Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3870 1 Große Anfrage mit Antwort der Landesregierung Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung Welche Unterrichtsversorgung ist notwendig für eine gute Qualität der Schulen? Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, eingegangen am 14.12.2018 - Drs. 18/2438 an die Staatskanzlei übersandt am 20.12.2018 Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung vom 03.06.2019 Vorbemerkung der Fraktion Auch zum Schuljahr 2018/2019 kann nicht an allen Schulen eine 100-prozentige Unterrichtsversorgung gewährleistet werden. Im Erlass „Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an den allgemeinbildenden Schulen“ wird unterschieden zwischen einer Grundversorgung und einem Zusatzbedarf. Mit der Grundversorgung soll vor allem die Erfüllung der Stundentafel ermöglicht werden. Hinzu kommen für die Grundschulen die sonderpädagogische Grundversorgung und für die Schulen im Sekundarbereich I Poolstunden , die für eigene Schwerpunktsetzungen verwendet werden können. Für besondere Förderaufgaben , für das Ganztagsangebot und für besondere Differenzierungsmaßnahmen wird den Schulen ein Zusatzbedarf zuerkannt. Die Schulen werden jedoch verpflichtet, mit den ihnen insgesamt zugewiesenen Lehrkräftestunden unter Beachtung des Schulprofils vorrangig den Pflichtbereich der Stundentafel zu gewährleisten. Bei einer Unterrichtsversorgung von unter 100 % sind deshalb zunächst besondere Förderangebote gefährdet. Vorbemerkung der Landesregierung Es ist das Ziel der Landesregierung, eine landesweit ausgewogene und bedarfsgerechte Unterrichtsversorgung mit grundständig ausgebildeten Lehrkräften für alle öffentlichen allgemeinbildenden Schulen entsprechend den Regelungen des Erlasses „Klassenbildung und Lehrkräftestundenzuweisung an den allgemeinbildenden Schulen“ zu erreichen. Um die Lehrkräfteversorgung zu gewährleisten, stellt die Landesregierung im Rahmen der Entscheidungen des Gesetzgebers über den Landeshaushalt grundsätzlich ausreichend Einstellungsmöglichkeiten für neue Lehrkräfte zur Verfügung, die von der Niedersächsischen Landesschulbehörde (NLSchB) zu den jeweiligen Einstellungsverfahren den Schulen bedarfsgerecht zugewiesen werden. Allerdings stellt die Versorgung der öffentlichen allgemeinbildenden Schulen mit Lehrkräften aktuell nicht nur in Niedersachsen, sondern bundesweit eine besondere Herausforderung für die Personalplanung dar, da es zu wenige grundständig ausgebildete Lehrkräfte auf dem Arbeitsmarkt gibt. Die Bewerberlage für Stellen für Lehrkräfte mit dem Lehramt an Haupt- und Realschulen sowie mit dem Lehramt für Sonderpädagogik ist bundesweit besonders angespannt. Seit 2016 hat die Landesregierung daher umfassende Maßnahmen ergriffen, um die Lehrkräfteversorgung in Niedersachsen zu sichern und gleichzeitig die Bildungsqualität zu erhöhen. Die Regelungen zur eigenverantwortlichen Schule verlangen es, dass Schulen für den Fall einer Unterversorgung ein geeignetes Vertretungskonzept entwickeln. Ausfälle sind im laufenden Schulhalbjahr zunächst grundsätzlich mit den vorhandenen Lehrkräften der Schule zu kompensieren - gegebenenfalls auch durch vorübergehende Mehrarbeit im Rahmen des flexiblen Unterrichtseinsatzes. Es ist Aufgabe der Schulen und der NLSchB, in der gemeinsamen Verantwortung für alle Schülerinnen und Schüler flexibel durch Ausgleich vor Ort auf Veränderungen zu reagieren. Die Personalplanung ist ein kontinuierlicher und dauerhafter Prozess, der sich nicht nur auf die Einstellungsver- Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3870 2 fahren zum August und Februar eines jeden Jahres bezieht, sondern der auch auf kurzfristige Versorgungsveränderungen an Schulen reagiert. Ziel der künftigen Einstellungsverfahren ist und bleibt es, durch möglichst bedarfsgerechte Stellenbesetzungen das Ausgleichsvolumen und damit den Abordnungsbedarf innerhalb der einzelnen Schulform zu verringern. Im Rahmen der Personalplanungen werden die entsprechend dem Erlass „Klassenbildung und Lehrkräftestundenzuweisung an den allgemeinbildenden Schulen“ (Runderlass des MK vom 21.03.2019 - Az. 34-80 001/3 - SVBl. 4/2019) zu berücksichtigenden Zusatzbedarfe der jeweiligen Schule grundsätzlich mit einbezogen. Auf Grundlage der Regelungen für die eigenverantwortliche Schule entscheidet die Schulleitung in eigener Zuständigkeit über den Einsatz der ihr zur Verfügung gestellten Lehrkräfte-Ist-Stunden unter Berücksichtigung der spezifischen Bedingungen vor Ort bzw. der schuleigenen Schwerpunktsetzungen. Die Lehrkräfte-Soll-Stunden setzen sich aus Pflichtstunden, Poolstunden und Stunden für Zusatzbedarfe zusammen. Aktuell beträgt der Anteil der Zusatzbedarfe rund 19 % an den Sollstunden. Hiervon entfallen deutlich mehr als 43 % auf die Inklusion und ca. 35 % auf den Ganztag. Diese Daten bilden sich ab in dem jeweiligen Wert der Lehrkräfte-Soll-Stunden pro Schülerin oder Schüler in den verschiedenen Schulformen. Diese Relationen sind je nach Schulform sehr unterschiedlich. Der Grundbedarf - Pflichtstunden mit ausgewiesenem Stundenpool - ist von den Schulen eigenverantwortlich zu bewirtschaften. Der Stundenpool dient neben dem Pflichtbereich zur schuleigenen Schwerpunktsetzung und Gestaltung in den verschiedenen Schuljahrgängen. Die Lehrkräftestunden aus diesem Pool sind für Differenzierungs- und Fördermaßnahmen sowie für das Angebot von wahlfreiem Unterricht und Arbeitsgemeinschaften vorgesehen. Aufgrund der bildungspolitischen Weichenstellungen zum Ausbau der Ganztagsschule und der Umsetzung der Inklusiven Schule kann festgestellt werden, dass der Lehrkräftebedarf für die Abdeckung der entsprechenden Zusatzbedarfe deutlich gestiegen ist. Allgemein lässt sich aufgrund der positiven Entwicklung der landesweit durchschnittlichen Unterrichtsversorgung der öffentlichen allgemeinbildenden Schulen zu einem Wert von 99,4 % für das Schuljahr 2018/2019 feststellen, dass bei einem solchen Versorgungswert die Erteilung des Pflichtunterrichtes gesichert ist und auch die anerkannten Zusatzbedarfe der Schulen bis auf wenige Ausnahmen mit Lehrkräfte-Ist-Stunden hinterlegt sind und erteilt werden können. Für Niedersachsen lässt sich diese Entwicklung zusammengefasst folgendermaßen darstellen: – Das Land hat in den zurückliegenden Einstellungsverfahren jeweils deutlich mehr neue Lehrkräfte eingestellt als dauerhaft aus dem Dienst ausgeschieden sind und damit einen neuen Höchststand mit rund 68 500 hauptamtlichen und hauptberuflichen Lehrkräften an den allgemeinbildenden Schulen erreicht. – Der Anstieg der Zusatzbedarfe ist so hoch, dass sich mit dem Zuwachs in der Anzahl der Lehrkräfte -Ist-Stunden eine Unterrichtsversorgung auf einem hohen Niveau, aber noch knapp unterhalb von 100 % sichern lässt. 1. Wie stellt sich die Unterrichtsversorgung (Quotient von Lehrerkräfte-Ist-Stunden und Lehrkräfte-Soll-Stunden) an den öffentlichen allgemeinbildenden Schulen in Niedersachsen zum Beginn des Schuljahrs 2018/2019 dar, differenziert nach Schulformen und insgesamt? Unterrichtsversorgung an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen (ohne Schulen des MS) Lehrkräfte-Ist-Std./Lehrkräfte-Soll-Std. in Prozent - nach Schulformen und insgesamt Schuljahr GS HS RS FöS OBS IGS KGS GY Summe 2018/2019 101,7 94,7 97,4 93,4 96,2 97,9 99,4 102,2 99,4 2017/2018 100,6 95,6 97,4 93,1 95,9 97,3 98,0 100,7 98,7 Differenz 1,1 -0,9 0,0 0,3 0,3 0,6 1,4 1,5 0,7 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3870 3 2. Wie haben sich diese Zahlen gegenüber dem Schuljahr 2017/2018 entwickelt? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 3 Wie hat sich a) die Gesamtzahl der Lehrkräfte-Soll-Stunden für den Grundbedarf der Schulen, b) die Gesamtzahl der Lehrkräfte-Soll-Stunden für den Zusatzbedarf der Schulen und c) das Verhältnis der Lehrkräfte-Soll-Stunden für den Grundbedarf und der Lehrkräfte -Soll-Stunden für den Zusatzbedarf seit dem Schuljahr 2012/2013 entwickelt, differenziert nach Schulformen und insgesamt ? Die Lehrkräfte-Soll-Stunden ergeben sich aus dem Grundbedarf, der sich aus den zu erteilenden Schülerpflichtstunden sowie den Poolstunden in den Schuljahrgängen 5 bis 10 zusammensetzt, und dem Zusatzbedarf. Tabelle 3.1 Entwicklung insgesamt Lehrkräfte-Soll- Stunden Grundbedarf Zusatzbedarf Anteil Anteil Soll-Stunden Grundbedarf Zusatzbedarf gesamt 2012/2013 1.143.990,0 119.034,3 90,6 9,4 1.263.024,3 2013/2014 1.134.615,4 149.854,9 88,3 11,7 1.284.470,3 2014/2015 1.121.375,4 177.203,4 86,4 13,6 1.298.578,8 2015/2016 1.109.043,2 201.216,8 84,6 15,4 1.310.260,0 2016/2017 1.111.826,1 226.041,9 83,1 16,9 1.337.868,0 2017/2018 1.093.123,8 248.494,9 81,5 18,5 1.341.618,7 2018/2019 1.079.290,9 250.158,8 81,2 18,8 1.329.449,7 Tabellen 3.2 Entwicklung an den Grundschulen Tabelle 3.3 Entwicklung an den Hauptschulen Lehrkräfte-Soll- Stunden Grundbedarf Zusatzbedarf Anteil Anteil Soll-Stunden Grundbedarf Zusatzbedarf gesamt 2012/2013 103.431,4 21.081,7 83,1 16,9 124.513,1 2013/2014 89.359,4 20.169,5 81,6 18,4 109.528,9 2014/2015 74.085,1 17.347,2 81,0 19,0 91.432,3 2015/2016 60.616,2 16.572,7 78,5 21,5 77.188,9 2016/2017 49.620,5 14.972,4 76,8 23,2 64.592,9 2017/2018 42.138,0 15.444,8 73,2 26,8 57.582,8 2018/2019 37.894,9 16.400,4 69,8 30,2 54.295,3 Lehrkräfte-Soll- Stunden Grundbedarf Zusatzbedarf Anteil Anteil Soll-Stunden Grundbedarf Zusatzbedarf gesamt 2012/2013 345.583,1 42.183,8 89,1 10,9 387.766,9 2013/2014 349.780,2 64.430,4 84,4 15,6 414.210,6 2014/2015 349.146,5 76.112,9 82,1 17,9 425.259,4 2015/2016 349.725,1 84.216,8 80,6 19,4 433.941,9 2016/2017 353.487,6 94.058,7 79,0 21,0 447.546,3 2017/2018 352.260,7 100.035,9 77,9 22,1 452.296,6 2018/2019 350.369,2 88.780,1 79,8 20,2 439.149,3 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3870 4 Tabelle 3.4 Entwicklung an den Realschulen Lehrkräfte-Soll- Stunden Grundbedarf Zusatzbedarf Anteil Anteil Soll-Stunden Grundbedarf Zusatzbedarf gesamt 2012/2013 176.681,6 9.637,1 94,8 5,2 186.318,7 2013/2014 154.404,0 9.656,3 94,1 5,9 164.060,3 2014/2015 130.402,8 9.075,9 93,5 6,5 139.478,7 2015/2016 107.855,0 8.580,8 92,6 7,4 116.435,8 2016/2017 87.013,8 7.846,2 91,7 8,3 94.860,0 2017/2018 74.845,2 7.880,4 90,5 9,5 82.725,6 2018/2019 69.489,0 8.124,9 89,5 10,5 77.613,9 Tabelle 3.5 Entwicklung an den Oberschulen Lehrkräfte-Soll- Stunden Grundbedarf Zusatzbedarf Anteil Anteil Soll-Stunden Grundbedarf Zusatzbedarf gesamt 2012/2013 29.699,4 6.646,1 81,7 18,3 36.345,5 2013/2014 50.014,1 13.592,3 78,6 21,4 63.606,4 2014/2015 74.021,6 21.924,4 77,1 22,9 95.946,0 2015/2016 100.645,7 30.693,6 76,6 23,4 131.339,3 2016/2017 129.663,3 41.590,9 75,7 24,3 171.254,2 2017/2018 140.526,2 48.480,2 74,3 25,7 189.006,4 2018/2019 145.076,0 53.768,8 73,0 27,0 198.844,8 Tabelle 3.6 Entwicklung an den Gymnasien Lehrkräfte-Soll- Stunden Grundbedarf Zusatzbedarf Anteil Anteil Soll-Stunden Grundbedarf Zusatzbedarf gesamt 2012/2013 282.138,6 8.957,9 96,9 3,1 291.096,5 2013/2014 281.366,4 9.652,2 96,7 3,3 291.018,6 2014/2015 279.828,6 11.820,6 95,9 4,1 291.649,2 2015/2016 272.287,7 15.852,8 94,5 5,5 288.140,5 2016/2017 269.636,7 18.201,2 93,7 6,3 287.837,9 2017/2018 259.136,9 21.597,3 92,3 7,7 280.734,2 2018/2019 249.085,1 23.406,1 91,4 8,6 272.491,2 Tabelle 3.7 Entwicklung an den Abendgymnasien Lehrkräfte-Soll- Stunden Grundbedarf Zusatzbedarf Anteil Anteil Soll-Stunden Grundbedarf Zusatzbedarf gesamt 2012/2013 1.144,8 88,0 92,9 7,1 1.232,8 2013/2014 1.195,4 89,0 93,1 6,9 1.284,4 2014/2015 1.104,7 73,0 93,8 6,2 1.177,7 2015/2016 1.089,6 118,0 90,2 9,8 1.207,6 2016/2017 1.057,4 112,0 90,4 9,6 1.169,4 2017/2018 981,2 114,0 89,6 10,4 1.095,2 2018/2019 959,5 86,0 91,8 8,2 1.045,5 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3870 5 Tabelle 3.8 Entwicklung an den Kollegs Lehrkräfte-Soll- Stunden Grundbedarf Zusatzbedarf Anteil Anteil Soll-Stunden Grundbedarf Zusatzbedarf gesamt 2012/2013 1.590,3 8,0 99,5 0,5 1.598,3 2013/2014 1.621,3 0,0 100,0 0,0 1.621,3 2014/2015 1.587,2 4,0 99,7 0,3 1.591,2 2015/2016 1.556,2 12,0 99,2 0,8 1.568,2 2016/2017 1.475,6 40,0 97,4 2,6 1.515,6 2017/2018 1.413,6 34,0 97,7 2,3 1.447,6 2018/2019 1.252,4 45,0 96,5 3,5 1.297,4 Tabelle 3.9 Entwicklung an den Kooperativen Gesamtschulen Lehrkräfte-Soll- Stunden Grundbedarf Zusatzbedarf Anteil Anteil Soll-Stunden Grundbedarf Zusatzbedarf gesamt 2012/2013 58.312,1 5.653,3 91,2 8,8 63.965,4 2013/2014 59.575,8 6.150,9 90,6 9,4 65.726,7 2014/2015 60.961,3 7.197,6 89,4 10,6 68.158,9 2015/2016 61.746,2 7.828,5 88,7 11,3 69.574,7 2016/2017 61.582,7 8.592,3 87,8 12,2 70.175,0 2017/2018 59.614,1 10.052,1 85,6 14,4 69.666,2 2018/2019 57.993,1 10.735,6 84,4 15,6 68.728,7 Tabelle 3.10 Entwicklung an den Integrierten Gesamtschulen Lehrkräfte-Soll- Stunden Grundbedarf Zusatzbedarf Anteil Anteil Soll-Stunden Grundbedarf Zusatzbedarf gesamt 2012/2013 56.793,8 14.683,2 79,5 20,5 71.477,0 2013/2014 63.826,0 16.662,9 79,3 20,7 80.488,9 2014/2015 71.974,8 23.863,7 75,1 24,9 95.838,5 2015/2016 80.963,0 27.655,1 74,5 25,5 108.618,1 2016/2017 90.191,4 30.915,6 74,5 25,5 121.107,0 2017/2018 96.835,2 35.036,9 73,4 26,6 131.872,1 2018/2019 102.428,4 38.912,8 72,5 27,5 141.341,2 Tabelle 3.11 Entwicklung an den Förderschulen Lernen Lehrkräfte-Soll- Stunden Grundbedarf Zusatzbedarf Anteil Anteil Soll-Stunden Grundbedarf Zusatzbedarf gesamt 2012/2013 43.967,3 2.381,6 94,9 5,1 46.348,9 2013/2014 39.139,7 1.855,2 95,5 4,5 40.994,9 2014/2015 33.219,9 1.776,3 94,9 5,1 34.996,2 2015/2016 27.360,8 1.582,7 94,5 5,5 28.943,5 2016/2017 22.298,9 1.281,5 94,6 5,4 23.580,4 2017/2018 17.235,0 1.035,5 94,3 5,7 18.270,5 2018/2019 14.551,8 854,9 94,5 5,5 15.406,7 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3870 6 Tabelle 3.12 Entwicklung an den Förderschulen Geistige Entwicklung Lehrkräfte-Soll- Stunden Grundbedarf Zusatzbedarf Anteil Anteil Soll-Stunden Grundbedarf Zusatzbedarf gesamt 2012/2013 26.474,2 6.332,4 80,7 19,3 32.806,6 2013/2014 26.392,6 6.221,8 80,9 19,1 32.614,4 2014/2015 27.238,2 6.470,5 80,8 19,2 33.708,7 2015/2016 27.766,6 6.615,8 80,8 19,2 34.382,4 2016/2017 28.415,2 6.879,4 80,5 19,5 35.294,6 2017/2018 30.245,0 7.223,5 80,7 19,3 37.468,5 2018/2019 31.615,6 7.413,0 81,0 19,0 39.028,6 Tabelle 3.13 Entwicklung an den sonstigen Förderschulen Lehrkräfte-Soll- Stunden Grundbedarf Zusatzbedarf Anteil Anteil Soll-Stunden Grundbedarf Zusatzbedarf gesamt 2012/2013 18.173,4 1.381,2 92,9 7,1 19.554,6 2013/2014 17.940,5 1.374,4 92,9 7,1 19.314,9 2014/2015 17.804,7 1.537,3 92,1 7,9 19.342,0 2015/2016 17.431,1 1.488,0 92,1 7,9 18.919,1 2016/2017 17.383,0 1.551,7 91,8 8,2 18.934,7 2017/2018 17.892,7 1.560,3 92,0 8,0 19.453,0 2018/2019 18.575,9 1.631,2 91,9 8,1 20.207,1 4. Welche Überlegung gibt es in der Landesregierung für die kommenden Jahre, die Regelungen zur Klassenbildung im Erlass „Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an den allgemeinbildenden Schulen“ zu ändern? Trotz der großen Herausforderungen ist es gelungen, die Unterrichtsversorgung an den öffentlichen allgemeinbildenden Schulen in Niedersachsen im Schuljahr 