Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3963 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Anja Piel (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung namens der Landesregierung Was unternimmt die Landesregierung, um Kinder und Jugendliche in Niedersachsen vor sexualisierter Gewalt zu schützen? Anfrage der Abgeordneten Anja Piel (GRÜNE), eingegangen am 06.05.2019 - Drs. 18/3694 an die Staatskanzlei übersandt am 10.05.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung namens der Landesregierung vom 14.06.2019 Vorbemerkung der Abgeordneten Im Jahr 2017 wurden in Niedersachsen laut BKA-Bericht 1129 Menschen sexuell genötigt oder vergewaltigt. Der Missbrauchsskandal in Lügde zeigt, dass sexualisierte Gewalt ein Problem darstellt . Gerade Kinder und Jugendliche müssen vor solchen Taten geschützt werden. 10 % des sexuellen Missbrauchs passiert schon vor dem 6. und 30 % zwischen dem 7. und 10. Lebensjahr . Sexualisierte Gewalt passiert zu 50 % im familiären Nahbereich, zu 25 % in der eigenen Familie. Nur die restlichen 25 % der dokumentierten und zur Anzeige gebrachten Fälle sind auf Fremde zurückzuführen. Vorbemerkung der Landesregierung Für das Land Niedersachsen hat es hohe Priorität, für alle hier lebenden Kinder und Jugendlichen sehr gute Lebensbedingungen zu schaffen und ihnen optimale Entwicklungsmöglichkeiten zu bieten . Das Land Niedersachsen ist sehr bestrebt, Kinder und Jugendliche wirksam und effektiv vor Misshandlung, Vernachlässigung und Gewalt jeglicher Form zu schützen. Bei Gewalterfahrungen sollen betroffene Kinder und Jugendliche kurzfristig eine leicht zugängliche, gut erreichbare und kompetente Beratung erhalten können. Das Land Niedersachsen hat in den vergangenen 30 Jahren mit spezialisierten Beratungsstellen ein landesweit sehr effektives Hilfesystem etabliert, das im Fall von sexualisierter Gewalt von betroffenen Kindern und Jugendlichen in Anspruch genommen werden kann. Bereits seit vielen Jahren gibt es neben den Jugendämtern landesweit spezialisierte Beratungsund Anlaufstellen, an die sich Betroffene wenden können. Wir nehmen die erschütternden Missbrauchsfälle in Lügde zum Anlass, um mit den zentralen Akteuren im Kinderschutz aus den aktuellen Erfahrungen verbesserte Handlungsstrategien zu entwickeln. Im Fokus steht dabei insbesondere , mögliche Lücken im Kinderschutz zu identifizieren und zu schließen, interdisziplinäres Vorgehen weiter zu befördern und die Aufmerksamkeit für kindeswohlgefährdende Lebensbedingungen von Kindern zu erhöhen. Ab Mitte Juni 2019 eröffnet das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung eine Informationsoffensive „Kinderschutz geht alle an!“. Weitere Handlungsschritte zum wirksamen Schutz von Kindern - insbesondere vor sexualisierter Gewalt - werden in ressortübergreifender Abstimmung festgelegt. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3963 2 1. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um Kinder und Jugendliche vor sexualisierter Gewalt zu schützen? Geschäftsbereich MI: Unter der Federführung des Landeskriminalamts Niedersachsen wurde im Jahr 2013 die bundesweite Initiative „Missbrauch verhindern“ (www.missbrauch-verhindern.de) des Programms Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) erarbeitet und in der Folge bundesweit umgesetzt. In diesem Zusammenhang wurde eine Broschüre entwickelt, die auch von den niedersächsischen Polizeidienststellen genutzt wird. Angelehnt an die Bundeskampagne steht den Polizeidienststellen in Niedersachsen eine mobile Ausstellungswand zum Thema „Missbrauch verhindern “ zur Verfügung. Über das bundesweite Internetportal www.polizeifürdich.de bietet ProPK ein niedrigschwelliges Informationsangebot für alle Kinder und Jugendlichen an, das auch Informationen zu Angelegenheiten der sexuellen Selbstbestimmung bereithält. In weiterführenden Schulen wird das Thema sexueller Missbrauch durch die Polizei häufig im Zusammenhang mit Mediensicherheit thematisiert, da im Rahmen der Mediennutzung Gefahren durch Cybergrooming, Sextorsion (Sextorsion ist eine Form sexueller Erpressung, bei der Videos bzw. Fotos mit sexuellen Inhalten benutzt werden, um Geld zu fordern) oder auch die Konfrontation mit extrem sexualisierten Inhalten bestehen. Neben den vorgenannten überregionalen Angeboten gibt es auch auf örtlicher Ebene zahlreiche Präventions- und Sensibilisierungsinitiativen der Polizei oder unter Mitwirkung der Polizei, die sich mit dem Thema befassen. Die in Niedersachsen durchgeführten Maßnahmen sind der Anlage zu entnehmen. Neben den vorgenannten generalpräventiven Maßnahmen wird im Bereich der sogenannten Spezialprävention seit dem 01.10.2007 in Niedersachsen die „Konzeption zum Umgang mit rückfallgefährdeten Sexualstraftäterinnen und Sexualstraftätern in Niedersachsen (KURS Niedersachsen)“ umgesetzt. Ziel ist die Verbesserung der Zusammenarbeit aller beteiligten Stellen der Polizei, des Maßregelvollzugs und der Justiz bei der Verringerung des Rückfallrisikos und der Resozialisierung von Sexualstraftäterinnen und Sexualstraftätern, die unter Führungsaufsicht stehen. Geschäftsbereich MJ: Auf Anregung der Justizministerin Havliza ist im November 2018 beim Landespräventionsrat Niedersachsen eine Kommission zur Prävention sexualisierten Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen gegründet worden. Aufgabe der unabhängig arbeitenden und aus Vertreterinnen und Vertretern unterschiedlichster Professionen und Institutionen bestehenden Kommission ist es, mit Blick auf Niedersachen institutionenübergreifend , gesamtgesellschaftlich sowie fachübergreifend die Präventionsarbeit in diesem spezifischen Bereich fortzuentwickeln, Organisationsstrukturen und Risikosituationen unter präventiven Aspekten allgemein zu analysieren sowie Opferschutz und Täterprävention zu stärken. Die Leitung hat die Vorsitzende des Landespräventionsrates, Frau Prof. Dr. Ute Ingrid Haas, übernommen . In der Kommission wirken mehr als 40 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Verwaltung, Wissenschaft und Praxis zusammen. Die Geschäftsstelle des Landespräventionsrats, die das Justizministerium bereitstellt, unterstützt die Kommission in organisatorischen und inhaltlichen Fragen. Ende des Jahres 2019 soll die inhaltliche Arbeit der Kommission abgeschlossen sein. Anschließend sollen Anfang des kommenden Jahres Handlungsempfehlungen veröffentlicht werden. Geschäftsbereich MK: Das Land Niedersachsen unterstützt den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt durch eine Vielzahl von pädagogischen Maßnahmen und Programmen im Bereich der Prävention , durch den Ausbau der Beratungs- und Unterstützungsangebote im Bereich der Intervention - sowohl innerschulisch als auch im Bereich der außerinstitutionellen Vernetzung - und nicht zuletzt durch Maßnahmen im Bereich der Personalentwicklung und der pädagogischen Professionalisierung . Abgestimmt auf die jeweiligen Zielgruppen fokussieren präventive Maßnahmen zum Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3963 3 Schutz vor sexualisierter Gewalt bei Kindern und Jugendlichen Persönlichkeits- und Selbstwertstärkung und erweitern so auch Kompetenzen z. B. zur gewaltfreien Konfliktbewältigung. Dadurch werden zusätzlich ein respektvoller Umgang mit Diversität und insgesamt eine achtsame und wertschätzende Beziehungsgestaltung gefördert. In Bezug auf das pädagogische Fachpersonal zielen die Angebote der Prävention und Gesundheitsförderung u. a. auf die Erhöhung der Sensibilisierung z. B. für Anzeichen von Gewalt und Kindeswohlgefährdung und auf die Erweiterung der Handlungssicherheit durch z. B. verbesserte Abstimmungen des Krisenmanagements und Förderung von Netzwerkstrukturen im Bereich der Beratungs- und Unterstützungsleistungen ab. Im Bereich der Intervention sind für alle Zielgruppen Maßnahmen erforderlich, die leichten Zugang zu Hilfsangeboten vor Ort ermöglichen und einen schnellstmöglichen Schutz der Opfer gewährleisten . Im Rahmen der Prävention und Intervention muss Elternarbeit immer mitgedacht werden, hier gelten vergleichbare Zielsetzungen. Für den Bereich der Kindertagesstätten gilt gemäß § 47 Satz 1 Nr. 2 SGB VIII, dass der Träger einer erlaubnispflichtigen Einrichtung der zuständigen Behörde unverzüglich Ereignisse oder Entwicklungen anzuzeigen hat, die geeignet sind, das Wohl der Kinder und Jugendlichen zu beeinträchtigen . Diese Regelung soll sicherstellen, dass möglichst frühzeitig Gefährdungssituationen oder negativen Entwicklungen entgegengewirkt werden kann. Hierfür wurden Hinweise entwickelt, die dem Träger der Einrichtung bei der Umsetzung Unterstützung geben sollen. Der Träger erhält die Möglichkeit, - über einen alle wesentlichen Punkte umfassenden Vordruck - die Meldung dem regional zuständigen Fachdienst im Fachbereich II des Niedersächsischen Landesjugendamts (Kultusministerium ) zu übersenden. Auf der Internetseite des Kultusministeriums stehen sowohl ausführliche Hinweise als auch ein Vordruck zur Erfüllung der Meldepflicht zur Verfügung. Darüber hinaus hat das Kultusministerium unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände und der Spitzenverbände der freien Träger eine Muster-Vereinbarung für Tageseinrichtungen für Kinder zur Umsetzung des Schutzauftrages nach § 8 a SGB VIII sowie zur Sicherstellung des Tätigkeitsausschlusses einschlägig vorbestrafter Personen nach § 72 a SGB VIII erstellt, die auf der Internetseite des Kultusministeriums abgerufen werden kann. Im Rahmen struktureller Verbesserungen zur Prävention und Intervention wurde mit Beschluss des Landtages vom 21.03.2012 (Drs. 16/4640) in Niedersachen eine zentrale Anlaufstelle für Opfer und Fragen sexuellen Missbrauchs und Diskriminierung in Schulen und Tageseinrichtungen für Kinder eingerichtet, an die sich Kinder und Jugendliche sowie deren Eltern oder Erziehungsberechtigte wenden können. Die unabhängige Anlaufstelle wurde im Kultusministerium eingerichtet. Seit August 2012 ist das Angebot der Anlaufstelle für alle Kinder und Jugendlichen, Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Eltern und andere Hinweisgeberinnen sowie Hinweisgeber aus ganz Niedersachsen erreichbar. Die Arbeit in der Anlaufstelle wird durch ein interdisziplinäres Team geleistet. Hierzu zählen die Professionen Psychologie, Pädagogik, Recht, Pädagogik/Kriminologie und Fachkraft für Opferhilfe und psychosoziale Prozessbegleitung. Die Anlaufstelle ist telefonisch sowie per E-Mail unter