Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3967 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Miriam Staudte (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz namens der Landesregierung Tierschutzrelevante Vorgänge im Schlachthof Düdenbüttel - Was taten die Veterinärbehörden ? Anfrage der Abgeordneten Miriam Staudte (GRÜNE), eingegangen am 09.05.2019 - Drs. 18/3711 an die Staatskanzlei übersandt am 14.05.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz namens der Landesregierung vom 14.06.2019 Vorbemerkung der Abgeordneten Vom 7. März bis zum 1. April 2019 wurden von der Tierschutzorganisation Soko Tierschutz Filmaufnahmen auf dem Schlachthof in Düdenbüttel (LK Stade) erstellt und am 3. April veröffentlich. Auf diesen ist zu sehen, wie Rinder, die nicht transportfähig sind, mit Seilwinden auf Anhänger gezogen wurden. Dieses ist mit Artikel 3 der Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport (EG) Nr. 1/2005 nicht vereinbar und ein Verstoß gegen das deutsche Tierschutzgesetz. Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) erstatte Anzeige gegen den Schlachthof. Außerdem hat die Tierschutzorganisation Soko Tierschutz Strafanzeige gegen den Schlachthof, 20 Landwirtinnen und Landwirte und das Veterinäramt in Stade erstattet. In einem Artikel, der am 4. April 2019 in der Kreiszeitung erschien und am 17. April 2019 aktualisiert wurde, wird ein Vertreter der Soko in der Art wiedergegeben, dass er bereits Ende 2018 Hinweise auf Tierquälerei im Schlachthof erhalten habe und während der Aufnahmen amtliche Veterinäre mehrfach durchs Bild gelaufen seien. Laut demselben Artikel teilte das ML auf Anfrage mit, dass es im Januar 2019 unangemeldete Kontrollen in dem Betrieb geben habe und keine schwerwiegenden Verstöße hätten festgestellt werden können. Bei der Kontrolle durch das LAVES seien aus tierschutzrechtlicher Sicht Mängel bei der Betäubung erkannt worden. Außerdem sei der Wartungs - und Instandhaltungszustand von Bolzenschussgeräten bemängelt worden. Am 8. Mai 2019 lief ein fünfminütiger Beitrag bei „hallo Niedersachsen“ im NDR, der den Verdacht nahelegt, „dass Veterinäre im Zusammenhang mit den Schlachthofskandalen in den vergangenen sechs Monaten bewusst weggeschaut haben“ (https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/hallo_nie dersachsen/Schlachthof-Skandale-Veterinaeraemter-im-Visier,hallonds51412.html). Wegen der aus Sicht der Soko Tierschutz schleppenden Ermittlungen zu den Schlachthofskandalen der vergangenen Monate hat die Soko die Zentralstelle für Landwirtschaftsstrafsachen wegen mutmaßlicher Rechtbeugung angezeigt. Dies bestätigte die Sprecherin der Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg laut einem Artikel des NDR vom 16. April 2019. 1. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt das Veterinäramt Stade und mit welchen Stundenanteilen und in welchen Funktionen in den letzten zehn Jahren? Zur Aktualisierung des Integrierten mehrjährigen Kontrollplans von Niedersachsen erhebt das ML turnusmäßig Daten über die Anzahl des in den kommunalen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörden eingesetzten Personals. Die Meldungen des Landkreises Stade bilden die Grundlage für die Beantwortung dieser Frage. Für die Jahre 2013 bis 2019 sind diese Daten in den nachstehenden Tabellen dargestellt. Eine Auswertung länger zurückliegender Jahre ist mit einem hohen Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3967 2 zeitlichen Aufwand verbunden, weswegen aus zeitlichen Gründen auf die Beantwortung verzichtet wurde. Zu beachten ist, dass aktuell das Berichtswesen dahin gehend angepasst wurde, dass für das Jahr 2019 die tatsächlich besetzten Stellen dargestellt werden. Zuvor erfolgte keine Unterscheidung zwischen ausgewiesenen und tatsächlich besetzten Stellen. Personalressourcen des Landkreises Stade jeweils zum 1. Januar des Jahres Jahr 2013 Gesamt davon Lebensmittelkontrolle Tiergesundheit/ Tierseuchen Tierschutz Querschnittsaufgaben Amtstierärzte* 4,5 1 1,5 2 Amtliche Tierärzte in der Schlachttier- und Fleischuntersuchung# 10 10 Lebensmittelchemiker/ Chemiker* 0 Lebensmittelkontrolleure * 4 4 Amtliche Fachassistenten # 1 1 Verwaltungspersonal* (z. B. Juristen, Sachbearbeiter , …) 5 1 3 1 Sonstige* 0 Summe 24,5 17 4,5 3 * Angaben in Vollzeitstellen, Angabe auch der unbesetzten Stellen # Angabe als „Kopfzahl“, auch wenn das Personal nur stundenweise tätig ist oder nach Stückzahl vergütet wird. Jahr 2014 Gesamt davon