2018/2019 deutlich um 0,7 Prozentpunkte zu verbessern. Nach Abschluss der Überprüfung der Statistik zum Stichtag 23.08.2018 wird eine landesweit durchschnittliche Unterrichtsversorgung von 99,4 % erreicht. Es ist das Ziel der Landesregierung, die Unterrichtsversorgung weiterhin zu verbessern, um eine ausgewogene bedarfsgerechte Versorgung aller Schulen mit Lehrkräften sicherzustellen. Allerdings steht Niedersachsen wie die anderen Bundesländer vor großen Herausforderungen: 1. Anstieg der Zusatzbedarfe aufgrund – der Umstrukturierung und Ausweitung der Ganztagsschule, – der aufsteigenden Umsetzung der Inklusion im Schulsystem und – der so nicht vorhersehbaren Notwendigkeit für die Durchführung von Sprachfördermaßnahmen . Die Zusatzbedarfe Inklusion an Grundschulen sind z. B. im Zeitraum von 2013 bis 2018 von 22 396,0 auf 42 993,0 Stunden (Entwicklung Inklusion insgesamt: 28 262,5 auf 107 364,0 Stunden) angestiegen und haben sich damit fast verdoppelt. Es handelt sich hierbei um die anerkannten und in der Statistik berücksichtigten Zusatzbedarfe. Der Anteil der Schülerpflichtstunden am Gesamtsoll aller öffentlichen allgemeinbildenden Schulen beträgt aufgrund dieser Entwicklungen nur noch rund 78 %, während der Anteil der Zusatzbedarfe auf rund 19 % gestiegen ist. Der restliche Prozentanteil entfällt auf die Poolstunden , die pro Soll-Klasse an allen Schulformen außer den Grundschulen zugewiesen werden . Aufgrund dieser Entwicklung zwischen den Jahren 2012 und 2018 muss auch für die Zukunft weiter mit einem Anstieg der Zusatzbedarfe gerechnet werden. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3870 7 2. Eine nicht ausreichende Anzahl von Bewerbungen von Lehrkräften für die Besetzung der zur Verfügung stehenden besetzbaren Stellen insbesondere an den Schulen des Sekundarbereichs I (Haupt-, Real-, Oberschulen und dem Sekundarbereich I der Gesamtschulen) ist festzustellen . 3. Das Jahr 2020 stellt besondere Herausforderungen aufgrund der Umstellung der Schulzeit an den Gymnasien und an den nach Schulzweigen gegliederten Kooperativen Gesamtschulen von „G8“ auf „G9“. Da im Frühjahr 2020 an diesen Schulen Abiturprüfungen in der Regel nicht stattfinden, kommt es zum Schuljahr 2020/2021 zu einem sprunghaften Anstieg der Schülerzahl und damit zu einem „Einstellungspeak“, der in anderen Bundesländern zeitversetzt ebenfalls auftreten wird. Vor diesem Hintergrund muss genau geprüft werden, welche Änderungen, die erhöhte Bedarfe an den Schulen erzeugen, finanziell und personell überhaupt realisierbar wären. Im Hinblick auf die Sicherung und auch auf mögliche Änderungen der personellen Ausstattung der Schulen ist es erforderlich zu evaluieren, welche Aufgaben in diesem Zusammenhang zwingend von Lehrkräften abgedeckt werden müssen und welche auch von anderem Personal (z. B. Pädagogischen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern) übernommen werden können. Weiterhin sind Entlastungsmaßnahmen für Lehrkräfte und Schulleitungen in Vorbereitung. Minister Tonne stellte am 30.01.2019 ein Bündel von elf Maßnahmen vor, die zum Teil noch mit den Lehrerverbänden diskutiert werden. Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen zählen u. a. die Aussetzung der verpflichtenden Teilnahme an den Vergleichsarbeiten „VERA 3“ und „VERA 8“, die künftig nur noch anlassbezogene Dokumentation der individuellen Lernentwicklung (ILE) und die Umstellung der Fokusevaluation auf ein freiwilliges und anlassbezogenes Verfahren. Andere Entlastungsmaßnahmen befinden sich bereits in der Umsetzung: So wird beispielsweise die Anwesenheitspflicht bei Konferenzen von Lehrkräften, die die entsprechende Schülerin bzw. den entsprechenden Schüler nicht selbst nach Stundenplan unterrichten, abgeschafft. Eine diesbezügliche Regelung ist Teil des Entwurfs der aktuellen Schulgesetznovelle. In Hinblick auf den Abschlussbericht des Expertengremiums Arbeitszeitanalyse werden weitere Arbeitsentlastungen für Lehrkräfte und Schulleitungen zu prüfen sein. Dies stellt die Landesregierung angesichts der oben ausgeführten Rahmenbedingungen und des Ziels einer auskömmlichen Unterrichtsversorgung vor besondere Herausforderungen. 5. Welche Überlegung gibt es in der Landesregierung für die kommenden Jahre, die Regelungen zur sonderpädagogischen Grundversorgung im Erlass „Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an den allgemeinbildenden Schulen“ zu ändern? Im Kultusministerium ist eine abteilungsübergreifende Arbeitsgruppe gebildet worden, um die Versorgung der Schulen mit sonderpädagogischer Expertise zu prüfen. 6. Welche Überlegung gibt es in der Landesregierung für die kommenden Jahre, die Regelungen zur Zuweisung von Poolstunden für die Schulen im Sekundarbereich I im Erlass „Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an den allgemeinbildenden Schulen“ zu ändern? Auf die Ausführungen zu Frage 4 wird verwiesen. 7. Welche Überlegung gibt es in der Landesregierung für die kommenden Jahre, weitere Regelungen zum Grundbedarf im Erlass „Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an den allgemeinbildenden Schulen“ zu ändern? Die Landesregierung hat sich entsprechend der Koalitionsvereinbarung für die 18. Wahlperiode von SPD und CDU als ein grundlegendes Ziel die Verbesserung der Unterrichtsversorgung an den öf- Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3870 8 fentlichen allgemeinbildenden Schulen gesetzt: „Im Mittelpunkt steht dabei der Pflichtunterricht nach Stundentafel. Ziel ist für die allgemeinbildenden Schulen eine Unterrichtsversorgung von mehr als 100 % im Landesdurchschnitt.“ Die Verbesserung der Unterrichtsversorgung ist daher dauerhafte Aufgabe der Personalplanung der niedersächsischen Schulbehörden. In den letzten Einstellungsverfahren konnten jeweils mehr neue Lehrkräfte eingestellt werden als dauerhaft aus dem Landesdienst ausgeschieden sind. Damit ist es der Landesregierung gelungen, dem angestrebten Versorgungswert von 100 % deutlich näher zu kommen. Die Rahmenbedingungen für das Einstellungsverfahren zum 12.08.2019 sind so gestaltet worden, dass das Erreichen des angestrebten Versorgungswertes im neuen Schuljahr 2019/2020 gelingen kann. Darüber hinaus wird auf die Ausführungen zu Frage 4 verwiesen. 8. a) Wie hat sich seit dem Schuljahr 2012/2013 bis zum Schuljahr 2018/2019 die Zahl der Lehrkräfte-Soll-Stunden für Ganztagsschule sowie Förderschulen mit ganztägigem Unterricht (Zusatzbedarf nach Punkt 5.1 des Erlasses „Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an den allgemeinbildenden Schulen“) entwickelt? Schuljahre Lehrkräfte-Soll-Stunden 2012/2013 48.391,8 2013/2014 50.809,3 2014/2015* 67.243,4 2015/2016 72.762,0 2016/2017 78.343,3 2017/2018 83.051,3 2018/2019 86.326,5 * Zum Schuljahr 2014/2015 erfolgte die Umstellung auf teilnehmerbezogene Zuweisung. b) Welche Überlegung gibt es in der Landesregierung für die kommenden Jahre, die Regelungen hierzu im Erlass „Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an den allgemeinbildenden Schulen“ zu ändern? Auf die Ausführungen zu Frage 4 wird verwiesen. 