anlaufstelle@mk.niedersachsen.de erreichbar. Geschäftsbereich MS: Im Bereich des Kinderschutzes werden Beratungsstellen im Bereich Gewalt gegen Kinder und Jugendliche , Kinderschutz-Zentren, das Projekt „Kinderschutz an der MHH“ mit der Kinderschutzambulanz sowie diverse Projekte gefördert, deren zentraler Arbeitsschwerpunkt der Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt darstellt. In 2018 wurde die Anzahl der Kinderschutz-Zentren in Niedersachsen verdoppelt. Neben den bereits seit vielen Jahren bestehenden Kinderschutz-Zentren in Hannover und Oldenburg wurde das Kinderschutz-Zentrum Osnabrück in die Landesförderung aufgenommen und das Kinderschutz-Zentrum Nordostniedersachsen mit Landesmitteln neu aufgebaut . Gleichzeitig wurde die Anzahl der Beratungsstellen im Bereich Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in 2018 um zwei weitere Einrichtungen erhöht. Damit hat sich das landesweite Beratungs - und Hilfesystem für betroffene Kinder und Jugendliche weiter verdichtet (siehe dazu auch Antwort zu Frage 4). Ein weiterer Handlungsansatz zum Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt bezieht sich auf die kontinuierliche Fortbildung und Qualifizierung von Fachkräften. Hier hält das Land seit vielen Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3963 4 Jahren ein umfangreiches Programm zum Thema „Sexualisierte Gewalt gegen Kinder“ vor, um sicherzustellen , dass Hinweise von Kindern frühzeitig erkannt werden und sofort adäquat gehandelt wird. Das Niedersächsische Landesjugendamt, die Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen und auch der Deutsche Kinderschutzbund, Landesverband Niedersachsen, führen jedes Jahr zur Qualifizierung von Fachkräften diverse Fortbildungsangebote zum Thema „Sexueller Kindesmissbrauch“ durch. Auf Initiative des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung wird ab Mitte Juni 2019 die Informationsoffensive „Kinderschutz geht alle an!“ eröffnet. Mit zahlreichen Aktivitäten soll erreicht werden, die Bevölkerung für den Schutz von Kindern zu sensibilisieren sowie bestehende Beratungsangebote für Betroffene in Kinder- und Jugendeinrichtungen, Schulen und öffentlichen Einrichtungen kindgerecht bekannt zu machen. Unter anderem werden für Kinder Infokarten im Scheckkartenformat aufgelegt und für Erwachsene Infokarten zum Kinderschutz im Postkartenformat gedruckt, die großflächig in die Verteilung gehen und bei öffentlichen Veranstaltungen, wie z. B. dem Tag der Niedersachsen, offensiv verteilt werden. Durch eine Überarbeitung der Website www.kinderschutz-niedersachsen.de gelangen Betroffene direkt auf der Rubrik „Rat und schnelle Hilfe“. Mit diesen Aktivitäten sowie gemeinsam mit den Kinderschutz-Zentren durchgeführten Öffentlichkeitsaktionen sollen die Sensibilität und die gemeinschaftliche Verantwortung im Kinderschutz erhöht werden sowie die Beratungs- und Unterstützungsangebote für Betroffene breit bekannt gemacht werden. Gleichzeitig konzipiert das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung gemeinsam mit diversen Kooperationspartnern im Kinderschutz mehrere Fortbildungsangebote für Fachkräfte zum Thema „Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt“, die ab Sommer 2019 ausgeschrieben werden . Konkret erarbeiten der Deutsche Kinderschutzbund, Landesverband Niedersachsen, und der Landesjugendring ein entsprechendes Konzept für Ehrenamtliche in der Jugendverbandsarbeit. Weitere Qualifizierungsmaßnahmen für Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe sowie weitere Berufsgruppen sind in Vorbereitung. Eine ressortübergreifende Abstimmung über künftige Vorhaben zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt erfolgt. Auf Initiative des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung wird dieser Prozess mit einer ersten Erörterung am 13.06.2019 eröffnet. Die Abstimmung beinhaltet auch Kooperationsabsprachen zur verbesserten Zusammenarbeit der Ressorts an Schnittstellen. Darüber hinaus hat MS angeregt, zur Aufarbeitung der Missbrauchsfälle in Lügde eine Kommission beim Landespräventionsrat Niedersachsen einzurichten. Ziel einer solchen Kommission wäre eine systematische und strukturelle Analyse des Systems der Jugendhilfe, die in Hinweisen für die Jugendämter mündet, um strukturelle Fehler zu minimieren. Dem Vorstand des Landespräventionsrates obliegt es, über diesen Beschlussvorschlag des MS zu befinden. 2. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um Kinder und Jugendliche in Bezug auf die Wahrung und Artikulation eigener Grenzen zu stärken (bitte aufschlüsseln nach Bereich und Altersgruppen)? Geschäftsbereich MK: Schülerinnen und Schüler sind entsprechend dem Bildungsauftrag der Schule zu befähigen, ihre Beziehungen zu anderen Menschen nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit, der Solidarität und der Toleranz sowie der Gleichberechtigung der Geschlechter zu gestalten. Die Schule hat die dafür erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln. In diesem Sinne bereiten Schulen auf das Leben innerhalb und außerhalb der Schule vor. Schule schafft damit ein geschlechtersensibles Lernumfeld und sorgt für ein geschlechtersensibles Bildungsangebot. Sie stärkt damit die Heranwachsenden in ihrer Fähigkeit und Bereitschaft zum selbstbestimmten Leben . Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3963 5 Ein wichtiger Beitrag der Schule zur gendersensiblen Bildung ist ein methodisch vielfältiger Unterricht , der unterschiedliche Schülerpersönlichkeiten gleichermaßen anspricht und ihnen nach ihren jeweiligen Begabungen und Interessen vergleichbare Erfolgschancen sichert. Darüber hinaus tragen zeitlich befristete Angebote/Projekte speziell für Mädchen oder speziell für Jungen dazu bei, überkommene Prägungen zu überwinden und vermeintlich typische Interessen und Fähigkeiten des jeweils anderen Geschlechts bei sich selbst zu entdecken und zu fördern. Im Bereich der Schulen erfolgt die Förderung der Wahrung und Artikulation eigener Grenzen als sozialer Lernprozess erfahrungs- und reflexionsbasiert im unterrichtlichen Alltag z. B. im Rahmen partizipativer Strukturen wie dem Klassenrat und im Kontext von Maßnahmen und Programmen, die sozial-emotionales Lernen fördern. Die Gestaltung einer demokratischen Schulkultur ist Gelingensfaktor und Grundlage für eine auf Achtsamkeit und gegenseitigem Respekt basierende Beziehungsgestaltung. Demokratische Schulkultur ermöglicht es zu lernen, die Grenzen anderer zu wahren und eigene Grenzen zu erkennen und zu artikulieren. Für den Bereich der Kindertagesstätten wird auf die Beantwortung der Fragen 8 und 9 verwiesen. Geschäftsbereich MS: Es gibt zahlreiche mit Landesförderung durchgeführte Programme und Projekte, die auf eine Stärkung der Persönlichkeit von Kindern und Jugendlichen abzielen und eine Grenzen aufzeigende Haltung befördern. Exemplarisch sind hier die Maßnahmen des Landesjugendringes oder das beim Deutschen Kinderschutzbund, Landesverband Niedersachsen, angesiedelte Projekt „Mittendrin“ anzuführen. Auch im Bereich der Elternbildung und der Frühen Hilfen ist die Zielsetzung der Persönlichkeitsstärkung von Kindern elementarer Bestandteil. Mit insgesamt 47 000 Euro in 2019 unterstützt das Land das Projekt „Rechte von Mädchen und Jungen in Einrichtungen“, das vom Deutschen Kinderschutzbund, Landesverband Niedersachsen, durchgeführt wird. Im Rahmen dieses Projektes werden Einrichtungen bei der Entwicklung und Implementierung von Kinderschutz-Konzepten unterstützt. Zentrales Anliegen dabei ist der Schutz von Kindern vor Gewalt, insbesondere vor sexualisierter Gewalt. Das Projekt beinhaltet u. a. die thematischen Bausteine „Sensibilisierung Machtmissbrauch und sexuelle Übergriffe - Sicherung der Rechte von Mädchen und Jungen in Einrichtungen“, „Sexualpädagogisches Konzept“, „Partizipation “ und „Beschwerdemanagement“. Aufgrund der großen Resonanz auf dieses Projekt wird erstmalig eine Fachveranstaltung zum Thema Kinderschutz-Konzepte in Hannover durchgeführt. Sie findet am 23.09.2019 statt. 3. Wie hoch sind die finanziellen Mittel des Landes für die Prävention von sexualisierter Gewalt? Geschäftsbereich MI: Niedersachsen beteiligt sich finanziell am Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK). Die jährlichen Beiträge der Länder und des Bundes berechnen sich auf Basis des sogenannten Königsteiner Schlüssels. Im vergangenen Jahr bezifferte sich der niedersächsische Anteil am ProPK auf 110 148 Euro. Das ProPK initiiert und finanziert damit bundesweite Präventionskampagnen zu unterschiedlichen Themen, auch der Prävention sexuellen Missbrauchs. Darüber hinaus nutzen die niedersächsischen Polizeibehörden ihre jeweiligen Budgets, um Mittel in Präventionsaktivitäten zu investieren. Das Bündnis White IT, ein Zusammenschluss aus Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung und Verbänden zum gemeinsamen Kampf gegen Kindesmissbrauch, wurde mit dem „Memorandum of Understanding “ im Jahr 2009 auf Initiative des Ministeriums für Inneres und Sport gegründet und wird seitens MI durch zwei Vollzeiteinheiten und ca. 50 000 Euro projektbezogen unterstützt. Die Unterstützung des Bündnisses WhiteIT erfolgt seit 2009 mit Gestellung einer Geschäftsstelle, welche thematisch die Begleitung konkreter Präventionsmaßnahmen plant und durchführt. Dazu zählt u. a. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3963 6 die Erstellung und Verteilung von Präventions-Kinderbüchern (bislang ca. 3 Millionen Exemplare, die von sämtlichen Partnern eingebracht und verteilt wurden). Geschäftsbereich MK: Im Rahmen der Präventions- und Interventionsarbeit stellt das Land für ca. 1 300 Beratungslehrkräfte 4 800 Anrechnungsstunden zur Verfügung. Darüber hinaus hat die Landesregierung mit Einführung der sozialen Arbeit in schulischer Verantwortung an rund 1 100 Schulen in Niedersachsen dauerhaft sozialpädagogische Fachkräfte etabliert. Für den Bereich der Anlaufstelle werden die Sach- und Personalkosten vollständig aus dem Etat des Kultusministeriums getragen. Die Anlaufstelle verfügt über kein eigenes Budget. Geschäftsbereich MS: Der Haushaltsansatz für Maßnahmen des Kinder- und Jugendschutzes beläuft sich in 2019 auf insgesamt 2 342 000 Euro. Eine Vielzahl der mit diesen Mitteln geförderten Maßnahmen zielt auf die Prävention sexualisierter Gewalt. Es ist zu berücksichtigen, dass auch Projekte aus dem Bereich der Frühen Hilfen und der Familienbildung persönlichkeitsstärkende Ziele beinhalten. Zur Förderung der Beratungsstellen für Mädchen und Frauen, die von Gewalt betroffen sind, werden 2019 rund 2,583 Millionen Euro eingesetzt. 