Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3908 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Susanne Victoria Schütz und Sylvia Bruns (FDP) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung Wie ist der aktuelle Verhandlungsstand bei dem Gute-Kita-Gesetz? Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Susanne Victoria Schütz und Sylvia Bruns (FDP), eingegangen am 15.04.2019 - Drs. 18/3516 an die Staatskanzlei übersandt am 17.04.2019 Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung vom 11.06.2019 Vorbemerkung der Abgeordneten Am 08.04.2019 berichtete Die Welt von einem verzögerten Start des Gute-Kita-Gesetzes, welches von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Franziska Giffey, initiiert wurde . Im Februar 2019 hätten die Verhandlungen zwischen dem Bund und den jeweiligen Ländern begonnen. Die Verzögerung sei durch eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung bekannt geworden (Die Welt, 08.04.2019). Bis wann die Verzögerung andauere, könne die Bundesregierung in einem Statement nicht beantworten: „Wie lange die Durchführung der Analyse in den einzelnen Ländern dauern wird, hängt von den landesinternen Prozessen ab“ (Die Welt, 08.04.2019). Erst bei Abschluss aller 16 Verhandlungen träte das Gesetz für alle Bundesländer in Kraft (Artikel 5, Abs. 3 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung). Im Rahmen der Bekanntgabe des Haushaltsüberschusses für das Jahr 2018 hat die Landesregierung mitgeteilt, dass 60 Millionen Euro aus dem Haushaltsüberschuss für den Bereich der Kindertagesstätten ausgegeben werden sollen. Vorbemerkung der Landesregierung Mit Beschluss von Bundestag und Bundesrat am 14.12.2018 ist am 01.01.2019 das sogenannte Gute-Kita-Gesetz in Kraft getreten. Es umfasst in Artikel 1 das Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (KiQuTG). Hierdurch wird der Auftrag aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode umgesetzt, die Länder bei der Steigerung der Qualität in der Kindertagesbetreuung zu unterstützen. Der Koalitionsvertrag bezieht sich auf den Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) vom 19.05.2017, der den gemeinsamen Zwischenbericht „Frühe Bildung weiterentwickeln und finanziell sichern“ von 2016 aufgreift und die darin ermittelten Handlungsfelder und Qualitätsziele ebenso berücksichtigt wie die unterschiedlichen Stärken und Entwicklungsbedarfe der Länder. Jedes Land kann danach von den förderfähigen Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe die für sich geeigneten auswählen . Im Vorfeld der JFMK am 16./17.05 2019 in Weimar hat die Bundesregierung einen Bericht vorgelegt , mit dem die Länder u. a. auch über die Umsetzung des KiQuTG informiert wurden. Demnach verhandeln Bund und Länder seit Februar 2019 Verträge zur Umsetzung des KiQuTG. Der erste dieser Verträge wurde am 25.04.2019 durch das Land Bremen und den Bund unterzeichnet. Das Land Niedersachsen wird die Vereinbarung auf Grundlage des Kabinettsbeschlusses vom 28.05.2019 mit dem Bund am 11.06.2019 unterzeichnen. Der Bund berichtet, dass die Verhandlungen mit den Ländern bislang äußerst konstruktiv und vertrauensvoll verlaufen. Er geht davon aus, dass bis Ende des Jahres 2019 alle 16 Verträge abge- Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3908 2 schlossen werden können, um die Vorgaben des Gesetzes gemeinsam umzusetzen und die Auszahlung der zusätzlichen Mittel für die Länder in Höhe von rund 5,5 Milliarden Euro beginnen zu können. Über das KiQuTG stellt der Bund keine weiteren Mittel für den investiven Ausbau der Kindertagesbetreuung zur Verfügung. Vielmehr schließt das KiQuTG den Förderzweck Investitionen in neue Kindertageseinrichtungen explizit aus. Da die Kommunen ihr Angebot der Kindertagesbetreuung weiter bedarfsgerecht ausbauen, ist die Landesregierung mit Kabinettsbeschluss vom 08.04.2019 übereingekommen, dass weitere Mittel in Höhe von einmalig 60 Millionen Euro für die investive Förderung des weiteren Ausbaus der Kindertagesbetreuung zur Verfügung gestellt werden. Vorbehaltlich entsprechender Beschlüsse zum Haushaltsplanaufstellungsverfahren 2020 werden die Mittel im Haushaltsjahr 2020 etatisiert. 