Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4009 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Horst Kortlang, Jan-Christoph Oetjen, Dr. Marco Genthe und Hillgriet Eilers (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung Wie ist der Brandschutz für den Hafen Brake geregelt und organisiert? Anfrage der Abgeordneten Horst Kortlang, Jan-Christoph Oetjen, Dr. Marco Genthe und Hillgriet Eilers (FDP), eingegangen am 13.05.2019 - Drs. 18/3753 an die Staatskanzlei übersandt am 16.05.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 18.06.2019 Vorbemerkung der Abgeordneten Der Seehafen Brake ist gemäß eigenem Internetauftritt ein Spezialhafen, der durch seine moderne Ausstattung und die Ertüchtigung Ende 2017 ein breites, schnelles und flexibles Dienstleistungsangebot für See-, Küsten- und Binnenschiffe anbieten kann. Er füllt damit im Zusammenwirken mit den Universalhäfen an der Nordseeküste eine Nischenfunktion aus. Hauptumschlagsgüter sind Agrargüter , Zellstoffumschläge, Stückgüter und der wertschöpfungsintensive Stahlumschlag. Niedersachsen Ports investiert in diesem Jahr über 10 Millionen Euro in die Instandhaltung der Anlagen und in die Infrastruktur des Seehafens Brake. Nach Kenntnis der Fragesteller ist die Freiwillige Feuerwehr (FF) Brake auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung neben dem Gebiet der Stadt Brake auch im Landeshafen Brake und auf einem Teil der Unterweser (über 30 Stromkilometer) für den Brandschutz zuständig. Die FF Brake ist hierfür mit Einsatzmitteln zur Schiffsbrandbekämpfung ausgestattet und ausgebildet worden. Im Einsatzfall konnte, sofern im Rahmen der Amtshilfe verfügbar, in der Vergangenheit auf das Mehrzweckschiff „Bracksiel“ als Feuerlöschboot (Schwerpunkt Löschwasserversorgung) zurückgegriffen werden. Ob dies aktuell zur Verfügung steht, entzieht sich dem Kenntnisstand der Fragesteller. Vorbemerkung der Landesregierung Mit einem Seegüterumschlag von 6 Millionen t stellt der Seehafen Brake den zweitgrößten Seehafen Niedersachsens dar. Eigentümer der öffentlichen Hafeninfrastruktur ist die landeseigene Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (NPorts). Ein ortsansässiges Umschlagsunternehmen ist u. a. die J. Müller AG. Der Stadt Brake obliegen der abwehrende Brandschutz und die Hilfeleistung für die Gebäude und die sonstigen baulichen Anlagen auf dem Hafengelände an Land im eigenen Wirkungskreis, vgl. § 2 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG). Der jeweilige Anlagenbetreiber hat aufgrund von immissionsschutzrechtlichen und baurechtlichen Genehmigungsverfahren brandschutzrechtliche Auflagen für den Betrieb von Anlagen zu erfüllen. Für die Schiffsbrandbekämpfung gilt Folgendes: § 5 NBrandSchG weist dem Land Niedersachsen die Aufgaben der Schiffsbrandbekämpfung und der Hilfeleistung auf Schiffen in Häfen und auf Bundeswasserstraßen zu. Der örtliche Geltungsbereich des § 5 Abs. 2 NBrandSchG erstreckt sich auf – die landeseigenen Seehäfen Emden, Wilhelmshaven, Brake, Cuxhaven und Bützfleth, Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4009 2 – die Hafenanlagen vor dem Rüstersieler Groden (Niedersachsenbrücke) und dem Voßlapper Groden sowie – die Seewasserstraßen (Küstenmeer, 12-Seemeilenzone), soweit sie zum Land Niedersachsen gehören, und – die angrenzenden Binnenwasserstraßen des Bundes 1. auf der Ems von Stromkilometer 69,1 bis Stromkilometer 0, 2. auf der Weser von Stromkilometer 85,25 bis Stromkilometer 29,25 und 3. auf der Elbe