Lebensmittelkontrolle Tiergesundheit/ Tierseuchen Tierschutz Querschnittsaufgaben Amtstierärzte* 4,5 1 1,5 2 Amtliche Tierärzte in der Schlachttier- und Fleischuntersuchung# 11,0 11 Lebensmittelchemiker/ Chemiker* 0,0 Lebensmittelkontrolleure * 4,0 4 Amtliche Fachassistenten # 1,0 1 Verwaltungspersonal* (z. B. Juristen, Sachbearbeiter , …) 5,0 1 3 1 Sonstige* 0,0 Summe 25,5 18,0 4,5 3,0 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3967 3 Jahr 2015 Gesamt davon Lebensmittelkontrolle Tiergesundheit/ Tierseuchen Tierschutz Querschnittsaufgaben Amtstierärzte* 5,0 1,0 1,5 2 0,5 Amtliche Tierärzte in der Schlachttier- und Fleischuntersuchung (hauptamtliche und nebenberufliche mit Vergütung nach Stundenzahl) als VZÄ* 0,0 Amtliche Tierärzte in der Schlachttier- und Fleischuntersuchung (nebenberuflich mit Vergütung nach Stückzahl) als Kopfzahl# 12 12 Amtliche Fachassistenten (hauptamtliche und nebenberufliche mit Vergütung nach Stundenzahl ) als VZÄ* 0,0 Amtliche Fachassistenten (hauptamtliche und nebenberufliche mit Vergütung nach Stückzahl) als Kopfzahl# 0,0 Lebensmittelchemiker/ Chemiker* 0,0 Lebensmittelkontrolleure * 4,0 4,0 Verwaltungspersonal* (z. B. Juristen, Sachbearbeiter , …) 5,75 1,0 3,0 1,5 0,25 Sonstige* 0,0 Summe 26,75 18 4,5 3,5 0,75 Jahr 2016 Gesamt davon Lebensmittelkontrolle Tiergesundheit/ Tierseuchen Tierschutz Querschnittsaufgaben Amtstierärzte* 5,25 1,0 1,75 2,0 0,5 Amtliche Tierärzte in der Schlachttier- und Fleischuntersuchung (hauptamtliche und nebenberufliche mit Vergütung nach Stundenzahl) als VZÄ* 0,0 Amtliche Tierärzte in der Schlachttier- und Fleischuntersuchung (nebenberuflich mit Vergütung nach Stückzahl) als Kopfzahl# 11,0 11,0 Amtliche Fachassistenten (hauptamtliche und nebenberufliche mit Vergütung nach Stundenzahl ) als VZÄ* 0,0 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3967 4 Jahr 2016 Gesamt davon Lebensmittelkontrolle Tiergesundheit/ Tierseuchen Tierschutz Querschnittsaufgaben Amtliche Fachassistenten (hauptamtliche und nebenberufliche mit Vergütung nach Stückzahl) als Kopfzahl# 0,0 Lebensmittelchemiker/ Chemiker* 0,0 Lebensmittelkontrolleure * 4,0 3,85 0,15 Verwaltungspersonal* (z. B. Juristen, Sachbearbeiter , …) 6,45 1,2 3,0 1,5 0,75 Summe 26,7 17,05 4,75 3,5 1,4 Jahr 2017 Gesamt davon Lebensmittelkontrolle Tiergesundheit/ Tierseuchen Tierschutz Querschnittsaufgaben Amtstierärzte* 5,89 1,0 2,07 2,32 0,5 Amtliche Tierärzte in der Schlachttier- und Fleischuntersuchung (hauptamtliche und nebenberufliche mit Vergütung nach Stundenzahl) als VZÄ* 0,0 Amtliche Tierärzte in der Schlachttier- und Fleischuntersuchung (nebenberuflich mit Vergütung nach Stückzahl) als Kopfzahl# 10,0 10,0 Amtliche Fachassistenten (hauptamtliche und nebenberufliche mit Vergütung nach Stundenzahl ) als VZÄ* 0,0 Amtliche Fachassistenten (hauptamtliche und nebenberufliche mit Vergütung nach Stückzahl) als Kopfzahl# 0,0 Lebensmittelchemiker/ Chemiker* 0,0 Lebensmittelkontrolleure * 4,0 3,85 0,15 Verwaltungspersonal* (z. B. Juristen, Sachbearbeiter , …) 6,45 1,2 3,0 1,5 0,75 Sonstige 0,0 Summe 26,34 16,05 5,07 3,82 1,4 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3967 5 Jahr 2018 Gesamt davon Lebensmittelkontrolle Tiergesundheit/ Tierseuchen Tierschutz Querschnittsaufgaben Amtstierärzte 7,0 1,1 2,5 2,8 0,6 Lebensmittelkontrolleure 4,0 3,5 0,5 Verwaltungspersonal* 6,95 1,2 3,25 1,75 0,75 Sonstige 0,0 Amtliche Tierärzte in der Schlachttier- und Fleischuntersuchung 0,0 Amtliche Fachassistenten in der Schlachttierund Fleischuntersuchung 0,0 Amtliche Tierärzte in der Schlachttier- und Fleischuntersuchung, die gemäß GOVV nach Stückzahl vergütet werden (als Kopfzahl) 9,0 Amtliche Fachassistenten in der Schlachttierund Fleischuntersuchung , die gemäß GOVV nach Stückzahl vergütet werden (als Kopfzahl) 0,0 Summe 26,95 5,8 5,75 4,55 1,85 Jahr 2019 Gesamt davon Lebensmittelkontrolle Tiergesundheit/ Tierseuchen Tierschutz Querschnittsaufgaben Amtstierärzte 6,2 1,1 2,2 2,4 0,6 Lebensmittelkontrolleure 4,0 3,5 0,5 Verwaltungspersonal* (z. B. Juristen, Sachbearbeiter , …) 6,95 1,2 3,25 1,75 0,75 Sonstige 0,0 Amtliche Tierärzte in der Schlachttier- und Fleischuntersuchung 0,0 Amtliche Fachassistenten in der Schlachttierund Fleischuntersuchung 0,0 Amtliche Tierärzte in der Schlachttier- und Fleischuntersuchung, die gemäß GOVV nach Stückzahl vergütet werden (als Kopfzahl) 9,0 Amtliche Fachassistenten in der Schlachttierund Fleischuntersuchung , die gemäß GOVV nach Stückzahl vergütet werden (als