Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3829 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Jens Ahrends (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung Ausfüllanleitung zur KTA-PMK Anfrage des Abgeordneten Jens Ahrends (AfD), eingegangen am 26.04.2019 - Drs. 18/3604 an die Staatskanzlei übersandt am 30.04.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 27.05.2019 Vorbemerkung des Abgeordneten Im Rahmen des „Kriminalpolizeilichen Meldedienstes - Politisch motivierte Kriminalität“ (KPMD- PMK) werden Straftaten gemäß der Ausfüllanleitung zur „Kriminaltaktischen Anfrage in Fällen politisch motivierter Kriminalität“ (KTA-PMK) entsprechend dem jeweiligen Phänomenbereich zugeordnet . 1. Welche Daten werden in der KTA-PMK abgefragt (bitte alle Daten genau auflisten)? Das Dokument und die Inhalte einer Kriminaltaktischen Anfrage in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KTA-PMK) sind als Verschlusssache eingestuft und können an dieser Stelle nicht mitgeteilt werden. 2. Wer legt die Erfassungskriterien der o. g. Ausfüllanleitung zur KTA-PMK fest? Die Erfassungskriterien politisch motivierter Straftaten und die Ausfüllanleitung zur KTA-PMK sind Bestandteil des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK). Die Dokumente des KPMD-PMK werden vom Bundeskriminalamt unter Beteiligung der Länder erstellt und von der Innenministerkonferenz beschlossen und in Kraft gesetzt. 3. Wie lauten die Erfassungskriterien für die Zuordnung von Straftaten zu den einzelnen Phänomenbereichen im Einzelnen (bitte alle Kriterien für den jeweiligen Phänomenbereich PMK -rechts-, PMK -links-, PMK -ausländische Ideologie-, PMK -religiöse Ideologie -, PMK -nicht zuzuordnen- auflisten)? Die Erfassungskriterien ergeben sich aus dem Definitionssystem Politisch motivierte Kriminalität: Politisch motivierte Kriminalität -links- Politisch motivierter Kriminalität -links- werden Straftaten zugeordnet, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie nach verständiger Betrachtung (z. B. nach Art der Themenfelder) einer „linken“ Orientierung zuzurechnen sind, ohne dass die Tat bereits die Außerkraftsetzung oder Abschaffung eines Elementes der freiheitlichen demokratischen Grundordnung (Extremismus) zum Ziel haben muss. Insbesondere sind Taten dazuzurechnen, wenn Bezüge zu Anarchismus oder Kommunismus (einschließlich revolutionärem Marxismus) ganz oder teilweise ursächlich für die Tatbegehung waren. Diese politisch motivierten Straftaten sind in der Regel als linksextremistisch zu qualifizieren. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3829 2 Politisch motivierte Kriminalität -rechts- Politisch motivierter Kriminalität -rechts- werden Straftaten zugeordnet, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie nach verständiger Betrachtung (z. B. nach Art der Themenfelder) einer „rechten“ Orientierung zuzurechnen sind, ohne dass die Tat bereits die Außerkraftsetzung oder Abschaffung eines Elementes der freiheitlichen demokratischen Grundordnung (Extremismus) zum Ziel haben muss. Der wesentliche Kerngedanke einer „rechten“ Ideologie ist die Annahme einer Ungleichheit/Ungleichwertigkeit der Menschen. Insbesondere sind Taten dazuzurechnen, wenn Bezüge zu völkischem Nationalismus , Rassismus, Sozialdarwinismus oder Nationalsozialismus ganz oder teilweise ursächlich für die Tatbegehung waren. Diese politisch motivierten Straftaten sind in der Regel als rechtsextremistisch zu qualifizieren. Politisch motivierte Kriminalität -ausländische Ideologie- Politisch motivierter Kriminalität -ausländische Ideologie- werden Straftaten zugeordnet, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen , dass eine aus dem Ausland stammende nichtreligiöse Ideologie entscheidend für die Tatbegehung war, insbesondere wenn sie darauf gerichtet ist, Verhältnisse und Entwicklungen im In- und Ausland zu beeinflussen. Gleiches gilt, wenn aus dem Ausland heraus Verhältnisse und Entwicklungen in der Bundesrepublik Deutschland beeinflusst werden sollen. Die