von Stromkilometer 727,7 bis Stromkilometer 632,0. Innerhalb des hier beschriebenen Geltungsbereichs des Landes Niedersachsen wurden den Feuerwehren der Gebietskörperschaften Emden, Wilhelmshaven, Cuxhaven, Nordenham, Brake und Stade Einsatzgebiete zugewiesen. Das Land Niedersachen hat mit Vertrag vom 25.10.2002 die ihm obliegenden Aufgaben der Bekämpfung von Bränden und der Hilfeleistung auf Schiffen im landeseigenen Seehafen Brake und auf der Binnenwasserstraße Weser von Stromkilometer 85,25 bis Stromkilometer 29,25 auf die Stadt Brake übertragen. Die Durchführung der Aufgabe übernimmt die Freiwillige Feuerwehr Brake mit der vom Land bereitgestellten feuerwehrtechnischen Ausrüstung nach Alarmplan. Dieser Aufgabenübertragung in Bezug auf § 5 Abs. 2 NBrandSchG liegt wie auch im Fall aller anderen Einheiten in der Schiffsbrandbekämpfung das Prinzip der Auftragstaktik zugrunde. Das heißt, dass die gegebene Zielstellung mit den dafür gewährten und ansonsten verfügbaren Mitteln nach eigenen Planungen und Prioritätensetzungen zu erreichen ist. Bei der Auftragsdurchführung besteht damit eine möglichst große Handlungsfreiheit und für die Einsatzkräfte auch die Möglichkeit, auf neue Erkenntnisse oder Ereignisse selbstständig schnell und flexibel zu reagieren. Dementsprechend obliegt auch die Erstellung von Einsatzplänen, Alarm- und Ausrückeordnungen usw. der jeweiligen Feuerwehr. Den notwendigen Rahmen der Aufgabenwahrnehmung durch die Stadt bzw. Feuerwehr Brake bildet das übergeordnete Gesamtkonzept für den sogenannten wasserseitigen Brandschutz. Es wird durch das Amt für Brand- und Katastrophenschutz (AfBK) der Polizeidirektion (PD) Oldenburg vorgegeben und fortgeschrieben etc. 1. Gibt es für das Gebiet des Hafens Brake ein oder mehrere Brandschutzkonzepte, und falls ja, welche sind dies, und wann wurden sie genehmigt? Im Rahmen des letzten, 2012 begonnenen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens zur wesentlichen Änderung der Hafenumschlagsanlagen Brake wurde eine Vielzahl von Brandschutzkonzepten eingereicht. Die entsprechende Genehmigung für die J. Müller AG wurde am 12.01.2018 vom Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg erteilt. Die übrigen Genehmigungen stehen noch aus. Die Stadt Brake hat in diesem Zusammenhang ein Brandschutzkonzept unter Beteiligung der J. Müller AG und NPorts für den Hafen Brake entwickelt. Dieses ist in die Feuerwehrbedarfsplanung der Stadt Brake 2015 eingeflossen, die 2019 fortgeschrieben wird. Zur Durchführung der Bekämpfung von Bränden und der Hilfeleistung auf Schiffen wurde im Jahr 2005 das landeseinheitliche Konzept „Brandbekämpfung und Hilfeleistung auf Schiffen im Land Niedersachsen“ eingeführt. Es regelt Aus- und Fortbildung, die Ausrüstung und den Einsatz. Es ist neben den gesetzlichen und vertraglichen Regelungen die verbindliche Handlungsgrundlage bzw. der gemeinsame Einsatzplan sowie Arbeitsmittel für alle beauftragten Feuerwehren. In diesem Rahmen agieren die beauftragten Kommunen und ihre Feuerwehren eigenständig nach Maßgabe der örtlichen Lageeinschätzung und taktischen Dispositionen; im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4009 3 2. Welche Brandszenarien werden durch die genehmigten Brandschutzkonzepte abgedeckt bzw. betrachtet? In Bezug auf die baulichen Anlagen wurden die übliche Brandszenarien, die beim Umschlag und der Lagerung von Stück- und Schüttgütern entstehen können, betrachtet, wobei auch auf die Besonderheiten von Lagergütern wie z. B. Schwefel, Holzhack- und Altreifenschnitzel oder auch von Lagerungsformen wie z. B. Siloanlagen, Freiflächenlagerung etc. eingegangen wird. Das Landeskonzept „Schiffsbrandbekämpfung“ gemäß § 5 Abs. 2 NBrandSchG legt die üblichen Schadensszenarien bei Schiffsbrandbekämpfung und Hilfeleistung auf Schiffen zugrunde. 