Kopfzahl) 0,0 Summe 26,15 5,8 5,45 4,15 1,85 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3967 6 2. Wie viele der beauftragten privaten Tierärztinnen und Tierärzte sind zu Vor-Ort-Kontrollen eingesetzt worden? Der Landkreis Stade beschäftigt in der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung ausschließlich nebenberuflich tätige amtliche Tierärzte (= private Tierärzte). Derzeit sind neun Tierärztinnen und Tierärzte nebenberuflich für den Landkreis Stade tätig, wobei das Arbeitsverhältnis mit den beiden - im betreffenden Schlachtbetrieb in Düdenbüttel tätigen - amtlichen Tierärzten derzeit ruht. Eine der für den Landkreis Stade tätigen Tierärztinnen wurde - neben ihrem Einsatz in der Lebenduntersuchung von Schlachtgeflügel - auch für unangekündigte Vor-Ort-Kontrollen (zweimal in der Woche) in dem betreffenden Schlachtbetrieb in Düdenbüttel eingesetzt. 3. Wie viele Tierärztinnen und Tierärzte sind darüber hinaus mit welchen Stundenanteilen zur Überwachung von Schlachtungen an welchen Schlachtbetrieben in den letzten zehn Jahren eingesetzt? Ein Amtstierarzt wird - neben der in Frage 2 genannten amtlichen Tierärztin - zur Überwachung der im Landkreis Stade befindlichen sieben Schlachtbetriebe eingesetzt. Die Kontrollen erfolgen dabei risikoorientiert, sodass die für diese Aufgabe aufgewendeten Stundenanteile variieren. Zu seinen Aufgaben gehören die Überwachung des jeweiligen Schlachtbetriebs unter Tierschutz- und Hygieneaspekten und die Aufsicht über die amtlichen Tierärzte, die die eigentliche Schlachttier- und Fleischuntersuchung durchführen. Hinsichtlich der Benennung der betreffenden Schlachtbetriebe wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen . 4. Wie viele Schlachtbetriebe sind seit wann im Landkreis Stade ansässig, und wie viele Schlachtungen werden pro Jahr durchgeführt (geordnet nach Jahr, Tierart und Schlachthof)? Die entsprechenden Angaben sind für den Zeitraum 2014 bis 2018 der nachstehendenden Tabelle zu entnehmen. Da viele der vorhandenen bzw. ehemaligen Schlachtbetriebe seit Generationen Schlachtungen durchführen, ist eine Bestimmung des Beginns der Schlachttätigkeit in der Kürze der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Landkreis Stade: Schlachtbetriebe und Schlachtzahlen im Zeitraum von 2014 bis 2018 Schlachtzahlen Rinder Schweine Schafe/Ziegen Pferde Gesamt 2014 Betrieb A 5 627 1091 145 226 7 089 Betrieb B 8 20 28 Betrieb C 67 591 658 Betrieb D 45 118 163 Betrieb E 186 742 928 Betrieb F 745 745 Betrieb G 140 140 Betrieb H 40 508 26 574 Betrieb I 268 138 406 Gesamt 10 731 Schlachtzahlen Rinder Schweine Schafe/Ziegen Pferde Gesamt 2015 Betrieb A 6 164 967 84 212 7 427 Betrieb B 2 2 Betrieb C 8 452 460 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3967 7 Schlachtzahlen Rinder Schweine Schafe/Ziegen Pferde Gesamt Betrieb D 41 112 153 Betrieb E 180 795 975 Betrieb F 870 870 Betrieb G 114 114 Betrieb H 36 511 15 562 Betrieb I 288 136 424 Gesamt 10 987 Schlachtzahlen Rinder Schweine Schafe/Ziegen Pferde Gesamt 2016 Betrieb A 6 945 1003 78 160 8 186 Betrieb C 7 340 347 Betrieb D 48 99 147 Betrieb E 163 731 894 Betrieb F 734 734 Betrieb G 80 80 Betrieb H 37 511 22 570 Betrieb I 301 108 409 Gesamt 11 367 Schlachtzahlen Rinder Schweine Schafe/Ziegen Pferde Gesamt 2017 Betrieb A 6 943 1161 65 166 8 335 Betrieb C 261 261 Betrieb D 46 92 138 Betrieb E 177 838 1015 Betrieb F 649 649 Betrieb G 102 102 Betrieb H 33 472 15 520 Betrieb I 281 99 380 Gesamt 11 400 Schlachtzahlen Rinder Schweine Schafe/Ziegen Pferde Gesamt 2018 Betrieb A 7 874 1122 75 160 9 231 Betrieb D 44 91 135 Betrieb E 192 794 30 1 016 Betrieb F 548 548 Betrieb G 86 86 Betrieb H 40 445 19 504 Betrieb I 278 64 342 Gesamt 11 862 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3967 8 5. Wie viele Nutztierhaltungsbetriebe (bitte nach Tierart: Rinder, Schweine, Geflügel und Sonstiges aufschlüsseln) mit welchen Tierzahlen sind im Landkreis Stade ansässig (für die Jahre 2015, 2016, 2017, 2018, 2019)? Die entsprechenden Angaben sind folgenden Tabellen zu entnehmen. Nutztierhaltungsbetriebe samt Tierzahlen im Landkreis Stade in den Jahren 2015 bis 2019 2015 2016 2017 2018 2019 Anzahl Nutztierhalter im LK STD Rinder 637 629 622 603 602 Schweine 224 220 206 220 206 Schafe 317 303 313 329 313 Ziegen 132 135 118 132 131 Pferde 1 071 1 071 1 052 1 097 1 082 Geflügel 993 966 1 092 1 085 1 066 Im Landkreis Stade in den Jahren 2015 bis 2019 gehaltene Anzahl von Nutztieren 2015 2016 2017 2018 2019 