Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3986 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Jörg Bode, Jan-Christoph Oetjen, Dr. Stefan Birkner und Dr. Marco Genthe (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung Illegale Zulagen der Stadt Hannover - Ist die Aktenvorlage der Landesregierung vollständig? Anfrage der Abgeordneten Jörg Bode, Jan-Christoph Oetjen, Dr. Stefan Birkner und Dr. Marco Genthe (FDP), eingegangen am 07.05.2019 - Drs. 18/3730 an die Staatskanzlei übersandt am 24.05.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 17.06.2019 Vorbemerkung der Abgeordneten Am 29.11.2018 hat der Innenausschuss des Landtags die Aktenvorlage zu den Vorgängen im Innenministerium betreffend die „Rathaus-Affäre“ beschlossen. Seit dem 26.04.2019 liegen die Akten dem Ausschuss vor. Unter anderem ist ein E-Mail-Verkehr zwischen dem zuständigen Abteilungsleiter im Innenministerium (MI) und anderen Mitarbeitern des MI enthalten, in dem es augenscheinlich um eine Höhergruppierung des Feuerwehrchefs von Hannover auf B 3 geht. In einer E-Mail des Abteilungsleiters vom 21.07.2015 heißt es u. a., dass Herr Schostok bei der Höhergruppierung auch die Gefahr einer Lex Hannover sehe und noch einmal eine interne Möglichkeit prüfen werde (Akte 22, Blatt 77 Aktenvorlage). In einer E-Mail des Abteilungsleiters vom 06.06.2016 ist die Rede von einer SMS von Herrn Hansmann an ihn, in der Herr Hansmann augenscheinlich darum bittet, bezüglich des Feuerwehrchefs doch nicht mehr aktiv zu werden (Akte 22, Blatt 91 Aktenvorlage). Die Neue Presse zitierte Herrn Hansmann am 04.05.2019 betreffend die „Rathaus-Affäre“ mit den Worten: „Mit dem Zulagensystem hatte ich nichts zu tun. Zulagen gehen nicht über den Tisch des Kämmerers. Das sind Personalangelegenheiten. Im Fall von Feuerwehrchef (…), der ebenfalls Zulagen bekommen sollte, war ich als Ordnungsdezernent Fachvorgesetzter. Ich habe mich beim Land erkundigt, ob Zulagen möglich sind. Das wurde verneint, und ich habe sie nicht gewährt“. Vorbemerkung der Landesregierung Seitdem seit Mai 2018 die Presse darüber berichtet, dass die Landeshauptstadt Hannover illegale Zulagen an Bedienstete auszahle, hat es, auch seitens des Landtags, Nachfragen dazu gegeben, inwieweit die Landesregierung, insbesondere das Ministerium für Inneres und Sport, Kenntnis von derartigen Vorgängen bei der Landeshauptstadt Hannover habe. Entsprechend dem Beschluss des Innenausschusses vom 29.11.2018 legte das Ministerium für Inneres und Sport alle Akten vor, die Unterlagen und die gesamte Korrespondenz des Ministeriums für Inneres und Sport mit der Landeshauptstadt Hannover zu Fragen der Zulagengewährung und Besoldung enthalten, die im Zusammenhang mit der sogenannten Rathausaffäre entstanden sein könnten. Das Ministerium für Inneres und Sport hat insgesamt 22 Aktenbände vorgelegt. Die Akten betreffen die folgenden beiden Komplexe: 1. Die Landeshauptstadt Hannover hatte am 17.02.2015 beim Finanzministerium einen Antrag auf Änderung der Anlage 1 zu § 2 des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes (NBesG) gestellt , mit der ein Amt der Besoldungsgruppe B 3 für die Direktorin oder den Direktor der Feuerwehr bei einer Stadt mit einer Einwohnerzahl von mehr als 400 000 geschaffen werden sollte . Dieser Antrag wurde dem Ministerium für Inneres und Sport zur Stellungnahme übersandt. Eine Bewertung durch das Ministerium für Inneres und Sport ergab, dass dem Antrag insbe- Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3986 2 sondere besoldungsstrukturelle Gesichtspunkte entgegenstanden. Diese Bewertung hat der zuständige Abteilungsleiter der Kommunalabteilung im Ministerium für Inneres und Sport mit Verantwortlichen der Landeshauptstadt