4. Welche Beratungsangebote gibt es in Niedersachsen für Opfer sexualisierter Gewalt? (bitte aufschlüsseln nach Ort und Kapazität)? Geschäftsbereich MJ: Die Stiftung Opferhilfe Niedersachsen wurde am 04.09.2001 von der Landesregierung mit dem Ziel errichtet, Opfern von Straftaten außerhalb der gesetzlichen und über die Hilfe anderer Opferhilfeeinrichtungen hinaus materielle Hilfe zu leisten. Qualifizierte Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen bieten in den regionalen Opferhilfebüros psychosoziale Hilfeleistungen für Opfer von Straftaten und deren Angehörigen an. Alle Opfer sexueller Gewalt können sich an die Opferhilfebüros richten, die in allen elf Landgerichtsbezirken vorzufinden sind. Im Jahr 2018 wurden von den Opferhilfebüros landesweit 2 357 Opfer von Straftaten beraten, mit einem Anstieg der Zahl der Personen , die Beratungsleistungen in Anspruch nehmen, ist zu rechnen. Im Bereich der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung gab es 2018 insgesamt 593 Beratungsfälle. Sie machen mit 32 % aller Klientinnen und Klienten die größte Einzelgruppe in der Opferbetreuung aus. Im Einzelnen bestehen Opferhilfebüros wie folgt: Aurich (1 Opferhelfer und 1 Opferhelfer), Braunschweig (2 Opferhelferinnen), Bückeburg (2 Opferhelferinnen), Göttingen (3 Opferhelferinnen), Hannover (2 Opferhelferinnen und 1 Opferhelfer), Hildesheim (3 Opferhelferinnen), Lüneburg (3 Opferhelferinnen), Oldenburg (3 Opferhelferinnen), Osnabrück (2 Opferhelferinnen), Stade (2 Opferhelferinnen), Verden (2 Opferhelferinnen). Seit 2013 hält das Land Niedersachsen auch das Angebot der psychosozialen Prozessbegleitung vor. Dabei handelt es sich um eine besonders umfassende Form der Begleitung für besonders schutzbedürftige Verletzte von Straftaten, wie beispielsweise Kinder und Jugendliche. Die Betreu- Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3963 7 ung erfolgt durch qualifizierte Fachkräfte im Rahmen spezieller sozialarbeiterischer Qualitätsstandards . Seit dem 01.01.2017 regelt das Gesetz über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren (PsychPbG) die Anforderungen, Grundsätze und die Vergütung der Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleiter. Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der bundesgesetzlichen Regelung verfügte Niedersachsen bereits über eine vierjährige Praxis mit den damit verbundenen Qualitätsanforderungen an Schulung, Umsetzung und Vernetzung. Damit nimmt Niedersachsen im Bereich der psychosozialen Prozessbegleitung eine Vorreiterrolle ein. Derzeit sind insgesamt 47 geschulte Fachkräfte über alle elf Landgerichtsbezirke verteilt als psychosoziale Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleiter tätig. Im Jahr 2018 wurden insgesamt 538 Fälle bearbeitet. Die Tendenz ist seit Einführung des Angebots ebenfalls steigend. 51 % der Klientinnen und Klienten sind Kinder und Jugendliche. Der Großteil der Verletzten kommt mit dem Hintergrund von Sexualstraftaten oder Körperverletzungsdelikten in die Beratungsstellen. Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung machen dabei insgesamt 72 % aus. Geschäftsbereich MS: Die vom Land geförderten Mädchenhäuser, Frauenhäuser, Beratungs- und Interventionsstellen bei häuslicher Gewalt (BISS) und Beratungsstellen für Frauen und Mädchen, die von Gewalt betroffen sind, bieten grundsätzlich auch Kindern und Jugendlichen Hilfestellung bei sexuellen Übergriffen. Die Beratungsstellen halten verschiedene spezifische Angebote vor oder verweisen die Betroffenen an spezialisierte Institutionen. Sieben Beratungseinrichtungen weisen einen ausschließlichen Schwerpunkt auf sexualisierte Gewalt bei Kindern und Jugendlichen aus. Sie befinden sich in verschiedenen Regionen des Landes, haben aber keinen örtlichen Zuständigkeitsbereich. Träger Ort Frauen- und Mädchenberatung bei sexueller Gewalt e. V. Braunschweig Violetta - Beratungsstelle gegen sexuelle Gewalt an Frauen und Mädchen e. V. Dannenberg Violetta - Beratungsstelle gegen sexuelle Gewalt an Frauen und Mädchen e. V. Hannover „Rückenwind“ e. V. - Verein gegen sexuellen Missbrauch an Kindern und Frauen Helmstedt Wildrose - Beratungsstelle gegen sexuelle Gewalt e.V Hildesheim Wildwasser Oldenburg e. V. - Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt an Mädchen und Frauen Oldenburg Beratungsstelle gegen sexuelle Gewalt e. V. Salzgitter In der Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe werden aktuell 22 Fachberatungsstellen für Kinder und Jugendliche, die von Gewalt - und damit auch von sexualisierter Gewalt - betroffen sind, beraten und gefördert. Davon werden 20 Fachberatungsstellen in freier und zwei Fachberatungsstellen in kommunaler Trägerschaft geführt. Des Weiteren werden vier Kinderschutz-Zentren (mit den Standorten Hannover, Oldenburg, Osnabrück , Lüneburg/Stade) gefördert. Mit der Landesförderung werden insbesondere die Beratung von Fachkräften und Institutionen zu Fragestellungen im Kinderschutz, die Durchführung von Fortbildungen für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren sowie der Netzwerkaufbau sichergestellt. Darüber hinaus bieten die Kinderschutz-Zentren bei zusätzlicher Förderung durch kommunale Mittel Beratungsangebote mit Vermittlung weiterführender Hilfsangebote für Kinder und Jugendliche an. Notruftelefone und Krisenintervention ergänzen das Angebot. Außerdem leisten sie Präventionsarbeit. Neben diesen mit Landesförderung betriebenen spezialisierten Einrichtungen gibt es in Niedersachsen weitere ohne Landesmittel tätige Beratungsstellen mit dem Schwerpunkt Unterstützung bei sexualisierter Gewalt. Die hier bekannten Beratungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche bei sexualisierter Gewalt sind im Internetportal www.kinderschutz-niedersachsen.de erfasst und in der Adressdatenbank mit Kontaktdaten zu recherchieren. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3963 8 Die regionale Verteilung der insgesamt 22 landesgeförderten Beratungsstellen ist folgender Übersicht zu entnehmen: Träger Ort Arbeiterwohlfahrt Kv. Emden e. V. Emden Arbeiterwohlfahrt Kv. Verden e. V. Verden Arbeiterwohlfahrt Bv. Weser-Ems e. V. Aurich Deutscher Kinderschutzbund Kv. Ammerland e. V. Bad Zwischenahn Deutscher Kinderschutzbund Ov. Brake e. V. Brake Deutscher Kinderschutzbund Ov. Braunschweig e. V. Braunschweig Deutscher Kinderschutzbund Stadt und Land Cuxhaven e. V. Cuxhaven Deutscher Kinderschutzbund Ov. Emsland-Mitte e. V. Meppen Deutscher Kinderschutzbund Ov. Hameln e. V. Hameln Deutscher Kinderschutzbund Kv. Harburg-Land e. V. Buchholz Deutscher Kinderschutzbund Ov. Hildesheim Stadt und Land e. V. Hildesheim Deutscher Kinderschutzbund Ov. Lingen e. V. Lingen Deutscher Kinderschutzbund Kv. Northeim e. V. Northeim Deutscher Kinderschutzbund Ov. und Kv. Osnabrück e. V. Osnabrück Deutscher Kinderschutzbund Ov. Peine e. V. Peine Dialog e. V. Wolfsburg Eylarduswerk e. V., Beratungsstelle „Hobbit“ Bad Bentheim Landkreis Heidekreis Soltau Phoenx Göttingen Göttingen Schlüsselblume e. V. Wilhelmshaven Stadt Wilhelmshaven Wilhelmshaven SOS Kinderdorf Worpswede Osterholz-Scharmbeck 5. Wie finanzieren sich diese Beratungsstellen? Geschäftsbereich MJ: Für die Stiftung Opferhilfe Niedersachsen wurde im Jahr 2001 eine Million Euro aus dem Landeshaushalt als Stiftungskapital zur Verfügung gestellt. Ferner wurden der Stiftung in den Jahren 2001 und 2002 insgesamt 300 000 Euro als Anschubfinanzierung aus dem Landeshaushalt zugewendet. Seit dem Jahr 2003 finanziert sich die Stiftung aus Geldauflagen und Bußgeldzuweisungen sowie Spenden selbst. Die psychosozialen Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleiter erhalten, mit Ausnahme der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stiftung Opferhilfe, auf Grundlage des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren (PsychPbG) eine pauschale Vergütung. Pro Einzelfall wird eine maximale Pauschale von 1 100 Euro gewährt. Darüber hinaus gewährt das Land Niedersachsen eine ergänzende Zuwendung. Einrichtungen, die das Angebot in Niedersachsen vorhalten, erhalten eine Zuwendung i. H. v. bis zu 9 000 Euro pro Jahr und eingesetzter Fachkraft. Hintergrund ist, dass die seit dem Jahr 2012 bestehenden Niedersächsischen Qualitätsstandards eine umfassendere Leistung vorsehen als die bundesweiten Empfehlungen für Mindeststandards. Ferner wird das Angebot in Niedersachsen auch in Fällen angeboten, die nicht unter die Regelung des § 406 g StPO fallen, jedoch einen entsprechenden Bedarf aufweisen. Geschäftsbereich MS: Grundlage der Landesförderung der Beratungsstellen für Mädchen und Frauen, die von Gewalt betroffen sind, ist die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen für Frauen und Mädchen, die von Gewalt betroffen sind“. Die Förderung bemisst sich nach Pauschalen für die Beratungsfälle und die Prävention- und Öffentlichkeitsarbeit. Die Beratungsstellen können die Zuwendung sowohl für Personal als auch für Honorar- und Sachkosten einsetzen. Über sonstige öffentliche Mittel liegen keine Angaben vor. Die 22 Beratungsstellen im Bereich Gewalt gegen Kinder und Jugendliche werden auf Grundlage der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Beratungsstellen im Be- Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3963 9 reich Gewalt gegen Kinder und Jugendliche“ gefördert. Hierüber können sowohl Personal- als auch Sachkosten gefördert werden. 6. Wie hoch sind die vom Land bereitgestellten Mittel für die Beratungsstellen? Geschäftsbereich MJ: Für die Vergütung der beigeordneten psychosozialen Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleiter stehen im Haushaltsplan 2019 insgesamt Mittel i. H. v. 766 000 Euro zur Verfügung. Für die ergänzende Zuwendung werden jährlich Mittel i. H. v. insgesamt 300 000 Euro bereitgestellt. Geschäftsbereich MS: Zur Förderung der Beratungsstellen für Mädchen und Frauen, die von Gewalt betroffen sind, werden 2019 rund 2,583 Millionen Euro eingesetzt. Die Landesförderung für die Beratungsstellen im Bereich Gewalt gegen Kinder und Jugendliche beläuft sich in 2019 auf insgesamt 710 000 Euro. 7. In welcher Höhe stellt das Land finanzielle Mittel zur Betreuung und Unterstützung von Opfern sexualisierter Gewalt bereit? Geschäftsbereich MJ: Bezüglich der psychosozialen Prozessbegleitung wird auf Frage 6 verwiesen. 8. