Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3876 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Belit Onay, Anja Piel, Christian Meyer und Dragos Pancescu (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung Standort der zentralen Ausländerbehörde Anfrage der Abgeordneten Belit Onay, Anja Piel, Christian Meyer und Dragos Pancescu (GRÜNE), eingegangen am 06.05.2019 - Drs. 18/3686 an die Staatskanzlei übersandt am 10.05.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 04.06.2019 Vorbemerkung der Abgeordneten Die NOZ berichtete am 3. Mai 2019, Osnabrück komme nicht mehr als Standort der neuen „Abschiebestelle “ infrage. Stattdessen werde nun Langenhagen priorisiert. Die Entscheidung über weitere Standorte sei noch offen. Vorbemerkung der Landesregierung Das Ministerium für Inneres und Sport (MI) hat das Projekt „Weitere Zentralisierung des Rückführungsvollzugs “ Mitte Januar 2019 zur Optimierung des Rückführungsvollzuges begonnen. Das Projekt ist bis Sommer dieses Jahres angesetzt. 1. Aus welchen Gründen favorisiert die Landesregierung nun Langenhagen anstelle von Osnabrück als Standort der neuen zentralen Ausländerbehörde des Landes? Was spricht gegen Osnabrück? Was spricht für Langenhagen? Welche Rolle spielt die Nähe zur Abschiebungshafteinrichtung in Langenhagen? Die Überprüfung und Festlegung auf Standorte für eine zentrale Ausländerbehörde ist Bestandteil des Projektauftrags. Wie in jedem laufenden Projekt werden die verschiedenen Parameter regelmäßig betrachtet und bewertet. Dabei wurde u. a. der Standort Osnabrück geprüft. Standortfragen werden im Projekt u. a. unter den Gesichtspunkten vorhandener Liegenschaften - insbesondere der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) -, der geographischen Lage, der Personalgewinnung und möglicher Synergieeffekte mit anderen Beteiligten betrachtet. Langenhagen wird aktuell im Projekt als erster Standort priorisiert, um als bereits bestehender Dienstort der LAB NI derartige bestehende Synergieeffekte in der Zusammenarbeit vor Ort zu nutzen . Hierzu gehört auch die am Flughafen Langenhagen vorhandene Abschiebehafteinrichtung. 2. Welche weiteren Standorte kommen aus Sicht der Landesregierung mit welcher Priorisierung in Betracht? Welche Gründe sprechen jeweils für und gegen diese möglichen Standorte? Es handelt sich um ein laufendes Projekt. Ergebnisse werden zu gegebener Zeit vorgestellt. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3876 2 3. Wie viele Standorte soll die zentrale Ausländerbehörde insgesamt bekommen? Welche Kriterien wurden in dem Findungsprozess angelegt? Siehe die Antworten zu den Fragen 1 und 2. 4. Hat sich der Zeitplan für die Schaffung der zentralen Ausländerbehörde durch den Wechsel von Osnabrück nach Langenhagen geändert? Wie sieht der Zeitplan nun aus? Wann sollen wo welche Standorte mit wie vielen Bediensteten eingerichtet werden? Der im Projektauftrag vorgesehene Zeitplan für das Projekt zum Sommer 2019 wird eingehalten werden. Die Fragen der Ressourcen zum Personal und zu den Liegenschaften sind Bestandteil der laufenden Projektarbeit und werden nach deren Abschluss vorgestellt. Wie bereits in der Antwort - Drs. 18/3044 - auf Frage 4 der Kleinen Anfrage zur schriftlichen Beantwortung in der Drs. 18/2727 ausgeführt, wird das Projektziel im Projektauftrag mit der Einrichtung einer Organisationseinheit als Zentralstelle für den Rückführungsvollzug im Umfang von 50 VZE unter Berücksichtigung des Vollausbaus mit einer Ausweitung in einer Größenordnung von 200 VZE beschrieben. (Verteilt am 07.06.2019) Drucksache 18/3876 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Belit Onay, Anja Piel, Christian Meyer und Dragos Pancescu (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport Standort der zentralen Ausländerbehörde