Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3844 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Jens Ahrends (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung namens der Landesregierung Deutschtests im Rahmen von Integrationskursen Anfrage des Abgeordneten Jens Ahrends (AfD), eingegangen am 24.04.2019 - Drs. 18/3593 an die Staatskanzlei übersandt am 30.04.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung namens der Landesregierung vom 29.05.2019 Vorbemerkung des Abgeordneten Laut Welt Online vom 12. April 2019 haben im Jahr 2018 knapp 52 % der Zuwanderer in Deutschland , die erstmalig an einem Deutschkurs im Rahmen von Integrationskursen teilnahmen, das Sprachniveau B1 nicht erreicht (https://www.welt.de/politik/deutschland/article191793925/Integra tion-Jeder-zweite-Zuwanderer-scheitert-bei-Deutschtests-am-Mindeststandard.html). Vorbemerkung der Landesregierung Das Beherrschen der deutschen Sprache ist eine entscheidende Grundvoraussetzung zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Für zugewanderte Menschen ist der Spracherwerb notwendig und ein wichtiger Schlüsselfaktor für den gesellschaftlichen und den beruflichen Zugang. Nach der veröffentlichten Integrationskursgeschäftsstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) haben im Jahr 2018 52 % der Teilnehmenden am Integrationskurs das Sprachniveau B1 erreicht. Personen, die am Integrationskurs teilnehmen, haben unterschiedliche Bildungsvoraussetzungen . Lernungewohnte Teilnehmerinnen und Teilnehmer ohne Schulabschluss oder Berufsausbildung haben größere Probleme, das Zielniveau zu erreichen. Schon von daher ist es herausfordernd , dass alle Teilnehmenden ein gleichhohes Niveau erreichen. Auch die aktuelle Situation und die Fluchterfahrungen haben einen Einfluss auf die Lernergebnisse. B1 ist im mittleren Bereich der Sprachniveaustufen nach dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen eingeordnet. Die Landesregierung betrachtet es als positiv, dass insgesamt über die Hälfte der Teilnehmenden dieses Sprachniveau erreicht. Auch die elementare Sprachanwendung im Niveau von A1 oder A2 ist bei dem Prozess der Integration nicht zu unterschätzen. Die Integrationskurse nach §§ 43 ff. des Aufenthaltsgesetzes werden im Rahmen eines Bundesprogramms vom BAMF, das als Bundesbehörde nicht der parlamentarischen Kontrolle durch den Niedersächsischen Landtag unterliegt, durchgeführt. Dem BAMF war es daher nicht möglich, die erbetenen Auskünfte zu erteilen. Einige der angesprochenen Angaben können jedoch den auf der Homepage des BAMF veröffentlichten Integrationskursgeschäftsstatistiken entnommen werden. 1. Wie viele Zuwanderer haben 2015, 2016, 2017 und 2018 im Rahmen von Integrationskursen an Deutschkursen in Niedersachsen teilgenommen? 2015 11 496 TN, 2016 24 603 TN, 2017 25 197 TN, 2018 16 687 TN. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3844 2 2. Wie viele der unter Punkt 1 genannten Personen haben die Deutschprüfung auf dem Niveau B1 bestanden (bitte nach Jahren mit Angaben jeweils in Prozent auflisten)? Es wird lediglich die bundesweite Bestehensquote (B1) erhoben. Ein Länderranking findet nicht statt. Angaben für Niedersachsen liegen nicht vor. 2015 69,9 %, 2016 66,9 %, 2017 58,6 %, 2018 52,0 %. 3. Wie hoch war die Abbrecherquote bei den Integrationskursen in Niedersachsen in den Jahren 2015, 2016, 2017 und 2018? Siehe Vorbemerkung. 4. Nach welchen Kriterien gilt ein Integrationskurs als abgebrochen? Welche anderen Einstufungen gibt es in diesem Zusammenhang mit nicht durchgängig besuchten Integrationskursen ? Siehe Vorbemerkung; die Teilnahme einer oder eines verpflichteten Teilnehmenden gilt nicht mehr als ordnungsgemäß, wenn unentschuldigte Fehlzeiten von mehr als 20 % der Unterrichtsstunden vorliegen. 5. Wurden den unter Punkt 3 genannten Kursabbrechern Sanktionen erteilt? Falls ja, welche ? Nach § 44 a des Aufenthaltsgesetzes gibt es unterschiedliche Möglichkeiten der Teilnahmeverpflichtungen am Integrationskurs. Die Verpflichtungen werden entweder durch die jeweilige Ausländerbehörde oder durch die Träger der Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch bzw. die Träger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ausgesprochen. Die Ausländerbehörden können mit Mitteln des Verwaltungszwangs auf die nicht ordnungsgemäße Teilnahme reagieren. Die Leistungsbehörden reagieren mit Leistungskürzungen auf eine nicht ordnungsgemäße Teilnahme. 