Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3877 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Christopher Emden (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung namens der Landesregierung Bildungs- und Integrationsförderung von Migranten Anfrage des Abgeordneten Christopher Emden (AfD), eingegangen am 26.04.2019 - Drs. 18/3605 an die Staatskanzlei übersandt am 30.04.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung namens der Landesregierung vom 04.06.2019 Vorbemerkung des Abgeordneten Der Bildungsstand der nach Deutschland kommenden Migranten ist unterschiedlich. Vielfach benötigen die Migranten eine weiterführende Bildung, um in Deutschland einen Arbeitsplatz erhalten zu können. Sowohl die Bundesregierung als auch die Landesregierung haben seit 2015 Programme zur Bildung und Integration von Migranten aufgelegt. Die Aussagen beziehen sich auf die Sprachförderprogramme mit der Zielgruppe Geflüchtete (2015 bis 2019) und auf die Sonderprogramme im Kulturbereich im Kontext „Geflüchtete“ (2017 bis 2018). Vorbemerkung der Landesregierung Es gibt eine Vielzahl an landesgeförderten Angeboten und Maßnahmen, die der Bildung sowie der Verbesserung der schulischen, beruflichen und sozialen Integration dienen. Es handelt sich dabei um Maßnahmen, die sich nicht speziell an geflüchtete Menschen richten, sondern die einem großen Personenkreis zugutekommen. Soweit sie die jeweiligen Fördervoraussetzungen erfüllen, können auch Menschen mit Zuwanderungshintergrund an diesen Maßnahmen teilnehmen. Es ist wegen der breit angelegten Förderansätze und der Heterogenität der Zielgruppen bei diesen Maßnahmen und Programmen nicht möglich, sie entsprechend den Fragestellungen auszuwerten. Auch das Förderprogramm „Qualifizierung und Arbeit“ (QuA) ist kein Programm, welches explizit für die Bildungs- und Integrationsförderung von Migrantinnen und Migranten aufgelegt wurde. Gleichwohl nehmen an QuA-Projekten oftmals auch Migrantinnen und Migranten teil, sodass das Programm im Rahmen der Beantwortung der nachstehenden Anfrage mit aufgeführt wird. Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass die Landesregierung weitere Programme zur Förderung der Teilhabe von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte aufgelegt hat, die nicht explizit den Fragestellungen zugeordnet werden können. Beispielhaft seien das Bündnis „Niedersachsen packt an“, das Amt der Landesbeauftragten für Migration und Teilhabe des Landes Niedersachsen sowie die Auslobung des Niedersächsischen Integrationspreises genannt. 1. Welche Programme zur Integrations- und Bildungsförderung sind seit 2015 von der Landesregierung aufgelegt worden und in welcher Höhe (bitte aufschlüsseln)? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam in Tabellenform beantwortet (s. Anlagen 1 bis 3). Die Auflistung enthält den jeweiligen Haushaltsansatz des Programms oder der Maßnahme und die Höhe der in dem betreffenden Jahr gebundenen Mittel. Die Differenz ist der Betrag, der nicht ausge- Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3877 2 schöpft wurde. Es wurden zum Teil über dem Haushaltsansatz liegende Beträge gebunden. In diesen Fällen wurden Mittel aus einem eventuell zur Verfügung stehenden Deckungskreis verwendet. 2. Sind die bereitgestellten Mittel ausgeschöpft worden? Falls nicht, in welcher Höhe wurden die Mittel ausgeschöpft, und in welcher Höhe wurden Mittel nicht abgerufen (bitte nach Förderprogrammen aufschlüsseln)? Siehe Anlagen zu Frage 1. 3. Welche Kriterien werden der Förderungsbewilligung zugrunde gelegt? Siehe Anlage 4. 4. Wie viele Förderungen sind jeweils in den Jahren 2015 bis 2019 beantragt bzw. abgelehnt worden? Siehe Anlage 5. 5. Wie prüft die Landesregierung, ob die Fördergelder für Integration und Bildung verwendet werden? Die Verwendung der Fördergelder wird im Rahmen von Verwendungsnachweisprüfungen (zahlenmäßiger Nachweis und Sachbericht) und/oder stichprobenweisen Vor-Ort-Prüfungen geprüft. Durch die Verwendungsnachweisprüfung wird auch geprüft, ob die Zuwendungen zweckentsprechend eingesetzt wurden. Neben der Prüfung der Antragsunterlagen und der Verwendungsnachweise ist in der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung kriminalpräventiver Projekte“ eine externe Evaluation der Förderprojekte durch eine vom Landespräventionsrat Niedersachsen beauftragte Hochschule oder wissenschaftliche Einrichtung festgeschrieben. 6. Hat es bei einer etwaigen Prüfung der Programme gemäß Frage 5 in den letzten vier Jahren Unregelmäßigkeiten bei den Verwendungsnachweisen gegeben? Wenn ja, welche ? Aufgrund der Prüfung der Verwendungsnachweise kam es vereinzelt zu geringfügigen Rückforderungen . Unregelmäßigkeiten im Sinne der Fragestellung wurden im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfungen jedoch nicht festgestellt. 7. Sofern Unregelmäßigkeiten gemäß Frage 6 aufgefallen sind, wie wurden diese behoben , und gab es Fälle von Rückforderungsbescheiden? Wenn ja, wie viele und in welcher Höhe? Siehe Antwort zu Frage 6. 8. Wer sind die Träger der geförderten Bildungseinrichtungen für Migranten? In Abhängigkeit von der jeweils einschlägigen Förderrichtlinie sind Zuwendungsempfänger die anerkannten Einrichtungen der Erwachsenenbildung. Diese sind die Träger. Es handelt sich dabei um Heimvolkshochschulen, Volkshochschulen oder Landeseinrichtungen (u. a. Ländliche Erwachsenenbildung , Katholische Erwachsenenbildung, Bildungsvereinigung Arbeit und Leben und Verband Niedersächsischer Bildungsinitiativen e. V.). Zuwendungsempfänger/Träger in den Programmen zum Spracherwerb von Geflüchteten (SEG) gemäß Förderrichtlinie „Förderung von Maßnahmen Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3877 3 zum Spracherwerb (Deutsch) von Geflüchteten 2019“ sind kommunale Weiterbildungszentren oder die kommunale Gebietskörperschaft. Zur Durchführung der Kurse können gegebenenfalls Kooperationen mit anderen Organisationen eingegangen werden. Im Übrigen sind die niedersächsischen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen die Träger. Die von MW geförderten Träger sind in der Anlage 6 aufgeführt. 9. Wird und gegebenenfalls wie wird die Effizienz der Bildungseinrichtungen evaluiert? Sprachförderprogramme: Die geförderten Einrichtungen sind gemäß § 10 des Niedersächsischen Erwachsenenbildungsgesetzes (NEBG) zur laufenden Qualitätssicherung- und -verbesserung sowie zur regelmäßigen Evaluation durch Externe verpflichtet. Zudem wird die Verwendung der Projektmittel durch Vorlage des Verwendungsnachweises geprüft. Im Übrigen (Forschungs- und Hochschulbereich sowie SEG-Programme im Bereich Kultur) erfolgt keine Evaluation im Sinne der Fragestellung. Allgemein gilt: Im Rahmen der Bestimmungen des Landeshaushaltsrechts sind die Projektträger als Empfänger von Zuwendungen dazu verpflichtet, die Verwendung der gewährten Zuwendungen im Rahmen von Zwischennachweisen je Haushaltsjahr sowie als Endverwendungsnachweis nach Projektabschluss nachzuweisen. Die Nachweisführung umfasst Sachberichte und zahlenmäßige Nachweise . Die vorgelegten Zwischen- und Endverwendungsnachweise ermöglichen fachliche Rückschlüsse auf den Verlauf und Erfolg der geförderten Handlungsansätze. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse fließen mit ein in die Entwicklung gegebenenfalls neuer Förderangebote und die Bewertung künftiger Förderanträge. 