3. Betrachten die genehmigten Brandschutzkonzepte im Bereich des Hafens Brake den Mindestgrundschutz oder gehen diese über die Mindestanforderungen hinaus? Die Brandschutzkonzepte, die im Rahmen der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen eingebracht wurden, berücksichtigen die gesetzlichen Forderungen der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO - hier insbesondere §§ 3 und 14) und der auf ihrer Grundlage erlassenen Verordnungen und Richtlinien. Das Gleiche gilt für die Anforderungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz und die auf ihrer Grundlage erlassenen Verordnungen. Der Mindestgrundschutz kann vorbehaltlich laufender Genehmigungs- und aufsichtlicher Prüfverfahren (s. Antwort zu den Fragen 5, 7, 8 und 12) entsprechend der in der Vorbemerkung erläuterten Beauftragungsweise und nach Maßstab der landesweiten Konzepte bislang als gesichert gelten; dabei können im Einzelfall Maßnahmen zur Kompensation über Mindestanforderungen hinausgehen. 4. Welche Mindestlöschwassermengen sind für eine erfolgreiche Brandbekämpfung im Hafen Brake zugrunde gelegt? Den Konzepten betreffend die baulichen Hafenanlagen liegen i. d. R. die Anforderungen der „Richtlinie über den baulichen Brandschutz im Industriebau - Industriebaurichtlinie (lndBauRL)“ in der derzeit gültigen Fassung vom 29.12.2003 (Nds. MBl. 2004, S. 29) zugrunde. Diese sieht für die hier in Rede stehenden Industriebauten eine Löschwassermenge von min. 192 m3/h = 3 200 l/min über einen Zeitraum von zwei Stunden vor. 5. Stehen die kalkulierten und erforderlichen Mindestlöschwassermengen flächendeckend und in jedem Fall/zu jedem Zeitpunkt im Hafen Brake sicher zur Verfügung, und gibt es hierüber belastbare Nachweise? Den hier bisher vorliegenden Konzepten zur letzten immissionsschutzrechtlichen Genehmigung liegt zugrunde, dass die Mindestlöschwassermengen aus Hydranten im Hafen zur Verfügung stehen . Gemäß einer Vorgabe des o. a. Genehmigungsbescheids für das Umschlagsunternehmen J. Müller AG ist die gesicherte Löschwasserversorgung zwischen dem Wasserversorger, der Stadt Brake, dem Umschlagsunternehmen und NPorts sowie der örtlichen Freiwilligen Feuerwehr zu regeln und über den Landkreis Wesermarsch gegenüber der Genehmigungsbehörde (Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg) nachzuweisen. Ein entsprechender Nachweis liegt dem Landkreis Wesermarsch bisher nicht vor und wurde von dort angefordert. In Bezug auf das Genehmigungsverfahren handeln die Stadt Brake und der Landkreis in eigener Zuständigkeit (s. Vorbemerkung). 6. Wer ist für die Vorhaltung/Bereitstellung und Nachweisführung der Löschwasserversorgung auf dem Gebiet des Landeshafens Brake zuständig bzw. verantwortlich? Siehe Antwort zu Frage 5. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4009 4 7. Aus welchen Komponenten (u. a. Leitungen, Pumpen, Hydranten, sonstige Einspeisemöglichkeiten ) setzt sich die Abdeckung des Mindestlöschwasserbedarfs zusammen, und ist diese in Gänze vorhanden und funktionstüchtig? Die in Frage 5 benannten Einrichtungen und Akteure sind in einem komplexen Infrastruktur- und Betriebsgelände wie einem größeren Wirtschaftshafen gleichermaßen bei allen wichtigen Versorgungs - und Infrastrukturfragen zu beteiligen. Zugleich tragen sie in unterschiedlicher Weise zu den systemischen Komponenten bei, die im Rahmen des Gesamtschutzes auch eine ausreichende Mindestlöschwasserversorgung absichern sollen. Es gibt abhängige und unabhängige Löschwasserkomponenten . 