Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/391 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Imke Byl und Julia Willie Hamburg (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung Sonderpädagogische Unterstützung an den Grundschulen im Landkreis Gifhorn Anfrage der Abgeordneten Imke Byl und Julia Willie Hamburg (GRÜNE), eingegangen am 16.01.2018 - Drs. 18/194 an die Staatskanzlei übersandt am 23.01.2018 Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung vom 21.02.2018, gezeichnet In Vertretung Gaby Willamowius Vorbemerkung der Abgeordneten Das Gelingen der gemeinsamen Beschulung von Kindern mit und ohne besonderen Unterstützungsbedarf hängt maßgeblich von der strukturellen und personellen Ausstattung der Schulen ab. Insbesondere im ländlichen Raum sind die Unterrichtsversorgung und, damit einhergehend, auch die sonderpädagogische Grundversorgung deutlich unter 100 %. Das sorgt vor Ort immer wieder für Protest und Beschwerden von Schulen, Eltern und Schülerinnen und Schülern. Eltern im Landkreis Gifhorn setzen sich vor dem Hintergrund einer nach ihrer Auffassung unzureichenden Ausstattung der Gifhorner Grundschulen für eine bessere sonderpädagogische Unterstützung ihrer Kinder insbesondere im Förderschwerpunkt Sprache ein. Vorbemerkung der Landesregierung Ziel der Landesregierung ist es, die Versorgung mit Lehrkräften landesweit nachhaltig zu sichern und gleichzeitig die Bildungsqualität zu erhöhen. Dabei ist sich die Landesregierung auch ihrer Verantwortung hinsichtlich der angemessenen Umsetzung der inklusiven Schule sowie der Sicherung der Unterrichtsversorgung an den Förderschulen bewusst. Ziel ist es, landesweit gleichwertige Bedingungen bei der sonderpädagogischen Versorgung der Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung sicherzustellen. Daher werden die vom Landtag bereitgestellten Einstellungsmöglichkeiten möglichst bedarfsgerecht auf die Schulen verteilt. Es wird insbesondere darauf geachtet, eine bedarfsgerechte Ressourcensteuerung der Lehrkräfte mit dem Lehramt für Sonderpädagogik zu gewährleisten. Die Versorgung der öffentlichen allgemeinbildenden Schulen mit Lehrkräften, die über das Lehramt für Sonderpädagogik verfügen, stellt aktuell nicht nur in Niedersachsen, sondern bundesweit eine besondere Anforderung für die Personalplanung dar. Bereits in mehreren Antworten auf Anfragen des Landtags hat das Kultusministerium deutlich gemacht, dass an den öffentlichen allgemeinbildenden Schulen ein deutlicher Bedarf an Lehrkräften mit dem Lehramt für Sonderpädagogik bzw. an Lehrkräften mit der erworbenen Zusatzqualifikation Sonderpädagogik besteht. Die Landesregierung ist bestrebt, besonders viele Einstellungen von Lehrkräften mit dieser Lehramtsbefähigung zu ermöglichen, und bietet die Weiterqualifizierung für dieses Lehramt an. In der Inklusion arbeiten Förderschullehrkräfte mit den Lehrkräften der anderen Schulformen zusammen . Die Förderschullehrkräfte werden an die Grund- und weiterführenden Schulen abgeordnet . Der Stundenumfang der Förderschullehrkräfte, mit dem die Klassen versorgt werden, richtet sich nach verschiedenen Bestimmungen: Jeder Grundschule wird rechnerisch pro Soll-Klasse eine Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/391 2 sonderpädagogische Grundversorgung in der Höhe von zwei Stunden zugewiesen. Die Gesamtzahl dieser Stunden kann in der Schule je nach Schwerpunktsetzung sinnvoll aufgeteilt werden. Die sonderpädagogische Grundversorgung dient dazu, präventive Förderung anzubieten und Schülerinnen und Schüler mit den sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfen Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung