Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3871 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Eva Viehoff (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur namens der Landesregierung Wie steht die Landesregierung zum PlanPopPro der niedersächsischen Musikwirtschaft? Anfrage der Abgeordneten Eva Viehoff (GRÜNE), eingegangen am 24.04.2019 - Drs. 18/3591 an die Staatskanzlei übersandt am 29.04.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur namens der Landesregierung vom 04.06.2019 Vorbemerkung der Abgeordneten Laut Koalitionsvertrag von SPD und CDU möchte die Koalition einen neuen Gründergeist und leichtere Wege in die Selbstständigkeit besonders auch in der Kultur- und Kreativwirtschaft unterstützen . Dazu sollen Beratungsangebote und Netzwerkstrukturen für die Kultur- und Kreativwirtschaft etabliert werden. Bereits seit 2014 besteht die von der damaligen rot-grünen Landesregierung eingeführte institutionelle Förderung der LAG Rock, welche über eine mehrjährige Ziel- und Leistungsvereinbarung erfolgt. Während des PopMeetings am 14. und 15. Mai 2019 wollen die Akteurinnen und Akteure der niedersächsischen Musikwirtschaft ergebnisreiche Wege diskutieren, um Musikerinnen und Musiker zu befähigen, mit eigenen Projekten selbstbewusster Teil der Kreativwirtschaft zu werden und ein einträgliches Leben mit ihrer Kunst führen zu können. Das Ziel ist der PlanPopPro, ein konzertiertes , umfassendes Professionalisierungs-Programm für Niedersachsens Musikerinnen und Musiker und die Musikwirtschaft. Vorbemerkung der Landesregierung Die Musikwirtschaft ist als Teilmarkt der Kultur- und Kreativwirtschaft definiert. Sie umfasst die Wirtschaftszweige der selbstständigen Musikerinnen und Musiker (Komponisten, Textdichter, Producer /Musikregisseure), der Musik- und Tanzensembles, der Tonträgerindustrie und Musikverlage, der Theater- und Konzertveranstalter sowie der kommerziellen Musiktheaterproduktionen, der Musicalbühnen und Musikfestivals, der sonstigen musikbezogenen Dienstleister für die darstellenden Künste, des Einzelhandels mit Musikinstrumenten/Tonträgern und der Herstellung von Musikinstrumenten . Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung (MW) hat im Jahr 2014 einen Monitoringbericht zu ausgewählten wirtschaftlichen Eckdaten der Kultur- und Kreativwirtschaft in Niedersachsen in Auftrag gegeben. Diesem ist zu entnehmen, dass die Musikwirtschaft in Niedersachsen zu den kleineren Teilmärkten mit einem geschätzten Umsatz von 307 Millionen Euro zählt. Dies entspricht einem Anteil von 3,6 % des gesamten in der Kultur- und Kreativwirtschaft erwirtschafteten Umsatzes. Die Zahl der Selbstständigen und steuerpflichtigen Unternehmen liegt bei 886. Im Bereich der Selbstständigen und sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sind in Niedersachsen insgesamt 2 422 Personen in der Musikwirtschaft erwerbstätig. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3871 2 1. Wie unterstützt die Landesregierung den PlanPopPro, das Professionalisierungsprogramm der niedersächsischen Musikwirtschaft und -kultur? Die Landesregierung hat das o. g. von der LAG Rock im Mai 2019 veranstaltete PopMeeting mit 13 500 Euro aus der Musikförderung (Einzelplan 06 - MWK) unterstützt. Des Weiteren hat die Landesregierung in verschiedenen Gesprächen mit den beteiligten Akteuren auf bestehende Förderprogramme und -möglichkeiten hingewiesen, bei denen eine Antragstellung grundsätzlich möglich ist. Aus Mitteln des Wirtschaftsförderfonds (Einzelplan 08 - MW) hat die Landesregierung im Februar 2017 das Format „Dialogforum Rock Pop“ unterstützt. Ziel dieser eintägigen Veranstaltung war der Austausch und die gemeinsame Debatte verschiedener Akteure aus Kultur, Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Netzwerken und Verbänden über die Popularmusik in Niedersachsen. Ergänzend dazu wurde in verschiedenen Gesprächen darauf hingewiesen, dass eine monetäre Unterstützung einzelner Maßnahmen grundsätzlich nicht ausgeschlossen ist unter der Voraussetzung, dass sie sich unter die wirtschaftspolitischen Ziele subsummieren lassen. 