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um Kindern und Jugendlichen vertrauenswürdige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in der Schule oder im Kindergarten zur Seite zu stellen? Geschäftsbereich MI: Auf den Beitrag zu Frage 1 wird verwiesen. Geschäftsbereich MK: Kinder und Jugendliche wählen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner nicht in erster Linie nach der Funktion, die der Person zugewiesen wurde, sondern auf Grundlage eines Vertrauensverhältnisses zu dieser Person. Aufgabe von Schulen und Kindertagesstätten ist es entsprechend, Rahmenbedingungen zu schaffen, in denen Kinder und Jugendliche Vertrauen zu Erwachsenen aufbauen können. Auf diesem Wege sollen tragfähige Beziehungen zwischen pädagogischem Fachpersonal und den Kindern und Jugendlichen entstehen, die auch in schwierigen Situationen Kommunikation zwischen diesen Gruppen ermöglichen. Im Bereich der Kindertagesstätten liegt es in der Verantwortung der Einrichtung, den in § 2 des KiTaG formulierten Erziehungs- und Bildungsauftrag umzusetzen. Die pädagogische Arbeit in der Tageseinrichtung begleitet und unterstützt die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. An den Schulen stehen als vertrauenswürdige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner insbesondere die Lehrkräfte und das weitere pädagogische Fachpersonal zur Verfügung. Dabei ist es Aufgabe aller in Schule Tätigen, bei etwaigen Problemlagen auch in Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten Hilfe anzubahnen (§ 4 des Gesetzes zur Kooperation im Kinderschutz). Darüber hinaus gibt es in Schulen Personengruppen, die aufgrund ihrer Funktion und Qualifikation den Schülerinnen und Schülern als besonders geeignete Ansprechpersonen (Beratungslehrkräfte und Fachkräfte für schulische Sozialarbeit) zur Verfügung stehen und personenbezogene Beratung anbieten . Im Rahmen von Präventions- und Beratungskonzepten (Gemeinsamer Runderlass von MK, MI und MJ vom 01.06.2016 „Sicherheits- und Gewaltpräventionsmaßnahmen in Schulen in Zusammenar- Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3963 10 beit mit Polizei und Staatsanwaltschaft“) sind Schulen darum bemüht, Maßnahmen zu ergreifen, um Schülerinnen und Schüler zu ermutigen, sich in Problemlagen einer Lehrkraft oder der Schulleitung anzuvertrauen. Aufgrund des Runderlasses „Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses bei Tätigkeiten im schulischen Bereich“ des Kultusministeriums sind dabei ausnahmslos alle in Schule tätigen Personen zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses verpflichtet. Des Weiteren stellt die Landesregierung den Schulen auf schulbehördlicher Ebene speziell qualifizierte Fachkräfte zur Seite. Hervorzuheben sind dabei die Schulpsychologinnen und -psychologen sowie die Regionalbeauftragten für Prävention und Gesundheitsförderung. 9. Welche Präventionsmaßnahmen gibt es zurzeit in niedersächsischen Schulen und Kindertagesstätten , um Kinder und Jugendliche vor sexualisierter Gewalt zu schützen (bitte aufschlüsseln nach Bereich, Maßnahme, Altersgruppen, Verankerung im Curriculum )? Geschäftsbereich MK: Landkreise und kreisfreie Städte erfüllen die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII als örtliche Träger innerhalb ihres eigenen Wirkungskreises. Für den Bereich der Tageseinrichtungen liegt daher die direkte Zuständigkeit beim örtlichen Jugendhilfeträger. Zur Unterstützung der Träger stellt das Kultusministerium die in der Antwort zu Frage 1 dargestellten Maßnahmen zur Verfügung. Alle Schulen sind gemäß Runderlass „Sicherheits- und Gewaltpräventionsmaßnahmen in Schulen“ in Zusammenarbeit mit Polizei und Staatsanwaltschaft zur Erstellung und Umsetzung eines Gewaltpräventionskonzeptes verpflichtet. Jede einzelne Schule soll den Schülerinnen und Schülern einen Ort der Sicherheit, der Verlässlichkeit und des Vertrauens bieten. Die Schulen erhalten durch die NLSchB Beratung und Unterstützung bei der Entwicklung und Fortschreibung ihres Sicherheitsund Präventionskonzepts u. a. durch die Schulpsychologie und die Regionalbeauftragten für Prävention und Gesundheitsförderung. Nachfolgende Präventionsmaßnahmen werden von der Landesregierung initiiert bzw. unterstützt: – Das BuddY-Programm ist eine Fortbildung für Lehrkräfte und Schulsozialpädagoginnen und -pädagogen an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen. Wesentliche Zielsetzung ist die Förderung von Partizipation und Verantwortungsübernahme z. B. über die Einführung von Klassenräten. Dabei stehen Ansätze der Peer Group Education (Schüler helfen Schülern) im Mittelpunkt. – Das Programm KIK (Kommunikation-Interaktion-Kooperation in Schule und Unterricht) ist eine Fortbildung für Klassenlehrkräfte an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen. Ermöglicht werden soll ein vertrauensvolles Lernklima, in dem Schülerinnen und Schüler sich offen begegnen und soziale Probleme ansprechen können. – Die Programme „Lions-Quest Erwachsen werden“ und „Lions Quest Erwachsen handeln“ sind Fortbildungen für Lehrkräfte an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen im Sinne von Sozialkompetenztrainings. Die Qualifizierungen befähigen Lehrkräfte, die Methoden und Materialien der Lions-Programme in ihren Klassen einzusetzen und dort gezielt die Persönlichkeitsentwicklung von Schülerinnen und Schülern zu fördern, das Selbstwertgefühl zu stärken und achtsamen und wertschätzenden Umgang miteinander erfahrbar zu machen. – Die Qualifizierung „Mobbing-Interventions-Team“ (MIT) wendet sich an Lehrkräfte und Schulsozialpädagoginnen und -pädagogen aller Schulformen. Das Ziel des Präventionsprojektes ist die Etablierung einer Schulkultur des aufeinander Achtgebens und des gegenseitigen Respekts. Die Einrichtung eines schuleigenen Mobbing-Interventions-Teams ermöglicht es der Schule, gezielte Präventions- und Interventionsmaßnahmen durchzuführen und in der Schule zeitnah und angemessen auf Mobbing-Prozesse zu reagieren. Als Anlaufstelle bietet das MIT kompetente Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner. Im Rahmen der Maßnahme stärken die Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3963 11 Schulen ihre Netzwerke u. a. in Bezug auf die Zusammenarbeit mit der Polizei und mit kommunalen Beratungsstellen, auch im Bereich des Kinderschutzes, z. B. durch Vernetzung mit Beratungsstellen zu sexuellen Grenzverletzungen und sexuellem Missbrauch. – Schulentwicklungsvorhaben im Bereich der Prävention und Gesundheitsförderung in der Schule unterstützt das Programm Gesund leben lernen (GLL). Im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes zur psychischen und physischen Gesundheit aller in Schule Tätigen verfolgt das Programm als wesentliche Zielsetzung die Schaffung einer gesundheitsförderlichen Schulkultur, getragen durch Wertschätzung und Achtsamkeit. Verankerung in den Kerncurricula Das Thema „Sexualisierte Gewalt“ ist als Teilgebiet der Sexualerziehung zu sehen. Diese soll gemäß § 96 Abs. 4 des NSchG vom Unterricht in mehreren Fächern ausgehen. Sie soll die Schülerinnen und Schüler mit den Fragen der Sexualität altersgemäß vertraut machen, ihr Verständnis für Partnerschaft, insbesondere in Ehe und Familie, entwickeln und ihr Verantwortungsbewusstsein stärken. Sexualität wird in allen Schuljahrgängen und allgemeinbildenden Schulen thematisiert. Darüber hinaus werden die neuen Kerncurricula im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung explizit die Prävention sexuellen Missbrauchs sowie die Wahrung und Artikulation eigener Grenzen im Sachunterricht (Primarbereich) und im Biologieunterricht sowie im Werte-und-Normen-Unterricht (Sekundarbereich I) thematisieren. Im Kerncurriculum für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung für den Sekundarbereich II, Schuljahrgänge 10 bis 12, werden im Themenbereich Gesundheit „Selbstbehauptung“, „Grenzen setzen und einhalten“, „Information und Beratung bei Grenzüberschreitung und Formen sexuellen Missbrauchs“ thematisiert. Die Fragen des Missbrauchs und der Misshandlung werden mehrfach im Laufe des Bildungs- und Erziehungsprozesses behandelt. Der Themenkomplex kann in verschiedenen unterrichtlichen Zusammenhängen und Fächern aufgegriffen und diskutiert werden. 10. Welche Schulungsangebote zur Prävention sexualisierter Gewalt gibt es für Personen, die außerhalb von Bildungseinrichtungen, (z. B. Sportvereine, Musikschulen) mit Kindern und Jugendlichen zusammenarbeiten? Geschäftsbereich MS: Der LandesSportBund Niedersachsen e. V. hat das Projekt „Schutz vor sexualisierter Gewalt von Kindern und Jugendlichen im Sport: Prävention, Intervention, Handlungskompetenz“ konzipiert. Bei dem Vorhaben handelt es sich um ein Langzeitprojekt mit einer Laufzeit vom 01.01.2011 bis 31.12.2020. In dem zu Projektbeginn gegründeten Beirat sind die Landesstelle Jugendschutz, der Landespräventionsrat, der Deutsche Kinderschutzbund, Landesverband Niedersachsen, der Betroffenenrat des Unabhängigen Beauftragten des Bundes für Fragen des sexuellen Missbrauchs, die Universität Hildesheim, der Verbund der niedersächsischen Frauen- und Mädchenberatungsstellen gegen Gewalt und die Sportjugend Niedersachsen vertreten. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung hat das Projekt für einen dreijährigen Modellzeitraum von 2011 bis 2013 gefördert. Aus Kapitel 05 72 Titelgruppe 64 wurden insgesamt 90 000 Euro zur Verfügung gestellt. Im Rahmen des Projekts „Schutz vor sexualisierter Gewalt von Kindern und Jugendlichen im Sport: Prävention, Intervention, Handlungskompetenz“ wird empfohlen, Vertrauenspersonen in Sportvereinen zu benennen. Die Vertrauenspersonen erhalten im Rahmen des Projektes regelmäßig Schulungen und Austauschmöglichkeiten. Sie können gemeinsam mit der im Landkreis zuständigen Fachberatungsstelle zum Schutz vor sexualisierter Gewalt ein Ablaufverfahren im Umgang mit Verdachtsfällen und Meldungen entwickeln. Die im Rahmen des Projektes entwickelten Empfehlungen wie z. B. der Handlungsleitfaden, die Beratungs -, Unterstützungs- und Schulungsmöglichkeiten sowie Dokumentationen sind auf der Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3963 12 Homepage des LandesSportBundes Niedersachsen e. V. unter www.sportjugend-nds.de nachzulesen . Geschäftsbereich MWK: Für den Bereich Soziokultur, Musik und Theater zeigt sich, dass bei den Verbänden und Einrichtungen das Thema präsent ist. Exemplarisch wird auf zwei Beispiele verwiesen: – Die Landesvereinigung kulturelle Jugendbildung e. V. (LKJ) verfolgt auf der Grundlage der gesetzlichen Vorgabe (Bundeskinderschutzgesetz 2012) das Thema Prävention und Kindeswohl. Ein dachverbandliches Schutzkonzept wurde entwickelt, das aus den drei Modulen Leitbild, Risikoanalyse und Handlungsempfehlungen besteht. Mithilfe des LKJ-Förderprogramms „etwas Butter bei die Fische - Kulturelle Bildung und der Schwerpunkt Ländlicher Raum“ (Projektmittel des MWK) informiert die ehrenamtlich organisierte LAG Kinder- und Jugendzirkus Niedersachsen e. V. 2019 ihre 50 Mitgliedsgruppen vor Ort und mit Veranstaltungen über das Thema Kinderschutz . Dies ist ein Beispiel, wie Schulungsangebote partizipativ in das Handlungsfeld der kulturellen Bildung eingebracht werden können. – Der Verband deutscher Musikschulen platziert zum Thema Prävention sexualisierter Gewalt in seinem niedersächsischen Qualifizierungsprogramm regelmäßig präventive Fortbildungsangebote , die sich an Lehrende richten. Der Verband hat in einem an alle Musikschulleitungen und Mitarbeiter der Musikschulverwaltungen gerichteten Rundschreiben auf das Thema hingewiesen . Im Verband deutscher Musikschulen wurde zudem eine Handreichung zum Umgang mit sexueller Diskriminierung oder Übergriffen entwickelt. 