10. Zu welchen Ergebnissen haben die bisherigen Programme geführt? Insgesamt lässt sich für alle Programme der Landesregierung feststellen, dass eine Messbarkeit hinsichtlich des Erfolgs nur schwer möglich ist. Zusammenfassend verfolgen alle Maßnahmen das wichtige Ziel der Chancengerechtigkeit und Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen für Menschen mit eigener oder familiärer Zuwanderungsgeschichte. Zu den Programmen im Einzelnen: Kulturbereich/Erwachsenenbildung Sprachförderprogramme: Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer qualifizieren sich in den Sprachkursen sprachlich substanziell weiter, sodass die Grundvoraussetzungen für die tägliche Kommunikation und die weitere Integration geschaffen werden. Insgesamt konnten durch die landesfinanzierten Sprachförderprogramme bisher rund 4 000 Sprachkurse mit mehr als 65 000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern angeboten werden. Dadurch eröffnen sich berufliche und soziale Perspektiven. Insbesondere konnte der Anteil der Frauen in den Sprachkursen kontinuierlich erhöht werden. Durch die differenzierten Sprachförderangebote , z. B. in Kursen zur Alphabetisierung, zum Nachholen von Schulabschlüssen oder für höherqualifizierte Flüchtlinge, wird eine lückenlose Bildungskette ermöglicht. Sonderprogramme im Kulturbereich im Kontext „Geflüchtete“: Die durch das Sonderprogramm zur Integration von Menschen mit Fluchterfahrung geförderten Projekte leisten einen wesentlichen Beitrag zur Integration von Menschen mit Fluchterfahrung in die Kultureinrichtungen und -verbände und begleiten sie somit dabei, Teil der Gesellschaft zu werden. Bereich Forschung: Im Bereich Forschung ist keine Aussage möglich, da die Stipendien noch laufen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3877 4 Bereich Hochschulen: Sprachförderung Geflüchtete Lehramt: Das Projekt hat inzwischen mehreren Tausend Studierenden unterschiedlicher Lehramtstypen und Fachrichtungen eine Anqualifizierung in Deutsch als Zweitsprache (DaZ)-Bereich ermöglicht, die durch einen praktischen Einsatz im Praktikum gefestigt wurde. Das hierdurch erworbene Wissen kommt nicht nur den aktuellen Teilnehmerinnen und Teilnehmern von Sprachkursen zugute. Die Lehramtsstudierenden werden auf diese Erfahrung auch als fertige Lehrkräfte zurückgreifen können und hierdurch in der Zukunft ihre Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund beim Erwerb von Deutsch als Bildungssprache unterstützen können. Landesstipendium Niedersachsen: Durch die Bewilligung von in der Regel 500 Euro wird ein Zuschuss zur Finanzierung des Studiums geleistet. Arbeitsmarktprogramme: Im Rahmen der durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung geförderten Arbeitsmarktprojekte konnten seit 2015 vielfach erfolgreich Beiträge zur Integration von Zuwanderrinnen und Zuwanderern in Erwerbstätigkeit erzielt werden: So haben im Rahmen des Integrationsprojektes „Handwerkliche Ausbildung für Flüchtlinge und Asylbewerber“ (IHAFA) im Zeitraum von November 2015 bis Januar 2019 661 Geflüchtete eine Ausbildung im niedersächsischen Handwerk aufgenommen. Darüber hinaus konnten rund 430 Geflüchtete in ausbildungsvorbereitende Einstiegsqualifizierungen sowie rund 240 Geflüchtete in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen im Handwerk vermittelt werden. Zur Anbahnung und Begleitung dieser Vermittlungen führten die sechs Handwerkskammern landesweit mehr als 9 100 Beratungsgespräche durch. Daneben konnten durch die Modellprojekte „Überbetriebliche Integrationsmoderatorinnen und -moderatoren“ seit ihrem Start im Frühsommer 2017 bis Ende 2018 rund 1 400 Praktika, Ausbildungen und Beschäftigungsverhältnisse vermittelt werden. Grundlage dafür waren mehr als 3 200 Beratungen für Geflüchtete sowie mehr als 1 900 Beratungen für interessierte niedersächsische Unternehmen. Im Rahmen des „Modellprojekts Virtuelle Sprachqualifizierung (MOVIS)“ für Migrantinnen und Migranten in Niedersachsen erhielten ferner rund 1 150 Zuwanderinnen und Zuwanderer Zugang zu einem innovativen Online-Deutschlern-Tool in Betreuung durch landesweit 31 regionale Kooperationspartner. Das Projekt hat nach seiner Projektierung im Winter 2015/2016 damit einen innovativen Beitrag zum Deutschspracherwerb Geflüchteter zu einem Zeitpunkt erbracht, als in Niedersachsen angesichts der seinerzeit besonders starken Fluchtzuwanderung nicht in allen Regionen ein hinreichendes Bundesangebot an Präsenzsprachkursen für Flüchtlinge etabliert war. Im Rahmen des Programms „Qualifizierung und Arbeit“ (QuA) konnten bisher mehr als 3 300 Teilnehmerinnen und Teilnehmer qualifiziert und stabilisiert werden, davon 2 073 Migrantinnen und Migranten. Knapp 40 % aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer dieses niedrigschwelligen Programms konnten ihre Teilnahme mit einer verwertbaren Qualifizierung abschließen Familienförderung: Mit dem Projekt „Gut ankommen“ wurden ab 2015 Maßnahmen gefördert, die speziell auf die erste Phase des Ankommens von Familien bei uns und auf Familien in besonderen Notlagen oder Lebenssituationen zugeschnitten sind. Das können z. B. Familien sein, für die der Übergang aus einer Erstaufnahmeeinrichtung in ein Wohnheim oder in eine Wohnung Orientierungslosigkeit bedeutet oder in denen einzelne Familienmitglieder unter Erkrankungen oder traumatischen Erfahrungen leiden und der Familienverbund entlastet werden muss. Außerdem kommen Familien in Betracht, die Unterstützung in der Begleitung ihrer Kinder in Fragen der frühkindlichen oder schulischen Bildung benötigen. Mit der Förderung der Landeskoordinationsstelle „Rucksack KiTa und Griffbereit“ wird die niedersachsenweite Koordination und Durchführung der Programme „Griffbereit“ und „Rucksack KiTa“ in Kooperation mit Kindertageseinrichtungen, Familienzentren, Migrantenselbstorganisationen und Familienbildungsstätten sichergestellt. Diese Programme sind insbesondere auf Familien mit Zu- Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3877 5 wanderungsbiografie ausgerichtet und bieten niedrigschwellige Angebote im Bereich der Sprachförderung und Elternbildung. Bereich Frauenförderung: Projekt „Erweiterung der Sprach- und Fachkompetenz von MigrantInnen“: Verbesserung der Sprachkompetenz und dadurch bessere Lern- und Prüfergebnisse der teilnehmenden Auszubildenden mit Migrationshintergrund. G mit Niedersachsen: Beitrag zur Bildungs- und Integrationsförderung sowie zum Ausbau und Erhalt des Gleichstellungsgebotes aus Artikel 3 Abs. 2 GG. Digitale Welten für Frauen aller Kulturen (PC-Kurse): Leistet den entsprechenden Beitrag zur Bildungs - und Integrationsförderung. GleichbeRECHTigt leben - Unsere Werte, unser Recht hat einen Beitrag geleistet zur Integrationsund Bildungsförderung zugewanderter Frauen. Worte helfen Frauen (Übersetzungsleistungen für geflüchtete Frauen) hilft geflüchteten Frauen und Mädchen, Sprachbarrieren zu überwinden, und leistet damit einen Beitrag zur Integrationsförderung . Geflüchteten Frauen und Mädchen wird ermöglicht, Beratungen wahrzunehmen, die für sie sonst nur schwer zugänglich wären. Förderung der Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt (FIFA): Zwar ist die Verwendungsnachweisprüfung noch nicht abgeschlossen, dennoch lässt sich aufgrund von Vor-Ort-Besuchen feststellen, dass die geförderten Projekte wichtige Beiträge zur Bildungs - und Integrationsförderung sowie zur Heranführung der Frauen an den Arbeitsmarkt geleistet haben. Koordinierungsstellen Frauen