Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3968 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Christian Meyer, Imke Byl und Helge Limburg (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz namens der Landesregierung Besteht die Begründung für den angekündigten Abschuss des Rodewalder Rüden noch fort oder gibt es einen verbesserten Herdenschutz? Anfrage der Abgeordneten Christian Meyer, Imke Byl und Helge Limburg (GRÜNE), eingegangen am 02.05.2019 - Drs. 18/3628 an die Staatskanzlei übersandt am 07.05.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 14.06.2019 Vorbemerkung der Abgeordneten Der Rodewalder Rüde ist seit dem 23. Januar 2019 vom Umweltministerium zum Abschuss freigegeben . Weil der Wolf bislang nicht zu finden war, wurde die Abschussgenehmigung durch das NLWKN nun zum dritten Mal verlängert. Als Begründung wird in der Abschussgenehmigung1 Folgendes angeführt: „Es muss davon ausgegangen werden, dass Schäden, – bei Fortsetzung der Rissangriffe von Wolfsrüde Individuum GW717m auf zum Selbstschutz befähigte Rinderherden und – vor allem nach Weitergabe seiner Erfahrungen im Angreifen solcher Rinderherden an Rudelangehörige und Nachfahren zu erwarten sind, weit über eine bloße Bagatelle hinausgehen werden und damit als berücksichtigungsfähiger erheblicher landwirtschaftlicher Schaden nach § 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 BNatSchG zu qualifizieren sind.“ In der Abschussgenehmigung werden zwei Fälle aufgeführt, in denen der Rodewalder Rüde (GW717m) eindeutig als Verursacher von Angriffen auf zum Selbstschutz befähigte Rinderherden identifiziert werden konnte (NTS 678 und NTS 811). Dabei wurden ein Kalb und ein Rind getötet, nach Angaben des Umweltministeriums entstand dabei ein Gesamtschaden von 1 844 Euro. Seit der Abschussgenehmigung vor mehr als drei Monaten wurden keine weiteren Nutztierrisse durch den Rodewalder Rüden gemeldet. Der NABU und einige Wolfsexperten sehen daher keine rechtliche und fachliche Begründung mehr für den Abschuss. Einen Grund für das Nichterfüllen der Tötungsverfügung sieht Umweltminister Lies bei der mangelnden Unterstützung der Jagdrevierinhaber. Der NDR schreibt am 02.05.2019: Zudem mangele es in diesem Gebiet, das aus über 170 Jagdrevieren besteht, an Unterstützung. (…) Lies will dies nun ändern - und erwägt dazu rechtliche Mittel. „Wir brauchen eine Grundlage dafür , dass uns die Revierinhaber, die Jagdpächter, die Jäger vor Ort als Partner zur Verfügung stehen “, sagte er. Das Ministerium werde daher prüfen, „inwieweit wir rechtliche Möglichkeiten haben, die Jäger in diese Rolle zu versetzen.“ 1 https://www.umwelt.niedersachsen.de/download/140565 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3968 2 Vorbemerkung der Landesregierung Zunächst bedarf es der Richtigstellung zweier Behauptungen: Es haben sich seit der Erteilung der Ausnahmegenehmigung zur Entnahme des Individuums GW717m weitere Nutztierrisse ereignet. Die Darstellung, Minister Lies sehe „einen Grund in der mangelnden Unterstützung der Revierinhaber “, ist unzutreffend. Vielmehr hat der Minister auf fehlende Möglichkeiten, die ortsansässigen Jäger stärker am Wolfsmanagement zu beteiligen, hingewiesen. Diese sind vor allem in den fehlenden Rechtsgrundlagen zu suchen, aber auch in der wachsenden Sorge der örtlichen Jäger vor persönlichen Repressionen durch militante Entnahmegegner. Wie begründet diese Sorge ist, zeigen Entgleisungen in den sozialen Medien und vor Ort, die sich z. B. in Sachbeschädigungen ausdrücken . Auch wurden Störungen der ordnungsgemäßen Jagdausübung wahrgenommen. 