Anzahl im LK STD gehaltene Nutztiere Rinder 110 150 112 006 109 878 108 404 107 342 Schweine 167 799 164 878 174 207 175 363 167 928 Schafe 6 149 5 383 7 179 7 539 6 600 Ziegen 591 582 485 523 509 Pferde 6 136 6 103 5 677 6 231 6 237 Geflügel 1 961 550 1 949 249 1 890 764 1 898 557 1 906 459 6. Wie viele unangemeldete, nicht anlassbezogene Tierschutzkontrollen gab es in Jahren 2015 bis 2019 bisher (bitte aufschlüsseln nach Tierart: Rind, Schwein, Geflügel, Sonstiges und Jahr)? Eine Übersicht der in den Jahren 2015 bis 2019 durchgeführten Tierschutzkontrollen in Nutztierhaltungsbetrieben - aufgeschlüsselt nach Tierarten - ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Die Art der Kontrolle (anlassbezogen/nicht anlassbezogen) wird statistisch nicht erfasst. Eine differenzierte Auswertung nicht anlassbezogen durchgeführter Kontrollen ist daher nicht durchführbar. Nahezu alle Kontrollen erfolgen unangemeldet. In den Jahren 2015 bis 2019 durchgeführte Kontrollen von Nutztierhaltungsbetrieben aufgeschlüsselt nach Tierarten 2015 2016 2017 2018 2019 (Eintragungen bis 14.05.2019) Tierschutzkontrollen; Haupt-Kontrollen nach Tierarten Rind 54 42 65 67 28 Schwein 44 39 40 58 10 Geflügel 11 13 11 12 3 Sonstiges 153 127 129 158 43 Hauptkontrollen gesamt 262 221 245 295 84 Gesamtsumme Haupt- und Nachkontrollen 527 558 507 558 167 Hinweise: - keine Trennung in anlass- und nicht anlassbezogen möglich - Trennung in Tierarten nicht immer möglich - nahezu alle Kontrollen erfolgen unangemeldet - Schlachttieruntersuchungen von Geflügel finden regelmäßig auch unter Tierschutzgesichtspunkten statt Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3967 9 7. Wie viele tierschutzrelevante Feststellung wurden bei den Kontrollen der Tierhaltung gemacht (bitte aufschlüsseln nach unangemeldeten Routinekontrollen, anlassbezogenen Pflichtkontrollen und Kontrollen nach Anzeige durch Dritte)? 8. Was waren die tierschutzrelevante Feststellung aus Frage 7 (bitte aufschlüsseln nach unangemeldeten Routinekontrollen, anlassbezogenen Pflichtkontrollen, Kontrollen nach Anzeige durch Dritte sowie Tierart und Jahr)? Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet. Es erfolgt keine differenzierte statistische Erfassung anlassbezogen und nicht anlassbezogen durchgeführter Kontrollen (s. Antwort auf Frage 6). Um dennoch einen Eindruck von den bei den Kontrollen festgestellten Verstößen zu geben, wird auf die im Bericht gemäß Artikel 8 Abs. 2 der Entscheidung 2006/778/EG über Mindestanforderungen an die Erfassung von Informationen bei Kontrollen von Betrieben, in denen bestimmte landwirtschaftliche Nutztiere gehalten werden (ABl. L 314, S. 39), geändert durch Verordnung (EU) Nr. 519/2013 (ABl. L 158, S. 74) (Nutztierkontrollbericht ) gemeldeten Zahlen verwiesen (nachstehende Tabellen). Erläuterungen: *) Geflügel der Spezies Gallus gallus mit Ausnahme von Legehennen **) Verstoßkategorie A: Aufforderung, den Verstoß/die Verstöße binnen einer Frist von weniger als drei Monaten zu beseitigen; keine sofortige Einleitung eines Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrens ***) Verstoßkategorie B: Aufforderung, den Verstoß/die Verstöße binnen einer Frist von mehr als drei Monaten zu beseitigen; keine sofortige Einleitung eines Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrens ****) Verstoßkategorie C: Sofortige Einleitung eines Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrens Bericht Nutztierkontrollen des LK STD nach der Entscheidung 2006/778/EG für das Jahr 2015 e ö de Stade Fr ei la nd ha ltu ng B od en ha ltu ng au sg es ta lte te K äf ig e ni ch t a us ge st al te te K äf ig e 1 Kontrollpflichtige Betriebe 8 2 568 223 2 Kontrollierte Betriebe 5 1 47 26 3 Betriebe ohne Beanstandung 5 1 37 15 4 Personal 5 Kontrollen 1 6 Aufzeichungen 2 5 7 Bewegungsfreiheit 2 8 Besatzdichte 9 Gebäude und Unterbringung 1 1 10 Mindestbeleuchtung 1 2 11 Böden (für Schweine) 12 Einstreu 4 13 Automatische und mechanische Anlagen 2 14 Füttern, Tränken und beigefügte Stoffe 3 15 Hämoglobinwert (Kälber) 16 Faserhaltiges Raufutter (Kälber und Sauen) 17 Verstümmelungen 18 Zuchtmethoden 19 Verstoß A 13 11 20 Verstoß B 21 Verstoß C Tierkategorie Legehennen K äl be r S ch w ei ne Anzahl Haltungssystem Zahl der Verstöße wegen Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3967 10 Bericht Nutztierkontrollen des LK STD nach der Entscheidung 2006/778/EG für das Jahr 2016 R in de r (K äl be r au sg en om m en ) S ch af e Zi eg en H au sg ef lü