11. Welche Schulungsangebote zur Prävention sexualisierter Gewalt gibt es für Personen, die ehrenamtlich (z. B. JuLeiCa) mit Kindern und Jugendlichen zusammenarbeiten? Geschäftsbereich MS: Das Thema Kindeswohlgefährdung und Prävention sexualisierter Gewalt ist seit etlichen Jahren fester Bestandteil der Juleica-Ausbildungen und der Schulungskonzepte der Jugendverbände und anderer Träger. Zudem bieten Verbände und andere Träger spezielle Fortbildungen für Ehrenamtliche in der Jugendarbeit an. Darüber hinaus geht der Landesjugendring Niedersachsen e. V. sowohl in dem „Juleica -Handbuch“ als auch im „Juleica-Praxisbuch P - Prävention“ auf das Themenfeld ein und leistet auf diesem Wege einen Beitrag zur Qualifizierung und Sensibilisierung. 12. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass pädagogische Fachkräfte in Kindertagesstätten und Schulen im Bereich der Prävention sexualisierter Gewalt angemessen qualifiziert sind? Für den Geschäftsbereich MK: Für den Bereich der Tageseinrichtungen für Kinder gilt, dass gemäß § 5 Abs. 5 KiTaG der Träger einer Kindertageseinrichtung darauf hinwirken soll, dass die Fachkräfte mindestens drei Tage im Jahr an fachlichen Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen. Das Niedersächsische Landesjugendamt bietet mit seinem jährlichen Fortbildungsprogramm zahlreiche Fortbildungen auch zum Thema Kinderschutz an. Die Inhalte des Fortbildungsprogramms stehen auf der Internetseite des Kultusministeriums zur Verfügung. Die Verantwortung für die Auswahl eines bestimmten Fortbildungsangebotes liegt in der Verantwortung des Trägers. Das Kultusministerium plant, in einem Multiplikatorenprojekt Lehrkräfte, Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter sowie pädagogische Fachkräfte zu qualifizieren. Auf Grundlage der „Handreichung für die Schulpraxis - Umgang mit sexuellen Grenzverletzungen in niedersächsischen Schulen“ kann in Schulen und Kindertageseinrichtungen aufgeklärt und professionell beraten werden, wenn Bezug zu sexueller Gewalt und sexuellen Grenzverletzungen erkannt wurde. Vernetzungsmöglichkeiten mit Beratungsstellen und Hilfsangeboten werden bekannt gemacht. Belastende Situationen bei se- Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3963 13 xuellen Grenzverletzungen gegenüber Schülerinnen und Schülern können so frühzeitig erkannt und der professionelle Umgang damit erlernt werden. Insgesamt sollen damit 80 Teilnehmerinnen und Teilnehmer fortgebildet werden und dem Land Niedersachsen als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren zur Verfügung stehen. Ab 2020 sollen entsprechende regionale Veranstaltungen über die Kompetenzzentren angeboten werden. Darüber hinaus werden derzeit weitere Qualifizierungsmaßnahmen für nicht lehrende pädagogische Fachkräfte entwickelt. (Verteilt am 17.06.2019) Anlage 1 Dienststelle/ Ansprechperson Titel/ Bezeichnung Typ KURZSACHVERHALT Kooperation Ort Laufzeit / Beginn Zielgruppe PI Gifhorn KigG – Kindertagesstätten gegen häusliche und sexuelle Gewalt Prävention Sex. Missbrauch Fortbildungs- und Informationskonzept für Personal in Kindertagesstätten und Kindertagespflege, durch das sich die Einrichtungen des Netzwerkes mit ihrem spezifischen Profil vorstellen und zukünftig direkter Ansprechpartner sein können (zwei Module). NETZwerk GEGEN häusliche und Sexuelle Gewalt (BISS, Jugendamt, Polizei, AWO, Ausländerbeauftragte des LK GF, Frauenhaus, WEISSER RING e.V.); Finanzielle Förderung durch Lions-Club Gifhorn LK Gifhorn 2012 fortlaufend Personal in Kindertages- Stätten PI Gifhorn GugG – Grundschulen gegen häusliche und sexuelle Gewalt Prävention Sex. Missbrauch Fortbildungs- und Informationskonzept für Lehrkräfte an Grundschulen, durch das sich die Einrichtungen des Netzwerkes mit ihrem spezifischen Profil vorstellen und zukünftig direkter Ansprechpartner sein können. NETZwerk GEGEN häusliche und Sexuelle Gewalt (BISS, Jugendamt, Polizei, AWO, Ausländerbeauftragte des LK GF, Frauenhaus, WEISSER RING e.V.); Finanzielle Förderung Durch Lions-Club Gifhorn LK Gifhorn 2014-2017 Personal anGrundschulen PI Goslar Jugendschutz ABC Gewaltprävention , Suchtprävention, Medien, sexueller Missbrauch, Zivilcourage Das „Kinderschutz-ABC“ enthält Beratungs-, Hilfs- und Betreuungsangebote für Kinder, Jugendliche und Personen mit Erziehungsauftrag. NETZWERK FAMILIE (mehr als 20 Institutionen aus der Region wie z. B. Landkreis Goslar, PI Goslar, Lebenshilfe, Beratungsstellen, AWO, Kinderschutzbund, DROBS, pro familia usw.) LK Goslar 2016 Personen mit Erziehungsauftrag, Kinder und Jugendliche Präventions- und Sensibilisierungsinitiativen der Polizei oder unter Mitwirkung der Polizei zur Prävention und Sensibilisierung für die Folgen sexuellen Missbrauchs Anlage Dienststelle/ Ansprechperson Titel/ Bezeichnung Typ KURZSACHVERHALT Kooperation Ort Laufzeit / Beginn Zielgruppe Präventions- und Sensibilisierungsinitiativen der Polizei oder unter Mitwirkung der Polizei zur Prävention und Sensibilisierung für die Folgen sexuellen Missbrauchs PI Hildesheim Wie schützen sie ihrKind vor sexuellen Übergriffen Prävention Sex. Missbrauch Erziehungsverantwortliche werden ermuntert im Rahmen der Erziehung die Rolle des Selbstbehauptungstrainers ihrer Kinder anzunehmen. Sie sollen die Grenzsetzungen ihrer Kinder respektieren, das Vertrauen auf das eigene Gefühl stärken und die Fähigkeit Hilfe zu holen fördern. PI Hildesheim fortlaufendauf Anfrage Erziehungsverantwortliche : Eltern, Lehrer, Erzieher, Trainer PK Duderstadt Kelly-Insel e.V. Prävention Sex. Missbrauch Neben dem Themenunterricht, dem Besuch der Polizei i.d. Schulklasse und dem speziellen Sportunterricht werden auch die Eltern der Kinder einbezogen. Es wurde im Stadtgebiet ein lückenloses und flächendeckendes Netz von Anlaufstellen aufgebaut. Stadt Duderstadt Sparkasse Duderstadt Duderstadt 2007 fortlaufend Eltern, Lehrkräfte, SchülerInnen der zweiten Klasse PI Harburg „Starke Menschen“ Prävention Sexueller Missbrauch Projekt gegen sexuelle Gewalt gegen Mädchen und Jungen - Sensibilisierung im Problemfeld sexualisierter Übergriffe/Gewalt mit verschiedenen Bausteinen: a) Fortbildung von Lehrkräften, b) themenbezogene Unterrichtseinheiten durch Lehrkräfte, c) Information für Eltern d) Theaterstück Deutscher Kinderschutzbund Kreisverband Harburg- Land e.V./Beratungsstelle PI Harburg seit 2003 Grundschulkinder der Klassen 3 und 4, Eltern und Lehrkräfte Anlage Dienststelle/ Ansprechperson Titel/ Bezeichnung Typ KURZSACHVERHALT Kooperation Ort Laufzeit / Beginn Zielgruppe Präventions- und Sensibilisierungsinitiativen der Polizei oder unter Mitwirkung der Polizei zur Prävention und Sensibilisierung für die Folgen sexuellen Missbrauchs PI Heidekreis Sex im Netz Prävention Sexueller Missbrauch Fünfstündiger Unterricht in einem gemischtgeschlechtlichen Team, in dem zu Chaterfahrungen, Bedeutung des "Nickname" und, unterstützt durch den Film "blind date", zu Grenzüberschreitungen (Strafbarkeit beginnt mit welchen Handlungen?) gearbeitet wird. Geschlechtertrennung bei bestimmten Themen, danach Vorstellung und Diskussion der Arbeitsergebnisse vor/mit der ganzen Klasse. Beratungsstelle gegen sexuelle Gewalt "Wendepunkte" Landkreis HK seit 2013 Jg. 8 PI Lüneburg/Lüchow- Dannenberg/Uelzen KiTa ein sicher Ort für Mädchen und Jungen- Handlungsempfehlung für KiTa, Hort, Krippe Prävention Sexueller Missbrauch Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Mädchen und Jungen im Alltag Polizei, KiTa-MA und Leitung, Stadt u. Landkreis Lüneburg, Erziehungsberatungsstelle , u.a. Lüneburg 2015-2017 KiTa-Leitung PI Cloppenburg/Vechta Selbstbehauptungstraining Prävention Sexueller Missbrauch Selbstbehauptungstraining welches geschlechtsspezifisch , am Alter der Zielgruppe orientiert, sachgerecht aufklären , informieren und das Selbstwertgefühl stärken will. PI CLP/VEC 2011 junge und jugendliche Mädchen ( 8-10, 11-13, 14-18 J.) erwachsene Frauen Anlage Dienststelle/ Ansprechperson Titel/ Bezeichnung Typ KURZSACHVERHALT Kooperation Ort Laufzeit / Beginn Zielgruppe Präventions- und Sensibilisierungsinitiativen der Polizei oder unter Mitwirkung der Polizei zur Prävention und Sensibilisierung für die Folgen sexuellen Missbrauchs PI Oldenburg-Stadt/Ammerland Echt stark – Ein Grundschulprojekt für starke Kids Prävention Sexueller Missbrauch Das Projekt hat das Ziel sexuellem Missbrauch vorzubeugen, indem es Kinder stark machen will und hilft ein gesundes Körperbewusstsein zu entwickeln und sich durch deutliches "NEIN-Sagen" abzugrenzen. Es geht um die Stärkung der Persönlichkeit der Kinder, Vermittlung von sozialen Kompetenzen, dadurch Prävention gegen Gewalt, Sucht und sex. Missbrauch. Schwerpunkte werden beim Kennenlernen, Vertrauen fassen, Probleme lösen in der Gruppe, bei der Teamarbeit, dem erkennen und äußern von Gefühle, dem Umgang mit Geheimnissen, dem Hilfe holen, Körperbewusstsein und dem Grenzen setzen und akzeptieren, sowie dem "Nein" sagen gesetzt. Methoden: Rollenspiele, Gesprächsrunde, Lieder, Arbeitsblätter, Erlebnisspiele, Körperübungen. entsprechende Schule Grundschule in Oldenburg seit 2016 3. bzw. 2016 auch 4. Jahrgang einer Grundschule Anlage Dienststelle/ Ansprechperson Titel/ Bezeichnung Typ KURZSACHVERHALT