Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/387 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Stefan Henze und Jens Ahrends (AfD) Gefälschte Ausweisdokumente Anfrage der Abgeordneten Stefan Henze und Jens Ahrends (AfD) an die Landesregierung, eingegangen am 20.02.2018 Am 15.09.2015 schrieb die Hannoversche Allgemeine Zeitung auf ihrem Onlineangebot „HAZ.de“: „Eine syrische Identität ist unter Flüchtlingen begehrt. Wer belegen kann, dass er aus dem Bürgerkriegsland geflohen ist, hat in Deutschland gute Aussichten auf Asyl. Deshalb geben sich immer mehr Flüchtlinge als Syrer aus, obwohl sie aus einem anderen Land kommen.“ (Köpke, J./Kormbaki , M. (2015), auf HAZ.de: „Viele ‚Syrer‘ kommen nicht aus Syrien“, Verweis: http://www.haz.de/ Nachrichten/Politik/Deutschland-Welt/Viele-Syrer-kommen-nicht-aus-Syrien[Stand 18.09.2015]). Laut § 276 Abs. 1 Nr. 2 StGB wird derjenige, der einen unechten oder verfälschten amtlichen Ausweis in der Absicht sich oder einem anderen verschafft, verwahrt oder einem anderen überläßt, dessen Gebrauch zur Täuschung im Rechtsverkehr zu ermöglichen, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Laut § 30 Abs. 3 Nr. 2 AsylG ist ein unbegründeter Asylantrag als offensichtlich unbegründet abzulehnen, wenn der Ausländer im Asylverfahren über seine Identität oder Staatsangehörigkeit täuscht oder diese Angaben verweigert. Weiterhin wird laut § 276 Abs. 2 StGB derjenige mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft, der gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande mit in § 276 Abs. 1 StGB bezeichneten Ausweisen handelt . Am 22.12.2017 meldete die Passauer Neue Presse mit ihren Lokalausgaben, dass Asylbewerber über 10 000 gefälschte Pässe verfügen und diese Zahl einen neuen Höchststand darstelle (Eckl, Ch. [2017], auf Passauer Neue Presse mit ihren Lokalausgaben: „Über 10 000 gefälschte Pässe bei Asylbewerbern“, Verweis: https://plus.pnp.de/ueberregional/politik/2776734_Ueber-10000-ge faelschte-Paesse-bei-Asylbewerbern.html [Stand 22.12.2017]). 1 a) Wie viele Asylbewerber, die mit gefälschten Ausweispapieren eingereist sind, lebten nach Kenntnis der Landesregierung 2017 in Niedersachsen? b) Hat die Landesregierung Erkenntnisse darüber, wie viele Asylbewerber mit gefälschten Ausweispapieren 2017 registriert wurden, und liegen der Landesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie viele davon noch nicht registriert sind (Angabe der absoluten Zahlen der Registrierungen und der Dunkelziffern)? 2. Aus welchen Herkunftsländern kommen diese Asylbewerber nach eigenen Angaben (Angabe der angegebenen Herkunftsländer und der jeweiligen Anzahl der Asylbewerber für 2017, die ein nachweislich falsches Ausweisdokument dieser Länder benutzt haben)? 3. Was wurde unternommen, um die tatsächliche Identität und Herkunft der Asylbewerber festzustellen ? 4. Aus welchen tatsächlichen Herkunftsländern entstammten Asylbewerber mit gefälschten Ausweispapieren ? (Aufgliederung nach Land und Anzahl für 2017 sowie Angabe wie viele Identitäten weiterhin unklar sind) 5. Was hat die Landesregierung unternommen, um das geltende Recht einzuhalten, nachdem falsche Papiere und Identitätsverschleierung laut § 30 Abs. 3 Nr. 2 AsylG einen positiven Asylbescheid ausgeschlossen haben? 6 a) In wie vielen Fällen haben die zuständigen Behörden in Niedersachsen 2017 aufgrund von § 276 Abs. 1 Nr. 2 StGB Anzeige erstattet? Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/387 2 b) Hat es in den Jahren 2015, 2016 und 2017 in Niedersachsen bereits Strafverfahren nach § 276 StGB gegeben? (Aufschlüsselung nach 1. Geldstrafen von 100 Euro bis 500 Euro, 2. Geldstrafen über 500 Euro, 3. Gefängnisstrafen bis zu einem Jahr auf Bewährung, 4. Gefängnisstrafen bis zu einem Jahr ohne Bewährung, 5. Gefängnisstrafen von einem Jahr bis drei Jahre auf Bewährung, 6. Gefängnisstrafen von einem bis drei Jahre ohne Bewährung, 7. Gefängnisstrafen von über 3 Jahren auf Bewährung, 8. Gefängnisstrafen von über 3 Jahren ohne Bewährung). (Verteilt am 26.02.2018) Drucksache 18/387 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Stefan Henze und Jens Ahrends (AfD) Gefälschte Ausweisdokumente