sie wurde durch das Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union und zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an den EU-Visakodex v. 22.11.2011 (BGBl. I BGBL Jahr 2011 I Seite 2258) in das AufenthG eingefügt und dient insbesondere der Konkretisierung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bei der Durchführung einer Abschiebungshaft . Die Regelungen zur Unterbringung, Betreuung und Kommunikation werden im vorliegenden Konzept berücksichtigt. Abschiebungshaft ist keine Strafe, sondern dient ausschließlich dazu, die Ausreise von Ausreisepflichtigen sicherzustellen. Abschiebungshaft ist zeitlich begrenzt. Die Zeit in Haft umfasst die Aufnahme, Beaufsichtigung, Betreuung, Entlassung bzw. Überantwortung an Beamte von Ausländerbehörden zur Durchführung der Abschiebung. Die Freiheit von Abschiebungsgefangenen darf nur so weit beschränkt werden, wie dies für den Zweck der Haft und die Sicherheit und Ordnung der Anstalt notwendig ist. Die Zusammenarbeit mit einschlägig tätigen Hilfs- und Unterstützungsorganisationen ist obligatorisch und dient dem Ziel, die Aufgaben der Abschiebungshaft so transparent wie möglich zu gestalten, den Schutz von Asylsuchenden rechtlich zu sichern und Personen , die von einer Ausweisung betroffen sind, psychisch und physisch zu unterstützen und im Heimatland einen Empfangsraum vorzubereiten. 2. Zuständigkeiten 2.1. Aufgabenzuständigkeit der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB) Für ausländerrechtliche Fragen ist für das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB) in Braunschweig mit ca. 48 Ausländerämtern in verschiedenen Städten seit dem 01.01.2011 zuständig. Ansprechpartner der Abteilung Langenhagen ist die Außenabteilung der LAB in Langenhagen. Adressen: Landesaufnahmebehörde Niedersachsen In der Boeselagerstraße 4 38108 Braunschweig Standort Braunschweig Außenstelle Langenhagen Benkendorffstraße 20 30855 Langenhagen Die Entscheidung über einen Asylantrag obliegt allein dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Braunschweig. 3 2.2. Zuständigkeit der Abt. Langenhagen Seit dem 01. Januar 2014 wird die Abteilung Langenhagen ausschließlich für den Vollzug von Abschiebungshaft genutzt. Personen, an denen andere Freiheitsentziehungen vollzogen werden, dürfen in der Abteilung Langenhagen nicht untergebracht werden. Ein Zusammentreffen von Abschiebungsgefangenen und anderen Gefangenen ist zu unterbinden. 3. Unterbringung Abschiebungsgefangene werden in Einzel- oder Doppelhafträumen untergebracht. Weibliche Abschiebungsgefangene werden im Unterkunftshaus L 2 im EG untergebracht . Familienangehörigen oder nahestehenden Abschiebungsgefangenen wird auf Anfrage ein gemeinsamer Haftraum zur Verfügung gestellt. Abschiebungsgefangene, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden getrennt von Erwachsenen untergebracht. Bei der Unterbringung werden religiöse und kulturelle Besonderheiten nach Möglichkeit berücksichtigt. Auf den Fluren befinden sich Gemeinschaftsduschräume und Toiletten, die ganztägig frei zugänglich sind. Gemäß Rückführungserlass des Niedersächsischen Innenministeriums sind unbegleitete Minderjährige, Schwangere, Familien oder alleinerziehende Elternteile mit schulpflichtigen und minderjährigen Kindern grundsätzlich nicht in Abschiebungshaft zu nehmen. Eine besonders sorgfältige Prüfung haben die Ausländerbehörden bei lebensälteren, behinderten oder schwer erkrankten Menschen vorzunehmen (vgl. Ziffer 7.6 Runderlass des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport vom 24.08.2016). 