Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3983 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen und Dr. Marco Genthe (FDP) Antwort des Niedersächsischen Finanzministeriums namens der Landesregierung Wann kommt das neue Gebäude für das Landeskriminalamt? Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen und Dr. Marco Genthe (FDP), eingegangen am 13.05.2019 - Drs. 18/3754 an die Staatskanzlei übersandt am 16.05.2019 Antwort des Niedersächsischen Finanzministeriums namens der Landesregierung vom 17.06.2019 Vorbemerkung der Abgeordneten Am 20. März 2019 unterrichtete die Landesregierung im Ausschuss für Haushalt und Finanzen über den Stand der Umsetzung, die möglichen Kostensteigerungen bzw. Umplanungen und die aktuellen Zeitpläne für die Maßnahmen zur Verbesserung der Unterbringung des Landeskriminalamtes (LKA). Nach Aussage der Landesregierung kann der geplante Finanzrahmen nicht gehalten werden, da bei der Planung mit niedrigeren Marktpreisen gerechnet worden sei. Da man den im Haushaltsplan festgelegten Finanzrahmen nicht überschreiten wolle, streiche man geplante Leistungen aus dem Projekt. „Ziel ist es aber, den Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel einzuhalten. Dazu sind in der Konsequenz voraussichtlich Leistungen, bei denen der Markt unwirtschaftliche Preisvorstellungen hegt, zu identifizieren und gegebenenfalls aus dem Leistungsumfang herauszunehmen. Mögliche Ansätze hierfür werden derzeit unter dem Stichwort ‘Redimensionierung‘ der Baumaßnahme zwischen der Bauverwaltung, LKA, MI und MF abgestimmt“ (Protokoll Ausschuss für Haushalt und Finanzen - 48. Sitzung am 20. März 2019). Die Landesregierung gehe zudem davon aus, dass die Bieterverhandlungen über die redimensionierte Maßnahme voraussichtlich Ende Frühjahr/Anfang Sommer 2019 abgeschlossen seien, sodass das finale Bieterangebot zum Sommer 2019 vorliegen könnte. Vorbemerkung der Landesregierung Im Einzelplan 20 Kapitel 20 11 Titelgruppe 64 ist unter der laufenden Nummer 10 die Baumaßnahme „LKA Niedersachsen, Verbesserung der Unterbringung“ dargestellt. Ziel der Maßnahme ist die Zusammenführung aller Organisationseinheiten des Landeskriminalamts Niedersachsen am Standort Waterlooplatz mit den dafür erforderlichen Erweiterungs- und Sanierungsmaßnahmen. Die Besonderheit der Maßnahme ist die geplante Vergabe des Auftrags für die Planung und Baudurchführung an einen Totalunternehmer. Diese Vorgehensweise wurde im Jahr 2015 im AfHuF erörtert und beschlossen. Abweichend von den Verfahren nach Abschnitt E RLBau wird in diesem Fall durch die Bauverwaltung keine Haushaltsunterlage erstellt, da die Planungsverantwortung in der Hand des Auftragnehmers liegt. Stattdessen wird das rechtsverbindliche finale Angebot des besten Bieters Grundlage der Beschlussfassung des AfHuF für die erforderliche Mittelfreigabe. Diese Entscheidung erfolgt zu einem deutlich späteren Zeitpunkt als in herkömmlichen Verfahren und auf der Basis eines zuschlagfähigen Marktpreises. Die Vergabe erfolgt auf dem Weg eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Die eigentlichen Verhandlungen erfolgen in mehreren Runden, in denen die komplexen Aufgabenstellungen von den Bietern sukzessive planerisch ausgearbeitet und vertieft und mit indikativen (noch nicht rechtsverbindlichen ) Angeboten unterlegt werden. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3983 2 Das Vergabeverfahren nach GWB bzw. VOB/A ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Über Details der Verhandlungen hat die Vergabestelle vor Vorliegen der finalen Angebote strengstes Stillschweigen zu wahren. Unten stehende Fragen zum Vergabeverfahren können daher zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Wettbewerbs und um Verfahrensanfechtungen einzelner Bieter allein aus formalen Gründen zu verhindern seitens der Landesregierung derzeit nicht beantwortet werden. Die beim Staatlichen Baumanagement Hannover vorgelegten indikativen Angebote machen aber deutlich, dass die derzeitige Baukonjunktur und das damit einhergehende extrem schwierige Marktumfeld die Abgabe attraktiver Angebote für den Auslober derzeit erheblich erschweren. Bei vollständiger Beauftragung aller Neubau- und Sanierungsleistungen könnte sich somit bei Fortschreibung der indikativen Angebote in der finalen Angebotsfassung eine Überschreitung des Finanzrahmens ergeben, der im Haushaltsplan festgelegt ist. Eine finale Abstimmung der Landesregierung zum weiteren Vorgehen liegt derzeit noch nicht vor. Die Landesregierung wird hierüber und über die weiteren terminlichen Abläufe zeitnah informieren. 1. Gibt es inzwischen eine finale Abstimmung zwischen Bauverwaltung, LKA, MI und MF? Siehe Vorbemerkung. 2. Welche Leistungen sind durch die „Redimensionierung“ betroffen und werden aus dem Projekt herausfallen? Siehe Vorbemerkung. 3. Wie sieht der finale Leistungsrahmen aus? Siehe Vorbemerkung. 4. Wie wird sich die „Redimensionierung“ der Baumaßnahme auf die Arbeit des LKA auswirken? Siehe Vorbemerkung. 5. Gibt es schon einen Zuschlag für ein Unternehmen? Wenn ja, für welches? Siehe Vorbemerkung. 6. Ist es ein Generalunternehmer? Siehe Vorbemerkung. 7. Wird der Haushaltsrahmen mit diesem Angebot eingehalten? Siehe Vorbemerkung. 8. Wenn noch kein Zuschlag erteilt wurde: Wann rechnet die Landesregierung mit einem finalen Zuschlag? Siehe Vorbemerkung. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3983 3 9. Wie viele Angebote liegen vor? Siehe Vorbemerkung. 10. Wann ist der Beginn der Baumaßnahme geplant? Siehe Vorbemerkung. (Verteilt am 19.06.2019) Drucksache 18/3983 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen und Dr. Marco Genthe (FDP) Antwort des Niedersächsischen Finanzministeriums Wann kommt das neue Gebäude für das Landeskriminalamt?