zu fördern. Klassen, in denen Schülerinnen und Schüler mit einem anderen festgestellten Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung sind, werden weitere Stunden zugewiesen. Wie viele Stunden zugewiesen werden, ist abhängig von der Anzahl der Schülerinnen und Schüler sowie von der Art des Unterstützungsbedarfs. In den weiterführenden Schulen gilt für alle Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung das Prinzip der individuellen Zuweisung. Dabei ist die Anzahl der zugewiesenen Stunden jeweils abhängig von der Art des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung. 1. Wie viele Lehrerstunden stehen den Grundschulen im Landkreis Gifhorn insgesamt als sonderpädagogische Grundversorgung zu (bitte auflisten nach Schulen)? Die nachfolgende Tabelle stellt aus den Daten der statistischen Erhebung zur Unterrichtsversorgung an den allgemeinbildenden Schulen in Niedersachsen zum Stichtag 17.08.2017 den Zusatzbedarf für die sonderpädagogische Grundversorgung sowie die entsprechende Versorgung mit Lehrkräften mit dem/ohne das Lehramt Sonderpädagogik an den Grundschulen im Landkreis Gifhorn dar. Weiterhin werden die sonderpädagogischen Fachrichtungen der Förderschullehrkräfte ausgewiesen. Sonderpädagogische Grundversorgung an den GS im LK Gifhorn* Schule SOLL- Klassen SOLL Zusatzbedarf Schlüssel 450 IST Lehrerstd . Lehrkräfte (LK) LK SOP LK GHR Fachrich - tung Std. SGV SGV Stichtag * GS Rötgesbüttel 8 16 11 1 1 - LE GS Isenbüttel 13 26 16 1 1 - LE GS Wasbüttel 5 10 5 1 1 - SR GS Parsau 6 12 11 1 1 - LE GS Calberlah 10 20 13 2 2 - SR GS Hillerse 6 12 9 1 1 - GS Ehra-Lessien 3 6 6 1 1 - SR GS Michael Ende 12 24 23 2 2 - GE/LE GS Gebrüder Grimm 13 26 22,5 2 - 2 - GS Jembke 8 16 14 1 - 1 - GS Adam Riese 16 32 23,5 2 1 1 LE GS Weyhausen 7 14 10 1 1 - ES GS Mühlenberg 4 8 4,5 1 1 - ES GS Isetal 4 8 7 1 1 - LE GS Ribbesbüttel 5 10 0 - - - - GS M. und R. Rettich 8 16 10 1 1 - SR GS Sprakensehl 2 4 2 1 1 - LE GS Waldschl. Tülau-Voitze 4 8 2 1 1 - LE GS Schwülper 14 28 20,5 2 2 - LE GS Radenbeck 4 8 6 1 1 - SR GS Am Lerchenberg 13 26 25,5 3 3 - LE/SR GS Adenbüttel 8 16 7,5 1 1 - SR GS Brome 8 16 11 1 1 - LE GS Wilhelm Busch 8 16 5 2 2 - SR GS Albert Schweitzer 12 24 18,5 2 2 - SR GS Astrid Lindgren 6 12 4 1 1 - SR Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/391 3 Sonderpädagogische Grundversorgung an den GS im LK Gifhorn* Schule SOLL- Klassen SOLL Zusatzbedarf Schlüssel 450 IST Lehrerstd . Lehrkräfte (LK) LK SOP LK GHR Fachrich - tung Std. SGV SGV Stichtag * GS Regenbogenschule 8 16 16 2 2 - LE GS Karl Soehle 12 12 11 2 2 - LE/SR GS Leiferde 9 18 14 2 2 - LE/SR GS am Zellberg 14 28 17 2 2 - LE/SR GS Meinersen 16 32 20 2 2 - LE GS Aller Oker 11 22 7,5 1 1 - GE GS Kunterbunt 1 2 0 LK in EZ** - - - GS Wahrenholz 8 16 9 2 2 - LE/SR GOBS Wittingen 10 20 20 3 1 2 LE GS Knesebeck 6 12 12 2 1 1 KME GS Rühen 12 24 24 2 2 - SR GS Hermann Löns 6 12 10 1 1 - LE GS Findorff 9 18 18 2 1 1 LE GS Sassenburg 9 18 11 1 1 - LE * Stichtag: 17.08.2017 ** Elternzeit 2. Wie vie le d ies e r Lehre rs tunden im Rahmen der s onderpädagogis chen Grundvers orgung s ind an den Grunds chulen im Landkre is Gifhorn durch Lehrkrä fte bes e tzt (b itte auflis ten nach Schulen und Lehrkrä ften mit oder ohne S tud ium der Sonderpädagogik, Förders chwerpunkt und anderen Zus a tzqua lifika tionen)? Es wird auf die Tabelle „Sonderpädagogische Unterstützung an den Grundschulen im Landkreis Gifhorn“ zur Beantwortung der Frage 1 verwiesen. Weitergehend kann festgestellt werden, dass Grundschulen Stunden der sonderpädagogischen Grundversorgung, die nicht durch Förderschullehrkräfte abgedeckt werden können, mit Stunden von eigenen Lehrkräften ausgleichen können. Dies gilt insbesondere für Schulen, deren Versorgung bei 100 % oder besser liegt. 