8. Ist die Entnahme von Löschwasser aus der Weser Bestandteil des Brandschutzkonzeptes im Hafen Brake, und falls ja, ist diese jederzeit am Tidegewässer an den vorgesehenen Entnahmestellen gewährleistet? Nein, wobei diese bei Hochwasser als unabhängige Löschwasserkomponente genutzt werden kann. 9. Für welche Dauer sind welche Löschwassermengen kalkuliert und auch sicher verfügbar ? Es ist bis auf Weiteres davon auszugehen, dass die erforderlichen Löschwassermengen verfügbar sind. Es liegen dem Land bislang keine gegenteiligen Erkenntnisse vor; im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 4, 5, 7, 8 und 12 und auf das noch laufende Genehmigungs- und aufsichtliche Prüfverfahren verwiesen. 10. Welche Feuerlöschboote stünden dem Hafen Brake im Einsatzfall zur Verfügung, und wie lang wäre die kalkulierte Zulaufzeit zum Einsatzort? Zur Erfüllung der Landesaufgaben zur Schiffsbrandbekämpfung und Hilfeleistung auf Schiffen in Häfen sind grundsätzlich geeignete Schiffe mit feuerlöschtechnischer Ausstattung zur wasserseitigen Brandbekämpfung erforderlich. Der Bund stellt aufgrund vertraglicher Vereinbarungen in Emden, Wilhelmshaven und Cuxhaven die Mehrzweckschiffe „Gustav Meyer“, „Mellum“ und „Neuwerk“ zur Verfügung. Je nach Standort in der Nordsee benötigen diese Schiffe eine Zulaufzeit von bis zu zwei bis drei Stunden. Als Hilfsschiffe sind auf der Weser die Weserfähre „Bremerhaven“ und auf der Elbe der Schlepper „Bützfleth“ in die Brandbekämpfung und Hilfeleistung auf Schiffen eingebunden. Die für den Einsatz auf der Weser durch Landesmittel modifizierte Weserfähre Bremerhaven benötigt je nach Tidenstrom (auflaufend /ablaufend) 90 bis 120 Minuten. Neben den hier genannten Schiffen können hilfsweise andere Schiffe - insbesondere für den Transport von Mannschaft und Gerät - zum Einsatz kommen, die gegebenenfalls kurzfristig zur Verfügung stehen. Hierbei erfolgt die Koordination in der Regel über die Verkehrszentralen sowie das Maritime Lagezentrum bzw. in komplexen Schadenslagen über das Havariekommando. Grundsätzlich sind kurze Eintreffzeiten aus fachlicher Sicht positiv zu bewerten. Hilfsfristen vergleichbar zu einem Wohnungsbrand an Land sind in der Schiffsbrandbekämpfung jedoch unrealistisch . In der Regel findet hier zunächst ein landseitiger Angriff statt, wodurch die erste Brandbekämpfung am Notliegeplatz eingeleitet wird. Eine wasserseitige Brandbekämpfung bzw. Löschwasserversorgung nach 90 bis 120 Minuten ist vergleichbar bei Einsätzen auf See (Eintreffzeit der Mehrzweckschiffe des Bundes nach zwei bis drei Stunden) akzeptabel. Darüber hinaus können im Einsatzfall grundsätzlich auch andere Schiffskapazitäten aus dem privaten und gewerblichen Bereich eingebunden werden, was lageabhängig und fakultativ zu entscheiden ist. Hierbei handelt es sich dann um additive Einheiten, die den oben beschriebenen Grundschutz mittels öffentlicher Schiffe ergänzen und verstärken. Eine Vorplanung von Eintreffzeiten, Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4009 5 Verfügbarkeiten und Ausrüstungen bzw. Ausstattungen scheidet aufgrund der fehlenden Verfügungsmacht und der nicht vorab zu kalkulierenden Optionen insoweit aus. Die Einbeziehung in das Landeskonzept ist deshalb bislang auch nicht angedacht. 