Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3926 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Hillgriet Eilers (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung Arbeitet das Land an einer Neuordnung für das Nordseewerke-Gelände? Anfrage der Abgeordneten Hillgriet Eilers (FDP), eingegangen am 03.05.2019 - Drs. 18/3629 an die Staatskanzlei übersandt am 07.05.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung vom 12.06.2019 Vorbemerkung der Abgeordneten „Land arbeitet an Neuordnung für das Nordseewerke-Gelände“ hieß es am 2. April 2019 in der Emder Zeitung. Weiter hieß es: „So nah dran sei man noch nie gewesen, das Gelände der Nordseewerke wieder in andere Eigentumsverhältnisse zu bringen, als es jetzt der Fall ist. Das bestätigte der Emder Landtagsabgeordnete Matthias Arends (SPD). `Die jetzige Situation, bei der ein einziger Mitarbeiter eines Vorbesitzers die Hand auf das gesamte Gelände hat und damit Millionen verdient, ist hoch unbefriedigend. Das sehen nicht nur die Emder so, sondern auch die Staatskanzlei in Hannover´, sagte Arends in einem Gespräch mit der Emder Zeitung. Ministerpräsident Stephan Weil sei mit eingebunden. Arends: ‚Es gibt mehrere Kaufinteressenten. Es ist nicht so, dass nur das Land als Käufer infrage käme.‘ Einer der Kaufwilligen komme aus der Werftbranche. Arends: `Es ist aber keiner aus der Region.´ Seine Zuversicht, dass DSD-Steel nicht auf Dauer Eigner der rund 55 h großen Fläche bleibt, nährt Arends aus seinen Gesprächen mit der Staatskanzlei. Auch habe Weil ihm gegenüber deutlich gemacht, dass er das Werftgelände als ‚Teil der Seele Emdens‘ ansehe : `So eine sehr emotionale Äußerung gab es zuvor noch nie“ (Emder Zeitung, 02.04.2019). In der Drucksache 18/3390 beschreibt die Landesregierung am Beispiel der Elsflether Werft die Konsequenzen, die eine vorzeitige Preisgabe von schutzwürdigen Interessen Dritter haben kann. Hierzu zählen alle unternehmensbezogenen Tatsachen, Umstände und Vorgänge, „die nicht offenkundig , sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat“ (Drucksache 18/3390). Weiter führt die Landesregierung aus: „Der Umstand, dass mit einem konkreten Unternehmen als potenziellem Investor Gespräche geführt wurden, stellt ein Betriebs- bzw. Geschäftsgeheimnis des jeweiligen Unternehmens dar. Denn Investitionsentscheidungen und -vorbereitungen von Unternehmen betreffen den Kernbereich der Unternehmensstrategien, in die die Landesregierung nicht eingebunden ist: Diese Entscheidungen haben u. a. Auswirkungen auf Art und Umfang der wirtschaftlichen Tätigkeiten des Unternehmens, auf die Beziehungen zu anderen Marktteilnehmern und auf die Erträge des Unternehmens . Wird eine Investitionsentscheidung oder -absicht bekannt, kann dies erhebliche Nachteile nach sich ziehen, etwa in den Beziehungen mit Kunden, Geschäftspartnern, Lieferanten, Banken und zu Wettbewerbern. Vorzeitig bekannt gewordene Investitionsabsichten können überdies den Erfolg der beabsichtigten Investition selbst gefährden. Da Rückschlüsse auf Namen potenzieller Investoren möglich sind, kann im Rahmen einer öffentlichen Drucksache auch die Frage nach dem Zeitpunkt etwaiger Gespräche nicht beantwortet werden. … Eine Unterrichtung des gesamten Unterausschusses - auch in vertraulicher Sitzung - ist auch in Anbetracht des Verfassungsrangs der parlamentarischen Informationsrechts der Abgeordneten wegen der überragenden Bedeutung der hier betroffenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse in diesem konkreten Fall nicht möglich. Die Information über Namen potenzieller Investoren berühren sensibelste Unternehmensentscheidungen , bereits eine Kenntniserlangung dritter, unternehmensfremder Personen hiervon oder sogar ein öffentliches Bekanntwerden können schwere Nachteile für das betreffende Unternehmen nach sich Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3926 2 ziehen, vgl. oben“ (ebenda). Und weiter: „Um (…) keine vollständige Informationssperre zu bewirken , bietet die Landesregierung eine Information im Wege des sogenannten Vorsitzendenverfahrens an, auch zur weiteren Erläuterung der Zurückhaltung der begehrten Information.