und Wirtschaft: Die individuelle Beratung der Koordinierungsstellen, die die besondere Situation der Frauen im Blick hat, hat einen wichtigen Beitrag zur Bildungs- und Integrationsförderung geleistet. Die Initiierung passgenauer Weiterbildungsangebote und die gezielte Ansprache der Frauen sind weitere Gelingensfaktoren für die Heranführung an den Arbeitsmarkt. Bereich Migration und Teilhabe: Die Richtlinien im Bereich Migration und Teilhabe verfolgen das wichtige Ziel der Chancengerechtigkeit und Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen für Menschen mit eigener oder familiärer Zuwanderungsgeschichte. Die Richtlinien unterliegen einem Controllingverfahren, mit dessen Hilfe die Zielerreichung kontrolliert wird. Zum Ende der Laufzeit erfolgt eine Evaluierung, bevor eine Entscheidung über Verlängerung, Zusammenführung von Richtlinien oder Beendigung getroffen wird. 11. Wie viele seit 2015 in Niedersachsen eingereiste Migranten haben inzwischen ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis begonnen (bitte nach Alter, Geschlecht , Herkunftsland und Beschäftigungsbranche aufschlüsseln)? Die Anzahl der seit 2015 in Niedersachsen eingereisten Migrantinnen und Migranten, die inzwischen ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis begonnen haben, kann aus der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit nicht ermittelt werden, da das Einreisedatum und auch der ausländerrechtliche Status kein auswertbares Kriterium in der Beschäftigungsstatistik darstellen. Näherungsweise kann die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten nach Staatsangehörigkeiten ausgewiesen werden. Danach waren im September 2018 (letzte verfügbare Daten) in Niedersachsen 24 465 Personen aus den Ländern Afghanistan, Eritrea, Irak, Islamische Republik Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Arabische Republik Syrien (sogenannte Asylherkunftsländer) bzw. 190 650 aus sogenannten Zuwanderungsländern (Asylherkunftsländer + EU-Osterweiterung + GIPS [Griechenland, Irland, Portugal, Spanien] + osteuropäische Drittstaaten + Balkanstaaten) in Niedersachsen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Gegenüber Dezember 2014 hat sich die Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3877 6 sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bei den Asylherkunftsländern um 18 850 Personen oder 336 % bzw. den Zuwanderungsländern um 92 698 Personen oder 95 % erhöht (Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach ausgewählten Staatsangehörigkeiten, Berichtsmonat September 2018). Aufgrund des enormen Datenumfangs wird für weitere Informationen nach Alter, Geschlecht, Herkunftsland und Beschäftigungsbranche auf den Internetauftritt der Bundesagentur für Arbeit verwiesen . Die Auswertung „Migrations-Monitor Arbeitsmarkt - Teil IV - Beschäftigte nach Staatsangehörigkeiten (Quartalszahlen)“ kann über den folgenden Link heruntergeladen werden: https://statis tik.arbeitsagentur.de/Statischer-Content/Statistische-Analysen/Statistische-Sonderberichte/Generi sche-Publikationen/Migrations-Monitor-Beschaeftigung-Struktur-und-Veraenderungen.zip. (Verteilt am 07.06.2019) 1 Integrations- und Bildungsförderung von Migrantinnen und Migranten des Landes Niedersachsen (KA 18/3605); hier: Maßnahmen, die beiden Zwecken zugeordnet werden können (Ziffern 1 und 2 KA 18/3605), Teil I Programm Mittel bereit gestellt Mittel ausgeschöpft Mittel nicht abgerufen Förderjahr 2015 „Gut ankommen in Niedersachsen!“ 1.053.595,06 € 1.033.655,06 € 19.940,00 € „Digitale Welten für Frauen aller Kulturen“ (PC- Kurse) 92.000,00 € 92.000,00 € - Förderung der Chancengleichheit in Bildung und Arbeit 590.000 € 590.000 € - *Modellprojekt „Integrationsprojekt Handwerkliche Ausbildung für Flüchtlinge und Asylbewerber und Flüchtlinge (IHAFA I)“ (ab 01.11.) 1.103.607,45 € 130.751,15 € siehe 2019 *Modellprojekt virtuelle Sprachqualifizierung für Migrantinnen und Migranten in Niedersachsen (MOVIS)“ 401.864,81 € 0,00 € siehe 2018 *Förderprogramm „Qualifizierung und Arbeit“ (QuA)* 0,00 € (Start Förderprogramm Ende 2015) 0,00 € (Start Förderprogramm Ende 2015) 0,00 € (Start Förderprogramm Ende 2015) Förderjahr 2016 „Gut ankommen in Niedersachsen!“ 1.245.000,00 € 903.610,28 € 341.389,72 € Landeskoordination der Förderprogramme „Griffbereit und Rucksack Kita“ 40.000,00 € 40.000,00 € - Bildungs- und Beratungsstelle G mit Niedersachsen 69.550,00 € 50.000,00 € 19.550,00 € „Digitale Welten für Frauen aller Kulturen“ (PC- Kurse) 74.000,00 € 74.000,00 € - Förderung der Chancengleichheit in Bildung und Arbeit 1.070.000 € 1.070.000 € - *Modellprojekt „Integrationsprojekt Handwerkliche Ausbildung für Flüchtlinge und Asylbewerber und Flüchtlinge (IHAFA I)“ 1.801.074,61 € 533.390,90 € siehe 2019 *Modellprojekt virtuelle Sprachqualifizierung für Migrantinnen und Migranten in Niedersachsen (MOVIS)“ siehe 2015 154.427,06 € siehe 2018 2 *Förderprogramm „Qualifizierung und Arbeit“ (QuA)* 7.067.731,25 €, davon ca. 63 Prozent der Mittel für MigrantInnen* 571.503,49 €, davon ca. 63 Prozent der Mittel für MigrantInnen* siehe 2019 Förderjahr 2017 „Gut ankommen in Niedersachsen!“ 1.395.000,00 € 855.693,82 € 539.306,18 € Landeskoordination der Förderprogramme „Griffbereit und Rucksack Kita“ 41.000,00 € 41.000,00 € - Bildungs- und Beratungsstelle G mit Niedersachsen 150.000,00 € 150.000,00 € - „Digitale Welten für Frauen aller Kulturen“ (PC- Kurse) 74.000,00 € 74.000,00 € - GleichbeRECHTigt leben - Unsere Werte, unser Recht 180.000 € 130.000 € 50.000 € RL Koordinierungsstellen Frauen und Wirtschaft – Sonderschwerpunkt geflüchtete Frauen - 280.000 € (Landesmittel) 280.000 € - RL Förderung der Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt (FIFA) 700.000 € (vorwiegend ESF- Mittel) Die Verwendungsnachweise sind noch nicht geprüft Förderung der Chancengleichheit in Bildung und Arbeit 1.070.000 € 1.070.000 € - *Modellprojekt „Integrationsprojekt Handwerkliche Ausbildung für Flüchtlinge und Asylbewerber und Flüchtlinge (IHAFA I)“ siehe 2015 und 2016 597.153,79 € siehe 2019 *Modellprojekt virtuelle Sprachqualifizierung für Migrantinnen und Migranten in Niedersachsen (MOVIS)“ siehe 2015 198.766,77 € siehe 2018 *Modellprojekte „Überbetriebliche Integrationsmoderatorinnen und Integrationsmoderatoren“ (ab 01.04.) 3.021.039,65 € 247.286,74 € siehe 2019 *Förderprogramm „Qualifizierung und Arbeit“ (QuA)* 7.422.939,82 €, davon ca. 63 Prozent der Mittel für MigrantInnen* 4.760.470,15 €, davon ca. 63 Prozent der Mittel für MigrantInnen* siehe 2019 Schulversuch SPRINT/SPRINT-Dual 14.762.388 € Mittel ausgeschöpft Förderjahr 2018 „Gut ankommen in Niedersachsen!“ 1.395.000,00 € 763.669,19 € 631.330,81 € 3 Landeskoordination der Förderprogramme „Griffbereit und Rucksack Kita“ 41.000,00 € 41.000,00 € - Bildungs- und Beratungsstelle G mit Niedersachsen 150.000,00 € 150.000,00 € - „Digitale Welten für Frauen aller Kulturen“ (PC- Kurse) 103.500,00 € 103.500,00 € - GleichbeRECHTigt leben - Unsere Werte, unser Recht 180.000 Das Förderjahr ist noch nicht endabgerechnet RL Koordinierungsstellen Frauen und Wirtschaft – Sonderschwerpunkt geflüchtete Frauen - 280.000 € (Landesmittel) 280.000 € - RL Förderung der Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt (FIFA) 700.000 € (vorwiegend ESF- Mittel) Die Verwendungsnachweise sind noch nicht geprüft Förderung der Chancengleichheit in Bildung und Arbeit 1.510.000 € 997.857,75 € 72.142,25 € *Modellprojekt „Integrationsprojekt Handwerkliche Ausbildung für Flüchtlinge und Asylbewerber und Flüchtlinge (IHAFA I)“ siehe 2015 und 2016 1.051.475,30 € siehe 2019 *Modellprojekt virtuelle Sprachqualizierung für Migrantinnen und Migranten in Niedersachsen (MOVIS)“ siehe 2015 20.223,75 € 28.447,23 € *Modellprojekte „Überbetriebliche Integrationsmoderatorinnen und Integrationsmoderatoren“ siehe 2017 1.396.894,24 € siehe 2019 Schulversuch SPRINT/SPRINT-Dual 8.418.909 € Mittel ausgeschöpft Förderprogramm „Qualifizierung und Arbeit“ (QuA)* 7.725.929,54 €, davon ca. 63 Prozent der Mittel für MigrantInnen* 5.361.254,11 €, davon ca. 63 Prozent der Mittel für MigrantInnen* siehe 2019 Förderjahr 2019* „Gut ankommen in Niedersachsen!