11. Auf welche Einsatzmittel und Geräte zur Schiffsbrandbekämpfung außer den Einsatzmitteln der FF Brake könnte im Brandfall zeitnah zurückgegriffen werden? Für Einsätze und Übungen zur Brandbekämpfung und Hilfeleistung auf Schiffen verwenden alle Feuerwehren ihr kommunales feuerwehrtechnisches Gerät sowie eine zusätzliche vom Land Niedersachsen bereitgestellte Ausrüstung (siehe Verantwortlichkeit des Landes aus den Vorbemerkungen ). Die vom Land Niedersachsen bereitgestellte Ausrüstung ist dabei weitgehend einheitlich in den Standorten vorhanden. Sie besteht im Wesentlichen aus einem Abrollbehälter Schiffsbrandbekämpfung (sogenannter AB Schiff), der Ausrüstung zur Brandbekämpfung und technisches Gerät für die Hilfeleistung - grundsätzlich untergebracht in 16 einzelnen Gitterboxen - enthält. Der gesamte Abrollbehälter für Wechselladerfahrzeuge wie auch die einzelnen Gitterboxen können mittels Krananlagen auf Schiffe verladen werden. In eingeschränktem Umfang ist die Ausrüstung luftverlastbar. Hierfür stehen an den Standorten der hauptberuflichen Feuerwehren jeweils zwei speziell angefertigte Transportkörbe zur Verfügung. Diese Transportkörbe ermöglichen eine Luftverlastung der Ausrüstung mit jedem der zur Verfügung stehenden Hubschraubermuster (Marine, Bundespolizei, zivile Anbieter). 12. Hält die Landesregierung den derzeit vorgehaltenen Brandschutz im Bereich des Hafens Brake für anforderungs- und leistungsgerecht, und wie begründet sie dies? Wie bereits dargelegt, liegen der Landesregierung bislang keine Erkenntnisse vor, dass der Brandschutz im Hafen Brake nicht gesichert ist. Darüber hinaus wurden im Rahmen eines 2012 begonnenen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens zur wesentlichen Änderung der Hafenumschlagsanlagen Brake auch die Anforderungen an den Brandschutz betrachtet. Abschließende Aussagen der Stadt Brake zur Sicherstellung des Brandschutzes im Hafen und ob die städtische Feuerwehr in der Lage ist, den abwehrenden Brandschutz hinsichtlich der dort vorhandenen Gefahren sicherzustellen oder ob zusätzlich eine Werkfeuerwehr erforderlich ist, stehen noch aus. Aus den zuvor genannten Gründen wird seitens des AfBK der PD Oldenburg derzeit - angestoßen durch das o. g. Genehmigungsverfahren - parallel der Brandschutz im Hafen Brake geprüft. 13. Gibt es das Mehrzweck- und Feuerlöschboot „Bracksiel“ noch? Nein, das Schiff (Kennung: Braksiel) wurde Anfang Mai an einen neuen Eigner übergeben. 14. Falls nicht, wie wirkt sich der Wegfall des Mehrzweck- und Feuerlöschboots „Bracksiel “ auf den Brandschutz im Bereich des Hafens Brake aus? Die MS Braksiel war seitens des Landes nicht fest in das Konzept Brandbekämpfung und Hilfeleistung auf Schiffen im Land Niedersachsen eingebunden. Nach Aussage der Stadt Brake wurde das Fahrzeug bzw. ein vergleichbares Löschboot in dem Zeitraum von 2008 bis 2018 lediglich zu zwei Einsätzen und einer Übung innerhalb des Hafen eingesetzt bzw. angefordert. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4009 6 15. Ist geplant, das Mehrzweck- und Feuerlöschboot „Bracksiel“ zu ersetzen? Eine Ersatzbeschaffung ist nicht vorgesehen und nicht notwendig (s. Antworten zu den Fragen 10 und 14). 