9. a) Wie hat sich seit dem Schuljahr 2012/2013 bis zum Schuljahr 2018/2019 die Zahl der Lehrkräfte-Soll-Stunden für Schulen, die bei unterschiedlicher erster oder unterschiedlicher zweiter Fremdsprache im Pflichtbereich in einem Schuljahrgang mehr Lerngruppen als Klassen bilden müssen, weil andernfalls die Schülerhöchstzahl um mehr als zwei Schülerinnen oder Schüler überschritten würde (Zusatzbedarf nach Punkt 5.2 des Erlasses „Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an den allgemeinbildenden Schulen“), entwickelt? Schuljahre Lehrkräfte-Soll-Stunden 2012/2013 1.504,0 2013/2014 1.523,0 2014/2015 1.605,0 2015/2016 1.776,0 2016/2017 1.817,5 2017/2018 1.815,0 2018/2019 2.244,0 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3870 9 b) Welche Überlegung gibt es in der Landesregierung für die kommenden Jahre, die Regelungen hierzu im Erlass „Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an den allgemeinbildenden Schulen“ zu ändern? Auf die Ausführungen zu Frage 4 wird verwiesen. 10. a) Wie hat sich seit dem Schuljahr 2012/2013 bis zum Schuljahr 2018/2019 die Zahl der Lehrkräfte-Soll-Stunden für einen Zusatzbedarf nach Punkt 5.3 des Erlasses „Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an den allgemeinbildenden Schulen “ für in den Schuljahrgängen 5 bis 10 der zusammengefassten Haupt- und Realschulen entwickelt, für die ein Mehrbedarf anerkannt wurde? Schuljahre Lehrkräfte-Soll-Stunden 2012/2013 59,0 2013/2014 116,4* 2014/2015 61,6 2015/2016 48,0 2016/2017 91,0 2017/2018 84,0 2018/2019 84,0 * Vorübergehender Anstieg im Zusammenhang mit den Vorbereitungen zur Errichtung bzw. Neugründung von integrativen Systemen wie Oberschulen bzw. Integrierten Gesamtschulen b) Welche Überlegung gibt es in der Landesregierung für die kommenden Jahre, die Regelungen hierzu im Erlass „Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an den allgemeinbildenden Schulen“ zu ändern? Auf die Ausführungen zu Frage 4 wird verwiesen. 11. a) Wie hat sich seit dem Schuljahr 2012/2013 bis zum Schuljahr 2018/2019 die Zahl der Lehrkräfte-Soll-Stunden für einen Zusatzbedarf nach Punkt 5.4 des Erlasses „Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an den allgemeinbildenden Schulen “ für Hauptschulen, Oberschulen und IGS entwickelt, für die ein Mehrbedarf für die äußere Fachleistungsdifferenzierung anerkannt wurde? Schuljahre Lehrkräfte-Soll-Stunden 2012/2013 7.462,0 2013/2014 8.846,0 2014/2015 10.855,0 2015/2016 11.946,0 2016/2017 13.191,5 2017/2018 13.673,0 2018/2019 13.057,0 b) Welche Überlegung gibt es in der Landesregierung für die kommenden Jahre, die Regelungen hierzu im Erlass „Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an den allgemeinbildenden Schulen“ zu ändern? Auf die Ausführungen zu Frage 4 wird verwiesen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3870 10 12. a) Wie hat sich seit dem Schuljahr 2012/2013 bis zum Schuljahr 2018/2019 die Zahl der Lehrkräfte-Soll-Stunden für einen Zusatzbedarf nach Punkt 5.6 des Erlasses „Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an den allgemeinbildenden Schulen “ entwickelt, die die Oberschulen, die Hauptschulen und die Hauptschulzweige der KGS zur sozialpädagogischen Unterstützung erhalten, sofern keine Sozialpädagogen hierfür an der Schule eingesetzt sind? Schuljahre Lehrkräfte-Soll-Stunden 2012/2013 4.524,0 2013/2014 4.572,0 2014/2015* 2.154,7 2015/2016 2.178,7 2016/2017 2.196,1 2017/2018** 0,0 2018/2019** 0,0 * Änderung in der statistischen Erfassung. Die budgetierten Lehrkräftestunden für sozialpädagogische Maßnahmen an Oberschulen, Hauptschulen und Integrierten Gesamtschulen wurden ab dem Schuljahr 2014/2015 nicht mehr dem Lehrkräfte-Ist hinzugerechnet. Im Gegenzug wurde entsprechender Zusatzbedarf nur noch in den Fällen und in der Höhe ausgewiesen, in denen der ermittelte Zusatzbedarf durch Lehrkräfte erteilt wird. ** Mit der Einführung der sozialen Arbeit in schulischer Verantwortung und dem Auslaufen des sogenannten Hauptschulprofilierungsprogramms zum 31.12.2016 haben nahezu alle Oberschulen, Hauptschulen und KGS mit sozialpädagogischen Fachkräften eine Zuweisung für eine sozialpädagogische Fachkraft erhalten. Diese Regelung im Klassenbildungserlass kann daher künftig entfallen. b) Welche Überlegung gibt es in der Landesregierung für die kommenden Jahre, die Regelungen hierzu im Erlass „Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an den allgemeinbildenden Schulen“ zu ändern? Auf die Antwort zu Frage 12 a) wird verwiesen. 13. a) Wie hat sich seit dem Schuljahr 2012/2013 bis zum Schuljahr 2018/2019 die Zahl der Lehrkräfte-Soll-Stunden für einen Zusatzbedarf nach Punkt 5.7 des Erlasses „Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an den allgemeinbildenden Schulen “ für den Religionsunterricht und den Unterricht „Werte und Normen“ entwickelt ? Schuljahre Lehrkräfte-Soll-Stunden 2012/2013 1.590,0 2013/2014 1.308,0 2014/2015 1.207,0 2015/2016 1.134,7 2016/2017 1.328,0 2017/2018 1.594,0 2018/2019 1.818,0 b) Welche Überlegung gibt es in der Landesregierung für die kommenden Jahre, die Regelungen hierzu im Erlass „Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an den allgemeinbildenden Schulen“ zu ändern? Die Landesregierung sieht gegenwärtig keinen Anlass, diese Regelung zu verändern. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3870 11 14. a) Wie hat sich seit dem Schuljahr 2012/2013 bis zum Schuljahr 2018/2019 die Zahl der Lehrkräfte-Soll-Stunden für einen Zusatzbedarf nach Punkt 5.9 des Erlasses „Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an den allgemeinbildenden Schulen “ für den Schwimmunterricht entwickelt? Schuljahre Lehrkräfte-Soll-Stunden 2012/2013 56,0 2013/2014 47,0 2014/2015 32,0 2015/2016 70,0 2016/2017 43,0 2017/2018 139,0 2018/2019 134,5 b) Welche Überlegung gibt es in der Landesregierung für die kommenden Jahre, die Regelungen hierzu im Erlass „Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an den allgemeinbildenden Schulen“ zu ändern? Die Landesregierung sieht gegenwärtig keinen Anlass, diese Regelung zu verändern. 15. a) Wie hat sich seit dem Schuljahr 2012/2013 bis zum Schuljahr 2018/2019 die Zahl der Lehrkräfte-Soll-Stunden für einen Zusatzbedarf nach Punkt 5.10 des Erlasses „Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an den allgemeinbildenden Schulen “ für die sonderpädagogische Unterstützung in allgemeinbildenden Schulen entwickelt? Schuljahre Lehrkräfte-Soll-Stunden 2012/2013 32.918,0 2013/2014 45.971,6 2014/2015 57.567,5 2015/2016 70.398,5 2016/2017 82.355,5 2017/2018 93.773,0 2018/2019 104.321,0 b) Welche Überlegung gibt es in der Landesregierung für die kommenden Jahre, die Regelungen hierzu im Erlass „Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an den allgemeinbildenden Schulen“ zu ändern? Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. 16. a) Wie hat sich seit dem Schuljahr 2012/2013 bis zum Schuljahr 2018/2019 die Zahl der Lehrkräfte-Soll-Stunden für einen Zusatzbedarf nach Punkt 5.14 des Erlasses „Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an den allgemeinbildenden Schulen “ entwickelt, die den Gymnasien, den Gymnasialzweigen der Kooperativen Gesamtschulen und den Gymnasialzweigen der Oberschulen zur Unterstützung und Förderung der individuellen Gestaltung der Schulzeitdauer (Schulzeitverkürzung) im neunjährigen Bildungsgang zur Verfügung gestellt werden? Schuljahre Lehrkräfte-Soll-Stunden 2012/2013 0,0 2013/2014 0,0 2014/2015 0,0 2015/2016 1.604,0 2016/2017 1.864,0 2017/2018 2.294,0 2018/2019 2.522,0 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3870 12 b) Welche Überlegung gibt es in der Landesregierung für die kommenden Jahre, die Regelungen hierzu im Erlass „Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an den allgemeinbildenden Schulen“ zu ändern? Auf die Ausführungen zu Frage 4 wird verwiesen. 