“ 1.350.000,00 € bislang 45.004,27 € bislang 1.304.995,73 € Landeskoordination der Förderprogramme „Griffbereit und Rucksack Kita“ 41.000,00 EUR noch keine Bewilligung erfolgt Bildungs- und Beratungsstelle G mit Niedersachsen 150.000,00 € Projektlaufzeit bis 31.12.2019 Projektlaufzeit bis 31.12.2019 „Digitale Welten für Frauen aller Kulturen“ (PC- Kurse) 85.500,00 € Projektlaufzeit bis 31.12.2019 Projektlaufzeit bis 31.12.2019 4 RL Koordinierungsstellen Frauen und Wirtschaft – Sonderschwerpunkt geflüchtete Frauen - 280.000 € (ESF- und Landesmittel) 280.000 € - RL Förderung der Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt (FIFA) 450.000 € (vorwiegend ESF- Mittel) Die Verwendungsnachweise sind noch nicht geprüft Förderung der Chancengleichheit in Bildung und Arbeit 1.240.000 € 75.000 € *Modellprojekt „Integrationsprojekt Handwerkliche Ausbildung für Flüchtlinge und Asylbewerber und Flüchtlinge (IHAFA I)“ (bis 31.01.) siehe 2015 und 2016 0,00 € 591.910,92 € *Modellprojekt „Integrationsprojekt Handwerkliche Ausbildung für Flüchtlinge und Asylbewerber und Flüchtlinge (IHAFA II)“ (ab 01.02.) 3.554.576,68 € 0,00 € 3.554.576,68 € *Modellprojekte „Überbetriebliche Integrationsmoderatorinnen und Integrationsmoderatoren“ 725.691,01 € 348.477,03 € 1.754.072,65 € *Förderprogramm „Qualifizierung und Arbeit“ (QuA)* 1.406.100,41 €, davon ca. 63 Prozent der Mittel für MigrantInnen* 1.219.042,62 €, davon ca. 63 Prozent der Mittel für MigrantInnen* 11.710.430,65 €, davon ca. 63 Prozent der Mittel für MigrantInnen* Schulversuch SPRINT/SPRINT-Dual 3.789.520 € Mittel ausgeschöpft Stand 30.04.2019 *Für Maßnahmen des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung wird zu den angeführten Beträgen in der Tabelle „Integrations- und Bildungsförderung“ zu Ziffer 1 und 2 der Anfrage auf Folgendes hingewiesen: Spalte: Mittel bereitgestellt Eine konkrete Aufschlüsselung nach Haushaltsjahren bzw. Jahresscheiben ist für das Förderprogramm „Qualifizierung und Arbeit (QuA)“ nicht darstellbar, da für die Verwaltung der Fördermittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) keine Jährlichkeit besteht. Im Sinne einer einheitlichen Darstellungsweise wurde deshalb für alle angeführten Fördermaßnahmen des MW (Modellprojekte IHAFA, MOVIS, „Überbetriebliche Integrationsmoderatorinnen und Integrationsmoderatoren“ sowie QuA) die Betrachtungsweise „bei Bewilligung insgesamt bereit gestellte Mittel“ gewählt. Die zur Verfügung stehenden Mittel werden voraussichtlich bis 2023 verausgabt sein. Spalte: Mittel ausgeschöpft Hier sind die im jeweiligen Jahr von den Projektträgern abgerufenen und ausgezahlten Mittel anhand des Valutadatums (Datum der Wertstellung) angegeben. Spalte: Mittel nicht abgerufen Die nicht abgerufenen Mittel sind je Maßnahme in einer Gesamtsumme für das Jahr des Maßnahmeabschlusses bzw., sofern dieser aktuell noch nicht erreicht ist, für das Jahr 2019 dargestellt. Eine zwischenjährige Betrachtung hätte zudem keine Aussagekraft, da die Mittelabrufe durch die Projektträger entsprechend des Fortschritts der jeweiligen Projektumsetzung zu wechselnden Zeitpunkten erfolgen. Hingewiesen wird darauf, dass eine Mehrzahl der geförderten Projekte 5 aktuell noch nicht abgeschlossen ist, darunter etliche Projekte mit hohen Mittelvolumina. Für diese Projekte liegt daher noch kein Verwendungsnachweis vor und sie sind entsprechend noch nicht endabgerechnet. * Erläuterungen zur Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsmarktintegration („Qualifizierung und Arbeit“) Das Förderprogramm „Qualifizierung und Arbeit“ (QuA) ist kein Programm, welches explizit für die Bildungs- und Integrationsförderung von Migrantinnen und Migranten aufgelegt wurde. Gleichwohl nehmen an QuA-Projekten oftmals auch Migrantinnen und Migranten teil, sodass das Programm im Rahmen der Anfrage mit aufgeführt wird. Mit dem Programm QuA fördert das Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung aus ESF-Mitteln und/oder Landesmitteln Stabilisierungsund Qualifizierungsprojekte sowie Modellprojekte für Arbeitslose (§ 16 SGB III) und erwerbsfähige Leistungsberechtigte (§ 7 SGB II). Das Programm besitzt einen niedrigschwelligen Ansatz und zielt insbesondere darauf ab, arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose ohne bzw. ohne verwertbaren Berufsabschluss nachhaltig in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren. QuA-Projekte haben verschiedenste Zielgruppen und Teilnehmendenstrukturen. Es gibt Projekte, die speziell für Migrantinnen und Migranten konzipiert sind, aber auch eine Vielzahl von Projekten mit gemischten Zielgruppen oder auch Projekte ohne jegliche Teilnahme von Migrantinnen und Migranten. Demnach ist eine trennscharfe Zuordnung der bereitgestellten, ausgeschöpften und noch nicht abgerufenen Mittel ausschließlich für Migrantinnen und Migranten - insbesondere aufgrund der hohen Anzahl an Projekten mit gemischten Zielgruppen - kaum möglich. Weiterhin besitzen Teilnehmende an Projekten z. T. unterschiedliche Verweildauern im Projekt oder nehmen unterschiedliche Qualifizierungs- und Stabilisierungsbausteine wahr, sodass die entstehenden Kosten pro Teilnehmerin/Teilnehmer variieren können. Nach Auswertung der NBank handelt es sich bei rund 63 Prozent der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an QuA-Projekten um Migrantinnen und Migranten. Demnach wird aufgrund der vorliegenden Durchschnittswerte überschlägig davon ausgegangen, dass auch die insgesamt bereitgestellten, ausgeschöpften und noch nicht abgerufenen Mittel bei circa 63 Prozent der Gesamtmittel liegen. Für die Tabelle „Integrations- und Bildungsförderung“ zu Ziffer 1 und 2 wurden die Werte daher entsprechend ermittelt. 