1. Wie begründet das Land die erneute Verlängerung der Abschussgenehmigung? Die erneute Verlängerung findet ihre Begründung in der Tatsache, dass bisher die Entnahme des Individuums GW717m nicht gelungen ist, weiterhin Schäden feststellbar sind und die Gefahr der Weitergabe der Fähigkeit zur Tötung von ausreichend geschützten Nutztieren ungemindert bestehen bleibt. 2. Wurde angesichts ausbleibender Nutztierrisse eine erneute Gefahrenprognose im Hinblick auf einen möglichen erheblichen landwirtschaftlichen Schaden nach § 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 BNatSchG erstellt? Eine erneute Gefahrenprognose war nicht vorzunehmen, vergleiche hierzu die Antwort auf Frage 10. 3. Welche Kosten hat die geplante Tötung des Rodewalder Rüden bislang verursacht? Kosten sind entstanden in der Verwaltung sowie durch Inanspruchnahme eines Dienstleisters. Die vorliegenden Rechnungen sind noch nicht abschließend geprüft. Detaillierte Angaben können daher derzeit nicht erfolgen. 4. Welchen landwirtschaftlichen Schaden haben dem Rodewalder Rüden seit Erteilung der Abschussgenehmigung nachgewiesenen Risse auf ausreichend geschützte Nutztiere verursacht? Der durch den Rüden GW717m verursachte Schaden kann noch nicht gesichert beziffert werden. Die im Territorium des Rodewalder Rüden nach Erteilung der Ausnahmegenehmigung festgestellten Risse sind noch nicht alle durch genetische Analyse einem Verursacher eindeutig zugeordnet. Für die bereits zugeordneten Risse wurden bis jetzt noch keine Ausgleichszahlungen geleistet, da nach der amtlichen Feststellung von den betroffenen Tierhaltern noch keine Anträge auf Billigkeitsleistung gestellt wurden. Ein Antrag auf Billigkeitsleistung befindet sich aktuell in der Bearbeitung. 5. Welche zusätzlichen Herdenschutzmaßnahmen wurden im Territorium des Rodewalder Rudels seit Erteilung der Abschussgenehmigung ergriffen? Über zusätzliche Herdenschutzmaßnahmen der Nutztierhalterinnen und Nutztierhalter, aber auch von Hobbytierhalterrinnen und Hobbytierhaltern, liegen der Landesregierung keine vollständigen Informationen vor. Aussagen können allein zum Volumen der Anträge auf Präventionsförderung gemacht werden. Seit dem 23.01.2019 sind 26 Anträge zur Förderung von Präventionsmaßnahmen gestellt worden. Davon sind sieben Anträge in einer Summe von 39 132,82 Euro ausgezahlt worden. Für weitere sieben Anträge sind Mittel in Höhe von 54 012,36 Euro gebunden. Zwölf Anträge sind noch in der Bearbeitung. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3968 3 6. Welche Auswirkungen hat es auf die Aufzucht von Welpen, wenn der Vaterrüde getötet wird? Maßgebliche Auswirkungen können im vorliegenden Fall nicht angenommen werden. Gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse dazu liegen nicht vor. Festzustellen ist gleichwohl, dass das Territorium des Rodewaldrudels außerordentlich wildreich ist und gerade in der Aufzuchtzeit der Welpen Jungwild in hoher Zahl leicht und ohne große Anstrengung erbeutet werden kann. 7. Sieht das Land ein Problem im grundsätzlichen Elterntierschutz während der Aufzucht aus dem Tierschutzgesetz oder abgeleitet von § 22 Abs. 4 BJagdG? Nein (s. a. Antwort zu Frage 6). 8. Wie viele Individuen umfasst das Rodewalder Rudel? Wie viele Jährlinge leben in dem Rudel? Dies kann von der Landesregierung naturgemäß nicht abschließend beantwortet werden. Es liegen DNA-Nachweise zu verschiedenen Individuen vor (GW717m, GW745f, GW1184m), bis zu fünf Individuen wurden gleichzeitig beobachtet. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. 9. Ist davon auszugehen, dass die Rodewalder Fähe trächtig ist bzw. war? Gibt es bislang Hinweise auf im Jahr 2019 geborene Welpen? Wenn ja, um wie viele Welpen handelt es sich? Ja, die Anzahl der Welpen ist aber naturgemäß - da der Bau nicht bekannt ist - nicht zu benennen. 