Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3872 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Susanne Victoria Schütz, Björn Försterling und Sylvia Bruns (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung namens der Landesregierung Studiengänge für Hebammenwissenschaft Anfrage der Abgeordneten Susanne Victoria Schütz, Björn Försterling und Sylvia Bruns (FDP), eingegangen am 03.05.2019 - Drs. 18/3630 an die Staatskanzlei übersandt am 07.05.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung namens der Landesregierung vom 04.06.2019 Vorbemerkung der Abgeordneten Seit dem 20.03.2019 liegt ein Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums für ein geändertes Hebammengesetz vor. Der Gesetzentwurf betont die enge Verzahnung zwischen hochschulischer und praktischer Ausbildung und gewährt den Hebammenschulen Übergangsfristen für ihre weitere Existenz. In der Unterrichtung des Sozialausschusses am 10.01. dieses Jahres wurde den Abgeordneten als Zwischenergebnis des Runden Tisches zur Hebammenversorgung ein Modell mit weiter bestehender Ausbildung an den Hebammenschulen und daran anschließendem Aufbaustudium als niedersächsischer Weg zur Akademisierung des Hebammenberufes vorgestellt. Vorbemerkung der Landesregierung Die Landesregierung ist der Auffassung, dass die Wahlfreiheit des Geburtsortes sowie eine flächendeckende Versorgung mit Gesundheitsleistungen vor und während der Schwangerschaft sowie nach der Geburt gewährleistet sein müssen. Derzeit sind die absoluten Zahlen der Hebammen und Entbindungspfleger insgesamt mit 2 133 Hebammen im Jahr 2011 und 2 206 Hebammen im Jahr 2016, insbesondere im Bereich der Beleghebammen und der im Krankenhaus fest angestellten Hebammen (2011: 811 Hebammen, 2016: 845 Hebammen), noch konstant. Im Bereich der ambulant tätigen Hebammen, und hier insbesondere bei den freiberuflich arbeitenden Hebammen, die auch in der Geburtshilfe tätig sind, ist ein Rückgang bereits deutlich. Die Anzahl betrug im Jahr 2016 nur noch 104 Hebammen gegenüber dem Vorjahr 2015: Hier waren noch 126 freiberufliche Hebammen auch in der Geburtshilfe tätig. Mit dem zu erwartenden Ausscheiden der sogenannten Babyboomer-Jahrgänge aus dem Erwerbsleben werden überproportional viele der heute noch tätigen Hebammen ebenfalls nicht länger für die Geburtshilfe zur Verfügung stehen. Vor diesem Hintergrund tagt seit Oktober 2018 der Runde Tisch „Hebammenversorgung in Niedersachsen “ im Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung unter Beteiligung des Kultusministeriums (MK) und des Wissenschaftsministeriums (MWK). Auch die Kommunen, die Verbände der Hebammen und der Hebammenwissenschaft, der Fachschulen, der Gesetzlichen Krankenkassen , der Krankenhausgesellschaft und der Hochschule Osnabrück engagieren sich mit dem Ziel, die Attraktivität des Hebammenberufs für potenzielle Nachwuchskräfte und die Zahl der Absolventinnen zu erhöhen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3872 2 Die vorgesehene Akademisierung der Hebammenausbildung bedeutet laut Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (Entwurf für das Hebammenreformgesetz Drs. 229/19) für alle Länder eine komplette Umstellung der bisherigen Fachschulausbildung auf ein hochschulisches Studium. Es muss insbesondere darauf geachtet werden, dass trotz des Systemwechsels keine Ausbildungslücken entstehen und ein entsprechender Übergangszeitraum gewährleistet ist; derzeit werden von rund 24 % der in Niedersachsen in Ausbildung befindlichen Hebammen die Hochschulzugangsvoraussetzungen nicht erfüllt. Nach § 76 Abs. 1 des Entwurfs können Ausbildungen an Berufsfachschulen letztmalig im Jahr 2021 begonnen werden. Nur in diesen Bildungsgängen können Kooperationen, wie derzeit zwischen der Hochschule Osnabrück und einigen Berufsfachschulen praktiziert, durchgeführt werden. Insoweit ist hier zu prüfen, wie