2. Wie und mit welchen finanziellen Mitteln wurde der PlanPopPro im Haushaltsplan 2019 berücksichtigt? Im Haushaltsplan 2019 wurde der PlanPopPro nicht berücksichtigt. 3. Plant die Landesregierung, im Haushalt 2020 und folgenden den PlanPopPro, das Professionalisierungsprogramm der niedersächsischen Musikwirtschaft und -kultur, zu fördern? Die Planungen der Landesregierung zum Haushaltsplanentwurf 2020 sind noch nicht abgeschlossen . Grundsätzlich obliegt die Entscheidung über eine Förderung dem Haushaltsgesetzgeber im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. 4. Mit welchen Vorhaben unterstützt die Landesregierung das Unternehmertum in der Kultur - und Kreativwirtschaft, insbesondere in der Musikwirtschaft? Anliegen des wirtschaftspolitischen Handelns ist es, die Branche der Kultur- und Kreativwirtschaft als zentralen Wirtschafts- und Wettbewerbsfaktor sichtbarer und begreifbarer zu machen, die innovations - und impulsgebende Wirkung auf andere Branchen herauszustellen und zu stärken sowie die branchenübergreifenden Vernetzungen und Kooperationen zu unterstützen. Vor dem Hintergrund, dass im Flächenland Niedersachsen viele lokal und regional agierende Netzwerke und Initiativen existieren und als Multiplikatoren dienen, gilt es, diese weiter zu stärken sowie die Zusammenarbeit mit ihnen fortzusetzen. Daher hat die Landesregierung beispielsweise folgende Maßnahmen und Projekte unterstützt: – Förderung des Wettbewerbs drei|v für kreative Gründende in der Metropolregion Hannover- Braunschweig-Göttingen-Wolfsburg, – Förderung der Crossover-Strategie des Kreativnetzwerkes cre8 Oldenburg zur Intensivierung der Kooperation zwischen Kreativunternehmen und anderen Branchen, – Förderung der Kreativmesse CREATIVE und des Creative AWARD, – Förderung der Serious Games Conference, – Förderung des Festivals der Kreativwirtschaft in der Metropolregion Hannover-Braunschweig- Göttingen-Wolfsburg, – Durchführung des landesweiten Wettbewerbs „KREATIVPIONIERE NIEDERSACHSEN“ für kreative Starter in den Jahren 2016 und 2017, Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3871 3 – Förderung des Rock Pop Dialogs, – Förderung der Kulturbörse NordWest. Ergänzend stehen den Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft zahlreiche Förderprogramme der NBank zur Verfügung. Exemplarisch sind hier die Programme MikroSTARTER Niedersachsen, Niedersachsen-Gründerkredit oder NSeed zu nennen. Darüber hinaus können Akteure der Kulturund Kreativwirtschaft auch von den Start-up-Zentren profitieren, die seitens der Landesregierung initiiert wurden und gefördert werden. 5. Zu wann endet die laufende Ziel- und Leistungsvereinbarung zwischen der LAG Rock und der Landesregierung, und finden bereits Gespräche zur darauffolgenden Ziel- und Leistungsvereinbarung statt? Wenn ja, wie ist die Position der Landesregierung in diesen Verhandlungen? Die laufende Zielvereinbarung zwischen der LAG Rock und dem Land Niedersachsen hat eine Laufzeit von 2018 bis Ende 2020. Vereinbarungsgemäß werden die Vertragsparteien bis spätestens 01.05.2020 in Verhandlungen über eine Verlängerung der Vereinbarung eintreten. 6. Wird die Landesregierung die Beratungsangebote, Netzwerkstruktur und Projekte der LAG Rock weiterhin institutionell fördern? Wenn ja, in welcher Höhe und/oder Form sind Anpassungen geplant? Siehe Antwort zu Frage 5. 7. Welche Projekte mit welchen Summen wurden aus dem 2,5 Millionen-Euro-Etat des Ausstattungs- und Investitionsprogramms für kleine Kulturträger bereits bewilligt (bitte einzeln mit Fördersumme auflisten)? Die Förderprogramme für das Ausstattungs- und Investitionsprogramm für kleine Kulturträger befinden sich unter Einbeziehung der Ergebnisse der Regionalkonferenzen in der Konzeption. 8. Welche Projekte befinden sich noch im Genehmigungsverfahren? Es befinden sich keine Projekte im Genehmigungsverfahren (siehe Antwort zu Frage 7). 