4. Haft-/Abschiebungskosten 4.1 Abschiebungsgefangene tragen keine Kosten für ihren Aufenthalt in der Abschiebungshaft . 4.2 Abschiebungsgefangene tragen keine Haftkosten und müssen weder für ihre Unterbringung noch für ihre Versorgung etwas bezahlen. Dies gilt nicht für Kosten, die andere als Vollzugsbehörden ggf. für die Abschiebung an sich erheben, z. B. Flugkosten der LAB, vorab geleistete Zahlungen der Ausländerbehörden. 5. Aufnahme und Abschiebungsplanung 5.1 Der Vollzugsabteilungsleitung und den Bediensteten der Abt. Langenhagen können Wünsche, Anregungen und Beschwerden vorgetragen werden. 5.2 Abschiebungsgefangene werden bei ihrer Aufnahme durch die Justizvollzugsbediensteten - ggf. mit Unterstützung von (Video-)Dolmetschern oder Sprachcomputern - über ihre Rechte und Pflichten informiert. In den sog. Zugangsgesprächen werden nicht nur die Bedürfnisse bzw. organisatorischen Belange von Ab- 4 schiebungsgefangenen angesprochen und geprüft, sondern sie dienen der ersten Abklärung von eventuellen Belastungen, psychischen Problemen und von entsprechenden Wahrnehmungen. Die Bediensteten der Abschiebungshafteinrichtung werden durch Fortbildungen bzw. Schulungen zum Erkennen von Anhaltspunkten für Traumatisierungen und psychischen Erkrankungen angehalten bzw. sensibilisiert. 5.3 Vollzugseigene Fachkräfte führen mit den Abschiebungsgefangenen bei Bedarf Beratungsgespräche. Gespräche mit der Seelsorge, mit psychologischen, sozialpädagogischen und sonstigen Fachkräften, mit externen Hilfsorganisationen sowie mit den zuständigen Konsulaten werden durch die Bediensteten der Abteilung organisiert. 5.4 Abschiebungsgefangene dürfen ihre persönlichen Gegenstände des täglichen Bedarfs im Besitz haben. Beschränkungen können aus Gründen der Sicherheit, Ordnung und des Brandschutzes erforderlich sein. 5.5 Gefährliche Gegenstände sind abzugeben und werden bis zur Beendigung der Haft zur Habe genommen und zentral in der Kammer verwahrt. Wertsachen (Schmuck u.a.) werden auf Wunsch der Abschiebungsgefangenen verwahrt. 5.6. Ausweispapiere und sonstige Personaldokumente werden der LAB bzw. der jeweils zuständigen Behörde übergeben. 6. Medizinische, psychologische, sozialpädagogische und seelsorgerische Versorgung 6.1 Ärztliche Betreuung 6.1.1 Die Beurteilung und Entscheidung über die Gewahrsams- und Reisefähigkeit sowie die gesundheitliche Betreuung und Versorgung der Abschiebungsgefangenen erfolgt durch Ärzte/Ärztinnen des Justizvollzuges oder bei Bedarf durch Hinzuziehung von externen Ärzten/Ärztinnen. 6.1.2 Im Rahmen der ärztlichen Aufnahmeuntersuchung ist insbesondere auf Verletzungen , die aufgrund von körperlicher Misshandlung und Folter entstanden sein können, zu achten. Diese sind zu dokumentieren. 6.1.3 Ausführungen zu Fachärzten/Fachärztinnen erfolgen aufgrund entsprechender ärztlicher Empfehlung. 6.2 Psychologische und sozialpädagogische Betreuung 6.2.1 Abschiebungsgefangene werden auf Wunsch und bei Bedarf psychologisch durch vollzugseigene Fachkräfte betreut. In besonderen Fällen wird externe Hilfe in Anspruch genommen. 6.2.2 Abschiebungsgefangene, die das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben, werden grundsätzlich sozialpädagogisch betreut. 