Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3927 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Peer Lilienthal (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz namens der Landesregierung Gefahrstoffe auf einem Schulhof, was weiß die Landesregierung? Anfrage des Abgeordneten Peer Lilienthal (AfD), eingegangen am 17.05.2019 - Drs. 18/3784 an die Staatskanzlei übersandt am 21.05.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 12.06.2019 Vorbemerkung des Abgeordneten Die HAZ vom 16. Mai 2019 berichtet in ihrer Regionalbeilage „Calenberger Zeitung“ darüber, dass auf dem Schulhof der Wilhelm-Busch-Schule in Barsinghausen, Ortsteil Hohenbostel, gefährlicher Abfall gefunden worden sei. Die Stadt Barsinghausen habe daraufhin den Schulhof gesperrt. Nach dem Bericht sollen teerhaltiger Asphalt und darunter polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe gefunden worden sein. Vorbemerkung der Landesregierung Auf dem Schulhof der Wilhelm-Busch-Schule in Barsinghausen ist die geschlossene Asphaltdecke in einigen Teilbereichen durch Nutzung, Frostaufbrüche und andere Witterungseinflüsse stark gealtert und brüchig geworden. Unter anderem aus diesem Grund beabsichtigt die Stadt Barsinghausen , den Schulhof zu sanieren. Für die Ausschreibung der Sanierungsarbeiten ist eine Abfallanalyse des gesamten Probenmaterials, inklusive Asphaltbrocken, notwendig. Aufgrund der Ergebnisse der Abfallanalyse ist im vorliegenden Fall auch eine Gefährdungsabschätzung nach bodenschutzrechtlichen Kriterien notwendig. Für den Wirkungspfad Boden-Mensch ist dabei die Feinfraktion (< 2 mm) zu untersuchen, die jedoch nur einen kleinen Anteil an der Gesamtprobe ausmacht. Zur Beurteilung des inhalativen Aufnahmepfades sind die obersten 2 cm und für den oralen und dermalen Pfad die obersten 10 cm zu analysieren. 1. Treffen die Darstellungen der HAZ, wie oben beschrieben, zu? Der Sachverhalt ist verkürzt dargestellt. Die zur Durchführung einer abfallrechtlichen Deklarationsanalytik entnommenen und untersuchten Gesamtproben des Asphalts und der unterlagernden Schotterschicht ergaben erhöhte Gehalte an polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK). Diese liegen zwar über den Prüfwerten der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung. Aber daraus lässt sich nur die Vermutung ableiten, dass auch in der relevanten Feinfraktion im oberflächennahen Bereich Überschreitungen möglich sein können. Eine gesicherte Aussage für eine bodenschutzrechtliche Gefahrenbeurteilung ist auf dieser Grundlage jedoch nicht möglich. Laut Stellungnahme der zuständigen Behörde sollen kurzfristig Proben nach den Anforderungen der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung entnommen und untersucht werden, um eine Gefahrenbeurteilung durchzuführen. Die zuständige Behörde berichtet weiter, dass der Boden unter der Schotterschicht die Prüfwerte der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung für Kinderspielflächen einhält. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3927 2 2. Welche Gefahr für Mensch und Umwelt geht von teerhaltigem Asphalt und polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen aus? Welche Gefahr geht von den gefundenen Stoffen aus? PAK sind krebserregend, können das Erbgut verändern und haben fortpflanzungsgefährdende Eigenschaften . Sie können in der Umwelt schlecht abgebaut werden und reichern sich in Organismen an. Da sie jedoch wenig mobil sind, ist ihre Bioverfügbarkeit in der Umwelt sehr gering. Von teerhaltigen Asphaltdecken geht zunächst keine Gefahr aus, weil die enthaltenen PAK in der Asphaltschicht gebunden und dadurch nicht mobil sind. Daher gibt es für Asphaltdecken auch kein Sanierungsgebot. Erst wenn die Asphaltdecke im Rahmen einer Baumaßnahme aufgebrochen wird und sich Asphaltbruchstücke mit den darunter liegenden Schichten vermischen können, kann eine Gefahr für den Menschen und die Umwelt entstehen. Allerdings ist eine Gefährdung nur bei direktem Kontakt, z. B. durch Schlucken oder Inhalieren von Stäuben, gegeben, da PAK nicht in die Luft ausdünsten. Zur bodenschutzrechtlichen Gefahrenbeurteilung sind Proben nach bodenschutzrechtlichen Kriterien zu entnehmen und zu analysieren (siehe auch Antwort zu Frage 1, 2. Absatz). 3. Aus welchem Anlass wurde der Boden auf dem Gelände der Wilhelm-Busch-Schule untersucht ? Siehe Vorbemerkung. 4. Werden die Böden anderer Schulgelände in Niedersachsen ebenfalls untersucht? Nein. 5. Wie muss mit den gefundenen Gefahrstoffen weiter verfahren werden? Welche Rechtsquellen sind maßgebend? Die aufgebrochene Asphaltdecke sowie die darunter verbaute Schotterschicht müssen untersucht und gegebenenfalls im Rahmen des Abfallrechts entsorgt werden. Bezüglich der Gefährdungsabschätzung für den Pfad Boden-Mensch müssen Bodenproben aus dem entsprechenden Bodenhorizont (siehe Vorbemerkung) analysiert werden. Hier gelten die bodenschutzrechtlichen Anforderungen des Bundes-Bodenschutzgesetzes und der Bundes-Bodenschutz - und Altlastenverordnung. 6. Werden die Stoffe abtransportiert? Wenn ja, wohin? Sobald mit den Arbeiten begonnen wird, wird der Aushub fachgerecht entsorgt werden. Eine genaue Aussage zum Entsorger und zum Entsorgungsort kann erst dann getroffen werden, wenn die Ausschreibung und die Beauftragung stattgefunden haben. (Verteilt am 14.06.2019) Drucksache 18/3927 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Peer Lilienthal (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz Gefahrstoffe auf einem Schulhof, was weiß die Landesregierung?