16. Ist ein Feuerlöschboot für den Brandschutz, z. B. zur wasserseitigen Schiffsbrandbekämpfung im Hafen, sinnvoll oder erforderlich? Zur Erfüllung der Landesaufgaben zur Schiffsbrandbekämpfung und Hilfeleistung auf Schiffen wird eine Notwendigkeit gesehen. Deshalb wurde durch das Land Niedersachen die Weserfähre, das FMS Bremerhaven, so modifiziert, dass sie im Einsatzfall mit einer Hochleistungspumpe (Standort Feuerwehr Nordenham) ausgestattet werden kann (s. auch Antwort zu Fragen 10 und 11). 17. Ist eine Feuerlöschpumpe auf der Weserfähre Bremerhaven vorhanden, verfügbar und Bestandteil des Brandschutzkonzeptes des Hafens Brake? Nach dem Konzept „Brandbekämpfung und Hilfeleistung auf Schiffen im Land Niedersachsen“ ist zusätzlich zu den fünf Abrollbehältern (AB Schiff) der Feuerwehren Emden, Wilhelmshaven, Brake, Cuxhaven und Stade ein Abrollbehälter mit einer Hochleistungspumpe am Standort der Feuerwehr Nordenham vorgesehen. Die Hochleistungspumpe (HLP) hat eine Kapazität von 8 000 l/min bei 10 bar und könnte grundsätzlich zusammen mit der modifizierten Weserfähre (s. Frage 16) die wasserseitige Löschwasserversorgung auf der Weser sicherstellen. Zusätzlich besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die Pumpe auch für die Schiffsbrandbekämpfung außerhalb des Einsatzgebiets der Weser im Land Niedersachsen einzusetzen. Der Transport der HLP geschah bis Oktober 2017 mit einem speziell konstruierten Wechselladerfahrzeug der Feuerwehr Nordenham. Im November 2017 wurde ein neues Wechselladerfahrzeug durch die Stadt Nordenham in Dienst gestellt. Die von der Feuerwehr Nordenham vorgehaltenen sonstigen AB können mit diesem neuen Fahrzeug transportiert werden; der Rahmen des AB HLP (Sonderbau im Kurzformat statt Standardmaß) ist jedoch zu kurz für dieses Fahrzeug. In der Folge kann die Pumpe derzeit nicht mehr durch die Feuerwehr Nordenham transportiert werden. Übergangsweise wäre ein zeitverzögerter Transport durch eine Nutzung eines mit dem Altfahrzeug der Feuerwehr Nordenham vergleichbaren Wechselladerfahrzeugs der Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ) in Brake möglich gewesen. Am 04.04.2019 wurde durch den Stadtbrandmeister der Feuerwehr Nordenham mitgeteilt, dass die Kompensationsmaßnahme zum Transport der Hochleistungspumpe nicht mehr besteht, da das Fahrzeug der FTZ Brake ebenfalls verkauft wurde. Eine Nutzung der Pumpe ist seit diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich. Um eine ausreichende wasserseitige Löschwasserversorgung weiterhin verlässlich abzusichern, ist eine Ersatzlösung erforderlich. Das Land unterstützt die Feuerwehren der Städte Nordenham und Brake deshalb im Bemühen um eine Lösung. Dies schließt eine mögliche Ersatzbeschaffung ein. 18. Entspricht der Brandschutz im Hafen Brake den gesetzlichen Anforderungen und dem Stand der Technik? Siehe Antwort zu den Fragen 5 und 12. 19. Sieht die Landesregierung Handlungsbedarf bezüglich Anpassung, Optimierung oder Aktualisierung des Brandschutzkonzeptes/der Brandschutzkonzepte im Bereich des Hafens Brake, und falls ja, was wird wann wie geändert oder angepasst? Falls nicht, bitte mit Begründung. Siehe Antwort zu den Fragen 12 und 17. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4009 7 20. Wie geht es weiter bei der Entwicklung/Fortschreibung des Brandschutzkonzeptes und des Brandschutzes im Landeshafen Brake? Siehe Antwort zu den Fragen 5, 12 und 17. (Verteilt am 20.06.2019) Drucksache 18/4009 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Horst Kortlang, Jan-Christoph Oetjen, Dr. Marco Genthe und Hillgriet Eilers (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport Wie ist der Brandschutz für den Hafen Brake geregelt und organisiert?