17. a) Wie hat sich seit dem Schuljahr 2012/2013 bis zum Schuljahr 2018/2019 die Zahl der Lehrkräfte-Stunden entwickelt, die nach Punkt 5.5 des Erlasses „Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an den allgemeinbildenden Schulen“ im Rahmen eines durch einen gesonderten Erlass bestimmten Kontingents Schulen 1. für Sprachförderung vor der Einschulung, 2. für Förderunterricht von Schülerinnen und Schülern nicht-deutscher Herkunftssprache zum Erwerb und zur Verbesserung der deutschen Sprachkenntnisse einschließlich des Unterrichts in Förderkursen und Förderklassen sowie zum Erwerb der Pflichtfremdsprachen und 3. Fördermaßnahmen nach einem genehmigten Förderkonzept für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Lernerschwernissen, nachgewiesenen gesundheitlichen Schwierigkeiten und erheblichen Verhaltensauffälligkeiten an Grundschulen, Hauptschulen und Gesamtschulen, sofern der Anteil solcher Schülerinnen und Schüler mindestens 20 % in einem Schuljahrgang beträgt sowie für Schülerinnen und Schüler mit diagnostiziertem Autismus zur Verfügung gestellt werden? Zu 1: Schuljahre Lehrkräfte-Soll-Stunden 2012/2013 12.270,0 2013/2014 12.653,5 2014/2015 12.546,0 2015/2016 13.068,0 2016/2017 13.812,0 2017/2018 14.685,0 2018/2019 -* * Aufgrund einer Umstellung der statistischen Erfassung im Zuge der Verlagerung der vorschulischen Sprachförderung in die alleinige Verantwortung der Kindertagesstätten findet hier keine separate Erfassung mehr statt. Hilfsweise kann aber angegeben werden, dass 846 Schülerinnen und Schüler, die nicht an einer Sprachförderung in einer Kindertagesstätte teilnehmen können, weil sie im letzten Jahr vor der Einschulung keine entsprechende Einrichtung besuchen, in geeigneter Weise durch Lehrkräfte aus einer Grundschule gefördert werden. Zu 2 und 3: Schuljahre Lehrkräfte-Soll-Stunden 2012/2013 21.801,5 2013/2014 20.186,7 2014/2015 19.002,7 2015/2016 20.218,7 2016/2017 24.538,5 2017/2018 29.948,1 2018/2019 31.992,8 Die Antworten auf die Fragen 17 a) Nr. 2 und 3 werden zusammengefasst dargestellt, da in der statistischen Erhebung diese erfragten unterschiedlichen Fördermaßnahmen gesammelt unter dem Schlüssel 071 erfasst werden. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3870 13 b) Wie soll sich die in einem Kontingent festgelegte Zahl der Lehrkräfte-Stunden für diese Aufgaben in den kommenden Jahren entwickeln? Auch für das Schuljahr 2019/2020 wird die Obergrenze für das Kontingent an zusätzlichen Lehrerstunden für Sprachfördermaßnahmen und Förderkonzepte ebenso wie im Schuljahr 2018/2019 wieder bei 37 000 Stunden liegen. Die Zuweisung erfolgt jährlich und ist für die darauffolgenden Jahre noch nicht festgelegt. 18. a) Wie hat sich seit dem Schuljahr 2012/2013 bis zum Schuljahr 2018/2019 die Zahl der Lehrkräfte-Stunden entwickelt, die nach Punkt 5.11 des Erlasses „Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an den allgemeinbildenden Schulen“ im Rahmen eines gesonderten Erlasses den Schulen zur Verfügung gestellt werden, die einem Kooperationsverbund Hochbegabung angehören? Schuljahre Lehrkräfte-Soll-Stunden 2012/2013 2.376,5 2013/2014 2.331,5 2014/2015 2.304,0 2015/2016 2.398,0 2016/2017 2.297,3 2017/2018 2.279,5 2018/2019 2.379,0 Die als Zusatzbedarf für Ergänzungsangebote zur Hochbegabungsförderung vorgesehenen Lehrkräftestunden werden den einzelnen Schulen auf Verteilungsvorschlag des Kooperationsverbundes unter Berücksichtigung der jeweiligen Schwerpunktsetzung des Konzepts und der Anzahl zu fördernder Schülerinnen und Schüler von der NLSchB durch Umverteilung des im Verbund vorhandenen Kontingents zugewiesen. Das vom MK zugewiesene Gesamtkontingent beträgt 2.483,5 Stunden und verteilt sich wie folgt auf die Regionalabteilungen: Regionalabteilung Zugeteilte Lehrkräftestunden Braunschweig 499,0 Hannover 601,0 Lüneburg 558,5 Osnabrück 825,0 Gesamt 2.483,5 Der zur Verfügung gestellte Stundenansatz ist in den in Rede stehenden Jahren insgesamt gleich geblieben. Er war seit seiner Einführung für ein sukzessives Aufwachsen der Kooperationsverbünde ausgelegt und wird noch nicht voll in Anspruch genommen. b) Welche Überlegungen gibt es in der Landesregierung für die kommenden Jahre, den entsprechenden Erlass zu verändern, und wie soll sich die Zahl der Lehrkräfte -Stunden für diese Aufgabe in den kommenden Jahren entwickeln? Das Land beteiligt sich an der auf zehn Jahre angelegten „Gemeinsamen Initiative von Bund und Ländern zur Förderung leistungsstarker und potenziell besonders leistungsfähiger Schülerinnen und Schüler“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10.11.2016; siehe www.leistung-machtschule .de). In der ersten Phase der Gemeinsamen Initiative von 2018 bis 2023 wird darauf abgezielt, schulische und außerunterrichtliche Strategien und Maßnahmen zur Förderung leistungsstarker und potenziell besonders leistungsfähiger Schülerinnen und Schüler weiterzuentwickeln. In der zweiten Phase von 2023 bis 2028 soll ein Transfer der Ergebnisse stattfinden. Entwickelte Strategien, Konzepte und Maßnahmen sowie die im Rahmen der ergänzenden Forschung gewonnenen neuen Erkenntnisse sollen für die Schulpraxis zur Verfügung gestellt werden. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3870 14 Ziel ist es, allen Schulen Unterstützung bei der Förderung besonders begabter und besonders leistungsstarker Schülerinnen und Schüler anzubieten. Perspektivisch wird dabei eine Umverteilung der bereits in der Begabungsförderung eingesetzten Ressourcen zu prüfen sein. 19. a) Wie hat sich seit dem Schuljahr 2012/2013 bis zum Schuljahr 2018/2019 die Zahl der Lehrkräfte-Stunden entwickelt, die nach Punkt 5.12 des Erlasses „Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an den allgemeinbildenden Schulen“ den Schulen außerhalb der Sollstundenberechnung 1. für Sportförderunterricht, 2. für herkunftssprachlichen Unterricht für Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache und 3. für Haus- und Krankenhausunterricht zur Verfügung gestellt werden? zu 1: zu 2: zu 3: Schuljahre Lehrkräfte-Stunden 2012/2013 1.345,5 2.488,0 3.171,0 2013/2014 1.114,5 2.617,0 3.356,0 2014/2015 1.189,0 2.431,0 3.446,0 2015/2016 1.197,5 2.448,0 3.357,0 2016/2017 1.163,0 2.287,5 3.347,9 2017/2018 1.174,0 2.250,0 3.309,5 2018/2019 1.205,0 2.245,0 3.415,0 b) Wie soll sich die Zahl der Lehrkräfte-Stunden für diese Aufgaben in den kommenden Jahren entwickeln? Der herkunftssprachliche Unterricht wird schrittweise weiterentwickelt in Richtung auf ein erweitertes Sprachenangebot an Schulen mit mehrsprachigem Profil. Es werden dort vorrangig bis ausschließlich Lehrkräfte eingesetzt, die eine weitere Sprache (bisher: Herkunftssprache) als Zusatzqualifikation mitbringen und im Hauptamt ihre regulären Lehrbefähigungsfächer unterrichten. Sie werden in dieser weiteren Sprache in dem Maße eingesetzt, wie dies das Schulprofil nahelegt und die Unterrichtsversorgung ermöglicht. Die Auswirkung dieser Weichenstellung auf die erforderliche Zahl von Lehrkräfte-Stunden ist zurzeit nicht bezifferbar, weil sie davon abhängt, – wie viele Schulen ein solches mehrsprachiges Profil entwickeln werden, – wie groß die Nachfrage vonseiten der Schülerinnen und Schüler und der Erziehungsberechtigten an diesen Schulen sein wird, – in welchem Umfang geeignete Lehrkräfte zur Verfügung stehen. Das Kultusministerium plant, mit bereits erfahrenen Schulen mit mehrsprachigem Profil ein überzeugendes Gesamtsprachenkonzept zu entwickeln, das als Modell für andere Schulen dienen kann. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3870 15 20. a) Wie hat sich seit dem Schuljahr 2012/2013 bis zum Schuljahr 2018/2019 die Zahl der Lehrkräfte-Stunden entwickelt, die nach Punkt 5.13 des Erlasses „Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an den allgemeinbildenden Schulen“ im Rahmen eines durch einen gesonderten Erlass festgelegten Kontingentes 1. Schulen mit einem hohen Anteil an Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund , 2. Schulen in besonderen sozialökonomischen Brennpunkten und 3. Grundschulen mit einem hohen Anteil an Schülerinnen und Schülern mit dem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“ zur Verfügung gestellt werden? Zu 1: Schuljahre Lehrkräfte-Soll-Stunden 2012/2013 0,0 2013/2014 257,0 2014/2015 424,0 2015/2016 707,5 2016/2017 791,5 2017/2018 1.282,0 2018/2019 1.311,0 Zu 2: Schuljahre Lehrkräfte-Soll-Stunden 2012/2013 0,0 2013/2014 143,0 2014/2015 492,0 2015/2016 598,0 2016/2017 590,2 2017/2018 710,5 2018/2019 738,0 Zu 3: Schuljahre Lehrkräfte-Soll-Stunden 2012/2013 0,0 2013/2014 267,5 2014/2015 958,5 2015/2016 1.097,7 2016/2017 1.220,5 2017/2018 1.114,0 2018/2019 994,0 b) Wie soll sich die in einem Kontingent festgelegte Zahl der Lehrkräfte-Stunden für diese Aufgaben in den kommenden Jahren entwickeln? Das unter in Frage 20 a) genannte Kontingent wird jährlich neu zugewiesen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind keine Veränderungen geplant. Gegebenenfalls werden Erfahrungen im Rahmen des Programms Schule[PLUS] in eine Weiterentwicklung des Verfahrens einfließen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3870 16 21. a) Wie hat sich seit dem Schuljahr 2012/2013 bis zum Schuljahr 2018/2019 die Zahl der Stellen entwickelt, die den Schulen für schulische Sozialarbeit zur Verfügung gestellt werden, differenziert nach Schulformen und insgesamt? Es werden hier die zugewiesenen Beschäftigungsmöglichkeiten an allgemeinbildenden Schulen aufgeführt: Schulform/Schuljahr 2012/ 2013 2013/ 2014 2014/ 2015 2015/ 2016 2016/ 2017* 2017/ 2018 2018/ 2019** GS 34 34 34 139 139 181 187 HS (inkl. GHS, GHRS, HRS) 47 47 47 47 163 151 151 OBS (inkl. GOBS) 55 55 55 55 306 316 316 RS 20 20 20 20 64 66 66 KGS 12 12 12 12 48 49 49 IGS 84 84 84 84 131 142 142 GY 13 13 13 13 13 23 23 FöS 4 4 4 4 5 5 5 Gesamt 269 269 269 374 869 933 939 * Auslaufen des HS-Profilierungsprogramms Ende 2016 und Übernahme der Aufgabe und der Stellen in den Landeshaushalt erzeugen den deutlichen Aufwuchs. ** Im Schuljahr 2018/2019 sind nur die Zuweisungen bis 31.12.2018 enthalten. b) Wie viele dieser Stellen waren in den verschiedenen Schuljahren tatsächlich besetzt ? Der Besetzungsstand ist jeweils zum 31.12. des jeweiligen Schuljahrs angegeben. Die Zahlen zu den jeweiligen Stichtagen geben die Anzahl der Beschäftigten an (sogenannte Leerstellen für Beschäftigte in Mutterschutz, Elternzeit, Beurlaubung werden ebenfalls gezählt). Es können sich Differenzen zu den zu Frage 21 a) gemachten Angaben auch dadurch ergeben, dass beispielsweise organisatorische Veränderungen (z. B. Wechsel von HS und RS zu OBS) noch nicht erfasst wurden oder eine Beschäftigungsmöglichkeit zeitweise von zwei Personen besetzt wurde. Schulform/Schuljahr 2012/ 2013 2013/ 2014 2014/ 2015 2015/ 2016 2016/ 2017 2017/ 2018 2018/ 2019 GS 25 32 38 39 128 143 179 HS (inkl. GHS, GHRS, HRS) 40 37 40 35 34 123 137 OBS (inkl. GOBS) 52 60 56 62 62 304 318 RS 17 17 18 19 17 55 57 KGS 13 12 14 13 12 51 49 IGS 87 87 87 88 84 135 143 GY 23 23 22 21 20 20 23 FöS 7 6 2 3 3 4 5 Gesamt 264 274 277 280 359 835 911 c) Wie soll sich die Zahl dieser Stellen in den kommenden Jahren entwickeln? Weiter umgesetzt wird die Vereinbarung mit den kommunalen Spitzenverbänden aus dem Jahr 2016, die einen Aufwuchs um 200 VZE bis zum Jahr 2021 vorsieht. Dieser wird schwerpunktmäßig an den Grundschulen und Gymnasien realisiert. Schulform/Schuljahr 2018/2019* 2019/2020 2020/2021 GS 258 rund 300 rund 350 HS (inkl. GHS, GHRS, HRS) 151 rund 150 rund 150 OBS (inkl. GOBS) 316 rund 320 rund 320 RS 69 rund 70 rund 70 KGS 49 rund 50 rund 50 IGS 142 rund 140 rund 140 GY 45 rund 60 rund 75 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3870 17 Schulform/Schuljahr 2018/2019* 2019/2020 2020/2021 FöS 8 rund 10 rund 10 Gesamt 1.038 rund 1.100 rund 1.165 * inkl. Zuweisung ab Anfang 2019 22. a) Wie hat sich seit dem Schuljahr 2012/2013 bis zum Schuljahr 2018/2019 die Zahl der Stellen entwickelt, die den Schulen für pädagogische Fachkräfte zur Verfügung gestellt werden, differenziert nach Schulformen und insgesamt? Den Begriff „pädagogische Fachkräfte“ gibt es als solchen im niedersächsischen Schulrecht nicht. Erwähnt werden pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in § 53 des NSchG. Die Entwicklung der Stellenanzahl ist in der Antwort auf Frage 22 b) dargestellt. b) Wie viele dieser Stellen waren in den verschiedenen Schuljahren tatsächlich besetzt ? Anzahl der Stellen für pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und deren Besetzung an Förderschulen und zur Unterstützung bei der Inklusion an allgemein bildenden Schulen Schuljahr 2012/2013 2013/2014 2014/2015 2015/2016 Schulform Stellenumfang Anzahl Personen Stellenumfang Anzahl Personen Stellenumfang Anzahl Personen Stellenumfang Anzahl Personen FöS 978,23 1.380 1.004,48 1.406 1.018,75 1.421 1.045,63 1.457 GS 8,56 14 8,57 14 7,88 13 7,49 12 HS 4,60 7 4,23 6 - - - - IGS 3,83 5 4,60 6 5,35 7 5,35 7 OBS - - - - 5,74 6 3,72 5 KGS - - - - - - - - Gesamt 995,22 1.406 1.021,88 1.432 1.037,72 1.447 1.061,56 1.481 Schuljahr 2016/2017 2017/2018 2018/2019 Schulform Stellenumfang Anzahl Personen Stellenumfang Anzahl Personen Stellenumfang Anzahl Personen FöS 1.053,51 1.472 1.096,14 1.497 1.322,46 1.789 GS 7,49 12 9,17 14 19,78 26 HS - - - - - - IGS 5,35 7 4,60 6 4,60 6 OBS 3,72 5 4,10 6 8,96 13 KGS - - - - 0,80 1 Gesamt 1.070,07 1.496 1.114,01 1.523 1.356,60 1.835 c) Wie soll sich die Zahl dieser Stellen in den kommenden Jahren entwickeln? Im Haushaltsplan für 2019 sind zusätzliche Stellenvolumina (Beschäftigungsvolumen im Umfang von 50 VZE) für die Beschäftigung von Pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an Förderschulen abgesichert, die zum Beginn des Schuljahrs 2019/2020 zur Verfügung stehen. Die weitere Entwicklung kann erst nach Aufstellung und Verabschiedung der neuen Haushalte durch den Gesetzgeber dargestellt werden. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3870 18 23. a) Welche Priorität haben für die Landesregierung - neben der Erteilung des Pflichtbereichs der Stundentafel - die Aufgaben der Schulen, für die im Erlass „Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an den allgemeinbildenden Schulen“ Zusatzbedarfe vorgesehen sind? Gemäß der Koalitionsvereinbarung stehen die Sicherstellung des Pflichtunterrichtes an jeder Schulform und die Absicherung der verlässlichen Bildung und Betreuung an den Grundschulen im Vordergrund . b) An welchen Stellen sind in den Schulen, die eine Unterrichtsversorgung von unter 100 % haben, nach Auffassung der Landesregierung Abstriche hinnehmbar? Grundsätzlich wird bei der Personalgesamtplanung für jedes Schulhalbjahr angestrebt, alle Schulen mit den entsprechenden Lehrkräfte-Ist-Stunden auszustatten, um neben der Erteilung des Pflichtunterrichts auch alle Zusatzbedarfe mit den zugewiesenen Lehrkräften abzudecken. Die Entscheidung, welche Prioritäten bei einer nicht voll auskömmlichen Lehrkräfteversorgung einer einzelnen Schule getroffen werden können oder müssen, bleibt der eigenverantwortlichen Schule in enger Unterstützung - wenn diese gewünscht wird - durch die NLSchB vorbehalten. Dabei