6. Wie hoch waren die Kosten für Integrationskurse in Niedersachsen in den Jahren 2015, 2016, 2017 und 2018? Die Integrationskurse werden im Rahmen eines Bundesprogramms durchgeführt. Länderkontingente werden nicht ausgewiesen. 7. Wer hat die unter Punkt 5 genannten Kosten getragen (Land, Bund etc.)? Die Kosten für den Integrationskurs trägt der Bund. 8. Welche Konzepte hat die Landesregierung ausgearbeitet, um die zugewanderten Personen , die das Sprachniveau B1 in den o. g. Deutschkursen nicht erreicht haben, in den Arbeitsmarkt zu integrieren? Wesentliche Voraussetzungen für die Aufnahme einer Berufsausbildung oder einer nachhaltigen Beschäftigung sind berufliche Bildungsabschlüsse und Qualifikationen sowie ausreichende sprachliche Kompetenzen. Neben den Integrationskursen umfasst das Gesamtprogramm Sprache (GPS) des Bundes auch die berufsbezogene Deutschsprachförderung. Im Rahmen der Sprachförderung nach der Verordnung über die berufsbezogene Deutschsprachförderung (DeuFöV) können geflüchtete Menschen - auch Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3844 3 wenn nach den Integrationskursen das Ziel-Sprachniveau von B1 (noch) nicht erreicht wurde - weiter unterstützt werden. Als wichtige Ergänzung der Bundessprachförderung bietet das Land zur Verbesserung des Sprachniveaus von geflüchteten Menschen eigene Landesprachkurse an. Insbesondere die Basis- und Vertiefungssprachkurse sowie die Sprachkurse für geflüchtete Frauen sind aufgrund der damit einhergehenden Kinderbetreuung und der flexiblen Gestaltungsmöglichkeiten eine wichtige Ergänzung. Zusätzlich werden sogenannte Grundbildungskurse und Maßnahmen des zweiten Bildungswegs angeboten, um Geflüchteten wichtige Grundkompetenzen zu vermitteln und das Nachholen eines Schulabschlusses zu ermöglichen. Für die Arbeitsmarktintegration von geflüchteten Menschen sind in erster Linie die Agenturen für Arbeit und die Jobcenter verantwortlich. Um diesen Personenkreis an den Arbeitsmarkt heranzuführen , kommen zahlreiche gesetzliche arbeitsmarktpolitische Maßnahmen des SGB III und SGB II in Ergänzung zu oder in Kombination mit Sprachkursen zum Einsatz. Das Land unterstützt darüber hinaus die Eingliederung von geflüchteten Menschen in den Arbeitsmarkt mit den Förderprogramm „Qualifizierung und Arbeit (QuA)“ mit dem Ziel, durch persönliche Stabilisierung und Qualifizierung nachhaltig und bedarfsdeckend als Arbeitskräfte in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Zur Orientierung - insbesondere jüngerer Flüchtlinge - über mögliche Ausbildungsgänge setzt das Land mit dem „Integrationsprojekt Handwerkliche Ausbildung für Flüchtlinge und Asylbewerber (IHAFA)“ ferner einen Schwerpunkt zur Berufsorientierung in Handwerksberufen. Projektziel ist die Vorbereitung interessierter Flüchtlinge auf eine Handwerksausbildung und ihre Betreuung während der Ausbildung. Darüber hinaus gibt es in Niedersachsen 25 Koordinierungsstellen Frauen und Wirtschaft als Anlaufstellen für Frauen in allen berufsbezogenen Fragen. Neben der professionellen Beratung von Frauen initiieren und begleiten sie berufsbezogene und arbeitsmarktorientierte Weiterbildungsangebote in der Region. Neun der 25 Koordinierungsstellen kümmern sich mit zusätzlichen Fördermitteln um die besondere Situation von geflüchteten Frauen. Durch die ihnen angeschlossenen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) haben die Koordinierungsstellen engen Kontakt zu den Unternehmen der Region und können dadurch die Sichtbarmachung geflüchteter Frauen als potenzielle Auszubildende/Arbeitnehmerinnen befördern. Im Rahmen des Programms FIFA wurde im Februar 2017 und im Mai 2018 je ein Förderaufruf „Arbeitsmarktintegration von geflüchteten Frauen“ veröffentlicht. Gefördert werden zusätzlich zu den Regelangeboten der Kommunen und der Arbeitsverwaltung regionale Projekte, die geflüchtete Frauen - unabhängig von Herkunftsland und Bleibeperspektive - in ihrer Vielfalt unterstützen und dabei kulturelle und frauenspezifischen Aspekte berücksichtigen. Vorrangige Zielgruppe sind geflüchtete Frauen, aber auch Migrantinnen, die bisher keinen Zugang zum Arbeitsmarkt gefunden haben. Die Projekte sind überwiegend niedrigschwellig, aber immer mit beruflichen Qualifizierungsmodulen und ermöglichen eine individuelle Förderung der Frauen in kleinen Gruppen. Die Projekte reichen von der Berufszielfindung und der Heranführung an den niedersächsischen Arbeitsmarkt bis hin zum IHK-Abschluss. (Verteilt am 03.06.2019) Drucksache 18/3844 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Jens Ahrends (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Deutschtests im Rahmen von Integrationskursen