Staatsangehörigkeit des Täters ist hierbei unerheblich. Politisch motivierte Kriminalität -religiöse Ideologie- Politisch motivierter Kriminalität -religiöse Ideologie- werden Straftaten zugeordnet, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine religiöse Ideologie entscheidend für die Tatbegehung war. Politisch motivierte Kriminalität -nicht zuzuordnen- Jeder Sachverhalt kann immer nur einem Phänomenbereich zugeordnet werden. Ist der Sachverhalt nicht unter den Phänomenbereichen PMK -links-, PMK -rechts-, PMK -ausländische Ideologieoder PMK -religiöse Ideologie- subsumierbar, ist der Phänomenbereich Politisch motivierte Kriminalität -nicht zuzuordnen- zu wählen. 4. Inwieweit werden nicht aufgeklärte Straftaten den Phänomenbereichen PMK -rechts-, PMK -links-, PMK -ausländische Ideologie- und PMK -religiöse Ideologie- zugeordnet und zu welchem Zweck? Der Politisch motivierten Kriminalität werden Straftaten zugeordnet, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie – den demokratischen Willensbildungsprozess beeinflussen sollen, der Erreichung oder Verhinderung politischer Ziele dienen oder sich gegen die Realisierung politischer Entscheidungen richten, – sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung bzw. eines ihrer Wesensmerkmale, den Bestand und die Sicherheit des Bundes oder eines Landes richten oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung von Mitgliedern der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes zum Ziel haben, – durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, – gegen eine Person, wegen ihrer/ihres zugeschriebenen oder tatsächlichen politischen Haltung, Einstellung oder Engagements, Nationalität, ethnischen Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit , Weltanschauung, sozialen Status ihrer physischen und/oder psychischen Behinderung oder Beeinträchtigung, ihrer sexuellen Orientierung und/oder sexuellen Identität oder ihres äußeren Erscheinungsbildes gerichtet sind und die Tathandlung damit im Kausalzusammen- Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3829 3 hang steht bzw. sich in diesem Zusammenhang gegen eine Institution/Sache oder ein Objekt richtet. Darüber hinaus werden Tatbestände gemäß §§ 80 a bis 83, 84 bis 86 a, 87 bis 91, 94 bis 100 a, 102, 104, 105 bis 108 e, 109 bis 109 h, 129 a, 129 b, 234 a oder 241 a StGB sowie des VStGB erfasst , weil sie Staatsschutzdelikte sind, selbst wenn im Einzelfall eine politische Motivation nicht festgestellt werden kann. Ausgehend von den Umständen der Tat werden nach dem Definitionssystem PMK die Taten zunächst einem Themenfeld zugeordnet. Eine phänomenologische Zuordnung erfolgt danach aufgrund gegebenenfalls weiterer Informationen zur Tat/zum Täter. Beides gilt sowohl für Taten, die einem Täter oder mehreren Tätern zugeordnet werden können (aufgeklärte Taten), als auch für Taten , die keinem Täter oder keinen Tätern zugeordnet werden können (nicht aufgeklärte Taten). 5. Gibt es über den KPMD-PMK hinaus weitere Maßnahmen, um politisch motivierte Straftaten zu erfassen (z. B. nicht angezeigte Straftaten)? Falls ja, welche? Die Polizei erlangt Kenntnis über politisch motivierte Straftaten nicht nur über eine Anzeigenerstattung , sondern auch über eigene Wahrnehmungen, aus Ersuchen anderer Dienststellen und aus eigenständigen Ermittlungshandlungen. Über den KPMD-PMK hinausgehende Regelungen zur Erfassung politisch motivierter Straftaten gibt es nicht. 6. Inwieweit wird die landesweite, einheitliche Erfassung der Daten im Rahmen des KPMD-PMK überprüft? Eine Überprüfung der Erfassung erfolgt auf Basis der Regelungen des KPMD-PMK im Rahmen einer Qualitätskontrolle und -sicherung im Landeskriminalamt Niedersachsen und beim Bundeskriminalamt hinsichtlich der Einhaltung und Anwendung der bundesweit einheitlichen Erfassungskriterien . (Verteilt am 29.05.2019) Drucksache 18/3829 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Jens Ahrends (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport Ausfüllanleitung zur KTA-PMK