Hannover im Rahmen der bei solchen Vorgängen üblichen Beratungsabläufe besprochen. In diesem Zusammenhang wurde auch darauf hingewiesen , dass die einzige Möglichkeit zur Ausweisung eines höheren Amtes die Schaffung eines Dezernats mit einer Beamtenstelle auf Zeit sei. Das Mitwirkungsverfahren zur Schaffung des B-3-Amtes wurde währenddessen gegenüber dem Finanzministerium zunächst nicht weiter betrieben. Nach einiger Zeit fragte der zuständige Abteilungsleiter der Kommunalabteilung bei dem zu diesem Zeitpunkt in der Landeshauptstadt zuständigen Finanzdezernenten Herrn Hansmann nach dem Stand der dortigen Überlegungen. Im Mai 2016 schickte Herr Hansmann daraufhin eine SMS an den Kommunalabteilungsleiter, deren Inhalt dieser in einer E-Mail vom 06.06.2016 mit der Schlussfolgerung an den Landesbranddirektor weiterleitete, wonach er davon ausgehe, dass die Landeshauptstadt Hannover die Sache (den Antrag auf Schaffung eines B-3-Amtes) offenbar zu den Akten gelegt habe (Akte 22, Blatt 91 der Aktenvorlage ). Der Antrag wurde mit Schreiben vom 26.07.2016 von der Stadt Hannover dann auch förmlich zurückgezogen. Über Möglichkeiten, anstelle der Schaffung des Amtes Zulagen zu gewähren, wurde zwischen dem zuständigen Abteilungsleiter der Kommunalabteilung und Herrn Hansmann nicht kommuniziert. 2. Im Zusammenhang mit der Überleitung des Bundesbesoldungsgesetzes (BBesG) in das NBesG wurde u. a. der Empfängerkreis der sogenannten Feuerwehrzulage (jetzt: Anlage 11 Nr. 6) für Niedersachsen erweitert. Im Zuge dieser Abstimmungen gab es zeitweilig auch einen Formulierungsvorschlag, der nicht nur Beamtinnen und Beamten der Besoldungsordnung A im Feuerwehrdienst diese Zulage gewähren sollte, sondern auch Feuerwehrbeamtinnen und Feuerwehrbeamte der B-Besoldung miteinbezogen hätte. Davon hätte auch die Direktorin oder der Direktor der Feuerwehr bei einer Stadt mit einer Einwohnerzahl von mehr als 400 000 profitiert. Der Vorschlag ist später verworfen worden. In diesem Verfahren war die Landeshauptstadt Hannover vom Ministerium für Inneres und Sport nicht beteiligt worden. 1. Wo ist die Anfrage von Herrn Hansmann nach der Möglichkeit von Zulagen in der Aktenvorlage zu finden (bitte Akte und Seite nennen)? Es gab keine Anfrage von Herrn Hansmann zur Möglichkeit von Zulagenzahlungen. Kontakte des MI zu Herrn Hansmann betrafen ausschließlich den Antrag der Landeshauptstadt Hannover auf Schaffung eines Amtes der Besoldungsgruppe B 3 für die Direktorin oder den Direktor der Feuerwehr bei einer Stadt mit einer Einwohnerzahl von mehr als 400 000. Im Übrigen ist der Neuen Presse vom 25.05.2019 zu entnehmen, dass die in der Vorbemerkung der Abgeordneten zitierte Einlassung von Herrn Hansmann in der Berichterstattung vom 04.05.2019 offenbar unzutreffend widergegeben wurde und demnach von ihm keine Kommunikation mit dem MI zu Zulagenzahlungen behauptet worden sei. 2. Wie lautete die Anfrage von Herrn Hansmann im Wortlaut? Entfällt. 3. Wo ist die von Herrn Hansmann genannte Antwort der Landesregierung zu der Anfrage in den vorgelegten Akten zu finden (bitte Akte und Seite nennen)? Entfällt. 4. Wie lautete die Antwort der Landesregierung im Wortlaut? Entfällt. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3986 3 5. Um welche Bitte handelt es sich, von der Herr Hansmann in seiner o. g. SMS spricht und in deren Zuge der Abteilungsleiter nicht mehr tätig werden sollte? 