10. Wie viele Nutztierrisse durch Wölfe gab es seit Erteilung der Abschussgenehmigung im Territorium des Rodewalder Rudels in den Landkreisen Nienburg, Heidekreis und der Region Hannover (bitte jeweils Datum, Ort, betroffene Tierart, nachgewiesenen Verursacher bzw. Bearbeitungsstand des Wolfsnachweises anführen)? a) In welchen dieser Fälle war ein wolfsabweisender Grundschutz gegeben (bitte jeweils Art des Zauns bzw. bei Rindern bzw. Pferden die Zahl der erwachsenen Tiere aufführen)? b) Welche dieser Nutztierrisse konnten eindeutig dem Rodewalder Rüden zugeordnet werden? c) Welche dieser Nutztierrisse konnten eindeutig anderen Individuen aus dem Rodewalder Rudel zugeordnet werden? d) In welchen dieser Fälle werden Billigkeitsleistungen gewährt? e) Wie hoch sind die Kosten für Billigkeitsleistungen für nachweislich vom Rodewalder Rüden verursachte Wolfsrisse seit Erteilung der Abschussgenehmigung? Zu den Teilfragen a) bis c) wird auf die nachstehende Tabelle verwiesen: Datum Ort Tierart Anzahl toter Tiere Verursacher/ Bearbeitungsstand Grundschutz Herdengröße Rind/Pferd NTS 889 24.01.2019 Dudensen Islandstute 0 Wolf nicht nachweisbar durch Herdenverband 17 NTS 894 03.02.2019 Haßbergen Gatterwild 1 Wolf nicht nachweisbar nein NTS 896 05.02.2019 Nöpke Isländer 1 Wolf, GW717m und GW745f durch Herdenverband 11 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3968 4 Datum Ort Tierart Anzahl toter Tiere Verursacher/ Bearbeitungsstand Grundschutz Herdengröße Rind/Pferd NTS 908 06.02.2019 Laderholz Schaf (Schwarzkopf ) 11 Wolf, GW1184m (Welpe RWA) Ja, eng gestellter Nachtpferch mit 90 cm Flexinetzen NTS 927 05.04.2019 Rethem Schaf (Ostfriesisches Milchschaf) 2 Wolf, GW1184m (amtliche Feststellung noch nicht erfolgt, daher noch in Bearbeitung) nein NTS 940 25.04.2019 Otternhagen Rind (HF) 1 In Bearbeitung durch Herdenverband NTS 943 01.05.2019 Bolsehle Schaf (Heidschnucke ) 1 In Bearbeitung nein NTS 944 30.04.2019 Steimbke Rind (HF) 1 Wolf, (amtliche Feststellung noch nicht erfolgt , daher noch in Bearbeitung ) durch Herdenverband 44 NTS 950 02.05.2019 Bolsehle Schaf (Heidschnucke ) 2 In Bearbeitung nein NTS 959 14.05.2019 Frankenfeld Schaf (Heidschnucke ) 1 In Bearbeitung nein NTS 966 01.06.2019 Steimbke Rind (HF) 1 In Bearbeitung durch Herdenverband 44 NTS 967 01.06.2019 Schneeren Rind/Kalb 2 In Bearbeitung unbekannt HF = Holstein Friesian Zu d) und e) siehe Antwort zu Frage 4. 11. In welchen Fällen hat der Rodewalder Rüde vor Erteilung der Abschussgenehmigung nachweislich wolfssichere Zäune überwunden (bitte jeweils Datum, Ort, Art des Nachweises , Art des Zauns bzw. bei Rindern des Herdenverbands, Tierart und Zahl der verletzten bzw. getöteten Nutztiere angeben)? Es wird vorab darauf hingewiesen, dass es sich um wolfsabweisende und nicht um wolfssichere Zäune handelt. – NTS 636 (18.02.2018) 90 cm Flexinetz, an einer Ecke niedergedrückt, Ursache unklar; – NTS 670 (09.04.2018) 90 cm Flexinetz; – NTS 687 (11.05.2018) 105 cm Flexinetz; – NTS 766 (04.09.2018) 120 cm und 90 cm Flexinetz gemischt, Zaun niedergerissen, ein Tier im Netz verheddert, unklar ob Schafe ausgebrochen sind oder Wolf Zaun überwunden hat; – NTS 821 (02.11.2018) 120 cm Flexinetz. 