1. Zu welchem Zeitpunkt rechnet die Landesregierung mit den Zahlungen des Bundes aus dem Gute-Kita-Gesetz? Ist ein interner Zeitplan vorhanden? Die Zahlungen des Bundes erfolgen über das Finanzausgleichsgesetz, das die Steuerverteilung zwischen Bund und Ländern regelt. Artikel 3 des KiQuTG ergänzt in § 1 Satz 20 des bestehenden Finanzausgleichsgesetzes eine Regelung, gemäß der sich die Verteilung zugunsten der Länder ändert, um Belastungen der Länder aus dem KiQuTG auszugleichen. Artikel 3 tritt in Kraft, sobald in allen Ländern Verträge mit dem Bund abgeschlossen wurden. Der Bundesminister der Finanzen gibt den Tag des Inkrafttretens im Bundesgesetzblatt bekannt. Der Bund hat aktuell berichtet, dass er mit dem Abschluss von Verträgen mit allen 16 Bundesländern bis Ende 2019 rechnet. Die Landesregierung geht daher davon aus, dass auch die Zahlungen des Bundes bis zum Ende des Jahres erfolgen. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. 2. Wie ist der aktuelle Stand der Verhandlungen zwischen dem Land Niedersachsen und dem Bund? Die Verhandlungen zwischen dem Land Niedersachsen und dem Bund sind abgeschlossen, die Niedersächsische Landesregierung hat dem Verhandlungsergebnis mit Kabinettsbeschluss vom 28.05.2019 zugestimmt. Herr Ministerpräsident Weil und Frau Bundesministerin Giffey werden in Gegenwart von Herrn Minister Tonne den Vertrag zur Umsetzung des KiQuTG am 11.06.2019 in Hannover unterzeichnen. 3. Welche Punkte verhandelt das Land Niedersachsen im Einzelnen, und welche Forderungen sind vom Land gestellt? Seitens des Bundes wird in den laufenden Verhandlungen mit allen Bundesländern gewährleistet, dass jedes Bundesland von den förderfähigen Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe die für sich geeigneten Maßnahmen auswählen kann. Förderfähig sind Maßnahmen dann, wenn sie zusätzlich zu den bisher eingesetzten Mitteln für die Kindertagesbetreuung eingesetzt werden, nach dem 01.01.2019 begonnen haben oder weiterentwickelt werden . Die Landesregierung hat bei der Erarbeitung und Abstimmung eines Handlungs- und Finanzierungskonzepts für Niedersachsen mit dem Bund sowohl den mit der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens getroffenen Vereinbarungen im Zuge der Einführung der vollständigen Beitragsfreiheit von Kindergartenkindern Rechnung getragen als auch die Zielsetzung verfolgt, mit den Mitteln des KiQuTG die Qualität der Kindertagesbetreuung weiterzuentwickeln . Mit Förderung durch Bundesmittel sollen in Niedersachsen von 2019 bis 2022 in folgenden Handlungsfeldern des KiQuTG Maßnahmen umgesetzt werden: – Handlungsfeld 2: einen guten Fachkraft-Kind-Schlüssel in Tageseinrichtungen sicherstellen, Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3908 3 – Handlungsfeld 3: zur Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte in der Kindertagesbetreuung beitragen, – Handlungsfeld 4: die Leitungen der Tageseinrichtungen stärken, – Handlungsfeld 8: die Kindertagespflege stärken, – Handlungsfeld 9: die Steuerung des Systems der Kindertagesbetreuung im Sinne eines miteinander abgestimmten, kohärenten und zielorientieren Zusammenwirkens des Landes sowie der Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe verbessern, – Maßnahmen nach § 2 Satz 2 KiQuTG zur Entlastung von Eltern bei den Gebühren. 4. Was sind die Folgen für das Land Niedersachsen, falls es 2019 nicht mehr zu einer Einigung mit allen Bundesländern kommt und somit keine Zahlung an das Land erfolgt? Die Ausgleichszahlungen für Niedersachsen infolge der Änderung des Finanzausgleichsgesetzes belaufen sich für 2019 auf 47,457 Millionen Euro. Sowohl im Austausch der Länder in den Gremien der JFMK als auch im Austausch der Länder mit dem Bund ergeben sich derzeit keine Anzeichen dafür, dass die Änderung des Finanzausgleichsgesetzes bis Ende 2019 nicht in Kraft treten wird. Sollten die Ausgleichszahlungen des Bundes in 2019 nicht mehr erfolgen, müsste die Landesregierung gegebenenfalls über eine Vorfinanzierung bis zur Höhe der tatsächlichen Ausgaben dieses Jahres entscheiden. 