Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/380 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Jens Ahrends (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung Straftaten mit islamistischem Hintergrund Anfrage des Abgeordneten Jens Ahrends (AfD), eingegangen am 15.01.2018 - Drs. 18/192 an die Staatskanzlei übersandt am 23.01.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 21.02.2018, gezeichnet In Vertretung Stephan Manke Vorbemerkung des Abgeordneten Straftaten mit islamistischem Hintergrund stellen die Sicherheitsbehörden vor neue Herausforderungen , die es vor einigen Jahren so noch nicht gegeben hat. Vorbemerkung der Landesregierung Die Bedrohung durch den islamistischen Terrorismus hat sich zu einem globalen Phänomen entwickelt . Damit einhergehend hat sich in den vergangenen Jahren auch eine Veränderung der Sicherheitslage in Deutschland und Europa ergeben. Die Bundesrepublik Deutschland - und somit auch das Land Niedersachsen - befinden sich nach wie vor im unmittelbaren Zielspektrum islamistischer Organisationen. In Deutschland und Europa ereigneten sich u. a. Verbrechen, bei denen aus vermeintlich religiösen oder ideologischen Gründen Menschen angegriffen, verletzt oder getötet wurden . In dem Spektrum von Straftaten mit islamistischem Hintergrund sind nicht nur sogenannte Terrorismusdelikte , sondern auch die Gewaltkriminalität, z. B. Körperverletzungen, sowie weitere politisch motivierte Kriminalität, z. B. die Androhung von Straftaten oder Verstöße gegen das Vereinsgesetz , zu berücksichtigen. In der Arbeit der niedersächsischen Sicherheitsbehörden bildet die Bedrohung durch den islamistischen Extremismus/Terrorismus und die Bekämpfung damit einhergehender Straftaten seit vielen Jahren ein Schwerpunktthema. Die Sicherheitsbehörden haben ihre Maßnahmen und Arbeitsschwerpunkte angesichts der Entwicklung der Gefährdungslage fortlaufend angepasst und werden dies weiterhin tun. Die Landesregierung hat in verschiedener Hinsicht Auskunft über Maßnahmen und Anpassungen zur Bekämpfung dieses Phänomens auch durch die niedersächsischen Sicherheitsbehörden erteilt. Dazu wird auf die Landtagsbefassungen in Bezug auf die Anfragen „Salafismus in Niedersachsen“ (Drs. 17/1455), „Nach den Anschlägen von Paris und den Festnahmen von Dschihadisten in Wolfsburg - Wird in Niedersachsen alles getan, um den dschihadistischen Salafismus zu bekämpfen?“ (Drs. 17/2753), „Wachsende salafistische Gefahr in Niedersachsen - Was unternimmt die Landesregierung ?“ (Drs. 17/4808), „Wie viele Gefährder gibt es in Niedersachsen?“ (Drs. 17/7315), „Steigt die Zahl der radikalisierten Kinder und Jugendlichen, und was tut die Landesregierung?“ (Drs. 17/7450), „Wann kommt das Maßnahmenpaket der Landesregierung für die präventive Bekämpfung “ (Drs. 17/8120), „Abwehr des islamistisch motivierten Terrorismus?“ (Drs. 17/8120), „Wie Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/380 2 groß ist der Personalbestand in Verfassungsschutz und Staatsschutz?“ (Drs. 17/8120), „Islamistische Gefährdung in Niedersachsen: Was weiß und tut die Landesregierung?“ (Drs. 17/8265) und „Sicherheitsrisiko rot-grün: Keine falsche politische Rücksichtnahme bei der Terrorbekämpfung!“ (Drs. 17/8264) hingewiesen. 1. Wie hat sich die Anzahl der Straftaten mit islamistischem Hintergrund in Niedersachsen zahlenmäßig seit 2015 entwickelt (bitte nach Jahren auflisten)? Der Berichterstattung des Landeskriminalamts Niedersachsen zufolge ist eine gezielte Analyse nach „Straftaten mit islamistischem Hintergrund“ auf der Basis des Auswertesystems NIVADIS- Auswertung 2.0 nicht möglich. Zur Beantwortung der Fragestellung erfolgte eine Auswertung zum Themenfeld Islamismus/Fundamentalismus unter Berücksichtigung des ehemaligen, den Fragezeitraum betreffenden Phänomenbereichs Politisch motivierte Ausländerkriminalität sowie der aktuellen Bereiche Politisch motivierte Kriminalität - ausländische Ideologie - und - religiöse Ideologie. Auf der Grundlage der Recherche des Landeskriminalamte ergeben sich zum 08.02.2018 folgende Fallzahlen: 2015: 102, 2016: 88, 2017: 60. 2. Welche Maßnahmen haben die Sicherheitsbehörden ergriffen, um diesen neuen Tätertyp zu identifizieren? Auf Grundlage der Informationen über verschiedene islamistisch motivierte Anschläge bzw. Straftaten der Vergangenheit ist ein neuer Typus im Sinne der Fragestellung angesichts der vielschichtigen Konstellationen, Akteure und Modi Operandi nicht zu definieren. Unter Berücksichtigung der Entwicklung kommt dem effizienten Zusammenwirken der Sicherheitsbehörden sowie der Anwendung spezifischer Maßnahmenbündel eine zentrale Rolle zu. Ferner wird auf die Vorbemerkung hingewiesen. 3. Wie sieht die Vorgehensweise der niedersächsischen Sicherheitsbehörden aus, wenn sie von der Verhaltensauffälligkeit mit islamistischem Hintergrund erfahren? Das Vorgehen der Sicherheitsbehörden orientiert sich am jeweiligen Einzelfall und an den jeweils vorliegenden Erkenntnissen bzw. Hinweisen. Ferner wird auf die Vorbemerkung hingewiesen. 4. Gibt es Sicherheitskategorien der Einschätzung der Gefährlichkeit mit islamistischem Hintergrund nach Kenntnis der Verhaltensauffälligkeit? Ja. Hierunter sind die Einstufung einer Person als Gefährder oder Relevante Person, das Ergebnis aus der Anwendung des Risikobewertungsinstrumentes „Regelbasierte Analyse potenziell destruktiver Täter zur Einschätzung des akuten Risikos - islamistischer TE (RADAR-iTE)“ und das Ergebnis aus der Anwendung eines mehrstufigen Prognosemodells zu subsumieren. 5. Wie viele Beamte sind an dieser Einschätzung beteiligt? Die Anzahl an der jeweiligen Einschätzung in der Gesamtheit beteiligter Beamtinnen oder Beamte differiert im Einzelfall. Es wird ein Mehrpersonen-Prinzip gewahrt. (Verteilt am 23.02.2018) Drucksache 18/380 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Jens Ahrends (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport Straftaten mit islamistischem Hintergrund