Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3789 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Susanne Victoria Schütz und Sylvia Bruns (FDP) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung Wie groß ist der Mehrbedarf an Lehrern durch mehr Ganztagsschulen? Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Susanne Victoria Schütz und Sylvia Bruns (FDP), eingegangen am 15.04.2019 - Drs. 18/3519 an die Staatskanzlei übersandt am 17.04.2019 Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung vom 20.05.2019 Vorbemerkung der Abgeordneten In einer Presseinformation vom 09.04.2019 teilte das Kultusministerium (MK) mit, dass es zum Schuljahr 2019/2020 30 neue Ganztagsschulen geben werde. „Mit weiteren 30 Ganztagsschulen zum kommenden Schuljahr 2019/2020 steigt in Niedersachsen die Versorgungsquote mit Ganztagsangeboten weiter an. Der weitaus größte Anteil derjenigen Schulen, die zum kommenden Schuljahr ein Ganztagsangebot einrichten, sind Grundschulen (26). (…) Zudem werden ein Gymnasium, eine Realschule, eine Integrierte Gesamtschule sowie eine Förderschule Ganztagsschule. Von den 30 neuen Ganztagsschulen starten 26 mit einem offenen, drei mit einem teilgebundenen und eine mit einem voll gebundenen Ganztagsangebot.“ Vorbemerkung der Landesregierung Der Weg von der Halbtags- zur Ganztagsschule stellt eine tiefgreifende Reform des deutschen Schulwesens dar. Der quantitative, aber insbesondere auch der qualitative Ausbau bietet die besten Chancen, Kinder und Jugendliche ganzheitlich zu fördern und damit erfolgreiche Bildungsbiografien zu ermöglichen - ein wichtiger Schritt zu mehr Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit. Die zielgerichtete Ausweitung der Ganztagsangebote wird in der Öffentlichkeit vorrangig unter dem familienpolitischen Ziel der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit diskutiert. Es geht aber weit darüber hinaus um das gelingende Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen in einer sich rasch verändernden Welt, um den Lernerfolg und die Zukunftschancen der Schülerinnen und Schüler , um die soziale Qualität im Miteinander und auch um familienpolitische Leistungen. Von den insgesamt 2 615 öffentlichen allgemeinbildenden Schulen in Niedersachsen sind bereits 1 832 Ganztagsschulen. Mit einem Ausbaustand von rund 70 % hat Niedersachsen in der bundesweiten Ganztagsschulbewegung zahlreiche andere Bundesländer überholt. Eine Ganztagsschule erweitert ihr Bildungsangebot, indem sie sich öffnet, inner- wie außerschulisch , und indem sie kooperiert. Das Ganztagsangebot ist gekennzeichnet durch multiprofessionelle Zusammenarbeit: Unterschiedliche Professionen bringen sich mit ihren Kompetenzen in die Ganztagsschule ein. Durch den Einsatz von Lehrkräften im Ganztag ergibt sich die Möglichkeit, Unterricht und außerunterrichtliche Angebote besser miteinander zu verzahnen sowie Schülerinnen und Schüler ergänzend zum Unterricht individuell zu fördern und zu fordern. Gleichwohl wird das außerunterrichtliche Ganztagsangebot nicht ausschließlich von Lehrkräften gestaltet: Kooperationen mit außerschulischen Partnern sind für gute Ganztagsschulen unerlässlich, um Kindern und Jugendlichen einen breit ausgerichteten Lern- und Sozialisierungsraum mit Lebensweltbezug zu bieten. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3789 2 1. Welcher Mehrbedarf in Vollzeitlehrereinheiten (VZLE) ergibt sich durch den Anstieg der Ganztagsquote für das Schuljahr 2019/2020 im Vergleich zum Schuljahr 2018/2019? Schulen, die Ganztagsschule werden wollen, schätzen im Rahmen der Antragstellung ab, wie viele Schülerinnen und Schüler voraussichtlich das Ganztagsangebot anwählen werden. Auf Basis dieser geschätzten Teilnehmerzahl wird der Mehrbedarf gemäß Nummer 5.1 des Runderlasses des MK vom 21.03.2019 „Klassenbildung und Lehrkräftestundenzuweisung an den allgemeinbildenden Schulen“ - SVBl. S. 165 - VORIS 22410 prognostiziert. Der tatsächliche Ressourcenbedarf kann erst nach Abschluss der Statistikprüfung zum Stichtag 29.08.2019 beziffert werden. 2. Welchen Mehrbedarf in VZLE sieht das MK durch den Zuwachs in der Inklusion für das Schuljahr 2019/2020 im Vergleich zum Schuljahr 2018/2019? Ganztagsschulen erhalten für die Schülerinnen und Schüler, die je Tag im Umfang von mindestens zwei Unterrichtsstunden an außerunterrichtlichen Aktivitäten teilnehmen, einen Zuschlag. Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung an allgemeinbildenden Schulen, die am Ganztag teilnehmen, werden mit Ausnahme der Förderschulen bei der Zuweisung doppelt gezählt. Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, die am Ganztagsbetrieb in den neuen Ganztagsschulen teilnehmen werden, wird im Rahmen der Antragstellung nicht gesondert ausgewiesen und kann erst nach Abschluss der Statistikprüfung zum Stichtag 29.08.2019 beziffert werden. 3. Sieht das MK weiteren zusätzlichen Bedarf an VZLE z. B. durch weiteren Aufwuchs von Lehrkräften in Mutterschutz oder Elternzeit? Hinsichtlich des Aufwuchses von Lehrkräften in Mutterschutz oder Elternzeit kann auf die Antwort der Landesregierung (Drs. 18/3018) auf die Kleine Anfrage in der Drs. 18/2722 verwiesen werden: „Die erfolgreich durchgeführten Einstellungsverfahren in den letzten Schuljahren bilden sich ab in der Altersstruktur der Lehrkräfte. Die im Rahmen der aktuellen Lehrkräftebedarfsprognose für den Zeitraum bis 2030 ermittelte Altersverteilung der im Dienst befindlichen Lehrkräfte weist eine deutliche Häufung der Personen im Altersbereich 27 bis 45 Jahre auf. Zudem liegt der Anteil der weiblichen Lehrkräfte an den öffentlichen allgemeinbildenden Schulen insgesamt landesweit bezogen auf alle Altersbereiche bei über 70 %. Im laufenden Schuljahr 2018/2019 ist deshalb weiterhin eine Zunahme von Schwangerschaften, Mutterschutzfristen, Elternzeiten und Beschäftigungsverboten während der Schwangerschaft zu erwarten, die zur vollständigen oder teilweisen Freistellung von der Unterrichtstätigkeit der betroffenen Lehrkräfte führen. Alleine hierfür sind Verminderungen der Unterrichtsverpflichtung im Umfang von mehr als 7 500 Lehrkräfte-Ist-Stunden eingeplant. Zudem ist zu berücksichtigen, dass von den jungen Lehrkräften im Zusammenhang mit der Geburt ihrer Kinder vermehrt Teilzeitanträge aus familiären Gründen oder Anträge auf Ermäßigung der Arbeitszeit wegen Elternzeit gestellt werden.“ Diese Ausführungen gelten gleichermaßen für Lehrkräfte an Ganztagsschulen. (Verteilt am 21.05.2019) Drucksache 18/3789 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Susanne Victoria Schütz und Sylvia Bruns (FDP) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums Wie groß ist der Mehrbedarf an Lehrern durch mehr Ganztagsschulen?