1 Integrations- und Bildungsförderung von Migrantinnen und Migranten des Landes Niedersachsen (KA 18/3605); hier: Maßnahmen zur Integrationsförderung (Ziffern 1 und 2 KA 18/3605), Teil II Programm Mittel bereit gestellt Mittel ausgeschöpft Mittel nicht abgerufen Förderjahr 2015 RL Koordinierungsstellen Migration und Teilhabe 1.440.000 € 1.103.419,71 € 336.580,29 € RL Integrationslotsinnen und Integrationslotsen 190.000 € 167.931,88 € 22.068,12 € RL Demokratie und Toleranz 1.100.000 € 64.132,51 € 1.035.867,49 € RL Integration 5.000.000 € 5.846.128,66 € - RL Migration, Teilhabe und Vielfalt 1.090.000 € 1.166.148,59 € - Förderung von landesweit tätigen Migrantenorganisationen 290.000 € 288.651 € 1.349 € Förderjahr 2016 Projekt „Worte helfen Frauen“ Übersetzungsleistungen für geflüchtete Frauen 600.000 € 83.450 € 516.550 € RL Koordinierungsstellen Migration und Teilhabe 1.440.000 € 1.197.756,50 € 242.243,50 € RL Integrationslotsinnen und Integrationslotsen 140.000 € 158.987,68 € - RL Demokratie und Toleranz 945.000 € 246.046,69 € 698.953,31 € RL Integration 6.325.000 € 4.957.776,05 € 1.367.223,95 € RL Migration, Teilhabe und Vielfalt 1.085.000 € 580.978,58 € 504.021,42 € Förderung von landesweit tätigen Migrantenorganisationen 240.000 € 244.325 € - Förderjahr 2017 Projekt „Worte helfen Frauen“ Übersetzungsleistungen für geflüchtete Frauen 300.000 € 154.199,60 € 145.800,40 € Förderung von Sprachmittlungsdiensten zur Verbesserung der Integration von schutz- und zukunftsuchenden Menschen 1.450.000 9.228,77 1.440.771,23 2 RL Koordinierungsstellen Migration und Teilhabe 1.380.000 € 1.256.641,46 € 123.359,54 € RL Integrationslotsinnen und Integrationslotsen 140.000 € 50.161,35 € 89.838,65 € RL Demokratie und Toleranz 945.000 € 507.025,69 € 437.974,31 € RL Migrationsberatung 10.825.000 € 10.005.683,25 € 819.316,75 € RL Migration, Teilhabe und Vielfalt 2.635.000 € 2.106.310,58 € 528.689,42 € Förderung von landesweit tätigen Migrantenorganisationen 500.000 € 311.413,72 € 188.586,28 € Förderjahr 2018 Projekt „Worte helfen Frauen“ Übersetzungsleistungen für geflüchtete Frauen 300.000 € 180.848,31 € 119.151,69 € Förderung von Sprachmittlungsdiensten zur Verbesserung der Integration von schutz- und zukunftsuchenden Menschen 1.450.000 € 432.342,43 € 1.017.657,57 € RL Koordinierungsstellen Migration und Teilhabe 1.410.000 € 1.271.631,29 € 138.368,71 € RL Integrationslotsinnen und Integrationslotsen 140.000 € 36.161,29 € 103.838,71 € RL Demokratie und Toleranz 945.000 € 974.141,49 € - RL Migrationsberatung 10.825.000 € 10.368.312,94 € 456.687,06 € RL Migration, Teilhabe und Vielfalt 2.635.000 € 1.626.145,94 € 1.008.854,06 € Förderung von landesweit tätigen Migrantenorganisationen 500.000 € 329.383 € 170.617 € Förderjahr 2019* Projekt „Worte helfen Frauen“ Übersetzungsleistungen für geflüchtete Frauen 200.000 € Noch kein Abruf erfolgt RL Koordinierungsstellen Migration und Teilhabe 1.610.000 € Noch kein Abruf erfolgt RL Integrationslotsinnen und Integrationslotsen 140.000 € 2.900 € (bis 31.03.2019) RL Demokratie und Toleranz 250.000 € 10.747 € (bis 31.03.2019) 3 RL Migrationsberatung 10.500.000 € 2.547.434,19 € (bis 31.03.2019) RL Migration, Teilhabe und Vielfalt 1.500.000 € 78.441,65 € (bis 31.03.2019) Förderung von landesweit tätigen Migrantenorganisationen 340.000 € 22.967 € (bis 31.03.2019) *Stand 30.04.2019 1 Integrations- und Bildungsförderung von Migrantinnen und Migranten des Landes Niedersachsen (KA 18/3605); hier: Maßnahmen zur Bildungsförderung (Ziffern 1 und 2, KA 18/3605), Teil III Programm Mittel bereit gestellt Mittel ausgeschöpft Mittel nicht abgerufen Förderjahr 2015 Sprachförderung Geflüchtete Lehramt 400.000 € ja - Landesstipendium Niedersachsen 1.000.000 (davon 16.500 für Stipendien fluchtbedingt) ja - Pilotprojekte für höherqualifizierte Flüchtlinge 337.066,50 € 334.638,41 € 2.428,09 € Spracherwerb Flüchtlinge (SEF) 1 5.300.000,00 € 5.299.949,00 € 51,00 € Förderjahr 2016 Erweiterung der Sprach- und Fachkompetenz von MigrantInnen 20.621,40 20.621,40 - Sprachförderung Geflüchtete Lehramt 1.600.000 ja - Landesstipendium Niedersachsen 1.000.000 (davon 13.500 für Stipendien fluchtbedingt) ja - Spracherwerb Flüchtlinge (SEF) 2 8.385.000,00 € 8.385.000,00 € - Intensivsprachkurse Höherqualifizierte (IHF) 1 4.589.000,00 € 4.422.064,77 € 167.435,23 € Förderjahr 2017 Erweiterung der Sprach- und Fachkompetenz von MigrantInnen 27.861,63 27.861,63 - „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung kriminalpräventiver Projekte“, Förderschwerpunkt: „Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts durch Teilhabe von Kindern und jungen Menschen“ 13.600 € 11 500 € 2 100 € Ausschreibung „Wissenschaft.Niedersachsen.Weltoffen“ 2017 bis 2019 2.036.260 € für 3 jährige Stipendien 2.036.260 € 262.141,94 Euro Sprachförderung Geflüchtete Lehramt 800.000 ja - Landesstipendium Niedersachsen 1.000.000 (davon 35.000 für Stipendien fluchtbedingt) ja - Spracherwerb Geflüchtete (SEG) 1 und 2 36.850.348,00 € 27.427.108,34 € 9.423,239,66 € 2 Intensivsprachkurse Höherqualifizierte (IHF) 2 4.620.313,49 € 4.138.544,84 € 481.768,65 € 2. Bildungsweg Geflüchtete (ZBG) 1 2.814.382,62 € 2.277.571.22 € 536.811,40 € Grundbildung Geflüchtete (GBG) 1 2.665.515,17 € 2.140.790,32 € 524.724,85 € BELUGA-Lernsoftware 34.580,00 € 34.850,00 € - REiN (Sprach- und Lernportal) 149.820,00 € 141.820,00 € 8.000,00 € Sonderprogramm zur kulturellen Integration von Menschen mit Fluchterfahrungen (2017 – 2018) 790.000,00 € 790.000,00 € - Sonderprogramm „artists in residence“ und Praktika– Stipendien/Volontariate/ Praktika für Menschen mit Fluchterfahrungen in Kultureinrichtungen und –verbänden (2017 – 2018) 242.000,00 € 242.000,00 € - FSJ Kultur im Kontext Integration 460.000,00 € 460.000,00 € - Welcome Board Musikland Niedersachsen 100.000,00 € 100.000,00 € - Förderjahr 2018 Erweiterung der Sprach- und Fachkompetenz von MigrantInnen 20.469,77 € 20.469,77 € - „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung kriminalpräventiver Projekte“, Förderschwerpunkt: „Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts durch Teilhabe von Kindern und jungen Menschen“ 80 000 € 80.000 € - Sprachförderung Geflüchtete Lehramt 800.000 ja - Landesstipendium Niedersachsen 1.000.000 (Ergebnis für Abruf fluchtbedingter Stipendien steht noch aus) noch nicht abgerechnet *Spracherwerb Geflüchtete (SEG) 3 und 4 35.993.518,00 € 10.849.867,22 € 25.143.650,78 € *Intensivsprachkurse Höherqualifizierte (IHF) 3 3.598.000,00 € 1.183.927,00 € 2.414.073,00 € *Sprachkurse geflüchtete Frauen (SGF) 1 2.220.000,00 € 1.439.976,47 € 780.023,53 € *Sprachkurse geflüchtete Frauen (SGF) 2 2.220.000,00 € 391.213,00 € 1.828.787,00 € 3 *Sprachkurse gesellschaftliche Teilhabe 3.154.737,00 € 568.694,75 € 2.586.042,25 € *2. Bildungsweg Geflüchtete (ZBG) 2 2.934.036,00 € 1.199.192,75 € 1.734.843,99 € *Grundbildung Geflüchtete (GBG) 2 2.567.055,00 € 1.041.568,48 € 1.525.486,52 € *Frühkindliche Sprachkurse 360.000,00 € 220.000,00 € 140.000,00 € REiN (Sprach- und Lernportal) 149.820,00 € 135.220,00 € 14.600,00 € Sonderprogramm zur kulturellen Integration von Menschen mit Fluchterfahrungen (2017 – 2018) 500.000,00 € 500.000,00 € - Sonderprogramm „artists in residence“ und Praktika – Stipendien/Volontariate/ Praktika für Menschen mit Fluchterfahrungen in Kultureinrichtungen und –verbänden (2017 – 2018) 172.000,00 € 172.000,00 € - FSJ Kultur im Kontext Integration 420.000,00 € 420.000,00 € - Welcome Board Musikland Niedersachsen 100.000,00 € 100.000,00 € - Förderjahr 2019 Erweiterung der Sprach- und Fachkompetenz von MigrantInnen 7.164,41 Noch nicht abgerufen, Projekt läuft noch bis 30.09.2019 Sprachförderung Geflüchtete Lehramt 800.000 voraussichtlich ja Landesstipendium Niedersachsen noch nicht gestartet noch nicht gestartet Spracherwerb Geflüchtete (SEG) 5 5.882.353,00 € Ende der Ausschreibung 31.05.2019 Sprachkurse geflüchtete Frauen (SGF) 3 1.960.784,00 € Ende der Ausschreibung 30.06.2019 2. Bildungsweg Geflüchtete (ZBG) 3 1.960.784,00 € Ende der Ausschreibung 15.09.2019 *Die nicht abgerufenen Mittel der Förderjahre 2017 und 2018 sind in das HH-Jahr 2019 übertragen worden und werden für die genannten Projekte weiterhin verwandt (Projektlaufzeiten bis Ende 2019). 