weit dann das derzeit erfolgreich praktizierte Modell der Kooperation fortgesetzt werden kann. 1. Hält die Landesregierung das bisher vorgestellte Modell mit den Formulierungen des Referentenentwurfes für ein neues Hebammengesetz kompatibel? Nach dem Willen des Bundesgesetzgebers wird es zukünftig ausschließlich einen akademischen Ausbildungsweg für Hebammen und - in der Berufsbezeichnung nach altem Recht - für Entbindungspfleger geben. Dabei werden zugleich die Kompetenzanforderungen erheblich steigen. Vor diesem Hintergrund und der daraus entstehenden Rechtsverpflichtung muss eine entsprechende Vorsorge getroffen werden, um auch mittel- und langfristig den Fachkräftebedarf in diesem so wichtigen Bereich decken zu können. Die Landesregierung hält es weiterhin aus Gründen der Versorgungssicherheit sowie aus bildungspolitischen Erwägungen für sinnvoll und erforderlich, neben einer akademisch-primärqualifizierenden Ausbildung, die allein von Hochschulen zu verantworten ist, auch duale ausbildungsintegrierende Studiengänge als weitere Option der akademischen Ausbildung zuzulassen. Bei diesen Angeboten wird mit verteilten Verantwortlichkeiten für die Vergabe der berufsurkundlichen Rechte (Berufsfachschulen) und des Hochschulabschlusses (Fachhochschule/Universität) gearbeitet, was sich bewährt hat. Im aktuellen Gesetzentwurf des Bundes ist diese Möglichkeit nicht vorgesehen. Die Landesregierung wird sich weiterhin im Rahmen des Bundesratsverfahrens für dieses Modell - mindestens im Wege einer längeren Übergangsfrist - einsetzen. Das Inkrafttreten am 01.01.2020 in Verbindung mit den restriktiven Übergangsvorschriften erscheint hinsichtlich der Aufnahme einer beruflichen Ausbildung problematisch, da Studiengänge nach Erlass einer Studien- und Prüfungsverordnung durch den Bund umgestellt oder neu geschaffen sowie akkreditiert und finanziell abgesichert werden müssen. Der letzte (dreijährige) Ausbildungsgang soll nach dem Referentenentwurf im Jahr 2021 starten können. Damit wird der letzte Berufsfachschuljahrgang im Jahr 2024 entlassen. Da der Bachelor angesichts der Anforderungen voraussichtlich eine Regelstudienzeit von sieben oder acht Semestern haben wird, sind erste Absolventinnen und Absolventen frühestens im Frühjahr bzw. Herbst 2024 zu erwarten. Bis zum Aufbau der erforderlichen Studienplatzkapazitäten in vollem Umfang und der entsprechend wachsenden Anzahl an Absolventinnen und Absolventen wird jedoch mehr Zeit erforderlich sein. Im Sinne der Versorgungssicherheit wäre daher eine Verlängerung der Übergangsfrist dringend geboten. Das Land wird sich im Rahmen der anstehenden Bundesratsbefassung in diesem Sinne positionieren. Die Studiengänge sollten grundsätzlich dort entstehen, wo bereits Kompetenzen vorhanden sind und an Grundlagen angeknüpft werden kann. Mit den entsprechenden Hochschulstandorten ist das MWK bereits im Gespräch. Im Übrigen wird auf die Rede von Herrn Minister Thümler im Mai- Plenum am 15.05.2019 im Rahmen der Fragestunde (TOP 19) verwiesen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3872 3 2. Falls ja, wie soll das niedersächsische Modell die Anforderungen an eine enge Verzahnung von akademischer und praktischer Ausbildung laut § 21 (Entwurf HebG) schon in den ersten Jahren der Ausbildung an den Hebammenschulen gewährleisten, und wie ist damit umzugehen, dass laut § 75 (Entwurf HebG) eine Zusammenarbeit mit den Hebammenschulen bis zum 31.12.2030 begrenzt wird? Vergleiche die Antwort zu Frage 1. 3. Falls nein, wie ist das weitere Vorgehen der Beratungen zum Aufbau der Hebammenstudiengänge geplant? Vergleiche die Antwort zu Frage 1. (Verteilt am 06.06.2019) Drucksache 18/3872 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Susanne Victoria Schütz, Björn Försterling und Sylvia Bruns (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Studiengänge für Hebammenwissenschaft