Kooperation Ort Laufzeit / Beginn Zielgruppe Präventions- und Sensibilisierungsinitiativen der Polizei oder unter Mitwirkung der Polizei zur Prävention und Sensibilisierung für die Folgen sexuellen Missbrauchs PI Emsland/ Grafschaft Bentheim Klick It2 Prävention Sex. Missbrauch Cybermobbing Aufführung des Theaterstückes mit anschließender Diskussion mit den Theaterpädagogen u. der Zielgruppe. LK Emsland; Arbeitskreis gegen sexuellen Missbrauch von Kindern u. Jugendlichen; Zartbitter Köln PI EL/GB, PK Meppen jährlich Schüler(innen) der 6. Jahrgangsstufe PI Emsland/ Grafschaft Bentheim PK Meppen Ganz schön blöd Prävention Sex. Missbrauch Aufführung des Theaterstückes mit anschließender Diskussion mit den Theaterpädagogen und der Zielgruppe. Stadt Lingen, Zartbitter Köln e.V., AK Sex. Missbrauch Kinder und Jugendliche Meppen Stadt Meppen alle 3 Jahre Grundschüler, Eltern Lehrkräfte, Notinselpartnergeschäfte PI Emsland/Grafschaft Bentheim (Sexuelle) Gewalt an und unter Kindern Prävention Sex. Missbrauch Erwerb und Einüben alternativer Handlungskompetenzen im Umgang mit sexueller Gewalt. Aufbau und Stärkung sozialer Kompetenzen. Umgang und Ausführung der Internetbereiche von Kindern mit entsprechender Warnung vor sexuellem Missbrauch. DKSB Ortsverband Lingen e.V. Beratungsstelle LOGO Grund- und weiterführende Schulen des Altkreis Lingen Bereich PI EL 2008 Grundschulkinder des Vierten Jahrgangs bis weiterführende Jahrgänge bis 7. Kl. PI Leer/Emden Grenzgebiete - sexuelle Übergriffe bei Jugendlichen "Ein Tritt ins Glück" Prävention Sex. Missbrauch Vermehrte Anfrage aus dem Bereich von Lehrkräften, die sich mehr Sicherheit im Umgang mit dem Thema wünschen. Vorangegangen ist eine 2- tägige Fachtagung. Das Projekt soll Fachkräften Anregungen für die Präventionsarbeit und den Umgang mit sexuellen Übergriffen vermitteln und Eltern dabei unterstützten, mit ihren Kindern ins Gespräch zu kommen. Kinder- und Jugendförderung des LK Leer Leer/Emden 2012 Erzieher, Fachkräfte aus der Jugendarbeit, Lehrkräfte, Jugendliche Anlage Dienststelle/ Ansprechperson Titel/ Bezeichnung Typ KURZSACHVERHALT Kooperation Ort Laufzeit / Beginn Zielgruppe Präventions- und Sensibilisierungsinitiativen der Polizei oder unter Mitwirkung der Polizei zur Prävention und Sensibilisierung für die Folgen sexuellen Missbrauchs PI Leer/Emden PI Aurich/Wittmund K.O Tropfen – fiese Drogen im Glas Prävention Sex. Missbrauch Die genaue Kenntnis über K.O-Tropfen , ihre Verabreichung, Wirkungsweise u. Nachweismöglichkeiten kann dazu führen, dass es weniger Opfer entsprechender Straftaten gibt und die tatsächlichen Fälle besser nachgewiesen werden können. Landkreis Leer, Stadt Emden, Landkreis Aurich, Landkreis Wittmund Ostfriesland 2014 Netzwerker/innen, Fachpublikum und Öffentlichkeit in ganz Ostfriesland PK Bersenbrück Interaktive Ausstellung "Echt Krass" Prävention Sex. Missbrauch Sexuelle Übergriffe/Gewalt unter Jugendlichen kommen häufig vor. Der interaktive Präventionsparcour mit Begleitmaterial sensibilisiert für sexuelle Grenzverletzungen, informiert über sexualisierte Gewalt, stärkt Mädchen und Jungen in ihrer sozialen Kompetenz und eröffnet Handlungsalternativen. Landkreis Osnabrück Samtgemeinde Bersenbrück, Präventionsrat Bersenbrück Bersenbrück 2014 Jungen und Mädchen ab 14. Jahren, Eltern, Lehrkräfte, Erzieher PK Melle "Meller Mädchen mischen mit" sexueller Missbrauch, Gewaltprävention , Zivilcourage Ängste junger Mädchen vor sex. Übergriffen nach Vorfällen in der "Silvesternacht Köln". Stärkung des Selbstbewusstseins. 5 x 2 Stunden Kurs: Grenzen erkennen/setzen, Hilfe holen, Körpersprache/-haltung, Verhalten in Gefahrensituation. Oberschule Melle, Jugendzentrum Melle, Theaterpädagogische Werkstatt Melle 2016, Fortführung bei Bedarf Mädchen im Alter von13 - 18 Jahren Anlage Dienststelle/ Ansprechperson Titel/ Bezeichnung Typ KURZSACHVERHALT Kooperation Ort Laufzeit / Beginn Zielgruppe Präventions- und Sensibilisierungsinitiativen der Polizei oder unter Mitwirkung der Polizei zur Prävention und Sensibilisierung für die Folgen sexuellen Missbrauchs PI Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/ Uelzen KiTa - ein sicherer Ort für Mädchen und Jungen sexueller Missbrauch Broschüre mit Handlungsempfehlungen zur Prävention von sexuellem Missbrauch im Kindergarten, im Hort und in der Krippe mit Hinweisen zum Umgang mit Mädchen und Jungen im Alltag. Arbeitskreis Geschlechtsspezifische Gewaltprobleme des Kommunalen Präventionsrates, Stadt und Landkreis Lüneburg, Mediationsstelle Brückenschlag, Familienbildungsstätte, Polizei Lüneburg 2017 Personen mit Erziehungsauftrag in Krippen, Kindergärten und Horten Anlage 2 Dienststelle/ Ansprechperson Titel/ Bezeichnung Typ KURZSACHVERHALT Kooperation Ort Laufzeit / Beginn Zielgruppe PI Braunschweig Sexting Mediensicherheit Präventionsunterrichte, Lehrerfortbildungen und Elternabende mit dem Schwerpunkt auf Mobbing, dem Recht am eigenen Bild und den Folgen des leichtfertigen Verbreitens sexualisierter Selbstdarstellungen im Netz. Landesschulbehörde, Schulen in Braunschweig Braunschweig jährlich Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 6, Lehrkräfte, Eltern PI Goslar "Sofortmaßnahmen bei Konflikten im Internet" Mediensicherheit Workshop zur Steigerung der Medienkompetenz von ErzieherInnen. Was kann ich tun, wenn SchülerInnen....? Polizei und Landkreis Goslar / Jugendschutz PDG 2016 Erzieherinnen aus allen Jugendbereichen PI Goslar Cybermobbing Theateraufführung "Fake oder War doch nur Spaß" Mediensicherheit In dem Theaterstück wird den SchülerInnen eine Geschichte gezeigt, in der ein Mädchen berühmt werden möchte. Sie wird von Mitschülern erst in der Schule, später auch im Netz gemobbt. Durch unterschiedliche Hilfeangebote kommt sie aus der Situation wieder heraus. Polizei und Landkreis Goslar / Jugendschutz Landkreis Goslar 2016 Schülerinnen und Schüler der 7. und 8. Klasse PI Goslar Workshop Mobbing- Cybermobbing Mediensicherheit Sensibilisierung zum Thema Mobbing und Cybermobbing, Formen und Folgen von Mobbing, Straftaten und Strafverfahren, Unterstützung und Schutz bei Mobbing und Cybermobbing Polizei und Landkreis Goslar / Jugendschutz Landkreis Goslar 2015 fortlaufend 5. bis 7. Klasse PI Goslar Medienkompetenz Mediensicherheit Medienkompetenz bei Kindern und Jugendlichen im Landkreis Goslar Polizei, Lukaswerk GS, LK u. Stadt GS, Jugendschutz, Sozialarbeiter der Schulen Landkreis Goslar 2016 wieder- kehrend Kinder und Jugendliche im Landkreis Goslar PI Goslar "Neue Medien 1" Recht am eigenen Bild / Recht auf Privatsphäre Mediensicherheit Sensibilisierung zum Umgang mit den neuen Medien. Aufzeigen von Gefahren und Rechten im Netz Schule/Polizei Landkreis Goslar jährlich Grundschüler ab 4. Klasse PI Goslar "Neue Medien 2" Urheberrecht Mediensicherheit Sensibilisierung zum Umgang mit den neuen Medien. Aufzeigen von Gefahren und Rechten im Netz Schule/Polizei Landkreis Goslar jährlich Grundschüler ab 4. Klasse Präventions- und Sensibilisierungsinitiativen der Polizei oder unter Mitwirkung der Polizei zur Prävention von und Sensibilisierung für die Gefahr von sogenanntem Cyber-Grooming (Internet-Anbahnung) sowie für die Förderung der digitalen Kompetenz von Kindern und Jugendlichen Anlage 2 Dienststelle/ Ansprechperson Titel/ Bezeichnung Typ KURZSACHVERHALT Kooperation Ort Laufzeit / Beginn Zielgruppe Präventions- und Sensibilisierungsinitiativen der Polizei oder unter Mitwirkung der Polizei zur Prävention von und Sensibilisierung für die Gefahr von sogenanntem Cyber-Grooming (Internet-Anbahnung) sowie für die Förderung der digitalen Kompetenz von Kindern und Jugendlichen PI Göttingen Gefahren im Internet unter Einsatz der Filmspots Sheeplive Mediensicherheit Erlangung des "Internet-Führerscheins", der zur Nutzung der schuleigenen Rechner zwingend erforderlich ist, im Rahmen der verpflichtenden Teilnahme an gemeinsamen Schüler- /Elternabenden örtliche Schulen GöttingenDuderstadt seit 2012 SchülerInnen und Eltern der 5. Klasse PI Göttingen Cybermobbing, Passwortsicherheit, Kostenfallen, illegale Downloads Mediensicherheit Die Polizei bietet neben den Film "Verklickt" ein Unterrichtsgespräch zu den jeweils dargestellten Themen an, in dem neben der Filmaufarbeitung insbesondere die rechtliche Seite beleuchtet wird, wie u.a. die Tatbestände Beleidigung, Bedrohung, Erpressung, Körperverletzung, Verletzung des höchst persönlichen Lebensbereiches, unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke. örtliche Schulen Göttingen seit 2014 Klassen 7 - 9 PI Göttingen Im Netz der neuen Medien - Informationsabend für Eltern Mediensicherheit Informationsabend für Eltern über das Nutzungsverhalten ihrer Kinder unter Einbeziehung aktueller KIM-/JIM-Studien sowie über Risiken im Medienalltag z.B.: Cybermobbing, Kosten-/Abofallen, verbotene Inhalte im Internet. Aktuelle Fälle aus der Praxis werden zudem thematisiert. PI Göttingen seit 2014 Eltern von Kindern ab Klasse 7 PI Göttingen Mediennetzwerk Südniedersachsen Mediensicherheit Auf Initiative der BfJ wurde das Netzwerk "Medienkompetenz Südniedersachsen" gegründet. Es besteht aus Mitarbeitern der Verbraucherzentrale Göttingen e.V., Verein Blickwechsel e.V., Medienkoordinatoren aus Stadt u. LK GÖ sowie der BfJ. Das Netzwerk trifft sich 1x pro Monat. Der Fokus wird nicht nur auf Kinder und Jugendliche gelegt. LK Göttingen, Verbraucherzentrale Göttingen, Blickwechsel e. V. PI Göttingen seit 2014 Kinder, Jugendliche und Eltern Anlage 2 Dienststelle/ Ansprechperson Titel/ Bezeichnung Typ KURZSACHVERHALT Kooperation Ort Laufzeit / Beginn Zielgruppe Präventions- und Sensibilisierungsinitiativen der Polizei oder unter Mitwirkung der Polizei zur Prävention von und Sensibilisierung für die Gefahr von sogenanntem Cyber-Grooming (Internet-Anbahnung) sowie für die Förderung der digitalen Kompetenz von Kindern und Jugendlichen PI Göttingen Internet - aber Sicher! - Informationsveranstaltung für außerschulische Jugendliche, Heranwachsende und Erwachsene Mediensicherheit Informationsveranstaltung an außerschulischen Einrichtungen zu folgenden Themen, z.B. Phishing, Ransomware, Betrugsvarianten und online Geschäfte, soziale Netzwerke u. Chatrooms, verbotene Inhalte im Internet, Persönlichkeits- u. Urheberrechte. Aktuelle Fälle aus der Praxis werden zudem thematisiert. PI Göttingen seit 2015 Jugendliche, Heranwachsende und Erwachsene PI Hildesheim Gefahren im Internet unter Einsatz der Filmspots Sheeplive bzw. des