1 Integrations- und Bildungsförderung von Migrantinnen und Migranten des Landes Niedersachsen (KA 18/3605); hier: Förderkriterien (Ziffer 3, KA 18/3605) Förderprogramm Kriterien Bildungs- und Beratungsstelle G mit Niedersachsen §§ 23, 44 LHO „Digitale Welten für Frauen aller Kulturen“ (PC-Kurse) §§ 23, 44 LHO „Worte helfen Frauen“ Übersetzungsleistungen für geflüchtete Frauen §§ 23, 44 LHO Erweiterung der Sprach- und Fachkompetenz von MigrantInnen §§ 23, 44 LHO Förderung von Sprachmittlungsdiensten zur Verbesserung der Integration von schutzund zukunftsuchenden Menschen §§ 23, 44 LHO RL Koordinierungsstellen Frauen und Wirtschaft – Sonderschwerpunkt geflüchtete Frauen §§ 23 und 44 LHO, die einschlägigen EU-rechtlichen Rechtsgrundlagen sowie die in den Richtlinien genannten Bewilligungsvoraussetzungen. RL Förderung der Integration in den Arbeitsmarkt - FIFA §§ 23 und 44 LHO, die einschlägigen EU-rechtlichen Rechtsgrundlagen sowie die in den Richtlinien genannten Bewilligungsvoraussetzungen. Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung kriminalpräventiver Projekte“, Förderschwerpunkt: „Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts durch Teilhabe von Kindern und jungen Menschen Gefördert werden sollen Präventionsangebote für Kinder und junge Menschen, die - eine Stärkung der gesellschaftlichen Teilhabe und Beteiligung von Kindern und jungen Menschen aus unterschiedlichen Lebenswelten ermöglichen, - die Integration von Kindern und jungen Menschen mit Fluchterfahrung in lokale Bezüge ermöglichen (d. h. innerhalb und außerhalb von Bildungsinstitutionen), - eine aktive Auseinandersetzung mit den Kinderrechten (UN-Konvention) und den Beteiligungsmöglichkeiten auf Gemeindeebene (NKomVG §36) beinhalten, - Kindern und jungen Menschen (z.B. mit Methoden der kulturellen Bildung) den Abbau von Ängsten und negativen Vorurteilen ermöglichen. Modellprojekt „Integrationsprojekt Handwerkliche Ausbildung für Flüchtlinge und Asylbewerber und Flüchtlinge (IHAFA)“ Die Förderung der vorgenannten Maßnahmen erfolgte bzw. erfolgt auf Antrag der Projektträgerorganisationen als Modellprojekte der Arbeitsmarktförderung durch das Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung. Die Bewertung der fachlichen Förderwürdigkeit entsprechender Zuwendungen erfolgt mit Blick auf das Vorliegen des Landesinteresses i. S. von § 23 der Landeshaushaltsordnung (LHO). Dieses wird ggf. unter Hinzuziehen externer Expertise, bei Arbeitsmarkprojekten beispielsweise der Arbeitsverwaltung von Agenturen für Arbeit und Jobcentern in Niedersachsen, festgestellt. Arbeitsmarktfachliche Gesichtspunkte sind insbesondere: „Modellprojekt virtuelle Sprachqualifizierung für Migrantinnen und Migranten in Niedersachsen (MOVIS)“ 2 Modellprojekte „Überbetriebliche Integrationsmoderatorinnen und Integrationsmoderatoren“ regionaler Handlungsbedarf, Bewährtheit bzw. Erfolgsaussichten des geplanten Handlungsansatzes Fachkompetenz der Antrag stellenden Organisation, Kohärenz des Handlungsansatzes mit bestehenden Maßnahmen, Innovationsgehalt). Die formale Förderfähigkeit wird nach den geltenden Bestimmungen des Landeshaushaltsrechts, insbesondere des Zuwendungsrechts, bestimmt. Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsmarktintegration („Qualifizierung und Arbeit“) vom 23.06.2015, zuletzt geändert am 01.09.2018 (VORIS 82300) Förderkriterien siehe Richtlinie; Download unter: https://www.nbank.de/medien/nbmedia /Downloads/Programminformation/Richtlinien/Richtlinie-Qualifizierung-und-Arbeit.pdf Gefördert werden Stabilisierungs- und Qualifizierungsprojekte sowie innovative Modellprojekte für Arbeitslose (§ 16 SGB III) und erwerbsfähige Leistungsberechtigte (§ 7 SGB II), welche dazu geeignet sind, Integrationsfortschritte zu erreichen und auf eine bedarfsdeckende Beschäftigung hinzuwirken. Die Stabilisierungs- und Qualifizierungsprojekte müssen mindestens einen der folgenden Bausteine enthalten: - individuelle Unterstützung und sozialpädagogische Begleitung zur Herstellung der Beschäftigungsfähigkeit, - berufliche Qualifizierung zur Vermittlung von fachtheoretischen Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Zusätzlich müssen die Projekte betriebliche Erprobung in Wirtschaftsbetrieben zur Anwendung der vermittelten Kenntnisse von mehr als zwölf Wochen enthalten. Darüber hinaus sind in jedem Projekt Aktivitäten zur Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt und zur stabilisierenden Nachbetreuung als verpflichtende Angebote vorzuhalten. Ausschreibung „Wissenschaft.Niedersachsen.Weltoffen“ Wissenschaftl. Eignung und persönliche/berufliche Situation der Gastwissenschaftlerin bzw. des Gastwissenschaftlers, Qualität und Plausibilität des gemeinsamen Forschungsvorhabens sowie Unterstützung der Einrichtung Sprachförderung Geflüchtete Lehramt Anqualifizierung Studierender im Bereich Deutsch als Zweitsprache (DaZ), Möglichkeit der Anrechnung im Betriebs- und Sozialpraktikum, Evaluation der bisherigen Aktivitäten, Abstimmung mit dem Nds. Kultusministerium Landesstipendium Niedersachsen Besonders begabte Studierende aus den sog. Bildungsfernen Schichten/1. Generation sowie Studierende, die fluchtbedingt besonders schwierige Start- und Rahmenbedingungen für ein Studium haben. Stipendien von in der Regel 500,- € werden von den Hochschulen in eigener Verantwortung vergeben. Spracherwerb Geflüchtete (SEG) Pädagogisches Konzept des Kurses, formale Anforderungen insbes. Anzahl Unterrichtseinheiten, Terminierung, Mindestteilnehmendenzahl, Finanzplan Spracherwerb kulturelle und gesellschaftliche Teilhabe (SGK) Pädagogisches Konzept des Kurses, Kooperationsvertrag mit einem Kooperationspartner einer Einrichtung der kulturellen Bildung, formale Anforderungen bzgl. Anzahl der Unterrichtseinheiten, Terminierung, Anzahl der Teilnehmenden, Sprachprüfungen, Evaluation/Bildungsclearing, Finanzplan Spracherwerb geflüchtete Frauen (SGF) Pädagogisches Konzept, Mindeststundenzahl, Mindestteilnehmerinnenzahl, Terminierung, Kinderbetreuung, sozialpädagogische Begleitung, Finanzplan Grundbildung Geflüchtete (GBG) Pädagogisches Konzept, Mindestteilnehmerzahl, Finanzplan, Terminierung Zweiter Bildungsweg Geflüchtete (ZBG) Pädagogisches Konzept, Mindestteilnehmerzahl, Finanzplan, Terminierung Intensivsprachkurse höherqualifizierte Flüchtlinge (IHF) Pädagogisches Konzept, Konzept zur flankierenden Beratung und Anerkennung, Qualifikation der Lehrenden, Konzept zur Akquise und Auswahl der Teilnehmenden, Kooperation mit Universität, Mindestteilnehmerzahl, Anzahl der Unterrichtseinheiten, Finanzplan, Terminierung Spracherwerb Flüchtlinge (SEF) 1 Pädagogisches Konzept, Bedarfsanalyse, Mindestteilnehmerzahl, Anzahl der Unterrichtseinheiten, Finanzplan, Terminierung 3 Spracherwerb Flüchtlinge (SEF) 2 Pädagogisches Konzept, Bedarfsanalyse, Konzept Bildungsberatung, Mindestteilnehmerzahl, Anzahl der Unterrichtseinheiten, Finanzplan, Terminierung, ggf. Kooperationspartner Sonderprogramm zur kulturellen Integration von Menschen mit Fluchterfahrungen (2017 – 2018) Folgende Kriterien wurden für eine Förderbewilligung grundsätzlich zu Grunde gelegt: • Teilhabe als Qualitätsmerkmal umsetzen • Diversität systematisch planen • Innovation und Nachhaltigkeit initiieren Sonderprogramm „artists in residence“ und Praktika – Stipendien/Volontariate/Praktika für Menschen mit Fluchterfahrungen in Kultureinrichtungen und –verbänden (2017 – 2018) Die einjährigen Stipendien/Volontariate für Menschen mit Fluchterfahrungen in Kultureinrichtungen/-verbänden sollen zur Orientierung für eine Berufsausübung dienen. Die Stipendiatin/Volontärin bzw. der Stipendiat/Volontär