“ Der Abgeordnete Arends ist derzeit weder Vorsitzender noch stellvertretender Vorsitzender eines Landtagsausschusses. Vorbemerkung der Landesregierung Die Beantwortung bezieht sich auf die aktuelle Landesregierung (ab 22.11.2017). 1. Ist es zutreffend, dass die Landesregierung an der Neuordnung der Eigentumsverhältnisse des Nordseewerke-Geländes arbeitet? Derzeit arbeitet die Landesregierung nicht an der Neuordnung der Eigentumsverhältnisse des Nordseewerke-Geländes. 2. Falls ja, wer ist seit wann und auf welche Art und Weise mit der „Neuordnung für das Nordseewerke-Gelände“ beschäftigt? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 3. Wer hat wann und wie oft mit welchen Personen und Firmen über die „Neuordnung für das Nordseewerke-Gelände“ gesprochen und verhandelt? Herr Ministerpräsident Weil hat in der Angelegenheit zwei Gesprächstermine wahrgenommen. Zum einen handelt es sich um ein Gespräch am 08.02.2019 mit einem Interessenten, der zwischenzeitlich von seinem Ansinnen, Teile des in Rede stehenden Areals zu erwerben, zurückgetreten ist. Aufgrund der schutzwürdigen Interessen dieses Interessenten können hierzu gemäß Artikel 24 Abs. 3 der Niedersächsischen Verfassung (NV) in öffentlicher Drucksache keine näheren Angaben gemacht werden. Der Umstand, dass mit einem konkreten Unternehmen als potenziellem Investor Gespräche geführt wurden, stellt ein Betriebs- bzw. Geschäftsgeheimnis des jeweiligen Unternehmens dar. Denn Investitionsentscheidungen und -vorbereitungen von Unternehmen betreffen den Kernbereich der Unternehmensstrategien, in die die Landesregierung nicht eingebunden ist. Diese Entscheidungen haben u. a. Auswirkungen auf Art und Umfang der wirtschaftlichen Tätigkeiten des Unternehmens, auf die Beziehungen zu anderen Marktteilnehmern und auf die Erträge des Unternehmens . Zudem würde das Bekanntwerden schon einzelner Namen interessierter Investoren aus Gesprächen der Landesregierung die wirtschaftspolitische Handlungsfähigkeit der Landesregierung - und damit die Funktionsfähigkeit der Landesregierung sowie das Staatswohl - erheblich beeinträchtigen , zumal etwaige zukünftige Interessenten nicht durch die Befürchtung, ihr Interesse würde veröffentlicht, von Kontaktaufnahmen mit der Landesregierung abgeschreckt werden sollen. Nach alldem liegt ein in Artikel 24 Abs. 3 NV anerkannter Grund für die Nichtpreisgabe der Identität vor. Um dem parlamentarischen Informationsrecht angemessen Rechnung zu tragen, bietet die Landesregierung an, auf Wunsch dem Unterausschuss „Häfen und Schifffahrt“ des Ausschusses für Wirtschaft , Arbeit, Verkehr und Digitalisierung in vertraulicher Sitzung zu berichten. Zum anderen hat Herr Ministerpräsident Weil gemeinsam mit Herrn Abgeordneten Arends am 27.03.2019 ein Gespräch mit Herrn Stellamanns, Berater der damaligen Fosen Nordseewerke GmbH, geführt. Am 08.02.2019 hat Minister Dr. Althusmann auf Wunsch von Herrn Abgeordneten Ahrens mit Arbeitnehmervertretern der damaligen Fosen Nordseewerke sowie Vertretern der IG Metall ein Gespräch geführt. Zu diesem Gespräch wurden ebenfalls die Abgeordneten Thiele, Modder, Eilers und Janssen-Kucz eingeladen. Herr Minister Dr. Althusmann informierte die Teilnehmer in diesem Gespräch über mögliche Verwertungsoptionen des Geländes. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3926 3 Herr Staatssekretär Dr. Lindner hat am 15.02.2019 mit möglichen Interessenten gesprochen. Am 05.04.2019 hat ein Gesprächspartner Herrn Staatssekretär Dr. Lindner telefonisch mitgeteilt, dass er sein Interesse an den Liegenschaften nicht weiterverfolgt. 4. Inwiefern war Ministerpräsident Weil indirekt oder direkt mit der „Neuordnung für das Nordseewerke-Gelände“ befasst bzw. befasst? Es wird auf die ersten beiden Absätze der Antwort zu Frage 3 verwiesen. 5. Welche Funktion hat die Staatskanzlei bei der Neuordnung der Eigentumsverhältnisse des Nordseewerke-Geländes übernommen? Über die in der Antwort zu Frage 3 genannten Gespräche hinaus hat die Staatskanzlei keine Funktion bei der Neuordnung der Eigentumsverhältnisse des Nordseewerke-Geländes übernommen. 6. Steht die Staatskanzlei bezüglich der Neuordnung der Eigentumsverhältnisse des Nordseewerke-Geländes mit dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung im Kontakt oder regelmäßigen Austausch? Die Staatskanzlei steht in der Angelegenheit in regelmäßigem Austausch mit dem fachlich zuständigen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung (MW). 7. Falls ja, wie gestaltet sich der Prozess zwischen dem MW und der Staatskanzlei, und wer hat die Federführung? Das fachlich zuständige Ressort MW hat bei der Bearbeitung die Federführung. Die Zusammenarbeit erfolgt im Rahmen der in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Landesregierung und der Ministerien in Niedersachsen (GGO) geregelten Abläufe. 8. Ist die Staatskanzlei - und wenn ja aus welchem Grund - zuständig für die Neuordnung der Eigentumsverhältnisse des Nordseewerke-Geländes in Emden? Die Staatskanzlei unterstützt den Ministerpräsidenten für alle Politikfelder bei der Erfüllung seiner Aufgaben (Artikel 37 Abs. 1 NV i. V. m. § 4 Abs. 1 Satz 1 GGO). Eine darüber hinausgehende eigene oder übergeordnete Zuständigkeit der Staatskanzlei für die Neuordnung der Eigentumsverhältnisse besteht nicht. 9. Welche Maßnahmen und Folgehandlungen leitet die Landesregierung aus der Äußerung , dass das Werftgelände „Teil der Seele Emdens“ sei, ab? Die Landesregierung begleitet Maßnahmen, die den Werftstandort Emden unterstützen. 10. Wie sind die bisherigen Verhandlungen verlaufen, und gibt es Zwischenergebnisse? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 11. Hatte die Berichterstattung der Emder Zeitung, auf die in dieser Anfrage Bezug genommen wird, Einfluss auf bisherige Gespräche oder Verhandlungen und falls ja, welchen ? Nein. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3926 4 12. Welchen finanziellen Beitrag bzw. welche Unterstützung will das Land bei der „Neuordnung für das Nordseewerke-Gelände“ leisten? Da die Landesregierung derzeit nicht an der „Neuordnung für das Nordseewerk-Gelände“ arbeitet, gibt es hierzu keine Überlegungen. 13. Plant oder erwägt die Landesregierung im Rahmen der „Neuordnung für das Nordseewerke -Gelände“ die Bereitstellung von Landesbürgschaften? Die Frage steht in Zusammenhang mit einem Verfahren, das auf der Grundlage des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) abgewickelt wird. Nach § 30 VwVfG haben die Verfahrensbeteiligten Anspruch auf die Wahrung ihrer „Geheimnisse“, insbesondere der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse . Deren unbefugte Offenbarung wird strafrechtlich sanktioniert. Da die Antworten auf Kleine Anfragen Bestandteil von Landtagsdrucksachen werden (§ 19 Abs. 1 GO LT), die „jede Person … beim Landtag einsehen“ kann (§ 19 Abs. 3 GO LT), würden die o. g. „Geheimnisse“ auf diesem Wege für jedermann zugänglich. Die Frage kann deshalb nicht in diesem Rahmen beantwortet werden. Die Landesregierung ist aber selbstverständlich jederzeit bereit, auf Wunsch den Ausschuss für Haushalt und Finanzen in vertraulicher Sitzung über Bürgschaftsengagements des Landes zu unterrichten. 