9. Gibt es seitens der Landesregierung Pläne zur Fortsetzung des Ausstattungs- und Investitionsprogramms für kleine Kultureinrichtungen? Wenn ja, bitte ausführen, wie die Pläne ab 2020 aussehen sollen. Das Programm ist grundsätzlich sinnvoll, die Entscheidung über eine Fortsetzung obliegt dem Haushaltsgesetzgeber im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. 10. Wird bei einer Fortsetzung des Ausstattungs- und Investitionsprogramms für kleine Kultureinrichtungen auch weiterhin die Popularmusik berücksichtigt? Siehe Antwort zu Frage 9. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3871 4 11. Wie schätzt die Landesregierung die Fördersituation in Niedersachsen für zeitgenössische populäre Musikformen (Pop, Rock, Jazz, Elektronische Musik und weitere) ressortübergreifend ein? Grundsätzlich stehen zeitgenössischen populären Musikformen - entsprechend den anderen Musiksparten - die regulären Projektfördermöglichkeiten im Bereich der Musik und teilweise auch spartenübergreifende Sonderförderprogramme des Landes Niedersachsen offen. 12. Wie bewertet die Landesregierung die Programme anderer Bundesländer, wie z. B. das Investitionsprogramm zur Ausstattung kultureller Outdoor-Angebote in Mecklenburg- Vorpommern, das Spitzenförderprojekt byon für Musikerinnen und Musiker in Bayern, die Stipendien- und Residenzenprogramme des Musicboards Berlin oder die Label- und Clubförderung in Hamburg zur Förderung zeitgenössischer populärer Musikformen (Pop, Rock, Jazz, elektronische Musik und weitere)? Die Landesregierung beobachtet Programme über Niedersachsen hinaus und steht im Austausch mit anderen Bundesländern. Nachhaltig erfolgreich können Programme besonders dann sein, wenn es ihnen gelingt, auf die jeweiligen, teils spezifischen, Herausforderungen und Bedarfe des Bundeslands einzugehen. 13. Wie bewertet die Landesregierung die Erstellung einer Landesstudie zur Musikwirtschaft in Niedersachsen, um Potenziale, Chancen und Handlungsbedarfe zu ermitteln? In dem bereits vorhandenem Monitoring zu den ausgewählten wirtschaftlichen Eckdaten der Kulturund Kreativwirtschaft in Niedersachsen 2014 wird die Musikwirtschaft, als Teilmarkt der Kultur- und Kreativwirtschaft, beleuchtet. Eine Studie, die einen zusätzlichen Mehrwert bietet und über die reine statistische Datenerfassung hinausgeht, wird aus Sicht der Landesregierung grundsätzlich begrüßt. Voraussetzung dafür ist, dass die von der Wirtschaftsministerkonferenz verabschiedete Systematik zur Erfassung statistischer Daten der Kultur- und Kreativwirtschaft Anwendung findet. Mittels vergleichbarer Kennzahlen soll somit eine bundesländerübergreifende Auswertung gewährleistet werden . 14. Hält die Landesregierung die Professionalisierung von Popularmusikerinnen und -musikern und der Musikwirtschaft und -kultur für unterstützenswert? Grundsätzlich hält die Landesregierung die Möglichkeit von Weiterbildung und Professionalisierung aller Akteure in der niedersächsischen Kultur für unterstützenswert. Deshalb hält das Land Niedersachsen für den Bereich der Musik neben den Hochschulen mit der Bundesakademie für kulturelle Bildung und der Landesmusikakademie Niedersachsen zwei Weiterbildungseinrichtungen vor, die sich der Professionalisierung und Weiterbildung in der Musik widmen. Eine Professionalisierung wird ebenfalls begrüßt, wenn damit eine (erhöhte) Wirtschaftstätigkeit einhergeht. Die niedersächsische Kultur- und Kreativwirtschaft ist durch kleinst- und kleinteilige Unternehmensstrukturen geprägt. Kennzeichen dafür sind unterdurchschnittliche Einkommen, geringe Umsätze sowie eine geringe soziale Absicherung der Kreativschaffenden. (Verteilt am 06.06.2019) Drucksache 18/3871 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Eva Viehoff (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur Wie steht die Landesregierung zum PlanPopPro der niedersächsischen Musikwirtschaft?