sollte im Herkunftsland eine Berufsausbildung bzw. ein Studium abgeschlossen haben. Sonderprogramm Praktika für Menschen mit Fluchterfahrungen in Kultureinrichtungen und –verbänden (2017 – 2018) Die Praktika für Menschen mit Fluchterfahrungen in Kultureinrichtungen / -verbänden sollen zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder für die Aufnahme eines Studiums dienen. RL Koordinierungsstellen Migration und Teilhabe §§ 23, 44 LHO, Einrichtung und Betrieb von Koordinierungsstellen bei den Landkreisen, kreisfreien Städten, der Landeshauptstadt Hannover, der Region Hannover und der Stadt Göttingen RL Demokratie und Toleranz §§ 23, 44 LHO, Maßnahmen gegen Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und Extremismus, Werbung für Demokratie und Toleranz, Schulprojekte, landesweite Bedeutung RL Migrationsberatung §§ 23, 44 LHO, landesweit Sicherstellung von Beratungsangeboten für zugewanderte Menschen, Ergänzung zur Bundesförderung MBE und JMD, unabhängige Asylverfahrensberatung in den Landesaufnahmeeinrichtungen, RL Migration, Teilhabe und Vielfalt §§ 23, 44 LHO, Stärkung des Zusammenwachsens und des Zusammenhalts in der Gesellschaft, Akzeptanz von Vielfalt, Förderung der teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund, RL Integrationslotsinnen und Integrationslotsen §§ 23, 44 LHO, Qualifizierungsmaßnahmen für ehrenamtlich tätigen Integrationslotsinnen und Integrationslotsen 1 Integrations- und Bildungsförderung von Migrantinnen und Migranten des Landes Niedersachsen (KA 18/3605); hier: Anzahl der Förderungen, Anträge und Ablehnungen (Ziffer 4 KA 18/3605) Programm Anzahl Anträge Anzahl Ablehnungen Förderjahr 2015 „Digitale Welten für Frauen aller Kulturen“ (PC- Kurse) 1 0 RL Koordinierungsstellen Migration und Teilhabe 47 0 RL Integrationslotsinnen und Integrationslotsen 79 4 RL Demokratie und Toleranz 24 9 RL Integration 120 2 RL Migration, Teilhabe und Vielfalt 68 50 Einzelförderungen (Migration und Teilhabe nach §§ 23,44 LHO) 5 0 Modellprojekt „Integrationsprojekt Handwerkliche Ausbildung für Flüchtlinge und Asylbewerber und Flüchtlinge (IHAFA I)“ 1 0 „Modellprojekt virtuelle Sprachqualifizierung für Migrantinnen und Migranten in Niedersachsen (MOVIS)“ 1 0 Förderprogramm „Qualifizierung und Arbeit“ (QuA)* 27 3 Sprachförderung Geflüchtete Lehramt 8 0 Landesstipendium Niedersachsen 33 (von Studierenden, die fluchtbedingt besonders schwierige Start- und Rahmenbedingungen für ein Studium haben) voraussichtlich 0 (müsste bei den Hochschulen, die die Stipendienvergabe in Eigenverantwortung vornehmen, erfragt werden) Pilotprojekte für höherqualifizierte Flüchtlinge 5 0 Spracherwerb Flüchtlinge (SEF) 1 643 0 „Gut ankommen in Niedersachsen“ 41 0 Förderjahr 2016 Bildungs- und Beratungsstelle G mit Niedersachsen 1 0 „Digitale Welten für Frauen aller Kulturen“ (PC- Kurse) 1 0 „Worte helfen Frauen“ Übersetzungsleistungen für geflüchtete Frauen 1 0 RL Koordinierungsstellen Migration und Teilhabe 48 0 RL Integrationslotsinnen und Integrationslotsen 84 0 2 RL Demokratie und Toleranz 15 0 RL Integration 103 7 RL Migration, Teilhabe und Vielfalt 49 27 Einzelförderungen (Migration und Teilhabe nach §§ 23,44 LHO) 6 0 Förderprogramm „Qualifizierung und Arbeit“ (QuA)* 41 8 Sprachförderung Geflüchtete Lehramt 8 0 Landesstipendium Niedersachsen 27 (von Studierenden, die fluchtbedingt besonders schwierige Start- und Rahmenbedingungen für ein Studium haben) MWK: voraussichtlich 0 (müsste bei den Hochschulen die die Stipendienvergabe in Eigenverantwortung vornehmen, erfragt werden) Spracherwerb Flüchtlinge (SEF) 2 810 0 Intensivsprachkurse Höherqualifizierte (IHF) 1 67 0 „Gut ankommen in Niedersachsen“ 46 1 Landeskoordination der Förderprogramme „Griffbereit und Rucksack Kita“ 1 0 Förderjahr 2017 Bildungs- und Beratungsstelle G mit Niedersachsen 1 0 „Digitale Welten für Frauen aller Kulturen“ (PC- Kurse) 1 0 GleichbeRECHTigt leben - Unsere Werte, unser Recht 1 0 „Worte helfen Frauen“ Übersetzungsleistungen für geflüchtete Frauen 1 0 Förderung von Sprachmittlungsdiensten zur Verbesserung der Integration von schutz- und zukunftsuchenden Menschen 13 12 RL Koordinierungsstellen Frauen und Wirtschaft – Sonderschwerpunkt geflüchtete Frauen 13 5 RL Förderung der Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt (FIFA) 8 0 RL Koordinierungsstellen Migration und Teilhabe 47 0 RL Integrationslotsinnen und Integrationslotsen 34 0 RL Demokratie und Toleranz 61 0 RL Migrationsberatung 153 1 RL Migration, Teilhabe und Vielfalt 82 28 3 Einzelförderungen (Migration und Teilhabe nach §§ 23,44 LHO) 8 0 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung kriminalpräventiver Projekte“, Förderschwerpunkt: „Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts durch Teilhabe von Kindern und jungen Menschen 1 0 Modellprojekte „Überbetriebliche Integrationsmoderatorinnen und Integrationsmoderatoren“ 67 43 Förderprogramm „Qualifizierung und Arbeit“ (QuA)* 31 8 Wissenschaft.Niedersachsen.Weltoffen 40 10 Sprachförderung Geflüchtete Lehramt 8 0 Landesstipendium Niedersachsen 70 (von Studierenden, die fluchtbedingt besonders schwierige Start- und Rahmenbedingungen für ein Studium haben) MWK: voraussichtlich 0 (müsste bei den Hochschulen die die Stipendienvergabe in Eigenverantwortung vornehmen, erfragt werden) Spracherwerb Geflüchtete (SEG) 1 650 100 Spracherwerb Geflüchtete (SEG) 2 644 119 Intensivsprachkurse Höherqualifizierte (IHF) 2 67 0 2. Bildungsweg Geflüchtete (ZBG) 1 61 0 Grundbildung Geflüchtete (GBG) 1 65 0 BELUGA-Lernsoftware 1 0 REiN (Sprach- und Lernportal) 1 0 Sonderprogramm zur kulturellen Integration von Menschen mit Fluchterfahrungen (2017 – 2018) 99 49 Sonderprogramm „artists in residence“ und Praktika – Stipendien/Volontariate/Praktika für Menschen mit Fluchterfahrungen in Kultureinrichtungen und –verbänden (2017 – 2018) 41 0 FSJ Kultur im Kontext Integration Umsetzung durch LKJ Niedersachsen e.V. - Welcome Board Musikland Niedersachsen Umsetzung durch Musikland Niedersachsen gGmbH - „Gut ankommen in Niedersachsen“ 43 0 Landeskoordination der Förderprogramme „Griffbereit und Rucksack Kita“ 1 0 4 Förderjahr 2018 Bildungs- und Beratungsstelle G mit Niedersachsen 1 0 „Digitale Welten für Frauen aller Kulturen“ (PC- Kurse) 1 0 GleichbeRECHTigt leben- Unsere Werte, unser Recht 1 0 „Worte helfen Frauen“ Übersetzungsleistungen für geflüchtete Frauen 1 0 RL Koordinierungsstellen Frauen und Wirtschaft – Sonderschwerpunkt geflüchtete Frauen 13 5 RL Förderung der Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt (FIFA) 8 0 RL Koordinierungsstellen Migration und Teilhabe 47 0 RL Integrationslotsinnen und Integrationslotsen 21 0 RL Demokratie und Toleranz 74 0 RL Migrationsberatung 150 0 RL Migration, Teilhabe und Vielfalt 66 16 Einzelförderungen (Migration und Teilhabe nach §§ 23,44 LHO) 10 0 Förderprogramm „Qualifizierung und Arbeit“ (QuA)* 36 9 Sprachförderung Geflüchtete Lehramt 8 0 Landesstipendium Niedersachsen noch nicht abgerechnet noch nicht abgerechnet Spracherwerb Geflüchtete (SEG) 3 631 80 Spracherwerb Geflüchtete (SEG) 4 1092 163 Intensivsprachkurse Höherqualifizierte (IHF) 3 46 0 Grundbildung Geflüchtete (GBG) 2 63 0 2. Bildungsweg Geflüchtete (ZBG) 2 70 14 Sprachkurse geflüchtete Frauen (SGF) 1 und 2 210 31 Sprachkurse gesellschaftliche und kulturelle Teilhabe (SGK) 89 0 REiN (Sprach- und Lernportal) 1 0 5 Sonderprogramm zur kulturellen Integration von Menschen mit