6.3 Seelsorgerische Betreuung In der Abt. Langenhagen ist ein Imam eingesetzt, der einmal wöchentlich die Abteilung aufsucht und mit den Abschiebungsgefangenen spricht und religiöse Veranstaltungen durchführt. Der Imam spricht die türkische und arabische Sprache. Ansonsten werden Abschiebungsgefangene bedarfsorientiert durch die bei der JVA Hannover bestellten Seelsorgerinnen und Seelsorger der evangelischen und katholischen Kirche und auf Wunsch durch Geistliche der eigenen Religionsgemeinschaft betreut. 7. Zusammenarbeit mit externen Personen und Gruppen (z.B. Flüchtlingsverbände , Kirchen und Rechtsanwälte) 5 Abschiebungsgefangenen wird gestattet, mit Rechtsvertretern, Familienangehörigen , den zuständigen Konsularbehörden und einschlägig tätigen Hilfs- und Unterstützungsorganisationen Kontakt aufzunehmen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von einschlägig tätigen Hilfs- und Unterstützungsorganisationen wird auf Antrag gestattet, Abschiebungsgefangene zu besuchen. (§ 62a Abs. 3, 5 AufenthG). Aus Gründen der Sicherheit und Ordnung kann der Zutritt - mit Ausnahme von Rechtsvertretern - beschränkt oder untersagt werden. Die Entscheidung darüber trifft die Anstaltsleitung. Büros und technische Ausstattungsgegenstände wie Telefon, PC u.a. werden Kooperationspartnern des Vollzuges zur Verfügung gestellt, insbesondere die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB) hat somit die Möglichkeit, regelmäßige Sprechstunden in der Abschiebungshafteinrichtung anzubieten. 8. Arbeit, Freizeit und Sport 8.1 Arbeitsmöglichkeiten 8.1.1 Abschiebungsgefangene sind nicht zur Arbeit verpflichtet. 8.1.2 Abschiebungsgefangene können auf Wunsch Hilfstätigkeiten verrichten, die gem. Strafvollzugsvergütungsordnung entlohnt werden. 8.2 Freizeit- und Sportmaßnahmen Es werden Indoor- und Outdooraktivitäten angeboten. Je nach Neigung und Fähigkeit bieten Sportübungsleiter oder Justizvollzugsbedienstete sportliche Angebote an. Für Spiele, künstlerische und/oder musikalische Kurse stehen Betreuungsbedienstete zur Verfügung. 9. Versorgung, Verpflegung und Haftraumausstattung 9.1 Verpflegung 9.1.1 Abschiebungsgefangene sind gesund zu ernähren. Die Verpflegung erfolgt gemäß den Verpflegungsgrundsätzen für Erwachsene . Es werden drei Mahlzeiten am Tag gereicht (Frühstück, Mittags- und Abendkost). Der oder dem Abschiebungsgefangenen ist es zu ermöglichen, Speisevorschriften ihrer oder seiner Religionsgemeinschaft zu befolgen. 9.1.2 Abschiebungsgefangene dürfen sich auf eigene Kosten durch Vermittlung die Vollzugsbehörde selbst verpflegen. Die durch Dritte gelieferte Verpflegung wird auf verbotene Gegenstände kontrolliert. Ist eine Überprüfung auf Grund des gelieferten Zubereitungsstandes nicht durchführbar, kann die Verpflegung zurückgewiesen werden. 9.1.3 Sonderkost wird durch den zuständigen Arzt/die zuständige Ärztin bestimmt. 9.1.4 Abschiebungsgefangenen stehen eingerichtete Küchen für die Aufbewahrung und Zubereitung von eigenen Speisen zur Verfügung. 9.2 Genuss- und Betäubungsmittel 9.2.1 Auf Fluren und in gemeinschaftlich genutzten Räumlichkeiten ist das Rauchen untersagt. 9.2.2 Das Rauchen im Freien (außerhalb des Gebäudes) und in den zugeteilten Hafträumen ist gestattet. 9.2.3 Nichtraucher erhalten ausgewiesene Nichtraucher-Hafträume. 9.2.4 Tabakwaren können über den Einkauf und mittels Bargeld aus Automaten, die in den Unterkunftsgebäuden L1 und L2 angebracht sind, erworben werden. 6 9.2.5 Der Genuss, der Bezug, der Besitz oder die Herstellung alkoholischer Getränke und Betäubungsmittel ist untersagt. 