Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/381 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Jens Ahrends (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung Behandlung des ehemaligen iranischen Justizchefs Schahrudi in Hannover Anfrage des Abgeordneten Jens Ahrends (AfD), eingegangen am 22.01.2018 - Drs. 18/214 an die Staatskanzlei übersandt am 24.01.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 21.02.2018, gezeichnet In Vertretung Stephan Manke Vorbemerkung des Abgeordneten Der ehemalige iranische Justizchef Mahmud Haschemi Schahrudi, gegen den die Bundesanwaltschaft derzeit ein Ermittlungsverfahren wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit prüft, hat sich unter öffentlichen Protesten im International Neuroscience Institute in Buchholz behandeln lassen. Nach Angaben der Nachrichtenagentur INSA vom 14.01.2018 sagte er anschließend: „Lobenswert war besonders die Koordinierung zwischen Regierung und Polizei“. Vorbemerkung der Landesregierung Das Ministerium für Inneres und Sport erteilte im Rahmen der Aktuellen Stunde „Todesrichter Schahrudi - Welche Unterstützung gewährte ihm die Landesregierung?“ und der Antwort auf die Dringliche Anfrage „Umstrittener ehemaliger Oberster Richter der iranischen Justiz im INI“ umfassend Auskunft über den Aufenthalt von Herrn Ajatollah Shahroudi und über die Maßnahmen der Justiz und der Polizei Niedersachsen. Darauf Bezug nehmend hielt sich Herr Ajatollah Shahroudi vom 26. Dezember 2017 bis 11. Januar 2018 in Hannover auf. Zuvor in Hamburg nach Deutschland eingereist und in Berlin aufhältig, verließ er Deutschland am 11. Januar über Hamburg. Durch das Auswärtige Amt wurden verschiedene Verbalnoten der Botschaft der Iranischen Republik Iran in Berlin und weitere in diesem Kontext stehende Informationen u. a. an die Staatskanzlei übersandt und von dort dem Landespolizeipräsidium übermittelt. Im Kontext der Bearbeitungen durch das Landespolizeipräsidium, die Polizeidirektion Hannover und das Landeskriminalamt Niedersachsen fanden verschiedene Kontakte respektive Informationsaustausche zum Auswärtigen Amt und der Staatskanzlei statt. Dies vorangestellt werden die im Kontext des Aufenthalts von Herrn Ajatollah Shahroudi in Hannover bezogenen Fragen wie folgt beantwortet. 1. Welche Koordinierungsaufgaben haben Landesregierung und Polizei während des Aufenthaltes von Mahmud Haschemi Schahrudi erfüllt? Die Staatskanzlei, das Justizministerium und das Ministerium für Inneres und Sport leiteten, soweit in der Sache befasst, Informationen (z. B. Schreiben des Auswärtigen Amts) koordinierend und gegebenenfalls auch mit Bearbeitungsaufträgen versehen weiter. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/381 2 Koordinierungsaufgaben im weitesten Sinne nahmen die Polizeidirektion Hannover und das Landeskriminalamt Niedersachsen wahr, die nach jeweiliger Zuständigkeit polizeilichen Maßnahmen im Kontext des Aufenthalts in Niedersachsen prüften und durchführten. Ferner führte das Landeskriminalamt einen bundesweiten Informationsaustausch betreffend den im Rahmen der 7. Plenarsitzung des Landtags am 25. Januar 2018 erwähnten offenen Brief an Herrn Ministerpräsidenten Weil und einen beim Generalsbundesanwalt zu einer Strafanzeige eines ehemaligen Bundestagsabgeordneten gegen Herrn Ajatollah Shahroudi eingeleiteten Prüfvorgang durch. Im Übrigen werden vorgangsbegleitende Bearbeitungen grundsätzlich aber nicht als von der Fragestellung betroffen angesehen. 2. Wie sahen die Einsätze während des Aufenthaltes von Mahmud Haschemi Schahrudi aus (Ort, Dauer, Anzahl der eingesetzten Beamten)? Die Polizeidirektion Hannover führte dem dazu vorliegenden Bericht zufolge einerseits ab dem 26. bis 27. Dezember 2017 und ab dem 3. bis 11. Januar 2018 mit dabei insgesamt 114 eingesetzten Beamtinnen oder Beamten Einsatzmaßnahmen durch. Bei diesen handelte es sich um Objektschutzmaßnahmen und eine Begleitmaßnahme anlässlich einer mit dem Aufenthalt im Kontext stehenden Spontandemonstration am 6. Januar 2018. Die Einsätze fanden allesamt in Hannover statt. In der Gesamtbetrachtung betrafen sie das Herrn Ajatollah Shahroudi behandelnde Institut, seine Aufenthalts- respektive Unterkunftsorte und die der begleitenden iranischen Delegation. Die Polizeidirektion berichtete, dass 859 Einsatzstunden geleistet wurden. Außerdem wurden ab dem 27. Dezember 2017 bis 2. Januar 2018 Objektschutzmaßnahmen mit geringerer Intensität durchgeführt . Die Bezifferung der Anzahl der durch jeweils zwei eingesetzte Beamtinnen oder Beamte geleisteten Einsatzstunden war nach Berichterstattung der Polizeidirektion nicht möglich. Der Grund dafür liegt in der besonderen Form der Umsetzung der Maßnahme begründet. Das Landeskriminalamt Niedersachsen führte am 11. Januar 2018 eine im Kontext der Reise des Ajatollah nach Hamburg stehende Personenschutzmaßnahme mit insgesamt drei eingesetzten Beamtinnen oder Beamten durch, es entstanden 27,75 Einsatzstunden. 3. Wie hoch werden die Kosten gemäß Frage 2 beziffert? Auf der Grundlage der Berichte der Polizeidirektion Hannover und des Landeskriminalamts ergeben sich unter Zugrundelegung von Pauschsätzen für den Verwaltungsaufwand bei der Gebührenbemessung im staatlichen Bereich (in Anlehnung an den RdErl. d. MF vom 19. Mai 2010) und der für die gemäß Antwort zu Frage 2 geleisteten Einsatzstunden des Personals Kosten in Höhe von ca. 56 000 Euro. Unter Hinweis auf die Antwort auf die Frage 2 liegt seitens der Polizeidirektion Hannover keine Kostenschätzung für den Einsatz vom 27. Dezember 2017 bis 2. Januar 2018 vor. (Verteilt am 23.02.2018) Drucksache 18/381 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Jens Ahrends (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport Behandlung des ehemaligen iranischen Justizchefs Schahrudi in Hannover