Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3820 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Sylvia Bruns, Susanne Victoria Schütz und Björn Försterling (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung namens der Landesregierung „Neuer Unmut über die Pflegekammer“ Anfrage der Abgeordneten Sylvia Bruns, Susanne Victoria Schütz und Björn Försterling (FDP), eingegangen am 25.04.2019 - Drs. 18/3667 an die Staatskanzlei übersandt am 08.05.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung namens der Landesregierung vom 27.05.2019 Vorbemerkung der Abgeordneten „Neuer Unmut über die Pflegekammer“ lautet die Überschrift eines Artikels in der NOZ vom 24.04.2019. Zum Hintergrund führt der Artikel Folgendes aus: „Die Pflegekammer in Niedersachsen hat zu Ostern erneut mit Bescheiden für Unmut gesorgt. Nach dem Fehlstart mit vor Weihnachten letzten Jahres verschickten Schreiben über Beitrags- Höchstsätze sorgte dies nun für neuerlichen Unmut bei den Zwangsmitgliedern.“ Die Pflegekammer gab zu der Frage, warum dieser Zeitpunkt gewählt wurde, an, dass die Frist zur Selbsteinstufung am 31.03.2019 abgelaufen und „von vielen Mitgliedern (…) zudem eine rasche Zustellung des Beitragsbescheids gewünscht worden“ sei. Vorbemerkung der Landesregierung Die Beitragsordnung der Pflegekammer Niedersachsen für das Jahr 2018 wurde am 20.06.2018 vom Errichtungsausschuss beschlossen, am 03.07.2018 vom Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung genehmigt und am 18.07.2018 im Ministerialblatt veröffentlicht. Nach dem in der Beitragsordnung festgelegten Verfahren haben alle Mitglieder im ersten Schritt einen Regelbescheid über den Höchstbeitrag von 140 Euro für das Jahr 2018 erhalten. Diese Bescheide wurden am 17.12.2018 versandt. Nur wenige Kammermitglieder, die Jahreseinkünfte von über 70 000 Euro haben oder auf eine Selbsteinstufung verzichten, müssen diesen Beitrag zahlen. Alle anderen Kammermitglieder hatten die Möglichkeit, bis zum 31.03.2019 in der sogenannten Selbsteinstufung die Höhe ihrer Einkünfte anzugeben. Der Beitrag für das Jahr 2018 wurde dann anhand des in der Beitragsordnung festgelegten Beitragssatzes von 0,4 % der Jahreseinkünfte individuell berechnet. Mitglieder mit Jahreseinkünften von 5 400 Euro oder weniger waren von der Beitragszahlung befreit . Auf Basis der Selbsteinstufung wird den Mitgliedern im sogenannten individuellen Beitragsbescheid die jeweilige Beitragshöhe mitgeteilt. 1. Wie viele Beitragsbescheide wurden vor Ostern verschickt? Bis zum 21.05.2019 sind nach Auskunft der Pflegekammer 52 058 individuelle Beitragsbescheide in den Versand gegangen. Das Versanddatum wird von der Pflegekammer individuell für das jeweilige Mitglied, nicht jedoch systematisch über alle Mitglieder erfasst. Eine Aussage dazu, wie viele Beitragsbescheide in der Woche vor Ostern verschickt wurden, ist deshalb nicht möglich. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3820 2 2. Bei wie vielen dieser Bescheide wurde durch die Beitragszahler eine schnelle Zustellung gewünscht (bitte in absoluten Zahlen und prozentual angeben)? Nach Auskunft der Pflegekammer gab es eine nicht geringe Zahl von Nachfragen von Mitgliedern zum Bearbeitungsstand der individuellen Beitragsbescheide. Telefonische oder schriftliche Nachfragen werden von der Pflegekammer individuell für das jeweilige Mitglied, nicht jedoch systematisch über alle Mitglieder erfasst. Eine Quantifizierung der Nachfragen ist deshalb nicht möglich. 3. Wie viele Selbsteinschätzungen hinsichtlich der Beitragshöhe liegen der Kammer vor Für das Beitragsjahr 2018 liegen der Pflegekammer 55 645 korrekt ausgefüllte und fristgerecht eingegangene Selbsteinstufungen vor (Stand 21.05.2019). 4. Wie viele Zwangsmitglieder haben keine Selbsteinschätzung abgegeben und zahlen deshalb den Höchstsatz? Mit Stand 21.05.2019 hat die Pflegekammer 96 978 beitragspflichtige Mitglieder für das Beitragsjahr 2018. Somit liegt von 41 333 Mitgliedern keine korrekt ausgefüllte und fristgerecht eingegangene Selbsteinstufung vor. 5. Existieren inzwischen Härtefallregelungen, die zu einer Beitragsreduktion führen können , und wenn ja, wo sind diese veröffentlicht? Wie bereits in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Victoria Schütz, Sylvia Bruns und Björn Försterling (FDP) vom 25.01.2019 „Welche Probleme gibt es (noch) bei der Pflegekammer (9)?“ (Drs. 18/2685 und 18/2810) ausgeführt, können bei der Definition von Härtefällen niemals abschließend sämtliche Lebenslagen von Menschen festgelegt werden. Daher ist laut Auskunft der Pflegekammer nicht vorgesehen, allgemeingültige Härtefallregelungen festzulegen. Statt dessen kann gemäß § 8 Abs. 1 der Beitragsordnung der Pflegekammer der Beitrag zur Vermeidung unzumutbarer Härten auf schriftlichen Antrag gestundet, ermäßigt oder erlassen werden (sogenannte Härtefallregelung). Das zur Unterstützung der Antragstellerinnen und Antragsteller von der Pflegekammer bereitgestellte Antragsformular (https://www.pflegekammer-nds.de/files/down loads/haertefallantrag-2019.pdf) sieht als Antragsgründe die Punkte „Wirtschaftliche Notlage“, „Besondere familiäre Umstände“ und „Sonstige Umstände“ vor, die in einem Freitextfeld näher zu erläutern sind. 6. Plant die Pflegekammer den Versand der nächsten Beitragsbescheide zu Pfingsten? Die Mitgliederverwaltung der Pflegekammer versendet täglich zahlreiche Schreiben an die Mitglieder , um deren Anliegen möglichst zeitnah zu bearbeiten. Darunter sind immer auch Beitragsbescheide . Es ist deshalb nicht auszuschließen, dass einige Beitragsbescheide unmittelbar vor gesetzlichen Feiertagen zugestellt werden. (Verteilt am 28.05.2019) Drucksache 18/3820 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Sylvia Bruns, Susanne Victoria Schütz und Björn Försterling (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung „Neuer Unmut über die Pflegekammer“