Films Verklickt Mediensicherheit Aufklärung über Risiken und Gefahren im Internet. Sensibilisierung zu verschiedenen Themen wie Recht am eigenen Bild/ Mobbing/ Kettenbriefen etc. zielgruppenorientiert. Erläuterung strafrechtlicher Aspekte. weiterführende Schulen Stadt und LK Hildesheim fortlaufend SchülerInnen und Eltern der 5. Klasse, Schüler/ -innen ab Kl. 7 PI Northeim/Osterode Prävention von Cybercrime und Mediensicherheit Cybercrime/Medien sicherheit Schulprojekt zur Vermittlung neuer Phänomene, Gestaltung von Unterrichtseinheiten und Aktionstagen an Schulen durch den BfJ und SB Prävention PK Osterode. Gestaltung / Begleitung von Elternabenden zur Thematik. Im Altkreis Osterode findet eine Zusammenarbeit mit der Kreisjugendpflege statt. Seit 2016 werden mit dem Lukas-Werk NOM (Suchtberatungsstelle) gemeinsame Unterrichtseinheiten zum gen.Thema angeboten und durchgeführt. Schulen, Lukas-Werk, Kreisjugendpflege PI Northeim/ Osterode seit 2010 Schüler/innen, Eltern PI Northeim/Osterode Medien und Sucht Mediensicherheit Eingebettet in umfassende Maßnahmen zur Sensibilisierung aller Bevölkerungsschichten für das Thema Mediensicherheit, wurde ein Angebot für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I geschaffen, welches neben den Gefahren durch Cybermobbing, Sexting oder Verstößen gegen das KunstUrhG insbesondere das Suchtpotenzial uneingeschränkter Mediennutzung thematisiert. Lukas-Werk Gesundheitsdienste GmbH (Suchtberatungsstelle), Schulen der Sekundarstufe I LK Northeim seit 2016 Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe 1 (5.-10. Klasse) Anlage 2 Dienststelle/ Ansprechperson Titel/ Bezeichnung Typ KURZSACHVERHALT Kooperation Ort Laufzeit / Beginn Zielgruppe Präventions- und Sensibilisierungsinitiativen der Polizei oder unter Mitwirkung der Polizei zur Prävention von und Sensibilisierung für die Gefahr von sogenanntem Cyber-Grooming (Internet-Anbahnung) sowie für die Förderung der digitalen Kompetenz von Kindern und Jugendlichen PK Duderstadt Medienkompetenz Mediensicherheit Beschulung der Zielgruppe undInformationsvorträge bei Elternabenden KGS Duderstadt IGS Gieboldehausen Heinz-Sielmann-RS Duderstadt Eichsfeldgymnasium Duderstadt Duderstadt Gieboldehausen seit 2012 Kinder und Jugendliche im Alter von 12-14 Jahren PD Hannover, Zentraler Kriminaldienst „Cyber-Licence“ Mediensicherheit Das Internet spielt zunehmend eine Rolle bei der Begehung von Straftaten und der damit verbundenen Opferwerdung. Als ein Aspekt präventiven Handelns wurde der Transport von Kompetenzen im Umgang mit dem Medium gesehen. Da möglichst viele junge Nutzer des Internets erreicht werden sollen, lag eine Vernetzung mit den hannoverschen Schulen nahe. Schlussendlich soll die Aufnahme dieses Themas in den Stundenplan erreicht werden. Es ist das Ablegen eines Medienführerscheins, zum Ende der Unterrichtseinheiten, vorgesehen. Nds. Landesschulbehörde, Dienstleistungsgesellschaft für Informatik mbH (DLGI), Klicksafe, Verein N-21 Stadt und Region Hannover seit 2010 Zielgruppe sind Schüler des 7. Jahrganges, es sollen aber auch die höheren Jahrgänge im Lauf der Jahre hinzu kommen. PD Lüneburg, Dezernat 11, Präventionspuppenbühne Theaterstück "Netzdschungel" Mediensicherheit Anhand des Puppentheaterstücks "Netz- Dschungel" werden zunächst SchülerInnen der 4. Grundschulklassen die Gefahren im Internet dargestellt. Ergänzend erfolgt eine Nachbereitung, in die SchülerInnen ein Themenplakat mit nützlichen Netzregeln erarbeiten, das in der Schulklasse verbleibt. PPB mit allen PI'en: CE, Harburg, HK, LG, ROW, STD geeignete Räumlichkeiten in den jeweiligen Schulen des PD- Bereiches seit 2013 3. und insbesondere 4. Grundschulklassen Anlage 2 Dienststelle/ Ansprechperson Titel/ Bezeichnung Typ KURZSACHVERHALT Kooperation Ort Laufzeit / Beginn Zielgruppe Präventions- und Sensibilisierungsinitiativen der Polizei oder unter Mitwirkung der Polizei zur Prävention von und Sensibilisierung für die Gefahr von sogenanntem Cyber-Grooming (Internet-Anbahnung) sowie für die Förderung der digitalen Kompetenz von Kindern und Jugendlichen PI Harburg web-coaches Mediensicherheit In Kooperation mit Schulen sollen SchülerInnen des 8. Jahrgangs zu sogenannten „web-coaches“ ausgebildet werden. Durch die Qualifizierung einer kleinen Schülergruppe (8-12 SchülerInnen) und die Integration in den Schulalltag können weitreichendere Effekte erzielt, Synergie-Effekte genutzt und die Nachhaltigkeit erheblich erhöht werden. Die ausgebildeten „webcoaches “ werden im Anschluss an ihre Ausbildung selbst als Referenten agieren und ihren MitschülerInnen als Ansprechpartner bei medienbezogenen Fragen und Problemen zur Verfügung stehen. Module der Schulung sind z.B. Datenschutz, Urheberrecht, Cybermobbing, Smartphone, Kommunikationstraining, Beratungskompetenz, soziales Lernen. Projektverantwortung: Reso- Fabrik e.V., Winsen (Luhe) PI Harburg seit 2016 SchülerInnen ab Klasse 8 PI Harburg Ich bin on Mediensicherheit Schulen können sich um dieses Projekt bewerben. Das Projekt besteht aus unterschiedlichen Modulen. Neben der Vorbereitung des Projekts mit der Schule, sind auch ein Lehrerworkshop und ein Elternworkshop Module des Projekts. Im Mittelpunkt steht aber die Arbeit mit der jeweiligen Klasse, um z.B. für das Thema Cybermobbing zu sensibilisieren, sich mit elektronischen Medien und ihrer Wirkungsweise auseinanderzusetzen oder die Verdeutlichung von Grenzen zur Straftat. Projektverantwortung: Reso-Fabrik e.V., Winsen (Luhe) PI Harburg seit 2010 Schüler/Innen Lehrer, Eltern der 7. Jahrgangstufe Anlage 2 Dienststelle/ Ansprechperson Titel/ Bezeichnung Typ KURZSACHVERHALT Kooperation Ort Laufzeit / Beginn Zielgruppe Präventions- und Sensibilisierungsinitiativen der Polizei oder unter Mitwirkung der Polizei zur Prävention von und Sensibilisierung für die Gefahr von sogenanntem Cyber-Grooming (Internet-Anbahnung) sowie für die Förderung der digitalen Kompetenz von Kindern und Jugendlichen PI Heidekreis "Medien und Mobbing"; "Handytage"; Cybermobbing und soziale Netzwerke"; Medienkompetenz zwei- bis sechsstündiger Unterricht bzw. Beteiligung an Projekttagen mit den Inhalten eigenes Nutzungsverhalten; Profileinstellungen; System Mobbing; Cybermobbing; Unterstützungs- und Hilfsmöglichkeiten; ergänzt durch eine Nacharbeit mit KlassenlehrerIn oder SchulsozialarbeiterIn; Elternabend KGS, Realschule, Hauptschule, Oberschulen, Gymnasien Landkreis HK seit 2011 SEK I (ab Jg. 5) PI Lüneburg/Lüchow- Dannenberg/Uelzen SchülerMedien Tr@iner am Gymnasium Herderschule Mediensicherheit Die Projektschüler erarbeiten mit Lehrern und Kooperationspartner in Modulen Wissen und Sicherheit im Umgang mit dem Internet und geben dieses als peer to peer authentisch an die SchülerInnen der 5.u.6. Klassen weiter Stiftung Medien-und- Onlinesucht PI Lüneburg/ Lüchow- Dannenberg/Uelz en 2011 Projektschüler der Klassen 9 und 10 PI Lüneburg/PK Uelzen Medien@Scout Mediensicherheit Schüler und Schülerinnen des 9. Jahrgangs werden in Modulen Wissen und Sicherheit im Umgang mit dem Internet geschult und auf das Unterrichtsgespräch mit den SchülernInnen der 5. und 6. Klasse vorbereitet. Es handelt sich um ein fortlaufendes Peer-Projekt. Es wurde in eine AG des Lessinggymnasiums Uelzen überführt. Lessinggymnasium Uelzen, Medienzentrum Uelzen, Kreisjugendpflege PK Uelzen 2015 fortlaufend Jungen und Mädchen der 9. Klasse PI Rotenburg/W. "Wir sind stark" (siehe auch Gewaltprävention) Medienkompetenz Gemeinsames Projekt von Schule und Polizei: Zweitägige Veranstaltung für eine Schulklasse mit einem festen Übungsablauf. Das Projekt wird von einem ausgebildeten Team (Lehrer/Polizeibeamter) durchgeführt, der Klassenlehrer ist zusätzlich zwingend anwesend. Das Projekt wurde 2014 schwerpunktmäßig um den Bereich „Cybermobbing“ ergänzt. weiterführende Schulen der Stadt und des LK ROW LK Rotenburg seit 2009 Schulklassen 6./7. Klassen Anlage 2 Dienststelle/ Ansprechperson Titel/ Bezeichnung Typ KURZSACHVERHALT Kooperation Ort Laufzeit / Beginn Zielgruppe Präventions- und Sensibilisierungsinitiativen der Polizei oder unter Mitwirkung der Polizei zur Prävention von und Sensibilisierung für die Gefahr von sogenanntem Cyber-Grooming (Internet-Anbahnung) sowie für die Förderung der digitalen Kompetenz von Kindern und Jugendlichen PI Rotenburg/W. Julius-Club Mediensicherheit Die Bibliotheken bieten zu einer bestimmten Buchauswahl während der Sommerferien Veranstaltungen an. Ca.35 Teilnehmer (Kinder u. Jugendliche) treffen sich regelmäßig. Das Thema „Umgang mit sozialen Netzwerken“ wird in einem Elternabend und einer Tagesveranstaltung für die teilnehmenden Schüler vertieft. Die Vorträge der Bibliotheken zu dem Thema Datensicherheit werden vom Präventionsteam der PI Rotenburg ergänzt durch die Aspekte „Bildrechte“ und Urheberrecht. Unterschiedliche Sachverhalte auf Textkarten werden von den Teilnehmern zugeordnet und besprochen. Stadtbibliothek Rotenburg und Schulbibliothek Oerel Stadt Rotenburg, Samtgemeinde Geestequelle seit 2012 Schüler der Klassen 5 bis 7 und deren Eltern PI Rotenburg/W. "Tu was" Rotenburg (siehe auch Gewaltprävention) Medienkompetenz 1.) Eine Informationsveranstaltung zum Thema Gewalt/Hilfe holen mit Polizeibeamten sowie den Besuch einer Polizeidienststelle; 2.) Theaterpädagogische Arbeit zu Ängsten und Erfahrungen mit Gewaltsituationen (z.B. auf dem Schulhof oder in der Freizeit) unter der Anleitung von Schauspielern; 3.) Eine gemeinsame Abschlussrunde Dieses Projekt wurde seit 2014 schwerpunktmäßig um den Bereich „Cybermobbing“ ergänzt. Diakonisches Werk; Kirchenkreis ROW; Präventionsrat ROW; weiterführende Schulen Stadt ROW; Altkreis ROW; Theaterwerkstatt Bremen LK Rotenburg seit 2014 Schulklassen bevorzugt 6./7. Klassen PI Stade Gefahren im Internet Mediensicherheit Tägl. Probleme im Umgang im Netz besprechen und Lösungen/ Regeln erarbeiten (Mobbing, Recht am eig. Bild…) Schule Schulen im LK Stade 2016 5.