ge l ( *) La uf vö ge l E nt en G än se P el zt ie re Tr ut hü hn er 1 Kontrollpflichtige Betriebe 685 276 110 107 148 110 38 2 Kontrollierte Betriebe 52 5 1 41 1 0 4 3 Bertiebe ohne Beanstandung 33 4 1 24 1 0 4 4 Personal 3 5 Kontrollen 3 4 6 Aufzeichnungen 3 2 7 Bewegungsfreiheit 2 11 8 Gebäude und Unterbringung 15 9 Automatische und mechanische Anlagen 10 Füttern, Tränken und beigefügte Stoffe 3 1 11 Verstümmelungen 12 Zuchtmethoden 13 Verstoß A 17 1 2 14 Verstoß B 15 Verstoß C 12 15 Anzahl Tierkategorie Zahl der Verstöße wegen e ö de Stade Fr ei la nd ha ltu ng B od en ha ltu ng au sg es ta lte te K äf ig e ni ch t a us ge st al te te K äf ig e 1 Kontrollpflichtige Betriebe 7 2 494 211 2 Kontrollierte Betriebe 3 1 50 22 3 Betriebe ohne Beanstandung 3 1 30 19 4 Personal 2 5 Kontrollen 2 2 6 Aufzeichungen 3 2 7 Bewegungsfreiheit 8 Besatzdichte 9 Gebäude und Unterbringung 8 3 10 Mindestbeleuchtung 3 11 Böden (für Schweine) 12 Einstreu 6 1 13 Automatische und mechanische Anlagen 3 14 Füttern, Tränken und beigefügte Stoffe 1 2 15 Hämoglobinwert (Kälber) 16 Faserhaltiges Raufutter (Kälber und Sauen) 17 Verstümmelungen 18 Zuchtmethoden 19 Verstoß A 23 7 20 Verstoß B 2 21 Verstoß C 6 Tierkategorie Legehennen K äl be r S ch w ei ne Anzahl Haltungssystem Zahl der Verstöße wegen R in de r (K äl be r au sg en om m en ) S ch af e Zi eg en H au sg ef lü ge l ( *) La uf vö ge l E nt en G än se P el zt ie re Tr ut hü hn er 1 Kontrollpflichtige Betriebe 673 260 97 87 137 113 33 2 Kontrollierte Betriebe 54 11 5 32 1 4 2 3 Bertiebe ohne Beanstandung 28 3 2 18 1 1 2 4 Personal 3 1 5 Kontrollen 10 1 6 Aufzeichnungen 8 2 2 2 7 Bewegungsfreiheit 3 13 8 Gebäude und Unterbringung 11 7 2 1 3 9 Automatische und mechanische Anlagen 1 10 Füttern, Tränken und beigefügte Stoffe 5 1 11 Verstümmelungen 12 Zuchtmethoden 13 Verstoß A 29 10 6 5 14 Verstoß B 3 15 Verstoß C 9 14 Anzahl Tierkategorie Zahl der Verstöße wegen Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3967 11 Bericht Nutztierkontrollen des LK STD nach der Entscheidung 2006/778/EG für das Jahr 2017 Die Kontrollen erfolgen in der Regel unangekündigt. Es wird nicht statistisch erfasst, ob Kontrollen im Einzelfall aus besonderem Grund angekündigt durchgeführt wurden. In der vorstehenden Tabelle sind Zahlen zu reinen Tierschutzkontrollen in kontrollpflichtigen Betrieben aufgeführt. Darüber hinaus werden Tierschutzaspekte auch bei Kontrollen aus anderem Anlass beachtet, sodass die realen Zahlen deutlich höher sind. 9. Wie viele Fälle mit Bezug zum Tierschutzgesetz wurden von Bürgerinnen und Bürgern oder Tierschutzorganisationen in den vergangenen fünf Jahren zur Anzeige gebracht, und wie viele Anzeigen wurden weiterverfolgt (bitte aufschlüsseln nach Nutztieren und Sonstigen)? In den vergangenen fünf Jahren wurden allein im Landkreis Stade über 1 500 Fälle zur Anzeige gebracht. Eine Erfassung nach Tierarten bzw. Nutz- oder Haustieren bzw. Anzeigenerstattern erfolgt nicht. Fr ei la nd ha ltu ng B od en ha ltu ng au sg es ta lte te K äf ig e ni ch t a us ge st al te te K äf ig e 1 Kontrollpflichtige Betriebe 1 7 1 0 526 223 2 Kontrollierte Betriebe 1 4 1 0 68 16 3 Betriebe ohne Beanstandung 1 4 1 0 56 11 4 Personal 1 5 Kontrollen 3 3 6 Aufzeichungen 7 Bewegungsfreiheit 1 8 Besatzdichte 9 Gebäude und Unterbringung 2 10 Mindestbeleuchtung 2 1 11 Böden (für Schweine) 12 Einstreu 4 13 Automatische und mechanische Anlagen 14 Füttern, Tränken und beigefügte Stoffe 3 15 Hämoglobinwert (Kälber) 16 Faserhaltiges Raufutter (Kälber und Sauen) 17 Verstümmelungen 1 18 Zuchtmethoden 19 Verstoß A 16 2 20 Verstoß B 21 Verstoß C 3 Tierkategorie Legehennen >350 K äl be r S ch w ei ne Anzahl Haltungssystem Zahl der Verstöße wegen R in de r (K äl be r au sg en om m en ) S ch af e Zi eg en H au sg ef lü ge l ( *) La uf vö ge l E nt en G än se P el zt ie re Tr ut hü hn er 1 Kontrollpflichtige Betriebe 693 270 104 94 171 130 40 2 Kontrollierte Betriebe 74 17 6 35 6 2 3 3 Bertiebe ohne Beanstandung 47 13 2 6 6 2 3 4 Personal 2 1 5 Kontrollen 9 1 1 8 6 Aufzeichnungen 7 6 7 Bewegungsfreiheit 3 5 8 Gebäude und Unterbringung 11 2 3 10 9 Automatische und mechanische Anlagen 10 Füttern, Tränken und beigefügte Stoffe 4 11 Verstümmelungen 12 Zuchtmethoden 13 Verstoß A 30 4 4 24 14 Verstoß B 1 15 Verstoß C 5 5 (*) Geflügel der Spezies Gallus gallus mit Ausnahme von Legehennen Anzahl Tierkategorie Zahl der Verstöße wegen Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3967 12 Die Anzeigen schlüsseln sich nach Jahren wie folgt auf: 2018: 339 Anzeigen, 2017: 294 Anzeigen, 2016: 307 Anzeigen, 2015: 258 Anzeigen, 2014: 315 Anzeigen. 