14. Zieht die Landesregierung für sich den zeitweiligen oder dauerhaften Erwerb des Werftgeländes in Emden in Erwägung? Es wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen. 15. Stand das Werftgelände jemals im Eigentum der Stadt Emden und, wenn ja, wann hat die Stadt Emden das Eigentum an nicht-öffentliche Dritte veräußert? Das Werftgelände ist eingetragen im Grundbuch von Emden, Blatt 15869, und besteht aus den Flurstücken 39, 40, 43/1, 88/6, 36/8, 36/16, 41/6 und 61/53 der Flur 1 in der Gemarkung Emden. Zum Zeitpunkt der Übertragung auf das jetzt einsehbare Grundbuchblatt am 23.02.2010 war die TKMS Blohm + Voss Nordseewerke GmbH, seit dem 13.09.2010 die SIAG Nordseewerke Grundstücksgesellschaft mbH und seit dem 27.05.2013 zuletzt die DSD Nordseewerke Holding GmbH als Eigentümerin eingetragen. Über eine vergangene Eigentümerstellung der Stadt Emden, des Landes oder der öffentlichen Hand ist der Landesregierung nichts bekannt. Aus Sicht der Landesregierung ist es daher nicht geboten, beim zuständigen Grundbuchamt vor Ort Einsicht in die historischen Grundbuchakten zu beantragen, um die konkreten Eigentümer der Zeit vor 2010 in Erfahrung zu bringen und damit den dargestellten Kenntnisstand über das Grundbuch zu bestätigen, dass die öffentliche Hand zu keiner Zeit Eigentümer des Werftgeländes war. Ob die „Kleine Anfrage“ überhaupt ein erforderliches „berechtigtes Interesse“ darstellt, um eine solche Einsicht gewährt zu bekommen, steht in der Entscheidungsbefugnis des örtlichen Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Grundbuchamtes beim Amtsgericht Emden (§§ 12, 12c GBO). 16. Ab und bis wann war das Werftgelände gegebenenfalls schon einmal im Eigentum des Landes Niedersachsen? Es wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen. 17. War das Werftgelände jemals im Besitz oder im Eigentum der öffentlichen Hand und falls ja, beim wem und in welchem Zeitraum? Es wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3926 5 18. War das Werftgelände bisher ausschließlich in nicht-öffentlichen Eigentumsverhältnissen und, falls ja, wie bewertet die Landesregierung diesen Umstand aus wirtschaftspolitischer Sicht? Zu den Eigentumsverhältnissen liegen der Landesregierung keine gesicherten Erkenntnisse vor (siehe Antwort zu Frage 15). Insofern kann die Landesregierung hierzu keine Bewertung abgeben. 19. Zu welchem Zeitpunkt hätte die öffentliche Hand auf welcher Rechtsgrundlage das Gelände der Nordseewerke erwerben können, sollen oder müssen (bitte mit Begründung)? Diese Frage wird dahin gehend verstanden, zu welchem Zeitpunkt ein Anspruch der öffentlichen Hand auf Erwerb (z. B. im Rahmen eines Vorkaufsrechts) oder eine Verpflichtung der öffentlichen Hand zum Erwerb bestanden habe. Nach Kenntnis der Landesregierung bestanden keine Ansprüche oder Verpflichtungen der öffentlichen Hand den Erwerb des Geländes betreffend. 20. Macht sich die Landesregierung das Ziel, „das Gelände der Nordseewerke wieder in andere Eigentumsverhältnisse zu bringen“ (Emder Zeitung, 02.04.2019) zu eigen, und, falls ja, was umfasst dieses Ziel und was verbindet die Landesregierung damit für die Zukunft der Werft und der Stadt Emden? Nein. 21. Steht oder stand die Landesregierung mit einzelnen oder mehreren Abgeordneten des Landtages im Informationsaustausch bezüglich Investitions- oder Kaufinteressen für das Werftgelände in Emden, und, falls ja, mit wem, wann, wie und wie oft? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 22. Zu welchen Zeitpunkten hat die Landesregierung den Abgeordneten Arends über potenzielle Investoren für das Werftgelände in Emden informiert? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 23. Für den Fall, dass sich die Landesregierung nicht mit dem Abgeordneten Arends über potenzielle Investoren für den Werftstandort Emden im Austausch befindet: Wie erklärt sich die Landesregierung die Zuversicht des Abgeordneten Arends, die sich gemäß seinen Aussagen aus seinen Gesprächen mit der Staatskanzlei nährt? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 24. Ist die Landesregierung in diesem Fall von den eigenen Grundsätzen, wie in der Drucksache 18/3390 formuliert, und den gesetzlichen Vorgaben im Umgang mit Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen abgewichen, und, wenn ja warum? Nein. Betrifft eine Information Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, müssen der Schutz dieser Geheimnisse und das parlamentarische Informationsrecht in einen angemessenen Ausgleich gebracht werden. Beiden Rechten von Verfassungsrang soll nach der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung dabei möglichst weitgehend Geltung verschafft werden. Dies kann in geeigneten Fällen durch eine je nach Einzelfall zu bemessende Begrenzung des informierten Personenkreises erreicht werden. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3926 6 25. In welcher Funktion wurde der Abgeordnete Arends gegebenenfalls durch die Landesregierung über konkrete unternehmerische Absichten bezüglich des Werftgeländes in Emden informiert, wenn das sogenannte Vorsitzendenverfahren nicht zum Tragen kommt? Die Abgeordneten Modder, Eilers, Janssen-Kucz, Arends und Thiele haben als Abgeordnete der Region gegenüber der Landesregierung Interesse an einer Information über die weitere Entwicklung der Werft signalisiert. In dieser Funktion wurden die Abgeordneten informiert bzw. zu Gesprächen eingeladen, z. B. nachweislich per E-Mail zu dem Gespräch am 08.02.2019 (siehe Antwort zu Frage 3). 26. Welche Art von Informationspolitik verfolgt und betreibt die Landesregierung gegenüber den Abgeordneten des Landtages vor dem Hintergrund der Gleichbehandlung? Die Landesregierung informiert die Abgeordneten des Landtags. Sofern Abgeordnete zu speziellen Sachverhalten um Auskunft bitten, werden diese Anfragen im Rahmen des geltenden Rechts und der bestehenden Möglichkeiten schnellstmöglich beantwortet, unabhängig davon, ob sie als persönliches Abgeordnetenschreiben, parlamentarische Anfrage oder in anderer Form an die Landesregierung adressiert werden. 27. Welche Abgeordneten des Landtages erhalten konkrete oder sensible Informationen mit überragender Bedeutung, z. B. über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die so sensibel sind, dass sie auch nicht in einer vertraulichen Ausschusssitzung erörtert werden können? Die Landesregierung informiert bei besonders sensiblen Informationen den Landtag im Rahmen der geltenden rechtlichen Bestimmungen unter Beachtung der dazu ergangenen Rechtsprechung (siehe Antwort zu Frage 24). 28. Gibt es in Bezug auf das parlamentarische Informationsrecht der Abgeordneten Unterschiede , und, falls ja, welche und auf welcher Rechtsgrundlage? Es wird auf die Antwort zu Frage 26 verwiesen. 29. Hat sich die Landesregierung mit dem Abgeordneten Arends bezüglich der Berichterstattung „Land arbeitet an Neuordnung für das Nordseewerke-Gelände“ in der Emder Zeitung nachträglich ins Benehmen gesetzt? Nein. 30. Wie geht es mit potenziellen Investoren oder dem Land als Käufer für das Werftgelände in Emden weiter? Derzeit finden unter Beteiligung der Landesregierung keine Gespräche zum Kauf des Werftgeländes in Emden statt. (Verteilt am 14.06.2019) Drucksache 18/3926 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Hillgriet Eilers (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung Arbeitet das Land an einer Neuordnung für das Nordseewerke-Gelände?