- 10. Klasse Anlage 2 Dienststelle/ Ansprechperson Titel/ Bezeichnung Typ KURZSACHVERHALT Kooperation Ort Laufzeit / Beginn Zielgruppe Präventions- und Sensibilisierungsinitiativen der Polizei oder unter Mitwirkung der Polizei zur Prävention von und Sensibilisierung für die Gefahr von sogenanntem Cyber-Grooming (Internet-Anbahnung) sowie für die Förderung der digitalen Kompetenz von Kindern und Jugendlichen PI Cloppenburg/Vechta 1. Cloppenburger Präventionskongress Mediensicherheit Kongress für interessierte Bürgerinnen und Bürger aus dem Bereich der PI Cloppenburg/ Vechta mit dem diesjährigen Schwerpunktthema "Gefahren im Internet" Cloppenburger Präventionsrat, Polizeiinspektion Cloppenburg/ Vechta, Seniorenbeirat, Stadtverwaltung Cloppenburg Rathaus Stadt Cloppenburg 2015 Schüler/Lehrer (nichtöffentlicher Teil), interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie Fachleute der Prävention (öffentlicher Teil) PI Cloppenburg/Vechta Sicherheit im Medienalltag Mediensicherheit Polizeibeamte arbeiten mit Schülerinnen und Schülern aller Schulformen in den Landkreisen Cloppenburg zum Thema "Sicherheit im Medienalltag" mit dem Schwerpunkt Nutzung von Messenger- Diensten wie "whatsapp", "snapschat" und "instagram" Schulen in den Landkreisen Cloppenburg und Vechta LK Cloppenburg und LK Vechta seit 2015 SchülerInnen Jahrgang 5 bis 7 PI Cloppenburg/Vechta "Sexting" - ein besonderes Phänomen im Umgang mit sozialen Netzwerken Mediensicherheit An Schulen in der Stadt Cloppenburg war das Phänomen "Sexting" in der Altersgruppe der ca. 14 bis 16-Jährigen vermehrt aufgetreten. In schulischen Fortbildungsveranstaltungen und Elternabenden wurden die besonderen Risiken für die Betroffenen dargestellt und Handlungsempfehlungen für Erziehungsberechtigte und Lehrkräfte gegeben. Oberschulen, Realschulen und Gymnasien in Cloppenburg Cloppenburg 2013 Schülerinnen und Schüler, Erziehungsberechtigte und Lehrkräfte Anlage 2 Dienststelle/ Ansprechperson Titel/ Bezeichnung Typ KURZSACHVERHALT Kooperation Ort Laufzeit / Beginn Zielgruppe Präventions- und Sensibilisierungsinitiativen der Polizei oder unter Mitwirkung der Polizei zur Prävention von und Sensibilisierung für die Gefahr von sogenanntem Cyber-Grooming (Internet-Anbahnung) sowie für die Förderung der digitalen Kompetenz von Kindern und Jugendlichen PI Delmenhorst/Oldenburg- Land/Wesermarsch Prävention gegen Sexting Mediensicherheit Es wurde ein großes Schild in Form eines Smartphones mit einer Chat- Kommunikation in der Eingangshalle der Schule aufgestellt. Inhalt der Kommunikation war der Umstand, dass ein Mädchen ihrem Freund ein Nacktbild von sich schickt. Der Junge bedankt sich, teilt aber auch gleich mit, dass er eine neue Beziehung eingegangen ist und das Bild nun weiterleitet. Im Gebäude wurden kleine Papier- Smartphones aufgehängt auf denen andere Schüler, die durch das Weiterleiten Kenntnis von dem Bild erhalten hatten, dies kommentieren. So wurde für alle die prekäre Lage des Mädchens sichtbar. Hauptschule Wildeshausen Wildeshausen 2014 Schülerinnen und Schüler PI Delmenhorst/Oldenburg- Land/Wesermarsch, Präventionspuppenbühne "Netzdschungel" - Meine Daten im Internet Mediensicherheit Die Pädagogische Puppenbühne Delmenhorst führt das Bühnenstück auf. An den folgenden Tagen werden die Klassen durch die örtliche Polizeiinspektion besucht. Es werden die Gefahren im Internet verdeutlicht und Handlungsalternativen erarbeitet. Grundschulen Bereich der Polizeidirektion Oldenburg 2013 Grundschule 3./4. Klasse PD Osnabrück .comPass- Ich kenn’ mich aus im Netz Mediensicherheit Mit .comPass wurde ein behördenübergreifendes, praxisnahes Konzept zur Verhaltensprävention bei Kindern und Jugendlichen im Umgang mit den „Neuen Medien“, insbesondere dem Internet erarbeitet. Nds. Landesschulbehörde, Polizeiinspektion Osnabrück, Nds. Landesmedienanstalt, Medienzentrum Osnabrück, Institut für Internetpädagogik e.V. PD Osnabrück 2011 Kinder, Jugendliche, Lehrerinnen/Lehrer, Pädagoginnen/ Pädagogen außerschulischer Einrichtungen, Eltern und Erziehungsverant- wortliche, Seminarleiter der Universität, Referendare/Lehramtsanwärter PI Aurich/Wittmund SiNdBAD Mediensicherheit SiNdBAD steht für: Sicher im Netz durch Beratung, Aufklärung, Datenschutz. In 18 verschiedenen Modulen wird auf Wunsch individuell und zielgruppenorientiert zum Thema "Neue Medien" aufgeklärt. Präventionsrat im Harlingerland e.V. PI Aurich/Wittmund 2009 Kinder, Jugendliche, Eltern, Lehrkräfte Anlage 2 Dienststelle/ Ansprechperson Titel/ Bezeichnung Typ KURZSACHVERHALT Kooperation Ort Laufzeit / Beginn Zielgruppe Präventions- und Sensibilisierungsinitiativen der Polizei oder unter Mitwirkung der Polizei zur Prävention von und Sensibilisierung für die Gefahr von sogenanntem Cyber-Grooming (Internet-Anbahnung) sowie für die Förderung der digitalen Kompetenz von Kindern und Jugendlichen PI Aurich/Wittmund Sicheres "Chatten" in sozialen Netzwerken Mediensicherheit Kinder, Lehrer und Eltern der 4. Grundschulklassen erlangen über ein Theaterstück der Puppenbühne und Informationsveranstaltungen der BfJ Medienkompetenz im Bereich der PI Aurich/Wittmund 2012 Kinder, Lehrer und Eltern der 4. Grundschulklassen PI Emsland/Grafschaft Bentheim Digital Na(t)ives Mediensicherheit Das Thema „Digital Na(t)ives“ (digitale Ureinwohner) wurde durch das Präventionsteam entwickelt und umgesetzt. Im ersten Schritt haben Schüler in Zusammenarbeit mit einer Lehrkraft und einem Mitglied des Präventionsteams einen greichen Fragenkatalog zusammengestellt, um ein reales Bild über das tatsächliche Medienund Nutzungsverhalten der Kinder und Jugendlichen (Schüler- und Schülerinnen der Friedensschule Lingen) auf lokaler Ebene zu bekommen. Anschließend wurden die Schüler-/innen mittels einer Online – Befragung zu ihrem Medienverhalten und eventuellen Problemen (z.B. Cybermobbing) befragt, sodass nach der Auswertung eine zielgerichtete Prävention in der Schule durchgeführt werden kann. Lingen 2014 Klassen 5 - 10, Eltern PI Leer/Emden Präventionsrates der Stadt Leer Jugendschutzmedienkoffer Mediensicherheit Die Arbeitsgruppe Medienschutz des Präventionsrates der Stadt Leer hat einen Medienschutzkoffer für Schulen der Stadt erstellt. In diesem befinden sich Materialien zur Vermittlung von Medienkompetenz an die Schüler. Realschule Leer Leer 2011 Schüler Anlage 2 Dienststelle/ Ansprechperson Titel/ Bezeichnung Typ KURZSACHVERHALT Kooperation Ort Laufzeit / Beginn Zielgruppe Präventions- und Sensibilisierungsinitiativen der Polizei oder unter Mitwirkung der Polizei zur Prävention von und Sensibilisierung für die Gefahr von sogenanntem Cyber-Grooming (Internet-Anbahnung) sowie für die Förderung der digitalen Kompetenz von Kindern und Jugendlichen PI Emsland/Grafschaft Bentheim Fake oder War doch nur Spaß Mediensicherheit Fehlende elterliche Kontrolle, Unwissenheit, mangelnde Aufklärung, vermeintliche Sicherheit, scheinbare Anonymität … führen vielfach zu einem verantwortungslosen Umgang mit dem Handy, welcher zu einem erhöhten Straftatenaufkommen bei den jungen Usern führt und einen beträchtlichen psychischen Schaden bei dem Opfer anrichten kann. Stadt Lingen, Landkreis Emsland, Beratungsstelle “Logo“ DKSB Lingen Stadt und Altkreis Lingen bis auf Weiteres Schüler der Klassen 5 bis 7 LKA Niedersachsen Netzwerkaufbau zur Kooperation zwischen Polizei Niedersachsen und Landesmedienanstalt Mediensicherheit/ Medienkompetenz Medienpädagogen und Polizei waren bisher unabhängig voneinander an Schulen aktiv, um Mediensicherheit und Medienkompetenz von Schülerinnen und Schülern zu stärken. Dabei gibt es viele Schnittmengen und Möglichkeiten Kompetenzen und Inhalte zu verknüpfen. Deshalb wurden 2017 in drei Polizeidirektionen lokale Fachtreffen organisiert, bei denen freie Medienpädagogen und Präventionsbeauftragte der Polizei sich kennenlernen und austauschen konnten. Die Veranstaltungen sollen bis Ende 2018 in ganz Niedersachsen stattgefunden haben. Landesmedienanstalt, Juuuport, multimediamobile, LKA, PD Oldenburg, PD Göttingen, PD Lüneburg Niedersachsen 2017/ 2018 Medienpädagogen/ Medienpädagoginnen und Präventionsbeauftragte der Polizei PD Göttingen Präventionspuppenbühne Fit und fair im Netz: Auf dich kommt es an! Mediensicherheit Das Puppenspiel zeigt in vier kindgerechten Szenen mögliche Gefahren dar, die auf Kinder im Internet zukommen können. Im Anschluss an jede Szene wird mit den Kindern gemeinsam überlegt, was hätte besser laufen können und wie die Situation besser bewältigt werden könnte. Es werden Tipps zur Passwordsicherheit gegeben und Verhaltensregeln für die Netznutzung vermittelt. Landesmedienanstalt, Grundschulen im Bereich der Polizeidirektion Göttingen Zuständigkeitsbereich der PD Göttingen ab 2017 Schülerinnen und Schüler der 3. und 4. Grundschulklasse Anlage 2 Dienststelle/ Ansprechperson Titel/ Bezeichnung Typ KURZSACHVERHALT Kooperation Ort Laufzeit / Beginn Zielgruppe Präventions- und Sensibilisierungsinitiativen der Polizei oder unter Mitwirkung der Polizei zur Prävention von und Sensibilisierung für die Gefahr von sogenanntem Cyber-Grooming (Internet-Anbahnung) sowie für die Förderung der digitalen Kompetenz von Kindern und Jugendlichen Polizeikommissariat Bersenbrück Gefahren im Internet Mediensicherheit Mit dem Projekt reagiert das Polizeikommissariat Bersenbrück auf die Zunahme von Straftaten mittels Internetzugang/ Smartphone. Schüler/innen der Jahrgänge 5-8 sollen insbesondere im Hinblick auf Cybermobbing, Sexting und Sextorsion sensibilisiert werden. Kinder und Jugendliche die per Smartphone oder andere Endgeräte Zugang zum Internet z.B. zu Messengerdiensten haben, laufen Gefahr auf diesem Weg Opfer, aber auch Täter von Straftaten zu werden. Es wird Wissen über die rechtlichen Hintergründe, wie das Recht am eigenen Bild, Verbreitung von Pornographie, Beleidigung, Verleumdung vermittelt. Schulen im Zuständigkeitsbereich des PK Bersenbrück Zuständigkeitsber eich des PK Bersenbrück 2017-2019 Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe 1 (5.-8. Klasse) PI Emsland/Grafschaft Bentheim Digitales Aufwach(s)en/ Der Klick zum Kick Mediensicherheit Die Polizei bietet Vorträge speziell für Eltern von Grundschulkindern an. Ziel ist es Eltern für die Gefahren der ungefilterten Smartphone- und Internetnutzung durch ihre Kinder zu sensibilisieren. Eltern werden angeregt, darüber nachzudenken, ihre Kinder erst später mit Smartphones auszustatten und den verantwortungsvollen Umgang gemeinsam mit ihren Kindern intensiv zu üben und auch zu kontrollieren. Grundschulen im Zuständigkeitsbereich der PI Emsland/ Grafschaft Bentheim Zuständigkeitsber eich der PI Emsland/ Grafschaft Bentheim ab 2017 Väter und Mütter, Erziehungsberechtigte von Grundschulkindern Drucksache 18/3963 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Anja Piel (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Was unternimmt die Landesregierung, um Kinder und Jugendliche in Niedersachsen vor sexualisierter Gewalt zu schützen? Anlage 1 Anlage 2