10. Falls es zu einer Weiterverfolgung der Fälle aus Frage 9 kam: Wie waren die Konsequenzen (Anordnung, Nachkontrolle, gerichtliche Auseinandersetzung, Bußgelder, Tierhalteverbot)? Nach jeder Anzeige werden amtliche Ermittlungen aufgenommen. Eine standardmäßige Statistik zum Ausgang der Verfahren wird nicht geführt. Soweit bei Kontrollen Verstöße gegen das Tierschutzrecht festgestellt worden sind, wurden diese entsprechend geahndet, wie der folgenden Übersicht zu allen schriftlich geführten Verfahren entnommen werden kann. Schriftlich geführte Verfahren Anordnungen davon THV Gerichtliche Auseinandersetzungen Bußgelder Strafanzeigen Jahr Nutztiere Sonst. Nutztiere Sonst. Nutztiere Sonst. Nutztiere Sonst. Nutztiere Sonst. 2018 6 4 3 3 2 1 31 3 3 ./. 2017 8 6 2 4 4 1 15 7 4 2016 8 13 1 7 ./. ./. 37 4 7 4 2015 14 9 2 7 3 1 18 8 1 1 2014 5 10 ./. 2 1 1 7 10 5 1 THV = Tierhalteverbote, Sonstige = sonstige Tierarten (keine Nutztiere) Nachkontrollen sind in der Übersichtstabelle nicht aufgeführt, da Nachkontrollen keine (weiteren) Maßnahmen zur Behebung von Verstößen darstellen, sondern der Sicherstellung der angeordneten Mängelabstellung dienen. 11. Gab es seit der EU-Zulassung des ehemaligen Not- und Krankschlachtungsschlachthofs in Düdenbüttel tierschutzrechtliche Beanstandungen des Betriebes oder der mit der Aufsicht betrauten Tierärztinnen und Tierärzte vonseiten des Veterinäramtes? Beanstandungen durch den Landkreis Stade gegenüber dem Betrieb bzw. Mitarbeitern des Betriebes gab es in den letzten drei Jahren in acht Fällen. Im gleichen Zeitraum gab es in zwei Fällen zwei Beanstandungen gegenüber den dort tätigen amtlichen Tierärzten. 12. Falls ja, welche Beanstandungen wurden wann vermerkt, und welche Konsequenzen wurden aus den Fällen gezogen? Der folgenden Übersicht können die gewünschten Angaben entnommen werden: Beanstandungen und Konsequenzen Schlachtbetrieb/ Amtliche TÄ Zeitpunkt Beanstandung Konsequenz Schlachtbetrieb Mai 2017 Handhabung von Tieren ohne den erforderlichen Sachkundenachweis Verwarngeld Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3967 13 Schlachtbetrieb/ Amtliche TÄ Zeitpunkt Beanstandung Konsequenz Schlachtbetrieb Januar 2018 Nichtbeachtung von Verletzungsmöglichkeiten für Tiere während des Transports Bußgeld Schlachtbetrieb April 2018 Warten-Lassen einer Kuh in der Tötebucht mündliche Belehrung Schlachtbetrieb Juni 2018 Warten-Lassen einer Kuh in der Tötebucht mündliche Belehrung Schlachtbetrieb November 2018 Warten-Lassen einer Kuh in der Tötebucht Verwarngeld Schlachtbetrieb November 2018 Haltung einer verletzten Kuh in der Wartebucht Bußgeld Schlachtbetrieb November 2018 Fehlendes Ersatz-Bolzenschussgerät neben Tötebucht mündliche Belehrung Schlachtbetrieb November 2018 Zeitüberschreitung zwischen Betäubung und Tötung um ca. zwei Sekunden mündliche Belehrung Amtliche TÄ Januar 2018 Nicht-Beachtung von Verletzungsmöglichkeiten während des Transports mündliche Belehrung Amtliche TÄ April 2018 Anlieferung mehrerer gegebenenfalls transportunfähiger Rinder mündliche Ermahnung und Belehrung 13. Gab es seit der EU-Zulassung Anzeigen gegen den in Frage 11 genannten Schlachtbetrieb ? Seit dem Jahr 2010 gingen beim Landkreis Stade insgesamt vier Anzeigen gegen den betreffenden Schlachtbetrieb in Düdenbüttel ein. 14. Falls ja, wann kam es zu welchen Anzeigen mit welchen Inhalten, und welche Konsequenzen wurden gezogen? Der folgenden Übersicht können die gewünschten Angaben entnommen werden: Ermittlungsergebnis und Konsequenz Zeitpunkt Inhalt der Anzeige Ermittlungsergebnis Konsequenz Oktober 2010 Anzeige eines Landwirts: Bei Nachbarn soll Rind mit Seilwinde auf Fahrzeug des Schlachtbetriebes gezogen worden sein Vor-Ort-Kontrolle durch Amtstierarzt im Schlachtbetrieb, angeliefertes Tier war transportfähig und gesund, nach Rückfrage beim Anzeigenden : Vorgang selbst nicht gesehen , sondern lediglich Vermutungen nicht erforderlich Februar 2013 Anzeige eines anderen Veterinäramtes : Anfang Dezember 2012 und Anfang Januar 2013 sollen nicht transportfähige Rinder durch den Schlachtbetrieb abgeholt worden sein Ermittlungen ergeben keine nachweisbaren Verstöße keine Januar 2018 Anzeige einer praktizierenden Tierärztin: Abholung festliegender Kühe auf landwirtschaftlichem Betrieb Ermittlungen ergeben unklare Beweislage mündliche Belehrung der amtlichen