6. Wo ist die ursprüngliche Bitte des Herrn Hansmann an den Abteilungsleiter in den vorgelegten Akten zu finden (bitte Akte und Seite nennen)? Frage 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet. Die Landeshauptstadt Hannover hat in der für solche Vorgänge vorgesehenen Weise einen Antrag auf Schaffung eines B-3-Amtes für die Direktorin oder den Direktor der Feuerwehr bei einer Stadt mit einer Einwohnerzahl von mehr als 400 000 bei dem für diese Frage zuständigen Finanzministerium eingereicht; der Antrag befindet sich auf S. 161 in Band 2 der vorgelegten Akten. Das Ministerium für Inneres und Sport wurde daraufhin als fachlich betroffenes Ministerium bei der weiteren Bearbeitung dieses Anliegens beteiligt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 7. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die interne Möglichkeit, die Herr Schostok für den Feuerwehrchef anstrebte? Siehe Vorbemerkung der Landesregierung zu Komplex 1. 8. Wurde die Landesregierung über diese informiert? Nein. 9. Wenn ja, wo ist diese Information in den vorgelegten Akten enthalten (bitte Akte und Seite nennen)? Entfällt. 10. Da die Landesregierung eine Höhergruppierung durch eine Gesetzesänderung abgelehnt hat und die Stadt Hannover eine Lösung über die Schaffung einer Wahlbeamtenstelle nicht vornahm: Welche legale interne Möglichkeit für eine höhere Vergütung hätte es gegeben? Keine. 11. Falls es keine andere Möglichkeit gegeben hat: Warum ist die Landesregierung/Kommunalaufsicht dieser Ankündigung einer internen Lösung nicht nachgegangen? Die Kommunalaufsicht hatte keine Erkenntnisse, die über die in der Aktenvorlage enthaltenen Informationen hinausgehen. Danach wurde eine „interne Möglichkeit“ zwar erwähnt. Diese wäre aber nur die Schaffung einer zusätzlichen Dezernentenstelle gewesen, für die keine Anzeige- oder Genehmigungspflichten bestehen. 12. Haben Mitglieder der Landesregierung, Staatssekretäre oder der zuständige Abteilungsleiter im MI in der Zeit vom 22.07.2015 bis zum 21.06.2016 mit Vertretern der Stadt Hannover über eine Möglichkeit der Höhergruppierung von B 2 nach B 3, die Schaffung einer Wahlbeamtenstelle, die Gewährung von Zulagen oder eine andere interne Möglichkeit kommuniziert? Zur Beantwortung dieser Frage hat das Ministerium für Inneres und Sport die anderen Ressorts gebeten, die gegenwärtig im Amt befindlichen Ministerinnen und Minister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre sowie die in dem abgefragten Zeitraum im Amt befindlichen Ministerinnen und Minister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre zu befragen, und eine entsprechende Abfrage im Ministerium für Inneres und Sport selbst durchgeführt. Eine Meldung darüber, dass eine Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3986 4 der befragten Personen mit Vertreterinnen oder Vertretern der Landeshauptstadt Hannover über die in der Frage beschriebenen Themen kommuniziert habe, erfolgte nicht. Insgesamt wird auf die in der Vorbemerkung dargestellten Vorgänge und die darin geschilderte Kommunikation zwischen der Landeshauptstadt Hannover und dem zuständigen Abteilungsleiter im Ministerium für Inneres und Sport verwiesen. Diese Kommunikation betraf den Antrag der Landeshauptstadt Hannover auf Änderung der Anlage 1 zu § 2 NBesG, mit der ein Amt der Besoldungsgruppe B 3 für die Direktorin oder den Direktor der Feuerwehr bei einer Stadt mit einer Einwohnerzahl von mehr als 400 000 geschaffen werden sollte, und beinhaltete auch den Hinweis auf die Möglichkeit zur Einrichtung einer Wahlbeamtenstelle. 13. Falls ja, wer hat wann mit wem darüber kommuniziert, und welchen Inhalt hatte die Kommunikation? Auf die Antwort zu Frage 12. und die Vorbemerkungen wird verwiesen. (Verteilt am 19.06.2019) Drucksache 18/3986 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Jörg Bode, Jan-Christoph Oetjen, Dr. Stefan Birkner und Dr. Marco Genthe (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport Illegale Zulagen der Stadt Hannover - Ist die Aktenvorlage der Landesregierung vollständig?