wird als Maßstab keine landesweit einheitliche Prioritätenliste festgelegt werden, weil die Entscheidung von den speziellen pädagogischen Bedingungen und Bedarfen an der einzelnen Schule abhängig ist. 24. Wie hat sich seit dem Schuljahr 2012/2013 bis zum Schuljahr 2018/2019 die Zahl der Lehrerstunden für herkunftssprachlichen Unterricht entwickelt? Entwicklung der Zahl der Lehrkräftestunden für herkunftssprachlichen Unterricht 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2.488 2.617 2.431 2.448 2.288 2.250 2.245 25. Wie hat sich seit dem Schuljahr 2012/2013 bis zum Schuljahr 2018/2019 die Zahl der Anrechnungsstunden für a) Fachberaterinnen/Fachberater, Fachmoderatorinnen/Fachmoderatoren und Beraterinnen /Berater für neue Technologien, b) Beratungslehrkräfte, c) Beratungsfunktionen im Sonderpädagogischen Mobilen Dienst, d) Mitarbeit bei Schul- und Modellversuchen, e) Multiplikatorinnen/Multiplikatoren inklusive Schule und f) Ausbilderinnen/Ausbilder inklusive Schule entwickelt? Welche Entwicklung der Zahl der Anrechnungsstunden wird für die kommenden Jahre angestrebt? Entwicklung der Lehrkräfte mit Ermäßigungs- und Anrechnungsstunden sowie Freistellungen nach Grund und Anzahl der Fälle - öffentliche Schulen gemäß Nds. ArbZVO-Schule Art der Ermäßigung/Anrechnung a/b1) 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 a) Fachberater(in), Fachmoderator (in), Berater(in) für Neue Technologien (§ 15) a 422 408 444 447 390 432 440 b 2.332 2.295 2.520 2.536 2.234 2.448 2.456 b) Beratungslehrer(in) (§ 15) a 1.225 1.169 1.173 1.162 1.101 1.095 1.064 b 4.068 3.842 3.875 3.795 3.655 3.526 3.447 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3870 19 Art der Ermäßigung/Anrechnung a/b1) 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 c) Beratungsfunktion im Sonderpädagogischen Mobilen Dienst a 385 378 409 389 403 455 477 b 3.686 4.123 4.244 3.934 4.329 5.026 5.210 d) Mitarbeit bei Schul- und Modellversuchen sowie Kommissionen (§ 16) a 550 560 544 411 407 333 349 b 1.422 1.517 1.399 1.084 1.167 984 1.024 e) und f) Multiplikator(in) bzw. Ausbilder (in) Inklusive Schule a 0* 0* 0* 93 117 97 82 b 0* 0* 0* 525 631 581 604 Insgesamt b 11.507 11.777 12.037 11.873 12.016 12.565 12.740 1) a=Lehrkräfte, b=Stunden * Gemäß Beschluss des Landtages zur Einführung der Inklusiven Schule begann die Umsetzung mit Beginn des Schuljahrs 2013/2014. Die Zeit bis zum Sommer 2015 wurde benötigt, um ein Fortbildungskonzept zu entwickeln und aufzubauen, mit dessen Hilfe die Schulen schrittweise parallel zum Aufwuchs der Inklusiven Schule unterstützt werden konnten. Es wurde prioritär mit diesen Fortbildungsmaßnahmen für den Bereich der Grundschulen begonnen. Bei den weiteren Entscheidungen zur Vergabe von Ermäßigungs- und Anrechnungsstunden muss mindestens bis zum Ende des Schuljahrs 2020/2021 der Aspekt der Sicherung der Unterrichtsversorgung im Vordergrund stehen, um negative Auswirkungen auf die zur Verfügung stehenden Lehrkräfte-Ist-Stunden zu vermeiden. Im Hinblick auf die sich verändernden Rahmenbedingungen von Schule und die sich ändernden Herausforderungen ist es notwendig, das Konzept und die Vergabepraxis der Anrechnungsstunden regelmäßig zu evaluieren und an neue Aufgaben anzupassen. 26. a) Wie hat sich seit dem Schuljahr 2012/2013 bis zum Schuljahr 2018/2019 die Zahl der Anrechnungsstunden für Tätigkeiten in außerschulischen Bildungseinrichtungen (z. B. Regionale Umweltzentren, Bildstellen etc.) entwickelt? Für die Arbeit von Lehrkräften an den anerkannten außerschulischen Lernstandorten einer Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) wurden seit dem Schuljahr 2012/2013 bis zum Schuljahr 2018/2019 jeweils die folgenden Anrechnungsstunden vergeben: 2012/2013 2013/2014 2014/2015 2015/2016 2016/2017 2017/2018 2018/2019 983 970 958 834 854 854 854 Für die Arbeit von Lehrkräften an Gedenkstätten wurden im genannten Zeitraum (Schuljahr 2012/2013 bis 2018/2019) jährlich 135 Anrechnungsstunden zur Verfügung gestellt. Die Zahl der Anrechnungsstunden für die medienpädagogische Beratung ist konstant und gedeckelt auf 583 Stunden. Als Voraussetzung gilt die Mindestzahl von sieben Anrechnungsstunden pro Lehrkraft, damit ein voller Tag pro Woche für die Arbeit im Medienzentrum zur Verfügung steht („Bildstellen“ gibt es nicht mehr). b) Für welche dieser Aufgaben hat es eine Anhebung oder eine Kürzung der Anrechnungsstunden gegeben? Die Schwankungen in den Schuljahren 2012/2013 bis 2014/2015 ergaben sich aus persönlichen Gründen der Lehrkräfte (u. a. aufgrund von Beurlaubungen, Abbau des Arbeitszeitkontos, Altersermäßigungen , Pensionierungen etc.). Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3870 20 Ab dem Schuljahr 2015/2016 wurde ein neues Konzept im Bereich Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) umgesetzt. Im Zuge der Umsetzung des Konzepts wurden die vier Fachberatungen BNE in der NLSchB den Fachberatungen Unterrichtsqualität, Schulentwicklung bzw. Prävention und Gesundheit gleichgestellt. Hierfür wurden Anrechnungsstunden in Stellen für die Fachberatungen BNE umgewandelt, sodass sich hieraus der Rückgang der Anrechnungsstunden erklärt. Eine Kürzung im Bereich der medienpädagogischen Beratung ist nicht möglich, da einer Lehrkraft damit im Medienzentrum keine sinnvolle Wahrnehmung der Aufgabe mehr möglich wäre. c) Für welche dieser Aufgaben ist für die kommenden Jahre eine Anhebung oder Kürzung der Anrechnungsstunden geplant? Eine Kürzung oder Anhebung der Anrechnungsstunden für die kommenden Jahre ist derzeit weder im Bereich BNE noch im Bereich Gedenkstätten vorgesehen. Im Zuge des Digitalpakts wird eine deutliche Anhebung der Anrechnungsstunden im Bereich der medienpädagogischen Beratung angestrebt, um die für die Umsetzung erforderliche Beratungskapazität für die Schulen sicherzustellen. 27. Wie hat sich seit dem Schuljahr 2012/2013 bis zum Schuljahr 2018/2019 die Zahl der Abordnungen an eine andere Schulform entwickelt? Wie viele Abordnungen wurden jeweils in den Schuljahren 2012/2013 bis zum Schuljahr 2018/2019 a) von einer Grundschule, b) von einer Hauptschule, c) von einer Realschule, d) von einer Oberschule, e) von einem Gymnasium, f) von einer KGS, g) von einer IGS und h) von einer Förderschule an eine andere Schulform angeordnet (bitte jeweils Angaben zum Unterrichtsstundenumfang der Abordnung und zur Anzahl der betroffenen Lehrkräfte)? AbS: Umfang der schulformübergreifenden Abordnungen und Anzahl der betroffenen Lehrkräften zu den angegebenen Stichtagen Stichtag SFübergreifende AO von Umfang Anzahl der betroffenen Lehrkräfte Umfang Anzahl der betroffenen Lehrkräfte Umfang Anzahl der betroffenen Lehrkräfte Umfang Anzahl der betroffenen Lehrkräfte Umfang Anzahl der betroffenen Lehrkräfte Umfang Anzahl der betroffenen Lehrkräfte Umfang Anzahl der betroffenen Lehrkräfte GS1)6) 1100,5 98 1578,5 128 1665 133 1716,5 153 1146,8 98 1607,75 133 2008,5 191 HS2)6) 2161 154 1977,25 172 2069,75 172 1400 121 1332 110 1505,5 120 1036,5 74 RS6) 1004 81 1553 137 1715 134 1578 128 1780,5 150 2301,5 191 2164,5 177 OBS3)6) 1475 106 2621,5 216 2866,5 227 2963 231 4021 305 4357,5 390 3417,5 274 GY4)6) 886,5 97 912,5 89 817 81 819,5 93 790,5 95 5394 905 10102,75 1368 KGS6) 697 63 786 89 798,5 110 841 110 1219,5 145 1830 253 1043,5 136 IGS5)6) 2392,5 257 1625 140 2303 162 2096,5 148 1856,8 138 2671,87 300 1722,5 207 FöS6) 20145,25 1734 34350,75 2883 42563,5 3232 48496,95 3392 52929,75 3502 58104,75 3623 59902,25 3658 01.10.2012 01.10.2013 01.10.2014 01.10.2015 01.10.2016 01.10.2017 01.10.2018 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3870 21 Hinweise zur tabellarischen Darstellung zu den Fragen 27 und 28: In den Abordnungen sind auch Schulleitungsstellen enthalten, welche aufgrund einer Angabe der Wochenarbeitszeit deutlich mehr Stunden enthalten als der eigentliche unterrichtliche Einsatz. Es wurden Abordnungen ausgewertet, die im Zeitraum 01.01. im Vorjahr des Stichtages bis 31.12. im Jahr des Stichtages gestartet sind und nach dem 01.08. im Jahr des Stichtages endeten. 