TÄ Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3967 14 Zeitpunkt Inhalt der Anzeige Ermittlungsergebnis Konsequenz April 2018 Anzeige eines anderen Veterinäramtes : Kontrolle des fließenden Verkehrs ergab, dass gegebenenfalls transportunfähige Tiere zum betreffenden Schlachtbetrieb gebracht werden sollten Ermittlungen ergeben keine feststellbaren Verstöße Belehrung der amtlichen TÄ bezüglich gründlicher Durchführung der Schlachttieruntersuchung 15. Welche Informationen liegen der Landesregierung zu einer möglichen Neuzulassung des Betriebes durch eine andere Betreiberfirma vor? Der Zulassungsbehörde, Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) liegt mit Stand 24.05.2019 kein Antrag auf Neuzulassung des o. g. Betriebs durch einen anderen Betreiber vor. Auch liegen dem LAVES und dem Landkreis Stade derzeit keine konkreten Informationen dahin gehend vor, dass ein solcher Neuantrag beabsichtigt ist. 16. Gab es in der Vergangenheit Anzeigen und/oder Strafanzeigen gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Veterinäramtes Stade mit Tierschutzhintergrund und/oder wegen Verstoßes gegen die Garantiepflicht als Amtstierärztin oder Amtstierarzt im Tierschutz? 17. Falls ja, wann und warum wurden die Anzeigen/Strafanzeigen gestellt und mit welchem Ausgang, gegebenenfalls Konsequenzen? Die Fragen 16 und 17 werden gemeinsam beantwortet. Die berufliche Stellung eines Beschuldigten einschließlich seines Dienstorts wird statistisch nicht erfasst. Eine Beantwortung der Fragen wäre daher nur durch eine händische Auswertung der einschlägigen Ermittlungsakten möglich. Eine Durchsicht und Auswertung der wegen des Verdachts des Verstoßes gegen § 17 TierSchG seit 2015 bei der Zentralstelle für Landwirtschaftsstrafsachen bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg eingeleiteten Ermittlungsverfahren wäre indes, auch unter Berücksichtigung der bei der Beantwortung einer Kleinen Anfrage zu leistenden Anstrengungen, mit einem nicht mehr vertretbaren Arbeitsaufwand für die Staatsanwaltschaft verbunden. Erkenntnisse liegen bezüglich einer mit Schreiben vom 03.04.2019 durch den Verein SOKO Tierschutz e. V. erstatteten Strafanzeige wegen des Verdachts des Verstoßes gegen § 17 TierSchG gegen Betreiber eines Schlachthofs in Düdenbüttel, namentlich gegen die Betriebsinhaber sowie gegen nicht benannte Schlachthofmitarbeiter, beteiligte Landwirte und andere Personen, darunter auch die Amtstierärzte des Landkreises Stade, die für die betriebliche Kontrolle zuständig waren, vor. Mit Verfügung vom 04.04.2019 wurden - der ländereinheitlichen Handreichung zur Eintragungspraxis der Staatsanwaltschaften entsprechend - ein Ermittlungsverfahren zunächst nur gegen die namentlich benannten Inhaber des Betriebs eingeleitet und u. a. Ermittlungen zur Identifizierung der namentlich nicht benannten, also unbekannten weiteren Beteiligten angeordnet. Erste Identifizierungsergebnisse liegen vor, sodass gegen diese Beteiligten (hier: Landwirte) am 13.05.2019 die Einleitung des Ermittlungsverfahrens verfügt werden konnte. Die Ermittlungen zur Identifizierung der in den relevanten Fällen beteiligten Amtstierärzte laufen noch. 18. Wie viele Fälle gab es in der Vergangenheit, in denen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der pflichtgemäßen Erfüllung der Garantiepflicht im Tierschutz gehindert wurden? 19. Wurden diese Fälle angezeigt und, wenn ja, bei wem und mit welcher Konsequenz? Die Fragen 18 und 19 werden gemeinsam beantwortet. In der Vergangenheit gab es nach Kenntnis der Landesregierung keine Fälle, in denen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der pflichtgemäßen Erfüllung der Garantiepflicht im Tierschutz gehindert wurden. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3967 15 20. Gegen wie viele Personen wurden in den Jahren 2015 bis 2019 Ermittlungsverfahren von der Schwerpunktstaatsanwaltschaft in Oldenburg in Bezug auf Tierschutzverstöße bei Nutztieren aufgenommen (bitte nach Jahren sortieren)? 21. Zu welchem Abschluss kamen die Verfahren der Personen, gegen die 2015 ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde (bitte sortieren nach: Anklage, Antrag an das Gericht auf Erlass eines Strafbefehls gemäß § 407 StPO, Einstellung des Verfahrens ohne Auflagen , Einstellung des Verfahrens mit Auflagen, Verurteilung ausschließlich zu einer Geldstrafe, vollstreckbare Freiheitsstrafe, Freiheitsstrafe unter Strafaussetzung zur Bewährung, Strafbefehl gerichtlich rechtskräftig, gerichtliche Einstellung ohne Auflagen , gerichtliche Einstellung mit Auflagen)? 