Fluchterfahrungen (2017 – 2018) 75 37 Sonderprogramm „artists in residence“ und Praktika – Stipendien/Volontariate/Praktika für Menschen mit Fluchterfahrungen in Kultureinrichtungen und –verbänden (2017 – 2018) 9 0 FSJ im Kontext Integration Umsetzung durch LKJ Niedersachsen e.V. - Welcome Board Musikland Niedersachsen Umsetzung durch Musikland Niedersachsen gGmbH „Gut ankommen in Niedersachsen“ 41 0 Landeskoordination der Förderprogramme „Griffbereit und Rucksack Kita“ 1 0 Förderjahr 2019* Bildungs- und Beratungsstelle G mit Niedersachsen 1 0 „Digitale Welten für Frauen aller Kulturen“ (PC- Kurse) 1 0 „Worte helfen Frauen“ Übersetzungsleistungen für geflüchtete Frauen 1 0 RL Koordinierungsstellen Frauen und Wirtschaft – Sonderschwerpunkt geflüchtete Frauen 9 0 RL Förderung der Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt (FIFA) 6 0 RL Koordinierungsstellen Migration und Teilhabe 47 0 RL Integrationslotsinnen und Integrationslotsen 13 0 RL Demokratie und Toleranz 23 0 RL Migrationsberatung 131 0 RL Migration, Teilhabe und Vielfalt 36 2 Einzelförderungen (Migration und Teilhabe nach §§ 23,44 LHO) 4 0 Modellprojekt „Integrationsprojekt Handwerkliche Ausbildung für Flüchtlinge und Asylbewerber und Flüchtlinge (IHAFA II)“ 1 0 Förderprogramm „Qualifizierung und Arbeit“ (QuA)* 7 Sprachförderung Geflüchtete Lehramt 8 0 6 Landesstipendium Niedersachsen noch nicht gestartet noch nicht gestartet Spracherwerb Geflüchtete (SEG) 5 Ausschreibung endet am 31.05.2019 Sprachkurse geflüchtete Frauen (SGF) 3 Ausschreibung endet am 30.06.2019 2. Bildungsweg Geflüchtete (ZBG) 3 Ausschreibung endet am 15.09.2019 „Gut ankommen in Niedersachsen“ Bislang 3 Bislang 0 Landeskoordination der Förderprogramme „Griffbereit und Rucksack Kita“ 1 0 Stand 30.04.2019 * Erläuterung zur Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsmarktintegration („Qualifizierung und Arbeit“) Das Förderprogramm „Qualifizierung und Arbeit“ (QuA) ist kein Programm, welches explizit für die Bildungs- und Integrationsförderung von Migrantinnen und Migranten aufgelegt wurde. Gleichwohl nehmen an QuA-Projekten oftmals auch Migrantinnen und Migranten teil, sodass das Programm im Rahmen der Anfrage mit aufgeführt wird. Mit dem Programm QuA fördert das Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung aus ESF-Mitteln und/oder Landesmitteln Stabilisierungsund Qualifizierungsprojekte sowie Modellprojekte für Arbeitslose (§ 16 SGB III) und erwerbsfähige Leistungsberechtigte (§ 7 SGB II). Das Programm besitzt einen niedrigschwelligen Ansatz und zielt insbesondere darauf ab, arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose ohne bzw. ohne verwertbaren Berufsabschluss nachhaltig in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren. Nach Auswertung der NBank handelt es sich bei rund 63 Prozent der Teilnehmer/innen an QuA-Projekten um Migrantinnen und Migranten. Die QuA-Projekte haben verschiedenste Zielgruppen und Teilnehmendenstrukturen, sodass die Anzahl der Anträge und Ablehnungen nicht die Anzahl der Projekte wiederspiegelt, an denen tatsächlich Migrantinnen und Migranten teilnehmen. Es gibt viele Projekte, die speziell für Migrantinnen und Migranten aufgelegt werden, aber auch eine Vielzahl an Projekten mit gemischten Zielgruppen oder auch Projekte ohne jegliche Teilnahme von Migrantinnen und Migranten. 1 Integrations- und Bildungsförderung von Migrantinnen und Migranten des Landes Niedersachsen (KA 18/3605); hier: Träger der geförderten Bildungseinrichtungen (Ziffer 8 KA 18/3605) Programm Trägerorganisation/-en Arbeitsmarktmodellprojekte des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung Modellprojekt „Integrationsprojekt Handwerkliche Ausbildung für Flüchtlinge und Asylbewerber und Flüchtlinge (IHAFA I)“ Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen Braunschweiger Straße 53 31134 Hildesheim „Modellprojekt virtuelle Sprachqualifizierung für Migrantinnen und Migranten in Niedersachsen (MOVIS)“ RKW Nord GmbH Günther-Wagner-Allee 17 30177 Hannover Modellprojekte „Überbetriebliche Integrationsmoderatorinnen und Integrationsmoderatoren“ Eine Liste der Trägerorganisationen ist veröffentlicht auf der Website des MW unter https://www.mw.niedersachsen.de/download/124377 Projekte im Rahmen des Programms „Qualifizierung und Arbeit (QuA)“ des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung AKSR GmbH Betreuungs- und Qualifizierungsstätten Freitagstrasse Süd 15 26817 Rhauderfehn Arbeit im Landkreis Verden Artilleriestr. 8 27283 Verden Arbeitsgemeinschaft Berufsbildung und örtliche Entwicklung e.V. Riesstr. 72 27721 Ritterhude AWL Akademie für Wirtschaft und Logistik GmbH Theodor-Haubach-Weg 2 21684 Stade AWOCADO Service gGmbH Bülows Kamp 35 21337 Lüneburg Belmer Integrationswerkstatt e.V. Lindenstraße 68 49191 Belm Berufsbildungswerk Cadenberge Stade gGmbH Töpferstr. 4 21781 Cadenberge 2 Bildungsvereinigung Arbeit und Leben Nds. Ost gGmbH Bohlweg 55 38100 Braunschweig Bildungsvereinigung Arbeit und Leben Niedersachsen Mitte gGmbH Arndtstr. 20 30167 Hannover Bildungsvereinigung Arbeit und Leben Niedersachsen Süd gGmbH Lange-Geismar-Str. 72 37073 Göttingen Bildungswerk der Niedersächsischen Wirtschaft gGmbH Alte Salzdahlumer Str. 202 - 203 38124 Braunschweig Bildungswerk ver.di in Niedersachsen e.V. Donnerschweer Str. 84 26123 Oldenburg BTZ des Handwerks GmbH Beckstr. 19 49809 Lingen BUPNET GmbH Am Leinekanal 4 37073 Göttingen Deula Freren GmbH Bahnhofstr. 25 49832 Freren Deutsche Angestellten-Akademie GmbH Adolfstr. 8 30169 Hannover GAB Südniedersachsen Euzenberg 1/Halle 15 37115 Duderstadt GAB Südniedersachsen mbH Kurhessenstraße 11 & 13 34346 Hann. Münden 3 GIG-Grafschafter Inklusions Gesellschaft gGmbH Neue Straße 11 48529 Nordhorn Grone-Schulen Niedersachsen gGmbH Stadtkoppel 25 21337 Lüneburg HÖB e.V. Spillmannsweg 30 26871 Papenburg Institut für Sprachen und Kommunikation e.V. Lützowstr. 7 30159 Hannover Johannesburg GmbH Burgstr. 1-12 26903 Surwold Kreisvolkshochschule Ammerland gGmbH Am Röttgen 60 26655 Westerstede Kreisvolkshochschule Wesermarsch GmbH Bürgermeister-Müller-Str. 35 26919 Brake Landkreis Holzminden Holzminden Eigenbetrieb Kreisvolkshochschule Holzminden Neue Straße 7 37603 Holzminden LeeWerk-Wisa gGmbH Zinnstr. 12 26789 Leer Neue Arbeit Brockensammlung Levinstr. 1 37079 Göttingen Neue Arbeit Lüneburg gGmbH Beim Benedikt 8 a 21335 Lüneburg REHOLAND gemeinnützige Gesellschaft für Recycling, Holzbearbeitung und Landschaftspflege Greiwehof 1+2 49811 Lingen 4 VHS Meppen gGmbH Freiherr-vom-Stein-Str. 1 49716 Meppen VitaAkademie GmbH Breslauer Str. 19 / 20 26409 Wittmund Volkshochschule Delmenhorst gGmbH Am Turbinenhaus 11 27749 Delmenhorst Volkshochschule für den Landkreis Cloppenburg e.V. Altes Stadttor 16 49661 Cloppenburg Volkshochschule Göttingen gGmbH Bahnhofsallee 7 37081 Göttingen Volkshochschule und Musikschule Wilhelmshaven gGmbH Virchowstr. 29 26382 Wilhelmshaven Werkgemeinschaft Die Brücke Bramsche gGmbH Bramscher Str. 13 49565 Bramsche Werk-statt-Schule e.V. Friedrich-Ebert-Wall 1 37154 Northeim Zeit & Service Beschäftigungsfördergesellschaft mbH Hafenstr. 2 26919 Brake Drucksache 18/3877 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Christopher Emden (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Bildungs- und Integrationsförderung von Migranten 18-03877 Anlagen 18-03877_Anl. 1 18-03877_Anl. 2 18-03877_Anl. 3 18-03877_Anl. 4 18-03877_Anl. 5 18-03877_Anl. 6