Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3965 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Jens Ahrends (AfD) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung Imame in Niedersachsen Anfrage des Abgeordneten Jens Ahrends (AfD), eingegangen am 13.05.2019 - Drs. 18/3737 an die Staatskanzlei übersandt am 15.05.2019 Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung vom 14.06.2019 Vorbemerkung des Abgeordneten Laut Welt online vom 26. März 2019 kommen fast alle Imame in Deutschland aus dem Ausland (Quelle: https://www.welt.de/politik/deutschland/article190851075/Studie-Nahezu-alle-Imame-kom men-aus-dem-Ausland.html). Vorbemerkung der Landesregierung Der in der Vorbemerkung des Abgeordneten als Quelle angegebene Artikel stützt sich auf eine Studie der Konrad-Adenauer-Stiftung. In dieser wird u. a. festgehalten, dass zur Zahl der Imame und Moscheen in Deutschland lediglich Schätzungen vorliegen. Darüber hinaus ist grundsätzlich anzumerken, dass die Frage der Auswahl von islamischen Geistlichen durch die Moscheegemeinden dem verfassungsrechtlichen Selbstverwaltungsrecht gemäß Artikel 140 GG i. V. m. Artikel 137 Abs. 3 der Weimarer Reichsverfassung unterfällt und sich daher dem Einfluss der Landesregierung entzieht. 1. Wie viele Imame sind aktuell in Niedersachsen aktiv, und aus welchen Ländern stammen diese (bitte die Anzahl der Imame pro Land angeben)? Hierzu liegen der Landesregierung keine Angaben vor. Im Interesse einer möglichst umfassenden Beantwortung der Anfrage sind die islamischen Landesverbände in Niedersachsen um entsprechende Informationen gebeten worden. Zum Zeitpunkt der Abgabe der Antwort lag eine Rückmeldung des DITIB-Landesverbandes Niedersachsen und Bremen e. V. (im Folgenden „niedersächsischer DITIB-Landesverband“) vor. Nach dessen Auskunft sind in den von ihm vertretenen Moscheegemeinden aktuell in Niedersachsen insgesamt ca. 100 Imame aktiv, rund 90 davon stammten aus der Türkei und zehn aus Deutschland. 2. Wie viele der in Niedersachsen tätigen Imame besitzen nachgewiesene Deutschkenntnisse und auf welchem Niveau? Nach Auskunft des niedersächsischen DITIB-Landesverbandes reicht die Bandbreite von „sehr gut“ (im Falle der in der Antwort zu Frage 1 erwähnten zehn Imame aus Deutschland) bis zu „nur sehr wenig“. Die meisten der aus der Türkei kommenden Imame besäßen Deutschkenntnisse auf dem Niveau von A1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen. Darüber hinaus wir auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3965 2 3. Ist der Nachweis von Deutschkenntnissen Pflicht für die Aufnahme einer Tätigkeit als Imam in Niedersachsen? Falls ja, welches Sprachniveau muss nachgewiesen werden? Nach Auskunft des niedersächsischen DITIB-Landesverbands werden die Imame in Kooperation mit dem Goethe-Institut mit Sprachkursen, Kulturprogrammen und interkulturellen Trainings in der Türkei ausgebildet, bevor sie in Deutschland eingesetzt werden. Dass von den Moscheegemeinden eine Pflicht zum Nachweis von Deutschkenntnissen für die Aufnahme einer Tätigkeit als Imam in Niedersachsen aufgestellt würde, ist der Landesregierung nicht bekannt. 4. Wie hoch ist der Anteil der in deutscher Sprache gehaltenen Predigten in den Moscheen in Niedersachsen (in Prozent), und in welchen weiteren Sprachen wird in Niedersachsen gepredigt? Nach Auskunft des niedersächsischen DITIB-Landesverbands werden die Freitagspredigten alle mindestens in Türkisch und Deutsch gehalten, in vielen Moscheen zusätzlich auch auf Arabisch (aufgrund hoher Beteiligung am Gebet durch Flüchtlinge, Asylsuchende etc.). Die Freitagspredigten seien jede Woche auch online für jeden transparent unter folgendem Link abrufbar: http://www.ditib.de/default1.php?id=11&sid=12&lang=de. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 5. Wie wird sichergestellt, dass in den niedersächsischen Moscheen von ausländischen Imamen keine grundgesetzwidrigen Predigten gehalten werden? Der niedersächsische Verfassungsschutz beobachtet im Rahmen seines gesetzlichen Auftrages extremistische Bestrebungen, darunter fallen auch islamistische Organisationen, Vereine und Personen . Anlassbezogen können in diesem Zusammenhang z. B. auch Moscheen und die dort tätigen Imame Gegenstand von Beobachtungen sein. Soweit in entsprechenden Fällen gerichtsverwertbare extremistische Erkenntnisse feststellbar sein sollten, werden diese den zuständigen Stellen für eine vereinsrechtliche bzw. aufenthaltsrechtliche Prüfung zur Verfügung gestellt. Der niedersächsische DITIB-Landesverband verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass die Predigten nicht von Einzelpersonen geschrieben würden, sondern von einer Fachkommission, die aus fachkompetenten studierten Theologen bestünde, die fundiertes Fachwissen und langjährige Erfahrung mitbrächten. Themen seien die Islamische Glaubenslehre und Glaubenspraxis. Die Unantastbarkeit der Menschenwürde, die Menschenrechte, die Gleichberechtigung aller Menschen und die freiheitlich-demokratische Grundordnung sei für sie verpflichtend. Dies sei auch in der Satzung des Landesverbandes so festgehalten. 6. Plant die Landesregierung, in Zukunft mehr Imame in niedersächsischen Moscheen einzusetzen, die in Deutschland ausgebildet wurden? Falls ja, mit welchem Konzept sollen diese Pläne umgesetzt werden? Wie bereits in den Vorbemerkungen der Landesregierung ausgeführt, fällt der Einsatz von Imamen in Moscheegemeinden unter das verfassungsrechtlich verankerte Selbstverwaltungsrecht und entzieht sich vor diesem Hintergrund einer Planung durch die Landesregierung. (Verteilt am 17.06.2019) Drucksache 18/3965 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Jens Ahrends (AfD) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums Imame in Niedersachsen