22. Zu welchem Abschluss kamen die Verfahren der Personen, gegen die 2016 ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde (bitte sortieren nach: Anklage, Antrag an das Gericht auf Erlass eines Strafbefehls gemäß § 407 StPO, Einstellung des Verfahrens ohne Auflagen , Einstellung des Verfahrens mit Auflagen, Verurteilung ausschließlich zu einer Geldstrafe, vollstreckbare Freiheitsstrafe; Freiheitsstrafe unter Strafaussetzung zur Bewährung, Strafbefehl gerichtlich rechtskräftig, gerichtliche Einstellung ohne Auflagen , gerichtliche Einstellung mit Auflagen)? 23. Zu welchem Abschluss kamen die Verfahren der Personen, gegen die 2017 ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde (bitte sortieren nach: Anklage, Antrag an das Gericht auf Erlass eines Strafbefehls gemäß § 407 StPO, Einstellung des Verfahrens ohne Auflagen , Einstellung des Verfahrens mit Auflagen, Verurteilung ausschließlich zu einer Geldstrafe, vollstreckbare Freiheitsstrafe, Freiheitsstrafe unter Strafaussetzung zur Bewährung, Strafbefehl gerichtlich rechtskräftig, gerichtliche Einstellung ohne Auflagen , gerichtliche Einstellung mit Auflagen)? 24. Zu welchem Abschluss kamen die Verfahren der Personen, gegen die 2018 ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde (bitte sortieren nach: Anklage, Antrag an das Gericht auf Erlass eines Strafbefehls gemäß § 407 StPO, Einstellung des Verfahrens ohne Auflagen , Einstellung des Verfahrens mit Auflagen, Verurteilung ausschließlich zu einer Geldstrafe, vollstreckbare Freiheitsstrafe, Freiheitsstrafe unter Strafaussetzung zur Bewährung, Strafbefehl gerichtlich rechtskräftig, gerichtliche Einstellung ohne Auflagen , gerichtliche Einstellung mit Auflagen)? 25. Zu welchem Abschluss kamen die Verfahren der Personen, gegen die 2019 ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde (bitte sortieren nach: Anklage, Antrag an das Gericht auf Erlass eines Strafbefehls gemäß § 407 StPO, Einstellung des Verfahrens ohne Auflagen , Einstellung des Verfahrens mit Auflagen, Verurteilung ausschließlich zu einer Geldstrafe, vollstreckbare Freiheitsstrafe, Freiheitsstrafe unter Strafaussetzung zur Bewährung, Strafbefehl gerichtlich rechtskräftig; gerichtliche Einstellung ohne Auflagen , gerichtliche Einstellung mit Auflagen; Fragen 20 bis 25 bitte nach Möglichkeit tabellarisch beantworten)? Zur Beantwortung der Fragen 20 bis 25 wird auf die folgende Tabelle verwiesen (Stand 17.05.2019). Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3967 16 26. In welchem Jahr wurde von einer Tierschutzorganisation eine Anzeige wegen eines Tierschutzverstoßes gestellt, bei der das daraus folgende Ermittlungsverfahren mit Auflagen gemäß § 153 a Abs. 1 StPO eingestellt wurde? In Abweichung von der auf einem Bericht der Staatsanwaltschaft Oldenburg beruhenden Antwort auf die Frage 7 der Kleinen Anfrage zur schriftlichen Beantwortung „Faktische Straflosigkeit bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz in Niedersachsen?“ (Drs. 18/3460) hat sich nach einem aktualisierten Bericht der Staatsanwaltschaft Oldenburg die Anzahl der Verfahren, deren Einstellungsentscheidung auf § 153 a StPO gestützt worden ist, von 1 auf 4 erhöht. Die Korrektur dürfte nach dem Bericht der Staatsanwaltschaft Oldenburg mutmaßlich darauf zurückzuführen sein, dass zwei ältere Verfahren noch unter dem seinerzeit üblicherweise verwendeten Sachgebietsschlüssel eingetragen worden waren und nur ein Verfahren mit dem jetzt verwendeten Sachgebietsschlüssel. Dies wurde erst jetzt festgestellt. Bei einem weiteren Verfahren ist der Anzeigeerstatter bei der Erfassung nicht eingetragen worden. Dieses Verfahren ist erst anlässlich der aktuellen Berichtsabfassung zur Beantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage erfasst worden. Von den jetzt vier berichteten Verfahren, welche auf Anzeigen von Tierschutzorganisationen zurückzuführen sind und in der Folge gemäß § 153 a StPO behandelt wurden, sind ein Verfahren 2014 (Erledigung 2016), zwei Verfahren 2016 (beide in 2017 erledigt) und ein Verfahren 2018 (Erledigung 2018) bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg eingegangen. (Verteilt am ) (Verteilt am 18.06.2019) Drucksache 18/3967 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Miriam Staudte (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Tierschutzrelevante Vorgänge im Schlachthof Düdenbüttel - Was taten die Veterinärbehörden?