9.3 Körperpflege Handtücher und Hygieneartikel werden zur Verfügung gestellt. Zusätzlich können Hygieneartikel käuflich erworben oder durch Dritte eingebracht werden. 9.4 Persönlicher Besitz und Bekleidung 9.4.1 Abschiebungsgefangene tragen eigene Kleidung. Bei Bedarf kann die/der Gefangene mit (ergänzender) Anstaltskleidung ausgestattet werden. 9.4.2 Die Kleidung darf die Übersichtlichkeit und die Sicherheit und Ordnung des Haftraumes nicht gefährden. 9.4.3 Die Bekleidung kann in vorhandenen Waschmaschinen und Trocknern kostenfrei gereinigt und getrocknet werden. 9.5 Haftraumausstattung 9.5.1 Der Haftraum ist ausgestattet mit: -1 Bett -1 Schrank, verschließbar -1 Stuhl -1 Tisch -1 Regal aus Holz -1 Gardine -1 Wasserkocher -1 Fernsehgerät incl. Kabel und Fernbedienung -1 DVBT2-Receiver mit Antenne incl. Kabel und Fernbedienung 9.5.2 Die Nutzung und der Betrieb von Elektrogeräten sind kostenfrei. 9.6 Sauberkeit und Ordnung 9.6.1 Gemeinschaftlich genutzte Räumlichkeiten und Flure werden durch eine externe Reinigungsfirma regelmäßig gereinigt. 9.6.2 Für die Reinigung des zugewiesenen Haftraumes ist jede/r Abschiebungsgefangene selbst verantwortlich. Mittel für die Reinigung wie Wischer, Besen, Reinigungsmittel werden kostenfrei zur Verfügung gestellt. 9.6.3 Bei Haftraumwechsel erfolgt die Reinigung durch die externe Reinigungsfirma. 10. Tagesablauf Der Tagesablauf wird den Abschiebungsgefangenen beim Zugangsgespräch erläutert und hängt in den Fluren im Schaukasten als Hausordnung aus. Besonderheiten sind: Weibliche und männliche Abschiebungsgefangene können Freizeitangebote zusammen nutzen, wenn die ständige Beaufsichtigung gewährleistet ist. Die Nachtruhe beginnt um 22:00 Uhr (Radio- und Fernsehempfang sind auf Zimmerlautstärke zu stellen). Abschiebungsgefangene können sich tagsüber in der Station frei bewegen. Beschränkungen des gemeinschaftlichen Aufenthalts in den Unterkunftsbereichen sind möglich: 7 Bereichsweise während der Reinigungsarbeiten durch den externen Reinigungsdienst und nachmittags während der Freistunde, sofern auf die Teilnahme an der Freistunde verzichtet wird. Zum Nachteinschluss werden die Bereichstüren verschlossen. Die Hafträume der Abschiebungsgefangenen bleiben während der Nachtzeit unverschlossen. Ausnahme : Wenn im Rahmen einer Sicherheitsverfügung eine anderslautende Festlegung im Einzelfall getroffen wird. 11. Bücher/Zeitschriften 11.1 Abschiebungsgefangenen stehen Bücher/Zeitschriften zur freien Nutzung in diversen Fremdsprachen zur Verfügung. 11.2 Darüber hinaus können Abschiebungsgefangene auf eigene Kosten durch Vermittlung der Vollzugsbehörde Bücher und Zeitschriften beziehen. 11.3 Das Einbringen oder die Vermittlung durch Dritte ist möglich. Dies gilt nicht für Druckerzeugnisse, deren Verbreitung mit Strafe oder Geldbuße bedroht ist. 12. Besuch, Außenkontakte, Telefon, Internet und Pakete 12.1 Besuch 12.1.1 Abschiebungsgefangene können Besuch empfangen. Äußern außenstehende Personen einen Besuchswunsch, dann wird der Besuch ermöglicht, wenn die/der Abschiebungsgefangene damit einverstanden ist. 12.1.2 Reguläre Besuche werden durch eine/n Justizvollzugsbedienstete/n optisch überwacht. 12.1.3 Die Besuchszeiten sind täglich von 16:00 Uhr bis 19:30 Uhr, an Wochenenden und feiertags bis 18:30 Uhr. Bei Gefährdung der Sicherheit und Ordnung kann der Besuch vorzeitig durch den/die aufsichtführende/n Bedienstet/n beendet werden. Zuvor bedarf es regelmäßig einer Abmahnung. 