5. Vor dem Hintergrund, dass die Landesregierung in der Drucksache 18/3276 mögliche Investitionspunkte für die Gelder des Gute-Kita-Gesetzes genannt hat, aber nicht beantwortet , wofür die Landesregierung konkret die Gelder ausgeben möchte, fragen wir die Landesregierung erneut, wofür genau das Geld aus dem Gute-Kita-Gesetz verausgabt werden soll. Die Mittel in Höhe von insgesamt 526 Millionen Euro sollen für Niedersachsen bis Ende 2022 wie folgt verwendet werden: I. Qualität in Kindertageseinrichtungen Das Land möchte den örtlichen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe über eine Richtlinie insgesamt 301 Millionen Euro zur Verfügung stellen, um – den Personalschlüssel zur Förderung von Kindergartenkindern zu verbessern, – Auszubildende für das Berufsfeld der Kindertagesbetreuung zu gewinnen, als Zusatzkräfte zu vergüten und damit frühzeitig an ihren künftigen Arbeitgeber zu binden – Einrichtungsleitungen über die Einstellung von zusätzlichem Personal zu entlasten und ihre Leitungskompetenz über zielgruppenspezifische Fortbildungsangebote zu stärken. II. Qualität in der Kindertagespflege In Weiterentwicklung von erfolgreichen Förderansätzen der Ende 2020 auslaufenden Richtlinie Kindertagespflege sollen zum 01.08.2020 neue gesetzliche Grundlagen für die Professionalisierung und Qualitätsstärkung in der Kindertagespflege in Änderung des KiTaG in Kraft treten. Diese Änderung des KiTaG soll bis Ende 2022 mit Mitteln des Bundes im Umfang von 147 Millionen Euro finanziert werden. Damit werden folgende Maßnahmen für die örtlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe zukünftig dauerhaft und verlässlich gewährleistet: – Förderung der laufenden Geldleistung für Kindertagespflegepersonen in Abhängigkeit von ihrem Qualifikationsniveau, – Fort- und Weiterbildung von Kindertagespflegepersonen, Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3908 4 – pädagogische Beratung und fachliche Begleitung von Kindertagespflegepersonen. III. Beitragsfreiheit für Angebote der Kindertagespflege, die Eltern von Kindern im Kindergartenalter anstelle eines Kindergartenplatzes nachfragen Um Kinder im Kindergartenalter, die ausschließlich in Kindertagespflege betreut werden, beitragsfrei zu stellen, werden den Kommunen über eine neue Richtlinie von 2019 bis 2022 insgesamt 20 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Folgende Zielsetzungen sollen damit erreicht werden: – Verbesserung einer bedarfsgerechten Teilhabe an Angeboten der Kindertagespflege, die anstelle eines Kindergartenplatzes nachgefragt werden, unabhängig von der wirtschaftlichen Situation von Eltern, – Gleichstellung von Kindertagespflege gegenüber den seit dem 01.08.2018 beitragsfrei gestellten Kindergartenplätzen, wenn Eltern für dieses Angebot anstelle eines Kindergartenplatzes einen besonderen Bedarf geltend machen. IV. Projekt zur Verbesserung der Steuerung des Ausbaus von Kindertagesbetreuung Um die Steuerungsmöglichkeiten auf der Ebene von Trägern, örtlichen Trägern und Landesregierung für den noch benötigten quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung zu verbessern, sollen die Verfahren der örtlichen Bedarfsplanung landesweit mit dem Ziel einer Vereinheitlichung weiter entwickelt werden. Hierfür sollen Mittel in Höhe von knapp 1 Million Euro eingesetzt werden. V. Ausgleichszahlungen für die vollständige Beitragsfreiheit von Kindergartenkindern Das Land setzt die seitens des Bundes für die Erweiterung der Beitragsfreiheit gemäß § 90 SGB VIII zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von rund 57 Millionen Euro für einen Härtefallfonds ein, den Land und kommunale Spitzenverbände im Zuge der Einführung der vollständigen Beitragsfreiheit von Kindergartenkindern ab dem 01.08.2018 vereinbart hatten. 6. Für welche Maßnahmen zur Verbesserung der Kita-Qualität sollen die 60 Millionen Euro aus dem Haushaltsüberschuss 2018 genau ausgegeben werden? Wie bereits in der Vorbemerkung der Landesregierung dargestellt, sollen den Kommunen Haushaltsmittel im Umfang von 60 Millionen Euro für die investive Förderung des weiteren Ausbaus der Kindertagesbetreuung zur Verfügung gestellt werden. (Verteilt am 12.06.2019) Drucksache 18/3908 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Susanne Victoria Schütz und Sylvia Bruns (FDP) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums Wie ist der aktuelle Verhandlungsstand bei dem Gute-Kita-Gesetz?