3. Wie will d ie Landes reg ie rung da für s orgen , das s den Schulen im Landkre is Gifhorn s o vie le Lehrkrä fte zur Verfügung s tehen , das s damit ih r Bedarf an s onderpädagogis cher Grundvers orgung ins bes ondere im Bere ich des Förde rs chwerpunktes Sprache abgedeckt werden kann? Innerhalb der sonderpädagogischen Grundversorgung wird nicht unterschieden, wie viele Stunden für die einzelnen Förderschwerpunkte und für die Prävention zu vergeben sind. Den Grundschulen wird der Spielraum gegeben, wie sie die ihnen zur Verfügung stehenden Stunden einsetzen. Hierzu wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen. Gleichwohl ist es Anliegen der Niedersächsischen Landesschulbehörde (NLSchB), den Bedarf der Schulen zu erkennen und ihm durch den gezielten Einsatz von Förderschullehrkräften mit dem Lehramt für Sonderpädagogik zu begegnen. Dies gilt für den Förderschwerpunkt Sprache wie auch für alle anderen Förderschwerpunkte. Für eine langfristige Perspektive hat das Land über die bereits genannten Maßnahmen hinaus bereits 2014 die Erhöhung der Studienplatzkapazitäten initiiert: Mit den Universitäten Oldenburg und Hannover hat das Ministerium für Wissenschaft und Kultur in den Zielvereinbarungen 2014 bis 2018 vereinbart, die Studienplatzkapazitäten im Bereich Sonderpädagogik auszubauen. Im Referenzsemester WS 2012/2013 standen in Oldenburg 126 Studien- Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/391 4 anfängerplätze und in Hannover 170 Studienanfängerplätze in den lehramtsorientierten Bachelorstudiengängen der Sonderpädagogik zur Verfügung. In den Masterstudiengängen für das Lehramt für Sonderpädagogik gab es 104 Masterplätze in Oldenburg, 86 Masterplätze in Hannover. Mit dem vereinbarten Ausbau steigen die Studienplatzkapazitäten im Bereich Sonderpädagogik an beiden Universitäten bis 2018 auf jeweils 230 Bachelorstudienplätze und 200 Masterstudienplätze an. Die Universität Hannover wird zusätzlich zu den derzeit angebotenen sonderpädagogischen Fachrichtungen für Beeinträchtigungen der emotionalen und sozialen Entwicklung, des schulischen Lernens und der Sprache und des Sprechens zukünftig auch die sonderpädagogische Fachrichtung bei Beeinträchtigungen der geistigen Entwicklung anbieten. Die Universität Oldenburg wird zusätzlich zu den derzeit angebotenen sonderpädagogischen Fachrichtungen für Beeinträchtigungen der emotionalen und sozialen Entwicklung, des schulischen Lernens, der körperlichen und motorischen Entwicklung und der geistigen Entwicklung zukünftig auch die sonderpädagogische Fachrichtung bei Beeinträchtigung der Sprache und des Sprechens anbieten. Mit den ab 2020 erstmals voll aufgewachsenen Bachelorabsolventenkohorten werden ab diesem Jahr vermutlich etwa 400 Studierende jährlich den Masterstudiengang Lehramt für Sonderpädagogik aufnehmen. Im Zuge des geplanten Ausbaus sollen in Hannover sechs und in Oldenburg neun neue Professuren mit den entsprechenden Mitarbeiterstellen und der entsprechenden Ausstattung geschaffen werden. Zusammen mit den jeweils sechs bereits bestehenden Professuren an den beiden Universitäten wird es dann in Niedersachsen 27 Sonderpädagogikprofessuren geben. (Verteilt am 27.02.2018) Drucksache 18/391 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Imke Byl und Julia Willie Hamburg (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums Sonderpädagogische Unterstützung an den Grundschulen im Landkreis Gifhorn