Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3970 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Hillgriet Eilers (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung namens der Landesregierung Wie wird die Landesregierung die Erreichbarkeit der Nordseeinseln dauerhaft sicherstellen? Anfrage der Abgeordneten Hillgriet Eilers (FDP), eingegangen am 14.05.2019 - Drs. 18/3777 an die Staatskanzlei übersandt am 20.05.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung namens der Landesregierung vom 17.06.2019 Vorbemerkung der Abgeordneten „Die Erreichbarkeit der Inseln wollen wir sicherstellen“, heißt es in der Koalitionsvereinbarung (Seite 88) zwischen SPD und CDU. Im Jahr 2016 hat der damalige Wirtschaftsminister Olaf Lies „im Rahmen des 1. Insel-Dialogs zugesagt, dass das MW als zentraler Ansprechpartner fungiert und die Koordinierung in Fragen der Verantwortung und Zuständigkeiten für Häfen/Verbindungen übernimmt und weiterleitet“ (Drucksache 17/8856). 2018 fand ein weiterer Insel-Dialog, diesmal mit Umweltminister Lies und Wirtschaftsminister Dr. Althusmann, statt. Die beiden Minister veröffentlichten unter der Überschrift „Inseln zukunftssicher machen“ (https://www.umwelt.niedersachsen.de/ aktuelles/pressemitteilungen/insel-dialog-mit-umweltminister-lies-und-wirtschaftsminister-althus mann-inseln-zukunftssicher-machen-162918.html) eine gemeinsame Presseinformation, bei der als oberstes Ziel die wirtschaftlich und ökologisch zukunftssichere Aufstellung der Ostfriesischen Inseln Baltrum, Borkum, Juist, Langeoog, Norderney, Spiekeroog und Wangerooge benannt worden ist. „Die Tourismuswirtschaft ist auf den Inseln die tragende Säule der wirtschaftlichen Entwicklung. Die Wertschöpfung aus dem Tourismus ist erheblich. Den Umsätzen der Tourismuswirtschaft kommt eine große Bedeutung für die Sicherung von Arbeitsplätzen und die Erhaltung und Förderung der regionalen Wirtschaftskraft zu. Die Tourismusbranche bietet zahlreichen Menschen auf den Inseln einen Arbeitsplatz und sichert so die Existenz vieler kleiner und mittlerer standortgebundener Unternehmen “ (Drucksache 17/8856), so die Landesregierung. Und weiter: „Das Land bekennt sich in vielfältiger Weise zu seiner Verantwortung gegenüber den Inselgemeinden“ (ebenda). Im Rahmen des Insel-Dialogs am 22.03.2018 kündigte Minister Dr. Althusmann an, „die Inseln noch besser in ihrer Anbindung zu unterstützen“ (PI des MU und MW, 22.03.2018). Minister Lies führte aus: „Für die Inseln und ihre vom Tourismus geprägte Wirtschaft ist es enorm wichtig, dass Besucherinnen und Besucher zuverlässig die Inseln erreichen und verlassen können und dass die Versorgung mit allen wichtigen Gütern gewährleistet ist“ (ebenda). Seit einem Jahr sind Ausbaggerungen unter bestimmten Voraussetzungen förderfähig, und die betroffenen Inseln und Häfen können Förderanträge bei der NBank für Ausbaggerungen stellen. Vorbemerkung der Landesregierung Die Ostfriesischen Inseln sind u. a. geprägt durch den besonderen Naturraum, Bewohner, Tourismus und Arbeitsplätze, aber auch durch die Aspekte des Küstenschutzes. Im Zusammenspiel schafft dies einen besonderen Rahmen der Lebensbedingungen auf den Inseln. Hieraus erwachsen auch besondere Anforderungen für eine verkehrliche Anbindung an das Festland, die eine vertrauensvolle Zusammenarbeit aller Beteiligten erfordert. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3970 2 NPorts betreut („ist zuständig für“) die Infrastruktur in den Festlandshäfen in Emden, Norddeich und Bensersiel und im Bereich der Inselhäfen für Norderney, Baltrum, Langeoog, Wangerooge und Spiekeroog (teilweise; Betrieb ist an die Gemeinde verpachtet). Der Hafen Juist liegt in kommunaler Zuständigkeit, der Hafen Borkum ist - bezogen auf den Fährverkehr - in privater Hand (AG Ems). Neßmersiel, Neuharlingersiel und Harlesiel werden von Hafenzweckverbänden betreut, deren Mitglieder die jeweiligen Gebietskörperschaften und die örtlich zuständigen Sielachten sind. 1. Wie stellt sich die Anbindung der Ostfriesischen Inseln mit Bezug auf die dauerhafte Verlässlichkeit der Fährverbindungen derzeit dar? Die bestehenden Fährverbindungen zwischen den Inseln und den Festlandshäfen werden (überwiegend in jahrelanger Praxis) gemäß einem Fahrplan wahrgenommen. Dabei kann es im Einzelfall durch besondere Ereignisse (Wind & Wetter; Betriebsstörungen der Schiffe usw.) zum Ausfall von Einzelabfahrten kommen. Umgekehrt reagieren die Reedereien aber auch auf hohes Passagierund Frachtaufkommen zu besonderen Zeiten mit zusätzlichen Fahrten. Die Fahrrinnen und Häfen werden regelmäßig im Rahmen der normalen Unterhaltung bearbeitet. Es sind keine Defizite erkennbar . 2. Was wurde seit Beginn der Insel-Dialoge in Bezug auf die Anbindung der Ostfriesischen Inseln an das Festland durch die Landesregierung verändert bzw. verbessert? Für die Insel- oder Festlandshäfen ist die Vorhaltung der Solltiefen von besonderer Wichtigkeit. Dies wird von den Verantwortlichen/Beteiligten (NPorts; NLWKN aber auch Hafenzweckverbände/ Kommunen) wahrgenommen und mit hoher Priorität als Daueraufgabe verfolgt. Aus Sicht der Landesregierung hat sich damit die durchgängige Kommunikation verbessert. Dies wird von MW und MU ausdrücklich unterstützt. Zudem ist in 2018 die neue „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Infrastrukturmaßnahmen und Ausbaggerungen in Seehäfen“ in Kraft getreten. Basierend auf dem aktuellen Koordinierungsrahmen der „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)“ können seither Infrastrukturmaßnahmen und Ausbaggerungen in kommunalen Seehäfen in Niedersachsen über das Land bezuschusst werden. Eine Förderung entsprechender Investitionsmaßnahmen in den in GRW-Gebieten liegenden Seehäfen ist bis Ende 2020 möglich. Das Land Niedersachsen nutzt mit der neuen Richtlinie konsequent weitere Förderspielräume und unterstützt seine kommunalen Häfen dabei, ihre Leistungsfähigkeit zu erhöhen und die Investitionsrahmenbedingungen für Unternehmen zu verbessern. 3. Welche Gründe veranlassten die Koalitionspartner, die Erreichbarkeit der Inseln in der Koalitionsvereinbarung zu thematisieren bzw. aufzunehmen? Im Fokus der Landesregierung stehen die Sicherung und die Verbesserung der Erreichbarkeit der Ostfriesischen Inseln. 4. Liegen diese Gründe noch vor, oder gilt dieser Punkt der Koalitionsvereinbarung als abgeschlossen? Ja. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3970 3 5. Falls ja, was hat die Landesregierung seit Anfang 2018 unternommen, um den Punkt Erreichbarkeit der Inseln dauerhaft sicherzustellen? Aus Sicht der Landesregierung wurde durch den Dialog die Kommunikation nicht nur ressortübergreifend , sondern auch mit den Inselgemeinden gestärkt. Dies zeigt sich auch in den zurzeit laufenden Ressortgesprächen - unter der Federführung des MI - zur Unterstützung für die Ostfriesischen Inseln. 6. Falls nicht, was wird die Landesregierung in den nächsten beiden Jahren unternehmen (bis Ende 2020), um die Erreichbarkeit der Inseln dauerhaft sicherzustellen? Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. 7. Wer und was müssen für die Sicherstellung einer dauerhaften und zuverlässigen Anbindung /Erreichbarkeit der Inseln zusammenwirken? NLWKN, NPorts, WSV und Hafenzweckverbände in Rahmen der Gewässerunterhaltung (u. a. Austausch von Peildaten, abgestimmter Einsatz von Geräten, Nutzung von Synergien). Dabei dürfen die Inselgemeinden nicht außer Acht gelassen werden. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. 8. Gibt es Hemmnisse/hinderliche Umstände, die einem erforderlichen Zusammenwirken von Institutionen und Abläufen für die Sicherstellung einer dauerhaften und zuverlässigen Anbindung/Erreichbarkeit der Inseln derzeit noch entgegenwirken, und falls ja, welche sind dies? Nein. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. 