1) GS, GOBS, GHS, GHRS und mit FöS-Zweig 2) HS und HS m. RS/Aufb.Zug 3) OBS und OBS mit GY 4) GY, IGY und Kolleg 5) IGS und IGS/GS (zus. Glockseeschule Hannover GHS) 6) Es werden auch AO an BBS betrachtet. 28. Wie viele Abordnungen wurden jeweils in den Schuljahren 2012/2013 bis zum Schuljahr 2018/2019 von einer anderen Schulform a) an eine Grundschule, b) an eine Hauptschule, c) an eine Realschule, d) an eine Oberschule, e) an ein Gymnasium, f) an eine KGS, g) an eine IGS und h) an eine Förderschule angeordnet (bitte jeweils Angaben zum Unterrichtsstundenumfang der Abordnung und zur Anzahl der betroffenen Lehrkräfte)? 29. In welchen Bereichen ist von der Landesregierung in den kommenden Jahren eine Rücknahme oder eine Ausweitung von Abordnungen an andere Schulformen geplant? Eine zurzeit nicht ausreichende Anzahl von Bewerbungen von Lehrkräften für die Besetzung der besetzbaren Stellen insbesondere an den Schulen des Sekundarbereichs I (Haupt-, Real-, Oberschulen und dem Sekundarbereich I der Gesamtschulen) hat seit Sommer 2017 dazu geführt, dass verstärkt Abordnungsmaßnahmen veranlasst werden mussten, um die genannten Schulformen des Sekundarbereichs I mit Lehrkräfte-Ist-Stunden zu versorgen. Ziel der künftigen Einstellungsverfah- AbS: Umfang der schulformübergreifenden Abordnungen und Anzahl der betroffenen Lehrkräften zu den angegebenen Stichtagen Stichtag SFübergreifende AO an Umfang Anzahl der betroffenen Lehrkräfte Umfang Anzahl der betroffenen Lehrkräfte Umfang Anzahl der betroffenen Lehrkräfte Umfang Anzahl der betroffenen Lehrkräfte Umfang Anzahl der betroffenen Lehrkräfte Umfang Anzahl der betroffenen Lehrkräfte Umfang Anzahl der betroffenen Lehrkräfte GS1)6) 16672,75 1524 27995,5 2539 32871,75 2711 33906,95 2635 35614,75 2664 41276 3330 39396,65 3043 HS2)6) 4428 454 4706 417 4451,5 406 5291,5 429 6583,5 484 6329,5 532 6864,5 606 RS6) 1648,5 158 1807,5 208 1847,5 189 1622,5 170 1836,8 186 2141,5 269 2844 357 OBS3)6) 2662,5 232 4582 407 6268,5 536 7656,5 625 8318,8 646 12693,62 1039 15293,6 1278 GY4)6) 491 50 666,5 82 940 112 1294,5 141 1275,5 143 1006 127 925,5 111 KGS6) 742 78 1178 110 1925,5 154 2051,5 147 2349,5 168 2612 201 3036 214 IGS5)6) 2703,5 204 3874,5 298 5610,5 432 7405,5 532 8481,5 607 11329,75 857 12497,75 892 FöS6) 624,5 60 681,5 52 980 71 735,5 66 542 47 465,5 38 464,5 40 01.10.201801.10.2012 01.10.2013 01.10.2014 01.10.2015 01.10.2016 01.10.2017 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3870 22 ren ist und bleibt es, durch möglichst bedarfsgerechte Stellenbesetzungen das Ausgleichsvolumen und damit den Abordnungsbedarf zwischen den und innerhalb der einzelnen Schulformen zu minimieren . Diese Maßnahmen sind nicht langfristig planbar, sondern hängen jeweils von den zum Beginn der Schulhalbjahre tagesaktuell vorliegenden Umständen (Bewerberlage, Bedarfsänderungen etc.) ab. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkungen der Landesregierung verwiesen. 30. a) Wie hat sich seit dem Schuljahr 2012/2013 bis zum Schuljahr 2018/2019 die Anzahl der Lehrkräfte entwickelt, die nach § 152 NSchG zum Dienst an einer Ersatzschule beurlaubt waren (bitte differenziert nach der Schulform der Ersatzschulen, an denen die beurlaubten Lehrkräfte tätig waren)? Für die Beantwortung dieser Frage sind die Daten der Lehrkräfte aus dem Personalmanagementverfahren (PMV) verwendet worden. Die Daten werden u. a. nach den Vorgaben des Haushalts aufgenommen. Dabei werden grundsätzlich nur Lehrkräfte gemäß § 6 des Haushaltsgesetzes erfasst (personalkostenbudgetierte Titel). PMV ist ein stichtagsbezogenes Programm. Daher wurde hinsichtlich der Gesamtzahl der Lehrkräfte der Stichtag 01.12. des jeweiligen Schuljahres zugrunde gelegt. Die nachfolgende Tabelle umfasst alle in PMV erfassten und nach § 152 NSchG beurlaubten Lehrkräfte und damit sowohl diejenigen, die unter Fortfall der Bezüge beurlaubt wurden, als auch diejenigen , die unter Fortzahlung der Bezüge an Ersatzschulen beurlaubt wurden. Die Angabe erfolgt differenziert nach den Schulformen der Ersatzschulen, an denen die beurlaubten Lehrkräfte tätig waren. Stichtag GS FöS HS RS GY OBS IGS BBS leer 01.12.2012 10 98 3 0 317 0 15 3 18 01.12.2013 10 96 2 0 313 1 16 3 14 01.12.2014 9 100 2 0 299 0 20 4 9 01.12.2015 16 89 2 0 286 2 23 4 5 01.12.2016 15 85 3 0 277 2 22 0 6 01.12.2017 13 93 3 0 269 1 21 3 6 01.12.2018 14 91 2 0 274 0 20 3 4 Zuordnung der Abkürzungen zu Schulformen: GS Grundschulen sowie mit Grundschulen organisatorisch zusammenfasste Schulformen, z. B. Grundund Hauptschule (GHS), Grund-, Haupt- und Realschule (GHRS) sowie Grund- und Oberschule (GOBS) FöS Förderschulen HS Hauptschulen sowie mit der Hauptschule organisatorisch zusammengefasste Schulform, z. B. Hauptund Realschule (HRS) RS Realschulen GY Gymnasien OBS Oberschulen IGS Integrierte Gesamtschulen sowie Integrierte Gesamtschulen mit organisatorisch zusammengefasster Schulform, z. B. Gesamtschule mit Grundschule BBS Berufsbildende Schulen Leer Schulform der Ersatzschule wurde nicht erfasst b) Welche Entwicklung der Anzahl der nach § 152 NSchG beurlaubten Lehrkräfte strebt die Landesregierung für die kommenden Schuljahre an? Eine Beurlaubung von Lehrkräften aus dem Landesdienst zum Dienst an Ersatzschulen kann nur auf Antrag einer Lehrkraft erfolgen. Die Anzahl möglicher Beurlaubungen lässt sich folglich nur bedingt steuern, da sie von einer freiwilligen Antragstellung der Lehrkräfte abhängig ist. Jeder Beurlaubungsantrag ist ferner im Einzelfall zu prüfen und zu bescheiden. Die Landesregierung wird die Träger der Ersatzschulen auch weiterhin nach Kräften unterstützen. Im Übrigen wird auf die Ant- Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3870 23 wort der Landesregierung auf die Anfrage „Wird die Existenz von Schulen in freier Trägerschaft gefährdet , indem die Beurlaubungen von beamteten Lehrkräften zum Einsatz in Ersatzschulen nicht verlängert werden?“ (Drs. 18/2493) verwiesen. 31. Wie hat sich seit dem Schuljahr 2012/2013 bis zum Schuljahr 2018/2019 die Zahl der Lehrkräfte entwickelt, die an die Landesschulbehörde oder das Kultusministerium abgeordnet waren? Zahl der Lehrkräfte (von ABS und BBS), die an das Kultusministerium (MK) oder die an die Landesschulbehörde (NLSchB) abgeordnet waren: 01.10.2012* 01.10.2013* 01.10.2014* AO Teil-AO AO Teil-AO AO Teil-AO MK 22 1 20 1 27 0 NLSchB 58 9 48 6 51 8 01.10.2015* 01.10.2016* 01.10.2017* 01.10.2018* AO Teil-AO AO Teil-AO AO Teil-AO AO Teil-AO MK 15 6 18 5 19 4 20 3 NLSchB 47 17 63 15 61 12 53 12 * Als Stichtag für die entsprechende Auswertung aus dem Personalmanagementverfahren (PMV) für das jeweilige Schuljahr wurde immer ein Tag deutlich nach Beginn des Schuljahrs gewählt. (Verteilt am 06.06.2019 Unkorrigierter Vorabdruck verteilt am 05.06.2019) Drucksache 18/3870 Große Anfrage mit Antwort der Landesregierung Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums Welche Unterrichtsversorgung ist notwendig für eine gute Qualität der Schulen?