12.1.4 Alle Besucher werden nach Betreten der Anstalt durch einen Metalldetektor geführt. Taschen, Jacken, Mäntel, Mobiltelefone und sicherheitsrelevante Gegenstände sind abzugeben. 12.1.5 Besucher dürfen Bargeld mitführen, um Getränke und Genusswaren aus bereitgestellten Automaten für den Besuch zu erwerben. 12.1.6 Besuche von Rechtsanwälten werden nicht überwacht. Eine inhaltliche Überprüfung der von Verteidigern mitgeführten Schriftstücken und Unterlagen ist unzulässig. 12.2 Telefon-/Internetnutzung 12.2.1 Auf Wunsch wird den Abschiebungsgefangenen ein SIM-Lock freies Mobiltelefon ohne Internetzugang und ohne Foto- bzw. Videofunktion kostenfrei zur Verfügung gestellt. Im Bedarfsfall können Abschiebungsgefangene eine beliebige SIM-Karte auch durch Dritte erwerben und nutzen. Die Aufladung des Guthabens kann bei vorhandenen finanziellen Mitteln auf Wunsch der oder des Abschiebungsgefangenen auch durch Bedienstete der Abteilung erfolgen. 12.2.2 Abschiebungsgefangenen, die kein Mobiltelefon besitzen, werden Telefonate auf Kosten des Vollzuges ermöglicht, um - mit Rechtsbeiständen und diplomatischen Vertretungen zu telefonieren oder - sonstige wichtige persönliche Angelegenheit zu klären. 12.2.3 Bei Bedarf können Abschiebungsgefangene auf Kosten der Anstalt einen PC mit Internetanschluss in einem zur Verfügung gestellten Raum nutzen. 8 12.3 Paketsendung 12.3.1 Der Empfang von Paketen mit Nahrungs- und Genussmitteln ist ohne gesonderten Antrag erlaubt. 12.3.2 Die Paketsendungen werden auf verbotene Gegenstände kontrolliert und dann ausgehändigt. 12.3.3 Paketsendungen mit Kleidung und/oder Elektrogeräten werden ebenfalls ohne gesonderte Genehmigung angenommen. Die Ausgabe erfolgt nach Kontrolle. In diesem Zusammenhang sind Abschiebungsgefangene über die Abschiebungsmodalitäten , insbesondere über eventuelle Gepäckhöchstgrenzen sowie das Mitnahmeverbot von bestimmten Gegenständen beim Luftverkehr zu informieren. 13. Bargeld und Einkauf 13.1 Bargeld 13.1.1 Der Besitz von Bargeld ist erlaubt. In der Regel werden 20 € in der Woche als auskömmlich betrachtet. Sofern die Summe im Einzelfall nicht ausreicht, wird sie bedarfsgerecht erhöht. 13.1.2 Namentliche Einzahlungen für Abschiebungsgefangene sind auf ein gesondertes Anstaltskonto bei der Postbank Hannover möglich. Jede und jeder Abschiebungsgefangene erhält die dafür notwendigen Daten beim Zugangsgespräch durch die Aushändigung eines Informationsblattes sowie durch die im Schaukasten veröffentlichte Hausordnung. 13.1.3 Die Einzahlung von Bargeld beim Besuch ist gestattet. 13.2 Einkauf 13.2.1 Der Einkauf wird von der Firma Massak durchgeführt. In der Regel werden 140 € in der Woche als auskömmlich betrachtet. Sofern die Summe im Einzelfall nicht ausreicht, wird sie bedarfsgerecht erhöht. 13.2.2 Die Bezahlung des Einkaufs erfolgt über die Zahlstelle der Hauptanstalt. 13.2.3 Abschiebungsgefangene, die nicht oder nicht ausreichend über Gelder verfügen sowie die Voraussetzungen erfüllen, erhalten nach § 3 Abs. 1 Asylbewerberleistungsgesetz Taschengeld. Auf der Basis des jeweils gültigen Taschengeldsatzes wird das Taschengeld am Tag der Zuführung durch den Sachbearbeiter im Vollzug berechnet und durch die Zahlstelle gebucht. Drucksache 18/3760 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Anja Piel, Helge Limburg und Belit Onay (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport Wie regelt die Landesregierung den Abschiebungshaftvollzug? Anlage 1 Anlage 2