9. Ist, nach Auffassung der Landesregierung die dauerhafte und zuverlässige Anbindung /Erreichbarkeit der Ostfriesischen Inseln Baltrum, Borkum, Juist, Langeoog, Norderney , Spiekeroog und Wangerooge jetzt zukunftssicher organisiert? Ja. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. 10. Hat die Landesregierung im eigenen Wirkungskreis oder bei den Dienststellen des Bundes Verbesserungsmöglichkeiten oder -bedarfe erkannt, um das Schlickmanagement und Ausbaggerungen bei der Anbindung der Ostfriesischen Inseln zu vereinfachen oder zu optimieren? Bagger- und Injektionsverfahren im Zuständigkeitsbereich von NPorts werden so aufgestellt, dass ein optimales Ergebnis erzielt werden kann. Dabei nimmt im Vergleich der letzten Jahre die verklappte Baggermenge stetig ab. Durch die Kombination und den gemeinsamen Einsatz der schwimmenden Geräte des NLWKN (Utlandshörn) und NPorts (Seekrabbe) mit den Aktivitäten der kommunalen Hafenzweckverbände werden sehr gute Räumergebnisse (Beispiel Juist) erreicht. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3970 4 11. Welche Fragestellungen oder Probleme, z. B. kommunale Häfen, sind aus Sicht der Landesregierung noch zur klären, um eine dauerhafte und zuverlässige Anbindung/Erreichbarkeit der Ostfriesischen Inseln zu gewährleisten? Wind und Wetter und die damit einhergehenden morphologischen Veränderungen im Gewässer sind unberechenbare Faktoren, die eine jederzeit zuverlässige, tideunabhängige Anbindung/Erreichbarkeit der Ostfriesischen Inseln ausschließen und eine seriöse Aussage verhindern. 12. Steht die Landesregierung mit der Bundesregierung, u. a. dem Maritimen Koordinator, im Kontakt oder regelmäßigen Austausch bezüglich der Befahrbarkeit der Wattfahrwasser und der Erreichbarkeit der Ostfriesischen Inseln? Ein Austausch findet mit den regionalen Dienststellen der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) statt. 13. Wurden bereits Förderanträge bei der NBank zur Unterstützung von Infrastrukturmaßnahmen und Ausbaggerungen gestellt und falls ja, wann und wie viele? Über die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Infrastrukturmaßnahmen und Ausbaggerungen in Seehäfen können Infrastrukturmaßnahmen und Ausbaggerungen in kommunalen Seehäfen gefördert werden. Bisher wurden insgesamt drei Förderanträge gestellt, zwei davon im Juni 2018, einer im Februar 2019. 14. Sind bereits Förderanträge bewilligt und falls ja, in welcher Höhe und für welche Maßnahmen ? Alle drei Förderanträge sind positiv beschieden worden. Für die Ausbaggerung von Sedimenten im Hafen Greetsiel sind der Gemeinde Krummhörn Mittel in Höhe von knapp 355 000 Euro bewilligt worden. Der Hafenzweckverband Harlesiel hat für die Ausbaggerung im Hafen Harlesiel und die Verklappung von Sedimenten einen Zuschuss in Höhe von gut 340 000 Euro erhalten. Knapp 2 Millionen Euro fließen in die Umgestaltung des Hafens Neßmersiel; Zuwendungsempfänger ist hier der Hafenzweckverband Neßmersiel. 15. Gibt es Hindernisse/Schwierigkeiten bei der Antragsstellung bei derartigen Infrastrukturvorhaben und, falls ja, welche? Soweit die in der Richtlinie definierten Zuwendungsvoraussetzungen erfüllt sind, gibt es keine Hindernisse bzw. Schwierigkeiten bei der Beantragung von Zuwendungen zur Förderung entsprechender Vorhaben. 16. Haben sich Änderungen, Ergänzungen oder neue Erkenntnisse in Bezug auf die Antworten der Landesregierung zu den Fragen 20, 24 und 25 in der Drucksache 17/8856 ergeben, und falls ja, welche? Auf die Antworten zu den Fragen 2 und 10 wird verwiesen. 17. Wann findet voraussichtlich der nächste Insel-Dialog statt? Der nächste Insel-Dialog ist für den 04.09.2019 geplant. (Verteilt am 18.06.2019) Drucksache 18/3970 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Hillgriet Eilers (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung Wie wird die Landesregierung die Erreichbarkeit der Nordseeinseln dauerhaft sicherstellen?