12. Um welche Rinderrasse handelt es sich bei den betroffenen Rinderherden, die in der Abschussbegründung als Schadensfälle NTS 678, 776, 788 und 811 aufgeführt werden? NTS 678: Fleischrind-Kreuzung; NTS 776, 788, 811: Holstein Friesian; Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3968 5 13. In welchen Fällen hat der Rodewalder Rüde vor Erteilung der Abschussgenehmigung nachweislich Nutztiere ohne ausreichenden Herdenschutz gerissen (bitte Ort, Art des Nachweises, Art des Zauns bzw. bei Rindern des Herdenverbands, Tierart und Zahl der verletzten bzw. getöteten Nutztiere angeben)? Zunächst ist festzuhalten, dass der Herdenverbund bei Rindern und Pferden als ausreichender Schutz vor Wolfsübergriffen anzusehen ist, vergleiche hierzu auch die entsprechenden Ausführungen der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf. Kleine Rassen und Jungtiere sind hiervon ausgenommen. Entsprechend ist die nachfolgende Tabelle zu lesen. Es wurden insgesamt 39 Tiere getötet, 14 verletzt. Der Nachweis erfolgte in all diesen Fällen über eine DNA-Analyse. Wird bei einem Vorfall einmal ein Individuum genetisch festgestellt, werden alle bei dem jeweiligen Rissvorfall betroffenen Tiere diesem Individuum zugeordnet. NTS Ort Tierart Zaunart Herdenverband Anz. der getöteten Tiere Anz. der verletzten Tiere 672 Heemsen Schaf defekt 1 0 682 Rethem Schaf Knotengeflecht 90 cm ohne UGS 1 0 698 Lichtenhorst Schaf/Ziege Tor offen 1 2 731 Heemsen Schaf Knotengeflecht, Maschendraht, Bauzaun 100 bis 116 cm ohne UGS 3 0 742 Stöckse Schaf 80 cm Knotengeflecht , kein UGS 1 0 743 Stöckse Schaf 70 cm Knotengeflecht ohne UGS 5 0 745 Stöckse Rind/Kalb Die Kälber standen mit einer Kuh auf der Weide (Rasse HF). 2 0 747 Steimbke Schaf Knotengeflecht 100 cm defekt 1 0 754 Steimbke Schaf 70 cm Knotengeflecht und Maschendraht kein UGS 2 0 756 Stöckse Schaf Knotengeflecht ohne UGS 2 0 760 Rethem Schaf Knotengeflecht ohne UGS 6 1 763 Stöckse Schaf 160 cm Maschendraht UGS ungenügend 1 1 775 Heemsen Schaf Festzaun ohne UGS 1 0 780 Nienburg Schaf Defekter Festzaun ohne UGS 1 3 782 Heemsen Schaf Festzaun ohne UGS 1 2 803 Heemsen Schaf Maschendraht ohne UGS 4 0 813 Rethem Schaf 80 cm Knotengeflecht 4 3 862 Rethem Pferd 3 Minishetlandponys 1 1 888 Nienhagen Pferd 3 Shetlandponys 1 1 HF = Holstein Friesian UGS = Untergrabeschutz ja Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3968 6 14. Welche Auswirkungen hat es auf das Verhalten von Wölfen, wenn ungeschützte Weidetiere in großer Zahl zugänglich sind? Als Opportunisten erbeuten Wölfe die Tiere, derer sie am einfachsten habhaft werden können. Sind Weidetiere, vor allem kleine, wie Schafe, Ziegen oder Gatterwild, nicht oder nicht ausreichend gegen Wolfsangriffe geschützt, kann eine verstärkte Gewöhnung an diese Beutetiergruppe eintreten. Sind diese Beutetiere aber „schmerzhaft“, insbesondere durch Elektrozäune, gesichert, werden sie von den Wölfen weitgehend ignoriert. 15. Warum fördert die Landesregierung vor dem Hintergrund, dass sie davon ausgeht, dass Rinderherden über eine ausreichende Fähigkeit zum Selbstschutz gegenüber Wolfsangriffen verfügen, Herdenschutz für Rinderweiden? Die Landesregierung fördert den Schutz von Rinderweiden nur im Ausnahmefall, nämlich wenn ein Tierhalter direkt von einem Riss betroffen war und/oder wenn im näheren Umkreis des zu fördernden Objektes sich mindestens drei Risse an Rindern ereignet haben. 16. Mit welchen rechtlichen Mitteln will Umweltminister Olaf Lies die Jäger stärker zur Wolfsjagd heranziehen? Minister Lies wünscht sich die stärkere Beteiligung der örtlich ansässigen Jäger. Änderungen der rechtlichen Voraussetzungen werden derzeit auf Bundesebene unter Beteiligung der Länder diskutiert . 17. Sind Änderungen am Jagdgesetz geplant, um in die Rechte von Revierinhabern einzugreifen , die etwa Landesbediensteten auch ohne Zustimmung des Jagdpächters stärkere Rechte bei der Vergrämung oder Wolfsjagd zu ermöglichen? Nein. (Verteilt am 18.06.2019) Drucksache 18/3968 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Christian Meyer, Imke Byl und Helge Limburg (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz Besteht die Begründung für den angekündigten Abschuss des Rodewalder Rüden noch fort oder gibt es einen verbesserten Herdenschutz?